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Errichtung einer Anlage zur Schwefelverbrennung für die CO2-freie Herstellung von Prozessdampf und die optimale Versorgung mit Rohstoffen

Die Chemiewerk Bad Köstritz GmbH ist ein mittelständischer Hersteller von anorganischen Spezialchemikalien. Für die chemischen Herstellungsprozesse im Werk wird Dampf benötigt, für dessen Erzeugung Erdgas verbrannt wird. Zur Herstellung von Thiosulfaten und Sulfiten kommen flüssiges Schwefeldioxid und Schwefel zum Einsatz. Um Kieselsole und -gele herzustellen, wird konzentrierte Schwefelsäure verwendet. Bisher werden die benötigten Rohstoffe von externen Lieferanten bezogen und am Standort gelagert. Gegenstand des Vorhabens ist die Umsetzung eines innovativen Verfahrenskonzepts, mit welchem auf Basis von flüssigem Schwefel die weiteren benötigten Rohstoffe nach Bedarf am Standort hergestellt werden können. Im Zentrum steht die Errichtung einer Anlage zur Verbrennung von flüssigem Schwefel, der als Abprodukt bei Entschwefelungsprozessen in Raffinerien oder Kraftwerken anfällt. Das bei der Verbrennung entstehende Schwefeldioxid (SO 2 ) wird mit einem Abhitzekessel abgekühlt. Ein Teil davon wird im Anschluss mit Hilfe einer Adsorptionskälteanlage verflüssigt. Der andere Teil des SO 2 wird in einem Konverter mittels eines Katalysators zu Schwefeltrioxid (SO 3 ) oxidiert und anschließend in einem Adsorber in konzentrierte Schwefelsäure umgewandelt, das Verhältnis SO 2 zu H 2 SO 4 (Schwefelsäure) kann dem Bedarf der Produktion flexibel angepasst werden. Mit der bei den Prozessen entstehenden Wärme wird Dampf erzeugt, welcher für den Antrieb des Gebläses für die Verbrennungsluft, zum Betrieb der Adsorptionskälteanlage und mittels einer Turbine zur Stromerzeugung genutzt wird. Der restliche Dampf wird in das vorhandene Dampfnetz des Werks eingespeist. Der erzeugte Strom wird zum Betrieb der Anlage und darüber hinaus für den Eigenbedarf am Standort verwendet. Das innovative Verfahrenskonzept geht deutlich über den Stand der Technik in der Chemiebranche hinaus und hat Modellcharakter. Es zeigt auf, wie an einem Standort aus einem einzigen Rohstoff verschiedene Produkte wirtschaftlich, bedarfsgerecht und gleichzeitig umweltfreundlich hergestellt werden können. Die Reduzierung der Anzahl der Rohstofftransporte trägt zur Umweltentlastung bei. Das Verfahren erzeugt keine Abfälle und Abwässer. Mit der konsequenten Abwärmenutzung zur Dampferzeugung können ca. 50 Prozent des Grundbedarfs an Dampf des Werks gedeckt und dadurch etwa die Hälfte des bisher zur Dampferzeugung genutzten Erdgases eingespart werden. Gegenüber dem gegenwärtigen Produktionsverfahren können insgesamt ca. 3.400 Tonnen CO 2 -Emissionen jährlich vermieden werden, was einer Minderung um etwa 33 Prozent entspricht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Chemiewerk Bad Köstritz GmbH Bundesland: Thüringen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

