Dokumentation aller Informationen ueber Invertebraten-Fauna des Rheins und der in der Rheinniederung befindlichen Nebengewaesser. Erfassung des derzeitigen Bestandes in regelmaessigen Abstaenden (1971, 1976, 1978) in qualitativer und teil-quantitativer Hinsicht. Zweck: Exemplarische Darstellung der schleichenden Veroedung einer Flussfauna. Erfassung und Publizierung der weiteren Veraenderungen als Indikatoren fuer Veraenderungen der Wasserguete. Erarbeitung der physiologischen Eigenschaften, die es ueberlebenden und zugewanderten unter den derzeitigen Rheinbewohnern ermoeglichen, zu ueberdauern. Erarbeitung von Vorschlaegen des Managements der Rheinfauna, z.B. Einfuehrung neuer Fischnaehrtiere an Stelle ausgestorbener.
Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.
Erfassung des jahreszeitenabhaengigen Gangs von chemischen (z.B. Phosphat-, Nitratkonzentrationen) und physikalischen Parametern der untersuchten Gewaesser, der Planktonzusammensetzung sowie der Saprobienindices. Feststellung der Gewaessergueteklassen. Erarbeitung von Pflegeplaenen.
Im Zuge der industriellen Entwicklung hat die Einleitung von Schadstoffen in die Gewässer immens zugenommen. Neben ihrem Vorkommen im Wasser findet eine fortwährende Anreicherung der Gewässerböden mit Schadstoffen, wie z.B. Schwermetallen und Chlorierten Kohlenwasserstoffen, statt. Ablagerung im Sediment Im Stoffkreislauf eines Gewässers bilden die Sedimente ein natürliches Puffer- und Filtersystem, das durch Strömung, Stoffeintrag/-transport und Sedimentation starken Veränderungen unterliegt. Die im Ballungsraum Berlin vielfältigen Einleitungen, häusliche und industrielle Abwässer, Regenwasser u.a. fließen über die innerstädtischen Wasserwege letztlich vorwiegend in die Unterhavel. Die seenartig erweiterte Unterhavel mit ihrer niedrigen Fließgeschwindigkeit bietet ideale Voraussetzungen dafür, daß sich die im Wasser befindlichen Schwebstoffe hier auf dem Gewässergrund absetzen (sedimentieren). Für die Beurteilung der Qualität des gesamten Ökosystems eines Gewässers kommt daher zu den bereits seit Jahren analysierten Wasserproben immer stärker auch der Analyse der Sedimente besondere Bedeutung zu. Sedimentuntersuchungen spiegeln gegenüber Wasseruntersuchungen unabhängig von aktuellen Einträgen die langfristige Gütesituation wider und stellen damit eine wesentlich bessere Vergleichsgrundlage mit anderen Fließgewässern dar. Während bei Wasseruntersuchungen eine klare Abgrenzung zwischen dem echten Schwebstoffgehalt und einem zeitweiligen Auftreten von Schwebstoffen durch aufgewirbelte Sedimentanteile nicht möglich ist, bieten sich Sedimente als nicht oder nur gering durch unerwünschte Einflüsse beeinträchtigtes Untersuchungsmedium an. Die im Gewässer befindlichen Schweb- und Sinkstoffe mineralischer und organischer Art sind in der Lage, Schadstoffpartikel anzulagern (Adsorption). Die auf dem Grund eines Gewässers abgelagerten Schweb- und Sinkstoffe, die Sedimente, bilden somit das Reservoir für viele schwerlösliche und schwerabbaubare Schad- und Spurenstoffe. (Schad-)Stoffe werden im Sediment entsprechend ihrer chemischen Persistenz und den physikalisch-chemischen und biochemischen Eigenschaften der Substrate über lange Zeit konserviert. Die Analysen der Sedimentproben aus unterschiedlichen Schichttiefen liefern eine chronologische Aufzeichnung des Eintrages in Gewässer, die u. a. auch Rückschlüsse auf Kontaminationsquellen erlauben. Nach der Sedimentation kann ein Teil der fixierten Stoffe u. a. durch Desorption, Freisetzung nach Mineralisierung von organischem Material, Aufwirbelung, Verwitterung und schließlich durch physikalische und physiologische Aktivitäten benthischer (bodenorientierter) Organismen wieder remobilisiert und in den Stoffkreislauf eines Gewässers zurückgeführt werden. Schwermetalle Schwermetalle können auf natürlichem Weg, z. B. durch Erosion und