Das Projekt "Entwicklung eines innovativen Bürgerenergiemodells für ländlich geprägte Regionen der Republik Moldau unter Integration kommunaler und mittelständischer Strukturen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Spelleken Associates.
Halle (Saale), 29.07.2021 Luftmessstation aus Sachsen-Anhalt steht bald in der Hauptstadt der Republik Moldau Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt den Aufbau der moldawischen Luftgüteüberwachung mit einem Messcontainer und ausgesonderten, aber funktionstüchtigen Messgeräten. Die Geräte müssen im Rahmen der planmäßigen Erneuerung nach 10 Jahren Dauernutzung ersetzt werden. Der Messcontainer stand bis 2019 in Dessau am Albrechtplatz. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen musste der alte Standort dauerhaft aufgegeben werden. Für den neuen Messort war der Container zu groß. Nun wird er im Rahmen eines Projekts der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in der Moldawischen Hauptstadt Chișinău eingesetzt werden. Drei Fachleute des Umweltamts des Ministeriums für Landwirtschaft, Regionalentwicklung und Umwelt der Republik Moldau reisten dafür nach Magdeburg. Hauptanliegen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanzierten Projektes sind die nachhaltige Klima- und Umweltpolitik und der Aufbau nationaler Regelwerke in verschiedenen Ländern Osteuropas (u. a. Republik Moldau und Georgien). Das Projekt selbst ist Teil der Unterstützung durch die EU und eingebettet in das im Jahr 2017 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau, wobei die Priorität dabei im Aufbau nationaler Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung in Anlehnung an europäische Richtlinien und Standards liegt. Parallel dazu sollen die Grundlagen für eine messtechnische Überwachung der Luftqualität geschaffen werden. Das Landesamt für Umweltschutz hat sich bereiterklärt, diesen aufwendigen Prozess durch die Bereitstellung einer ausgesonderten Messstation aus dem Lufthygienischen Überwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) einschließlich Messtechnik zu unterstützen, da es bislang nur wenige Messwerte und Erkenntnisse zur Luftbelastung in Moldawien gibt. Ein weiterer Beitrag zur Unterstützung bestand in der Durchführung eines praktischen Trainings für die Fachleute aus Moldawien. Dieses fand vom 20. bis 23. Juli im Standort Magdeburg des LAU mit dem LÜSA statt. Dabei wurden sowohl allgemeine Grundlagen der Luftqualitätsüberwachung als auch praktische Einblicke in die Messtechnik und den Betrieb einer Luftmessstation vermittelt. Das Training erfolgte mit tatkräftiger Unterstützung durch den ehemaligen Leiter des LÜSA, Herrn Dr. Zimmermann (fungiert als Projektverantwortlicher), und Herrn Dirk Haase, einem Kollegen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen. Die für die Übergabe vorgesehene Messstation (ausgesonderte ehemalige Station Dessau) wurde zu diesem Zweck wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzt und mit der dafür vorgehaltenen Messtechnik ausgerüstet. Die Fachleute konnten somit direkt an der Technik trainieren, die später auch in der Republik Moldau zum Einsatz kommen wird. Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Nr. 13/2021 E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de Die Station wird im Oktober dieses Jahres in der Landeshauptstadt Chișinău an einem verkehrsnahen Standort aufgestellt werden. Die Vorbereitungen für die Herrichtung des Standortes werden in Kürze beginnen. Insofern verbleibt für die Techniker des LÜSA aktuell noch ausreichend Zeit für die Herstellung der Transportbereitschaft. Die Kosten für den Abtransport trägt die GIZ über Projektmittel. Die Inbetriebnahme der Station in Chișinău wird ohne Beteiligung des LÜSA erfolgen. Seitens des LÜSA werden für die Absicherung des ersten Betriebsjahres noch einige Ersatzteile, Verbrauchsmittel und Betriebsgase bereitgestellt. Insgesamt hat die Unterstützungsleistung des LÜSA folgenden Umfang. • • • • • Bereitstellung eines Messcontainers, Bereitstellung von Messgeräten für die wichtigsten Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid, Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub), Bereitstellung von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien etc. für die Absicherung des Messbetriebes (mindestens ein Jahr), Betriebs- und Prüfgase (zwei Flaschen); Wissenstransfer, d. h. Einweisung der Stationsbetreuer (in Magdeburg) und Weitergabe von Unterlagen (z. B. Gerätehandbücher, Wartungsanweisungen). Somit unterstützt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt aktiv im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten den Aufbau einer Luftqualitätsüberwachung in der Republik Moldau. Der Transfer einer einsatzbereiten Luftmessstation nebst der erforderlichen Technik stellt dabei gewissermaßen die Initialzündung für den Beginn der Messungen dar.
