Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende „Gebot der produktneutralen Ausschreibung“ scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der „Regionalen Klimaneutralität“ sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Veröffentlicht in Climate Change | 36/2022.
In dem Forschungsvorhaben wird die theoretische Fundierung zur Entwicklung einer regionalen Grünstromkennzeichnung und eines Regionalnachweisregisters erarbeitet. Auf der Basis eines Marktüberblicks über derzeit existierende Regionalstromprodukte werden die Funktionsweisen und Prozesse in der derzeitigen Stromwirtschaft im Hinblick auf Regionalstromprodukte abgebildet und analysiert. Hierzu zählen die Strukturen der Direktvermarktung und mögliche Auswirkungen des Regionalstrommodells auf Grünstromprodukte aus der sonstigen Direktvermarktung sowie die Darstellung der Anlagen, die potenziell für die Regionalkennzeichnung genutzt werden können. Die Beschreibung der einzelnen für das Regionalnachweisregister relevanten Prozesse erfolgt unter Berücksichtigung energierechtlicher Vorgaben und ihrer Implikationen auf das zukünftige Register. Für den Betrieb des Registers wichtige Begriffsdefinitionen und Prüfanforderungen werden anhand der aktuellen Gesetzeslage diskutiert. Abschließend werden Vorschläge für die zukünftige Kennzeichnung von Regionalstrom entwickelt. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2017.
Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende "Gebot der produktneutralen Ausschreibung" scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der "Regionalen Klimaneutralität" sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) fand im April mit 180 Teilnehmenden statt und klingt bei uns auch ein halbes Jahr später noch immer nach. Egal, ob Sie bei unserem „Branchentreffen“ dabei waren oder nicht: Sie haben die Gelegenheit, alle besprochenen Themen im Tagungsband nachzulesen. Die Vorbereitung des Regionalnachweisregisters (RNR) hält uns weiterhin auf Trab, die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend abgeschlossen und die Programmierung schreitet voran. Außerdem haben wir ein Gutachten zum Wettbewerbsrecht erstellen lassen, welches die Bedeutung der Regionalnachweise für die Direktvermarktung als „Regionalstrom“ deutlich macht. In der Zwischenzeit hat sich auch auf europäischer Ebene einiges getan, die neue Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien steht. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Ihr HKNR-Team
Das Projekt "Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer Ökostromvermarktung in Deutschland: Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von HIC Hamburg Institut Consulting GmbH durchgeführt. Als Nachfolgemodell des Grünstromprivileges befindet sich derzeit ein Modell in der Diskussion, welches die Grünstromeigenschaft von erneuerbarem Strom regional erhält. Ziel ist es, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, erneuerbaren Strom aus Deutschland direkt und aus der Region zu kaufen. Das Modell soll nach dem Eckpunktepapier des BMWi vom 05.02.2016 über das HKNR abgewickelt werden. Dieses ist entsprechend anzupassen.
Das Projekt "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von HIC Hamburg Institut Consulting GmbH durchgeführt. a) Durch das am 01.01.2019 vom UBA eingeführte Regionalnachweisregister ist es für die Letztverbrauchenden möglich, regionalen Strom aus erneuerbaren Energien, die aus der EEG-Umlage finanziert werden, zu beziehen. Um sicherzustellen, dass der bezogene Strom auch tatsächlich in Anlagen aus der vom Wohnort des Kunden nicht weiter als 50 km entfernten Umgebung erzeugt worden ist, muss das entsprechende Energieversorgungsunternehmen (EVU) Regionalnachweise für jede verkaufte KWh im Register entwerten lassen. Bislang findet die mittels Regionalnachweisen entwertete Strommenge in der Praxis keinen Niederschlag in der Stromkennzeichnung auf den Rechnungen an die Endverbrauchenden. Um den regionalen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage transparent ausweisen zu können, bedarf es Vorgaben einer eindeutigen und gut funktionierenden Stromkennzeichnung für diesen Teilbereich. Die EVU sollen mit den Projektergebnissen in die Lage versetzt werden, die Stromkennzeichnung für Regionalstrom korrekt durchzuführen. Ziel ist die Verbesserung der Akzeptanz für diesen regionalen Strom und damit für die Existenz und den Bau weiterer Anlagen in der Bevölkerung. b) Hierfür wurden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben für die Regionalstromkennzeichnung erarbeitet.
