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Autoreifen

Autoreifen: Auf Rollgeräusch, Reifendruck und Abrieb achten So gelingt ein umweltschonender Umgang mit Autoreifen Kaufen Sie Reifen mit geringem Rollwiderstand und geringem Rollgeräusch (siehe EU-Label). Achten Sie auf den korrekten Reifendruck. Entsorgen Sie Altreifen sachgerecht. Gewusst wie Autoreifen verursachen Straßenlärm. Dieser wird ganz wesentlich von den Rollgeräuschen der Reifen bestimmt. Des Weiteren haben Autoreifen einen relevanten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch, der wiederum anteilig die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bestimmt. Der Abrieb von Reifen ist zudem eine der weltweit größten Mikroplastikquellen und verursacht Feinstaub. Geringer Rollwiderstand: Je größer der Rollwiderstand, desto höher ist der Kraftstoffverbrauch und desto höher sind auch die CO 2 -Emissionen beim Autofahren. Das EU-Reifenlabel bietet hier eine gute Orientierung. Ein Fahrzeug, ausgerüstet mit Reifen der besten Kategorie A, kann im Vergleich zur Ausstattung mit Reifen der schlechtesten Kategorie G bis zu 7,5 Prozent weniger Kraftstoff verbrauchen. Lärmarme Reifen: Bei modernen Pkw-Reifen gibt es große Unterschiede bei den Abrollgeräuschen. Geräuschoptimierte Reifen können daher einen wirksamen Beitrag zur Minderung des Straßenlärms leisten. Angaben zum Abrollgeräusch finden Sie auf dem EU-Label. Abriebarme Reifen: Langlebige Reifen schonen Geldbeutel und Umwelt. In seinen Reifentests bestimmt der ADAC seit 2023 neben einer prognostizierten Laufleistung auch den Abrieb für Sommer- Winter und Ganzjahresreifen. Lesen sie die einschlägigen Testberichte (Stiftung Warentest, ADAC etc.) und achten Sie bei Sommerreifen auf die UTQG-Angabe (Uniform Tire Quality Grade) auf der Seitenwand des Reifens. Die Zahl hinter dem Wort „TREADWEAR“ sollte nach Möglichkeit nicht unter 300 liegen – größere Werte sind besser. Für den Abrieb selbst wird auf internationaler Ebene derzeit eine Messmethode entwickelt. Die Aufnahme einer Angabe zum Abrieb in das EU-Reifenlabel ist zukünftig vorgesehen. Korrekter Reifendruck: Ein um 0,5 bar zu niedriger Reifendruck erhöht den Kraftstoffverbrauch um etwa fünf Prozent. Informationen des Herstellers zum passenden Reifendruck finden Sie entweder auf der Innenseite der Tankklappe oder im Türrahmen der Fahrertür. Außerdem stellt ein falscher Reifendruck auch ein Sicherheitsrisiko dar und führt zu vorzeitigem Reifenverschleiß. Hinweis zur Sicherheit: Umweltfreundliche Reifen können genauso sicher sein wie weniger umweltfreundliche Reifen. Lesen sie die einschlägigen Testberichte (Stiftung Warentest, ADAC, etc.) und vergleichen Sie auch die Angaben auf dem EU-Reifenlabel. Sachgerechte Entsorgung: Reifen bestehen aus einer Vielzahl teilweise gesundheits- und umweltbelastender Materialien. Sie müssen deshalb sachgerecht entsorgt werden. Eine Entsorgung im Haus- oder Sperrmüll ist nicht zulässig. Geben Sie Ihre Altreifen deshalb im Reifenfachhandel ab. Was Sie noch tun können: Sprit sparen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Sprit sparen . Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu Fahrrad , Bus & Bahn und Carsharing . Hintergrund Autoreifen sind aus umweltpolitischer Perspektive in vielerlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen verursachen sie Straßenlärm. Dieser wird ganz wesentlich von den Rollgeräuschen der Reifen bestimmt. Die EU-Verordnung 2019/2144 legt Grenzwerte für das Rollgeräusch von Reifen fest. Zum anderen haben Autoreifen einen relevanten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch, der wiederum die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bestimmt. Diese sind in der EU zwischen 1990 und 2005 um 26 Prozent gestiegen. Gegenwärtig sind sie für etwa ein Viertel des gesamten CO 2 -Ausstoßes verantwortlich. Der Reifenabrieb wiederum ist eine bedeutende Feinstaub- und Mikroplastikquelle und enthält gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe wie zum Beispiel krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠) ( UBA-Themenseite PAK ). Der Abrieb, d.h. der Masseverlust pro gefahrene Strecke, hängt im Allgemeinen mit der maximalen Laufleistung eines Reifens zusammen. Allerdings können neben dem Abrieb noch andere Faktoren (z. B: die Profilstruktur) einen Einfluss auf die Laufleistung haben, sodass Reifen mit gleichem Abriebverhalten verschieden hohe Laufleistungen haben. Schließlich bereitet die Verwertung und Entsorgung der jährlich bundesweit anfallenden 600.000 Tonnen Altreifen einige Probleme. Das Recyclingverfahren ist aufgrund der verschiedenen Materialien (Gummi, Stahl, textile Komponenten sowie umweltgefährdende Stoffe) aufwendig und kann nur von spezialisierten Firmen durchgeführt werden. Seit 2003 ist in der Bundesrepublik laut EU-Richtlinie 99/31/EG die Deponierung von gebrauchten Reifen gesetzlich verboten. Aktuell liegt die Verwertungsquote von Altreifen in Deutschland bei 95 Prozent. Der Export von Altreifen ist problematisch, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Reifen nach Gebrauch in den Empfängerstaaten sachgerecht entsorgt werden.

