Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.AgricultureForestryAndFishing: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (NACE-Kategorie "A") - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACEKategorie "E") - PF.Construction: Baugewerbe/Bau (NACE-Kategorie "F") - PF.WholesaleAndRetailTradeRepairOfMotorVehiclesAndMotocycles: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE-Kategorie "G") - PF.TransportationAndStorage: Verkehr und Lagerei (NACE-Kategorie "H") - PF.AdministrativeAndSupportServiceActivities: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "N") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S") Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
UBA empfiehlt ermäßigte Mehrwertsteuer auf ressourcensparende Waren und Dienstleistungen Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu einer Reform der europäischen Regeln zur Mehrwertsteuer, um den Rohstoffverbrauch zu senken. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Was Ressourcen schont, muss billiger werden. Die Mitgliedstaaten brauchen mehr Möglichkeiten um ressourcenschonende Produkte mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu fördern. Für Reparaturdienstleistungen von einigen Waren wie Fahrrädern oder Kleidung erlaubt die EU das heute schon. Bei vielen anderen Produkten, wie Elektrogeräten, leider nicht. Das sollte sich grundlegend ändern.“ Laut neuestem UBA-Ressourcenbericht ist der deutsche Rohstoffkonsum seit dem Jahr 2000 zwar insgesamt um 17 Prozent gesunken. In den vergangenen Jahren stieg er jedoch wieder an. Jeder Deutsche konsumiert statistisch gesehen 16,1 Tonnen Rohstoffe pro Jahr – und liegt damit 10 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Insgesamt werden in Deutschland rund 1,3 Milliarden Tonnen fossile Energieträger, Mineralien, Metallerze und Biomasse jährlich benötigt. Der Großteil des Rohstoffkonsums entfällt laut UBA -Ressourcenbericht auf nicht-metallische Mineralien (45 %), fossile Energieträger (29 %) und Biomasse (21 %). Die Rohstoffnutzung wird in Deutschland dank der Anstrengungen in der Wirtschaft zwar immer effizienter. Seit dem Jahre 2000 hat sich die Gesamtrohstoffproduktivität um 26 % erhöht. Im internationalen Vergleich hat Deutschland nach wie vor einen zu hohen Rohstoffkonsum. Er liegt 10 % über dem europäischen und sogar 100 % über dem globalen Durchschnitt. Mehr als die Hälfte der Rohstoffe, die für die Herstellung von Gütern verwendet wurden, stammen aus dem Ausland. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen auch in Deutschland könnte etwa Anreize für ressourcenschonendes Verhalten schaffen. Für die Reparatur von Fahrrädern, Schuhen oder Kleidung wäre das heute EU-rechtlich schon möglich, nicht aber für Elektro- oder Elektronikgeräte. Außerdem sollten Mehrwertsteuervergünstigungen für besonders ressourcenintensive Güter nach und nach abgeschafft werden. Das Europarecht setzt hier aber enge Grenzen. „Deutschland sollte sich für eine solche Debatte auf EU-Ebene einsetzen, damit die Mitgliedsstaaten den Ressourcenschutz bei der Besteuerung stärker berücksichtigen können“, sagte Krautzberger. „Wir müssen EU-weit zum Beispiel durchsetzen, dass sich Investitionen in ressourcenschonende Technologien und Güter lohnen und wir national auch Reparaturen für die vielen Elektro- und Elektronikgeräte niedriger besteuern können. Dann lohnt sich oftmals die Reparatur.“ Das UBA plädiert ferner dafür, besonders ressourceneffiziente Produkte, die mit einem Umweltlabel wie dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind, geringer besteuern zu können. Ressourcenschonung ist kein rein europäisches Thema, sondern eine gemeinsame Aufgabe der weltweiten Staatengemeinschaft: „Deshalb brauchen wir ein internationales Übereinkommen zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Dort sollten sich die Staaten auf quantitative Ziele für die Ressourceneffizienz verpflichten, Mindeststandards für die faire Gewinnung von Rohstoffen festlegen und auf Rohstoffe aus Konfliktregionen verzichten“, sagte Krautzberger. Wie natürliche Ressourcen nachhaltiger genutzt werden können, wurde auf dem vierten Europäischen und Nationalen Ressourcen-Forum vom 27. bis 29. November 2018 in Berlin mit Gästen aus mehr als 50 Ländern diskutiert.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Göttelborn:Bebauungsplan "KFZ-Abschlepp_und_Reparaturbetrieb" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Goettelborn
