<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden. </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Wie Sie Ihre Waschmaschine umweltfreundlich bedienen <ul> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die gemeinschaftliche Nutzung einer Waschmaschine an.</li> <li>Bevorzugen Sie möglichst eine Waschmaschine statt Waschtrockner, da Waschtrockner deutlich mehr Energie verbrauchen.</li> <li>Kaufen Sie eine Waschmaschine mit der möglichst hoher Energieeffizienzklasse – idealerweise Klasse A.</li> <li>Achten Sie auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße.</li> <li>Trugschluss: Tatsächlich sind Kurzprogramme nicht energiesparend, sondern nur zeitsparend. Lange Laufzeiten sind energiesparender.</li> <li>Nutzen Sie das "Eco-40-60" Waschprogramm für normale Wäsche.</li> <li>Nutzen Sie niedrige Temperaturen (20-30°C) für leicht bis normal verschmutzte Wäsche.</li> <li>Bevorzugen Sie ein Gerät mit hoher Schleuderzahl.</li> <li>Sofern möglich, reparieren Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Wäsche waschen verbraucht einerseits Energie zum Antrieb der Trommel sowie zum Erhitzen des Wassers, und belastet andererseits die Gewässer durch Faserabrieb, Mikroplastik aus den gewaschenen Textilien und verwendetes Waschmittel. Die Umweltbelastungen können schon beim Kauf durch die Wahl einer geeigneten Waschmaschine reduziert werden. Dabei ist die Länge des Waschgangs weit weniger relevant als die zum Waschen gewählte Temperatur.</p> <p><strong>Sparsame Waschmaschine:</strong> Kaufen Sie eine für Ihre Haushaltsgröße möglichst klein dimensionierte und sparsame Waschmaschine mit geringem Strom- und Wasserverbrauch und hoher Schleuderwirkungsklasse. Diese und weitere Angaben finden Sie auf dem EU-Energielabel, mit dem Waschmaschinen europaweit im Handel gekennzeichnet werden müssen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Maschine ein Kaltwaschprogramm besitzt (20°C-Programm).</p> <p><strong>Energielabel:</strong> Mit Einführung des EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Besonders energieeffiziente Geräte befinden sich in Klasse A. Das Label bezieht sich zur Bewertung direkt auf einen ECO 40-60 Programmdurchlauf. Es zeigt Angaben zum gewichteten Energieverbrauch (pro 100 Waschzyklen), der Nennkapazität bzw. der Beladungskapazität der Waschmaschine, der Effizienzklasse für Schleudern/Trocknen (Klasse A (gut) bis G (schlecht), den Wasserverbrauch, die und die Geräuschentwicklung (Klasse A (gut) bis D (schlecht) beim Schleudern. Ein QR-Code verlinkt direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL), wo weitere Informationen über das betreffende Modell verfügbar sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps14_waschmaschine.jpg"> </a> <strong> Kaufberatung Waschmaschine </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps14_waschmaschine.jpg">Bild herunterladen</a> (3,04 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeschirrspüler </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg">Bild herunterladen</a> (56,82 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Richtige Trommelgröße:</strong> Paradoxerweise werden die Haushalte kleiner und die Wäschetrommeln größer. Große Wäschetrommeln sind beim Kauf nicht nur teurer, sondern führen auch dazu, dass die Waschmaschine häufig nur teilbeladen wird. Dies macht Einsparungen wieder hinfällig. Große Wäschetrommeln mit 7 kg und mehr Beladung sind deshalb meistens nur für große Haushalte sinnvoll.</p> <p><strong>Hohe Schleuderzahl: </strong>Je trockener die Wäsche aus der Waschmaschine kommt, desto weniger Energie braucht sie zum Trocknen. Dadurch sparen Sie im Winter Heizenergie (beim Trocknen auf der Wäscheleine in der Wohnung) oder Strom beim Wäschetrockner. Denn es braucht hundert Mal mehr Energie, Wasser durch Wärme aus der Wäsche zu entfernen als durch Schleudern. Deshalb sollte eine Waschmaschine bestenfalls eine Schleuderdrehzahl von über 1.400 Umdrehungen pro Minute aufweisen.</p> <p><strong>Umweltschonend Waschen:</strong></p> <ol> <li>Waschen Sie möglichst nur mit voll beladener Maschine.</li> <li>Wählen Sie eine möglichst niedrige Waschtemperatur.</li> <li>Dosieren Sie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Waschmittel</a> nach Empfehlung auf der Waschmittelpackung. So verringern Sie die Umweltbelastung weiter und sparen Geld.