Auswaschungsprozesse, in die Gewässer gelangen; durch die oben erwähnten Einleitungen wurde ihr Gehalt in den Gewässern ständig erhöht. Sie kommen in Gewässern nur in geringem Maße in gelöster Form vor, da Schwermetallverbindungen schwer löslich sind und daher ausfallen. Mineralische Schweb- und Sinkstoffe sind in der Lage, Schwermetallionen an der Grenzflächenschicht anzulagern. Sie können ferner in Wasserorganismen gebunden sein. Über die Nahrungskette werden die Schwermetalle dann von höheren Organismen aufgenommen oder sinken entsprechend der Fließgeschwindigkeit eines Gewässers als Ablagerung (Sediment) auf den Gewässergrund ab. Einige Schwermetalle sind in geringen Mengen (Spurenelemente wie z.B. Kupfer, Zink, Mangan) lebensnotwendig, können jedoch in höheren Konzentrationen ebenso wie die ausgesprochen toxischen Schwermetalle (z. B. Blei und Cadmium) Schadwirkungen bei Mensch, Tier und Pflanze hervorrufen. Die in den Berliner Gewässersedimenten am häufigsten erhöhte Meßwerte aufweisenden Schwermetalle werden nachstehend kurz beschrieben. Kupfer ist ein Halbedelmetall und wird u.a. häufig in der Elektroindustrie verwendet. Die toxische Wirkung der Kupferverbindungen wird in der Anwendung von Algiziden und Fungiziden genutzt. Kupfer ist für alle Wasserorganismen (Bakterien, Algen, Fischnährtiere, Fische) schon in geringen Konzentrationen toxisch und kann sich daher negativ auf die Besiedlung und Selbstreinigung eines Gewässers auswirken. Als wichtigstes Spurenelement ist Kupfer für den menschlichen Stoffwechsel von Bedeutung; es führt jedoch bei erhöhten Konzentrationen zu Schädigungen der Gesundheit, die in der Regel nur vorübergehend und nicht chronisch sind. Wie Kupfer ist Zink in geringen Mengen ein lebenswichtiges Element für den Menschen. Zink wird u.a. häufig zur Oberflächenbehandlung von Rohren und Blechen sowie zu deren Produktion verwendet. Ähnlich wie Kupfer haben erhöhte Zinkkonzentrationen toxische Wirkung auf Wasserorganismen; vor allem in Weichtieren (Schnecken, Muscheln) reichert sich Zink an. Blei gehört neben Cadmium und Quecksilber zu den stark toxischen Schwermetallen, die für den menschlichen Stoffwechsel nicht essentiell sind. Bleiverbindungen werden z. B. bei der Produktion von Farben und Rostschutzmitteln sowie Akkumulatoren eingesetzt. Teilweise befinden sich in Altbauten auch noch Wasserleitungen aus Blei. Der größte Bleiemittent ist – trotz starkem Rückgang des Verbrauchs von verbleitem Benzin – immer noch der Kraftfahrzeugverkehr. Die ständige Aufnahme von Blei kann zu schweren gesundheitlichen Schädigungen des Nervensystems und zur Inaktivierung verschiedener Enzyme führen. Cadmium wird bei der Produktion von Batterien, als Stabilisator bei der PVC-Herstellung, als Pigment für Kunststoffe und Lacke sowie in der Galvanotechnik verwendet. Die toxische Wirkung von Cadmium bei bereits geringen Konzentrationen ist bekannt, wobei das Metall vor allem von Leber, Niere, Milz und Schilddrüse aufgenommen wird und zu schweren Schädigungen dieser Organe führen kann. Pestzide, PCB und deren Aufnahme durch Aale Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) haben an ihrem Kohlenstoffgerüst Chlor gebunden. Innerhalb der Gruppe der halogenierten Kohlenwasserstoffe finden sie die bei weitem meiste Herstellung, Anwendung und Verbreitung. Chlorierte Kohlenwasserstoffe sind wegen ihrer vielfältigen Verbindungen sehr zahlreich. Viele organische Chlorverbindungen, wie z.B. DDT und insbesondere die polychlorierten Biphenyle (PCB), weisen eine hohe Persistenz auf. Viele Verbindungen der Chlorierten Kohlenwasserstoffe sind im Wasser löslich, andere, wie z. B. DDT und PCB, sind dagegen fettlöslich und reichern sich im Fettgewebe von Organismen an. Verschiedene Pestizide und PCB haben – vor allem mit abnehmender Wasserlöslichkeit – die Eigenschaft, sich adsorbtiv an Schwebstoffen oder auch an