In einem EU-Projekt wurde gemeinsam mit Partnern ein 'Vergleich der Vorgangsweisen bei der Zulassung der Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen in Europa' vorgenommen. Obwohl durch die EU-Richtlinie 90/220 die Bedingungen fuer Freisetzungen und Inverkehrbringen geregelt sind, ergaben sich deutliche Unterschiede bei der Umsetzung in der Praxis. Bei der Einfuehrung einer herbizidresistenten Rapszuechtung stuetzten sich die niederlaendischen Behoerden ausschliesslich auf den direkten Einfluss auf die natuerliche Umwelt, die Daenen auf moegliche Einfluesse auf die agrarwirtschaftliche Praxis wogegen die englischen Behoerden darin ein rein agronomisches Problem sahen, das von der Richtlinie nicht betroffen waere. Informationen fuer die Oeffentlichkeit sind in den Niederlanden frei zugaenglich, in Deutschland werden sie restriktiv behandelt. Ebenso variieren Auffassungen ueber die Art des Risikos, Vermeidungsstrategien oder Risiko-Nutzen-Analyse. Die Studie identifiziert ernsthafte Hindernisse fuer die Harmonisierung wegen unterschiedlicher Auffassungen ueber den Gegenstand des Risikos, dessen Akzeptabilitaet im Lichte herkoemmlicher Umweltrisiken sowie darueber, womit transgene Pflanzen zu vergleichen waeren. Neben der naturwissenschaftlichen Expertise sind auch das politische Umfeld und die Tradition der jeweiligen Umweltgesetzgebung fuer die Entscheidungen relevant.
Im Vorhaben soll die Langzeitwirkung von Strahlung, insbesondere bei Radonexposition, näher untersucht werden. Neben den Risiken (genetischen Effekten) werden auch die für den therapeutischen Nutzen wichtigen immunmodulierenden Mechanismen, knochenmetabolische Veränderungen und die Schmerzlinderung analysiert werden. Zu diesem Zweck ist geplant, primäre Zellen, Gewebe-(Äquivalente) und wt bzw. polyarthritische Mäuse in radonhaltiger Atmosphäre zu exponieren und Studien an Radonpatienten durchzuführen. Die geplante Laufzeit des Verbundprojektes beträgt 3,5 Jahre. Das Gesamtziel des Verbundes knüpft an die Notwendigkeit der Aufklärung biologischer Mechanismen im Niedrigdosis-Bereich an. Der Schwerpunkt wird auf die Wirkung von Radon gelegt, dessen radioaktiver Zerfall und Inkorporation von Tochternukliden durch den Menschen etwa 30% der mittleren Strahlenbelastung pro Jahr ausmacht. Andererseits wird eine hohe Zahl an Patienten, die unter chronischen, degenerativen, entzündlichen und schmerzhaften Erkrankungen leiden, in dafür ausgewiesenen Heilbädern mit Radon therapiert. Die Arbeiten des beantragten Projektes sollen dazu beitragen, Risiken und Nutzen einer Radon-Exposition auf wissenschaftlicher Basis besser abwägen zu können.
Lungenkrebs ist eine schwere Erkrankung, die besonders bei Rauchenden auftritt und eine der führenden Krebstodesursachen in Deutschland darstellt. Bei Entdeckung des Tumors im Frühstadium kann der Therapieerfolg deutlich gesteigert werden, so dass der Früherkennung eine wichtige Funktion zukommt. Hierfür stellt die moderne Niedrigdosis-Computertomographie (low-dose computed tomography, LDCT) eine Möglichkeit dar. Die Abwägung von Nutzen und Risiko zeigt, dass die Lungenkrebsfrüherkennung mittels LDCT bei Rauchenden die Lungenkrebssterblichkeit verringert, andererseits aber auch mit Strahlenrisiken und unerwünschten Wirkungen verbunden ist. Um ein möglichst vorteilhaftes Nutzen-Risiko-Verhältnis sicherzustellen, sind strenge Bedingungen und Anforderungen an eine Lungenkrebsfrüherkennungsmaßnahme mittels LDCT zu stellen.