Überwachung der akustischen Qualität des Straßennetzes mittels Reifen-Torus-Messungen

Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs wechselwirken die Reifen mit der Fahrbahn. Die Reifen werden zu Schwingungen angeregt und Schall wird abgestrahlt. Reifenschwingungen erzeugen im Innenraum des Reifens ein Geräusch, das sogenannte Torusgeräusch. Dieses kann störungsfrei und geschützt von äußeren Einflüssen gemessen werden und gibt Auskunft über den akustischen Zustand der Deckschichten, welcher einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Geräuschpegels hat. Diese Messungen werden auch als akustische Torus-Messungen (ATM) bezeichnet. Der in diesem Bericht vorliegende Entwurf einer Technischen Prüfvorschrift für akustische Torus-Messungen (E TP ATM) beschreibt ein Verfahren, wie ATM durchzuführen sind. Veröffentlicht in Texte | 37/2023.

Test scenarios for the determination of sound emissions from road, rail, industry and the calculation of the propagation of sound (BUB), the calculation of environmental noise from airports (BUF) and assessment of the noise exposure of affected persons (BEB) according to Directive (EU) 2015/996

To improve the noise situation in Europe, the EU issued the Environmental Noise Directive (2002/49/EC) in 2002. It was transposed into German law in 2005. The aim is to reduce environmental noise and prevent an increase in noise in previously quiet areas. To this end, noise pollution is to be recorded in noise maps by means of uniform assessment methods for noise indices in Europe and then reduced by means of concrete measures. In recent years, the EU has developed these methods under the acronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods in Europe) with the participation of the Member States. These calculation methods were introduced by an amendment to Annex II of the EU Environmental Noise Directive 2015 as Directive (EU) 2015/996 [1] for subsequent national implementation ([2] to [6]) and are to be applied by all Member States as of 1 January 2019. In this documentation, the methods for the determination of sound emissions, the calculation of sound propagation and the assessment of noise exposure are applied to exemplary scenarios. A distinction is made between noise from sources close to the ground (road, rail, industry) and sources from air traffic (aircraft noise). In accordance with the calculation regulations [2] to [6], model calculations (creating scenarios and test cases) are documented in detail. This way, a quality assurance of noise calculations in accordance with DIN 45687 [11] is made possible and a uniform and comprehensible application of the methods is ensured throughout Germany. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Lärmmindernde Fahrbahnbeläge (Stand 2014)

Da das Reifen-Fahrbahngeräusch von Pkw ab Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h, von Lkw ab ca. 60 km/h die dominierende Geräuschquelle im Straßenverkehr ist, kann der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung und ihrer Folgen leisten. Dieser Bericht stellt die Erkenntnisse aus der Literatur dar (Stand 2014). Veröffentlicht in Texte | 20/2014.

