Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Ziel der Anpassung der Wälder an den Klimawandel sollte die Bereitstellung der vielfältigen Ökosystemleistungen der Wälder für jetzige und künftige Generationen sein. Dazu müssen nicht nur Wälder selbst, sondern auch Betriebe, Institutionen und unsere Nutzung der Ökosystemleistungen transformiert werden. In vielen Fällen geht dies aufgrund der hohen Geschwindigkeit des Klimawandels nur durch eine aktive Steuerung. Waldbauliche Optionen umfassen insbesondere eine Erhöhung der Vitalität von Einzelbäumen mittels ausreichender Durchforstung, eine Vermeidung von Risiken durch Verkürzung von Produktionszeiten einerseits und Erhaltung alter Waldstrukturen auf dafür tauglichen Refugialstandorten andererseits sowie eine Streuung von Risiken durch Diversifizierung auf Landschafts-, Bestands- und genetischer Ebene. Die erforderlichen Anpassungen durch die Waldbesitzenden stellen die Grundlage für die zukünftige Bereitstellung von Ökosystemleistungen dar und sollten daher eine entsprechende Honorierung durch die Gesellschaft erfahren.
Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz REACH-Kongress fördert den Austausch zwischen den Akteuren Vom 10. bis 11. September 2024 fand der 6. REACH-Kongress mit mehr als 500 Fachexpert*innen von Unternehmen, Wissenschaft, Nicht-Regierungsorganisationen und Behörden im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau statt. Im Fokus des Austausches standen Lösungsansätze, um schädliche Emissionen von Chemikalien in die Umwelt zu vermeiden. Dr. Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ): „Umweltverschmutzung mit gefährlichen chemischen Stoffen, Artenaussterben und Klimakrise bedrohen unsere Ökosysteme und damit unsere essentiellen Lebensgrundlagen. Die Antwort auf diese ökologische Dreifachkrise ist der Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen weitgehend schadstofffreien Kreislaufwirtschaft. Chemieindustrie und Politik stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, diesen Übergang zu gestalten und damit nachhaltige, wirtschaftliche Wertschöpfung zu ermöglichen. Das europäische Chemikalienrecht ist ein guter Startpunkt, um diese Herausforderung anzugehen.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Persistente Stoffe verbleiben in Böden und Gewässern und können dort unvorhersehbare Risiken haben. Es muss daher das Ziel aller Akteure sein, Emissionen von persistenten Stoffen in die Umwelt bereits vorsorglich weitgehend zu vermeiden.“ Während des Kongresses betonten Vertreter*innen der zuständigen Behörden von Bund und Ländern zudem, wie wichtig das Zusammenspiel von REACH mit anderen Regulierungen ist, wie zum Beispiel Regelungen für Produkte und Industrieanlagen. Eine notwendige Basis für zielgerichtete Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von problematischen Stoffen in die Umwelt sind ausreichende und verfügbare Informationen zu Effekten, Verwendungen und ihren Umweltvorkommen. Auch der Ressourcenverbrauch der chemischen Industrie in Deutschland und die Frage, wie eine nachhaltige und gleichzeitig wettbewerbsfähige Wirtschaftsweise gelingen kann, um das Ziel einer schadstofffreien Umwelt zu erreichen, wurden diskutiert. Denn dies gelingt nicht allein über gesetzliche Regulierungen und eine behördliche Überwachung. Im Zentrum müssen Strukturwandel und Innovation für die Vermeidung von irreversiblen Umwelt- und Gesundheitsschäden stehen. Hier ist der Dialog zwischen allen relevanten Akteuren essentiell, um innovative Lösungen zur Reduzierung von Risiken zu finden und zu etablieren. Die Beispiele der Expert*innen in der Diskussion zeigten, dass eine Transformation des Chemiesektors für eine schadstofffreie Umwelt möglich ist. Der REACH-Kongress wird seit 2012 im zweijährigen Rhythmus ausgerichtet und bietet ein einzigartiges Dialogforum zu den Herausforderungen und Fortschritten bei der Umsetzung der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH in Deutschland. Er wurde in diesem Jahr vom Umweltbundesamt zusammen mit dem BMUV ausgetragen. Das Umweltbundesamt ist als „Bewertungsstelle Umwelt“ für die Bewertung der Umweltrisiken von Chemikalien zuständig. Es berät die Bundesregierung und Bundesländer und betreibt eigene Forschung in dem Themenbereich.
