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Geotechnische Klassifizierung der Sedimente – Bodenverflüssigung – Meeresbodensedimente mit Korngrößenverteilungen die bei Einwirkung zur Bodenverflüssigung neigen Bohrdatenauswertung in 1 m GOK

Die Karte Bodenverflüssigungspotenzial stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten an der Meeresbodenoberfläche dar, die aufgrund ihrer spezifischen Korngrößenverteilungen unter äußerer Lasteinwirkung (Entstehung von Porenwasserüberdruck) zur Bodenverflüssigung neigen können. Bei den Sedimenten handelt es sich in der Regel um eng gestufte Grobschluffe bis Mittelsande. Der Effekt der Bodenverflüssigung kann bei Baumaßnahmen und Bauwerken, wie z.B. Pipelines und Seekabel am Meeresboden, von Bedeutung sein. Die Karte umfasst den Bereich der gesamten deutschen Nordsee im Maßstab 1 : 250.000 mit einer Aussage zu den Sedimenten der oberen 0,2 m ab Meeresbodenoberfläche. Zwei zusätzliche Karten zeigen Ergebnisse der Auswertung von Bohrdaten in Teufen von 1 m und 2 m unter Meeresboden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in den oben genannten Teufenbereichen, die bis April 2012 zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (Korngröße >63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen, den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen und der Kornsortierung werden die Sedimente auf Grundlage der Klassifizierung von STUDER & KOLLER (1997) klassifiziert. Die Legende umfasst zwei Klassen, Bodenverflüssigung „potentiell möglich“ und „nicht zu erwarten“.

Geotechnische Klassifizierung der Sedimente – Bodenverflüssigung – Meeresbodensedimente mit Korngrößenverteilungen die bei Einwirkung zur Bodenverflüssigung neigen Karte bis 0,2m GOK

Die Karte Bodenverflüssigungspotenzial stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten an der Meeresbodenoberfläche dar, die aufgrund ihrer spezifischen Korngrößenverteilungen unter äußerer Lasteinwirkung (Entstehung von Porenwasserüberdruck) zur Bodenverflüssigung neigen können. Bei den Sedimenten handelt es sich in der Regel um eng gestufte Grobschluffe bis Mittelsande. Der Effekt der Bodenverflüssigung kann bei Baumaßnahmen und Bauwerken, wie z.B. Pipelines und Seekabel am Meeresboden, von Bedeutung sein. Die Karte umfasst den Bereich der gesamten deutschen Nordsee im Maßstab 1 : 250.000 mit einer Aussage zu den Sedimenten der oberen 0,2 m ab Meeresbodenoberfläche. Zwei zusätzliche Karten zeigen Ergebnisse der Auswertung von Bohrdaten in Teufen von 1 m und 2 m unter Meeresboden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in den oben genannten Teufenbereichen, die bis April 2012 zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (Korngröße >63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen, den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen und der Kornsortierung werden die Sedimente auf Grundlage der Klassifizierung von STUDER & KOLLER (1997) klassifiziert. Die Legende umfasst zwei Klassen, Bodenverflüssigung „potentiell möglich“ und „nicht zu erwarten“.

Geotechnische Klassifizierung der Sedimente – Bodenverflüssigung – Meeresbodensedimente mit Korngrößenverteilungen die bei Einwirkung zur Bodenverflüssigung neigen Bohrdatenauswertung in 2m GOK

Die Karte Bodenverflüssigungspotenzial stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten an der Meeresbodenoberfläche dar, die aufgrund ihrer spezifischen Korngrößenverteilungen unter äußerer Lasteinwirkung (Entstehung von Porenwasserüberdruck) zur Bodenverflüssigung neigen können. Bei den Sedimenten handelt es sich in der Regel um eng gestufte Grobschluffe bis Mittelsande. Der Effekt der Bodenverflüssigung kann bei Baumaßnahmen und Bauwerken, wie z.B. Pipelines und Seekabel am Meeresboden, von Bedeutung sein. Die Karte umfasst den Bereich der gesamten deutschen Nordsee im Maßstab 1 : 250.000 mit einer Aussage zu den Sedimenten der oberen 0,2 m ab Meeresbodenoberfläche. Zwei zusätzliche Karten zeigen Ergebnisse der Auswertung von Bohrdaten in Teufen von 1 m und 2 m unter Meeresboden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in den oben genannten Teufenbereichen, die bis April 2012 zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (Korngröße >63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen, den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen und der Kornsortierung werden die Sedimente auf Grundlage der Klassifizierung von STUDER & KOLLER (1997) klassifiziert. Die Legende umfasst zwei Klassen, Bodenverflüssigung „potentiell möglich“ und „nicht zu erwarten“.

