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Grün der Bezirke

Die Grünflächenämter der Bezirke pflegen und unterhalten rund 9.000 ha Grünflächen, die sich in erster Linie aus öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen zusammensetzen und überwiegend zu ihrem Fachvermögen gehören. Zusätzlich werden ab einer bestimmten Flächengröße das Rahmengrün in Kleingartenanlagen sowie weitere Grünflächen anderer Vermögensträger, z. B. an Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie auch die Grünflächen und Bäume im öffentlichen Straßenland gepflegt. Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Sach- und Personalmittel erhalten die Ämter aus dem jeweiligen Globalsumme des Bezirkes. Die Ermittlung und Zuweisung des Budgets hierfür erfolgt auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Grünflächenpflege werden von den Ämtern einzelnen Produkten/ Kostenträgern zugeordnet und erfasst. Bei den öffentlichen Grünanlagen werden aktuell beispielsweise drei Pflegeprodukte unterschieden, die Ausdruck einer unterschiedlichen Pflegeintensität sind. Die Budgetberechnung setzt grundsätzlich auf die verausgabten Mittel und Istmengen des Vor-vor-Jahres auf. Zumeist ist der mittlere Wert (Median) der zwölf bezirklichen Stückkosten eines Produkts Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Produktbudgets. Gemäß Auftrag der Berliner Verfassung (Artikel 85 II) kommt bei der Bemessung der sogenannten Globalsummen hinzu, dass ein gerechter Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen ist. Das heißt, die Mittel werden bei der Budgetbestimmung unter den Bezirken umverteilt. Sozial benachteiligte und unterversorgte Bezirke sollen dadurch einen Ausgleich gegenüber anderen Bezirken erhalten (sogenannter Wertausgleich). Betroffen von produktbezogenen Wertausgleichsverfahren sind die Mittel für die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen. Der Haushaltsplan eines Bezirks muss nicht der Mittelverteilung aus der Budgetierung folgen, sondern ist in gewissen Grenzen Ausdruck für bezirkliche Schwerpunktsetzungen. Im Rahmen der Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel können die Bezirke eigene Schwerpunkte setzen und entscheiden, wie viel Geld für die Grünflächenpflege aufgewendet wird und somit den Grünflächenämtern zur Verfügung steht. Entschieden darüber wird durch die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen und das Landesparlament, das Abgeordnetenhaus von Berlin. Letztlich entscheiden die Grünflächenämter entsprechend ihrer Ressourcenverfügbarkeit einschließlich der Personalausstattung darüber, wie die Mittel auf die unterschiedlichen Produkte verteilt, in welchem Umfang die Aufgaben der Grünflächenpflege ausgeführt und ob die Tätigkeiten dann von eigenen Mitarbeitern erledigt oder an Firmen vergeben werden.

Neue Löschwasserentnahmestellen für Einheitsgemeinde Osterwieck

Der Brandschutz in Sachsen-Anhalt wird vom Ministerium für Inneres und Sport weiterhin kontinuierlich gestärkt. Staatssekretär Klaus Zimmermann hat heute gleich zwei Fördermittelbescheide über jeweils 50.000 Euro an die Einheitsgemeinde Osterwieck (Landkreis Harz) für den Bau von neuen Löschwasserentnahmestellen in den Ortsteilen Stötterlingen und Göddeckenrode übergeben. Staatssekretär Klaus Zimmermann: „Die Sicherheit in unseren Kommunen hängt nicht nur vom schnellen Reagieren der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Ernstfall ab, sondern auch von der Verfügbarkeit lebenswichtiger Ressourcen. Dazu gehört neben einer guten technischen Ausstattung der Feuerwehren auch eine flächendeckende Löschwasserversorgung. Gerade in regenarmen Zeiten, wenn natürliche Wasserquellen versiegen oder stark beansprucht werden, sind verlässliche Löschwasserversorgungen unerlässlich, um Engpässe bei der Brandbekämpfung zu vermeiden. Der Neubau von Löschwasserentnahmestellen ist daher ein wichtiger Schritt für den Schutz von Leben sowie Hab und Gut.“ Hintergrund: In den Brandschutz in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2024 insgesamt 10,6 Mio. Euro investiert. Für das Jahr 2025 sollen mehr als 18,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. In 2026 sollen fast 25 Mio. Euro in den Brandschutz investiert werden – das ist der höchste Betrag, mit dem der Brandschutz in Sachsen-Anhalt jemals gefördert werden konnte. Neu und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern: In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte die Förderung für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Feuerwehrhäusern vorübergehend mit EU-Mitteln. Insgesamt konnten damit 23 Feuerwehrhäuser mit 14,1 Mio. Euro gefördert werden. Ab dem Jahr 2025 kehrt das Land zur Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln zurück. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 stehen dafür zusammen mehr als 15 Mio. Euro für 27 Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Im Jahr 2025 können drei Bauvorhaben, im Jahr 2026 weitere 14 Vorhaben und im Jahr 2027 noch einmal zehn Vorhaben begonnen werden. Förderung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen: Das Land unterstützt umfangreich die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz. Von 2020 bis 2025 fördert das Land die Beschaffung von insgesamt rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Mio. Euro. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Drehleitern. Förderung von Löschwasserentnahmestellen: In den Jahren 2023 bis 2024 konnten außerdem 67 Löschwasserentnahmestellen für insgesamt 4,8 Mio. Euro mit EU-Mitteln gefördert werden. In den Jahren 2026 und 2027 sollen weitere Löschwasserentnahmestellen mit Landesmitteln gefördert werden. Weitere Informationen: Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reichte das Ministerium für Inneres und Sport jährlich einen Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Dieser Betrag wurde seit dem Jahr 2024 auf 4,5 Mio. Euro erhöht. Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Ministerium für Inneres und Sport den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren. Hierfür ist jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt in den Jahren 2025 und 2026 auch seine Unterstützung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren fort. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind in den Jahren 2025 und 2026 (wie in den Vorjahren) jeweils 300.000 Euro vorgesehen. Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen EU- und Landesmitteln. Das Ministerium für Inneres und Sport fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter der Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmestellen und die Beschaffung von Fahrzeugen. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Radiologisches Lagebild