Rohstoffsicherungskarte von Niedersachsen 1 : 25 000

Durch Berücksichtigung geowissenschaftlicher und rohstoffwirtschaftlicher Kenntnisse ist es möglich, Rohstoffgebiete zu klassifizieren und auf Karten entsprechend darzustellen. Das Ergebnis ist die Rohstoffsicherungskarte 1 : 25 000 (RSK25), die für Niedersachsen flächendeckend digital vorliegt und fortlaufend aktualisiert wird. Diese Information über rohstoffwirtschaftlich prioritäre Gebiete wird Raumplanern zur Verfügung gestellt. Für ihre Arbeit ist es erforderlich und hilfreich, die Rohstoffgebiete in Wertstufen einzuteilen. Wegen der Vielzahl der konkurrierenden Nutzungsansprüche an den begrenzten Naturraum ist es nur so möglich, das Rohstoffpotenzial großflächig, verbindlich und langfristig zu schützen. Die Auswahl der Flächen, die für die ausreichende Rohstoffversorgung des Landes unbedingt gesichert werden müssen, erfordert einerseits umfassende geowissenschaftliche Daten, andererseits aber auch möglichst detaillierte Kenntnisse über die regionalen und überregionalen Wirtschaftsstrukturen. Wichtige Grundlage für die Bewertung ist nicht nur die Qualität der unterschiedlichen Rohstoffe, sondern auch eine grobe Einschätzung des langfristigen regionalen und landesweiten Bedarfs. In diesem Zusammenhang muss beispielsweise die Verkehrsanbindung der einzelnen Flächen berücksichtigt werden, ebenso wie die Standortgebundenheit bestimmter Industriezweige. Ein Beispiel dafür ist die Zementindustrie, für die aufgrund sehr hoher betrieblicher Investitionen und eines sehr großen Rohstoffbedarfs die planerische Sicherung von Lagerstätten in unmittelbarer Nähe zum Werksstandort erfolgen muss. Seit mehreren Jahrzehnten werden deshalb vom LBEG neben geowissenschaftlichen auch zahlreiche andere Daten erhoben. In Regionen, in denen ausreichende Basisdaten fehlen, werden vom LBEG spezielle Bohrprogramme sowie mineralogische und geochemische Untersuchungen von Rohstoffen durchgeführt.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Rohstoffpotenzialflächen Kategorie 2 Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): In dem Datensatz „Rohstoffpotenzialflächen Kategorie 2 Saarland“ werden mögliche Vorrangflächen dargestellt. Die Flächen sind hinsichtlich der Rohstoffgewinnung nicht geschützt, sind aber für die langfristige Versorgung der heimischen Wirtschaft mit Rohstoffen wichtig. Die Felder der Attributtabelle erklären sich selbst und beinhalten Angaben über den Rohstoff. Die Daten wurden ins GDZ importiert und dort als Werte der Multifeatureklasse Wert Geologie modelliert, die sich zusammensetzt aus der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ghgeowt (enthält die Gk100, die GK25, und die Rohstoffflächen) der linienhaften Featureklasse GDZ2010.L_ghgeowt (enthält die GK15_Bänke, die GK25_Tektonik und die GK100_Tektonik) , der punkthaften Featureklasse GDZ2010.P_ghgeowt (enthält die Geotope) und der dazugehörigen Businessklasse GDZ2010.ghgeowt. Anschließend wurden die Werte für die Objektart = rpk2 exportiert in die Filegeodatabase GDZ_GDB. Folgende Attribute sind relevant: NAME ROHST_NR (Rohstoffnummer) ROHST_ART (Rohstoffart) PRODUKT - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Kiesabbau "Schlatt 1" Riedlingen-Neufra, Martin Baur GmbH

Die Firma Martin Baur GmbH mit Sitz in 88521 Binzwangen, hat mit Schreiben vom 04.06.2024 (Eingang beim Landratsamt Biberach am 05.06.2024) den Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenabbau von Kies mit anschließender Wiederverfüllung am Standort Riedlungen-Neufra, Abbaufeld 1 im Gewann „Schlatt“ eingereicht. Das Abbaugebiet ist im Regionalplan Donau-Iller (Gesamtfortschreibung) als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen vorgesehen und grenzt unmittelbar an die bestehende Kiesgrube Riedlingen-Neufra an (vgl. RVDI-ID #1A-0052-2). Das Vorhaben stellt folglich eine Erweiterung dar und umfasst den Aufschluss von ca. 14,5 Hektar Fläche bei einer Abbautiefe von 20 bis 25 Metern (gemessen von der Geländeoberkante). Die Abbaurichtung wird von Ost nach West erfolgen. Nach der Abgrabung wird das Abbaufeld bis auf das Niveau des Urgeländes aufgefüllt und planmäßig rekultiviert. Bei den beanspruchten Flächen handelt es sich derzeit um überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Vorhabengebiet konnte durch mehrjährige Bohrkampagnen abbauwürdiges Moränkies festgestellt werden. Das prognostizierte Rohstoffvorkommen beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung für die nächsten 10 bis 17 Jahre sichern. Die rohstoffgeologische Eignung ist gegeben. Der abgegrabene Kies wird mittels einer Förderbandstraße zum Aufbereitungsstandort „Einhartsrain“ transportiert, um so Lärm- und Staubimmissionen zu minimieren. Die Aufbereitung des Kieses erfolgt in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Martin Baur in Riedlingen-Neufra. Das Abbaugebiet wird über die bestehende Zu- und Abfahrt an die B 311 verkehrlich erschlossen. Eine Nutzung zusätzlicher Wege außerhalb des Abbaugebietes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich wird durch die Erweiterung das Verkehrsaufkommen zur Abbaustätte geringer, da auf eine externe Zufuhr von Rohstoffen möglichst verzichtet werden kann. Vorliegend bedarf der Antrag auf Kiesabbau einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. §§ 2, 49 der Landesbauordnung (LBO) und §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der Vorhabengröße unter Berücksichtigung des bestehenden Abbaugeländes besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im öffentlichen Scopingtermin vom 21.09.2021 wurde das Vorhaben vorgestellt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Fachbehörden festgelegt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an den Planungen und Ziele der Firma Martin Baur beteiligt und über die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Auf der Internetseite der Firma sowie an vier Terminen, wurde seitens der Firma das Vorhaben vorgestellt und über die Erweiterung der Abbaustätte vor Ort berichtet (02.07.2021, 03.07.2021, 09.07.2021, 10.07.2021). Die Termine wurden ortsüblich in den Gemeindeblättern Riedlingen, Altheim, Dürmentingen und Ertingen sowie auf der Internetseite der Firma Martin Baur die Bevölkerung bekanntgemacht (vgl. § 2 UVwG). Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kontaktdaten des Sachbearbeiters: E-Mail philipp.haering@biberach.de Telefon +49 7351 / 52 – 7659