Gemeinsame Pressemitteilung von BMUB, UBA und IDZ Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zeichnen heute in Berlin die diesjährigen Gewinner des Bundespreises Ecodesign aus. Prämiert werden in diesem Jahr Reparaturdienstleistungen, mobile Anwendungen gegen Lebensmittelverschwendung, energiesparende Designprodukte, Konzepte für ressourcenschonende und kreislauffähige Mode sowie ein Ausblick auf die Möglichkeiten der Baubotanik. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Bewerbungen reichen von kleinen Objekten wie schlicht-schönen LED-Strahlern bis hin zu großen Visionen vom ‚Bauen mit Bäumen'. Solchen Ideenreichtum brauchen wir, um unsere Produktions- und Konsumgewohnheiten umweltverträglicher zu gestalten.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Es ist besonders erfreulich, in diesem Jahr gleich zwei hervorragende Projekte aus der Kategorie Service auszuzeichnen. Neben der umweltgerechten Gestaltung von Produkten stellen solche durchdachten Service-Lösungen wichtige Ansatzpunkte für einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Konsum dar.“ Rund 200 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Designbranche nehmen an der Preisverleihung im Bundesumweltministerium in Berlin teil. Der Bundespreis Ecodesign wird seit 2012 jährlich vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt ausgelobt. Der Wettbewerb zeichnet in vier Kategorien Produkte, Dienstleistungen, Konzepte und Nachwuchsarbeiten aus, die innovativ, ökologisch und herausragend gestaltet sind. Er richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Das Internationale Design Zentrum Berlin ist mit der Ausführung betraut. Ab Januar 2018 sind alle prämierten und nominierten Beiträge des Bundespreises Ecodesign 2017 in einer Wanderausstellung zu sehen. Erste Station wird das Museum Information Kunst (MIK) Ludwigsburg sein. Am 15. Januar 2018 beginnt der Bewerbungszeitraum für die neue Wettbewerbsrunde des Bundespreises Ecodesign. Preisträger 2017 Kategorie Produkt Kategorie Service Kategorie Konzept Kategorie Nachwuchs Jury Werner Aisslinger (Produktdesigner) Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin, Professorin an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle) Andreas Detzel (Umweltexperte am ifeu Heidelberg) Prof. Matthias Held (Produktdesigner, Professor an der HfG Schwäbisch Gmünd) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des Umweltbundesamtes) Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner, em. Professor für Design und Ökologie an der KISD) Dr. Claudia Perren (Architektin, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium) Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin, Gründerin des Beneficial Design Institute) Weitere Informationen zu den prämierten und nominierten Beiträgen sowie zur Jury unter: bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/2017 Anfragen für Bildmaterial an: presse [at] bundespreis-ecodesign [dot] de
Umweltbundesamt beauftragt Studie zu Obsoleszenz Fast jedem ist es schon einmal passiert: Das Mobiltelefon oder die teure Digitalkamera fallen vor der prognostizierten Lebensdauer aus und können nicht mehr repariert werden, höchstens mit hohen Kosten. Dieses Phänomen, bei dem ein Produkt auf natürliche oder künstlich beeinflusste Art verschleißt, nennt man Obsoleszenz. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Jochen Flasbarth: „Bei der Obsoleszenz gibt es viele Spielarten: geplant, psychologisch und technisch. Fakt ist: der vorzeitige Verschleiß von Produkten, egal wie er zustande kommt, wirkt sich negativ auf unseren Ressourcenverbrauch aus.