Pflanzenschutzmittel (PSM) mit Luftfahrzeugen auszubringen, darf wegen hoher Risiken für die Umwelt nur für Wälder und Weinbausteillagen ausnahmsweise genehmigt werden. Der Bericht bestätigt die fachliche Angemessenheit von Risikominderungsmaßnahmen, an die das UBA seine Zustimmung zur Genehmigung von PSM zu diesem Einsatzzweck gebunden hatte. Die Autoren stellen aber auch fest, dass Fledermäuse zukünftig stärker in der Bewertung der Umweltrisiken berücksichtigt werden sollten. Der Bericht empfiehlt außerdem, den Einsatz in FFH-Gebieten stärker einzuschränken und zur Kompensation der Auswirkungen des PSM-Einsatzes die naturschutzfachliche Pflege von Weinbergflächen stärker zu fördern. Veröffentlicht in Texte | 21/2017.
The choice of the equipment for the application of biocides can have a big influence on the drift potential and thus on the emission of biocides into the environment. This is especially true for spray applications. The goal of the study was to evaluate the drift potential to The results show that drift is likely for the studied applications. This might lead to risks for non-target organisms. However, drift might be minimized by using drift-reducing equipment. These possibilities will be further evaluated in a follow-up project. Veröffentlicht in Texte | 55/2020.
Das vorliegende Policy Paper bildet den Abschluss des Vorhabens „Digitalisierung von Märkten und Lebensstilen: Neue Herausforderungen für nachhaltigen Konsum“ und ist Teil der Leuchtturm-Initiative „Wege und Bausteine einer digitalen Agenda für nachhaltigen Konsum“ des BMUV . Im Projekt wurden vier Pilotierungen im Themenfeld vorgenommen, die nicht Teil dieses Berichtes sind (siehe Links). Dieser Bericht veranschaulicht die verschiedenen Ebenen des Zusammenspiels zwischen Digitalisierung und nachhaltigem Konsum. Aus dieser Perspektive werden Ansatzpunkte für politische Maßnahmen zur Nutzung der Chancen und zur Vermeidung von Risiken formuliert. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen mit giftigen Ködern kann zu unabsichtlichen Vergiftungen von Haus- und Wildtieren führen. Zudem verbleiben die meisten Nagetierbekämpfungsmittel lange in der Umwelt und reichern sich in Tieren an. Um dies möglichst zu verhindern, müssen zahlreiche Maßnahmen zur Risikominderung eingehalten werden, wie beispielsweise die Verwendung von Köderstationen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat diese Maßnahmen in praxisnahen Handbüchern für Profis und Laien zusammengestellt und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Nagetierbekämpfung. Nagetierbekämpfungsmittel (Rodentizide) enthalten in der Regel blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Sie werden häufig als Fraßköder in und um Gebäuden, in der Kanalisation oder in Rattenbauen in der Erde eingesetzt. Dabei kann es zu unabsichtlichen Vergiftungen von Haus- und Wildtieren kommen. Zudem verbleiben die meisten Antikoagulanzien lange in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette an. Rückstände dieser Chemikalien wurden unter anderem in Füchsen, Wieseln, Eulen, Greif- und Singvögeln sowie in Fischen gefunden. Wenn diese Mittel eingesetzt werden, müssen Profis wie Laien zahlreiche Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier befolgen. Diese wurden im Rahmen der Biozidproduktzulassung verbindlich festgelegt und stehen in der Gebrauchsanweisung der Produkte. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Für verschiedene Anwendergruppen gelten unterschiedliche Bestimmungen. Entsprechend hat das UBA für die breite Öffentlichkeit, für berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde) sowie für geschulte berufsmäßige Verwender jeweils eine eigene „Gute fachliche Anwendung“ (kurz: GfA) zusammengestellt und veröffentlicht. Die darin enthaltenen Bestimmungen stellen praxistauglich und übersichtlich dar, wie Mäuse- und Rattengifte rechtskonform, sicher und wirksam angewendet werden. Zudem hat das UBA eine Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien aktualisiert. Darin sind zahlreiche Hintergrundinformationen zu der Zulassung von Rodentiziden, zu bestehenden Umweltrisiken und Risikominderungsmaßnahmen sowie zu nicht-chemischen Maßnahmen der Nagetierbekämpfung zusammengefasst. Die aktualisierte 4. Auflage der FAQ enthält erstmals auch Informationen zum Nachweis von Rodentizid-Rückständen in Fischen und widmet der Rattenbekämpfung in der Kanalisation ein eigenes Kapitel.
