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Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren

Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, so dass bisher wenig über deren Wirksamkeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. Im Vorhaben wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem v.a. die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können. Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen. Damit kann eine Menge an Tierleid vermieden und der Prüfaufwand für Fallen reduziert werden. Veröffentlicht in Texte | 33/2025.

Daten des Forstschutzwesens

Die Daten des Forstschutzwesens beinhalten eine Zusammenstellung von Schäden in Waldbeständen auf Ebene der Forstreviere. Die Datenerfassung, Eingabe und Kontrolle erfolgt dabei für den Landeswald durch den SBS und seine Struktureinheiten und für den Privat- und Körperschaftswald durch die Unteren Forstbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Stätdten.

Dienstleistungsgartenbau / Grünes Blatt Berlin

Die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen erfordert vielfältige Kenntnisse über Pflanzen, Pflanzenbestände und deren Standortansprüche, auf die Pflanzenart abgestimmte Pflegemaßnahmen, parasitäre oder nichtparasitäre Schadursachen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Eine der häufigsten Schadursachen liegt in einer nicht dem Standort angepassten Pflanzenauswahl. Kümmernde Pflanzen oder Pflanzenbestände sind die Folge und Schadorganismen treten als Sekundärschädlinge auf. Diese können ggf. mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden, aber die Ursache für das Auftreten der Schädlinge und Krankheiten ist damit nicht beseitigt. Die Aufwendungen um solche Pflanzenbestände gesund und visuell ansprechend zu erhalten sind groß. Dazu sind nicht nur häufige und regelmäßige Kontrollgänge notwendig sondern auch besondere Pflegemaßnahmen, u.a. Einsatz von Bodenhilfsstoffen, speziellen Nährstoffen, Wässerung von Hand nach Überprüfung der Bodenfeuchtigkeit, speziellen Schnittmaßnahmen, Hygienemaßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann im Einzelfall zur Reduktion eines Schadorganismus beitragen, wird jedoch die grundsätzliche Ursache der Schwächung und somit Anfälligkeit nicht beseitigen. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind jedoch alle nichtchemischen Maßnahmen vorzuziehen. Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Grünes Blatt Berlin Zur Bestellung: Pflanzenschutz-Ratgeber Garten- und Landschaftsbau Bei der Bekämpfung von Schadorganismen ist nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes ( § 2 Pflanzenschutzgesetz ) zu handeln. IPS (Integrierter Pflanzenschutz) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Zur guten fachlichen Praxis gehört die Berücksichtigung des IPS. Ist die Entscheidung zur Anwendung einer Pflanzenschutzmaßnahme gefallen, so sind die Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz zu beachten. Gärtner, Garten- u. Landschaftsbaufirmen, Dienstleister etc., die für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen diese Tätigkeit dem jeweiligen Pflanzenschutzamt / Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland anzeigen, in dem der Betriebssitz liegt. Zusätzlich dazu in dem Bundesland, in dem die Anwendung stattfinden soll. Antrag und Information zum Anzeigeverfahren in Berlin Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich für Dritte anwendet, muss im Pflanzenschutz sachkundig sein. Sachkundige, die Pflanzenschutzmittel anwenden, bestellen, über deren Anwendung beraten und in der Ausbildung tätig sind müssen alle drei Jahre eine entsprechend anerkannte Sachkundefortbildung besuchen. Sachkundeverordnung Sachkundenachweis beantragen Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf den in der Zulassung festgelegten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Zusätzlich gibt es auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind weitere Anwendungseinschränkungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlich auf der Seite zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Liste (unter Links und Dokumente) mit Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten durch Dienstleister ist zu beachten, dass nur Präparate, die für den nichtberuflichen Anwender (früher zulässig im Haus- und Kleingartenbereich) zugelassen sind, angewendet werden dürfen (PflaSchG §12.3). Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht in den meisten Fällen rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können dadurch vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Gärtner, Baumpfleger und Dienstleister aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau und deren Auftraggeber werden durch das regelmäßig aktualisierte Grüne Blatt Berlin in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter erhalten. Zur Registrierung des Newsletters “Grünes Blatt Berlin”