Pflanzenorganismen anzulagern. In strömungsarmen Bereichen des Gewässers sinken die Schwebstoffe ab und gelangen mit den Schadstoffen auch in das Sediment. Die hier lebenden Organismen sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für Fische. Vorwiegend die benthisch lebenden Fische vermögen daher hohe Schadstoffkonzentrationen im Fettgewebe aufzunehmen. Vor allem die fettreich werdenden Aale fressen Bodenorganismen und graben sich im Sediment ein. Diese Lebensweise führt dazu, Pestizide und PCB nicht nur über die Nahrung, sondern auch über die Haut aufzunehmen und im Körperfett zu speichern. DDT, Dichlor-Diphenyl-Trichlorethan, ist ein schwer abbaubarer Chlorierter Kohlenwasserstoff, der zu den bekanntesten Schädlingsbekämpfungsmitteln gehört und früher weltweit eingesetzt wurde. Aufgrund der fettlöslichen Eigenschaften und der äußerst hohen Persistenz wird DDT vornehmlich in den Körperfetten nahezu aller Organismen gespeichert. Die globale Anwendung von DDT hat so zu einer Belastung der gesamten Umwelt geführt. Inzwischen ist die DDT-Anwendung von fast allen Ländern gesetzlich verboten. DDT ist mutagen (erbschädigend) und steht in Verdacht, krebserregend zu sein. Lindan wird vor allem als Kontakt- und Fraßgift zur Schädlingsbekämpfung von Bodeninsekten und als Mittel zur Saatgutbehandlung verwendet. Lindan ist bei Temperaturen bis 30° C nicht flüchtig und weist eine geringe chronische Toxizität auf – ist dafür aber akut toxisch. Vergiftungserscheinungen können z. B. beim Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen Krampfanfällen, Atemlähmung bis hin zu Leber- und Nierenschäden führen. Zudem besitzt Lindan eine hohe Giftigkeit für Fische; es wird aber relativ schnell wieder ausgeschieden und abgebaut. PCB, polychlorierte Biphenyle, sind schwer abbaubare Chlorierte Kohlenwasserstoffe, die mit zu den stabilsten chemischen Verbindungen gehören. Wegen ihrer guten Isoliereigenschaften und der schlechten Brennbarkeit werden sie in Kondensatoren oder Hochspannungstransformatoren verwendet. Weitere Verwendung finden PCB bei Schmier-, Imprägnier- und Flammschutzmitteln. Verursacher des PCB-Eintrages in die Berliner Gewässer sind im wesentlichen der KFZ-Verkehr, die durch KFZ belastete Regenentwässerung sowie die KFZ- und Schrott-Entsorgung. In hohen Konzentrationen verursachen PCB Leber-, Milz- und Nierenschäden. Bei schweren Vergiftungen kommt es zu Organschäden und zu Krebs. Einige PCB-Vertreter unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen seit 1989 Einschränkungen bei der Herstellung bzw. Verwendung (PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung vom 18.7.89). Neben dem Nachweis erhöhter Werte im Wasser und in Sedimenten Berliner Gewässer wurden in den 80er Jahren bei Fischuntersuchungen lebensmittelrechtlich äußerst bedenkliche Konzentrationen von CKW, wie z. B. PCB und die Pestizide DDT und Lindan nachgewiesen. Dies führte im Westteil von Berlin nach Inkrafttreten der Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV vom 23. 3. 1988) zum Vermarktungsverbot für aus Berliner Gewässern gefangene Fische. Die seit dieser Zeit gefangenen Fische wurden der Sondermüllentsorgung zugeführt. Die Berufsfischerei führte im Auftrag des Fischereiamtes Berlin aufgrund eines Senatsbeschlusses Befischungsmaßnahmen durch, die durch gezielte Beeinflussung der Alterszusammensetzung eine Reduzierung der Schadstoffbelastung der Berliner Fischbestände bewirken sollten. Die intensive Befischung der Überständler hatte einen jüngeren, fett- und damit schadstoffärmeren Bestand zum Ziel; jüngere, fettärmere Fische enthalten weniger Anteile der lipophilen (fettliebenden) CKW, wie PCB, DDT, Lindan u.a. Infolge verschärfter Genehmigungsverfahren für potentielle Schadstoffeinleiter sowie insbesondere aufgrund des derzeitig verjüngten Fischbestandes konnte das Vermarktungsverbot im Mai 1992 aufgehoben werden.
