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25 Jahre Chemieunglück in Bhopal: Fehler, die wir nicht vergessen dürfen

Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte im internationalen Chemikalienmanagement und mahnt weiter zur Wachsamkeit Am 03. Dezember 1984 ereignete sich in der indischen Stadt Bhopal in einem Betrieb der Union Carbide India Ltd ein folgenschwe­rer Chemieunfall. Wegen zahlreicher Mängel, Fehler und nicht funktionierender Sicherheitseinrichtungen, gelangte eine Gaswolke aus 20 bis 30 Tonnen des sehr giftigen Zwi­schenproduktes Me­thylisocyanat in die Atmosphäre. In der ersten Woche starben mindestens 2.500 Menschen und 500.000 wurden zum Teil schwer verletzt. Noch Jahre später waren bis zu 50.000 Menschen in Folge des Unfalls behindert und die Sterblichkeitsrate in der Bevölke­rung erhöht. In Bhopal lebten zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 700.000 Menschen, davon ca. 130.000 in unmittelbarer Nähe zum Betrieb. Das Unglück ist die bis heute schlimmste Chemiekatastrophe. „Der Preis für Industriekatastrophen wie in Bhopal ist so hoch, dass die Lehren daraus nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Auch in Deutschland und Europa müssen wir immer wieder kritisch prüfen, ob wir genug für die Sicherheit unserer chemischen Anlagen tun”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Das Bhopal-Unglück löste weltweit Aktivitäten aus, chemische Betriebe sicherer zu machen. Bereits aufgrund früherer Störfälle, wie dem in der italienischen Stadt Seveso 1976, schuf Deutschland 1980 mit der Störfall-Verordnung und 1982 die EU in der Seveso-Richtlinie ein übergreifendes Anla­gensicherheitsrecht. Die Störfall-Ver­ord­nung fordert ein stringentes Sicherheitskonzept, um Störfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Systematische sicherheitsanalytische Un­tersuchungen industrieller Produktionsverfah­ren und Anlagen sind heute Standard. Unterstützt werden diese Fortschritte durch Informationspflichten nach der europäi­schen Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠, wonach Chemikalienhersteller auch Zwi­schenprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren müssen. Methylisocyanat, das in Bhopal zur Katastrophe führte, ist ein Beispiel dafür. Unternehmen in Industriestaaten müssen auch Verantwortung für die Sicher­heit ihrer Chemieanlagen in weniger entwickelten Ländern übernehmen. Sicherheitsstandards dürfen nicht geringer als in Europa oder Nordamerika sein. Dafür wurden von der Or­ganisa­tion für Ökonomische Zusammenar­beit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) und der Wirtschafts­kommission für Europa der Verein­ten Nationen (⁠ UNECE ⁠) Leitfäden erarbeitet. Diese fordern bei dortigen Investitionen gleiche Sicherheitsniveaus wie in Industriestaaten. Dies gilt auch für deutsche Unternehmen. Ob die Empfehlungen immer befolgt werden, ist bisher nicht geprüft. Die zunehmende Vernetzung der internationalen Chemikalienproduktion demonstriert, wie wichtig internationale Sicherheitsstandards in der Chemikalienproduktion sind. Geringere Standards dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein. Internationale Überein­kommen zum Chemikalienmanagement nehmen dazu auch die Industriestaaten in die Pflicht: So dürfen nach dem Rotterdamer Übereinkommen (Prior Informed Consent Procedure = PIC) gefährliche Chemikalien nur mit Informationen zu ihren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und nicht ohne vorherige Zustim­mung durch das Empfängerland exportiert werden. Das Umweltbundesamt unter­stützt durch Fachinformationen die Fortentwicklung dieses Übereinkommens. Das Umweltbundesamt ist der Meinung, dass die Sicherheit der Chemikalienproduktion noch weiter verbessert werden muss. Erkenntnisse aus der Katastrophe in Bhopal sollten noch mehr beachtet werden, indem man zum Beispiel:

POP-Implement: Beiträge zur Umsetzung der Stockholm-Ziele (Beschränkung und Eliminierung) für relevante Anwendungen bestimmter POP – Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland

Die in diesem Projekt erarbeiteten Beiträge dienen Deutschland als Vertragsstaat des ⁠ Stockholmer Übereinkommens ⁠ bei der Umsetzung des Übereinkommens und der ⁠ POP ⁠-Verordnung. Die Bestandsaufnahme der gelisteten Stoffe und Ausnahmen sowie ein vergleichender Überblick über die Berichterstattung dienen als Information für die Erstellung des nächsten nationalen Umsetzungsplans, ebenso wie die Verknüpfung von Themen der Chemikaliensicherheit und Anlagentechnik sowie Abfall, Zusammenhänge zwischen Stockholmer, Basler und Rotterdamer Übereinkommen mit der ⁠ EU POP-Verordnung ⁠. Das im Projekt entwickelte Recherche-Tool trägt zur Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei. Veröffentlicht in Texte | 93/2019.

Rotterdam Konvention (PIC) tritt in Kraft

Die Konvention sieht vor, dass Importländern die notwendigen Informationen über Chemikalien zur Verfügung gestellt werden, um potentielle Risiken zu erfassen. (Vorherige Einverständniserklärung = Prior Informed Consent, PIC). Ein Land kann den Import einer PIC-Chemikalie ablehnen, wenn der sichere Umgang mit einem Stoff in diesem Land nicht gewährleistet werden kann. Weitere Bestimmungen der PIC-Konvention wie z.B. Kennzeichnungspflichten des Exporteurs tragen zur sicheren Anwendung der Chemikalien bei, falls dem Import zugestimmt wurde. Die Rotterdam-Konvention ist am 24. Februar 2004 in Kraft getreten.

Endosulfan, Alachlor und Aldicarb im Anhang III des Rotterdamer Übereinkommens aufgenommen

Im Rahmen der fünften Vertragsstaatenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens wurde am 24. Juni 2011 die Liste der Chemikalien erweitert, deren internationaler Handel zukünftig die Zustimmung des Empfängerlandes zum Import voraussetzt. Dem jeweiligen Importland müssen bei diesem so genannten "Prior Informed Consent"-Verfahren zudem Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bereitgestellt werden, um einen verantwortlichen Umgang sicherzustellen. Diese Regeln des Rotterdamer Übereinkommens gelten jetzt auch für den Handel mit den Chemikalien Endosulfan, Alachlor sowie Aldicarb.

Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts

Das Projekt "Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. In diesem Projekt unterstützt das Ecologic Institut das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei der Analyse von Umsetzungs- und Vollzugsdefiziten sowie der Identifikation von Regelungslücken in umweltvölkerrechtlichen Verträgen. Ein Schwerpunkt des Projekts liegt auf der völkerrechtlichen Begleitung von Verhandlungen mit dem langfristigen Ziel, die Durchsetzung von deutschen Positionen auf internationaler und bilateraler Ebene zu verbessern. Das Ecologic Institut erarbeitet für das BMU rechtliche Analysen, Handlungsempfehlungen und Vorschläge und bewertet Vorschläge anderer Vertragsparteien. Dazu gehört auch die Teilnahme an den Vertragsstaatenkonferenzen und anderer Sitzungen der Organe der betreffenden völkerrechtlichen Verträge, z.B. des Stockholmer Übereinkommens über Persistente Organische Schadstoffe oder des Rotterdamer Übereinkommens zu Chemikaliensicherheit. Das Projekt baut auf dem Vorgängerprojekt 'Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts' auf.

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