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Leitfaden zur öffentlichen Beschaffung von Öko- und Regionalstrom

<p>Der im Auftrag des Umweltbundesamtes aktualisierte Leitfaden zur Beschaffung von Ökostrom dient als Arbeitshilfe für öffentliche Ausschreibungen durch Bund, Länder und Kommunen. Er liefert eine praxisnahe Grundlage für die Beschaffung von Ökostrom nach einheitlichen Kriterien. Die öffentliche Hand hat zudem die Möglichkeit, auch regionalen Ökostrom einzukaufen, so ein begleitendes Rechtsgutachten.</p><p>Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung und damit auch die Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Die Beschaffung von Ökostrom wird durch Herkunftsnachweise (HKN) und die Stromkennzeichnung rechtlich abgesichert. Doppelvermarktungen oder Doppelzählungen werden dadurch sicher vermieden. Der Leitfaden „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/arbeitshilfe-fuer-eine-europaweite-ausschreibung">Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren</a>“ wurde durch die Kanzlei AssmannPeiffer aktualisiert und an die Marktsituation angepasst. Er steht nun in der 4. Auflage zur Verfügung.</p><p>Die Arbeitshilfe erläutert ausführlich die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom. Zunächst werden Ablauf, Konzept und Zeitplan des Vergabeverfahrens dargestellt. Sodann werden die notwendigen Vorbereitungen für eine Stromausschreibung erläutert und anschließend die inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen behandelt, bis abschließend die Durchführung des Vergabeverfahrens beschrieben wird. Da der Auftragswert der Ökostromlieferung in der Regel den maßgeblichen EU-Schwellenwert übersteigt, behandelt diese Arbeitshilfe allein die europaweite Ausschreibung von Ökostrom.</p><p><strong>Rechtsgutachten zur Beschaffung von Regionalstrom</strong></p><p>Zusätzlich entstand im Auftrag des Umweltbundesamtes ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ausschreibung-von-regionalstrom-durch-oeffentliche-0">Rechtsgutachten zur Beschaffbarkeit von Regionalstrom</a>. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die regionale Anknüpfung bei Regionalstrom mit der Vorgabe der produktneutralen Ausschreibung vereinbar ist.</p><p>Das Bestreben nach „regionaler Klimaneutralität“ rechtfertigt aus juristischer Sicht die Ausschreibung von regionalem Ökostrom. Das Gutachten stellt einen wertvollen Diskussionsbeitrag dar, der die Debatten um die Ausgestaltung der Energieversorgung von hauptsächlich regionalen Körperschaften des öffentlichen Rechts bereichert. Die Ergebnisse des Gutachtens sind auch in den Leitfaden zur Beschaffung von Ökostrom eingegangen.</p><p><strong>Wieso sollten öffentliche Einrichtungen Ökostrom beziehen?</strong></p><p>Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verursacht hohe ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (sogenannten Ökostrom) gehören zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen. Mit dem Bezug von Ökostrom kann die öffentliche Hand ihre Treibhausgas-Emissionen senken und hat gleichzeitig die Möglichkeit, durch den Einkauf von Ökostrom die Nachfrage weiter zu erhöhen. Die eigene Beschaffungspraxis kann so einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ leisten.</p><p>Verwaltungen auf allen Ebenen sollen bis 2030 klimaneutral sein soll. Entsprechend ist auch im „<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-der-bundesregierung-427896">Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 der Bundesregierung vom 25. August 2021</a>“ der Bundesregierung vorgesehen, den Ökostrombezug (verstanden als Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien) so weit wie möglich weiter auszubauen.</p>

Energieforschungsplan EVUPLAN, Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung

a) Durch das am 01.01.2019 vom UBA eingeführte Regionalnachweisregister ist es für die Letztverbrauchenden möglich, regionalen Strom aus erneuerbaren Energien, die aus der EEG-Umlage finanziert werden, zu beziehen. Um sicherzustellen, dass der bezogene Strom auch tatsächlich in Anlagen aus der vom Wohnort des Kunden nicht weiter als 50 km entfernten Umgebung erzeugt worden ist, muss das entsprechende Energieversorgungsunternehmen (EVU) Regionalnachweise für jede verkaufte KWh im Register entwerten lassen. Bislang findet die mittels Regionalnachweisen entwertete Strommenge in der Praxis keinen Niederschlag in der Stromkennzeichnung auf den Rechnungen an die Endverbrauchenden. Um den regionalen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage transparent ausweisen zu können, bedarf es Vorgaben einer eindeutigen und gut funktionierenden Stromkennzeichnung für diesen Teilbereich. Die EVU sollen mit den Projektergebnissen in die Lage versetzt werden, die Stromkennzeichnung für Regionalstrom korrekt durchzuführen. Ziel ist die Verbesserung der Akzeptanz für diesen regionalen Strom und damit für die Existenz und den Bau weiterer Anlagen in der Bevölkerung. b) Hierfür wurden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben für die Regionalstromkennzeichnung erarbeitet.