Biozide Wissenswertes

Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Ratten, aber auch gegen Bakterien, Schimmelpilze, Algen etc. außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Typische Biozidprodukte sind Holzschutzmittel, Insektensprays und Desinfektionsmittel, die im Privatbereich zum Einsatz kommen. Die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Biozidprodukte sind zulassungspflichtig. Der Verbraucher soll ausschließlich Produkte mit Wirkstoffen erhalten, die für die gewünschte Bekämpfung geeignet sind. Bei richtigem Gebrauch dürfen keine Gesundheits- und Umweltschäden entstehen. Biozidprodukte können zum Teil auch ohne Zulassung noch bis in das Jahr 2030 verkauft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe noch nicht abschließend wissenschaftlich bewertet sind. Diese Biozidprodukte sind bei der Bundesstelle für Chemikalien zu melden. Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Bekämpfung des Eichenprozessions­spinners

Der Eichenprozessionsspinner ( Thaumetopoea processionea ; nachfolgend EPS genannt) ist ein Schmetterling (Nachtfalter) aus der Familie der Zahnspinner ( Notodontidae ). Seine Raupe besitzt ab dem dritten Larvenstadium sehr feine, für das menschliche Auge fast unsichtbare Haare. Diese Haare, die ein Eiweißgift namens Thaumetopoein enthalten, brechen leicht und setzen sich mit ihren Widerhaken in Haut und Schleimhäuten von Menschen fest. Dadurch können u.U. asthmatische Anfälle oder Raupendermatitis ausgelöst werden. Die Härchen bleiben auch an Kleidung und Schuhsohlen haften und können bei Berührung jeweils weitere toxische Reaktionen auslösen. Aufgrund der dadurch bestehenden Gefährdung der Gesundheit von Menschen, die sich im Bereich von mit EPS befallenen Eichen aufhalten, kann es notwendig werden, Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Falters vorzunehmen. Grundsätzlich ist eine Tötungsmethode aus Sicht des Artenschutzes dann unbedenklich, wenn sie selektiv nur auf den EPS wirkt. Dies trifft nur auf die sogenannten manuellen/thermischen/mechanischen Methoden zu (Abflammen, Absaugen oder Verkleben/Fixieren mit anschließendem Absammeln). Deshalb ist bei außerhalb von Schutzgebieten befindlichen Bäumen bzw. Baumstandorten eine dieser Bekämpfungsmethoden generell zulässig (zum Eigenschutz seien auch diese Maßnahmen insbesondere vor Eintritt der Raupen in das dritte Larvenstadium empfohlen, bis dahin bildet die Schmetterlingsraupe noch keine Brennhaare aus). Die für die Bekämpfung des EPS zugelassenen Biozide wirken nicht selektiv : Neem-Produkte wie Neem Pro®tect sind Breitbandinsektizide und wirken zumindest auf alle pflanzenfressenden Insekten. Bacillus-thuringiensis-Präparate wie Dipel ES wirken zumindest auf alle Schmetterlingsraupen. Hierbei ist zu beachten, dass auch etliche besonders geschützte und viele gefährdete Schmetterlingsarten vorrangig Eichen besiedeln, die zeitlich einen ähnlichen Entwicklungszyklus haben wie EPS und daher von der Anwendung betroffen sein können. Damit reduzieren diese Mittel die Biodiversität in den betroffenen Bereichen ganz erheblich, und die gerade zur Brutzeit der Vögel notwendige Raupennahrung wird stark reduziert bzw. vergiftet. Viele, auch geschützte, Schmetterlingsarten leben an Eichen und können betroffen werden. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass gegenüber Bioziden hoch sensible Arten wie z.B. Amphibien betroffen werden können, wenn die Ausbringung in ihrem Lebensraum erfolgt. Auch können grundsätzlich sekundäre Beeinträchtigungen für Insekten fressende Vögel und Fledermäuse, die Berlin flächendeckend besiedeln, im Zuge der Nahrungsaufnahme nicht ausgeschlossen werden. Ist eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners unvermeidbar, ist mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde vorab eine Signifikanzprüfung für besonders oder streng geschützte Arten vorzunehmen sowie risikomindernde Maßnahmen zu prüfen. Umwelt- und Naturschutzbehörden in Berlin Weitere Informationen: Pflanzenschutzamt Berlin: Eichenprozessionsspinner