Lärmmindernde Fahrbahnbeläge

Da das Reifen-Fahrbahngeräusch von Pkw ab Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h, von Lkw ab ca. 60 km/h die dominierende Geräuschquelle im Straßenverkehr ist, kann der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung und ihrer Folgen leisten. Dieser Bericht stellt die Erkenntnisse aus der Literatur dar (Stand 2014). Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Lärm/Persönlicher Lärmschutz: Verkehr

Eine der relevantesten Lärmquellen ist der Straßenverkehr, an dem die meisten Menschen fast täglich teilnehmen. In diesem Bereich bestehen relativ große Lärmminderungspotentiale. Durch die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen im Verkehrsbereich besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Lärmschutz zu beteiligen. Wer einen merklichen Beitrag zum Lärmschutz leisten möchte, sollte prüfen, ob ein Verzicht auf bestimmte Pkw-Fahrten möglich ist. Häufig bestehen Alternativen in Form von öffentlichen Personennahverkehr oder durch einen Umstieg auf das Fahrrad. Dies hat weitere positive Nebeneffekte wie eine Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens und die Reduzierung der Luftschadstoffbelastung. Nicht alle Pkw-Fahrten können allerdings ersetzt werden. Auch durch eine bewusstere Pkw-Nutzung können Lärmbelastungen reduziert werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten unbedingt eingehalten werden, denn die Fahrzeuggeschwindigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Entstehung von Kfz-bedingten Lärms. Für Pkw ist der Lärmpegel (Mittelungspegel) bei 30 km/h um etwa drei dB(A) niedriger als bei 50 km/h. Darüber hinaus kann durch die Vermeidung hoher Drehzahlen ein deutlicher Beitrag zum Lärmschutz geleistet werden. Die Antriebsgeräusche sind unter anderem durch die Gangwahl bedingt. Hochtouriges Fahren und starkes Beschleunigen sollten vermieden werden. Viel besser ist dagegen eine niedrige Motorzahl und die genaue Beobachtung des laufenden Verkehrs, um ein „vorrausschauendes Gleiten“ zu erreichen. Das hat auch ökonomische und ökologische Vorteile, da kraft- und schadstoffärmer agiert wird. Dies gilt in gleicher Weise für Motorräder. Insgesamt ist es möglich, durch die Verstetigung des Verkehrsflusses eine Lärmminderung von 1 bis 2 dB(A) zu erreichen. Hupen sollte nicht aus Spaß oder Unachtsamkeit geschehen, sondern nur, wenn dies die Verkehrssituation unbedingt erfordert. Viele Ortschaften können durch Umgehungsstraßen oder Entlastungsstraßen umfahren werden. Auch wenn dies nicht immer die kürzeste Wegstrecke ist, sollte aus Rücksicht auf die Anwohner innerhalb der Ortschaften auf Abkürzungen durch den Ort verzichtet werden. Ein nicht unwesentlicher Teil des Verkehrs entfällt auf den Güterverkehr bzw. auf Paketdienste. Insbesondere der letzte Transportschritt vom Lager zum Endverbraucher sowie die Vielzahl an Retoursendungen verursacht zusätzlichen Verkehr und damit auch zusätzliche Lärmbelastungen. Durch ein bewusstes Einkaufsverhalten, das durch eine Minimierung des Lieferverkehrs geprägt ist, kann jeder die Lärmbelastung durch Lieferverkehr positiv beeinflussen. Ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms kann somit durch „weniger, langsamer und gleichmäßiger“ geleistet werden. Neben den Antriebsgeräuschen des Motors sind, mit zunehmender Geschwindigkeit, auch Rollgeräusche hörbar. Moderne Reifen unterscheiden sich u. a. in Rollgeräusch, Rollwiderstand und Gewicht. Geräuschoptimierte Reifen können die Abrollgeräusche mit bis zu drei dB(A) deutlich reduzieren. Neben Angaben zur Kraftstoffeffizienz und zur Nasshaftung finden Sie auf den Labeln der Reifen auch Angaben zum externen Rollgeräusch. Ein schwarzer Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens unterschreitet die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB. Zwei schwarze Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens entspricht den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten oder unterschreitet diese um bis zu 3 dB. Drei schwarzen Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens entspricht den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten. Achten Sie also beim nächsten Reifenkauf auf möglichst geräuscharme Reifen mit nur einem schwarzen Streifen im Label. Übrigens gibt es auch für einige Rutschautos „Flüsterreifen“. Weiter Informationen zum Straßenverkehrslärm finden Sie z. B auch hier: https://www.hlnug.de/themen/laerm/strassenverkehrslaerm.html https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=111&p2=7.1.5