</li> </ol> <p><strong>Reparierbarkeit:</strong> Mit Aktualisierung der im Internet frei zugänglichen Ökodesign-Produktverordnung für Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner (EU 2019/2023) wurden weitere Aspekte zur Verbesserung der Reparierbarkeit definiert. So müssen leicht kaputt gehende Teile einer Waschmaschine Verbraucherinnen und Verbrauchern und/oder Reparaturbetrieben als Ersatzteil zur Verfügung gestellt werden, und zwar mindestens sieben bis zehn Jahre (abhängig des Bauteils) nachdem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wurde. Achten Sie zudem auf eine möglichst lange Herstellergarantie.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihrer Waschmaschine und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Gegen ein Aus- und Überlaufen der Waschmaschine schützt Sie eine "Wasserstopp-Garantie" (Aqua-Stopp).</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> <li>Weitere Informationen finden Sie unter: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/waschmaschinen-waschtrockner">Energieverbrauchskennzeichnung</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p> Wie Sie Ihre Waschmaschine umweltfreundlich bedienen <ul> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die gemeinschaftliche Nutzung einer Waschmaschine an.</li> <li>Bevorzugen Sie möglichst eine Waschmaschine statt Waschtrockner, da Waschtrockner deutlich mehr Energie verbrauchen.</li> <li>Kaufen Sie eine Waschmaschine mit der möglichst hoher Energieeffizienzklasse – idealerweise Klasse A.</li> <li>Achten Sie auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße.</li> <li>Trugschluss: Tatsächlich sind Kurzprogramme nicht energiesparend, sondern nur zeitsparend. Lange Laufzeiten sind energiesparender.</li> <li>Nutzen Sie das "Eco-40-60" Waschprogramm für normale Wäsche.</li> <li>Nutzen Sie niedrige Temperaturen (20-30°C) für leicht bis normal verschmutzte Wäsche.</li> <li>Bevorzugen Sie ein Gerät mit hoher Schleuderzahl.</li> <li>Sofern möglich, reparieren Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Wäsche waschen verbraucht einerseits Energie zum Antrieb der Trommel sowie zum Erhitzen des Wassers, und belastet andererseits die Gewässer durch Faserabrieb, Mikroplastik aus den gewaschenen Textilien und verwendetes Waschmittel. Die Umweltbelastungen können schon beim Kauf durch die Wahl einer geeigneten Waschmaschine reduziert werden. Dabei ist die Länge des Waschgangs weit weniger relevant als die zum Waschen gewählte Temperatur.</p> <p><strong>Sparsame Waschmaschine:</strong> Kaufen Sie eine für Ihre Haushaltsgröße möglichst klein dimensionierte und sparsame Waschmaschine mit geringem Strom- und Wasserverbrauch und hoher Schleuderwirkungsklasse. Diese und weitere Angaben finden Sie auf dem EU-Energielabel, mit dem Waschmaschinen europaweit im Handel gekennzeichnet werden müssen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Maschine ein Kaltwaschprogramm besitzt (20°C-Programm).</p> <p><strong>Energielabel:</strong> Mit Einführung des EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Besonders energieeffiziente Geräte befinden sich in Klasse A. Das Label bezieht sich zur Bewertung direkt auf einen ECO 40-60 Programmdurchlauf. Es zeigt Angaben zum gewichteten Energieverbrauch (pro 100 Waschzyklen), der Nennkapazität bzw. der Beladungskapazität der Waschmaschine, der Effizienzklasse für Schleudern/Trocknen (Klasse A (gut) bis G (schlecht), den Wasserverbrauch, die und die Geräuschentwicklung (Klasse A (gut) bis D (schlecht) beim Schleudern. Ein QR-Code verlinkt direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL), wo weitere Informationen über das betreffende Modell verfügbar sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps14_waschmaschine.jpg"> </a> <strong> Kaufberatung Waschmaschine </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps14_waschmaschine.jpg">Bild herunterladen</a> (3,04 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeschirrspüler </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg">Bild herunterladen</a> (56,82 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Richtige Trommelgröße:</strong> Paradoxerweise werden die Haushalte kleiner und die Wäschetrommeln größer. Große Wäschetrommeln sind beim Kauf nicht nur teurer, sondern führen auch dazu, dass die Waschmaschine häufig nur teilbeladen wird. Dies macht Einsparungen wieder hinfällig. Große Wäschetrommeln mit 7 kg und mehr Beladung sind deshalb meistens nur für große Haushalte sinnvoll.