Förderung im Forstbereich Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) - FP 7507 Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung (Waldumbau) - FP 6402 Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen - FP 7004 Förderung des forstlichen Wegebaus - FP 6105 Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse - FP 7501 Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder - FP 6901 Erstaufforstung (Altverpflichtungen) - FP 7505

Die Gesellschaft stellt hohe Anforderungen an den Wald: Er soll der Erholung dienen, dem Klimawandel trotzen, sauberes Trinkwasser sichern, die Artenvielfalt sichern und nicht zuletzt auch wertvolles Holz produzieren. Waldbesitzer können dies nicht allein gewährleisten. Sachsen-Anhalt bietet deshalb Waldbesitzern unter Beteiligung von Bund und EU finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Die waldbaulichen Grundlagen finden Sie im Waldbauportal. Die Kontaktdaten der Betreuungsforstämter und der jeweiligen Revierleiter finden Sie auf der Seite des Landeszentrum Wald unter Betreuungsforstämter . Die Waldschutz-Richtlinie soll Waldbesitzende bei der Bewältigung der Schäden, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind, unterstützen. Dies soll durch Waldschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung (vorbeugende Maßnahmen) oder Wiederherstellung von Waldökosystemen erreicht werden. Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen in Verbindung mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen. Gefördert werden unter anderem: die Mehrausgaben bei der Aufarbeitung und Räumung von befallenem oder geschädigtem Nutz- und Kalamitätsholz, der Transport von Nutzholz zu Lagerplätzen, von denen kein Stehendbefall zu erwarten ist, die Polterspritzung mit Insektiziden, der Einsatz von Polterschutznetzen, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen, die Anlage von Holzlagerplätzen (Trocken- und Nasslagerplätze) sowie Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz. Die De-minimis Regel entfällt seit der Richtlinien Veröffentlichung 2020. Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation kostenlos durch den zuständigen Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald beraten lassen. Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden. Antragsfristen: Bei Maßnahmen zur Anlage von Holzlagerplätzen und Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz erfolgt die Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. einen jeden Jahres. Für alle anderen Maßnahmen können fortlaufend Anträge gestellt werden. Aufgrund der im Jahr 2020 allgemein festgestellten Niederschlagsdefizite, verbunden mit überdurchschnittlichen Temperaturen im Vergleich zum langjährigen Mittel in der Vegetationsphase, wurde die Trockenheit und Hitze im Jahr 2020 gemäß Ziffer 6.1. der Richtlinie Waldschutz (FP 7507) als Extremwetterereignis im gesamten Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt. Damit können auch Maßnahmen als förderfähig anerkannt werden, die zur Beseitigung von Schäden infolgedessen auf Waldflächen im Bundesland Sachsen-Anhalt entstanden sind. Diesbezügliche Anträge können bis zum Ablauf des 31.12.2023 gestellt werden. Zeitgleich wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Bewältigung der Schäden infolge Trockenheit und Hitze im Jahr 2019 bis zum 31.12.2022 verlängert. Anträge für die Extremwetterereignisse: Aktuell wurden die Sturmtiefs Nadia, Ylenia, Zeynep und Antonia im Januar und Februar 2022 als Extremwetterereignisse anerkannt. Damit können Maßnahmen die zur Beseitigung von Schäden infolge dieser Stürme auf Waldflächen im Bundesland Sachsen-Anhalt entstanden sind, gefördert werden. Anträge können bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Aktuelle Waldschutzinformationen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Stabilität und Leistungsfähigkeit des Waldes durch naturnahe Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, die der Schaffung arten- und strukturreicher Mischwälder dienen, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Windwurf, -bruch oder sonstigen Naturereignissen sowie Waldbrand. Antragsfristen: Frühjahrsaufforstung 18.02. (neu)Kulturpflege: 31.03. und 30.06. und 31.08.Vorarbeiten: 31.03. und 31.08.Bodenschutzkalkung: 31.03.Alle anderen Maßnahmen: 30.06. und 31.08. (Herbst- und Frühjahrsmaßnahme) Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden. Gefördert wird die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine besitzübergreifende Zusammenarbeit und den damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Durch Waldbewirtschaftungspläne sollen die Grundlagen für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung geschaffen werden. Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle dienen, an denen mindestens zwei Einrichtungen oder Akteure im Forstsektor beteiligt sein müssen. Antragsfristen: 15.05. und 31.08. Forstsachverständige findet man über den Bundesverband freiberuflicher Forstsachverständiger e.V. (BvFF). Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung , zur Prävention und Bewältigung von Schadereignissen und für die erholungssuchende Bevölkerung zugänglich zu machen. Antragsfrist: ab 2019 fortlaufend Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden. Ziel der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse ist die Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Antragsfrist: 02.05. Ziel der Förderung ist die Erhaltung, der Schutz und die Verbesserung der natürlichen Lebensräume der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Wald (Biodiversität). Gefördert werden: das Belassen von Biotopbäumen (lebenslanger Nutzungsverzicht) das Belassen von Totholz im Wald die Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen die Pflege in Waldlebensraumtypen und biotopverbessernde Maßnahmen. Zusätzlich ist zur Antragsstellung die Kartieranleitung Lebensraumtypen, Teil Wald zu nutzen, die auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz , unter der Rubrik Naturschutz zu finden sind. Die erforderlichen Rechtsquellen zum Naturschutz sind ebenfalls dort aufgeführt. Hier findet man auch Hinweise zu NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt. Antragsfrist: 31.01. Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-​anhalt.de eingestellt. Erstaufforstungen werden nicht mehr gefördert. Für bereits bewilligte Erstaufforstungen werden noch die Erstaufforstungsprämie beziehungsweise die Einkommensverlustprämie jährlich gezahlt. Die Antragstellung erfolgt bis zum 15.5. des laufenden Jahres.