Das Projekt "Teilvorhaben: FfE e.V." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FfE Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. durchgeführt. InDEED hat zum Ziel, das Konzept einer verteilten Datenplattform auf Blockchain-Basis für energiewirtschaftliche Anwendungsfälle hinsichtlich Potenzialen, Systemrückwirkungen, veränderten Wertschöpfungsstrukturen und Wertversprechen sowie Skalierbarkeit sowohl praktisch als auch theoretisch wissenschaftlich zu bewerten. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung einer offenen Plattform und unterschiedlicher Anwendungen im Bereich des Labelings von Energieflüssen und der Dokumentation von Assets. Im Rahmen des Projektes wird unter 'Labeling' die eindeutige, transparente und manipulationssichere digitale Abbildung von Einspeisung, Entnahme und Speicherung sowie deren zeitliche und räumliche Verknüpfung unter der Berücksichtigung physikalischer Randbedingungen verstanden. Anwendungsfälle im Rahmen des Labelings sind u.a. Nachweis von Öko- und Regionalstrom, Regionale Direktvermarktung und sektorübergreifende Herkunftsnachweise. Die Dokumentation von Assets ('Asset Logging') umfasst die Erfassung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsdaten von (energiewirtschaftlichen) Anlagen mittels Messsystemen, Prüforganen oder weiterer angemessener Quellen. Die manipulationssichere und zeitdiskrete Speicherung und Verarbeitung der erfassten Daten einzelner Betriebsmittel ermöglicht eine Vielzahl von Anwendungsfällen. Diese reichen von transparenter Informationsbereitstellung für Resell-Prozesse über Garantie- und Haftungsnachweise bis hin zu interner Prozessoptimierungen (Predictive Maintenance). Die verteilte Datenplattform ermöglicht es, die datenbasierte Wertschöpfung nicht einzelnen marktbeherrschenden Monopolisten zu überlassen, sondern ebenso wie die Energiewende dezentral zu gestalten und auch kleine Akteure an der digitalen Wertschöpfung teilhaben zu lassen. Durch die praktische Umsetzung lassen sich Erfahrungen, Daten und Ergebnisse mit möglichst vielen heterogenen Teilnehmern, Technologien und Anwendungsfeldern generieren und so Potentiale analysieren.
Das Projekt "Erstellung eines Feinkonzepts und Programmierung eines lauffähigen Prototyps für ein Regionalnachweisregister (RNR)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Atos Information Technology GmbH durchgeführt. § 79a Abs. 4 EEG 2017 weist dem UBA die Aufgabe zu, ein Regionalnachweisregister (RNR) aufzubauen und zu führen. Dieses funktioniert vergleichbar mit dem bereits im UBA betriebenen Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien (HKNR) nach § 79 EEG 2017. Die Prozesse sind derart ähnlich, dass der Gesetzgeber bereits vorgibt, dass das RNR und das HKNR in einer elektronischen Datenbank betrieben werden dürfen (§ 79a Abs. 4 S. 2 EEG 2017). Dies senkt - so der Gesetzgeber - die Bürokratiekosten für die künftigen Nutzer des RNR. Das UBA ist auch aus Gründen der Sparsamkeit des Behördenhandelns aufgerufen, die bereits entwickelten Prozesse des HKNR möglichst weitgehend mit zu nutzen (Bundestags-Drucksache 18/8860, S. 6: 'Diese Kosten (= für Einrichtung und Führung des RNR) können durch die möglichst weitgehende Nutzung der bereits vorhandenen Software für das Herkunftsnachweisregister nach § 79 EEG 2016 auf ein Minimum reduziert werden.'). Auf der Basis einer theoretischen Beschreibung und der vorhandenen Software des HKNR und den Vorarbeiten des Projekts FKZ 37EV16 135 2 'Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland: Teilvorhaben 2: - Spezifizierung' soll dieses Projekt das Konzept des RNR im Detail ausarbeiten und einen bereits lauffähigen Prototyp für das RNR erstellen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Stiftung Umweltenergierecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Umweltenergierecht durchgeführt. Die rechtswissenschaftliche Begleitung des Gesamtvorhabens dient dazu, den Rechtsrahmen für Blockchain-basierte Plattform-Anwendungen im Energiesektor herauszuarbeiten, mögliche Hemmnisse für die im Projekt umzusetzenden Modelle zu identifizieren sowie Handlungsoptionen für die rechtliche Umsetzung der Modelle zu entwickeln. Der Schwerpunkt der rechtlichen Analyse liegt dabei zunächst auf der grundlegenden Erarbeitung der rechtlichen Vorgaben für das Labeling von Energieflüssen. Dabei wird zu analysieren sein, welche Möglichkeiten und Grenzen der bestehende Rechtsrahmen dafür bietet, Strom mit einer bestimmten Eigenschaft zu versehen und damit von Graustrom zu Ökostrom, Regionalstrom usw. aufzuwerten. Hier sind in besonderer Weise auch die Vorgaben des EU-Rechts mitzuberücksichtigen, insbesondere, da das Recht der Herkunftskennzeichnung harmonisierten EU-Vorgaben unterliegt. Darüber hinaus ist zu untersuchen, welcher Rechtsrahmen für die Nutzung von Blockchains im Allgemeinen zu berücksichtigen ist, etwa im Bereich des Datenschutzes, der Datensicherheit, der kritischen Infrastrukturen sowie der Haftung. Daneben soll auch untersucht werden, inwieweit rechtliche Vorgaben im Bereich des Asset Logging bestehen und inwieweit Hemmnisse für die Umsetzung der im Projekt untersuchten Modelle existieren. Dieser Bereich ist aus der energierechtlichen Perspektive bislang kaum wissenschaftlich untersucht worden und erfordert insoweit Grundlagenarbeit. Im Ergebnis sollen auf Basis der rechtlichen Status-Quo-Analyse Hemmnisse und Chancen für die im Projekt untersuchten Modelle dargestellt und im Konsortium diskutiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage sollen Umsetzbarkeit und mögliche Handlungsempfehlungen analysiert und in eine Roadmap überführt werden.