Der Kartendienst (WFS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Rehakliniken im Saarland
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Der Kartendienst (WMS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Rehakliniken im Saarland (Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie).
Der Kartendienst (WFS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Rehakliniken im Saarland
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Standorte der Rehakliniken im Saarland, Erklärung der Attribute: - KREIS -----: Landkreisnummer - RW --------: Rechtwert - HW --------: Hochwert - STR NAME - : Straßennamen - HAUS NR -- : Hausnummer - PLZ ------ : Postleitzahl - ORT NAME --: Ortsname - REHAKLINIK : Name der Rehaklinik - ERFASSUNG--: Erfasser und Datum (Stand) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
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Bund | 119 |
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