Radiologisches Lagebild Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, nimmt das Radiologische Lagezentrum des Bundes eine Einschätzung der radiologischen Lage und deren möglicher Auswirkungen auf Deutschland vor: das "radiologische Lagebild". Das radiologische Lagebild ist ein mehrere Kapitel umfassendes Dokument, das speziell für Strahlenschutz -Fachleute und Verantwortliche im Katastrophenschutz aufbereitete Informationen über den aktuellen radiologischen Notfall enthält. Für alle an der Notfallreaktion beteiligten Bundes- und Länderbehörden ist das radiologische Lagebild eine wichtige Grundlage für konsistente und koordinierte Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Droht eine Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt oder ist es bereits zu einer solchen Freisetzung gekommen, ist als Grundlage für das behördliche Vorgehen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des radiologischen Notfalls eine rasche Einschätzung der radiologischen Lage erforderlich. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes tritt bei einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung als besonderer Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums zusammen und nimmt die nötige Einschätzung der radiologischen Lage vor: Das "radiologische Lagebild". Alle an der Notfallreaktion beteiligten Bundes- und Länderbehörden können das im Radiologischen Lagezentrum erstellte radiologische Lagebild auf der behördeninternen Informationsplattform ELAN einsehen und so gemeinsam als eine wichtige Grundlage für konsistente und koordinierte Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nutzen. Was steht im Radiologischen Lagebild? Zur Charakterisierung einer radiologischen Lage sind in erster Linie folgende Punkte maßgebend: Was genau droht wo zu passieren bzw. ist bereits passiert? Welche radioaktiven Stoffe können möglicherweise in welchen Mengen freigesetzt werden oder wurden bereits freigesetzt? Welche Gebiete können in welchem Maße kontaminiert werden oder sind bereits kontaminiert? Welche Strahlenbelastungen für die betroffene Bevölkerung können sich daraus ergeben oder haben sich bereits ergeben? Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind angesichts der zu erwartenden oder bereits aufgetretenen Strahlenbelastung sinnvoll und angemessen? Das radiologische Lagebild ist ein mehrere Seiten und Kapitel umfassendes Dokument, das Antworten auf diese Fragen gibt. Es bietet einen Überblick über alle bekannten und relevanten Informationen zur aktuellen radiologischen Lage und liefert mithilfe errechneter Prognosen und aktueller Messdaten eine Einschätzung der radiologischen Lage und der wahrscheinlichen zukünftigen Entwicklung. Auf dieser Grundlage findet sich im radiologischen Lagebild zudem eine Bewertung, ob Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angebracht sein können und wenn ja, welche Schutzmaßnahmen aus radiologischer Sicht zu welchem Zeitpunkt zur Umsetzung durch die zuständigen Bund- und Länderbehörden empfohlen werden. Situationsabhängige Schwerpunkte Die Schwerpunkte des radiologischen Lagebildes sind abhängig von der Art des radiologischen Notfalls und seiner zeitlichen Entwicklung . Situationsabhängig wird das Dokument fortlaufend aktualisiert, so dass sich Umfang und Inhalt im Verlauf des Notfalls verändern: Vor einer Freisetzung von Radioaktivität umfasst das radiologische Lagebild in erster Linie Informationen zum aktuellen Ereignisgeschehen und Prognosen zu einer möglichen weiteren Entwicklung. Dies beinhaltet auch eine mögliche Ausbreitung austretender Radioaktivität , die unter anderem mit Hilfe von Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes mit dem Entscheidungshilfesystem RODOS berechnet wird. Während einer Freisetzung von Radioaktivität enthält das radiologische Lagebild zusätzlich Informationen zum Beispiel zur Art und Menge der tatsächlich erfolgten Freisetzung oder zur Analyse und Einordnung aktueller radiologischer Umwelt-Messdaten aus automatischen Messnetzen wie etwa dem ODL-Messnetz . Zudem zeigt es auf, in welchen Gebieten sich radioaktive Luftmassen befinden und wo sie ggf. schon wieder abgezogen sind. Nach Ende einer Freisetzung von Radioaktivität , wenn radioaktive Luftmassen ein betroffenes Gebiet verlassen haben und eine ausreichende Menge an Messdaten vor allem durch mobile Messteams (Fahrzeuge/Hubschrauber) aus dem kontaminierten Gebiet vorhanden ist, zeigt das radiologische Lagebild in erster Linie aktuelle Messdaten zum tatsächlichen Ausmaß der Kontamination auf und bewertet diese. Dies umfasst neben ODL -Messdaten zum Beispiel auch Messwerte von Wasser, Boden, Pflanzen und Lebensmitteln. Auch mögliche Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung verändern sich im Verlauf des Notfalls: Empfehlungen für die Einleitung für Schutzmaßnahmen werden in der Regel vor oder während einer Freisetzung von Radioaktivität auf Basis von Prognosen aufgeführt. Während oder nach einer Freisetzung von Radioaktivität enthält das radiologische Lagebild eher Empfehlungen für Anpassungen von Schutzmaßnahmen auf Basis von radiologischen Messdaten. Auch Empfehlungen zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen werden dann ausgesprochen, wenn diese nicht mehr nötig sind. Welche Rolle spielt das radiologische Lagebild bei Entscheidungen in einem radiologischen Notfall? Das radiologische Lagebild ist als eine behördeninterne, nicht-öffentliche Informationsquelle für Strahlenschutz -Fachleute und Verantwortliche im Katastrophenschutz konzipiert. Es betrachtet ausschließlich die radiologische Situation und schätzt diese ein. Dabei stellt es radiologische Sachverhalte komplex dar und verwendet radiologische Fachbegriffe, die nicht erklärt werden. Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem radiologischen Notfall geben weder das Radiologische Lagezentrum noch das Radiologische Lagebild vor; sie werden von den Empfänger*innen des radiologischen Lagebilds getroffen: Frühe Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung (Katastrophenschutzmaßnahmen): Entscheidungen zur Durchführung von frühen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung (Katastrophenschutzmaßnahmen) treffen die jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung (Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen): Über Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung in der Dringlichkeitsphase (Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen) entscheidet das Radiologische Lagezentrum und gibt die Empfehlung für diese Maßnahmen direkt im radiologischen Lagebild aus. Weitere Entscheidungen zu speziellen Maßnahmen in verschiedenen Sachbereichen: Entscheidungen zu speziellen Maßnahmen werden von den jeweils zuständigen Bundesbehörden im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Länderbehörden getroffen und im Anhang des radiologischen Lagebilds dargestellt. Zum Beispiel fallen Entscheidungen zum Trinkwasser in den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums und zu Lebens- und Futtermitteln in den des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, während Entscheidungen zu Transporten im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und zu Arzneimitteln im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums getroffen werden. Weitere Erwägungen fließen in Entscheidungen ein Neben dem radiologischen Lagebild als Grundlage für die Beurteilung der radiologischen Gefährdungslage fließen weitere Erwägungen in die Entscheidungen über Maßnahmen ein – wie etwa Abwägungen über die Durchführbarkeit von Maßnahmen unter Berücksichtigung von beispielsweise Verfügbarkeit von Ressourcen wie Personal und Ausrüstung und Zeit bis zur Ankunft radioaktiver Luftmassen, negative Auswirkungen von Maßnahmen unter Berücksichtigung von beispielsweise der Strahlenexposition von Einsatzkräften oder der Gefährdung insbesondere der vulnerablen Bevölkerung etwa durch Evakuierung eines Krankenhauses, grenzübergreifende Harmonisierung von Maßnahmen mit Nachbarstaaten Akzeptanz bei der Bevölkerung/Industrie und psychosoziale Aspekte . Es ist daher möglich, dass - aufgrund anderer zwingender Gründe – die im radiologischen Lagebild empfohlenen Maßnahmen nicht umgesetzt oder angepasst werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn aus rein radiologischer Sicht eine Evakuierung der betroffenen Bevölkerung empfohlen wird, diese jedoch nicht rechtzeitig vor Eintreffen radioaktiver Luftmassen abgeschlossen werden kann: In diesem Fall müssen die Entscheider*innen in den Katastrophenschutzbehörden abwägen, ob es für die betroffene Bevölkerung und für die beteiligten Einsatzkräfte vor allem bei nur kurz andauernden Freisetzungen nicht sicherer ist, sich während eines absehbar kurzen Durchzugs radioaktiver Luftmassen in Gebäuden aufzuhalten als sich in einer laufenden Evakuierungsaktion im Freien oder in Transportmitteln zu befinden. Stand: 30.08.2024

