Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Wasserhaltung, Bundesberggesetz (BBergG)
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Umrisskarte des Regionalpark Saar. Städte und Regionen müssen sich gut aufstellen und im europäischen bzw. globalen Wettbewerb neu positionieren. Faktoren wie Lebensqualität, Image und Identität werden immer wichtiger für eine neue Standortbestimmung, insbesondere für Altindustrieregionen wie das Saarland. Bergbau und Schwerindustrie prägen zwar noch immer das Image, aber auf den zweiten Blick zeigt sich: Die Stadtlandschaft im Saarland ist in erster Linie grün - waldgrün! Das Potenzial der vorhandenen Freiräume, aber auch des kulturellen Erbes ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Hier liegen die Ansatzpunkte, um neue Qualitäten für die Stadtlandschaft und attraktive Stadt-Landschafts-Räume zu schaffen. Dieser Aufgabe widmet sich der Regionalpark Saar als neues Instrument der Landesplanung. Der Regionalpark Saar umfasst die Kern- und Randzone des Verdichtungsraumes.
Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Standorte der Rathäuser der saarländischen Kommunen (Quelle: eGo Saar, Stand 05/2022).
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Bergehalden, Bundesberggesetz (BBergG)
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Methangasanlagen, Betriebsflächen, Bundesberggesetz (BBergG).
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Absinkweiher, Bundesberggesetz (BBergG)
Fledermausdaten Saar Daten aus Gutachten im Auftrag des Saarlandes "Monitoring Programm für Fledermaus-Quartiere Zwischenbericht 2004 und Endbericht August 2005 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Kesslingen, November 2005 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2006 Kesslingen, November 2006 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2008 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2009 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2010 - Grunderfassung der Verbreitung der Mopsfledermaus Folgebericht 2007 - Grunderfassung der Verbreitung der Mopsfledermaus Folgebericht 2008 - Managementpläne FFH-Fledermausquartiere 2011 - Bericht zum Werkvertrag über die Populationsentwicklung der Großen Hufeisennase in Siersburg 2008 - Bericht zum Werkvertrag über die Populationsentwicklung der Großen Hufeisennase in Siersburg Folgebericht 2009; Attribute: ORT: Gemeinden, in der Untersuchungen von Fledermäusen stattfinden; FLUR: genaue Standortbestimmung; METHODE: Methoden zum gewinnen von Kenntnissen über Vorkommen, Bestand und Bedürfnissen von Fledermäusen; GATTUNG: Rangstufe- eine Gattung hat viele Arten; ART: Grundeinheit; QUELLE: Quellen;
Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Die Saaraltarme sind die einzigen halbnatürlichen größeren Stillgewässer des Saarlandes, die im Zuge von Begradigungen der Saar, bzw. des Saarausbaus entstanden sind. Grundsätzlich sollen die Saaraltarme naturnah entwickelt und saniert werden. Die Saaraltarme werden im Landschaftsprogramm als Entwicklungsschwerpunkte für den Arten- und Biotopschutz dargestellt. Bei verdichtungsraumnahen Altarmen ist auf die Einbindung der Naherholung zu achten. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.11
Origin | Count |
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Bund | 7284 |
Land | 598 |
Wissenschaft | 175 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 3 |
Ereignis | 17 |
Förderprogramm | 1142 |
Gesetzestext | 2 |
Kartendienst | 1 |
Messwerte | 5679 |
Taxon | 220 |
Text | 442 |
Umweltprüfung | 82 |
unbekannt | 438 |
License | Count |
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Resource type | Count |
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Boden | 1759 |
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