Das Projekt "Ländliche Biogasanlagen im Bauherrnmodell in der Republik Moldau" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Maschinenring Kommunalservice (MRK) GmbH.
Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren. Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen. Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen. Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch. Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich. Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung. Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich.
Das Projekt "Qualifizierung von TechnikerInnen und HandwerkerInnen in Georgien, Moldawien und Rumänien zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Solarenergie und Gebäudeisolierung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Women in Europe for a Common Future.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Projekt wurde als Kooperationsprojekt zwischen WECF und URBIS Foundation (im Folgenden 'URBIS') durchgeführt. Die Projektländer umfassen die osteuropäischen Staaten Georgien, Republik Moldau und Rumänien. Das Projekt hat zum einen das Ziel die Energieeffizienz durch Solarenergie und Gebäudeisolierung zu erhöhen. Zum anderen die Akzeptanz für den großflächigen Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien (v.a. Solarenergie) zu stärken und auch die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte auszuweiten. Zudem wird eine Umweltentlastung langfristig durch das Projekt angestoßen. Fazit: Ein zentraler Erfolg des Projektes war die Vernetzung der Partnerorganisationen untereinander, insbesondere mit den rumänischen Projektpartnern, die noch kein Teil eines bestehenden Netzwerkes waren und die bedarfsorientierte Anknüpfung an bereits bestehendem Wissen. Der technische Wissenstransfer zu ökologischen Dämmmaterialien und insbesondere zu innovativen technischen Methoden für den qualitativ hochwertigen Bau von Solarkollektoren konnte in konkreten Projekten umgesetzt werden. Die neu entstehenden Kooperationsansätze zwischen den Partnern, sowohl lokal als auch international, sind ein wichtiger positiver Effekt des Projektes. Die Vernetzung der Akteure führte dazu, dass drei der teilnehmenden Organisationen erstmalig eine Förderzusage für die Umsetzung ihrer Solarthermie-Projekte durch URBIS gewinnen und damit die Anwendung von Solarkollektoren weiter voranbringen. Der Aufbau des Projektes in 3 Projektphasen (Phase 1: mehrtägiges Netzwerktreffen, Phase 2: Maßnahmen auf nationaler/lokaler Ebene, Phase 3: Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Ergebnisse) konnte mit sichtbaren Ergebnissen erfolgreich umgesetzt werden. Das Netzwerktreffen schuf eine wichtige Vertrauensbasis für künftige Projektaktivitäten. Durch die Trainings in den Ländern, die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der Partnerorganisationen auf verschiedenen Ebenen und die Schulung von Multiplikator*innen bzw. Energiebotschafter*innenkonnten sehr viel mehr Menschen erreicht werden als ursprünglich geplant (245 Experten trainiert, geplant: 66).Die umfassende Öffentlichkeitsarbeit in allen drei Ländern zu den Themen Solarthermie und Gebäudeisolierung unter Anwendung unterschiedlichster Methoden (Informationsveranstaltungen, politische runde Tische etc.) machte die wirtschaftlichen Technologien sichtbarer für Bürger*innen und Politiker*innen. Die Partnerorganisationen haben alle Aktivitäten effizient und professionell umgesetzt. Die Begleitung und Beratung durch Urbis und WECF erfolgte abgestimmt und nutzte Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit. Die Unterstützung der lokalen Partnerorganisationen bei der Verbreitung der Technologien in ihren Ländern wurde durch das Projekt sichergestellt und wird auch künftig fortgeführt.