Biotic filtering by species' interactions constrains food-web variability across spatial and abiotic gradients

Despite intensive research on species dissimilarity patterns across communities (i.e. BETA-diversity), we still know little about their implications for variation in food-web structures. Our analyses of 50 lake and 48 forest soil communities show that, while species dissimilarity depends on environmental and spatial gradients, these effects are only weakly propagated to the networks. Moreover, our results show that species and food-web dissimilarities are consistently correlated, but that much of the variation in food-web structure across spatial, environmental, and species gradients remains unexplained. Novel food-web assembly models demonstrate the importance of biotic filtering during community assembly by (1) the availability of resources and (2) limiting similarity in species' interactions to avoid strong niche overlap and thus competitive exclusion. This reveals a strong signature of biotic filtering processes during local community assembly, which constrains the variability in structural food-web patterns across local communities despite substantial turnover in species composition. © 2022 The Authors. Ecology Letters published by John Wiley & Sons Ltd.

Bioökonomiekonzepte und Diskursanalyse

In den vergangenen Jahren wurde die "Bioökonomie" in Politik und Wirtschaft als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewältigung weiterer Nachhaltigkeitsherausforderungen gewürdigt. Das Konzept der Bioökonomie "ist an natürlichen Stoffkreisläufen orientiert und umfasst alle Wirtschafts-bereiche, die nachwachsende Ressourcen wie Pflanzen, Tiere sowie Mikroorganismen und deren Pro-dukte, erzeugen, be- und verarbeiten, nutzen und damit handeln" (BMEL 2014). Allerdings ist das Konzept nicht unumstritten, und kritische Stimmen zu den Aus- und Nebenwirkungen einer Bioökonomie mehren sich. Wie lässt sich dieser Stellenwert des Bioökonomiekonzepts erklären? Welche Ziele werden mit Bioökonomiepolitiken verfolgt? Welche Akteure verfolgen im Politikfeld welche Interessen und auf Grundlage welcher Machtstellungen? Mit welchen Argumenten wird Werbung für die Bioökonomie gemacht, welche Positionen werden dagegengehalten? Lässt sich die augenscheinliche Polarisierung in der politisch-gesellschaftlichen Debatte überwinden? Welche ethischen Implikationen hat eine Förderung der Bioökonomie? Der Bericht formuliert Antworten auf diese grundlegenden Fragen, die wichtig sind, um die Transformation zu einer biomassebasierten Wirtschaft kritisch begleiten und gestalten zu können. Quelle: Forschungsbericht

Umweltministerium fördert seit 20 Jahren Umweltforschung in Baden-Württemberg

null Umweltministerium fördert seit 20 Jahren Umweltforschung in Baden-Württemberg Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Unter dem Motto „Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlagen Umwelt und ihre Sicherung“, kurz BWPLUS, fördert das baden-württembergische Umweltministerium seit nunmehr zwanzig Jahren angewandte Forschung, deren Erkenntnisse für das Land relevant sind. Die Forschungsprojekte werden alle zwei Jahre im Journal „Einblicke“ vorgestellt. Das aktuelle Heft „Einblick 2018“ kann ab sofort auf der Webseite https://pd.lubw.de/61279 bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden. Fragestellungen zur Energiewende Die Themen der jetzt erschienenen Ausgabe „Einblick 2018“ spiegeln die derzeitigen Herausforderungen der baden-württembergischen Umweltpolitik wieder. Zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte beschäftigen sich mit Fragestellungen der Energiewende. Sie reichen von Dünnschichtsolartechnologie, Energiespeicher und Energiesystemanalyse über die nachhaltige Nutzung von Erdwärme bis hin zu Smart Grids, Transformation des Energiesystems (TRAFO BW) und Wasserstoffnutzung. „Von einigen Vorhaben mit Demonstrations-, Reallabor- oder Pilotcharakter erwarten wir neben technischen auch sozial- oder kommunikationswissenschaftliche Erkenntnisse, die für den Erfolg der Energiewende wichtig sind“, betont Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg. „Unser Ziel ist es, die Energiewende umfassend voranzubringen. Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind bei der Transformation des Energiesystems herausragende Ziele.“ In den letzten zehn Jahren hat das Land rund 600 Einzel- und Verbundprojekte mit einem Gesamtvolumen von über 87 Millionen Euro gefördert. Ressourcen, Bioökonomie und Stickstoff Forschungsprojekte aus den Bereichen Ressourcen, Bioökonomie und Stickstoff zeigen die weiteren Themenfelder auf. „Baden-Württemberg ist ein hochtechnisiertes Land, das einen großen Bedarf an Ressourcen hat. Deshalb ist es wichtig, diese effektiv zu nutzen“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. In Forschungsprojekten wurden methodische Fragen zur Abschätzung der Ressourcenverfügbarkeit ebenso behandelt wie eine ressourceneffiziente Produktion innerhalb von Betrieben oder die Recyclingmöglichkeiten von Wärmedämmungen und der Beitrag der Bioökonomie zur Ressourcengewinnung. Welche Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffüberschüsse ergriffen werden können, damit beschäftigen sich Forschungsprojekte im Rahmen der Landesstrategie StickstoffBW. Erweiterte PFC-Analysen Entwickelt wurde auch eine erweiterte Analyse der verunreinigten Böden mit per- und polyfluorierten Chemikalien, PFC. Hierdurch können unter anderem einzelne Stoffgruppen von PFC bestimmt werden. Einen Überblick über den Forschungstransfer sowie alle Berichte zur Umweltforschung in Baden-Württemberg finden Sie auf den LUBW-Themenseiten „ Umweltforschung “. Aktuelle Ausschreibungen, Bewerbungsfristen und Antragsverfahren stehen auf den Seiten „ Umwelt- und Energieforschung “ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) Bereich Baden-Württemberg Programme PTKA-BWP www.ptka.kit.edu/bwp/index.php . Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums von BWPLUS sind alle eingeladen, ihre Meinungen zu den „Einblicken“ und Ideen zum Forschungstransfer in Form einer Umfrage einzubringen. Die Umfrage ist ebenfalls auf der oben genannten Webseite zu finden. Hintergrundinformation Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Das Programm unterstützt angewandte Forschung mit Relevanz für Baden-Württemberg. Es fördert Projekte, die naturwissenschaftliche, technische, aber auch gesellschafts- und kulturwissenschaftliche Beiträge als Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen entwickeln. Mit Ausschreibungen steuert das Umweltministerium die Schwerpunkte der Forschungsaktivitäten, orientiert an aktuellen Herausforderungen. Der Projektträger Karlsruhe (PTKA) am Karlsruher Institut für Technologie betreut die geförderten Projekte, die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unterstützt den Forschungstransfer. Die Qualität eingereichter Vorhaben sichert das BWPLUS-Team durch klassisches wissenschaftliches Peer Review und zusätzlich durch Einbinden von Expertise aus der Praxis. Darüber hinaus stellen sich die Repräsentanten geförderter Projekte einmal pro Jahr im Statuskolloquium Umweltforschung einer kritischen Prüfung durch die Fachwelt. Expertinnen und Experten begutachten nochmals die Abschlussberichte, die die LUBW anschließend über das Internet im Volltext veröffentlicht. Das Journal Einblicke präsentiert zudem ausgewählte Projekte.