<p> „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“<br>(Auszug aus der <a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF">europäischen Wasserrahmenrichtline</a>)</p><p>Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 (WRRL) legt einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung des Wassers in Europa fest.</p><p>Zentraler und langfristiger Ansatz der WRRL ist es, Wasser nur unter Beachtung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen zu nutzen, wodurch die Ressource Wasser langfristig geschützt wird. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirtschaftet werden. Die Einführung der WRRL ist unter Gesichtspunkten der Wasserwirtschaft und der Umwelt insgesamt ein deutlicher Fortschritt hinsichtlich Transparenz von Maßnahmen, Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Flussgebieten sowie der Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen (z. B. der Wasserwirtschaft mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz). In Deutschland gibt es zehn Flussgebietseinheiten. Hessen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser. In der Konsequenz erfolgt das Flussgebietsmanagement zukünftig über die bestehenden politischen und administrativen Grenzen hinweg.</p><p>Die WRRL strebt einen integrierten Gewässerschutz an. Demnach</p><p>sind sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser zu schützen,</p><p>wird der Gewässerschutz qualitativ und quantitativ angegangen und</p><p>erfolgt eine ökologische, chemische und eine ökonomische Betrachtungsweise.</p><p>Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027. Dies bedeutet:</p><p><p>für die Bäche, Flüsse und Stehgewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes,</p></p><p>für die Bäche, Flüsse und Stehgewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes,</p><p><p>für das Grundwasser die Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes,</p></p><p>für das Grundwasser die Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes,</p><p><p>eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern.</p></p><p>eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern.</p><p>Diese Ziele wurden in wichtigen deutschen Rechtsvorschriften, wie dem Wasserhaushaltsgesetz (2020) <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/WHG.pdf">WHG</a>, der Oberflächengewässerverordnung (2016) <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/OGewV.pdf">OGewV</a> oder der Grundwasserverordnung (2017) <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/grwv_2010/GrwV.pdf">GrwV</a> umgesetzt.</p><p>Bei den Oberflächengewässern werden die Kategorien Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie künstliche und erheblich veränderte Gewässer unterschieden.</p><p>Nach Anhang II des Artikels 4 WRRL ergeben sich u. a. die zu absolvierenden Aufgaben:</p><p>Ermittlung der derzeitigen Belastungen</p><p>Beurteilung der Auswirkungen in Hinblick auf die Zielerreichung</p><p>Darauf aufbauend sind dann innerhalb der Flussgebietsgemeinschaften die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen integrierter Maßnahmenprogramme festzulegen und in die Praxis umzusetzen.</p><p>Weitere Informationen zur Umsetzung der WRRL in hessischen Fließgewässern und die Bewertung des ökologischen Zustands anhand der Flora und Fauna sowie Angaben zur biologischen und chemischen Gewässergüte finden Sie auf unserer Webseite <a href="https://www.hlnug.de/themen/wasser/fliessgewaesser">hier</a></p><p>Der <strong>ökologische Zustand</strong> wird über differenzierte biologische (vorrangig), hydromorphologische (unterstützend) sowie chemisch-physikalische (unterstützend) Qualitätskomponenten beschrieben. Die Bewertung erfolgt in einem fünfstufigen Klassifikationssystem durch Vergleich mit einem gewässertypspezifischen Referenzzustand, welcher weitgehend mit dem potenziell natürlichen Zustand gleichzusetzen ist.