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Fa. Augsburger Rohstoffhandel GmbH: Erweiterung der zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen, eine Reorganisation der Lagerflächen sowie zusätzliche Behandlungen (§16 BImSchG)

Die Firma Augsburger Rohstoffhandel GmbH betreibt auf den Grundstücken Un-terfeldstraße 1-3, 86199 Augsburg, Fl.-Nrn. 506, 586 und 683/3, Gemarkung Göggingen eine Anlage zur Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichtei-senschrotten sowie anderen Abfällen, entsprechend den Nrn. 8.12.2 (V), 8.12.3.2 (V), 8.11.2.2 (V) und 8.11.2.4 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. In einem Änderungsverfahren nach §16 BImSchG sollen eine Erweiterung der zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen, eine Reorganisation der Lager-flächen sowie zusätzliche Behandlungen genehmigt werden (Nr. 8.12.1.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV). Für das geplante Änderungsvorhaben wird gemäß Nr. 8.7.1.2 der Anlage 1 zum UVPG der genannte Prüfwert überschritten, weshalb eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 2 UVPG durchzuführen ist.

MBärs Rohstoffhandel GmbH, Erweiterung des Betriebsgeländes durch Umnutzung

Die MBärs Rohstoffhandel GmbH, Schlattwiesen 16, 72131 Ofterdingen, hat mit Antrag vom 21.09.2024 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung des Betriebsgeländes durch Umnutzung einer bereits baurechtlich genehmigten Halle zur • zeitweiligen Lagerung von Schrott, nicht gefährlichen Abfällen und gefährlichem Abfall (Bleibatterien) in einer bestehenden Halle, • Sortieren von Schrott und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle und • Lagerung von Leergut-Behältern in der Halle am Standort Schlattwiesen 14, 72131 Ofterdingen beantragt. Der Antrag wurde am 30.10.2024 zuletzt ergänzt.

Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG

Antrag der Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG zur Änderung der Gesamtanlage am Standort Hafenrandstr. 5, gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hinsichtlich des Ergebnisses über die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls

Middeldorf Rohstoffhandel GmbH & Co.KG - Erweiterung der Betriebsfläche und Änderung der Erschließung

Die Middeldorf Rohstoffhandel GmbH & Co. KG hat mit Datum 06.02.2023 einen Antrag zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 Abs.1 BImSchG zur Erweiterung der Betriebsfläche und Änderung der Erschließung gestellt. Die erweiterte Betriebsfläche ist geplant als Stellfläche für Leercontainer, Rangierfläche und LKW-Parkplatz. Durch die geänderte Erschließung über den Promenadenweg würde eine Reduzierung des LKW-Verkehrs auf der Herbertzstraße erfolgen, sodass der Verkehr sich auf von der Wohnbebauung weiter entfernte Bereiche verlagert. Außerdem soll es eine wirkungsvolle Lärm-Abschirmung in Richtung der südlich gelegenen Wohnbebauung ermöglichen.

Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf (8124)“ auf der Gemarkung Naundorf bei Ortrand der Gemeinde Thiendorf im Landkreis Meißen

Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf (8124)“ auf der Gemarkung Naundorf bei Ortrand der Gemeinde Thiendorf im Landkreis Meißen Die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH betreibt seit dem Jahr 2022 in der Gemeinde Thiendorf, Ortsteil Naundorf, den Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW. Sie gewinnt quarzhaltigen Kiessand im Trocken- und Nassschnitt auf eigenen Flächen sowie im Bewilligungsfeld 4741/2732 „Ponickau-Naundorf S/W“. Die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH bedient den großräumigen Markt um Dresden und Südbrandenburg mit Rohstoffen für die Baustoffindustrie. Der planfestgestellte Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW ist gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 19. Februar 2004 in der Fassung des 3. Planänderungsbeschlusses vom 16. Juli 2012 mit einer Fläche von etwa 36,5 Hektar bis zum 31. Dezember 2028 zugelassen. Da die Lagerstättenvorräte des bestehenden Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW nahezu vollständig erschöpft sind, plant die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH, den bestehenden Kiessandtagebau Ponickau-Naundorf SW in nordöstliche Richtung zu erweitern sowie die Gesamtlaufzeit zu verlängern. Hierfür reichte die Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan ein. Der Antrag auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes beinhaltet: - die Erweiterung des bestehenden Tagebaus um 14,8 Hektar in nordöstliche Richtung, - die Verlängerung der Laufzeit des Kiessandtagebaus um weitere circa neun Jahre, - die Rohstoffgewinnung von 400.000 Tonnen/Jahr im Trocken- und Nassschnitt auf der Erweiterungsfläche, - die Ergänzung der bestehenden Aufbereitungsanlage um einen weiteren Brecher, - die Errichtung und den Rückbau von Anlagen des Immissionsschutzes (Verwallungen), - die Verbringung nicht nutzbarer abschlämmbarer Feinstbestandteile im Kiessee, - einen Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Änderungen der Wiedernutzbarmachungskonzeption in Form von: - der Erweiterung des bereits planfestgestellten Kiessees von circa 11 Hektar auf etwa 19,6 Hektar, - der Anpassung des bisher genehmigten Bauschutt- und Verfüllkonzepts an neue gesetzliche Vorgaben, - der Sanierung der Randböschungen im Südostbereich des aktiven Kiessandtagebaus Ponickau-Naundorf SW. Des Weiteren sollen folgende Sachverhalte an die Laufzeit des Rahmenbetriebsplanes angepasst werden: - Weiterbetrieb der Aufbereitungsanlage mit Kieswäsche westlich des Erweiterungsfeldes mit einer Durchsatzleistung von 400.000 Tonnen/Jahr, - Weiterbetrieb der Tagesanlagen (Werkstatt-, Sozial- und Bürocontainer), - Weiterbenutzung des Straßenanschlusses an die Kreisstraße K 8517 (Rohnaer Straße), - Verlängerung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis für das Versickern von Abwässern aus Kleinkläranlagen, - Verlängerung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser. Durch das Vorhaben können etwa 3,7 Millionen Tonnen Kiessand gewonnen und in der Aufbereitungsanlage zu hochwertigen Baustoffen aufbereitet werden. Die Erweiterungsfläche umfasst etwa 14,8 Hektar, wovon etwa 12,2 Hektar für die Gewinnung in Anspruch genommen werden sollen. Bei einer jährlichen Gewinnung von etwa 400.000 Tonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene erforderliche Verlängerung der Laufzeit von etwa neun Jahren. In Unterlage B 1 des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes wird auf der Grundlage von § 57b Abs. 1 BBergG die Zulassung eines vorzeitigen Beginns beantragt. Gegenstand des Antrags auf vorzeitigen Beginns ist: - die Abraumbeseitigung auf den Flurstücken 1049/2, 1050/2, 1051/2, 1052/2, 1053/2, 1054 und 1055 der Gemarkung Naundorf bei Ortrand mit einer Fläche von ca. 10 ha, - die Rohstoffgewinnung von etwa 300.000 Tonnen/Jahr Kiessanden im Trockenschnitt auf den zuvor genannten Flurstücken (insgesamt etwa 633.000 Tonnen, so dass sich eine Laufzeit des vorzeitigen Beginns von circa 2,5 Jahren ergibt), - die Errichtung einer Bandstrasse zur Aufbereitung, - die Gestattung nach § 15 BNatSchG i.V.m. § 10 SächsNatSchG und - die Erlaubnis gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 der LSG-VO „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Meißen. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in der Gemarkung Naundorf bei Ortrand der Gemeinde Thiendorf beansprucht. Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Gemeinden Thiendorf und Schönfeld.

