The project compiled data on disinfection by-products (DBPs) as well as biocidal active substances from product types (PTs) 1-5, 11 and 12. DBP formation potential of each active ingredient was evaluated. In a modeling approach, distribution of selected DBPs and biocidal active substances for applications in solution and on surfaces was estimated. The formation of approximately 60 DBPs was investigated in laboratory simulations in solution and on surfaces. In addition, samples from real disinfection applications were analyzed. Based on the results, the current procedure for environmental risk assessment of the DBPs and proposals for modifications were discussed, which aim to simplify and harmonize the environmental risk assessment of the DBPs. Veröffentlicht in Texte | 119/2023.
Das Projekt beschreibt ein Konzept zur qualitativen Bewertung biozidfreier Alternativen mittels nachvollziehbarer Kriterien. Anhand konkreter Beispiele werden biozidfreie Alternativen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Konkurrenzfähigkeit mit Bioziden verglichen. Biozidfreie Alternativen haben ein hohes Potential zur Reduzierung des Biozideinsatzes, unterliegen jedoch meist keinem Bewertungsverfahren, was ihre Akzeptanz verringert. Durch eine fachliche Bewertung soll die Akzeptanz von Alternativen und deren Verwendung anstelle von Bioziden gefördert werden. Eine positive Bewertung ist Voraussetzung für eine behördliche Empfehlung dieser Alternativen z. B. über das UBA-Biozid-Portal , mit dem die im Chemikalienrecht verankerte Informationspflicht hinsichtlich alternativer Maßnahmen zum Biozid-Einsatz unterstützt wird. Veröffentlicht in Texte | 142/2020.
Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich. Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende Gliederfüßer wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen. Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft. Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut Biodiversität , einbeziehen zu können. Veröffentlicht in Texte | 57/2016.
Nach der Exposition von Böden und Sedimenten mit organischen Substanzen anthropogenen Ursprungs können nicht extrahierbare Rückstände (NER) gebildet werden. Der Anteil einer Substanz, welcher als nicht extrahierbar im Boden zurückbleibt, hängt neben den Substanzeigenschaften und den Bodencharakteristika, stark vom angewendeten Extraktionsverfahren ab. In Studien zum Umweltverhalten von organischen Substanzen werden Abbau-/Dissipationszeiten (DT-Werte) direkt von der Extraktionsmethode beeinflusst, da ein intensiveres Extraktionsverfahren höhere Anteile dieser Stoffe und von deren Transformationsprodukten freisetzen kann, was zu erhöhten DT50-Werten, also einer höheren Persistenz führt. Dies kann daher für die Umweltrisikobewertung von Stoffen relevant sein. In der deutschen und EU-weiten Stoffregulierung gibt es kein standardisiertes Verfahren für die Bestimmung und Charakterisierung der NER. Folglich ist die Vergleichbarkeit vorhandener Daten zu NER limitiert. Dies dürfte besonderen Einfluss auf die Bewertung von Substanzen in unterschiedlichen regulatorischen Kontexten (z. B. REACH-Chemikalien, Pestizide, Biozide, Arzneimittel) haben. Bei der Persistenzbewertung wurden die NER in der Vergangenheit weitgehend ignoriert, da nur die DT50-Werte für den Primärabbau von Ausgangsverbindungen und deren Transformationsprodukten in Boden- und Wasser/Sediment- Systemen (OECD Guideline 307, 308, 309) berücksichtigt wurden. In der PBT-Guidance R.11 der ECHA (2017) wird die Bedeutung der NER aus Transformationsstudien in Boden- bzw. Wasser/Sediment-Systemen für die Persistenzbewertung betont (ECHA, June 2017). Es werden deshalb weitergehende Informationen zu Art und Menge der NER benötigt. Für die Berücksichtigung von potentiell remobilisierbaren NER im