Nachfrage nach Ökostrom steigt

<p>Angebot und Nachfrage von Ökostrom steigen seit Jahren kontinuierlich Die Zahl der Ökostromprodukte ist von 810 im Jahr 2013 auf 1.157 Produkte im Jahr 2017 gestiegen. Knapp 80 Prozent der Stromanbieter führten 2017 mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot. Gleichzeitig ist die Stromkennzeichnung kaum bekannt und kann aktuell wenig Wirkung entfalten. Das zeigt die „Marktanalyse Ökostrom II“.</p><p>Die Nachfrage nach Ökostrom ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für eine Menge von 95,6 Terawattstunden entwertet, was einem Anstieg von 22 Prozent gegenüber 2013 entspricht.</p><p>Die Stromkennzeichnung müsste aber verständlicher und bekannter werden, um Wirkung zu entfalten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Zusammensetzung des Stromproduktes und dessen Preis eine gleichgewichtige Bedeutung, so die repräsentativen Ergebnisse. Label finden Beachtung und darüber hinaus scheint Regionalität beim Strombezug eine zunehmende Rolle zu spielen.&nbsp;</p><p>Aktuell ist der Blick auf die EEG-Altanlagen und neue Anlagen ohne Förderung besonders wichtig. Die Anzahl Erzeugungsanlagen ohne eine EEG-Vergütung wird zunehmen, damit wird ein neues Potenzial für Herkunftsnachweise eröffnet.&nbsp;</p><p>Zukünftig könnten Herkunftsnachweise auch einen Beitrag zur Energiewende leisten</p><p>Falls Herkunftsnachweise ein hohes und stabileres Preisniveau erreichen, welches zum Beispiel im Rahmen langfristiger Lieferverträge zu einem relativ verlässlich kalkulierbaren Gewinn werden könnte, würden sich der Stellenwert der Herkunftsnachweise und deren Beitrag zur Energiewende ändern. Das Ziel einiger Ökostromsiegel, mit dem Bezug von Ökostrom die Errichtung neuer Anlagen jenseits der Förderung anzureizen, könnte sich unter diesem Gesichtspunkt in den kommenden Jahren leichter erfüllen lassen.&nbsp;</p><p>Der Markt für Herkunftsnachweise in Deutschland ist geprägt von stabilen Handelsbeziehungen, hinsichtlich der Preisbildung ist er jedoch unberechenbar. Nach wie vor stammen die in Deutschland entwerteten Herkunftsnachweise annähernd zur Hälfte aus Norwegen und zu über 90 Prozent aus Wasserkraft. Nur 9 Prozent der gesamten Entwertungsmenge 2017 stammen aus europäischen Anlagen außerhalb von Deutschland, die eine Vergütung bzw. Förderung in Anspruch nehmen. Der Anteil von Herkunftsnachweisen aus Anlagen, die jünger als sechs Jahre sind, ist mit 5 Prozent gering, daher sind die Preise für Strombezug aus „Neuanlagen“ häufig deutlich höher.</p><p>Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen sollten als potenzielle Ökostromkunden stärker in den Blick genommen werden</p><p>Ökostrombezug von kleinen und mittleren Unternehmen könnte Wirkung entfalten, da hier große Mengen in Summe hinter stecken. Diese Unternehmen machen mehr als 90 Prozent des Anteils aller Unternehmen in Deutschland aus und sind somit auch für einen wesentlichen Anteil des Stromverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emissionen verantwortlich. Momentan beziehen nach eigener Aussage insgesamt 38 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen Ökostromprodukte. Die Stromkennzeichnung könnte bei mehr Beachtung durchaus dafür sorgen, dass der Anteil der Ökostrom beziehenden Unternehmen weiter zunimmt.</p><p>Die Studie stellt auch fest, dass auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten von Großunternehmen auf die Umwelt für deren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ zunehmend an Bedeutung gewinnen und Ökostrombezug in Nachhaltigkeitsberichten eine wichtige Position einnimmt. Der Strombezug fließt auch in die Berichtspflicht über nichtfinanzielle Kennzahlen ein. Bisher hat die Stromkennzeichnung hier jedoch praktisch keine Bedeutung.&nbsp;</p><p>Ökostromprodukte helfen der Energiewende</p><p>Ökostromprodukte spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Wandel im Rahmen der Umgestaltung des Energiesystems. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt diese Rolle jedoch weitaus weniger in der Zubauwirkung auf erneuerbare Kapazitäten. Vielmehr hat der freiwillige Ökostrom-Markt gesellschaftlichen Nutzen: Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit in die Umsetzung der Energiewende eingebunden. Ökostromprodukte verdeutlichen die Verbindung von Erzeugung und Verbrauch und tragen so zur Schärfung des Energiebewusstseins bei. Auf der individuellen Ebene gibt es verschiedene Angebotsoptionen und damit Handlungsmöglichkeiten zur Veränderung des bestehenden Energiesystems.</p><p>Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Marktanalyse Ökostrom II“ stellt einen umfassenden Abriss zum deutschen Ökostrommarkt dar. Zusätzlich werden bisherige Randthemen wie die Stromkennzeichnung und ihre Wirkung beleuchtet.&nbsp;</p><p>Die Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Markanalyse Ökostrom und HKN, Weiterentwicklung des Herkunftsnachweissystems und der Stromkennzeichnung</a>“ wurde&nbsp; durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMWi#alphabar">BMWi</a>⁠) finanziert und von IZES gGmbH, Hamburg Institut und Imug durchgeführt. Die aktuelle Untersuchung ging mit Ihrer&nbsp; Zielstellung weit über das Vorgängerprojekt „Marktanalyse Ökostrom“ (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2014) hinaus. Die vorhandenen Daten aus dem Herkunftsnachweisregister wurden umfangreich ausgewertet und durch Befragungen etwa hinsichtlich der Preisentwicklung für Herkunftsnachweise ergänzt.&nbsp;</p>