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2018 © rumpelstilzken / Pixabay Jede zehnte Probe beanstandet: Bilanz der Weinüberwachung 2018 Viele Beanstandungen bei der Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegende Verstöße - so lautet das Resümee der Jahresbilanz 2018 des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüber- wachung. Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Bran- che zu schützen, haben die Wein-Spezialisten des LUA im vergangenen Jahr 5.262 Kontrollen bei Be- trieben vor Ort durchgeführt und 4.337 Proben im Weinlabor untersucht. Dahinter steht eine über- prüfte Menge In- und Auslandswein von rund 44 Millionen Litern. Ergebnis: 443 Proben (10,2 Pro- zent) wurden beanstandet. Schwerwiegende Verstöße kommen vor, sind im Verhältnis aber eher selten: 148 Proben (3,4 Pro- zent) mussten wegen Grenzwertverstößen oder unzulässiger Weinbehandlung aus dem Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die gesund- heitliche Schäden beim Menschen hätten aus- lösen können, wurden gar nicht festgestellt. Der deutlich überwiegende Teil der Proben musste wegen bezeichnungsrechtlicher Verstöße bean- standet werden. Schaumweine aus der Ukraine: Keine Besserung in Sicht Es ist ein trauriges Kapitel: Schaumweine aus Ost- europa, insbesondere Sekte aus der Ukraine (zum Teil mit der Herkunftsangabe „Krim“), sind in den vergangenen Jahren immer wieder negativ aufge- fallen. Die Sachverständigen des LUA mussten sie wiederholt wegen unzulässiger Zusätze oder ir- reführender Bezeichnungen beanstanden. Besse- rung scheint nicht in Sicht. 2015 hatte das LUA erstmalig ein größeres Proben- kontingent von Schaumweinen aus Osteuropa un- tersucht. Vor allem die 25 Produkte aus der Ukrai- ne fielen durch die deutliche Beanstandungsquote von 28 Prozent auf: Vier Mal war verbotener Wei- se technisches Glycerin zugesetzt worden, zwei 2 Schaumweine waren gewässert worden. Mit Glyce- rin sollten die Produkte geschmacklich aufgewer- tet, durch den Wasserzusatz die Menge gestreckt werden. Beides ist für Verbraucher nicht gesund- heitsschädlich, laut Weinrecht aber verboten. 2016 dann waren von acht Proben aus der Ukraine wieder zwei mit Glycerin, eine mit Wasser versetzt (Beanstandungsquote: 25 Prozent). Aufgrund der anhaltenden Probleme wurde das Programm 2017 fortgeführt – mit ähnlichem Ergebnis: Von 13 Proben aus der Ukraine waren wieder drei Sekte mit Glycerin verfälscht (Beanstandungsquote: 31 Prozent). Das Jahr 2018 markierte nun einen neuen Negativ- rekord: Von 25 Proben aus der Ukraine musste das LUA 17 beanstanden, was einer Quote von 68 Pro- zent entspricht. Neben den schon bekannten stoff- lichen Verfälschungen Glycerinzusatz (neun Mal) und Wasserzusatz (vier Mal), wurde in vielen aktu- ellen Etikettierungen die irreführende Herkunftsan- gabe „Krim“ verwendet, getarnt als Markenangabe. Immer wieder Glycerinzusatz: Moldawische Weine fallen durch Funktionierende Eigenkontrolle: Der Betriebsleiter einer Großkellerei informierte die Weinkontrol- le, dass ein von ihm beauftragtes Labor bei impor- tierten Weinen aus Moldawien technisches Gly- cerin festgestellt hatte. Unabhängig davon hatte das LUA nahezu zeitgleich eine Probe moldawi- schen Weines dieser Kellerei als Zolleinfuhrunter- suchung auf dem Labortisch und spürte ebenfalls weinfremdes Glycerin auf. Glycerin entsteht als Nebenprodukt der alkoholi- schen Gärung auf natürliche Weise und trägt zur Vollmundigkeit des Weines bei. Einem Wein tech- nisches Glycerin zuzusetzen, um ihn geschmack- lich aufzuwerten und eine bessere Qualität vor- zutäuschen, ist nicht erlaubt. Bei den folgenden Kontrollen in der Großkellerei und weiteren Be- trieben bestätigten sich die Befunde. Insgesamt waren circa zwei Millionen Liter moldawischen Weins betroffen. Komplexe Analytik: Das