Pyrethroide in Arzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln - häufig genutzt, selten im Fokus

Pyrethroide sind eine Gruppe hochtoxischer Pestizide, die nicht nur als Insektizid in der Landwirtschaft, sondern auch zur Schädlingsbekämpfung im Haushalt oder als Arzneimittel gegen Parasiten eingesetzt werden. Aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften sind Pyrethroide in Umweltmedien jedoch nur mit großem technischem Aufwand nachweisbar. So kommt es, dass ihre analytischen Bestimmungsgrenzen in vielen Monitoringkampagnen über den relevanten Grenzwerten liegen und Risiken für die Umwelt nicht erkannt werden können.Das Umweltbundesamt ist zuständig für die Umweltrisikobewertung von Wirkstoffen und Produkten, die in Deutschland als Pestizide und Arzneimittel verfügbar sind. Pyrethroide fallen bei der Bewertung in den Zulassungsverfahren auf, weil sie schon in kleinsten Mengen hochgiftig für Insekten sind und so zum Beispiel die Ökosysteme an Land und in Gewässern schädigen können. Gleichzeitig werden durch Verbote anderer Wirkstoffe immer mehr pyrethroidhaltige Mittel eingesetzt, ohne dass deren Eintrag und Verteilung in der Umwelt in Deutschland routinemäßig untersucht wird. Messungen aus der Schweiz und den Niederlanden weisen jedoch darauf hin, dass Pyrethroide eine enorme Belastung für Bäche und Flüsse darstellen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist es daher dringend erforderlich Pyrethroide in den Fokus der Umweltüberwachung zu rücken, um das Ausmaß ihres Vorkommens in der Umwelt und ihren Beitrag zur Biodiversitätskrise zu klären. Bislang fehlt eine belastbare und repräsentative Datenbasis, auf deren Grundlage Maßnahmen zur Verringerung des Eintrags abgeleitet und bewertet werden können. Dieser Vortrag wird einen Überblick über die Umweltrisikobewertung von Pyrethroiden, mögliche Eintragspfade in, sowie Risiken für die Umwelt geben. Die Herausforderungen, die diese Stoffgruppe mit sich bringt, werden aufgezeigt und aktuelle Projekte vorgestellt. Insbesondere neuere Aktivitäten zum Umweltmonitoring und die dabei erhaltenen Daten deuten darauf hin, dass Pyrethroide in Zulassung, Anwendung, Forschung und Monitoring deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen sollten. Quelle: Autorinnen*Autoren