<br>Bei den erheblich veränderten Gewässern (z. B. Schifffahrtsstraßen) kann ein guter Zustand ohne eine signifikante Beeinträchtigung der Nutzung nicht erreicht werden. In diesen Gewässern und in künstlich geschaffenen Gewässern (z. B. Baggerseen) muss ein gutes ökologisches Potenzial erreicht werden. Auch das ökologische Potenzial wird in Fließgewässern vorrangig anhand der (Kiesel-)Algen, Wasserpflanzen, Fischnährtiere und Fische und in Stehgewässern vorrangig anhand der freischwebenden Algen ermittelt.</p><p>Weiterhin müssen für einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial auch die Umweltqualitätsnormen der sogenannten „flussgebietsspezifischen Schadstoffe“ eingehalten werden. Ist dies nicht bei allen dieser Stoffe der Fall, können - auch bei guter Biologie - Zustand/Potenzial bestenfalls mäßig sein und würden deshalb dann entsprechend heruntergestuft.</p><p>Die aktuelle Bewertung des ökologischen Zustands der hessischen Fließgewässer als Karte finden Sie <a href="https://flussgebiete.hessen.de/sites/flussgebiete.hessen.de/files/2024-08/bp_anhang_1_12_mi_hel_oeko_zustand_potenzial_owk_a3.pdf">hier</a></p><p>Einzelheiten zu den Bewertungsverfahren für Seen, Fließ- und Küstengewässer mit biologischen und unterstützenden Qualitätskomponenten werden im Auftrag des Umweltbundesamtes und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser auf der Seite <a href="http://www.gewaesser-bewertung.de/">Gewässerbewertung</a> zur Verfügung gestellt.</p><p>Der <strong>chemische Zustand</strong> wird durch eine Liste mit 45 prioritären Stoffen bzw. Stoffgruppen definiert und gilt als erreicht, wenn keiner dieser Schadstoffe in einer höheren Konzentration als den festgelegten Umweltqualitätsnormen vorkommt. Es erfolgt eine einfache Klassifikation in „gut“ oder „nicht gut“ in Abhängigkeit davon, ob alle relevanten Umweltqualitätsnormen eingehalten werden oder nicht.</p><p>Die aktuelle Bewertung des chemischen Zustands der hessischen Fließgewässer als Karte finden Sie <a href="https://flussgebiete.hessen.de/sites/flussgebiete.hessen.de/files/2024-08/bp_anhang_1_17_mi_hel_chem_zustand_wk_a3.pdf">hier</a></p><p>Für das Grundwasser gilt es, einen guten mengenmäßigen Zustand und einen guten chemischen Zustand einzuhalten oder zu erreichen. Die Umsetzung der WRRL erfolgt in einzelnen, aufeinander aufbauenden Schritten:</p><p><p>Charakterisierung und Beschreibung des Grundwassersystems und Abgrenzung von Grundwasserkörpern.</p></p><p>Charakterisierung und Beschreibung des Grundwassersystems und Abgrenzung von Grundwasserkörpern.</p><p><p>Einrichtung von Messnetzen zur Berichterstattung.</p></p><p>Einrichtung von Messnetzen zur Berichterstattung.</p><p><p>Festlegen von Qualitätsanforderungen (Qualitätsnormen) und Schwellenwerte für eine Reihe von relevanten Stoffen, sowie Ermittlung derer Konzentrationen im Grundwasser.</p></p><p>Festlegen von Qualitätsanforderungen (Qualitätsnormen) und Schwellenwerte für eine Reihe von relevanten Stoffen, sowie Ermittlung derer Konzentrationen im Grundwasser.</p><p><p>Benennung von WRRL-Maßnahmenräumen und Umsetzung des Maßnahmenprogramms, falls der "gute Zustand" im Grundwasser nicht erreicht ist.</p></p><p>Benennung von WRRL-Maßnahmenräumen und Umsetzung des Maßnahmenprogramms, falls der "gute Zustand" im Grundwasser nicht erreicht ist.