Energieforschungsplan EVUPLAN, Erstellung eines Feinkonzepts und Programmierung eines lauffähigen Prototyps für ein Regionalnachweisregister (RNR)

§ 79a Abs. 4 EEG 2017 weist dem UBA die Aufgabe zu, ein Regionalnachweisregister (RNR) aufzubauen und zu führen. Dieses funktioniert vergleichbar mit dem bereits im UBA betriebenen Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien (HKNR) nach § 79 EEG 2017. Die Prozesse sind derart ähnlich, dass der Gesetzgeber bereits vorgibt, dass das RNR und das HKNR in einer elektronischen Datenbank betrieben werden dürfen (§ 79a Abs. 4 S. 2 EEG 2017). Dies senkt - so der Gesetzgeber - die Bürokratiekosten für die künftigen Nutzer des RNR. Das UBA ist auch aus Gründen der Sparsamkeit des Behördenhandelns aufgerufen, die bereits entwickelten Prozesse des HKNR möglichst weitgehend mit zu nutzen (Bundestags-Drucksache 18/8860, S. 6: 'Diese Kosten (= für Einrichtung und Führung des RNR) können durch die möglichst weitgehende Nutzung der bereits vorhandenen Software für das Herkunftsnachweisregister nach § 79 EEG 2016 auf ein Minimum reduziert werden.'). Auf der Basis einer theoretischen Beschreibung und der vorhandenen Software des HKNR und den Vorarbeiten des Projekts FKZ 37EV16 135 2 'Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland: Teilvorhaben 2: - Spezifizierung' soll dieses Projekt das Konzept des RNR im Detail ausarbeiten und einen bereits lauffähigen Prototyp für das RNR erstellen.

Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung

Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht

Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland - Teilvorhaben 2: Spezifizierung^Energieforschungsplan EVUPLAN, Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer Ökostromvermarktung in Deutschland: Teilvorhaben 1

Als Nachfolgemodell des Grünstromprivileges befindet sich derzeit ein Modell in der Diskussion, welches die Grünstromeigenschaft von erneuerbarem Strom regional erhält. Ziel ist es, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, erneuerbaren Strom aus Deutschland direkt und aus der Region zu kaufen. Das Modell soll nach dem Eckpunktepapier des BMWi vom 05.02.2016 über das HKNR abgewickelt werden. Dieses ist entsprechend anzupassen.