Jährlich mehrere hundert Tonnen an Arzneimitteln im Abwasser In deutschen Gewässern und Böden lassen sich Arzneimittelrückstände mittlerweile immer häufiger nachweisen. Das belegen aktuelle Daten aus Forschungsprojekten und der Gewässerüberwachung. Jeden Tag gelangen mehrere Tonnen an Arzneimittelwirkstoffen in die Umwelt, hauptsächlich durch die menschliche Ausscheidung, mehrere hundert Tonnen pro Jahr zusätzlich durch die unsachgemäße Entsorgung von Altmedikamenten über die Toilette. Wie sich diese Substanzen auf die Umwelt auswirken, wird derzeit nicht systematisch untersucht. Diese Lücke muss nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA) ein zulassungsbegleitendes Umweltmonitoring schließen. „Die Vorsorge beim Umgang mit Arzneimittelrückständen muss verbessert werden, denn diese Stoffe können problematisch für die Umwelt sein. Eine bessere Überwachung soll helfen, Belastungsschwerpunkte und ökologische Auswirkungen von Medikamenten zu erkennen und die medizinische Versorgung umweltverträglicher zu gestalten.“, erklärt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Vorkommen und Auswirkungen von Arzneimitteln in der Umwelt werden nach Meinung des Umweltbundesamtes unterschätzt. Wegen des demografischen Wandels unserer Gesellschaft wird die Konzentration von Humanarzneimitteln in der Umwelt vermutlich noch weiter zunehmen. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt daher, ein Umweltmonitoring für Arzneimittel einzuführen. Es soll bereits im Zulassungsprozess für Medikamente verankert werden. Dadurch kann der Schutz der Umwelt gestärkt und die Versorgung der Patienten umweltverträglicher gestaltet werden.“ Eine aktuelle Literaturstudie, die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde, führt die aus Umweltsicht besonders problematischen Arzneimittel auf. Die Studie enthält Daten zu Verhalten und Vorkommen von Arzneimitteln in der Umwelt, priorisiert nach Verbrauchsmenge, Umweltkonzentration und umweltschädigendem Potenzial. Von den 156 in Deutschland in verschiedenen Umweltmedien nachgewiesenen Arzneimittelwirkstoffen wurden 24 mit hoher Priorität eingestuft. Das bedeutet, dass diese Stoffe ein hohes Potential haben, Umweltorganismen zu schädigen. Einer dieser Wirkstoffe ist das weit verbreitete Schmerzmittel „Diclofenac“, welches Nierenschäden in Fischen hervorrufen kann und mittlerweile in sehr vielen Gewässern zu finden ist. Es steht deshalb auch auf der EU-Kandidatenliste für neue so genannte prioritäre Stoffe zur EG- Wasserrahmenrichtlinie . Arzneimittel gelangen hauptsächlich mit dem häuslichen Abwasser in die Umwelt. Die meisten Stoffe werden nach der Einnahme - oft unverändert - wieder ausgeschieden. Schätzungsweise mehrere hundert Tonnen pro Jahr nicht verbrauchter Medikamente entsorgen viele Bürger unsachgemäß direkt über Spüle oder Toilette. Da viele Kläranlagen heute noch nicht in der Lage sind, alle Stoffe rückstandslos abzubauen oder zurückzuhalten, erreicht der Rest, wenn auch stark verdünnt, die Flüsse und kann dort besonders empfindliche Organismen wie Fische dauerhaft schädigen. Um gezielt Minderungsmaßnahmen bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen ergreifen zu können, muss die