</p> <p><strong>Hohe Schleuderzahl: </strong>Je trockener die Wäsche aus der Waschmaschine kommt, desto weniger Energie braucht sie zum Trocknen. Dadurch sparen Sie im Winter Heizenergie (beim Trocknen auf der Wäscheleine in der Wohnung) oder Strom beim Wäschetrockner. Denn es braucht hundert Mal mehr Energie, Wasser durch Wärme aus der Wäsche zu entfernen als durch Schleudern. Deshalb sollte eine Waschmaschine bestenfalls eine Schleuderdrehzahl von über 1.400 Umdrehungen pro Minute aufweisen.</p> <p><strong>Umweltschonend Waschen:</strong></p> <ol> <li>Waschen Sie möglichst nur mit voll beladener Maschine.</li> <li>Wählen Sie eine möglichst niedrige Waschtemperatur.</li> <li>Dosieren Sie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Waschmittel</a> nach Empfehlung auf der Waschmittelpackung. So verringern Sie die Umweltbelastung weiter und sparen Geld.</li> </ol> <p><strong>Reparierbarkeit:</strong> Mit Aktualisierung der im Internet frei zugänglichen Ökodesign-Produktverordnung für Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner (EU 2019/2023) wurden weitere Aspekte zur Verbesserung der Reparierbarkeit definiert. So müssen leicht kaputt gehende Teile einer Waschmaschine Verbraucherinnen und Verbrauchern und/oder Reparaturbetrieben als Ersatzteil zur Verfügung gestellt werden, und zwar mindestens sieben bis zehn Jahre (abhängig des Bauteils) nachdem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wurde. Achten Sie zudem auf eine möglichst lange Herstellergarantie.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihrer Waschmaschine und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Gegen ein Aus- und Überlaufen der Waschmaschine schützt Sie eine "Wasserstopp-Garantie" (Aqua-Stopp).</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> <li>Weitere Informationen finden Sie unter: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/waschmaschinen-waschtrockner">Energieverbrauchskennzeichnung</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Umweltsenatorin Ute Bonde, BSR-Chefin Stephanie Otto, Berlins Handwerkspräsidentin Carola Zarth und Linn Quante von der gemeinnützigen Stiftung anstiftung haben am 24. Juli im Meistersaal der Handwerkskammer das neue Reparaturnetzwerk „repami“ vorgestellt. Auf der Online-Plattform finden Berlinerinnen und Berliner einen einfachen Zugang zu gewerblichen Reparaturbetrieben und ehrenamtlichen Reparaturcafés. Unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ können sie so die Lebensdauer ihrer Gebrauchsgegenstände verlängern. Damit leisten die Projektbeteiligten Berliner Stadtreinigung (BSR), Handwerkskammer Berlin und Stiftung anstiftung in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung sowie zur Ressourcenschonung. Gefördert wird das Netzwerk Qualitätsreparatur „repami“ vom Land Berlin. In den kommenden Monaten wollen die Projektbeteiligten weitere innovative Konzepte zur Förderung von Reparaturen entwickeln und verschiedene Maßnahmen wie öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Veranstaltungen und Vernetzungstreffen umsetzen. Ziel ist es, möglichst viele qualifizierte Mitglieder für das Netzwerk „repami“ zu gewinnen und das positive Image des Themas Reparatur weiter zu steigern. repami: Online-Plattform Die Berliner Fan Zone zur EURO 2024 hat durch ein umfassendes Mehrwegkonzept fast zwei Millionen Einweg-Verpackungen eingespart. Dies führte zu 15-mal weniger Abfall im Vergleich zu ähnlichen Großveranstaltungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeichnete dieses umweltfreundliche Engagement im Rahmen des Projekts „Mehrweg. Mach mit!“ aus. Dank des Klimaschutzkonzepts des Berliner Senats wurden Getränke und Speisen ausschließlich in Mehrweggeschirr ausgegeben, wodurch 24 Tonnen Müll und über 100 Tonnen CO 2 vermieden wurden. Die Senatsumweltverwaltung hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport tatkräftig bei der Entwicklung des Leitbildes und des Konzeptes für integrierten Klimaschutz für die Fan Zonen unterstützt. Das Konzept, das einheitliche Mehrwegsysteme und effektive Logistik umfasste, soll als Vorbild für künftige Großveranstaltungen dienen. DUH: Pressemitteilung Auszeichnung Fan Zonen SenMVKU: VwVBU-Leistungsblatt 24 Großveranstaltungen SenMVKU/BSR: Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ Vom 21. Oktober bis 24. November finden in Berlin die ersten Zero-Waste-Aktionswochen statt. Die Aktionswochen machen Berliner Akteure und deren Angebote sichtbar und schaffen Bewusstsein für die Themen rund um Zero