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für den Tontagebau Bollstedt-West der Firma CREATON GmbH

Die Firma CREATON GmbH beabsichtigt in den Gemarkungen Bollstedt und Altengottern die Fortführung ihrer Gewinnungstätigkeit auf Ton.Der Vorhabenstandort befindet sich im Ortsteil Höngeda der Stadt Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis. Aktuell finden die bergmännischen Arbeiten innerhalb des Bergwerkseigentum Bollstedt-West statt. Die Rohstoffgewinnung erfolgt auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplans 2005-2030 und des aktuellen Hauptbetriebsplans. Die Rohstoffe werden zur Produktion von Dachziegeln im Ziegelwerk Höngeda eingesetzt. Um die Rohstoffversorgung des Ziegelwerks langfristig abzusichern, ist die Erschließung neuer Lagerstättenbereiche erforderlich. Der Tagebau soll sich südlich bzw. südöstlich erweitern in das Bergwerkseigentum Bollstedt-Süd. Die CREATON GmbH ist Eigentümerin der beiden Bergbauberechtigungen. Durch die Rohstoffgewinnung der vergangenen Jahre wurde die vom fakultativen Rahmenbetriebsplan umfasste Fläche bereits zu einem erheblichen Teil (mind. 80%) abgebaut. Somit werden die Rohstoffvorräte vor Ablauf der Geltungsdauer im Jahr 2029 erschöpft sein. Die Antragsfläche des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes erstreckt sich auf 45,5 ha und ermöglicht eine Vorhabenlaufzeit von mind. 35 Jahren, bei einer jährlichen Fördermenge von 60.000 m³ (ca. 120.000 t) Ton. Das geplante Vorhaben umfasst neben der Erweiterung, auch den Verbleib von vier Tagebaurestgewässern, sowie die geänderte Landschaftsgestaltung bzw. Wiedernutzbarmachung innerhalb des Geltungsbereiches des fakultativen Rahmenbetriebsplanes.

Umweltministerium stellt weitere 23,4 Mio. Euro für Energie-Investitionen von Unternehmen bereit

Neue Chance für kleine und mittlere Unternehmen, die regenerativ erzeugten Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff oder Bereitstellung von Wärme nutzen wollen. Das Umweltministerium startet heute die dritte Antragsrunde für das zum Jahresbeginn 2024 aus der Taufe gehobene Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“. Ab sofort stehen 23,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit, um die heimische Wirtschaft bei Investitionen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme zu unterstützen. Anträge können bis Ende Januar 2025 gestellt werden. Dazu sagt Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Für eine erfolgreiche Energiewende müssen wir fossile Energieträger nicht nur im Strombereich ersetzen, sondern auch in energieintensiven Prozessen unserer Wirtschaft. Deshalb ist es so wichtig, klimafreundlichen Strom aus Wind oder Sonne für die Produktion von grünem Wasserstoff oder die Wärmeerzeugung zu nutzen. Für die erforderlichen Investitionen in Elektrolyseure oder Power-to-Heat-Anlagen geben wir jetzt wieder finanziellen Rückenwind.“ Das Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ umfasst insgesamt 115 Millionen Euro und besteht aus zwei Bausteinen: Für den Bereich „Sektorenkopplung“, für welchen der neue Förderaufruf gilt, stehen insgesamt 50 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Hinzu kommen in zweiten Baustein 65 Millionen Euro aus dem europäischen „Fonds für einen gerechten Übergang“ („Just Transition Fund“, kurz „JTF“) für die klimaneutrale Transformation der fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung der Industrie im Mitteldeutschen Revier. Aus den ersten beiden Runden liegen EFRE-Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von rund 26,6 Millionen Euro vor. Weitere Informationen zu den Förderkonditionen finden sich auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-zukunftsenergien. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Rohstoffsicherungskonzept Sachsen-Anhalt 2024

