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Found 7977 results.

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Entwicklung extensiver Grünlandnutzung auf Standorten mit besonderem Entwicklungspotenzial

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Im Landschaftsprogramm Saarland werden die Flächen mit besonderem standörtlichem Entwicklungspotenzial (hergeleitet aus der Bodenübersichtskarte des Saarlandes, siehe auch "Böden mit besonderen Standorteigenschaften", Kapitel 2.3.3 Lapro Saar) als Entwicklungsschwerpunkte für die Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzung oder die Überführung standortfremder Waldbestände dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3.3 und Kapitel 6.5.3

Umweltprobenbank Nr. 14014: Quecksilber / Muskulatur / Saar, Staustufe Güdingen

Anzahl der Proben: 31 Gemessener Parameter: Natürlich vorkommendes hochtoxisches Übergangsmetall, das unter Normalbedingungen flüssig ist Probenart: Muskulatur Bei der Muskulatur handelt es sich um den essbaren Teil des Fisches, über den eine direkte Verbindung zur Nahrungskette des Menschen besteht. Probenahmegebiet: Saar, Staustufe Güdingen Die Saar beim Eintritt in den Saarländischen Verdichtungsraum

Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Staatliche_Dienste - Rathäuser im Saarland

Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Standorte der Rathäuser der saarländischen Kommunen (Quelle: eGo Saar, Stand 05/2022).

Forstliches Vermehrungsgut im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst veröffentlicht Informationen zu den Erntezulassungsflächen, Gebietseigenen Gehölzen und Herkunftsgebieten im Land Brandenburg, mit Unterteilung nach Baum- bzw. Gehölzarten.

WFS Nitratbelastete Gebiete § 13aDüV

Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Genetik und Züchtung der Esche vor dem Hintergrund des Eschentriebsterbens - Analyse der Intensivmonitoringflächen und von Plusbäumen (Innerhalb von Fraxgen)

Das Projekt "Genetik und Züchtung der Esche vor dem Hintergrund des Eschentriebsterbens - Analyse der Intensivmonitoringflächen und von Plusbäumen (Innerhalb von Fraxgen)" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Das Projekt 'Analyse der Intensivmonitoringflächen und von Plusbäumen' ist Teil des Unterverbundes FraxGen (Genetik und Züchtung zum Eschentriebsterben in Deutschland), der sich in das Demonstrationsvorhaben FraxForFuture integriert. Ziele des Unterverbundes sind: 1. Identifikation gesunder und vitaler Plusbäume und deren Charakterisierung mittels molekular-genetischer Marker sowie Erkenntnisse über die Diversität, Bestandes- bzw. Populationsstrukturen und über die Bestäubungsverhältnisse der Esche in Deutschland 2. Untersuchungen zur genetischen Vielfalt und Struktur hinsichtlich Resistenz und Anfälligkeit der Esche in Deutschland 3. Vegetative und generative Vermehrung ausgewählter Plusbäume sowie Vermehrung mittels Pfropfung, Okulation und Gewebekultur; Aufbau von Klonarchiven und Samenplantagen, die für die Erhaltung der genetischen Ressourcen der Esche, die Bereitstellung von vitalem Vermehrungsgut und für weiterführende Züchtungsarbeiten genutzt werden können 4. Identifikation unterschiedlich exprimierter Gene in gegenüber dem Eschentriebsterben resistenten und anfälligen Eschengenotypen und Entwicklung adaptiver genetischer Marker Die Abteilungen Waldnaturschutz und Waldschutz wählen auf Intensivmonitoringflächen 100 Bäume pro Bestand für die genetische Charakterisierung aus. Diese Bäume werden mit neutralen (cpDNA- und nukleare Mikrosatelliten) und adaptiven (schon existierenden und vom Projektpartner Uni Göttingen entwickelten) Genmarkern untersucht. Die Genotypisierung der Core-Bestände an neutralen Markern geben Informationen über das genetische Potential und die Herkunft der Eschen in diesen Beständen. Aus einer Assoziation zwischen genetisch definierten Herkünften und phänotypischer Ausprägung bezüglich der Toleranz gegenüber Eschentriebsterben können Vorschläge auf tolerante Herkünfte abgeleitet werden. Von der Abteilung Waldnaturschutz werden mit Hilfe der im Unterverbund definierten Selektionskriterien im gesamten baden-württembergischen Landesgebiet Plusbäume ausgewählt. Geplant ist die Auswahl von 200 Plusbäumen. Von diesen Plusbäumen werden Reiser geerntet und für Pfropfungen genutzt. Insgesamt ist die Pfropfung von 350 Plusbäumen, mit bis zu 30 Ramets je Genotyp vorgesehen (gesamter süddeutscher Raum). Während der Anzuchtsphase wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern aus FraxPath, die Pfropflinge weiter pathologisch zu charakterisieren. Die erzeugten Ramets/Klone werden in eigens angelegtem Klonarchiv gesichert und gepflegt. Zusätzlich werden von den 200 ausgewählten Plusbäumen 120 Bäume zur Saatgutgewinnung beerntet. Dieses Saatgut wird zusammen mit dem Saatgut anderer Projektpartner an der FVA stratifiziert und in der betriebseigenen Baumschule ausgesät. Geplant ist 220.000 Sämlinge anzuziehen und diese während der Anzuchtphase mit standardisierten Methoden zu beobachten. Die Sämlinge werden zu einem Teil an Projektpartner verschickt und zum anderen in zwei eigene Versuchsflächen (Nachkommenschaftsprüfungen) verpflanzt.

Naturschutz - Regionalpark Saar

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Umrisskarte des Regionalpark Saar. Städte und Regionen müssen sich gut aufstellen und im europäischen bzw. globalen Wettbewerb neu positionieren. Faktoren wie Lebensqualität, Image und Identität werden immer wichtiger für eine neue Standortbestimmung, insbesondere für Altindustrieregionen wie das Saarland. Bergbau und Schwerindustrie prägen zwar noch immer das Image, aber auf den zweiten Blick zeigt sich: Die Stadtlandschaft im Saarland ist in erster Linie grün - waldgrün! Das Potenzial der vorhandenen Freiräume, aber auch des kulturellen Erbes ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Hier liegen die Ansatzpunkte, um neue Qualitäten für die Stadtlandschaft und attraktive Stadt-Landschafts-Räume zu schaffen. Dieser Aufgabe widmet sich der Regionalpark Saar als neues Instrument der Landesplanung. Der Regionalpark Saar umfasst die Kern- und Randzone des Verdichtungsraumes.

Bergbau_Internet - Bergaufsicht Saar - Berghalden

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Bergehalden, Bundesberggesetz (BBergG)

Bergbau_Internet - Bergaufsicht Saar - Methangas

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Methangasanlagen, Betriebsflächen, Bundesberggesetz (BBergG).

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