Lärm/Rechtliche Grundlagen: Straßen- und Schienenverkehr

Lärmvorsorge Die rechtlichen Vorgaben für den Neubau oder für die wesentliche Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienen) sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV ) zu finden. Diese Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dient der Lärmvorsorge und bezieht sich im Wesentlichen auf die Immissionsgrenzwerte und auf die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel. Als Vorsorgemaßnahmen sollen primär aktive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. die Errichtung von Schallschutzwänden durchgeführt werden. Können die Immissionsgrenzwerte trotz aktiver Schallschutzmaßnahmen nicht erreicht werden, kommen auch passive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Schallschutzfenster in Frage. Bei einem Neubau oder bei einer wesentlichen Änderung von Verkehrswegen besteht ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Lärmsanierung Regelungen zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen, die sich in der Baulast des Bundes befinden, sind in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ( VLärmSchR 97 ) festgelegt. Die Lärmsanierung an bestehenden Schienen der Eisenbahnen des Bundes sind in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ( Lärmsanierungs-Richtline ) geregelt. Detaillierte Informationen zur Lärmvorsorge und zur Lärmsanierung an Schienenwegen sind bei dem BMVI zu finden. An bestehenden Straßen und Schienen besteht derzeit kein Rechtsanspruch auf Einhaltung der in diesen beiden Richtlinien aufgeführten Immissionsgrenzwerte. Literatur: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) <link file:7049>Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (Lärmsanierungs-Richtlinie) Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Beschluss der Kommission über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; TSI Noise (2011/229/EU) Verordnung Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (1222/2009/EG) Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (661/2009/EG) Beschluss der Kommission über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; HS TSI Rolling stock (2008/232/EG) Richtlinie über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (RL 97/24/EG) Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (RL 70/157/EWG)

