<p>Der im Auftrag des Umweltbundesamtes aktualisierte Leitfaden zur Beschaffung von Ökostrom dient als Arbeitshilfe für öffentliche Ausschreibungen durch Bund, Länder und Kommunen. Er liefert eine praxisnahe Grundlage für die Beschaffung von Ökostrom nach einheitlichen Kriterien. Die öffentliche Hand hat zudem die Möglichkeit, auch regionalen Ökostrom einzukaufen, so ein begleitendes Rechtsgutachten.</p><p>Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung und damit auch die Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Die Beschaffung von Ökostrom wird durch Herkunftsnachweise (HKN) und die Stromkennzeichnung rechtlich abgesichert. Doppelvermarktungen oder Doppelzählungen werden dadurch sicher vermieden. Der Leitfaden „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/arbeitshilfe-fuer-eine-europaweite-ausschreibung">Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren</a>“ wurde durch die Kanzlei AssmannPeiffer aktualisiert und an die Marktsituation angepasst. Er steht nun in der 4. Auflage zur Verfügung.</p><p>Die Arbeitshilfe erläutert ausführlich die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom. Zunächst werden Ablauf, Konzept und Zeitplan des Vergabeverfahrens dargestellt. Sodann werden die notwendigen Vorbereitungen für eine Stromausschreibung erläutert und anschließend die inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen behandelt, bis abschließend die Durchführung des Vergabeverfahrens beschrieben wird. Da der Auftragswert der Ökostromlieferung in der Regel den maßgeblichen EU-Schwellenwert übersteigt, behandelt diese Arbeitshilfe allein die europaweite Ausschreibung von Ökostrom.</p><p><strong>Rechtsgutachten zur Beschaffung von Regionalstrom</strong></p><p>Zusätzlich entstand im Auftrag des Umweltbundesamtes ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ausschreibung-von-regionalstrom-durch-oeffentliche-0">Rechtsgutachten zur Beschaffbarkeit von Regionalstrom</a>. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die regionale Anknüpfung bei Regionalstrom mit der Vorgabe der produktneutralen Ausschreibung vereinbar ist.</p><p>Das Bestreben nach „regionaler Klimaneutralität“ rechtfertigt aus juristischer Sicht die Ausschreibung von regionalem Ökostrom. Das Gutachten stellt einen wertvollen Diskussionsbeitrag dar, der die Debatten um die Ausgestaltung der Energieversorgung von hauptsächlich regionalen Körperschaften des öffentlichen Rechts bereichert. Die Ergebnisse des Gutachtens sind auch in den Leitfaden zur Beschaffung von Ökostrom eingegangen.</p><p><strong>Wieso sollten öffentliche Einrichtungen Ökostrom beziehen?</strong></p><p>Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verursacht hohe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (sogenannten Ökostrom) gehören zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen. Mit dem Bezug von Ökostrom kann die öffentliche Hand ihre Treibhausgas-Emissionen senken und hat gleichzeitig die Möglichkeit, durch den Einkauf von Ökostrom die Nachfrage weiter zu erhöhen. Die eigene Beschaffungspraxis kann so einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> leisten.</p><p>Verwaltungen auf allen Ebenen sollen bis 2030 klimaneutral sein soll. Entsprechend ist auch im „<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-der-bundesregierung-427896">Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 der Bundesregierung vom 25. August 2021</a>“ der Bundesregierung vorgesehen, den Ökostrombezug (verstanden als Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien) so weit wie möglich weiter auszubauen.</p>
Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende „Gebot der produktneutralen Ausschreibung“ scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der „Regionalen Klimaneutralität“ sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Veröffentlicht in Climate Change | 36/2022.
Beschluss der Energieministerkonferenz auf Initiative des Klimaschutzministeriums Rheinland-Pfalz Auf der Energieministerkonferenz in Merseburg wurde jetzt auf Initiative des Klimaschutzministeriums Rheinland-Pfalz ein Beschluss zur Stärkung der Eigenstromversorgung von Unternehmen verabschiedet. Unternehmen soll der direkte Bezug von Strom aus Erneuerbaren in direktem räumlichen Zusammenhang weiter erleichtert werden. „Regional erzeugter Strom aus Erneuerbaren Energien trägt gleichermaßen zu Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit bei. Er entlastet langfristig unsere Stromnetze und schafft Wertschöpfung direkt vor Ort. Für Unternehmen kann Strom aus Wind- oder Sonnenkraft zudem Preisstabilität schaffen, ist damit ein zunehmend wichtiges Argument für Standortsicherheit und stärkt die heimische Wirtschaft. Denn die Nutzung von eigenem Strom trägt zur energetischen Unabhängigkeit bei – ohne Preis- oder Versorgungsrisiken“, erläuterte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer.
Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende "Gebot der produktneutralen Ausschreibung" scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der "Regionalen Klimaneutralität" sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Quelle: Forschungsbericht
Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Verbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Stromkennzeichnung soll dabei der Information dienen und sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2021.
Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
a) Durch das am 01.01.2019 vom UBA eingeführte Regionalnachweisregister ist es für die Letztverbrauchenden möglich, regionalen Strom aus erneuerbaren Energien, die aus der EEG-Umlage finanziert werden, zu beziehen. Um sicherzustellen, dass der bezogene Strom auch tatsächlich in Anlagen aus der vom Wohnort des Kunden nicht weiter als 50 km entfernten Umgebung erzeugt worden ist, muss das entsprechende Energieversorgungsunternehmen (EVU) Regionalnachweise für jede verkaufte KWh im Register entwerten lassen. Bislang findet die mittels Regionalnachweisen entwertete Strommenge in der Praxis keinen Niederschlag in der Stromkennzeichnung auf den Rechnungen an die Endverbrauchenden. Um den regionalen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage transparent ausweisen zu können, bedarf es Vorgaben einer eindeutigen und gut funktionierenden Stromkennzeichnung für diesen Teilbereich. Die EVU sollen mit den Projektergebnissen in die Lage versetzt werden, die Stromkennzeichnung für Regionalstrom korrekt durchzuführen. Ziel ist die Verbesserung der Akzeptanz für diesen regionalen Strom und damit für die Existenz und den Bau weiterer Anlagen in der Bevölkerung. b) Hierfür wurden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben für die Regionalstromkennzeichnung erarbeitet.
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen. Damit können sie informierte Kaufentscheidungen treffen und aktiver an der Energiewende teilhaben. Die Stromkennzeichnung soll hierbei als Informationsinstrument dienen, das sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Neben den konkreten Informationsbedarfen bei regionalem Grünstrom geht es dabei auch um die Anforderungen an eine möglichst verbraucherfreundliche Regionalstromkennzeichnung. Die empirischen Ergebnisse zeigen: Auf Verbraucherseite besteht aktuell ein großes Interesse an regionalem Grünstrom, dem ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Zudem besteht bei regionalen Stromprodukten ein größerer Bedarf an Zugang zu Informationen über Herkunft und Erzeugungsart des Stroms. Die Stromkennzeichnung besitzt die Glaubwürdigkeit und hat das Potenzial, diese Verbraucheranforderungen zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente und leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
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