Regio:VK - Optimierte Integration erneuerbarer Erzeugung in die Energiebeschaffung von Versorgern durch ein regionales virtuelles Kraftwerk - Herstellung der Marktreife für ein System zur anlagenindividuellen Einsatzoptimierung flexibel steuerbarer Biogas- und Biomethan-BHKW^Energiewende Nordhessen - technische und ökonomische Verknüpfung des regionalen Strom- und Wärmemarktes, Regio:VK - Optimierte Integration erneuerbarer Erzeugung in die Energiebeschaffung von Versorgern durch ein regionales virtuelles Kraftwerk

Das Fraunhofer IWES und CUBE Engineering bringen zusammen mit den Partnern der Stadtwerke Union Nordhessen (SUN), der Städtische Werke AG Kassel, den Stadtwerken Wolfhagen, den Stadtwerken Witzenhausen und den Stadtwerken Eschwege, eine Einsatzoptimierung für virtuelle Kraftwerke sowie für flexibilisierte Biogasanlagen und Biomethan-BHKW zur Marktreife. Innovative Steuerungskonzepte mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien werden genutzt, um Betreibern und Versorgern wirtschaftlich optimierte Betriebsfahrpläne zur Verfügung zu stellen. Ziele des Projekts sind - Die Umsetzung eines virtuellen Kraftwerks (VK) in Nordhessen und Integration bei einem Energieversorger - Perspektivisch die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit von regionalem EE-Strom - Eine nachhaltige Energieversorgung bei Hebung regionaler Wertschöpfungspotenziale - Entwicklung von Blaupausen für neue Systeme zur Einsatzoptimierung von virtuellen Kraftwerken sowie von flexibilisierten Biogasanlagen und Biomethan-BHKW - Geschäftsmodelle zur Marktintegration von erneuerbaren Energien. Das virtuelle Kraftwerk (vK) hat im Rahmen der regionalen Energiewende eine hohe strategische Relevanz - Das vK bildet die technische Voraussetzung für ein bedarfsorientiertes und ganzheitliches Erzeugungsmanagement - Nach Implementierung des vK ist eine beliebige Skalierbarkeit und Anpassbarkeit auf Marktveränderungen gegeben - Das vK schafft die wesentliche Schnittstelle zwischen der EE-Produktion und -Steuerung und dem angestrebten Vertrieb von erneuerbarem und regionalem Strom - Durch die Poolung auch regelbarer Erzeugungsanlagen ist grundsätzlich die Fähigkeit einer Regelenergievermarktung gegeben - Das Instrument für eine Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien mit der perspektivischen Integration der Nachfrageseite (DSM) und von Speichertechnologien.

Ausschreibung von Regionalstrom durch öffentliche Auftraggeber

Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende "Gebot der produktneutralen Ausschreibung" scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der "Regionalen Klimaneutralität" sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Quelle: Forschungsbericht

Regionaler Grünstrom - Interesse und Ansprüche von Verbraucher*innen

Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen. Damit können sie informierte Kaufentscheidungen treffen und aktiver an der Energiewende teilhaben. Die Stromkennzeichnung soll hierbei als Informationsinstrument dienen, das sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Neben den konkreten Informationsbedarfen bei regionalem Grünstrom geht es dabei auch um die Anforderungen an eine möglichst verbraucherfreundliche Regionalstromkennzeichnung. Die empirischen Ergebnisse zeigen: Auf Verbraucherseite besteht aktuell ein großes Interesse an regionalem Grünstrom, dem ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Zudem besteht bei regionalen Stromprodukten ein größerer Bedarf an Zugang zu Informationen über Herkunft und Erzeugungsart des Stroms. Die Stromkennzeichnung besitzt die Glaubwürdigkeit und hat das Potenzial, diese Verbraucheranforderungen zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente und leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht

Theoretische Fundierung der regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland

In dem Forschungsvorhaben wird die theoretische Fundierung zur Entwicklung einer regionalen Grünstromkennzeichnung und eines Regionalnachweisregisters erarbeitet. Auf der Basis eines Marktüberblicks über derzeit existierende Regionalstromprodukte werden die Funktionsweisen und Prozesse in der derzeitigen Stromwirtschaft im Hinblick auf Regionalstromprodukte abgebildet und analysiert. Hierzu zählen die Strukturen der Direktvermarktung und mögliche Auswirkungen des Regionalstrommodells auf Grünstromprodukte aus der sonstigen Direktvermarktung sowie die Darstellung der Anlagen, die potenziell für die Regionalkennzeichnung genutzt werden können. Die Beschreibung der einzelnen für das Regionalnachweisregister relevanten Prozesse erfolgt unter Berücksichtigung energierechtlicher Vorgaben und ihrer Implikationen auf das zukünftige Register. Für den Betrieb des Registers wichtige Begriffsdefinitionen und Prüfanforderungen werden anhand der aktuellen Gesetzeslage diskutiert. Abschließend werden Vorschläge für die zukünftige Kennzeichnung von Regionalstrom entwickelt. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/

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