Straßenlärm

Egal ob in der Stadt oder auf dem Land – Verkehrslärm ist nahezu allgegenwärtig. Baden-Württemberg hat nicht nur hausgemachte Verkehrsströme zu bewältigen, sondern auch umfangreichen europäischen Transitverkehr. Kraftfahrzeuge sind je nach Fahrzeugart, Betriebsweise und Fahrbahneigenschaften unterschiedlich laut. Pkw sind unter den (motorbetriebenen) Fahrzeugen am ruhigsten. Ein Lkw ist bei Tempo 50 durchschnittlich so laut wie zwanzig Pkw. Die Geräusche, die Motorräder bei starkem Beschleunigen und bei hohen Geschwindigkeiten erzeugen, sind oftmals lauter als die Geräusche schwerer Lkws. Das Motorengeräusch ist allerdings nur beim Anfahren, Beschleunigen und bei niedriger Fahrgeschwindigkeit pegelbestimmend. Spätestens ab 50 km/h tritt der Reifenlärm in den Vordergrund. Welches Geräusch bestimmend ist, hängt aber auch von der Gangwahl ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gang, desto leiser arbeitet der Motor (vgl. nachfolgende Tabelle). Auch bei Lkw sind die Rollgeräusche bei hohen Geschwindigkeiten pegelbestimmend. Hinzu kommt, dass auf Fernstraßen meist Last- bzw. Sattelzüge mit der doppelten Anzahl von Reifen unterwegs sind. Neben den Motorengeräuschen ist auch der Fahrbahnbelag eine wichtige Lärmquelle. So ist das Überfahren von Kopfsteinpflaster mehr als 10 dB(A) lauter als von glattem Asphalt. Offenporiger Asphalt („Flüsterasphalt“) dagegen absorbiert Rollgeräusche wirkungsvoll. Die derzeit erhältlichen Reifentypen unterscheiden sich hinsichtlich Rollgeräusch, Rollwiderstand und Gewicht zum Teil erheblich. Mit der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 (Reifenkennzeichnungsverordnung) wurde Reifenherstellern die Kennzeichnung von Reifen mit einem einheitlichen Label vorgeschrieben. Gemäß der Verordnung werden Reifen in die Kategorien C1 (Pkw), C2 und C3 (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) unterteilt und entsprechend ihrer individuellen Eigenschaften mit einer Dezibelangabe für das Rollgeräusch kenntlich gemacht. Einschlägige Auto- und Testzeitschriften informieren alljährlich über die Lärmemission der jeweiligen Reifentypen. Auch das Umweltbundesamt veröffentlicht immer wieder solche Messwerte. Bereits seit Anfang der siebziger Jahre bemüht sich der Gesetzgeber durch die Einführung von Lärmgrenzwerten für Fahrzeuge insbesondere Lkw leiser zu machen. So wurden die zulässigen Grenzwerte für Lkw der Leistungsklasse über 150 kW schrittweise von 92 auf heute 80 dB(A) heruntergefahren. Bei den Pkw fiel der zulässige Grenzwert von 84 dB(A) auf 74 dB(A). Die Lärmbelastung ist dennoch weiterhin sehr hoch, da umweltpolitische und technische Erfolge häufig durch das steigende Verkehrsaufkommen abgeschwächt oder gar (über)kompensiert werden. Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die Absenkung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf die Schallimmission auswirkt. Grundlage ist eine Untersuchung der Fachhochschule Jena bei verschiedenen Fahrzeugtypen.

reifen_fahrbahnstudie_2004.pdf

Lärmarme Reifen und geräuschmindernde Fahrbahnbeläge Erkenntnisse – Maßnahmen – Konzepte 2 Lärmarme Reifen und geräuschmindernde Fahrbahnbeläge IMPRESSUM Herausgeber Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 76157 Karlsruhe x Postfach 21 07 52 www.lfu.baden-wuerttemberg.de Juni 2004 BearbeitungLärmkontor GmbH 22767 Hamburg x Große Bergstraße 213-217 Christian Popp, Matthias Hintzsche RedaktionLandesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Referat 33 x Luftqualität, Lärm, Verkehr TitelbildStraße mit zweilagiger offenporiger Asphaltdeckschicht Foto: Ulrich Ratzel © LfU  LfU Lärmarme Reifen und geräuschmindernde Fahrbahnbeläge Seite 3 Inhalt 1Zusammenfassung....................................................................................................5 2Lärmarme Reifen ......................................................................................................7 2.1 Geräuschentstehung ..........................................................................................7 2.1.1 Mechanische Entstehungsmechanismen.................................................7 2.1.2 Aerodynamische Entstehungsmechanismen ...........................................8 2.1.3 Modelle zur Rollgeräuschentstehung .....................................................10 2.2 Umweltzeichen „Blauer Engel“..........................................................................11 2.2.1 Messverfahren........................................................................................11 2.2.2 Messergebnisse .....................................................................................12 2.2.3 Ausblick ..................................................................................................16 2.3 Die „Reifenrichtlinie“ der Europäischen Union ..................................................17 2.3.1 Messverfahren........................................................................................18 2.3.2 Reifenklassen und Grenzwerte ..............................................................19 2.3.3 Auswirkungen der Reifenrichtlinie ..........................................................21 2.3.4 Änderung der Reifenrichtlinie .................................................................23 2.4 Geräuschemissionswerte von Reifen ...............................................................24 2.4.1 Pkw-Reifen .............................................................................................24 2.4.2 Nutzfahrzeugreifen .................................................................................25 2.5 Minderungspotenziale.......................................................................................27 2.5.1 Anteil Rollgeräusch/Antriebsgeräusch....................................................27 2.5.2 Minderung Rollgeräusch ........................................................................28 2.5.3 Optimierung Messverfahren ...................................................................29 2.6 Kosten lärmarmer Reifen ..................................................................................30 3 Geräuschmindernde Fahrbahnbeläge ....................................................................31 3.1 Geräuschentstehung ........................................................................................31 3.1.1 Einfluss bei der Schallentstehung ..........................................................31 3.1.2 Einfluss bei der Schallabstrahlung und Schallausbreitung.....................32 3.2 Ausführungen von Fahrbahndeckschichten......................................................33 3.2.1 Dichte Fahrbahndeckschichten ..............................................................33 3.2.2 Offenporige Fahrbahndeckschichten .....................................................35 3.3 Erzielbare Minderungen....................................................................................38 3.4 Kosten von offenporigen Asphaltdeckschichten ...............................................40 3.5 Probleme ..........................................................................................................41