LUA hat 2018 mehr als 4.300 Weinproben untersucht. © LUA Begehrt: Burgunderweine werden besonders geschützt Egal ob rot oder weiß: Weintrinker hierzulan- de schätzen die Weine aus Rebsorten der Bur- gunderfamilie ganz besonders. Das wiederum schlägt sich im Preis nieder. Die Authentizitäts- prüfung von Weinen der Burgunderfamilie ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Weinüberwa- chung. Im vergangenen Jahr mussten die Sach- verständigen des LUA zwei Winzern einen Strich durch die Rechnung machen. Die Beurteilungspraxis zur Charakterisierung von Rebsorten zieht den Gehalt an Shikimisäure und bei Spät- und Frühburgunder zusätzlich das Spek- trum bestimmter roter Pflanzenfarbstoffe her- an, der sogenannten Anthocyane. Die Burgunder- gruppe unterscheidet sich von anderen Rebsorten durch einen niedrigen Shikimisäuregehalt und im Falle von Spät- und Frühburgunder zusätzlich auch dadurch, dass keine acylierten Anthocyane enthalten sind. In einer Kellerei wurde in einer Partie Weißbur- gunder Qualitätswein Rheinhessen, die gemäß den Buchunterlagen zu 100 Prozent aus Weißbur- gunder bestehen sollte, ein erhöhter Gehalt an Shikimisäure ermittelt. Da es sich um einen Ver- schnitt handelte, bei dem weder die Verschnitt- partner noch die Verschnittmengen bekannt waren, durfte die Partie nicht mit der Rebsor- tenbezeichnung „Weißburgunder“ in Verkehr ge- bracht werden. Probleme selbst eingepflanzt In einem zweiten Fall wurde bei einer Routineko- ntrolle in einem Betrieb von der Mosel eine Partie Weißburgunder beprobt, die nach den Angaben des Winzers keine Verschnitte enthalten sollte. Die analytische Untersuchung ergab jedoch ei- nen erhöhten Gehalt an Shikimisäure. Auch Pro- ben aus anderen Jahrgängen der Rebsorte Weiß- burgunder des Betriebs zeigten erhöhte Gehalte an Shikimisäure. Nach den Angaben des Winzers wurde die in Rede stehende Parzelle in zwei verschiedenen Jahren bepflanzt, wobei sich die Rebstöcke der beiden Pflanzjahre optisch und im Reifeverhalten leicht unterscheiden. Aus diesem Grund wurden aus bei- den Teilen der Weinbergsparzelle Rebenmaterial entnommen. Eine genetische Untersuchung ergab, dass es sich bei einem Teil des Weinbergs nicht aus- schließlich um die Rebsorte Weißburgunder han- 3 delte. Dies wurde nachträglich auch durch Rech- nungen über das bezogene Pflanzgut bestätigt. Konsequenz für den Winzer: Die alleinige Angabe der Rebsorte Weißburgunder ist zukünftig für die Ernte aus dieser Parzelle nicht mehr zulässig. Klare Regeln für Süßung und Anreicherung von Wein Ein Verstoß, mit dem die Weinüberwachung im- mer wieder zu tun hat: 2018 wurden insgesamt 16 Weinen Rübenzucker zugesetzt, um die Süße der Weine zu erhöhen. Weinrechtlich ist die Verwen- dung von Rübenzucker zur Einstellung der Restsü- ße bei Wein aber nicht zulässig. Dagegen ist die Verwendung von Rübenzucker für die sogenannte „Anreicherung“ zum Zwecke der Alkoholerhöhung in einer bestimmten Spanne er- laubt, die je nach Weinbauzone unterschiedlich ist. Dieses oenologische Verfahren ist nur für die Weinkategorien Wein, Landwein und Qualitäts- wein zulässig. Eine Anreicherung von Prädikats- wein ist nicht erlaubt. Amtliche Prüfnummern: Winzer suchen Hintertürchen Immer wieder fallen der Weinüberwachung Qua- litäts- und Prädikatsweine auf, die gar keine oder eine gefälschte Amtliche Prüfungsnummer haben. Die AP-Nummer ist für diese Weinkategorien aber ein absolutes Muss. Ein Winzer aus Rheinland- Pfalz beispielsweise hatte 2018 einzelne Proben offensichtlich manipuliert, um sich die amtliche Prüfnummer für die Gesamtmenge seines Weines zu erschleichen. Damit ein Wein eine AP-Nummer zugeteilt be- kommt, muss er die Qualitätsweinprüfung bei der Landwirtschaftskammer bestehen. Dazu ge- hört neben einer sensorischen Verkostung durch geschultes Personal auch eine Laboranalyse der Weine. Im Fachjargon heißt das: Der Wein wird zur Prüfung angestellt. 