Im Vorhaben soll die Langzeitwirkung von Strahlung, insbesondere bei Radonexposition, näher untersucht werden. Neben den Risiken (genetischen Effekten) werden auch die für den therapeutischen Nutzen wichtigen immunmodulierenden Mechanismen, knochenmetabolische Veränderungen und die Schmerzlinderung analysiert werden. Zu diesem Zweck ist geplant, primäre Zellen, Gewebe-(Äquivalente) und wt bzw. polyarthritische Mäuse in radonhaltiger Atmosphäre zu exponieren und Studien an Radonpatienten durchzuführen. Die geplante Laufzeit des Verbundprojektes beträgt 3,5 Jahre. Das Gesamtziel des Verbundes knüpft an die Notwendigkeit der Aufklärung biologischer Mechanismen im Niedrigdosis-Bereich an. Der Schwerpunkt wird auf die Wirkung von Radon gelegt, dessen radioaktiver Zerfall und Inkorporation von Tochternukliden durch den Menschen etwa 30% der mittleren Strahlenbelastung pro Jahr ausmacht. Andererseits wird eine hohe Zahl an Patienten, die unter chronischen, degenerativen, entzündlichen und schmerzhaften Erkrankungen leiden, in dafür ausgewiesenen Heilbädern mit Radon therapiert. Die Arbeiten des beantragten Projektes sollen dazu beitragen, Risiken und Nutzen einer Radon-Exposition auf wissenschaftlicher Basis besser abwägen zu können.
Im Vorhaben soll die Langzeitwirkung von Strahlung, insbesondere bei Radonexposition, näher untersucht werden. Neben den Risiken (genetischen Effekten) werden auch die für den therapeutischen Nutzen wichtigen immunmodulierenden Mechanismen, knochenmetabolische Veränderungen und die Schmerzlinderung analysiert werden. Zu diesem Zweck ist geplant, primäre Zellen, Gewebe-(Äquivalente) und wt bzw. polyarthritische Mäuse in radonhaltiger Atmosphäre zu exponieren und Studien an Radonpatienten durchzuführen. Die geplante Laufzeit des Verbundprojektes beträgt 3,5 Jahre. Das Gesamtziel des Verbundes knüpft an die Notwendigkeit der Aufklärung biologischer Mechanismen im Niedrigdosis-Bereich an. Der Schwerpunkt wird auf die Wirkung von Radon gelegt, dessen radioaktiver Zerfall und Inkorporation von Tochternukliden durch den Menschen etwa 30% der mittleren Strahlenbelastung pro Jahr ausmacht. Andererseits wird eine hohe Zahl an Patienten, die unter chronischen, degenerativen, entzündlichen und schmerzhaften Erkrankungen leiden, in dafür ausgewiesenen Heilbädern mit Radon therapiert. Die Arbeiten des beantragten Projektes sollen dazu beitragen, Risiken und Nutzen einer Radon-Exposition auf wissenschaftlicher Basis besser abwägen zu können.
Rückblick auf 2022: Die Debatte um verlängerte AKW-Laufzeiten In Deutschland wurde 2022 intensiv über die Laufzeitverlängerung der letzten drei Atomkraftwerke diskutiert. Im Zentrum standen die Sicherheitsfragen bei einem Weiterbetrieb. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte im Jahr 2022 in Deutschland u.a. für eine neue Debatte über die Energieversorgung und die damit einhergehende Versorgungssicherheit mit Gas. Unter anderem durch den großen Anteil von Gas- und Ölheizungen war Deutschland in hohem Maße von fossilen Brennstoffen aus Russland abhängig. Atomgesetz geändert Das Bundeskabinett beschloss am 19.10.2022 den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle. Der Bundestag hat diese Gesetzesnovelle am 11.11.2022 mit 375 Ja-, 216 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen verabschiedet (661 abgegebene Stimmen). Der Gesetzentwurf bekam Ende November auch die Zustimmung des Bundesrates. Damit waren die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen. Nach einer intensiven gesellschaftlichen Debatte wurden daraufhin die drei damals noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 länger am Netz belassen. Dieser befristete Streckbetrieb stand unter der Maßgabe, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen waren. Der Einsatz oder Erwerb neuer Brennelemente war nicht zulässig. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs war für den Weiterbetrieb keine Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) vorzulegen. Der Staat übernahm keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Am 15. April 2023 haben diese drei Kraftwerke ihren Leistungsbetrieb eingestellt. Deutschland ist seitdem aus der Nutzung der Atomenergie ausgestiegen. Zur Pressemitteilung des Bundesumweltminiseriums Zum Hintergrund Prüfung einer Laufzeitverlängerung Vor diesem befristeten Streckbetrieb hatte die Bundesregierung geprüft, inwiefern eine Verlängerung der Laufzeiten zur Energiesicherheit beitragen könnte. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken wurde im März 2022 eine Laufzeitverlängerung zunächst abgelehnt (zum Prüfvermerk des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und BMUV). Stresstest: Analyse der Stromversorgung Dennoch wurde durch die Bundesregierung ein sogenannter Stresstest in Auftrag gegeben, der im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 durchgeführt wurde. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber analysierten im Rahmen dieses Stresstests die voraussichtliche Versorgungslage mit Strom im nächsten Winter unter verschärften Annahmen. Sicherheitsaspekte waren im Gegensatz zu dem Prüfvermerk nicht Gegenstand der Betrachtung. Im Ergebnis wurde laut BMWK eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem im Winter 2022/23 zwar als sehr unwahrscheinlich angenommen, hätte aber auch nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Auf Basis des Stresstests wurde daher die Ausgangslage neu bewertet und mündete schließlich in der 19. Novelle des Atomgesetzes und dem damit verbundenen Streckbetrieb der drei AKW. Laufzeitverlängerung für AKW? Die Leiterin der Abteilung Nukleare Sicherheit im BASE Dr. Mareike Rüffer ordnet im Video aus dem Jahr 2022 zentrale Aspekte der damaligen Laufzeitdebatte ein: Sie erläutert u.a. welche zentrale Rolle der Stand von Wissenschaft und Technik bei einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung spielt, über die im Zuge der AKW-Laufzeitverlängerung diskutiert wurde. Die Rolle des BASE bei der Laufzeit-Debatte Das BASE hat den gesetzlichen Auftrag, die Sicherheit von nuklearen Anlagen und nuklearen Abfällen stets im Blick zu behalten. Dementsprechend standen für die Bewertung des BASE in der Debatte die Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Die Nutzung von Atomenergie erzeugt für Mensch und Umwelt bereits im Normalbetrieb Hochrisikostoffe und hinterlässt langfristig hochgiftige und strahlende Abfälle. Ein folgenschwerer Unfall mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt durch Verlust von Kontrolle über das Kraftwerk kann nie komplett ausgeschlossen werden. Das Ziel aller Sicherheitsmaßnahmen ist daher eine Minimierung des Unfallrisikos. Stand von Wissenschaft und Technik elementar für die Schadensvorsorge Das deutsche Atomgesetz forderte für die damals in Betrieb befindlichen Anlagen daher, dass regelmäßig die gültige Sicherheitsarchitektur entsprechend angepasst werden muss. Die Anforderungen an den Nachweis der Sicherheit müssen mit den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen schritthalten. Für in Betrieb befindliche Atomkraftwerke mussten technische Anpassungen an die neuesten Sicherheitsentwicklungen alle zehn Jahre durch eine periodische Sicherheitsüberprüfung bestimmt und durchgeführt werden. Ziel war es, die nukleare Sicherheit der Anlage kontinuierlich zu verbessern. Die an Atomkraftwerke gestellten Anforderungen waren damit höher als an konventionelle Kraftwerke. Atomanlagen sind nicht gegen kriegerische Angriffe ausgelegt Mit dem Krieg in der Ukraine sind zivile kerntechnische Anlagen zum ersten Mal indirekt zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Kerntechnische Anlagen können gegen diese Form der Bedrohung nicht ausgelegt werden. Russlands Angriffskrieg macht deutlich, dass internationale Regeln, die Kriegshandlungen rund um Atomkraftwerke untersagen, nur so lange Bestand haben können, wie sich alle Akteure daran gebunden fühlen. Atomanlagen können in kriegerischen Auseinandersetzungen zu einer besonderen Bedrohung werden. Ihre Nutzung ist in vielen Atomstaaten zudem eng mit dem militärischen Gebrauch verbunden. Die militärische Nutzung, sei es durch Nuklearwaffen oder auch indirekt durch Beschuss einer Anlage, stellt eine Erhöhung der Risiken für eine Gesellschaft dar. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Während der Laufzeitdebatte wurde viel über „PSÜ“ diskutiert – was steckt dahinter? Während des laufenden Betriebs wurden kerntechnische Anlagen ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit fanden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe haben sich verändert. Das waren oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut wurden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) hat das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau bewertet. Bei einer PSÜ handelte es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wurde. Diese Überprüfungen gingen weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Wäre eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten AKW möglich? Für alle Anlagen in Deutschland ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb laut Atomgesetz erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Wiederinbetriebnahme erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde (Quelle: BMUKN ). Wer hat die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von AKW definiert und kontrolliert? Der Gesetzgeber musste bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen waren und was sie im Notfall leisten und aushalten mussten, wurde auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende standen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten waren. Technische Sachverständige unterstützten die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie haben technisch geprüft, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt wurden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden musste, mussten auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die nukleare Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Nach dem Ende des Atomstrom-Zeitalters bleiben rund 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen zurück, die über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer hätte im Schadensfall gehaftet? Laut Atomgesetz mussten die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles hätte der Bund übernommen. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Während der Laufzeitdebatte wurde viel über „PSÜ“ diskutiert – was steckt dahinter? Während des laufenden Betriebs wurden kerntechnische Anlagen ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit fanden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe haben sich verändert. Das waren oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut wurden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) hat das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau bewertet. Bei einer PSÜ handelte es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wurde. Diese Überprüfungen gingen weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Wäre eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten AKW möglich? Für alle Anlagen in Deutschland ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb laut Atomgesetz erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Wiederinbetriebnahme erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde (Quelle: BMUKN ). Wer hat die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von AKW definiert und kontrolliert? Der Gesetzgeber musste bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen waren und was sie im Notfall leisten und aushalten mussten, wurde auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende standen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten waren. Technische Sachverständige unterstützten die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie haben technisch geprüft, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt wurden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden musste, mussten auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die nukleare Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Nach dem Ende des Atomstrom-Zeitalters bleiben rund 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen zurück, die über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer hätte im Schadensfall gehaftet? Laut Atomgesetz mussten die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles hätte der Bund übernommen. Stellungnahme des BASE-Präsidenten Wolfram König zur Laufzeitverlängerungsdebatte Stellungnahme des BASE-Präsidenten: Eine Frage der Sicherheit Interview mit Dr. Mareike Rüffer zur Laufzeitverlängerungsdebatte Mareike Rüffer in der Berliner Morgenpost: „Maßstab muss die Sicherheit sein“ Zum Thema Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium legen Prüfung zur Debatte um Laufzeiten von Atomkraftwerken vor Vermerk: Zur Kritik am Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken Informationen zur nuklearen Situation in der Ukraine Atomkraftwerke in der Ukraine
Das Verbundvorhaben RiMa-Wald befasst sich mit aktuellen Fragestellungen für einen integrierten Pflanzenschutz im Wald. Die Ausgestaltung des Verbunds beinhaltet die Erstellung und Umsetzung sektorspezifischer Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Forst, die Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln und -wirkstoffen im nationalen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für den Anwendungsbereich Forst, einschließlich der Überprüfung von Umweltaspekten bei der luftgestützten Ausbringung von Insektiziden. Partner: Julius Kühn-Institut, Landesbetrieb Forst Brandenburg, Technische Universität München, Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt, Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Im Teilvorhaben 1 werden gezielt Kiefernwälder untersucht, die aktuell häufig durch Massenvermehrungen forstschädlicher Insekten gefährdet sind. Hierbei werden die Auswirkungen von aviochemischen Bekämpfungsmaßnahmen mit Insektiziden und die von Kahlfraßereignissen in Waldbeständen auf die Nützlingsfauna mit freilandökologischen Methoden untersucht. In weiteren Arbeitspaketen werden mittels Rückstandsanalysen die Wirkstoffkonzentrationen in Ziel- und Nichtzielorganismen bzw. in Pflanzenmaterial bestimmt. Zusätzlich geben Abdrift- und Expositionsmessungen Aufschluss über die Belastung von angrenzenden Arealen und über die verbleibende Menge an Spritzflüssigkeit am Waldboden. Die Ergebnisse dienen der Erarbeitung einer realistischen Nutzen-Risiko-Analyse im Pflanzenschutz und zur Formulierung praktikabler Risikominderungsmaßnahmen für ein nachhaltiges Schädlingsmanagement, die mit den Bewertungsbehörden im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt werden. Abschließend erfolgen der Ergebnistransfer und die Umsetzung in die Praxis.
