Die Pegelmessstelle Mainz (ID: 489) befindet sich am Gewässer Rhein im Flusseinzugsgebiet Oberrhein. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.
Für die vier Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser wurden im Dezember 2015 erstmals Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden diese bis Dezember 2027 zum zweiten Mal fortgeschrieben. Das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren in Niedersachsen führt gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts der NLWKN durch. Gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 5 Nummer 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die strategische Umweltprüfung hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. In einem abschließenden Umweltbericht nach § 40 UVPG werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet. Ein erster wichtiger Verfahrensschritt der strategischen Umweltprüfung ist das Scoping. Im Rahmen des Scoping-Verfahrens wird gemäß § 39 UVPG der Umfang und Detaillierungsgrad der im Umweltbericht aufzunehmenden Angaben festgelegt. Ziel des Scopings ist es, den Untersuchungsrahmen sachgerecht bestimmen zu können. Der als Ergebnis des Scopings überarbeitete Untersuchungsrahmen stellt dann die Grundlage für die Erarbeitung des Umweltberichts dar. Im Scoping-Verfahren sind die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die Hochwasserrisikomanagement-Pläne berührt werden, einzubeziehen. Verfügen die zu beteiligenden Akteure über Informationen, die für den Umweltbericht zweckdienlich sind, übermitteln sie diese der zuständigen Behörde. Hierzu bitten wir Sie, Ihre Stellungnahmen bis zum bis zum 17. März 2026 17. März 2026 vorzugsweise per E-Mail oder alternativ in Papierform an den NLWKN Betriebsstelle Verden zu schicken. Kontakt: Poststelle.ver@nlwkn.niedersachsen.de NLWKN - Betriebsstelle Verden Bgm.-Münchmeyer-Str. 6 27283 Verden Scoping voor de SMB bij de overstromingsrisicobeheerplannen Voor de vier stroomgebiedsdistricten Elbe, Eems, Rijn en Weser zijn in december 2015 voor het eerst overstromingsrisicobeheerplannen (ORB-plannen) opgesteld. In het kader van de uitvoering van de Europese Richtlijn Overstromingsrisico’s worden deze plannen vóór eind december 2027 geactualiseerd. De desbetreffende opstellings- en inspraakprocedure in Niedersachsen wordt op grond van § 1 lid 1 nr. 20 van de ‘Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts’ uitgevoerd door het NLWKN. Overeenkomstig § 35 lid 1 nr. 1 in combinatie met bijlage 5 nr. 1.3 van het ‘Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung‘ (UVPG; Duitse wet inzake milieu-effectrapportages) dient voor de herziening en actualisering van ORB-plannen een ‘strategische Umweltprüfung’ oftewel een strategische milieubeoordeling (SMB) te worden uitgevoerd. De SMB is bedoeld om al in een vroeg stadium inzicht te krijgen in en rekening te kunnen houden met de milieueffecten die uit de ORB-plannen resulteren. In een milieurapport, waarmee de SMB overeenkomstig § 40 UVPG wordt afgesloten, wordt onderzocht, beschreven en beoordeeld welke aanzienlijke milieueffecten uit de uitvoering van het ORB-plan kunnen voortvloeien en welke redelijke alternatieven er zijn. Een eerste belangrijke stap in de SMB is de scoping. In de scoping-procedure worden overeenkomstig § 39 UVPG de omvang en het detailleringsniveau vastgelegd van de informatie die het milieurapport moet gaan bevatten. De scoping dient ter bepaling van het onderzoekskader. Het aldus bepaalde en uitgewerkte onderzoekskader vormt vervolgens de grondslag voor de opstelling van het milieurapport. Gespecialiseerde autoriteiten en andere instanties die een publiek belang dienen en waarvan de milieu- en gezondheidsgerelateerde taken door de ORB-plannen worden geraakt, moeten bij de scoping-procedure worden betrokken. Wanneer de bij de scoping te betrekken actoren beschikken over informatie die kan bijdragen aan het milieurapport, verstrekken zij deze aan de instantie die bevoegd is voor de SMB. Hierbij verzoeken wij u uw zienswijzen uiterlijk 17 maart 2026 bij ons in te dienen, bij voorkeur per e-mail of in papieren vorm. Contact: Poststelle.ver@nlwkn.niedersachsen.de NLWKN - Betriebsstelle Verden Bgm.-Münchmeyer-Str. 6 27283 Verden Bondsrepubliek Duitsland
Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)
Das "Non-Target Screening im Rheineinzugsgebiet" ist eine Initiative, deren Ziel es ist, die Non-Target Screening (NTS) Methodik zwischen den Umweltüberwachungsbehörden im Rheineinzugsgebiet zu harmonisieren. Das Ziel dieser Harmonisierung ist es, eine hohe Vergleichbarkeit der NTS-Daten aus verschiedenen Laboren zu erreichen, um neu auftretende Schadstoffe über die Überwachungsstationen entlang des Rheins und seiner Nebenflüsse hinweg zu detektieren und zu verfolgen. Das Projekt wird von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins koordiniert und umfasst derzeit Institutionen aus fünf europäischen Ländern. Ein Vorgängerprojekt, genannt "Rhein-Projekt NTS", lief von 2021 bis 2024 und wurde von der Europäischen Union über das LIFE-Programm finanziert. Während dieser frühen Phase wurde eine Plattform für die schnelle, automatisierte, zentralisierte Auswertung und Speicherung von NTS-Daten entwickelt. Diese Plattform wird als NTS-Tool bezeichnet und wird von der deutschen Landesbehörde IT Baden-Württemberg gehostet. Das NTS-Tool umfasst derzeit eine harmonisierte Analysemethode auf Basis der Flüssigchromatographie gekoppelt mit hochauflösender Massenspektrometrie (LC-HRMS), IT-Infrastruktur (Cloud, Terminalserver), die