Bodenschutz beim Anbau nachwachsender Rohstoffe

Nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) können einen wichtigen Beitrag zum ⁠ Klimaschutz ⁠ und zur Versorgungssicherheit mit Energie liefern. Als sich ständig erneuernde Rohstoff- und Energiequellen gehören sie zu den natürlichen Ressourcen, die auch in Deutschland zur Verfügung stehen. Sofern sie positive Ökobilanzergebnisse aufweisen, können sie Umweltbelastungen, insbesondere die ⁠ CO2 ⁠-Anreicherung in der ⁠ Atmosphäre ⁠, reduzieren (EWSA 2006). Der Anbauund die Nutzung dieser Stoffe ist in Deutschland Bestandteil einer breiteren Diskussion um Ressourcenverfügbarkeit, -knappheit und -effizienz (SRU, 2005 & 2007) und Teil aktueller Überlegungen zu einer deutschen und EU-Strategie zur Schonung der natürlichen Ressourcen (Bundesregierung, 2002; EU, 2001 &  2007a). Veröffentlicht in Broschüren.

Biomassepotenziale Rheinisches Revier

Potenziale für eine nachhaltige stoffliche Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier. Projektlaufzeit: 01.03.2023 bis 28.02.2025 Hintergrund & Zielsetzung Das Rheinische Revier soll im Zuge des Kohleausstiegs zu einer „Modellregion Bioökonomie“ entwickelt werden, so steht es im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (§ 17 Nr. 12, 2020). Damit verbunden wird ein Mehrbedarf an biogenen Ressourcen sein, der auch kritisch zu bewertende ökologische, ökonomische und soziale Folgen, nicht nur für die Region, sondern auch global gesehen, haben kann, wie z.B.: Nutzungskonkurrenzen (z.B. Nahrungs- und Futtermittelnutzung vs. stoffliche Biomassenutzung), Intensivierung des Dünger- und Pestizideintrags zur Steigerung von Erträgen, Verlust der Bodenfruchtbarkeit durch z.B. verstärkte Abfuhr von Erntenebenprodukten, vermehrte Biomasse-Importe aus dem globalen Süden. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Sicherstellung der nachhaltigen Biomassenutzung bei der Förderung von Forschungs- und Industrievorhaben sowie die Vermeidung von Fehlanreizen. Dafür sollen während der Projektlaufzeit insbesondere folgende Instrumente entwickelt werden: Nachhaltigkeitsindikatoren für ein Monitoring der nachhaltigen stofflichen Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier, Bewertungsschema für Politik und Verwaltung, um Förderanträge bewerten und priorisieren zu können, Politikempfehlungen für eine nachhaltige Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier. Biomassepotenziale Rheinisches Revier, Logo: LANUV Beteiligungsprozess Während der Projektbearbeitung werden regelmäßig Workshops mit Fachexpertinnen und Fachexperten durchgeführt. Dadurch werden verschiedene technologie-, markt- und wissensbasierte Fakten, Positionen und Sichtweisen berücksichtigt als auch ein breiter interdisziplinärer Beteiligungsprozess während des gesamten Projekts gewährleistet. In den Workshops sollen auch Vorschläge zum weiteren Vorgehen in den jeweiligen Arbeitsfeldern erarbeitet werden. Durch die projektbegleitenden Workshops besteht zudem die Möglichkeit, langfristig ein Netzwerk aufzubauen, welches an einem Monitoringprozess hinsichtlich der stofflichen Verwendung von Biomasse im Rheinischen Revier beteiligt sein kann. Zudem wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der die entsprechenden Ressorts der Landesregierung sowie relevante Akteure im Rheinischen Revier vertreten sind. Diese überprüft regelmäßig die strategische Ausrichtung des Projekts und trifft Grundsatzentscheidungen. Untersuchungsrahmen Der Fokus des Vorhabens liegt auf dem Rheinischen Revier (Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg). In dem Vorhaben wird die stoffliche Nutzung von Biomasse aus den Sektoren Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft untersucht, konkret beinhaltet dies folgende Biomassen: Sektor Landwirtschaft: Anbaubiomasse/Ernteprodukte und Reststoffe (z. B. Erntenebenprodukte, Wirtschaftsdünger), (Dauer-)grünland Sektor Ernährungswirtschaft: pflanzliche und tierische Nebenprodukte, die in der ersten Verarbeitungsstufe anfallen (z. B. Ausschuss und Verarbeitungsreste von Gemüse/Kartoffeln und Getreide, Molkereinebenprodukte, Schlachtabfälle). Unter stofflicher Nutzung wird in diesem Vorhaben die Produktion von Gütern im Sinne der Bioökonomie verstanden; die Verwendung von Stroh als Einstreu oder die Kompostierung von pflanzlichen Reststoffen fällt demnach nicht unter die stoffliche Nutzung. Auf die energetische Nutzung von Biomasse soll kein Fokus gelegt, jedoch ihr Einfluss auf die stoffliche Nutzung von Biomasse berücksichtigt werden. Projektaufbau Das Projekt „Biomassepotenziale Rheinisches Revier“ wird im Zeitraum vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2025 durchgeführt. Die Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakete erfolgt zeitversetzt, um Zwischenergebnisse als auch die Abstimmungsergebnisse aus den Workshops mit dem projektbegleitenden Arbeitskreis im Verlauf des Vorhabens zu berücksichtigen. Projektaufbau, Abbildung: LANUV/Carmen Haase Überblick und Einordnung der Nutzungsverfahren In diesem Arbeitspaket wird ein Überblick erstellt über die (bio-)technologischen Verfahren der stofflichen Biomassenutzung, die es bereits im Rheinischen Revier gibt als auch über solche Verfahren, die auf das Rheinische Revier übertragbar sind (z.B. aufgrund der Biomasseverfügbarkeit). Zudem wird prognostiziert, welche entsprechenden Verfahren im Rheinischen Revier bis zum Jahr 2035 relevant bzw. „Industriereife“ erreichen werden (z.B. aufgrund von Forschungsvorhaben oder Trends). Die so identifizierten Nutzungsverfahren werden einer Nachhaltigkeitsbewertung unterzogen, bei der z.B. Aspekte wie Wirkungsgrad/Nutzungseffizienz, Umweltwirkung, konkurrierende Nutzungen, Substitutionsleistung fossiler Rohstoffe oder Möglichkeiten zur Wertschöpfung berücksichtigt werden. Zusammenfassend wird prognostiziert, in welche Richtung sich der Biomassebedarf verschiedener Stoffe durch die zukünftig relevanten Nutzungsverfahren bis zum Jahr 2035 verändern wird. Forschungsfragen: Welche (bio-)technologischen Verfahren der stofflichen Biomassenutzung gibt es bzw. sind auf das Rheinische Revier übertragbar und welche Verfahren werden bis zum Jahr 2035 Industriereife erlangen? Wie nachhaltig sind diese Verfahren? In welchen Bereichen ist zukünftig mit einem erhöhten Biomassebedarf zu rechnen? Potenzialberechnung Land- und Ernährungswirtschaft In diesem Arbeitspaket wird anhand verschiedener Szenarien berechnet, wie viel Biomasse bzw. Fläche aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier derzeit sowie in den Jahren 2035 als auch 2045 für eine stoffliche Nutzung zur Verfügung steht. Bei der Potenzialberechnung werden u. a. berücksichtigt: politische Zielsetzungen in Land- und Ernährungswirtschaft (z.B. Farm-to-fork-Strategie der EU, nationale oder NRW-Nachhaltigkeitsstrategie, Ökolandbaustrategie), Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Erhalt der Bodenfruchtbarkeit), Nutzungskonkurrenzen Mehrfach-/ bzw. Kaskadennutzung Möglichkeiten zur Substitution bestehender Nutzungen (z.B. Energiepflanzenanbau) Importe und Exporte der entsprechenden Biomassen in und aus dem Rheinischen Revier Um auch ein längerfristiges Monitoring hinsichtlich der Biomasseverfügbarkeit im Rheinischen Revier durchführen und dementsprechend Inputgrößen anpassen zu können, wird während des Projekts ein entsprechendes Tool entwickelt, mit dem fortlaufend die Verfügbarkeit ausgewählter biogener Ressourcen aktualisiert und überprüft werden kann. Forschungsfrage: Wie viel Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier steht derzeit sowie in den Jahren 2035 und 2045 unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien für eine stoffliche Nutzung nachhaltig zur Verfügung? Ökonomische Analyse In diesem Arbeitspaket werden Vorschläge für Politik und Verwaltung hinsichtlich der Gestaltung von Förderprogrammen im Bereich der stofflichen Nutzung von Biomasse entwickelt. Anhand verschiedener Szenarien wird modelliert, welche Auswirkungen veränderte ökonomische Rahmenbedingungen, wie z.B. die Nachfrage nach Biomasse zur stofflichen Nutzung oder staatliche Förderung der stofflichen Nutzung von Biomasse auf die Land- und Ernährungswirtschaft und auch auf die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rheinischen Revier derzeit sowie im Jahr 2035 haben können. Insbesondere werden unter Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren (z.B. der GAP) Auswirkungen in folgenden Bereichen analysiert: Preise von Lebens- und Futtermitteln, Veränderungen in der Biomassenutzung (stofflich, energetisch, Nahrungs-/Futtermittel) mit Blick auf mögliche Nutzungskonkurrenzen auch zu anderen landwirtschaftlichen Kulturen und Verfahren, Intensivierung/Extensivierung der Landwirtschaft, Veränderung der Anbaustruktur, Importe/Exporte von Biomasse aus Land- und Ernährungswirtschaft. Forschungsfragen: Welche Auswirkungen haben veränderte ökonomische Rahmenbedingungen (z.B. Biomasse-Preise, Förderprogramme) auf die Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier? Wie können Fehlentwicklungen von Politik und Verwaltung abgeschätzt und vermieden werden und wie können sie solchen gezielt entgegensteuern? Wie sollten Förderprogramme für eine nachhaltige stoffliche Biomassenutzung zur Vermeidung von Fehlanreizen ausgestaltet sein? Instrumente für eine nachhaltige stoffliche Biomassenutzung im Rheinischen Revier Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ersten drei Arbeitspakete sowie der Workshops sollen zur Sicherstellung der nachhaltigen Biomassenutzung bei der Förderung von Forschungs- und Industrievorhaben sowie zur Vermeidung von Fehlanreizen folgende Instrumente entwickelt werden: 1. Nachhaltigkeitsindikatoren für ein Monitoring der nachhaltigen stofflichen Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier Das Indikatorenset soll langfristig für ein Monitoring der stofflichen Biomassenutzung und deren Auswirkungen im Rheinischen Revier genutzt werden. Zu jedem Indikator sollen Hintergrund und Bedeutung, Zielsetzung, Entwicklung und Interpretation, Methodik und Definition, Zeitreihen mit Möglichkeit zur Trendberechnung sowie die Datenquellen dargestellt werden. 2. Bewertungsschema für Politik und Verwaltung Um Förderanträge für Forschungs- und Industrievorhaben, die eine Verwendung von Biomasse aus der Land- oder Ernährungswirtschaft vorsehen, nach festgelegten Kriterien zu bewerten und priorisieren, wird ein Bewertungsschema entwickelt, welches auch auf das Indikatorenset für das Monitoring abgestimmt ist. Das Bewertungsschema soll sich auch an der EU Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) für nachhaltige Investitionen sowie den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) orientieren. 3. Politikempfehlungen für eine nachhaltige Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier Zudem werden wichtige Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige stoffliche Biomassenutzung im Rheinischen Revier abgeleitet, die der Beratung von Politik und Verwaltung sowie weiterer Akteure im Rheinischen Revier dienen sollen. Die Handlungsempfehlungen zielen zum einen konkret auf das Rheinische Revier ab, richten sich zum anderen aber auch nach übergeordneten politischen Zielsetzungen. Veröffentlichung der Ergebnisse Das LANUV wird die Ergebnisse des Projekts aktiv in die Breite tragen und relevante Akteure im Rheinischen Revier, insbesondere Einrichtungen der Landesverwaltung und kommunale Institutionen (z.B. Wirtschaftsförderungsgesellschaften) auf den Weg zu einer nachhaltigen stofflichen Nutzung von Biomasse unterstützen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse auch bei Forschungsnetzwerken oder Veranstaltungen Dritter vorgestellt. Zudem können die Ergebnisse für die Erarbeitung der Bioökonomiestrategie NRW genutzt werden. Ferner trägt auch ein öffentlich zugänglicher LANUV-Fachbericht dazu bei, das Thema der breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Auftrag vom: Logo BMWK, Abbildung: BWMK Logo MUNV, Abbildung: MUNV

