Titel: "Beiträge zum Bodenschutz in der Region Chemnitz-Erzgebirge" Die 75-seitige Broschüre umfasst eine Sammlung von Fachbeiträgen verschiedener Autoren zu Aspekten des vorsorgenden Bodenschutzes unter besonderer Berücksichtigung der regionstypischen Verhältnisse. Neben einer Beschreibung der Böden der Region, einschließlich Bodenkarte 1 : 200.000, werden folgende Themen berührt: - Bodenschutz bei der kommunalen und regionsbezogenen Planung, - wirtschaftliche und ökologisch sinnvolle Verwertung von Bodenmaterial, - großflächige stoffliche Bodenbelastungen, - Bodenschutz bei der Rekultivierung devastierter Flächen, - Bodenschutz bei der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung.
Mehr als die Hälfte der deutschen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt langsam, während der für Siedlungen und Verkehr stetig steigt. Ziel einer nachhaltigen Flächennutzung ist daher, den Flächenverbrauch durch Siedlungen und Verkehr zu senken und gleichzeitig vorhandene Flächen für Siedlung und Verkehr optimal zu nutzen und ökologisch aufzuwerten. Die wichtigsten Flächennutzungen Deutschland hatte im Jahr 2023 eine Fläche von 357.682 Quadratkilometern (km²) (siehe Abb. „Flächennutzung in Deutschland“). Zur Gesamtfläche zählen unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen, Flächen für Siedlung und Verkehr, sowie Gewässer wie Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer. Wie Deutschlands Fläche genutzt wird, steht in den Grundstückskatastern, wird aber auch zunehmend durch Luftbilder und Satellitendaten überprüft. Grundlage der Nutzungsdaten ab 2016 sind die Angaben des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) der Länder: 50,3 % der Gesamtfläche wurden landwirtschaftlich Wälder und Gehölze nahmen zusammen 29,9 % der Gesamtfläche ein, davon Wälder 28,6 %. Die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV-Fläche) ist die drittgrößte Nutzungsart. Sie nahm Ende 2023 14,6 % der Gesamtfläche in Anspruch. Zur SuV-Fläche zählen neben Flächen für Wohnen, öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe und Verkehrsflächen. Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer nahmen 2,3 % der deutschen Fläche ein. Die restliche Gesamtfläche sind „sonstige Flächen“ . Dazu zählen „Abbauland“ wie Kies- oder Braunkohlengruben sowie „Unland“ wie Felsen, ehemaliges Militärgelände oder ehemalige Abraumhalden, und seit 2016 auch ungenutzte Vegetationsflächen wie Heideland, Moore, Sümpfe, Gehölze und Gewässerbegleitflächen. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche schrumpft Von 2016 bis 2023 sank der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche um 2.746 Quadratkilometer (km²) von 51,1 auf 50,3 % der Gesamtfläche. Seit dem Jahr 2016 werden Heide und Moor nicht mehr bei den Landwirtschaftsflächen ausgewiesen, sondern bei „sonstigen Flächen“, weshalb der Verlust rein statistisch in den vorherigen Jahren noch höher ausfällt. Diese Abnahme erfolgte besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume. Der wichtigste Grund dafür ist die Zunahme der Fläche für Siedlung und Verkehr um 2.820 km² im gleichen Zeitraum (ohne Bergbaubetriebe und ohne Tagebau, Grube, Steinbruch). Aber auch die Zunahme der Wälder und Gehölze erfolgt zum Teil zulasten landwirtschaftlicher Flächen. Weitere Landwirtschaftsfläche fällt dem Tagebau zum Opfer und kann Jahrzehnte später nur teilweise durch Rekultivierung zurückgewonnen werden. Die meisten landwirtschaftlich genutzten Flächenanteile haben die nördlichen und östlichen Bundesländer; Spitzenreiter ist Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 68,2 % Landwirtschaftsfläche. Die geringsten Anteile haben Stadtstaaten wie Berlin mit 3,9 % landwirtschaftlich genutzter Fläche (siehe Abb. „Flächennutzung in den Bundesländern“). Die Art der Flächennutzung beeinflusst die biologische Vielfalt und die Umweltbelastung. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren etwa von einer extensiven Bewirtschaftung von Äckern und Weiden. Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen wiederum können die Natur belasten: Sie können Biotope stören, Gewässer im Überfluss mit Nährstoffen anreichern (eutrophieren) sowie Böden und Grundwasser weiteren Belastungen aussetzen. Auch der technische Wandel kann etwa durch große landwirtschaftliche Maschinen zu einer Ausräumung ökologisch wertvoller Landschaftsteile führen, da Knicks, Wälle oder Baumgruppen beseitigt, Gewässer begradigt, Böden verdichtet oder neue landwirtschaftliche Wegenetze angelegt werden. Zunahme der Waldfläche Zwischen 2016 und 2023 nahm die als Waldfläche definierte Fläche um 396 Quadratkilometer (km²) ab. Gehölze werden allerdings seit 2016 nicht mehr unter Waldfläche