4 Verschiedene Weine des Winzers hatten beim Erst- und Widerspruchsverfahren zur Erlangung der amtlichen Prüfnummer die Mindestpunktzahl nicht erreicht, weil sie in Geruch und Geschmack wegen flüchtiger Säure beeinträchtigt waren. Der Winzer stellte die abgelehnten Weine nach kur- zer Zeit unter neuen Antragsnummern erneut zur Prüfung an. Auf den Prüfanträgen vermerkte er, dass er die Gesamtmenge des Weines mit Eichen- tanninpulver behandelt habe. Den Weinen wurde nach erfolgreicher sensorischer Prüfung tatsäch- lich die Prüfnummer zugeteilt. Allerdings keimten bald darauf Zweifel auf. Die Prüfanalysen der Erst-bzw. Widerspruchsanstel- lungen und der Neuanstellungen wurden von zwei verschiedenen zur A.P.-Analyse zugelassenen La- boratorien gefertigt. Der Landwirtschaftskam- mer fiel beim Abgleich der Prüfanalysen auf, dass sämtliche Analysenwerte trotz unterschiedlicher Analysemethoden vor und nach der Behandlung absolut identisch waren. Daraufhin nahmen die Fachleute des LUA die Pro- ben genauer unter die Lupe. Sie stellten bei ihren Untersuchungen auf die beim Ligninabbau von Holz entstehenden typischen phenolischen Verbindun- gen Vanillin und Syringaaldehyd fest, dass lediglich die drei Flaschen für die Anstellung bei der Landwirt- schaftskammer mit Eichentannin behandelt worden waren. Die übrigen Stapelproben aus dem Betrieb waren nicht mit Eichentannin behandelt worden. Letztlich konnte das LUA trotz gegenteiliger Be- hauptung des Winzers zweifelsfrei nachweisen, dass dieser nur jeweils die drei Flaschen mit Ei- chentanninpulver legal behandelt hatte, die er zur Erteilung der AP-Nummer gebraucht hätte. Er hatte sich so die aufwändige Behandlung der ge- samten Partie ersparen wollen. Leider war dieser Manipulationsversuch bei der Amtlichen Prüfnummer 2018 kein Einzelfall: In 12 Betrieben wurden insgesamt 27 Weine ohne amt- liche Prüfnummer in den Verkehr gebracht. Ein In- verkehrbringen solcher Weine wird von den Straf- verfolgungsbehörden als Betrug geahndet. Wächst hier ein besonderer Tropfen? Leider fallen der Weinüberwachung immer wieder Qualitäts- und Prädikats- weine auf, die gar keine oder eine gefälschte Amtliche Prüfungsnummer haben. © LEO_65 / Pixabay Aromaträgerstoff Triacetin: Der Klebstoff war schuld Absicht oder Zufall? In einem Wein aus einer Großkellerei wiesen die Weinsachverständigen des Landesuntersuchungsamtes Triacetin nach. Triacetin (Glycerintriacetat) dient in der Weinbe- urteilung als Marker für einen unzulässigen Aro- maeintrag, denn dieser Stoff wird in der Lebens- mittelindustrie als Aromaträgerstoff eingesetzt. Die Weinkontrolle des LUA nahm in der Kellerei weitere Proben, um die Ursache für den Befund zu ermitteln. Anhand der analytischen Untersuchungsergeb- nisse war nach und nach zu erkennen, dass Tri- acetin immer nur dann nachzuweisen war, wenn ein bestimmter Wein in Bag-in-Box-Ge- binden abgefüllt war, aber nicht, wenn dieser Wein in Flaschen abgefüllt war. Außerdem wa- ren die Werte umso höher, je länger ein Wein in einer Bag-in-Box-Verpackung gelagert worden war. Der Verdacht lag nahe, dass eine Migrati- on (Übergang) aus der Verpackung in den abge- füllten Wein die Ursache für den Triacetinbefund sein könnte und somit kein bewusster Aromaein- trag stattgefunden hatte. Eine Bag-in-Box-Verpackung besteht aus einem außen bedruckten Karton, der zusammenge- klebt wird. Innen befindet sich ein verschweiß- ter Beutel aus Kunststoff-Folie (in der Regel Po- lyethylen), in den ein Ausgießer aus Kunststoff eingefügt wird. Der Ausgießer kann aus der Kar- tonverpackung herausgezogen und der Wein ins Glas gezapft werden. Die Kellerei betrieb eine umfassende Ursachen- forschung bei allen Zulieferern der Verpackun- gen. Dabei stellte sich heraus, dass Triacetin als legaler Ersatzstoff für die verbotenen Weichma- cher aus der Stoffgruppe der Phthalate in den Klebstoffen enthalten ist, die bei der Herstellung von Faltkartons im Lebensmittelbereich wie z.B. Bag-in-Box-Packungen eingesetzt werden. Der „Übeltäter“ war gefunden. 