</p><p>Nähere Informationen können auf der Website <a href="https://flussgebiete.hessen.de/Themen-A-Z/grundwasser">Flussgebiete Hessen</a> eingesehen werden. Zur Einstufung der Grundwasserbeschaffenheit werden 12 Stoffe und Stoffgruppen nach der Anlage 2 der Grundwasserverordnung bewertet, für die ein Schwellenwert festgelegt wurde.</p><p>Die meisten Grundwasserkörper wurden aufgrund zu hoher Nitratkonzentrationen im Grundwasser in den schlechten chemischen Zustand eingestuft. Die aktuelle Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper als Karte finden Sie <a href="https://flussgebiete.hessen.de/sites/flussgebiete.hessen.de/files/2024-08/bp_anhang_1_20_kh_chem_zustand_gwk_a3_ms_cd_gb.pdf">hier</a></p><p>Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet die Erstellung bzw. Aktualisierung der Bestandsaufnahme, also welche signifikanten Belastungen noch vorliegen. Darauf aufbauend wurde bzw. wird der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm in einem sechsjährigen Rhythmus erstellt bzw. aktualisiert. Der aktuelle Entwurf sowie die zwei vorangegangenen Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen für Hessen sind <a href="https://flussgebiete.hessen.de/bewirtschaftungszyklen">hier</a> einsehbar. Der Bewirtschaftungsplan stellt den aktuellen Ist-Zustand der Gewässer und deren Defizite im Hinblick auf das Erreichen der von der Richtlinie geforderten o.g. <a href="https://www.hlnug.de/#c53150">Ziele</a> dar. Das Maßnahmenprogramm beschreibt die zum Erreichen dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen. Zusätzlich dokumentiert die Webseite <a href="https://flussgebiete.hessen.de/Themen-A-Z/anhoerungbeteiligung">Flussgebiete Hessen</a> die Phasen der Bestandsaufnahme bis 2004 und deren Fortschreibung 2013 sowie die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Darüber hinaus werden viele Einzelheiten zur WRRL, Verweise auf Materialen der EU, des Bundes und der Länder sowie sonstiger beteiligter Institutionen bereitgehalten. Eine übersichtliche Zusammenfassung des aktuellen Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenpgramm Hessen 2021-2027 finden Sie in unserem <a href="https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/wasser/WRRL/wrrl-BP_MP_final.pdf">Faltblatt</a>.</p><p>Die Gesamtverantwortung für die einwandfreie und fristgerechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie liegt beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (<a href="https://landwirtschaft.hessen.de/wasser">HMLU</a>). Das HLNUG ist vor allem verantwortlich für die Überwachung des Gewässerzustandes und die Datenverarbeitung. So unterstützt das HLNUG in vielen Bereichen die anderen Behörden.</p><p>Als weitere Informationsquelle in Form eines Kartendienstes rund um das Thema „Wasserrahmenrichtlinie“ steht der <a href="https://wrrl.hessen.de/">WRRL-Viewer</a> zur Verfügung. Über die Auswahl verschiedener Themen können u. a. Informationen zu den Bereichen Oberirdische Gewässer, Grundwasser, Schutzgebiete und Flächen in öffentlichem Eigentum, Ergebnisse der Gewässerstrukturkartierung, Ergebnisse der Gewässerüberwachung sowie weitere Inhalte des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-WRRL, auch aus den ersten beiden Bewirtschaftungszeiträumen, visualisiert werden.