Waste, Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und zirkuläres Wirtschaften. Alle Organisationen, Unternehmen, Initiativen und Projekte, die (Fach-)Veranstaltungen, Aktionen, Workshops, Online-Seminare, Kiezspaziergänge, u.v.m. anbieten, sind aufgerufen mitzumachen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Zero-Waste-Agentur: Zero-Waste-Aktionswochen Berliner Akteure arbeiten unter Leitung der Zero Waste Agentur (ZWA) gemeinsam an dem Ziel, Berlin zur Zero-Waste-Hauptstadt zu machen. Die ZWA konzentriert sich in diesem Jahr thematisch unter anderem auf die Themen „Abfallarme Veranstaltungen“ und „Zero Waste in den Berliner Bezirken“. In spezifischen Arbeitsgruppen, sogenannten Task Forces. arbeiten hier zum einen Teilnehmende aus Event-Veranstaltern und -Locations als auch Berliner NGOs, Abfallentsorgern und Berliner Initiativen zusammen fokussiert an den Themen Mehrweg auf Veranstaltungen und Kommunikation zur Sensibilisierung zu Ressourcenschonung. Und im Bereich Bezirke sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bezirken aktiv dabei. Zero-Waste-Agentur: Task Forces Die Baubranche ist für ca. 54% des deutschen Abfallaufkommens und ca. 40% der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele und eine Kreislaufwirtschaft bis 2050 zu realisieren, ist insbesondere die Bauwirtschaft gefordert. Das Seminar bietet einen Einstieg in die Frage “Wie geht zirkuläres Bauen schon heute?” und beschäftigt sich mit den Grundlagen der zirkulären Planung, dem Einsatz von wiederverwendeten Bauteilen und konkreten Ansatzpunkten für die Transformation der Baubranche. Dies wird anhand von Praxisbeispielen beleuchtet und am Pilotprojekt ‚Urban Mining Hub‘ – Berlins erstem Umschlagplatz für gebrauchte Bauteile – illustriert. Das Seminar am 9. Oktober 2024 findet digital von 17-19 Uhr statt und ist auf Grund einer Förderung der Senatsverwaltung MVKU für in Berlin im Bereich Planung und Bau Tätige kostenfrei. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Concular: Weiterführende Seminar-Informationen Der Bausektor verursacht große Mengen CO 2 -Emissionen mit erheblichen ökologischen Auswirkungen. Daher ist der Gebäuderückbau essenziell, um das Ziel der Ressourcenschonung zu erreichen. Für eine erfolgreiche Rückgewinnung von Wertstoffen im Rückbau hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Dialogprozess mit Expertinnen und Experten aus der Bau-, Abfall- und Entsorgungsbranche einen Leitfaden für den Rückbau entwickelt. Der Leitfaden gibt konkrete Hilfestellungen und Schritt- für Schritt Hinweise für den Zeitplan, Rollen und den rechtlichen Rahmen. Zudem zeigt er Vorteile in Bezug auf Kosten, Planung und Rechtliches auf und enthält Dokumentenvorlagen für konkrete Projekte. Der Leitfaden ist ein unterstützendes Tool und Hilfsmittel zur Umsetzung der Vorgaben von Leistungsblatt 35 VwVBU. Zur Weiterentwicklung werden nun „Testerinnen und Tester“ aus der Praxis gesucht, welche sich hier melden können: Umweltvertr.Beschaffung@senmvku.berlin.de SenMVKU: Pressemitteilung Rückbauleitfaden SenMVKU: Leitfaden – Wiederverwendung und Recycling von Baustoffen und Bauteilen Ein Projekt der GRÜNE LIGA Berlin zur Einführung von Mehrwegalternativen auf Wochenmärkten ist gestartet. Ziel ist es, durch Wissensvermittlung, Beratung und den Einsatz einer mobilen Spülstation die Nutzung von Einwegverpackungen für Lebensmittel zu reduzieren. Marktbetreibende, Caterer und Lebensmittelhändler werden vernetzt, beraten und über ökologische sowie ökonomische Vorteile von Mehrwegsystemen informiert. Eine Infokampagne soll Besucherinnen und Besucher für verpackungsarmen Einkauf sensibilisieren. Zudem werden an speziellen Markttagen Mehrweglösungen erprobt, die später in ein umfassendes Konzept für Wochenmärkte einfließen sollen. Das Projekt wird von der Stiftung Naturschutz Berlin aus Mitteln des Förderfonds Trenntstadt Berlin gefördert und läuft noch bis September 2026. Weitere Informationen über das Projekt und Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie unter dem folgenden Link: GRÜNE LIGA Berlin: Mehrweg auf Wochenmärkten Am 23. August 2024 lud die Organisation Cradle to Cradle (C2C) Akteurinnen und Akteure aus Politik, Umweltorganisationen und der Eventbranche auf den Flughafen Tempelhof ein, um darüber zu sprechen, wie Kulturveranstaltungen hin zu mehr Nachhaltigkeit gestaltet werden können. Der Summit war der Auftakt für drei Konzerte von Die Ärzte. Die Teilnehmenden erlebten interessante