Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom – also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Der Regionalnachweis: Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Der Betrieb des Regionalnachweisregisters startet am 1. Januar 2019. Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft. HkRNDV-Novelle: Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor, die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister ergeben haben. Die Novelle schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich auf Einladung des Umweltbundesamtes an zwei Tagen in Dessau-Roßlau aus. Beeindruckend ist der breite Arbeitskontext, den diese Menschen repräsentieren: Von Direktvermarktern über Grünstromlieferanten, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Umweltgutachter, Verbraucherschützer und Labelanbieter, Strombeschaffer der öffentlichen Hand bis hin zu Rechtsanwälten, Consultants und Wissenschaftlern. Sie alle eint die Arbeit mit Grünstrom und Herkunftsnachweisen, künftig auch Regionalnachweisen, und der Wille, sich auszutauschen. Dafür bietet das UBA gerne eine Plattform. Die unterschiedlichen Veranstaltungsformate der HKNR-Fachtagung mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops bieten breiten Raum für Austausch und umfangreiche Informationen für die diversen Arbeitskontexte. Dies geht von rein praktischen Tipps im Umgang mit der HKNR-Software über technische Neuerungen wie die Blockchain bis hin zu politischen Debatten über das möglicherweise kommende europäische Recht. Was hat Ihnen gefallen, was möchten Sie, dass sich beim nächsten Mal ändert? Falls Sie uns ein Feedback zur Veranstaltung geben möchten, können Sie dies gerne an hknr [at] uba [dot] de tun. Veröffentlicht in Dokumentationen | 06/2018.
Regionalnachweise bieten einem Stromvertrieb die Möglichkeit, ihren Kunden den Strom einer ganz bestimmten, mit der Marktprämie geförderten Anlage zuzuordnen. Das Ziel des Regionalnachweiskonzeptes ist vor allem die Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Wie das funktioniert, erklärt dieses Faltblatt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument, um die Energiewende vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der Regionalnachweise kann Strom aus erneuerbaren Energien regional bezogen werden.
Diese Arbeitshilfe soll öffentliche Auftraggeber auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene bei der Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) unterstützen. Hierzu erläutert die Arbeitshilfe ausführlich die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom. Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verursacht hohe Treibhausgas-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Ökostrom gehören zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen. Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung und damit auch die Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Diese Arbeitshilfe liefert die Grundlage für eine solche Beschaffung von Ökostrom nach einheitlichen Kriterien. Da der Auftragswert der Ökostromlieferung in der Regel den maßgeblichen EU-Schwellenwert übersteigt, behandelt diese Arbeitshilfe ausschließlich die europaweite Ausschreibung von Ökostrom. Quelle: Forschungsbericht
Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende "Gebot der produktneutralen Ausschreibung" scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der "Regionalen Klimaneutralität" sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, die E-World 2020 konnte noch wie gewohnt stattfinden und es war eine große Freude mit vielen von Ihnen dort ins Gespräch zu kommen. Danach änderte sich Vieles. Ein Virus bringt die Welt ins Wanken und wir kommunizieren nun aus dem Homeoffice in Videokonferenzen und über andere digitale Medien. Die Absage unserer Fachtagung im April war ein schwerer, aber unvermeidlicher Schritt, denn „Abstand halten“ lautet immer noch das aktuelle Gebot. Wir schauen positiv in die Zukunft und haben einen neuen Termin im April 2021 für die HKNR-Fachtagung angesetzt – auch wenn heute nicht absehbar ist, ob eine solche Veranstaltung nächstes Jahr durchführbar sein wird. In jedem Fall sind wir gut für unsere Arbeit aufgestellt. Das Team hat sich in den vergangen Jahren nicht nur gewandelt, mit dem Spezialwissen zum HKNR und RNR ist es auch gewachsen. Die Leitung des HKNR-Teams ist inzwischen neu vergeben und liegt bei Elke Mohrbach in den Händen einer HKN-Expertin, die schon von Anbeginn dabei ist. Der letzte und komplexeste Software-Baustein im Regionalnachweisregister ist – wie geplant – am 1. August online gegangen. Sie können jetzt Regionalnachweise entwerten. Da hier die Verknüpfung zur Verwendungsregion sichergestellt wird, war die Entwicklung knifflig. In einem Web-Seminar haben wir Ihnen die Funktion im Juli vorgestellt. Das Konzept zur Regionalstromkennzeichnung ist noch in der Entwicklung, wir geben Ihnen jedoch erste Empfehlungen, über die Sie unten nachlesen können. International dreht sich vieles um die Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie für erneuerbare Energien (2018/2001/EG), wir informieren Sie in diesem Newletter über die Entwicklungen. Aber noch haben wir einen wunderschönen Sommer, genießen Sie die schönen langen Tage und schöpfen Sie Kraft für den Herbst und Winter. Bleiben Sie auf alle Fälle gesund und lassen Sie auch ruhig mal von sich hören oder lesen! Ihr HKNR-Team des Umweltbundesamtes