</p><p><a href="https://www.hlnug.de/kontaktformular?tx_powermail_pi1%5Bfield%5D%5Baddid%5D=6002&cHash=7b719d884ded727ac8cf9a393b39eff0">Katharina Roczen</a><br>ökologischer Zustand der Oberflächengewässer<br>Tel.: 0611-6939 718</p><p><a href="https://www.hlnug.de/kontaktformular?tx_powermail_pi1%5Bfield%5D%5Baddid%5D=5668&cHash=7f04652291332cfef481d3455e42005b">Dr. Holger Martin</a><br>chemischer Zustand der Oberflächengewässer<br>Tel.: 0611-6939 798</p><p><a href="https://wrrl.hessen.de/">WRRL-Viewer</a></p><p><a href="https://flussgebiete.hessen.de/">Flussgebiete Hessen</a></p><p><a href="http://www.gewaesser-bewertung.de/">Gewässerbewertung</a></p><p><a href="https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/wasser/WRRL/Bewertung_WRRL-Beratung_2025_HLNUG.pdf">Bewertung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen</a></p><p><a href="https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/wasser/WRRL/wrrl-BP_MP_final.pdf">Faltblatt Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm Hessen 2021-2027</a></p><p><strong>Karten</strong></p><p><a href="https://flussgebiete.hessen.de/sites/flussgebiete.hessen.de/files/2024-08/bp_anhang_1_12_mi_hel_oeko_zustand_potenzial_owk_a3.pdf">Karte zum ökologischen Zustand der Oberflächenwasserkörper</a></p><p><a href="https://flussgebiete.hessen.de/sites/flussgebiete.hessen.de/files/2024-08/bp_anhang_1_17_mi_hel_chem_zustand_wk_a3.pdf">Karte zum chemischen Zustand der Oberflächenwasserkörper</a></p><p><a href="https://flussgebiete.hessen.de/sites/flussgebiete.hessen.de/files/2024-08/bp_anhang_1_20_kh_chem_zustand_gwk_a3_ms_cd_gb.pdf">Karte zum chemischen Zustand der Grundwasserkörper</a></p><p><strong>Rechtsvorschriften</strong></p><p><a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF">Europäische Wasserrahmenrichtline (2000)</a></p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/OGewV.pdf">Oberflächengewässerverordnung (2016)</a></p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/grwv_2010/GrwV.pdf">Grundwasserverordnung (2017)</a></p><p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/WHG.pdf">Wasserhaushaltsgesetz (2020)</a></p>
Karpfenteiche bieten durch die Bildung von Naturnahrung ein immenses Potential. Obwohl ein aus intrinsisch nachwachsenden Rohstoffen erzeugtes Lebensmittel Fisch maximale ökologische Nachhaltigkeit sowie beste Qualität gewährleistet und die traditionelle Teichwirtschaft Deutschlands langfristig fördern würde, wird diese natürliche Ressource heute bei Weitem nicht optimal genutzt. Mit geringerem Anteil an eiweißreicher Naturnahrung leidet zudem die Qualität des heimischen Produktes Karpfen. Früher angewandte Maßnahmen zur Steigerung der Naturnahrung sind aufgrund heutiger Umweltbedingungen nicht mehr umsetzbar. Die Möglichkeiten für eine umfassendere ökologische (Bio-) Produktion würden durch neue Erkenntnisse in Form von alternativen Management-Strategien signifikant gestärkt, da eine Steigerung der Erzeugung von Naturnahrung in der Karpfenteichwirtschaft die Gewinnung von hochwertigem Eiweiß und omega-3 Fettsäuren ohne Einsatz von Futtermitteln ermöglicht. Im Vorhaben NatKa sollen durch innovative Feldexperimente in Parzellen und Versuchsteichen unter Messung zahlreicher Parameter sowie durch ein fundiertes Monitoring konkrete Aussagen und neue Strategien zur Steigerung der Naturnahrung ermittelt werden. Dabei werden innovative Ansätze zur Wasser- und Bodenbehandlung kombiniert und unter Praxisbedingungen getestet. Neben einer Analyse der produzierten Fischnährtiere erfolgen auch die Erfassung der Aktivität von Mikroorganismen, des spezifischen Algenaufkommens sowie eine Evaluierung der Boden- und Wasserqualität. Die umfangreiche Analyse der aus praxisnahen Versuchen gewonnenen Erkenntnisse soll es Teichwirten ermöglichen, effektive Maßnahmen zur Erhöhung der Naturnahrung unter Berücksichtigung einer ökonomisch wie ökologisch sinnvollen Nutzung ihrer Flächen umzusetzen. Die Ergebnisse werden online bereitgestellt, in Schulungen und Fachvorträgen dargestellt sowie in die Ausbildung und Lehrbücher integriert. Daneben erfolgt die Erstellung eines Merkblattes welches an Fachtagungen bereitgestellt werden soll.