Rahmen der Persistenzbewertung (z.B. PBT, vPvB, POP) wird ein harmonisiertes Konzept gebraucht. Das Ziel dieser Studie war es, das sequenzielle Extraktionsschema zur Charakterisierung von nichtextrahierbaren Rückständen von Eschenbach und Oing (Eschenbach and Oing, 2013b) zu überprüfen. Weiterhin wurde ein standardisierter Ansatz zur Bestimmung von NER entwickelt, welcher vergleichbare NER Daten für die Umweltbewertung von organischen Substanzen liefert und dabei aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen berücksichtigt (Schäffer et al., 2018). Dazu wurden 42 nicht-markierte organische Substanzen auf drei unterschiedliche Böden dotiert und mit verschiedenen Extraktionsverfahren und -bedingungen extrahiert, um ein Extraktionsverfahren zu entwickeln, welches hohe Extraktionseffizienzen bei geringen Varianzen für ein breites Spektrum organischer Substanzen ermöglicht. Weiterhin wurden Bodentransformationsstudien angelehnt an die OECD Richtlinie 307 mit 14C-Triclosan, 14C-Fenoxycarb und 14C-Acetaminophen (Paracetamol) und drei Standardböden (Lufa 2.2, Lufa 2.3 und Lufa 2.4) durchgeführt. Die nicht extrahierbaren Anteile wurde nach sequentieller Schüttelextraktion und beschleunigter Lösemittelextraktion (PLE) quantifiziert. Es wird empfohlen, das in diesem Projekt entwickelte und weitgehend universell einsetzbare PLE-Extraktionsverfahren bei Transformationsstudien in Boden- und Wasser/Sediment-Systemen einzusetzen, um die Vergleichbarkeit von NER-Daten zu verbessern und die methodische Überschätzung der NER somit zu minimieren. Quelle: Forschungsbericht
Biozidfreie Alternativen haben ein hohes Potential zur Reduzierung des Biozideinsatzes, sind jedoch meist keinem Bewertungsverfahren unterworfen, was ihre Akzeptanz durch die Anwender verringert. Der Berichtsteil II des Projektes "Reduzierung der Verwendung von Bioziden" beschreibt ein Konzept zur Prüfung von Alternativen zum Biozid-Einsatz mittels festgelegter nachvollziehbarer Kriterien. Hierzu wurden zunächst Recherchen zu verfügbaren biozidfreien Verfahren und Methoden zum Wirksamkeitsnachweis durchgeführt und die mögliche Berücksichtigung dieser Alternativen in Umweltlabeln geprüft. Die qualitative Bewertung von Alternativen zum Biozid-Einsatz beruht auf dem eindeutigen Wirksamkeitsnachweis, der Praktikabilität, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Alternative im Vergleich zur Biozidanwendung, unter Berücksichtigung potentieller Auswirkungen auf Ökologie und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Tierschutz. Das Konzept wurde anhand der Beispielbearbeitungen "Mikrowelle im bekämpfenden Holzschutz", "Kanalisationsfallen zur Rattenbekämpfung" und "Unterwasserfolien und -matten als Antifoulingmaßnahme für Sportboote" angewandt und diese Alternativen in Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und Konkurrenzfähigkeit mit Bioziden bewertet. Durch eine fachliche Bewertung soll die Akzeptanz von Alternativen und deren Verwendung anstelle von Biozidprodukten verbessert werden. Eine positive Bewertung ist Voraussetzung für eine behördliche Empfehlung dieser Alternativen z. B. über das Biozidportal, mit dem die Aufgabe der Zulassungsstelle für Biozide gemäß § 12e (2) Ziffer 2 ChemG zur Informationspflicht hinsichtlich alternativer Maßnahmen zum Biozid-Einsatz unterstützt wird. Darüber hinaus werden die Ergebnisse zweier Fachgespräche zur Bewertung und Förderung von Alternativen zur Verringerung der Verwendung von Bioziden berichtet. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teilprojekt 11" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Ziel des UBA-Teilprojekts ist die Bewertung des Eintrages von Bioziden aus Bitumendachbahnflächen in die belebten Bodenzone nach intensiver Regenwasserversickerung. Am Beispiel zweier, mit den Projektpartnern (PP) ausgewählten Bioziden soll der mögliche Eintrag in das Grundwasser untersucht werden. Dazu gewinnt das UBA im Technikumsmaßstab Ablaufwasser von Bitumendachbahnflächen und führt damit Lysimeterstudien zur Mobilität des Biozides durch. Insbesondere etabliert das UBA die Analytik für die ausgewählten Biozide und analysiert die Feldproben von Grundwasser und Oberflächenabfluss für andere PP (insb. FUB). Zur Ermittlung wesentlicher Eingangsgrößen für durchzuführende Modellierungen werden Verdunstungskenngrößen erfasst. Nicht zuletzt stellt das UBA das Bindeglied zur Praxis dar, indem es Konzept, Zwischenergebnisse und Gesamtergebnisse in entsprechende Praxsisforen (z.B. Wasserhygienetage) trägt und diskutiert. 1.)Auswahl der Biozide. Sie erfolgt in Abstimmung mit dem KWB (AP 1.3).2.) Erstellung eines Monitoringkonzeptes der ausgewählten Probenahmestellen und des Messablaufes. Abstimmung mit KWB und TUB (AP1.5). 3.) Bereitstellung zweier Lysimetermessstellen zur Ermittlung von Verdunstungswerten für die TUB und das Büro Sieker (AP 2.1). 4.) Durchführung von 2 Lysimeterstudien zur Untersuchung der Bodenpassage von einem Biozid aus der Regenwasserversickerung (AP 3.2). 5.) Aufbau der Analytik für zwei ausgewählte Biozide, die im gleichen Aufbereitungsgang erfasst werden können (AP 3.2). 6.) Monitoring bzw. analytische Erfassung der Biozide der ausgewählten Probenahmestellen (AP 3.2 und AP 3.3). 7.) Analytische Erfassung der Biozidgehalte der Lysimeterversuche (AP 3.2). Das UBA-Projekt dient der Bereitstellung von Analysewerten die in den Projekten ausgewertet werden (in AP 1.3, AP 1.5, AP 3.2, AP 3.3 und der Lysimeter für Verdunstungsmessungen (AP 2.1) und der Untersuchung der Boden- und Grundwasserpassage eines Biozides aus der Regenwasserversickerung (AP 3.2).
Das Projekt "3. Workshop zum F+E-Vorhaben 'Entwicklung und Erprobung einer Konzeption zur Bewertung von Bioziden im Zulassungsverfahren im Hinblick auf ihre Gefahren fuer die Umwelt'(FKZ 106 01 065)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.
Das Projekt "Einsatz von Metalloxid-Solen in der Holz- und Holzwerkstoff-Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH durchgeführt. Untersuchung der Möglichkeit, durch Sol-Gel-Technik ökologisch unbedenkliche Holzschutzmittel (Borsäure und deren Derivate) in ökologisch unbedenklichen Metalloxid-Trägern (modifiziertes Siliciumdioxid) wirksam und technologisch einfach zu immobilisieren und deren Liberationsverhalten gezielt zu beeinflussen. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, biozide Wirkstoffe in geringster Konzentration über einen langen Zeitraum freizusetzen, um den langzeitigen äußeren Schutz des Holzes gegenüber Pilzbefall zu sichern. Erste Untersuchungen zur chemischen Synthese, zum Filmbildungsverhalten bei unterschiedlichen Beschichtungsverfahren und zu Schichteigenschaften von unbeladenen Metalloxid-Solen auf AC-Folie und Holzträgern wurden über einen Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt. Dazu gehörten auch Untersuchungen zur mechanischen und chemischen Schutzwirkung (z.B. Prüfung der Härte, Glätte, Abrieb). Anschließend wurden die optimierten Metalloxid-Schichten zur Einbettung von Borsäure-Verbindungen genutzt und das Beschichtungsverhalten auf AC-Folie und Holzträgern untersucht. In den folgenden 6 Monaten beschäftigten sich die Arbeiten mit analytischen Untersuchungen (ICP; HPLC, NMR) zum Freisetzungsverhalten der Borsäure und deren Verbindungen aus den Metalloxid-Schichten, mit der Bewertung der bioziden Wirkung (fungizide Wirkung nach DIN EN 113) der borsäurehaltigen Metalloxid-Sole, der Korrelation mit dem Freisetzungsverhalten sowie die Optimierungsarbeiten und Anwendungsversuchen. Der erstellte Abschlußberich bildet die Grundlage zur Beantragung der Weiterführung des Projektes.