5 Dreist: Etikettenfälschung bei hochpreisigen Weinen Unangenehme Überraschung für den Inhaber ei- nes renommierten Weinguts: Ein belgischer Käu- fer hatte ihm fünf hochpreisige Weine übergeben, um deren Identität zu bestätigen. Er hatte sie als vermeintliches Schnäppchen zum Preis von 5.000 Euro pro Flasche erworben. Eigentlich werden für die Produkte des renommierten Weinguts zwischen 7.500 und 10.000 Euro gezahlt. Für den Winzer war nach einem Blick auf die Etiketten sofort klar, dass es sich um Fälschungen handeln musste. Er beschwerte sich bei der Staatsanwaltschaft und bekam bald darauf Besuch von der Weinkontrolle. Dass es sich bei den betreffenden Flaschen „Ries- ling Trockenbeerenauslese“ verschiedener Jahr- gänge nicht um original abgefüllte Weine handeln konnte, bestätigten auch die Kontrolleure des LUA: Bei den Fälschungen wurden PVC-Schrumpf- kapseln verwendet - die Originalflaschen sind da- gegen mit einer Stanniolkapsel versehen. Darüber 6 hinaus waren kleinere Unterschiede im Schriftbild der Etiketten zu erkennen. Bei einer Flasche wurde während der Kontrolle eine Schrumpfkapsel ent- fernt: Auf dem Korkbrand war eindeutig der Name eines anderen Weinguts eingedruckt. Die Sachverständigen des LUA konnten bei wei- teren Untersuchungen feststellen, dass es sich bei allen fünf Weinproben um Weine der Quali- tätsstufe „Kabinett“ – und nicht wie etikettiert – um „Trockenbeerenauslesen“ handelte. Bei vier dieser Weinproben handelte es sich trotz unter- schiedlicher Etikettierung sogar um ein und das- selbe Erzeugnis. Insgesamt stammte lediglich eine Weinprobe überhaupt aus dem Weingut, das auch auf den ge- fälschten Etiketten angegeben ist. Die anderen Weinproben stammten zwar auch von einem re- nommierten Weingut, hatten aber mit der in der Etikettierung angegebenen Bezeichnung nichts zu tun. Tatsächlich waren also bei allen fünf vorlie- genden Flaschen die Etiketten gefälscht worden. Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de
Das Projekt "ReedBASE: Entwicklung eines grenzüberschreitenden Innovationszentrums für die Nutzung von Schilfbiomasse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Michael Succow Stiftung.Erneuerbare Biomasse Ressourcen spielen weltweit eine große Rolle für das Erreichen von Klimaschutzzielen. Meist sind aber weder Märkte entwickelt, noch existieren breit anwendbare Technologien und Konstellationen, die eine Bewirtschaftung und Verarbeitung von Biomasseressourcen nachhaltig, umweltverträglich und effizient leisten können. ReedBASE fokussiert auf die Bewirtschaftung von degradierten Schilfstandorten entlang der Flüsse Pruth, Dniester und Donau in Moldavien und der Ukraine. Als grenzüberschreitendes Innovationszentrum bringt ReedBASE Interessenträger für die Entwicklung von zukünftigen Umsetzungsprojekten zusammen. Außerdem identifiziert ReedBASE Flächen- und Umsetzungs-potentiale in der Projektregion und entwickelt geeignete Konzepte für die Schilfernte auf nassen Standorten und die Nutzung der Biomasse weiter. Zielgruppe sind Akteure und Entscheidungsträger verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen auf nationaler wie lokaler Ebene in der Projektregion, die Odessa Regionalinstitute für Ökologie, Natur Ressourcen und Wasser Management, lokale Landschaftspflegeverbände, Landnutzervereinigungen, Naturschutzinstitutionen, Forschungseinrichtungen, kleine u. mittelständische Unternehmen, NGOs für ländliche Entwicklung und ländliche Beratungsstellen.