“ In der Öffentlichkeit wird das Phänomen viel diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Da es zur vorzeitigen Alterung von Produkten kaum belastbare wissenschaftliche Daten gibt, lässt das UBA diese Problematik genauer untersuchen. Die dafür beauftragte Studie beschäftigt sich unter anderem mit der Frage wie lange ein Produkt in Stand bleiben und funktionsfähig sein muss. Außerdem soll geklärt werden, inwiefern der vorzeitige Defekt eines Produktes durch den Hersteller in Kauf genommen oder sogar bewusst durch eingebaute Sollbruchstellen – als geplante Obsoleszenz – erzeugt wird. „Da die derzeitige Diskussion zu Obsoleszenz fast ausschließlich exemplarisch geführt wird, ist das Ziel der Studie vor allem die Ermittlung systematischer Informationen, um eine angemessene Beurteilung des Phänomens zu ermöglichen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten“, sagt Jochen Flasbarth. Warum ein Gerät vorzeitig ausfällt oder sich schlecht reparieren lässt, kann viele Ursachen haben. So können die Elektrolytkondensatoren in Computern, Fernsehgeräten und anderen elektronischen Geräten unterdimensioniert oder die Materialien bei mechanischen Bauteilen, wie Zahnräder in Mixern oder Lager in Waschmaschinen, zu wenig belastbar sein. Ein anderes bekanntes Problem: Die Bauteile in mobilen Geräten wie Tablet-PCs oder Smartphones sind verklebt und deren Akkus lassen sich nicht austauschen. Abgesehen von diesen Erfahrungswerten liegen derzeit kaum systematische Informationen und Daten vor, die erlauben das Phänomen Obsoleszenz tatsächlich zu beurteilen. Um die wissenschaftliche Grundlage zu verbessern, hat das UBA nun das Öko-Institut e.V. zusammen mit der Universität Bonn mit einer Studie beauftragt. Diese wird im September dieses Jahres beginnen, im kommenden Jahr erste Ergebnisse liefern und im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. In der Studie werden vor allem Elektro- und Elektronikgeräte untersucht. Bei diesen besteht am häufigsten der Verdacht, vorzeitig zu altern oder kaputt zu gehen. Außerdem ändert sich deren Design und Produktpalette besonders dynamisch. Im Rahmen der Studie soll nun ermittelt werden, ob und wie sich die durchschnittliche Lebensdauer und die Ausfallwahrscheinlichkeit von diesen Geräten in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat. Durch Interviews werden dabei auch die Erfahrungen von Reparaturbetrieben, Testinstituten und weiteren Akteuren einfließen. Das Forschungsprojekt dient auch dazu, neue Verfahren zu entwickeln, mit denen die Lebensdauer von Produkten besser überprüft werden kann. Während sich die Brenndauer bei Lampen auf Basis vorhandener Prüfstandards messen lässt, ist beispielsweise eine Lebensdauermessung für Kühlschränke, unter Realbedingungen aufgrund der Zeitdauer kaum zu realisieren. In Fallstudien für drei noch auszuwählende Produktgruppen sollen daher die Datenerhebung vertieft und Möglichkeiten der Lebensdauerprüfung identifiziert werden. Aus den Ergebnissen der Studie wird das UBA dann Vorschläge für eine möglichst lange Produktlebensdauer – wie Qualitätsstandards für Produkte oder Verbraucherinformationen – ableiten. Untersucht wird auch, wie sich sowohl die Herstellerentscheidungen als auch das Verbraucherverhalten auf die durchschnittliche Lebensdauer der Produkte auswirken. So kann die Wahl des Designs und der Software die technische Lebensdauer eines Produktes verlängern. Die Art und Weise, wie Menschen dieses im Alltag nutzen, kann die technisch mögliche Lebensdauer wiederum verkürzen. Jochen Flasbarth: „Die möglichst lange Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist seit langem ein Kernanliegen des produktbezogenen Umweltschutzes. So sind die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen eine standardmäßige Anforderung für die Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel.“
Die Reparatur von Konsumgütern verlängert die Nutzungsdauer und schont damit die natürlichen Ressourcen. Die vorliegende Studie analysiert die Relevanz von Reparaturen für das deutsche Handwerk und diskutiert Anreize und Hemmnisse sowie Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage. Reparaturdienstleistungen an Unterhaltungselektronik, Haushalts- und Gartengeräten, Lederwaren und Textilien werden jedoch nicht nur von Handwerksbetrieben sondern auch von einer wachsenden Zahl von Reparaturinitiativen erbracht. Die Studie macht deutlich, dass zwischen Handwerkern und Reparaturinitiativen keine Konkurrenz besteht, wohl aber die Bereitschaft zu einer stärkeren Kooperation. Gemeinsame Reparatursiegel, Workshops und Nachwuchswerbung könnten dabei ein Anfang sein. Veröffentlicht in Texte | 15/2019.