Ergebnisprotokoll 5. Sitzung Steuerungsgremium

5. Sitzung des Steuerungsgremiums Online, 09.05.2023 (Fassung vom 28.07.2023) Ergebnisprotokoll Tagesordnung TOPInhalt TOP 1Begrüßung TOP 2Sachstandsbericht NMZB Ende der Aufbauphase NMZB 3.1 - Bericht der Zentrale TOP 3 3.2 - Stellungnahme des Grundsatz-Fachgremiums 3.3 - Schriftliche Rückmeldungen der Landesfachbehörden 3.4 - Weiteres Vorgehen zum Ende der Aufbauphase) TOP 4 Verschiedenes 4.1 - Neues aus den Ressorts TOP 5Terminfindung 6. Sitzung TOP 6Verabschiedung TOP 1 Begrüßung Herr Bosecke (Leitung Referat N I 1; BMUV) begrüßt als Nachfolge von Herrn Delbrück alle Teil- nehmenden. Die Teilnehmenden stellen sich kurz vor. Da Frau Ortmann ab Juni 2023 vorüberge- hend aus dem Dienst scheidet, wurde Frau Leipold als Vertreterin vorgestellt. Herr Heil scheidet aufgrund seines Wechsels zum BMUV ab 01.06.2023 aus dem SG aus. BMUV betont, dass die geleistete Aufbauarbeit des NMZB als sehr konstruktiv wahrgenommen wird. Lob gilt allen Mitarbeitenden sowie der Leitung und stellvertretende Leitung des NMZB der Aufbauphase. Der ehemalige Leiter des Aufbaustabes des NMZB, Andreas Krüß, bedankt sich für die engagierte und konstruktive Arbeit der Gremienmitglieder und hebt die sehr gute Teamar- beit der Mitarbeitenden der Zentrale des NMZB hervor. Beides ermöglichte den gelungenen Auf- bau und den erfolgreichen Arbeitsfortschritt. Aktuell übernehmen Christina Lachmann, Ursula Nigmann und Michael Pütsch aus dem NMZB gemeinsam die Interimsleitung. Herr Krüß gibt bekannt, dass Frau Dr. Petra Dieker vom Thünen- Institut Braunschweig ab Mitte Juli 2023 planmäßig die Leitung des NMZB übernimmt. Es ist vor- gesehen, dass sie an der nächsten Sitzung teilnimmt. 1 TOP 2 Sachstandsbericht NMZB Christina Lachmann stellt einleitend den Sachstandsbericht des NMZB vor. Es erfolgt eine Vor- stellung aktueller Arbeiten, Strukturen und Veranstaltungen. Die Arbeitsstruktur der Zentrale des NMZB hat sich in dynamischen, thematischen Arbeitsgrup- pen (AG) organisiert. Hierzu zählen die AG Gesamtkonzept, in der die Ergebnisse der weiteren Themengruppen zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes für das bundesweite Biodiversitätsmoni- toring zusammenlaufen, die AG Webauftritt und IVP, die AG Ehrenamt und Citizen Science, die AG Meeresmonitoring, die AG Einflussgrößen, die AG Bodenbiodiversität und die im Aufbau be- findliche AG Datenmanagement. Darüber hinaus sind die Verantwortungen für Leitung und Sek- retariat sowie Haushalt und Organisation personell festgelegt. Das Fachgremium „Monitoring der Bodenbiodiversität und -funktionen“ wird durch die AG Bo- denbiodiversität fachlich begleitet und organisiert. In dieser Zusammenarbeit wurde eine unter- stützende Projektvergabe für den Zeitraum Januar 2023 bis Juli 2023 zum Thema „Erfassung von Bodenorganismen und deren Funktionen in einem bundesweiten Biodiversitätsmonitoring: Kenntnisstand und Praxistauglichkeit“ vorgenommen. Die Ergebnisse der bisherigen Fachgremi- enarbeit werden auf der Fachtagung „Wege für ein bundesweites Bodenbiodiversitäts-Monito- ring“ am 05. und 06. Juni 2023 in Leipzig vorgestellt und mit den Teilnehmenden in Fachsessions weiterentwickelt. Das NMZB unterstützt eine Beteiligung am europäischen Biodiversa+ Pilotpro- jekt 2023 „Bodenbiodiversität in naturnahen geschützten Wäldern“, das den Aufbau eines euro- päischen Netzwerks für Monitoring der Bodenbiodiversität nach einheitlichen harmonisierten Standards zum Ziel hat. Das Fachgremium „Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten zu Einflussgrößen“ hat ein Eck- punktepapier zu den Arbeitsaufgaben und -ansätzen auf der Webseite des NMZB veröffentlicht. Eine externe Projektvergabe zur Ist-Analyse der Verfügbarkeit von Daten zu Einflussgrößen auf Biodiversität wurde im Februar 2023 (Laufzeit 5 Monate) geplant abgeschlossen und wird aktuell mit internen Ressourcen weiter aufgearbeitet. Die Erarbeitung von konkreten Fallbeispielen zur Verfügbarkeit von Daten sowie