Das Ziel des „Donaudelta-Projektes“ war es, in der Republik Moldau, in Rumänien und der Ukraine die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Industrie am Donaudelta zu stärken, wobei unter anderem die Mechanismen und Ansätze für eine effiziente und effektive Störfallvorsorge sowie das Krisenmanagement verbessert und, soweit möglich, harmonisiert werden sollten. Im Vordergrund des Projektes stand dabei die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ministerien und den beauftragten Behörden der Projektländer (hauptsächlich zwischen den zuständigen Behörden für den Umweltschutz, Katastrophenschutz, Verkehr, verschiedenen regionalen und lokalen Behörden etc.) sowie zwischen den beauftragten Behörden und der Industrie, insbesondere den Betreibern von Ölterminals. Das Donaudelta-Projekt hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten hinsichtlich Expertenniveau und gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen den nationalen Behörden und der Industrie sichtbar verstärkt. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2016.
Staaten, die das Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966 ratifiziert haben Die Eichscheine aus Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, werden in Deutschland anerkannt. Das gilt auch für deutsche Schiffe, die ihr Schiff in den genannten Staaten eichen ließen und Eichscheine der genannten Staaten besitzen. Staat Ratifiziert am Republik Weißrussland 30. August 2006 Königreich Belgien 09. März 1972 Republik Bulgarien 04. März 1980 Tschechische Republik 02. Juni 1993 Republik Frankreich 08. Juni 1970 Bundesrepublik Deutschland 19. April 1974 Republik Ungarn 05. Januar 1978 Großherzogtum Luxemburg 26. März 1982 Republik Moldau 18. Januar 2000 Montenegro 23. Oktober 2006 Königreich der Niederlande 14. August 1978 Republik Rumänien 24. Mai 1976 Russische Föderation 19. Februar 1981 Republik Serbien 31. Juli 2002 Slowakische Republik 28. Mai 1993 Schweizerische Eidgenossenschaft 07. Februar 1975 Stand: 20. September 2017
Die Internationale Hydrogeologische Karte von Europa im Maßstab 1 : 1.500.000 (IHME1500) ist ein Kartenwerk hydrogeologischer Übersichtskarten, das aus 25 Kartenblättern mit dazugehörigen Erläuterungen besteht und das den gesamten europäischen Kontinent und Teile des Nahen Ostens abdeckt. Die nationalen Beiträge zu diesem Kartenwerk werden von Hydrogeologen und Spezialisten anderer verwandter Wissenschaftsbereiche unter der Schirmherrschaft der Internationalen Assoziation der Hydrogeologen (IAH), ihrer Kommission für Hydrogeologische Karten (COHYM) geleistet. Das Kartenprojekt wird von der Kommission für die Geologische Weltkarte (CGMW) unterstützt. Die wissenschaftlich-redaktionelle Arbeit wird finanziell durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) gesponsert. Beide Organisationen sind für die Kartographie, den Druck und die Publikation der Kartenblätter und Erläuterungen verantwortlich. In der IHME1500 werden die hydrogeologischen Gegebenheiten von Europa als Ganzes ohne Berücksichtigung politischer Grenzen dargestellt. Gemeinsam mit den begleitenden Erläuterungsheften kann das Kartenwerk für wissenschaftliche Zielstellungen, für regionale Planungen und als Grundlage für detaillierte hydrogeologische Kartierarbeiten genutzt werden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 38 |
Land | 8 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 21 |
Text | 17 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 15 |
offen | 27 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 42 |
Englisch | 6 |
andere | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 4 |
Bild | 1 |
Datei | 4 |
Dokument | 6 |
Keine | 25 |
Webseite | 15 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 21 |
Lebewesen & Lebensräume | 28 |
Luft | 16 |
Mensch & Umwelt | 45 |
Wasser | 17 |
Weitere | 45 |