Diskussionen und Einblicke in die Umsetzung zirkulärer Lösungen bei Veranstaltungsproduktionen, Mobilität, Catering und Energieversorgung. Bei Führungen über das Konzertgelände konnten die umgesetzten Maßnahmen vor Ort besichtigt werden. So wurde ausschließlich veganer/vegetarischer Imbiss angeboten. Getränke und Speisen wurden pfandfrei in Mehrweg serviert, das Geschirr anschließend an Wertstoffinseln eingesammelt. Die Konzertbesucherinnen und Besucher konnten ein Bier verkosten, das aus Brotresten von Bäckereien hergestellt worden war. C2C: Pressemitteilung C2C: Labor Tempelhof Die Jury Umweltzeichen hat ein neues Umweltzeichen Blauer Engel für Veranstaltungen beschlossen. Das Umweltzeichen soll Ressourcenschonung und die Einsparung von Treibhausgasemissionen fördern. Konferenzen sowie kulturelle Veranstaltungen können das Umweltzeichen erhalten und damit werben, wenn sie hohe Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten. Angesichts der vielfältigen Veranstaltungsbranche sind die möglichen Umweltauswirkungen unterschiedlich, jedoch spielen die Bereiche Mobilität, Gastronomie, Energieverbrauch in den Veranstaltungsorten sowie Aspekte der Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle für die Vergabe des Umweltzeichens. Zur Förderung von Zero Waste enthalten die Vergabekriterien die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sowie die verpflichtende Nutzung von Mehrwegbecher. Blauer Engel: Pressemitteilung Blauer Engel: Umweltzeichen Veranstaltungen Die Transferale ist ein Transfer- und Wissenschaftsfestival, organisiert von fünf Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Rahmen des Projekts „Zukunft findet Stadt“. Vom 25. bis 27. September 2024 werden im silent green Kulturquartier aktuelle Forschungsergebnisse und Projekte aus den Bereichen Klima, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Resilienz vorgestellt. Auch Themen wie Upcycling, zirkuläres Bauen und der Farbeimerkreislauf stehen auf dem Programm. „Zukunft findet statt“: Transferale 2024
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.AgricultureForestryAndFishing: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (NACE-Kategorie "A") - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACEKategorie "E") - PF.Construction: Baugewerbe/Bau (NACE-Kategorie "F") - PF.WholesaleAndRetailTradeRepairOfMotorVehiclesAndMotocycles: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE-Kategorie "G") - PF.TransportationAndStorage: Verkehr und Lagerei (NACE-Kategorie "H") - PF.AdministrativeAndSupportServiceActivities: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "N") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S") Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 ("Right-to-Repair-Richtlinie") hat die Europäische Union die Mitgliedstaaten verpflichtet, digitale Vermittlungsplattformen ("Match-Making-Plattformen") einzurichten, die Verbraucher*innen eine gezielte Suche nach geeigneten Reparaturbetrieben ermöglichen soll. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Begleitung der Konzeption, Aufsetzung und Bekanntmachung der nationalen Reparaturplattform. Dafür sollen Desktop-Recherchen zu bestehenden Reparaturplattformen durchgeführt werden und ausgewählte Betreiber interviewt werden. Zudem sind qualitative (Telefon) und quantitative (CAWI) Interviews mit Reparaturbetrieben und Verbraucher*innen vorgesehen, um deren Wünsche und Erwartungen an die Plattform zu eruieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die nationale Plattform unter den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich implementiert und für die vorgesehenen Nutzergruppen attraktiv ausgestaltet wird. Zudem soll eine Strategie für eine Informationskampagne und dafür geeignete Kommunikationsmaterialien erstellt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 75 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 1 |
| Land | 23 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Förderprogramm | 50 |
| Text | 35 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 37 |
| Offen | 56 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 92 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 17 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 39 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 55 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 81 |
| Lebewesen und Lebensräume | 80 |
| Luft | 53 |
| Mensch und Umwelt | 97 |
| Wasser | 49 |
| Weitere | 95 |