einer Potenzialanalyse der Fernerkundung ist geplant. Die AG Meeresmonitoring wird kein eigenes Fachgremium betreuen, sondern beteiligt sich an etablierten Gremien der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Nord- und Ostsee (BLANO) nach Abstim- mung mit dessen Koordinierungsrat. Das Fachgremium Datenmanagement befindet sich im Aufbau. Die inhaltliche Konzeptentwicklung für die Informations- und Vernetzungsplattform (IVP), die im 2024 abgeschlossen werden soll, befindet sich in der Ausschreibung. Für 2024-2025 ist im An- schluss die Umsetzung eines Basissystems und ab 2026 der Regelbetrieb vorgesehen. Die Inte- rims-Webseite wird laufend weiterentwickelt und mit Inhalten ausgebaut. Die Entwicklung des Gesamtkonzeptes zum bundesweiten Biodiversitätsmonitoring konnte die Meilensteine zur Anfertigung einer Ist-Analyse der bundesweiten Biodiversitätsmonitoringpro- gramme sowie die Durchführung der Fachtagung „Ziele des bundesweiten Biodiversitäsmonito- ring“ umsetzen. Folgen werden eine Konkretisierung der Zielstellungen in den Gremien des 2 NMZB, die Ausschreibung der Konzeptentwicklung 2023 sowie die Durchführung einer Fachta- gung mit Fokus Synergiepotenziale 2024. Für die Kofinanzierung des bundesweiten Ökosystemmonitorings wurde der Entwurf einer Ver- waltungsvereinbarung (VV) erarbeitet, der durch BMUV in Abstimmung mit den Ländern ge- bracht wird. Nachfolgend wird auf dieser Grundlage eine VV für die Kofinanzierung erster Mo- dule des bundesweiten Insektenmonitorings erarbeitet. Für den 23. und 24. Mai 2023 wird das 2. Forum „Forschung und Anwendung im Dialog“ zum Thema „Neue Technologien und Methoden der Erfassung und Auswertung im Biodiversitätsmo- nitoring“ angekündigt, das in Leipzig stattfindet. Die Veranstaltungsteile des Plenums werden in einem online Stream übertragen. Herr Raimund Warnke-Grüttner scheidet als Mitglied aus dem GFG aus. Ihm soll ab sofort Herr Dr. Detlef Tolke nachfolgen. Dafür ist ein Beschlussvortrag durch das SG formell notwendig. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) besetzt vier Mitgliederplätze im GFG, und Personalwechsel können in diesem Rahmen erfolgen. Der LANA-Vorsitz weist darauf hin, dass die Benennung der Ländervertreter*innen für das GFG innerhalb der LANA abgestimmt wurde und eine formale Zustimmung der LANA zur Nachbesetzung einzuholen ist. Nachtrag: Die formale Zustimmung wurde im Nachgang der Sitzung eingeholt und am 24.05.2023 durch die LANA bestätigt. Seitens des SG wird eine formale Vorabinformation über Personalwechsel im Umlaufbeschluss mit einer Woche Vorankündigungszeit gewünscht. Die Zentrale des NMZB wird dieses Umlaufverfahren im Nachgang der Sitzung einleiten. TOP 3 Ende Aufbauphase NMZB Alle Diskussionsbeiträge werden in Punkt 3.4 gebündelt. Bericht der Zentrale Die Zwischenbilanz des NMZB zum Ende der Aufbauphase mit dem Berichtszeitraum vom 01.01.2021 bis 28.02.2023 in der Fassung vom 03.03.2023 wird von Christina Lachmann vorge- stellt. Es gibt allgemeinen Zuspruch zu dem Bericht und es wird gelobt, dass dieser eine prägnante und zutreffende Zusammenfassung darstellt. Kritisch wird der Punkt der Datenauswertung gesehen. Die Diskussion hierzu wird im TOP 3.4 berücksichtigt. Stellungnahme des Grundsatz-Fachgremiums Die Mitglieder des GFG waren eingeladen, ergänzende Punkte zum Ende der Aufbauphase, die in der Zwischenbilanz des NMZB zum Ende der Aufbauphase (siehe TOP 3.1) berichtet wurden, in einer eigenen Stellungnahme zu formulieren. In der vergangenen GFG-Sitzung wurde die Zent- rale des NMZB beauftragt, auf Grundlage der erfolgten Diskussion während der Sitzung einen ersten Entwurf für eine entsprechende Stellungnahme zu erarbeiten. Dieser wurde im Anschluss in ein Umlaufverfahren ins GFG gegeben. Aufgrund der Rückmeldung wurde der Entwurf überar- beitet zur vorliegenden finalen Fassung des Dokuments vom 28.04.2023. Der Eingang sowie die 3

Ergebnisprotokoll gemeinsame Sitzung GFG, SG, Zentrale des Monitoringzentrums (12.12.2024)