Liebe Leserin, lieber Leser, der Aufbau des Regionalnachweisregisters hält uns in Atem. Mit dem Regionalnachweis sieht der Gesetzgeber in § 79a EEG 2017 ein Instrument vor, das eine direkte Beziehung zwischen dem Strom einer durch die EEG-Umlage finanzierten Anlage und einem Letztverbraucher herstellen kann. Dies soll – so der Gesetzgeber – die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort stärken. Mit dem Betrieb beauftragt das EEG 2017 das Umweltbundesamt und hier das Team des Herkunftsnachweisregisters. Wir setzen diesen Auftrag nun um: Bereits seit einigen Monaten sind wir dabei, die Prozesse zu entwickeln und in eine für einen Softwareprogrammierer verständliche Fassung zu gießen. Zudem setzen wir diese Prozesse in die erforderlichen untergesetzlichen Vorschriften um, vor allem die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV). Dass Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, merkten wir nicht zuletzt auf der diesjährigen E-World: Die meisten der gut einhundert Gespräche an unserem oder Ihrem Messestand, auf dem Weg zum und vom Messegelände oder beim Abendessen führten wir zum Thema Regionalnachweisregister. In diesem Newsletter berichten wir in einer neuen Rubrik „Wasserstandsmeldung RNR“ über den aktuellen Stand und halten Sie auch in Zukunft über das Thema auf dem Laufenden. Zudem haben Sie in dieser Ausgabe die Möglichkeit, den HKNR-Newsletter zu bewerten. Damals versendeten wir unseren ersten HKNR-Newsletter an einige interessierte Akteure. Heute möchten schon über 1.700 Personen über Neuigkeiten im HKNR informiert werden. Darauf sind wir ganz besonders stolz! Da wir uns auch zukünftig verbessern möchten, ist nun Ihre Meinung gefragt: Gibt es Dinge, die Sie gern am Newsletter verbessern möchten? Gefallen Ihnen die Beiträge oder möchten Sie über bestimmte Themen mehr informiert werden? Ihre Meinung interessiert uns sehr und wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Diese und weitere interessante Themen erwarten Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters
Liebe Leserin, lieber Leser, die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) fand im April mit 180 Teilnehmenden statt und klingt bei uns auch ein halbes Jahr später noch immer nach. Egal, ob Sie bei unserem „Branchentreffen“ dabei waren oder nicht: Sie haben die Gelegenheit, alle besprochenen Themen im Tagungsband nachzulesen. Die Vorbereitung des Regionalnachweisregisters (RNR) hält uns weiterhin auf Trab, die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend abgeschlossen und die Programmierung schreitet voran. Außerdem haben wir ein Gutachten zum Wettbewerbsrecht erstellen lassen, welches die Bedeutung der Regionalnachweise für die Direktvermarktung als „Regionalstrom“ deutlich macht. In der Zwischenzeit hat sich auch auf europäischer Ebene einiges getan, die neue Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien steht. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Ihr HKNR-Team
Das Projekt "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von HIC Hamburg Institut Consulting GmbH durchgeführt. a) Durch das am 01.01.2019 vom UBA eingeführte Regionalnachweisregister ist es für die Letztverbrauchenden möglich, regionalen Strom aus erneuerbaren Energien, die aus der EEG-Umlage finanziert werden, zu beziehen. Um sicherzustellen, dass der bezogene Strom auch tatsächlich in Anlagen aus der vom Wohnort des Kunden nicht weiter als 50 km entfernten Umgebung erzeugt worden ist, muss das entsprechende Energieversorgungsunternehmen (EVU) Regionalnachweise für jede verkaufte KWh im Register entwerten lassen. Bislang findet die mittels Regionalnachweisen entwertete Strommenge in der Praxis keinen Niederschlag in der Stromkennzeichnung auf den Rechnungen an die Endverbrauchenden. Um den regionalen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage transparent ausweisen zu können, bedarf es Vorgaben einer eindeutigen und gut funktionierenden Stromkennzeichnung für diesen Teilbereich. Die EVU sollen mit den Projektergebnissen in die Lage versetzt werden, die Stromkennzeichnung für Regionalstrom korrekt durchzuführen. Ziel ist die Verbesserung der Akzeptanz für diesen regionalen Strom und damit für die Existenz und den Bau weiterer Anlagen in der Bevölkerung. b) Hierfür wurden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben für die Regionalstromkennzeichnung erarbeitet.
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