Belastungssituation mit solchen Problemsubstanzen jetzt identifiziert werden. Selbst im Trinkwasser können sehr geringe Konzentrationen enthalten sein. Pro Liter Wasser handelt sich dabei um Bruchteile von Mikrogramm. Zur Demonstration: Ein Mikrogramm pro Liter entspricht etwa der Zuckerkonzentration in einem 50 m-Schwimmbecken, in dem ein Stück Würfelzucker aufgelöst wurde. Trinkwasserhygienisch sind diese Arzneimittelspuren zwar unerwünscht, für den Menschen besteht dadurch aber keine Gesundheitsgefahr. Alle jetzt zu treffenden Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers dienen deshalb der Vorsorge und langfristigen Versorgungssicherheit, nicht der Abwehr konkreter Risiken. Die Prüfung der Umweltwirkungen von Arzneimitteln ist EU-weit fester Bestandteil der Zulassungsverfahren. In Deutschland ist das Umweltbundesamt seit 1998 für die Umweltrisikobewertung von Human- und Tierarzneimitteln zuständig. Im Falle eines Umweltrisikos kann das Umweltbundesamt Auflagen zur Risikominderung erwirken oder bei Tierarzneimitteln sogar die Zulassung verweigern. Die Umweltrisikobewertung bei der Zulassung beruht u.a. auf berechneten Umweltkonzentrationen. Ein systematisches Monitoring der tatsächlichen Umweltkonzentrationen gibt es bisher nicht. Das soll sich nach Wunsch des Umweltbundesamtes in Zukunft ändern. Ein an die Zulassung gekoppeltes Monitoring kann dazu beitragen, die tatsächlichen Umweltkonzentrationen von als kritisch eingeschätzten Arzneimitteln zu bestimmen und das Umweltrisiko besser einzuschätzen.
Das UBA als Ressortforschungseinrichtung berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ( BMUB ) und auch andere Ministerien in nationalen, europäischen und globalen Umweltfragen sowie zu gesundheitlichen Belangen des Umweltschutzes. Es hat die Aufgabe, Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt sowie entsprechende Risiken frühzeitig zu erkennen und praktikable Vorschläge zur Verringerung und Vermeidung der Umweltbelastungen zu machen. An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft formuliert das UBA zu realen Umweltproblemen Forschungsfragen an die Wissenschaft und transferiert Forschungsergebnisse in umsetzbare Lösungen. Dazu liefert das UBA Fakten über den Zustand der Umwelt, bewertet diese, identifiziert Belastungsursachen, leitet daraus Vorschläge zur Verbesserung des Umweltzustandes ab, setzt diese zum Teil selbst in den Vollzugsaufgaben um und beobachtet die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
Origin | Count |
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Bund | 778 |
Land | 12 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 692 |
Text | 55 |
unbekannt | 40 |
License | Count |
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closed | 45 |
open | 711 |
unknown | 32 |
Language | Count |
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Deutsch | 773 |
Englisch | 157 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Dokument | 23 |
Keine | 424 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 351 |
Topic | Count |
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Boden | 574 |
Lebewesen & Lebensräume | 624 |
Luft | 507 |
Mensch & Umwelt | 788 |
Wasser | 508 |
Weitere | 768 |