Netzausbau im Bereich Lauchhammer, Neubau FGL 307.05, Neubau Verbindungs-leitungen von FGL 215 bzw. FGL 301 zur GDRMA II

Die PLE Pipeline Engineering GmbH beantragte mit Schreiben vom 21.08.2024, für das Vorhaben „Netzausbau im Bereich Lauchhammer, Neubau FGL 307.05, Neubau Verbindungsleitungen von FGL 215 bzw. FGL 301 zur GDRMA II“ der ONTRAS Gastransport GmbH die Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) plant in Verbindung mit der Errichtung einer zweiten Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) auf dem betriebseigenen Gelände des Netzknotenpunkts Lauchhammer (GDRMA Lauchhammer II) den Neubau eines Anschlusses an die EUGAL sowie der zugehörigen Verbindungsleitungen zum ONTRAS Netz. Über die GDRMA Lauchhammer II sollen etwa 60 % der künftig über die EUGAL zusätzlich ins ONT-RAS Netz gelangenden Gasmengen zur Gasversorgung von drei bereits in Planung befindlichen Kraftwerken der LEAG in der Lausitz genutzt werden. Rund 40 % der Gasmenge sollen über die bestehenden Ferngasleitungen FGL 301 und 215 ins ONTRAS Netz gespeist und zur Versorgung anderer Anschlussnehmer bereitgestellt werden, um die Gasversorgung der Region nachhaltig zu stärken und zukunftsfest zu machen. Die Anschlussleitung FGL 307.05 führt von Westen nach Osten, beginnend an der EUGAL, der Gasleitung der GASCADE Gastransport GmbH, westlich des Fließgewässers Oberer Lauchgraben, am westlichen Rand der Pommerheide, etwa 1.500 m westlich der Ortschaft Lauchhammer. Sie endet an der geplanten GDRMA II, etwa 500 m westlich von Lauchhammer und etwa 330 m südlich des Unteren Neuteichs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Im Rahmen des Vorhabens sollen drei Leitungen realisiert werden: - Verbindungsleitung EUGAL (ONTRAS-Bezeichnung FGL 307) - GDRMA II, DN 800, DP 100 mit einer Länge von ca. 1.005 m, verbindet die bestehende Gasleitung EU-GAL mit der geplanten GDRMA. Dem Vorhaben geht der Rückbau der bestehenden Leitung FGL 10 (DN600/500) voraus. - Verbindungsleitung von der bestehenden FGL 301 zur GDMRA, DN 400, DP 84 mit einer Länge von ca. 320 m. - Verbindungsleitung von der bestehenden FGL 215 zur GDMRA auf dem Betriebsge-lände der ONTRAS in zwei Abschnitten:  DN 800, DP 84 mit einer Länge von ca. 342 m von der geplanten GDRMA bis zu einer Abzweig-Armaturengruppe; dieses Leitungsstück wird später be-triebstechnisch der FGL 21 zugeordnet. DN 500, DP 84 von diesem Abzweig zur bestehenden Ferngasleitung FGL 215 mit einer Länge von 80 m.  Für die beiden geplanten Anbindungsleitungen auf dem Netzknotenpunkt (NKP) Lauchhammer wird die bestehende ONTRAS-Leitung FGL 206.01 (DN 200) auf einer Länge von ca.75 m demontiert. Im Rahmen des Vorhabens sind temporäre Wasserhaltungen während der Bauphase vorgesehen. Die maximal zu hebende Wassermenge beträgt für die Leitungen maximal 1,44 Mio. m3 im Umsetzungsjahr. Eine Waldumwandlung aufgrund der Beanspruchung von Waldflächen im Sinne des LWaldG wird auf einer Fläche von ca. 1.12 ha (0,53 ha dauerhaft, 0,59 ha temporär) notwendig. Der Rück- und Neubau der Anlagen soll im Zeitraum März – Dezember 2026 erfolgen, wobei die bauvorbereitenden Maßnahmen, wie z. B. Gehölzeinhieb im Januar 2026 beginnen sollen.