BMEL/BMBF Bekanntmachung: Agroecology

Im Januar 2024 wurde die neue europäische Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“ (Project number: 101132349) gestartet. In der Initiative haben sich über 70 nationale und regionale Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 26 europäischen Ländern zusammengeschlossen. Das Ziel ist es, gemeinsam die Transition der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Resilienz, Umwelt- und Klimafreundlichkeit voranzubringen, allgemein zusammengefasst unter dem Begriff Agroecology. In der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Partnerschaft wird die Agroecology als wissenschaftliche Disziplin interpretiert, die an der Schnittstelle zwischen Agrarwissenschaften, Umweltwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften für die Gestaltung und das Management neuer Agrarökosysteme angesiedelt ist (siehe auch Wezel et al., 2009). Darunter ist ein wissensbasierter, systemischer Ansatz zu verstehen, der Auswirkungen auf die gesamte Bandbreite der landwirtschaftlichen Praktiken entfaltet, von den verwendeten Züchtungen und Sorten bis hin zu landwirtschaftlichen Praktiken im Zusammenhang mit der Bodenbewirtschaftung, der Schädlingsbekämpfung und Strategien zur Erhöhung der Diversität von Nutzpflanzen und Biodiversitätsmanagement. Sie bedeutet auch einen tiefgreifenden Wandel der Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft und die Entwicklung fairer Geschäftsmodelle, um diese neuen Praktiken zu unterstützen und den Landwirt:innen Marktchancen und angemessene Einkommen und den Verbraucher:innen erschwingliche Lebensmittel zu bieten. Gleichzeitig soll die Agroecology einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von Klimaerwärmung und Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie zur Stärkung der Nachhaltigkeit und Resilienz von Landwirtschafts- und Landnutzungssystemen leisten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft engagieren sich daher in der Partnerschaft AGROECOLOGY, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation der Landwirtschaft zu Agroecology auf nationaler Ebene voranzubringen. Dementsprechend sollen geförderte Verbundvorhaben unter Beteiligung europäischer Verbundpartner einen Beitrag zur Umsetzung der Zukunftsstrategie der Bundesregierung sowie der Nationalen Bioökonomiestrategie, FONA-Strategie und zur Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung leisten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage des BMBF . Quelle: BMBF