Gemeinsame Sitzung: Steuerungsgremium, Grundsatzfachgremium und Zentrale des Monitoringzentrums Leipzig, 12. Dezember 2023 Protokoll Agenda TOPThemen 1Begrüßung 2Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte 3Datenauswertung durch das Monitoringzentrum 4Ausblick Begrüßung Die Leiterin der Zentrale des Monitoringzentrums Petra Dieker begrüßt die Anwesenden zur ers- ten gemeinsamen Sitzung der Zentrale, des Grundsatzfachgremiums (GFG) und des Steuerungs- gremiums (SG) und stellt das Programm für die Sitzung vor. Themen der Sitzung sind die Gover- nance-Struktur, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Zentrale im regulären Betrieb nach der Aufbauphase. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erörterung möglicher lebensraumübergreifender Datenauswertungen durch das Monitoringzentrum mit potenziellen Workflows und Fragestel- lungen. Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte Vorstellung der Zentrale des Monitoringzentrums: Governance-Struktur, Verant- wortlichkeiten und Aufgaben Die Zentrale des Monitoringzentrums hat die Aufbauphase abgeschlossen und ist im regulären Betrieb angekommen. Im Zuge dessen wurde in einem Team-Workshop im September 2023 an einer Vision für das Monitoringzentrum gearbeitet sowie eine Anpassung der internen Struktur 1 der Zentrale hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte und persönlichen Expertisen der Teammit- glieder vorgenommen. Petra Dieker stellt die interne Struktur der Zentrale vor. Die administrativen Säulen Leitung, Sekretariat und Projektmanagement, einschließlich Personal und Finanzen, und dauerhafte Aufgaben wie die Weiterentwicklung des Datenportals (ehemals „Informations- und Vernetzungsplattform“) sowie die Bereiche Datenmanagement und Wissens- kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit sind permanente beständige Strukturen des Monitoring- zentrums. Die Themenfelder rund um die Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings (bei- spielsweise Bodenbiodiversitätsmonitoring, Einflussgrößen, aquatisches Monitoring) sind hinge- gen eher als dynamisch anzusehen, da die Handlungsbedarfe variabel sind und eine Verschie- bung inhaltlicher Schwerpunkte mittel- bis langfristig denkbar ist. Die Querschnittsaufgabe der Weiterentwicklung von Erfassungs- und Aufbereitungsmethoden wird als ein eigener Themenbe- reich in Zukunft ausgebaut. Entsprechend der Struktur ist eine agile, dynamische Arbeitsweise erforderlich. Die Zentrale wird hierbei durch eine Coachin für agiles Arbeiten unterstützt. Um einander auf dem Laufenden zu halten, werden Blitzlichter aus den Teams in einem wöchentlichen Teammeeting ausgetauscht sowie rotierend ausführliche Fokusberichte der Themenbereiche vorgestellt. Einmal pro Quartal tagt die Zentrale zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings. Das Team der Zentrale verfolgt aktuelle Entwicklungen in der Forschung mit Bezug zu Biodiversität, Moni- toring und Erfassungs- und Auswertemethoden in einem monatlichen Paper Club. Die Teilnehmenden nahmen die Ausführungen zur Kenntnis. Von der Aufbauphase zum regulären Betrieb – Themenschwerpunkte und ihre Um- setzung Die Aufgaben des Monitoringzentrums erstrecken sich über die folgenden vier Handlungsfelder:  Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch- land  Handlungsfeld II – Zusammenarbeit und Wissenstransfer fördern  Handlungsfeld III – Daten und Informationen bereitstellen  Handlungsfeld IV – Erfassungs- und Auswertungsmethoden weiterentwickeln Das Team des Monitoringzentrums stellt die Meilensteine der einzelnen Themengebiete entlang der Handlungsfelder I–III für 2024 vor. Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch- land  Konzeptentwicklung für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring Das Gesamtkonzept für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring soll bis Ende 2024 veröf- fentlicht werden. Damit dies gelingt, sind für das 1. Quartal digitale Treffen mit Expert*innen zu den Themenbereichen Datenmanagement und neue Technologie geplant, um offen Fra- gen zu diskutieren und daraus Empfehlungen für die Konzeption neuer bundesweiter Moni- toringprogramme abzuleiten. Für das zweite Quartal ist die Fertigstellung eines ersten Ent- wurfs des Konzepts geplant, der dann in mehreren Feedback-Schleifen zwischen GFG und der 2 Zentrale während des dritten Quartals finalisiert werden soll. Die Veröffentlichung des Kon- zepts wird für das vierte Quartal angestrebt. Parallel zur Weiterentwicklung und Fertigstellung des Konzepts wird eine Matrix erarbeitet, die als Entscheidungshilfe für die Konzeption weitere Monitoringmodule dienen soll. Hierfür wird die Zentrale zu weiteren digitalen Treffen Expert*innen und das GFG einladen.  Einflussgrößen Im thematischen Schwerpunkt Verfügbarkeit der Daten zu Einflussgrößen auf Biodiversität transparent machen, bewerten und verbessern wird im Jahr 2024 zum einen die Weiterfüh- rung der begonnenen Ist-Analyse aktuell laufender Programme vorangetrieben (unter ande- rem durch eine erneute Anfrage an die Daten-haltenden Landesbehörden zu laufenden Messprogrammen), zum anderen ein Pilotprojekt gemeinsam mit dem LANUV NRW, im dem anhand der konkreten Flächenkulisse der Ökologischen Flächenstichprobe Datenverfügbar- keiten bewertet werden und Workflows entwickelt werden. Des Weiteren ist ein Workshop zum Thema Wege zu verfügbaren Treiberdaten in Deutschland (2. Quartal) in Planung. Im Themenschwerpunkt Integration von Einflussgrößen in das bundesweite Biodiversitätsmoni- toring erfolgt die Erarbeitung konzeptioneller Ansätze zur Verschneidung von Biodiversitäts- und Einflussgrößendaten im Rahmen der Konzeptentwicklung für das Bundesweite Biodiver- sitätsmonitoring (siehe oben). Darüber hinaus werden in der ersten Jahreshälfte konkrete Empfehlungen für ein Mindestset an Begleitdaten für das Monitoring der Bodenbiodiversität (Basiserfassung, siehe unten) erarbeitet.  Bodenbiodiversitätsmonitoring In 2024 wird das in der 10. Sitzung des Fachgremiums Monitoring der Bodenbiodiversität und seiner Funktionen entworfene Monitoringmodul Basiserfassung weiterentwickelt. Dabei wird eng mit dem Bodenmonitoringzentrum zusammengearbeitet, sodass die in der Fachgremien- arbeit entwickelten Konzepte als Grundlage für die Ausgestaltung der Maßnahme 6.5 des Ak- tionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) berücksichtigt finden. Vor dem Hintergrund limitierender Ressourcen im Bereich taxonomischer Expertise, plant das Monitoringzentrum eine Zusammenstellung möglicher auftragnehmender Stellen für eine groß angelegte Erfas- sung in Deutschland und Nachbarländern. Die Schwerpunkte der weiteren Fachgremienarbeit in 2024 sind sehr stark mit den noch ungewissen Entwicklungen laufender Prozesse zum ANK und dem in Überarbeitung befindlichen Soil Monitoring Law der EU verknüpft. Das Pilot-Pro- jekt “Bodenbiodiversität in naturnahen geschützten Wäldern“ der Europäischen Biodiversi- tätspartnerschaft Biodiversa+ („Soil biodiversity in protected, near-natural forests” (https://www.biodiversa.eu/biodiversity-monitoring/pilot) wurde für ein weiteres Jahr ver- längert, sodass sich das Monitoringzentrum, stellvertretend für das BMUV, auch in 2024 an bodenbiologischen Beprobungen beteiligen wird.  Aquatisches Monitoring Das Monitoringzentrum ist über die BLANO-Arbeitsgruppe Erfassung und Bewertung und die Arbeitsgruppe Daten in das marine Monitoring eingebunden. Es engagiert sich im Rahmen der AG Daten bei der Erarbeitung des nationalen marinen Datenkataloges. Aus personellen Engpässen gibt es derzeit keine Aktivitäten zum Monitoring im limnischen Bereich. 3

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