Das Förderprogramm Reparaturbonus ist darauf ausgelegt, Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte zu ermutigen und damit unsere gemeinsame Verantwortung für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu betonen. Um die Standorte der aktuell teilnehmenden Reparaturunternehmen übersichtlich darzustellen, werden beim Start der Karte 'Reparaturbonus Sachsen' die Standorte geclustert repräsentiert. Bei einem Klick auf ein Cluster-Symbol oder durch hineinzoomen in die Karte werden die Standorte der einzelnen Reparaturunternehmen dargestellt und es können jeweils Sachdaten abgefragt werden.
Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist, eine fundierte Datengrundlage zur Beschreibung und Beurteilung der Erscheinung Obsoleszenz bzw. der Trends der erreichten Produktlebens- und Nutzungsdauer zu schaffen und darauf aufbauend handlungssichere Strategien gegen Obsoleszenz zu entwickeln. Die Ergebnisse zeigen, dass die Elektro- und Elektronikgerate aus vielfaltigen Gründen ersetzt werden. Dabei wirken werkstoffliche, funktionale, psychologische und ökonomische Obsoleszenzformen zusammen und erzeugen ein hochkomplexes Muster. Selbst die Ursachen der werkstofflichen Obsoleszenz sind in der Regel sehr divers und ermöglichen somit keine eindeutige Schwerpunktsetzung. Die Analyse bestätigt außerdem, dass die ErstNutzungsdauer von den meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Dabei wurde festgestellt, dass mehr Elektro- und Elektronikgerate ersetzt werden, obwohl sie noch gut funktionieren und der Wunsch nach einem besseren Gerat kaufentscheidend ist. Auf der anderen Seite wird auch festgestellt, dass ein beträchtlicher Anteil von Elektround Elektronikgerate ersetzt und entsorgt wurde, bevor die Gerate die durchschnittliche ErstNutzungsdauer oder das Alter von 5 Jahren erreicht haben. Aus ökologischen Gesichtspunkten schneiden die langlebigen Waschmaschinen, TV-Gerate und Notebooks in allen Umweltkategorien besser ab als die kurzlebigen Varianten. Ob die Anschaffung eines langlebigen Gerätes auch ökonomisch sinnvoll ist, hangt entscheidend davon ab, wie hoch der Unterschied der Anschaffungskosten zwischen kurz- und langlebigen Produkten ist und ob kostenaufwändige Reparaturen/Aufrüstungen durchgeführt werden müssen, um eine längere Nutzungsdauer zu erreichen. In Anbetracht der technologischen Weiterentwicklungen und Innovationen bei Elektro- und Elektronikgeraten bilden Lebensdaueranforderungen, Standardisierung und Normung den Kern der übergeordneten Strategien gegen Obsoleszenz. Darüber hinaus müssen innovative Service-Modelle der Hersteller, Mindestanforderungen an die Software, Verbesserung der Verbraucherinformationen, Erhöhung der Informationspflichten der Hersteller und verbesserte Reparaturfähigkeit der Gerate ebenfalls umgesetzt werden. Quelle: Forschungsbericht
Bebauungsplan "KFZ-Abschlepp und Reparaturbetrieb" der Gemeinde Quierschied
Das Land Berlin wird zum 17. September 2024 einen ReparaturBONUS zur Förderung der Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten einführen. Ziel ist, die nachhaltige Nutzung von Geräten und damit die Ressourcenschonung zu stützen. Die Förderung können Berlinerinnen und Berliner online beantragen. Das wesentliche Motiv des ReparaturBONUS ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher durch die gesetzten finanziellen Reparaturanreize für eine längere Nutzung von Produkten zu sensibilisieren und somit Abfälle, den Verbrauch kritischer Rohstoffe und die Emission von Treibhausgasen aus der Herstellung von Neugeräten zu vermeiden. Gleichzeitig wird die lokale Wirtschaft gestärkt. Gefördert werden