OECD-Handbuch stärkt Umweltschutz in Rohstofflieferketten

OECD-Handbuch stärkt Umweltschutz in Rohstofflieferketten Drohnenansicht eines kontaminierten, giftigen Wasserlaufs in Geamana, Rumänien Das neue OECD-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten ist ein Meilenstein für den Umweltschutz in globalen Wertschöpfungsketten. Erstmals wird konkret beschrieben, wie Unternehmen Umweltbelastungen am Anfang ihrer globalen Lieferketten identifizieren, bewerten, priorisieren und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Wiedergutmachung ergreifen können. Der Bergbau ist für die Energiewende und die Erreichung der ⁠ UN ⁠-Nachhaltigkeitsziele vorerst unverzichtbar, aber ein Hochrisikosektor für Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegende Umweltbelastungen. Viele Unternehmen, beispielsweise aus dem Automobil- oder Maschinenbausektor, sind auf Metalle aus globalen Lieferketten angewiesen und sehen sich gleichzeitig gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige Unternehmensführung gegenüber. Diese spiegeln sich zunehmend in gesetzlichen Anforderungen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der neuen EU-Batterieverordnung wider: Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Missstände in ihren Lieferketten zu identifizieren, ihnen zu begegnen, darüber Rechenschaft abzulegen und so in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Kooperation mit ihren Geschäftspartnern Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Was das konkret für den Schutz von Menschenrechten bedeutet, ist bereits in einer Vielzahl von Standards und Handreichungen beschrieben und zunehmend in die unternehmerische Beschaffungspraxis integriert. Für den Umweltbereich gibt es angesichts der dreifachen planetaren Krise aus Klimaerhitzung, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung großen Handlungsdruck, aber bislang wenig praktische Anleitung. Diese Lücke wird nun durch das neue ⁠ OECD ⁠-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten geschlossen. Das Handbuch beschreibt Umweltaspekte bei der Gewinnung und Verarbeitung mineralischer und metallischer Rohstoffe. Es soll Unternehmen im „Downstream“-Bereich globaler Lieferketten (Hersteller von Endprodukten und Halbzeugen, Metallhändler, Metallbörsen, Einzelhändler) dabei unterstützen, Umweltaspekte in ihr Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement zu integrieren. Ebenso soll es Unternehmen im „Upstream“-Bereich (Bergbau, Rohstoffhändler, Metallhütten, Raffinerien und Recycler) dabei helfen, die Erwartungen ihrer Kunden im „Downstream“ zu erfüllen. Es beschreibt in vier Kapiteln, warum risikobasierte umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten von Bedeutung sind, welche schädlichen Umweltauswirkungen im Upstream Bereich auftreten können und wie Umweltaspekte bei der Implementierung des 6-stufigen OECD Rahmenwerks Schritt-für Schritt berücksichtigt werden können. Die Entwicklung des Handbuchs geht auf eine Politikempfehlung des ⁠ UBA ⁠ zurück. Im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠) die Entwicklung des Handbuchs durch das OECD Center for Responsible Business Conduct angestoßen und mitfinanziert. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben den internationalen Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Prozess bei der OECD begleitet und fachlich unterstützt.

Die Nutzung natürlicher Ressourcen. Bericht für Deutschland 2022.

Deutschland hat sich mit dem Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen bekannt. Das Umweltbundesamt unterstützt die Umsetzung von ProgRess unter anderem mit diesem Bericht zur Nutzung natürlicher Ressourcen in Deutschland, der nach 2016 und 2018 zum dritten Mal erscheint. Der Bericht analysiert neue Zahlen über die Zusammenhänge von Rohstoffentnahme, Rohstoffhandel, der Rolle der Wirtschaft und des Konsums. Außerdem werden Umweltauswirkungen der Rohstoffentnahme und andere natürliche Ressourcen behandelt. In einem „Spezial“ wird abschließend die Rohstoffnutzung der Zukunft betrachtet. Veröffentlicht in Broschüren.

Wer wird Berlins Lebensmittelretter*in 2023?

Mit dem Preis „Berliner Lebensmittelretter*in“ prämiert die Senatsverwaltung Privatpersonen, Initiativen, Projekte, Vereine und Unternehmen mit Erstwohnsitz bzw. Hauptsitz in Berlin, die mit ihren herausragenden Projekten, konkreten Aktivitäten und innovativen Ideen sowie mit großem Engagement dazu beitragen, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Nach Angaben der Verbraucherzentralen in Deutschland landen Jahr für Jahr bundesweit rund zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Verbraucher*innen werfen demnach pro Kopf etwa 75 Kilogramm Lebensmittel im Jahr weg, rund 50 Kilogramm davon sind vermeidbar. Die Verschwendung von Lebensmitteln verursacht hohe wirtschaftliche, aber auch ökologische Schäden. Werden Lebensmittel weggeworfen, gehen wertvolle Rohstoffe, Energie und Wasser verloren, die in der Produktionskette vom Anbau bis zum Handel gebraucht werden.

TD Rohstoffhandel Haidhof GmbH & Co. KG (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Ziegelholz 20 93158 Teublitz Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: TD Rohstoffhandel Haidhof GmbH & Co. KG Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Kunz Rohstoffhandel GmbH (2008 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Feldstr. 8 86156 Augsburg Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Kunz Rohstoffhandel GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

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