Weitere Fachinformationen

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu weiteren Fachinformationen rund um das Thema Lärm. Spezifische Informationen zu Lärm in Schulen und Kindertagesstätten sind auf dieser Seite zusammengestellt. Gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg informiert die LUBW in einem Faltblatt über das Vorkommen, die Wahrnehmung und die gesundheitlichen Effekte tieffrequenter Geräusche, denen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie immer wieder störende Einwirkungen zugeschrieben werden. Windenergie und Infraschall (2019) Für Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, die Schallpegelmesser einsetzen, werden mit einem Informationspapier der LUBW Hinweise und Erläuterungen zur aktuellen Rechtslage und zur Kalibrierung von Schallpegelmessern an die Hand gegeben. Eichung und Kalibrierung von Schallpegelmessern (2017) (pdf) Wieviel Infraschall Windkraftanlagen wirklich erzeugen hat die LUBW in einem eigenen Messprojekt im Zeitraum 2013-2015 untersucht. Die Ergebnisse sind in einem Faltblatt zusammengefasst. Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen (2016) Das Thema Lärm wird in allgemein verständlicher Form auch in einem kompakten Booklet behandelt. Die Darstellungen sollen beim Leser Interesse für die vielfältige Bedeutung von Lärm in unserem Alltag wecken. Psst! Informationen zum Thema Lärm (2014) In der subjektiven Wahrnehmung von Verkehrslärm leisten Motorräder vielerorts einen höheren Beitrag als es ihrer tatsächlichen Präsenz auf den Straßen entspricht. Im Sommer 2009 untersuchte die LUBW in Kooperation mit dem Ingenieurbüro ACCON GmbH eine große Zahl von Fahrzeugvorbeifahrten an vier Messorten in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse finden Sie in der Motorradlärm-Studie. Motorradlärm-Studie (2010) (pdf; 7,3 MB) Reifen und Fahrbahnbeläge tragen je nach Herstellung und Beschaffenheit zu unterschiedlichen Lärmemissionen des Straßenverkehrs bei. Wie diese Unterschiede ausfallen und welche Minderungspotentiale und -konzepte bestehen, fasst die nachfolgende Studie zusammen. Lärmarme Reifen und geräuschmindernde Fahrbahnbeläge (2004) (pdf; 3,0 MB) Fachinformationen des Umweltbundesamtes zum Thema Lärm Hinweise des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zu Lärm von Geräten und Maschinen Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz Vorschriftensammlung Immissionsschutzrecht (Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg) Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) Ars Auditus (Gehör, Hörvorgang, Hörtest) Ratgeber zu Hörminderungen Bewusstes Hören (mit Hörtests) – Schule des Hörens e.V. Lärmseiten der Stadt Stuttgart

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