Das Paradigma einer nachhaltigen Entwicklung hat bisher nur wenig Eingang in die Landnutzungsplanung gefunden. Im Rahmen dieses Projektes sollen Vorschläge zu einer nachhaltigen Landnutzung im südlichen Ecuador - einem 'Hotspot' der Biodiversität - erarbeitet werden. Dazu wird der bisherige Nutzungszyklus von der Entwaldung über die Weidenutzung, deren anschließende Degradation und die z.T. sehr langsam eintretende Wiederbewaldung anhand naturaler und finanzieller Größen analysiert werden. Der Schwerpunkt des Untersuchungsansatzes liegt auf dem Landschaftsaspekt. Daher soll die These überprüft werden, dass Änderungen der Landnutzung über finanzielle Belastungen erklärt werden können. Die Bestätigung dieser Annahme wäre eine wichtige Bedingung zur Einführung eines Prämiensystems und somit zu geregelteren Änderungen der Landnutzung. Zudem sollen die Auswirkungen einer vorsichtigen bäuerlichen Bewirtschaftung auf die Biodiversität der Naturwälder untersucht werden, um einen Nutzenwert der Bewahrung von Biodiversität herzuleiten. Mit Hilfe von Methoden der Unternehmensforschung, der Management-Wissenschaften und der ökologischen und sozio-ökonomischen Forschung soll ein finanziell gesteuertes, risikosensitives Landnutzungsmodell auf der Ebene der bäuerlichen Betriebe und auf der Landschaftsebene aufgestellt werden. Während das Modell auf der Landchaftebene die Opportunitätskosten der Bewahrung von Biodiversität in den Vordergrund stellt, soll mit der Betrachtung auf der betrieblichen Ebene der Nutzen der Risikoreduktion durch die Einführung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung aufgezeigt werden.
Das beantragte Projekt zielt auf die Entwicklung eines Analyserasters zur integrierten Bewertung von Politikmaßnahmen in Ländern mit Wasserstress. Die Entwicklung erfolgt am Beispiel Jordaniens. Das Land ist ein repräsentatives Beispiel für aride Regionen, in denen die sozialen Veränderungen und die Entwicklung der natürlichen Systeme in absehbarer Weise zu ernsthaften Problemen bei der Wasserversorgung führen werden. Bestehende Wasserressourcen-Modelle vernachlässigen die wichtige Wechselwirkungen zwischen hydrologischen und sozioökonomischen Komponenten, was zu einer einseitigen Betrachtung führt. Politische Entscheidungen, die langfristig tragfähig sein sollen, erfordern hingegen eine holistische Analyse. Unser interdisziplinäres Team wird ein quantitatives Bewertungs-Tool entwickeln, mit dem Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Süßwassersystems untersucht werden können. Betrachtet werden technische, institutionelle und politische Maßnahmen, die unter anderem das Tarif- und Subventionssystem, den Wassermarkt, die Wasserverteilung und das grenzüberschreitende Wassermanagement beeinflussen bzw. steuern. Wir werden dazu ein modulares, agenten-basiertes hydroökonomisches Modell konstruieren, bei dem die verschiedenen Module das wissenschaftlich Wissen aus der Hydrologie, der Agronomie und der Ökonomie aufgreifen und mit den idiosynkratische Wissen aus der Praxis zu einem kohärenten Gesamtbild verknüpfen. Die Module werden durch verschiedene Feed-back-Schleifen miteinander verbunden. Das Modell kombiniert Simulationen natürlicher Phänomene (Grundwasser-Oberflächenwasser-Fluss, Anbauertrag, Boden- und Wassersalzgehalt) mit Simulationen menschlicher Entscheidungen auf politisch-institutioneller Ebene und auf Ebene der einzelnen Wassernutzer (Trinkwassernutzung, Bewässerung, Regulationen, Allokation, Oberlieger-Unterlieger-Probleme und Grenzkonflikte, Handel). Wir werden damit eine große Bandbreite von bestehenden Politikmaßnahmen quantitativ analysieren und bewerten können und darauf aufbauend Vorschläge für neue Maßnahmen entwickeln. Unsere Analyseergebnisse zu Möglichkeiten und Risiken der alten und neuen Politikoptionen werden wir mit Stakeholdern diskutieren und deren Hinweise in unsere Empfehlungen aufnehmen. Unser Projekt legt die Grundlage für die Entwicklung eines integrierten Analyse- und Bewertungsrasters für Regionen mit Wasserstress weltweit.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 30 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 26 |
| Text | 3 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 28 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 3 |
| Keine | 18 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 28 |
| Luft | 19 |
| Mensch und Umwelt | 30 |
| Wasser | 17 |
| Weitere | 30 |