Als Grundlage für die Rohstoffgewinnung in Sachsen-Anhalt wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart, ein Rohstoffsicherungskonzept zu erarbeiten, das nun vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) vorgelegt wurde. Auf 104 Seiten ist das Rohstoffpotential des Landes erfasst, analysiert und bewertet. Ziel ist es, die fachliche Informationslage und die planerische Sicherheit für die Landes- und Regionalplanung deutlich zu verbessern. Dabei wurden neben den lagerstättengeologischen und -wirtschaftlichen Fragestellungen auch Details zu den Verteilungsräumen, den Verbraucherstrukturen sowie den sozialen Strukturen berücksichtigt. Der Kenntnisstand zur Rohstoffverbreitung kann Importabhängigkeiten minimieren und die einheimische Wertschöpfung stärken. Die Umsetzung der empfohlenen Rohstoffsicherung trägt zur Stabilität der Lieferketten bei. Das Rohstoffsicherungskonzept zeigt, dass Sachsen-Anhalt über ein vielfältiges Potential an Rohstoffen verfügt. Für zahlreiche Rohstoffarten reichen die prognostizierten Vorräte bei gleichbleibenden Fördermengen noch für mindestens fünfzig Jahre. Jedoch ist ihre Gewinnung in fast allen Betrieben nur für relativ kurze Zeiträume – meist weniger als zehn Jahre – zugelassen. Die Konflikte mit anderen Raumnutzungen sowie die oft fehlende Akzeptanz für eine Rohstoffgewinnung führen zu umfangreichen und zeitintensiven Genehmigungsverfahren. Aufgrund nicht vorhandener Fachplanungen kann die Rohstoffgewinnung nur mit den Instrumenten der Raumordnung gesichert werden. Jede überplante bzw. überbaute Lagerstätte ist für die Rohstoffversorgung und als Daseinsvorsorge für kommende Generationen verloren. Eine frühzeitige raumordnerische Abwägung und Festlegungen zur Rohstoffsicherung sollen zu einer durchgehenden Rohstoffversorgung führen, um den Erhalt von Wertschöpfungsketten und erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu ermöglichen. In Sachsen-Anhalt sind 251 Lagerstätten mit oberflächennah anstehenden Rohstoffen wie Kalkstein, Hartgestein, Quarzsand, Kiessand, Ton/Kaolin, Werk- und Dekostein sowie Torf erfasst. Diese verteilen sich auf insgesamt 317 km² und entsprechen damit etwa 1,5 % der Landesfläche. Aus fachlicher Sicht sind 37 % (115 km²) davon als landesbedeutsame Lagerstätten einzustufen. Daran gebunden sind vorrangig die Wertschöpfungen der Zement-, Soda- und Glasindustrie sowie anteilig der Bauwirtschaft. Weitere 45 % (143 km²) dieser Rohstoffflächen dienen der regionalen Versorgung, vorwiegend der Bauwirtschaft. Die 13 tiefliegenden Lagerstätten für Kali-/Steinsalz und Erdgas sind alle landesbedeutsam. Sie umfassen insgesamt rund 2700 km². Die meisten in Nutzung befindlichen Lagerstätten basieren auf Erkundungen, die bereits vor der deutschen Wiedervereinigung durchgeführt worden sind. Das bedeutet, dass jetzt auch die Aufsuchung zukünftiger Lagerstätten in Gebieten mit zu erwartendem geologischem Potential (Standortgebundenheit der Rohstoffe) ermöglicht und vorsorglich gesichert werden sollte. Nur ein fortlaufender Kenntnisgewinn zu den geologischen Verhältnissen gewährleistet eine vorausschauende, nachhaltige Versorgung unserer Gesellschaft mit Rohstoffen. Das Aufzeigen von Rohstoffpotentialen im Vorfeld der industriellen Nutzung ist eine staatliche Aufgabe. Sie können das Rohstoffsicherungskonzept für Bodenschätze Sachsen-Anhalt hier herunterladen: Rohstoffsicherungskonzept_LSA_2024.pdf (PDF, barrierearm)