Gasleitungen (überregional) im Landkreis Osnabrück

Rohrfernleitungen werden für den Gastransport über weite Entfernungen eingesetzt, wo sie trotz hoher Baukosten ökonomischer als Tankwagen sind.

RWE Eemshaven Holding II B.V. - Erhöhung des Anteil an Biomasse im Kraftwerk

Die RWE Eemshaven Holding II B.V. betreibt in Eemshaven ein Steinkohlekraftwerk. Zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem niederländischen Klimaschutzgesetz für den Bereich Produktion von Strom und Wärme strebt die RWE die Nutzung der RWE Strategie "Biobased Energy, Carbon Capture, Utilisation & Storage (BECCUS)" an. Vorhabenziel ist die Erhöhung der Einsatzmenge an Biomasse und die Abscheidung von CO2. Die Menge der eingesetzten Biomasse (Primärbrennstoff und Abfälle) soll von derzeit 1,6 Mio Tonnen/Jahr auf 5 - 6 Mio Tonnen/Jahr (Heizwertabhängig) erhöht werden. Auf Steinkohle wird dann ab 2030 vollständig verzichtet. Das abgeschiedene CO2 aus der Verbrennung wird behandelt und per Schiff oder Pipeline abtransportiert. Die Nutzung und unterirdische Lagerung von CO2, d.h. der Teil "Utilisation & Storage" ist nicht Bestandteil des hier geplanten Projektes.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 S. 1 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der N.V. Rotterdam-Rijn Pijpleiding Maatschappij (RRP)

Die Firma Rotterdam-Rijn Pijpleiding Maatschappij (RRP) betreibt eine Rohrfernleitungsanlage zum Transport von Rohöl von Venlo nach Wesseling. Im Zuge von Arbeiten an der RRP-Südleitung in der Gemeinde Wesseling auf den Parzellen Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstücke 1999 und 4821 kann die vorhandene Isolierkupplung entfallen. Die im Vermerk angesprochene Umlegung der Rohrfernleitungsanlage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Änderung der 28“-Mineralölrohrfernleitungsanlage zwischen Wilhelmshaven und Köln–Wesseling

Die Nord-West Oelleitung GmbH, Zum Ölhafen 207, 26384 Wilhelmshaven, ist hauptsächlich für den Umschlag, die Lagerung, die Mischung und die Durchleitung von Mineralölen (einschließlich Rohöle, Rohöl-Blends und Erdgaskondensate) verantwortlich. Diese werden als „Fördermedium“ bezeichnet und gelangen zu den angeschlossenen Raffinerien, Tanklagern und Kavernenanlagen. Mit Antrag vom 22.01.2025 beantragt die Nord-West Oelleitung GmbH die 28“-Hauptleitung der Rohrfernleitungsanlage in der Abzweigstation NWO-ROAB hinter einem vorhandenen Streckenschieber abzutrennen und durch Einbau eines ca. 80 m langen Rohrleitungsabschnittes direkt mit der zur Raffinerie in Gelsenkirchen-Scholven führenden 28“-Abzweigleitung zu verbinden. Für eine Wiederinbetriebnahme des vorübergehend stillgelegten Abschnitts im Rahmen der ursprünglichen Zulassung wird die vorhandene 24“ -Verbindungsleitung umgebaut. Für die beantragte Änderung besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP. Entscheidend für diese Einschätzung ist, dass - die Änderungen nur kleinräumig auf dem vorhandenen Stationsgelände der Rohrfernleitungsanlage in Hünxe geplant sind.

NATO-Pipeline Würselen - Altenrath, Umlegung Wesseling, Gemarkung Urfeld

ID: 4682 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Rohrfernleitung Würselen-Altenrath soll in Wesseling Urfeld auf einer Länge von ca. 190m  innerhalb der Flurstücke der bestehenden Rohrfernleitung  unterirdisch neu verlegt werden. Ort des Vorhabens: Wesseling Urfeld Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Allgemeine Vorprüfung Abschlussdatum: 18.12.2024 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Bonn Fontainengraben 200 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

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