erfasst, sondern unter den „sonstigen Flächen“ wie zum Beispiel auch ehemalige Übungsplätze oder ehemalige Bergbauflächen und Abraumhalden. Rechnet man Gehölze dennoch dazu, so betrug die Abnahme seit 2016 real 298 km². Auch der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche nahm leicht ab, und lag 2023 bei 28,6 % (29,9 % mit Gehölzen). Überdurchschnittlich hohe Waldflächenanteile finden sich in siedlungsarmen, für eine intensivere Landwirtschaft weniger geeigneten Mittel- und Hochgebirgslagen, etwa dem Harz, dem Thüringer Wald, dem Sauerland, der Eifel, dem Schwarzwald, dem Bayerischen Wald und in den Alpen. In den Zentren großer Verdichtungsräume und in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die Waldanteile dagegen geringer. Wälder haben – ähnlich wie Gewässer, Moore und Heiden – einen besonderen ökologischen Stellenwert. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen Böden vor Erosion , helfen sauberes Grundwasser zu bilden und schützen das Klima , indem sie das Treibhausgas Kohlendioxid (CO 2 ) aus der Luft binden. Sie dienen auch – abgesehen von einigen Naturschutzgebieten – den Erholungs- und Freizeitbedürfnissen der Bevölkerung. Mehr Betriebs- und Wohngebäude, Straßen und Flugplätze Die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV) ist die am dynamischsten wachsende Nutzungsart in Deutschland. Sie wuchs von 2016 bis 2022 um 0,8 %, also um 2.820 Quadratkilometer. Der SuV-Anteil an der Gesamtfläche fällt regional unterschiedlich aus. In den Zentren der Verdichtungsräume erreicht ihr Anteil mehr als 50 %. Neben den Stadtstaaten weisen Nordrhein-Westfalen mit 23,9 % und das Saarland mit 21,8 % besonders hohe Siedlungs- und Verkehrsflächenanteile auf. Die zunehmende Flächennutzung für Gebäude und Verkehrswege hat viele negative Auswirkungen auf die Umwelt. Nennenswert ist der direkte Verlust der vorher meist landwirtschaftlich genutzten Böden. Hinzu kommt etwa der Rohstoff- und Energieaufwand für Bau und Erhalt neuer Gebäude und Infrastruktur , ein höherer Kraftstoffverbrauch mit einem höheren Ausstoß an Schadstoffen durch mehr Verkehr sowie mehr Lärm und die Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume für die wildlebende Flora und Fauna . Leichte Abnahme der Gewässerfläche Der Anteil der Gewässer an der deutschen Gesamtfläche blieb vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2023 weitgehend konstant und stieg nur leicht um 29 Quadratkilometer.
Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald Kreises mbH (AWN) hat die erforderliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG für das im Folgenden beschriebene Vorhaben beantragt: Der Neckar-Odenwald-Kreis plant auf der mit Datum vom 02.08.1983 planfestgestellten Deponie Sansenhecken, Sansenhecken 1, 74722 Buchen, innerhalb der 1983 planfestgestellten Grenzen eine Deponieerhöhung, um auch mittelfristig die Entsorgungssicherheit anfallender DK II-Abfälle zu gewährleisten. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Volumenoptimierung (DK II und DK 0). Durch die Deponieerhöhung soll ein Mehrvolumen von ca. 958.000 m³ DK II-Material und ca. 130.000 m³ DK 0-Material geschaffen werden (bisher genehmigtes Ablagerungsvolumen: 2.200.000 m³). Die Laufzeit des Erhöhungsvorhabens beträgt rechnerisch ca. 25 Jahre (bei 38.000 m³ jährlichem Abfallaufkommen). Die Erhöhung beläuft sich durch das Vorhaben auf 34,5 m (388 m ü. NN auf 422,5 m ü. NN). Von der beantragten Planfeststellung betroffen sind die Flurstücke 8654, 1029/1, 10292, 10293, 10296, 10299, 10300 und 10301 innerhalb der bereits bestehenden planfestgestellten Grenzen. Durch die Erhöhung der bestehenden Deponie entsteht demnach kein zusätzlicher Flächenverbrauch. Die betroffenen Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Buchen (Odenwald). Gegenstand des Planfeststellungsantrags ist die Herstellung der Erhöhung und Endgestaltung (geänderte Höhenkubatur) der Deponie. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Profilierung und Zwischenabdichtung der Verfüllabschnitte (VA) IV, V/VI und VII sowie nach Abschluss der Verfüllung zur Profilierung des gesamten überhöhten Deponiekörpers und zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems nach den Anforderungen DK II. Weitere mit dem Vorhaben verbundene Maßnahmen sind der Neubau und Anschluss der geplanten Entwässerung der geplanten Zwischenabdichtung, die Anpassung des vorhandenen Gasfassungssystems sowie die Rekultivierung der Deponieoberfläche. Des Weiteren wird eine dauerhafte Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (LWaldG) mitbeantragt. Hierzu wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) die forstrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung dargelegt.
Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).
Das Projekt "Weiterentwicklung des wissenschaftlichen und technischen Konzeptes zur Klaerschlammverwertung bei der Rekultivierung und im Landschaftsbau" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. H. Marx GmbH.
Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden
Die ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG reichte mit Schreiben vom 16.02.2024 sowie Ergänzungen vom November 2024 und Januar 2025 beim Landrat des Rhein-Erft-Kreis die Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm für die geplante „Abgrabung Widdendorf II“ in der Stadt Bergheim, Gemarkung Quadrath-Ichendorf, Flur 22, Flurstücke 225, 101, 219 tlw. und 271-274, 275 tlw. Beantragt wird eine Trockenabgrabung auf einer Fläche von 12,09 ha zuzüglich Erschließung. Ausgehend vom Beginn der Abbautätigkeit spätestens im Jahr 2027 und bei einer gewinnbaren Materialmenge von insgesamt ca. 1,52 Mio. m³ würde das Vorhaben bei einer angestrebten jährlichen Abbaumenge von ca. 200.000 m³ einschließlich der geplanten Rekultivierung voraussichtlich im Jahr 2038/39 enden. Die Erschließung des Vorhabengebiets, der Abtransport des gewonnenen Materials sowie die Anlieferung von Rekultivierungsmaterial erfolgt über die K 19. Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt ausgehend von der K 19 über einen Kreisverkehr an die L 276. Der Autobahnanschluss zu der Autobahn A 61 liegt in einer Entfernung von 1,2 km. Die Zufahrten zur Autobahn A 61 sichern den Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz. Zwischen dem Vorhabengebiet und den Autobahnanschlüssen liegen keine Ortsdurchfahrten. Im Rahmen der Rekultivierung wird auf großen Flächen Ackerland wiederhergestellt werden. Zusätzlich wird der notwendige Ausgleich durch Anlage von Gehölzflächen und extensiven Grünlandflächen mit breiten, vorgelagerten Krautsäumen und Rohbodenflächen in trockener oder feuchter Ausprägung erbracht werden. Der Eingriff soll vollumfänglich innerhalb der Vorhabensflächen selbst ausgeglichen werden. Der Antrag bedingte die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung auf Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Die Vorprüfung ist mit dem Ergebnis erfolgt, dass für das Vorhaben eine UVP-Pflicht gegeben ist, da das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen sind.
Die Fa. Davids GmbH betreibt in Aldenhoven seit 1989 eine Bauschuttdeponie, für die im Rahmen von Änderungs-anträgen 2002 eine UVP durchgeführt wurde. Die Deponie befindet sich in der Stilllegungsphase; der Ablagerungsbetrieb wurde 2019 beendet. Mit Schreiben vom 20.12.2024 wird beantragt, auf einer Teilfläche der Deponie die abschließenden Arbeiten zur Deponiestilllegung (Profilierung und Rekultivierung) anzupassen. Hier befindet sich die nach BImSchG genehmigte Bodenbehandlungsanlage der Fa. ASCA, die dort vorerst bis ca. 2041 weiter betrieben werden soll. Die Fortführung des Betriebs hemmt im betroffenen Abschnitt die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Rekultivierung der Deponiefläche. Mit der beantragten Änderung sollen Deponierekultivierung und verlängerter ASCA-Betrieb aufeinander abgestimmt werden. Für die beantragte Änderung ist ein Plangenehmigungsverfahren nach § 35 KrWG Abs. 3, Satz 1 Nr. 2 durchzuführen. Gemäß §§ 5 und 9 i. V. m. Anlage 1 Nr. 12.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die beantragte Änderung die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Änderungsbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte.
Das Projekt "WIR! - LIL - BodenOrg_BTU - Verbesserung der Bodenqualität auf marginalen Standorten in der Lausitz unter Verwendung von Bodenhilfsstoffen aus Eisenhydroxidschlämmen" wird/wurde ausgeführt durch: Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Institut für Boden, Wasser, Luft, Lehrstuhl Bodenschutz und Rekultivierung.
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