Für eine echte zirkuläre Wende aus der linearen Sackgasse

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit der Entwicklung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) einen entscheidenden Beitrag zur Senkung des primären Rohstoffverbrauchs, der Reduzierung der Umweltbelastung, zum ⁠ Klimaschutz ⁠ und zur Ressourcenschonung zu schaffen bei gleichzeitiger Sicherung der Rohstoffversorgung. Dieses Papier fasst die Empfehlungen der Ressourcenkommission am Umweltbundesamt (KRU) zur NKWS zusammen. Die KRU ist ein Gremium unabhängiger Expertinnen und Experten, welches das Umweltbundesamt mit konkreten Vorschlägen zur Ressourcenpolitik berät. Veröffentlicht in Fact Sheet.

240904_Rili_Sektor_AGVO.pdf

Vorläufige Fassung vom 04.09.2024 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Erl. des MWU vom 8. Januar 2024 – 31-46813-9 1. 1.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Zuwendungszweck 1.1.1 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck, Treibhaus- gasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwi- schen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert wer- den. 1.1.2 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infra- strukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Ener- giequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen gemäß Nummer 1.1 zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und 1 Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen, b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchfüh- rungsverordnungen, c) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1; L 421 vom 26.11.2021, S. 74), d) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwen- dung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 (ABI. L 167 vom 30.6.2023, S. 1), e) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), f) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Februar 2024, MBI. LSA S. 310, in der jeweils geltenden Fassung), g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses (RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBI. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung), h)des EFRE/JTF - Programms 2021–2027 Sachsen-Anhalt und i)der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF für die Förderperiode 2021 bis 2027. 1.3 Zuwendungsanspruch 2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 2. 2.1 Gegenstand der Förderung Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sol- len auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nut- zung ermöglicht werden. 2.2 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff ge- fördert, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. 2.3 Projekte, die den Zuwendungszwecken in Nummer 1.1 und den näher definierten För- dergegenständen in den Nummern 2.1 und 2.2 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2.3.1 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzuordnen sind, sind insbesondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstel- lung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.3.1 Buchst. a sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. 2.3.2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzuordnen sind, sind beispielsweise: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder 3

Rahmenbetriebsplan Quarzsandtagebau "Asbach", Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf

Zur weiteren Deckung der Rohstoffversorgung für das Betonwerk des Unternehmens Godelmann GmbH & Co. KG beantragte das Tochterunternehmen Naabkies GmbH & Co. KG, Industriestraße 1, 92269 Fensterbach den Kiesabbau auf den Flur-Nr. 1657, 1656, 1661, 1660, 1665/1, 1658 (TF), 1659, 1678, 1676, 1677/1, 1677 und 1679 der Gemarkung Schwarzenfeld, Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf. Der Sand- und Kiesabbau erfolgt in zwei Stufen, wobei die Fläche der Stufe I 113.112 m² (11,31 ha) beträgt, die Fläche der Stufe II 205.629 m² (20,56 ha). Ursprünglich wurde ein „Wasserrechtlicher Antrag“ für einen Teilbereich der hier vorliegenden Planung gestellt (im Bereich der Flur-Nr. 1657 und 1656, Gemarkung Schwarzenfeld), sowie im weiteren Verfahrensablauf ein frühzeitiger Abbaubeginn für eine Teilfläche der beantragten Fläche genehmigt. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Auf Wunsch des Abbauunternehmens soll nunmehr das Abbaugebiet ausgeweitet werden und bergrechtlich als obligatorischer Rahmenbetriebsplan genehmigt werden. Der Abbau soll nach § 52 Abs. 2b stufenweise zugelassen werden. Die Stufe I entspricht dabei dem ursprünglichen Umfang des wasserrechtlichen Antrages. Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes – BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV –) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern –. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des vorgenannten BBergG, in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – UVP-V Bergbau – vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa) und bb) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da ein Gewässer hergestellt wird und eine Abbaufläche von mehr 25 ha erfolgt. Das Unternehmen Naabkies GmbH & Co. KG hat mit den vorgelegten Unterlagen gemäß § 57 b BBergG die Zulassung des vorzeitigen Beginns für eine Teilfläche beantragt. Diese Teilfläche entspricht dem Bereich der Flurnummern 1656 und 1657, Gemarkung Schwarzenfeld des ursprünglich gestellten „Wasserrechtlichen Antrages“, in dem bereits damals der vorzeitige Beginn genehmigt wurde. Der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde begründet; der Antragsteller hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung des Vorhabens verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht planfestgestellt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Die Planunterlagen liegen in der Markt Schwarzenfeld nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

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