Das Projekt "Bewertung der Umweltbelastung durch die Anwendung von Bioziden in Tierställen: Abbau von Bioziden in Gülle mit Untersuchungen zur Erarbeitung einer Guidance" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Ökologische Chemie und Abfallanalytik durchgeführt. A) Problemstellung: Zu den Biozid-Produkten im Anwendungsbereich von Biozid-RL und ChemG zählen auch Desinfektionsmittel zur Anwendung im Tierstall (Produktart 3) und Insektizide zur Anwendung im Tierstall (Produktart 18). Diese Biozide werden über die Gülle in die Umwelt, insbesondere auf landwirtschaftliche Nutzflächen eingetragen. Die Produkte werden in relevanten Mengen angewendet, so dass über deren Umwelteintrag eine relevante Exposition der Umwelt zu erwarten ist. Um eine sachgerechte Bewertung der Umweltbelastung im Rahmen der Biozid-Zulassung bzw. der Prüfung der Wirkstoffe im EG-Review-Programm durchführen zu können, ist es erforderlich, zu prüfen, ob und wie ggf. ein Abbau solcher Wirkstoffe in der Gülle stattfindet. Bislang existiert dafür weder eine Prüfmethode noch eine Bewertungsanleitung in Form einer OECD-Prüfrichtlinie oder eines EG-TNsG (Technical Notes for Guidance). Für Tierarzneimittel (FKZ 204 67 455) wurde inzwischen eine Prüfrichtlinie entwickelt und an wenigen Beispielen erprobt. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die von den Antragstellern im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Studien zum Abbau in Gülle müssen auch im Sinne einer Gleichbehandlung der Antragsteller validier- und bewertbar sein. Dafür ist ein Leitfaden (Guidance, Guideline) für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung des Protokolls zu etablieren. Die Entwicklung eines Prüfverfahrens ist wichtig, da es sich um einen bedeutenden Eintragspfad in die Umwelt handelt und ansonsten wegen der worst case-Annahme, dass kein Abbau stattfindet, hohe - durch geeignete Untersuchungen nicht widerlegbare -Umweltkonzentrationen angenommen werden müssen. Mit dem Projekt soll ein solches Prüfverfahren erarbeitet werden Ausgangsbasis wird eine Methode für Tierarzneimittel sein. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, durch Abbauuntersuchung von Bioziden in der Gülle gemäß dem Leitfaden für Tierarzneimittel festzustellen, ob für Biozide und Tierarzneimittel ein gemeinsamer Leitfaden Anwendung finden kann. Es soll eine Vorschrift erarbeitet werden, die sowohl für Untersuchungen von Bioziden als auch von Tierarzneimitteln zur Verfügung steht und in beiden Vollzügen zur Bewertung genutzt werden kann. Sie soll bei der OECD eingereicht und in das TNsG aufgenommen werden.
Das Projekt "Schutz der Diversität wildlebender Vogel- und Säugerarten vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Michael-Otto-Institut im Naturschutzbund, Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz durchgeführt. Die neue EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln sieht die rechtlich verbindliche Festschreibung der Biodiversität als eigenständiges Schutzgut vor. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit der kritischen Prüfung, ob mit den bisherigen Verfahren der Risikoregulierung ein ausreichender Schutz aller Bestandteile der Biodiversität gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund sollen der Wissensstand zur Berücksichtigung der Biodiversität in der Risikobewertung und im Risikomanagement von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (Pestizide) zusammengetragen, vorhandene Defizite identifiziert und fachliche Grundlagen für erforderliche Anpassungen der Risikobewertungs- und Managementpraxis (z.B. bei Bewertungs- und Entscheidungskriterien, Datenanforderungen und Managementmaßnahmen) erarbeitet werden. In dem FuE-Vorhaben (UFOPLAN 2009, FKZ 3709 65 421) wird dies bereits für Amphibien und terrestrische Invertebraten realisiert. Ein dringlicher, in dem 2009-Vorhaben nicht berücksichtigter Handlungsbedarf besteht aber auch in Bezug auf die Risikoregulierung für wildlebende Vögel und Säuger. Dem soll das auszuschreibende FuE-Vorhaben entsprechen. Zu erarbeiten sind insbesondere konkrete Handlungsvorschläge für die folgenden regulatorischen Aufgabenstellungen: 1. Management des Risikos für Vögel und Säuger aus indirekten Effekten der PSM-Anwendung. Es ist Stand des Wissens, dass der Entzug der Nahrungsgrundlage durch die Anwendung von PSM Schäden an Vogelpopulationen in der Agrarlandschaft verursacht. Dieses Problem ergibt sich aus der gewollten Wirkung der PSM und ist daher durch Zulassungsverfahren nicht zu lösen. Auf Basis eines umfassenden Reviews zum Sachstand ist ein Konzept für ein integriertes Risikomanagement zu erarbeiten, das konkrete Vorschläge für die Umsetzungspfade (z.B. NAP) einschließlich einer Machbarkeitsbewertung zu den vorgeschlagenen Managementoptionen (ökonomische Analyse, Akteure) beinhaltet. 2. Risikomanagement für besonders gefährdete und geschützte Arten. usw.