Reparaturen aller haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte aus Privathaushalten. Die Reparatur kann dabei in gewerblichen und nicht-gewerblichen Reparaturbetrieben durchgeführt werden (z.B. in Handwerksbetrieben, Werkstätten, im Elektrofachhandel und in Reparatur-Initiativen/Repair-Cafés). „Wir brauchen ein neues Bewusstsein für den Umgang mit defekten Geräten. Als erste Reaktion auf so einen Defekt soll ab sofort nicht mehr im Netz gesucht werden, wo es ein passendes Ersatzgerät gerade günstig zu kaufen gibt. Der erste Gedanke sollte immer der Frage gelten: Wo bekomme ich das repariert?“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . Die Förderung startet am 17.09.2024 mit einem bürokratiearmen, rein digitalen Verfahren, das der gesamten Berliner Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Die Umsetzung des ReparaturBONUS erfolgt durch die IBB Business Team GmbH, ein Unternehmen der IBB Gruppe, die bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Durchführung von Kleinstförderprogrammen für das Land Berlin hat. „Mit dem ReparaturBONUS bieten wir den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit, ihre Elektrogeräte professionell reparieren zu lassen oder mit Unterstützung durch ein Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative selbst zu reparieren. Wir freuen uns darauf, das Programm umzusetzen und somit die Stadt auf dem Weg zur Zero Waste City zu unterstützen.“ Tanja Lorenz, Geschäftsführerin der IBB Business Team GmbH . Berlin stand in intensivem Austausch mit den Ländern Thüringen und Sachsen, die bereits erfolgreich Erfahrungen gesammelt haben, einen ReparaturBONUS umzusetzen. Auch von österreichischen Erfahrungen konnte profitiert werden. Für die gute Zusammenarbeit dankt Berlin diesen Partnern. Mit dem ReparaturBONUS unterstützt Berlin das von der EU beschlossene Recht auf Reparatur, das darauf abzielt, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Es soll ein nachhaltigerer Verbrauch gefördert werden, indem mehr Waren sowohl innerhalb als auch außerhalb der Garantiezeit repariert und wiederverwendet werden. Für die Umsetzung des ReparaturBONUS, der als Ziel bereits im Berliner Koalitionsvertrag verankert war, stehen für das Jahr 2024 einschließlich der Projektmanagementkosten 1,25 Mio. Euro zur Verfügung. Über eine mögliche Fortführung des Projekts im Jahr 2025 kann erst nach Festlegung der zu erbringenden Einsparungen im Haushaltsjahr entschieden werden. Vom 17.09.2024 bis einschließlich 31.12.2024 kann unter www.ibb-business-team.de/reparaturbonus die Förderung beantragt werden. Dort ist auch eine Liste der förderbaren Geräte hinterlegt. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Land Berlin. Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt. Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Reparatur muss nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie durchgeführt worden sein. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Umsatzsteuer liegen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Reparatur in einem Repair-Café/einer Reparatur-Initiative, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen. Gefördert wird dort der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme. Damit möglichst viele Personen von der Förderung profitieren können, ist die maximale Förderung, unabhängig der eingereichten Rechnung auf 200 Euro begrenzt. Alle Details und Zuwendungsvoraussetzungen zur Antragstellung sind in der Förderrichtlinie des Landes Berlin zum Reparaturbonus enthalten. Diese wird am 13.09.2024 im Amtsblatt veröffentlicht.
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