Karpfenteiche bieten durch die Bildung von Naturnahrung ein immenses Potential. Obwohl ein aus intrinsisch nachwachsenden Rohstoffen erzeugtes Lebensmittel Fisch maximale ökologische Nachhaltigkeit sowie beste Qualität gewährleisten und die traditionelle Teichwirtschaft Deutschlands langfristig fördern würde, wird diese natürliche Ressource heute bei Weitem nicht optimal genutzt. Mit geringerem Anteil an eiweißreicher Naturnahrung leidet zudem die Qualität des heimischen Produktes Karpfen. Früher angewandte Maßnahmen zur Steigerung der Naturnahrung sind aufgrund heutiger Umweltbedingungen nicht mehr umsetzbar. Die Möglichkeiten für eine umfassendere ökologische (Bio-) Produktion würden durch neue Erkenntnisse in Form von alternativen Management-Strategien signifikant gestärkt, da eine Steigerung der Erzeugung von Naturnahrung in der Karpfenteichwirtschaft die Gewinnung von hochwertigem Eiweiß und omega-3 Fettsäuren ohne Einsatz von Futtermitteln ermöglicht. Im Vorhaben NatKa sollen durch innovative Feldexperimente in Parzellen und Versuchsteichen unter Messung zahlreicher Parameter sowie durch ein fundiertes Monitoring konkrete Aussagen und neue Strategien zur Steigerung der Naturnahrung ermittelt werden. Dabei werden innovative Ansätze zur Wasser- und Bodenbehandlung kombiniert und unter Praxisbedingungen getestet. Neben einer Analyse der produzierten Fischnährtiere erfolgen auch die Erfassung der Aktivität von Mikroorganismen, des spezifischen Algenaufkommens sowie eine Evaluierung der Boden- und Wasserqualität. Der Antragsteller übernimmt dabei integrale Aufgaben bei der Versuchsdurchführung, Wasseranalytik, der zoologischen Nährtierbestimmung und Ergebnisauswertung.
Im Winterhafen Linz werden hochwasserbedingt Feinsedimente angelandet, die ausgeräumt werden müssen, um die Zufahrt zu gewährleisten. Die Sedimente werden anschließende in der Donau verklappt. Das geplante Arbeitsprogramm umfasst die Entnahme und Bewertung der Fischfauna vor der Baggerung / Verklappung, Magenanalysen der gefangenen Fische sowie die Erhebung und Bewertung der Fischnährtiere vor und nach der Baggerung / Verklappung zu mehreren Terminen um den Aspekt der Wiederbesiedelung zu beurteilen.
Messung chemischer und physikalischer Parameter der Selz. Bestimmung des Saprobienindexes. Taxierung der saprobiellen und biologischen Entwicklung unter verschiedenen Bedingungen.
Wegen der vielfaeltigen Nutzung der Fliessgewaesser, besonders im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung, werden orientierende Daten ueber die Grundbelastung mit Pestiziden und PCBs benoetigt. Im Rahmen des Vorhabens werden Konzentrationen und Frachten der genannten Schadstoffe ermittelt. Gleichzeitig wird versucht, Zusammenhaenge zwischen der Nutzung des Umlandes und Einzugsgebietes und den Belastungen der Vorfluter herzustellen und aufzuzeigen, wie die genannten Stoffe im Oekosystem akkumlieren. Insgesamt werden sieben Fluesse untersucht. Hiervon kommen einmal monatlich 24-Stunden-Wassermischproben, Ufersubstrat einschliesslich Fischnaehrtieren in vierwoechigen Intervallen und zweimal jaehrlich Fische zur Untersuchung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Land | 14 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 21 |
| Text | 9 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9 |
| Offen | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 30 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 5 |
| Keine | 18 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 23 |
| Lebewesen und Lebensräume | 31 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 31 |
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| Weitere | 30 |