Software enviMass zur Auswertung von NTS-Daten, Qualitätskontrollmaßnahmen basierend auf isotopenmarkierten Standardverbindungen sowie das Datenaggregierungs- und Visualisierungstool (DAV-Tool). Das DAV-Tool ermöglicht es Laborpersonal, nach neuartigen Schadstoffen in allen beteiligten Überwachungsstationen zu suchen. Das NTS-Tool wird im Rahmen des Internationalen Warn- und Alarmplans Rhein (IWAP Rhein) für Warnzwecke genutzt, da die zentrale Datenauswertung es ermöglicht, Schadstoffe schnell zu identifizieren, sodass geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Ein weiteres Ziel des Projekts ist der Wissenstransfer über bekannte und unbekannte neuartige Schadstoffe an Expertengruppen und Trinkwasserversorger im Rheineinzugsgebiet. Die Ergebnisse, die mit dem NTS-Tool gewonnen werden, sollen zur Überwachung der im "Rhein 2040"-Programm formulierten Ziele beitragen, einschließlich des 30%-Reduktionsziels für Mikroverunreinigungen, den Zielen des "Null-Schadstoff-Aktionsplans" der EU sowie den individuellen Strategien der Staaten im Rheineinzugsgebiet. Das Rheinüberwachungsprogramm und das Programm „Rhein 2040“ stützen sich auf die NTS-Methode, um neu auftretende chemische Substanzen zu identifizieren.
Verhalten des Grundwassers (Trend); Grundwasserstockwerke; Grundwasserdargebot; Wasserbilanz; Grundwassermodell; Grundwasserbewirtschaftungsplan; kuenstliche Grundwasseranreicherung.
Nur für die Gewässer und Einzugsgebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko sind nach den Vorgaben von WHG bzw. HWRM-RL Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Ausgangspunkt ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage verfügbarer Daten. Bekannte Hochwasserereignisse und aufgetretene Schäden sind auszuwerten. Die Methodik zur Ermittlung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ist in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmt und in entsprechenden Empfehlungen zusammengefasst. Ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko ist grundsätzlich vorhanden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse am Hochwasserschutz besteht und die potenziell Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht selbst Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren treffen können. Öffentliches Interesse besteht dann, wenn „durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten" (siehe "Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz, Vorläufige Risikobewertung - 3. Zyklus", 2024). Damit sind vornehmlich die Gewässer als signifikant risikobehaftet einzustufen, bei denen infolge von Überschwemmungen ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungsgebieten der Fall. Für Rheinland-Pfalz wurde die vorläufige Bewertung erstmals 2010 erstellt und 2018 aktualisiert. Sie muss an den Grenzen mit den Nachbarstaaten und den benachbarten Bundesländern abgestimmt werden, wenn die Bewertung des Hochwasserrisikos dort vorliegt. Nach der vorläufigen Risikobewertung im Jahr 2024 weisen rd. 100 Gewässerabschnitte mit rd. 2800 Gewässerkilometern ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko auf. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz (Stand 2024) steht nebenstehend zum Download zur Verfügung. Die in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein zusammenarbeitenden deutschen Rheinanlieger haben sich darauf verständigt, im 2. Zyklus des Hochwassermanagements einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Rheineinzugsgebiet zu erstellen. Die FGG Rhein veröffentlicht dazu auch die Zusammenfassung der Vorgehensweise der Bundesländer zur Erhebung der potenziell signifikanten Hochwasserrisiken sowie die Ergebnisse auf Ebene des Einzugsgebietes des Rheins. Der Bericht kann auf der Internetsete der FGG Rhein abgerufen werden. Ein Bericht über den Informationsaustausch und die Koordinierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ist auf der Internetseite der IKSR verfügbar, der entsprechende Bericht der Internationalen Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar ist auf der Internetseite der IKSMS verfügbar. 3. Zyklus 2024 2. Zyklus 2018 1. Zyklus 2010
Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind. Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden. Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind. Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt.. Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 4652 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 116 |
| Land | 1778 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 85 |
| Zivilgesellschaft | 1696 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Chemische Verbindung | 136 |
| Daten und Messstellen | 3108 |
| Ereignis | 23 |
| Förderprogramm | 950 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 64 |
| Infrastruktur | 1965 |
| Lehrmaterial | 4 |
| Software | 1 |
| Taxon | 62 |
| Text | 2639 |
| Umweltprüfung | 148 |
| Videomaterial | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 297 |
| unbekannt | 559 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 2434 |
| offen | 3765 |
| unbekannt | 120 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 6237 |
| Englisch | 3261 |
| Leichte Sprache | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1738 |
| Bild | 98 |
| Datei | 2641 |
| Dokument | 2282 |
| Keine | 2007 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 141 |
| Webseite | 3627 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2450 |
| Lebewesen und Lebensräume | 6319 |
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