Die Weltchemikalienkonferenz - warum wir sie brauchen

Die Weltchemikalienkonferenz - warum wir sie brauchen Chemikalien sind eine der Hauptursachen für die globale Erwärmung, den Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltverschmutzung. Dringender polit. Handlungsbedarf. Die Fünfte Weltchemikalienkonferenz (ICCM5), die vom 25.- 29. Sep. 2023 in Bonn (Deutschland) stattfindet, soll einen stärkeren politischen Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien auf globaler Ebene schaffen. Die Debatte über die Rettung des Planeten konzentriert sich oft vor allem auf die Dringlichkeit, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die beiden anderen Aspekte der dreifachen planetaren Krise - der Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltverschmutzung - finden in der Öffentlichkeit und den Medien weit weniger Beachtung. Dabei sind sie ebenso dringlich und müssen gemeinsam gelöst werden. Alle drei Krisen sind auch eine Folge unseres weit verbreiteten und zum Teil unsachgemäßen Einsatzes von Chemikalien. Um die Frage eines verantwortungsvollen Chemikalienmanagements anzugehen, hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen ( UNEP ) im Jahr 2006 einen politischen Rahmen, den sogenannten Strategischen Ansatz für ein internationales Chemikalienmanagement ( SAICM ), geschaffen. Da sich dieser Rahmen als nicht stark genug erwies, um die Verschmutzung zu bekämpfen, wurde 2015 ein Prozess zur Überarbeitung und Ergänzung von SAICM eingeleitet. Nach acht Jahren Vorbereitungsarbeit werden auf der Fünften Weltchemikalienkonferenz ( ICCM5 ) vom 25. bis 29. September 2023 in Bonn Entscheidungen fallen. Es wird erwartet, dass die Vertreter von Regierungen, Industrie, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern aus mehr als 100 Ländern ein neues wirkungsvolleres Rahmenwerk verabschieden. Wo liegt das Problem? Chemikalien sind für unser Leben unverzichtbar geworden. Sie kommen in fast allen Bereichen zum Einsatz: in Arzneimitteln, in der Landwirtschaft, in der Schädlingsbekämpfung, in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, in Toilettenartikeln, Baumaterialien, Fahrzeugen, elektrischen und elektronischen Geräten, Textilien und Verpackungen aller Art und Form. Unsere allumfassende Abhängigkeit von Chemikalien hat ein globales Problem geschaffen: Die weltweite Produktion ist seit 1950 um das 50-fache gestiegen und wird sich bis 2050 im Vergleich zu 2010 voraussichtlich noch einmal verdreifachen. Damit ist die chemische Industrie weltweit die zweitgrößte verarbeitende Industrie und der drittgrößte industrielle Emittent von Kohlendioxid. Chemikalien verschmutzen also nicht nur unsere Umwelt, sondern tragen auch zur globalen Erwärmung und zur Erschöpfung der Ressourcen bei. Innovationen – gezielt oder zufällig - haben eine Fülle von chemischen Stoffen hervorgebracht. Schätzungsweise 350.000 chemische Stoffe und Mischungen chemischer Stoffe sind auf dem Weltmarkt erhältlich; jedes Jahr kommen Tausende neuer Chemikalien hinzu. Neben der Anzahl nimmt ihre Komplexität sowie die Komplexität ihrer Anwendungen und Einsatzbereiche stetig zu. Oft ist zudem nicht bekannt, in welchen Produkten und technischen Prozessen welche Stoffe eingesetzt werden, und wie diese Stoffe (getrennt und zusammen) auf Mensch und Umwelt wirken. Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Masse der vom Menschen hergestellten Materialien (wie Beton, Asphalt, Metall, Plastik, Glas, Papier) bald die gesamte lebende ⁠ Biomasse ⁠ unseres Planeten überschreiten wird oder bereits überschritten hat. Das bedeutet, die Spezies Mensch greift tief in das planetare System ein, ohne die wachsende Menge und Anzahl von Chemikalien in der Umwelt bewerten, geschweige denn wirksam kontrollieren zu können. Dies deckt sich mit der Schlussfolgerung einiger Wissenschaftler*innen, dass die Menschheit die sichere planetare Grenze für chemische Kontamination überschritten hat. Was sind die Folgen? Die beschleunigte Produktion und Verwendung von Chemikalien führt weltweit zu schwerwiegenden Verschmutzungsfolgen entlang des Lebenszyklus von Chemikalien, einschließlich enormer Abfallprobleme. Boden, Luft und Wasser sind mit riesigen Mengen künstlich hergestellter Chemikalien kontaminiert, von denen einige sehr langlebig sind. So stellen beispielsweise Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (⁠ PFAS ⁠) - bekannt als "forever chemicals" - eine große Herausforderung dar, da sie kaum abbaubar sind. Sie verbleiben in der Umwelt, verunreinigen unser Wasser, den Boden und die Luft und gelangen schließlich in den Körper von Menschen und Tieren. Aufgrund ihrer Antihaft- und wasserfesten Eigenschaften sind sie bei der Herstellung von Kleidung, Küchenutensilien, Verpackungen für frische Lebensmittel und Kosmetika beliebt. Die Europäische Kommission erwägt ein Verbot von PFAS, ein Prozess, der von Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam initiiert wurde. In den Vereinigten Staaten hat die Umweltschutzbehörde im vergangenen Jahr eine nationale Verordnung über rechtlich durchsetzbare Grenzwerte für sechs PFAS im Trinkwasser vorgeschlagen. Dies sind wichtige Schritte. Aber wir sind noch weit von den Regulierungsmaßnahmen entfernt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erforderlich sind. Gleichzeitig muss sich der Einsatz von Chemikalien im Sinne grüner und nachhaltiger Chemie viel systematischer auf innovative und zukunftssichere Lösungen für die nachhaltige Entwicklung konzentrieren. Es braucht also dringend Maßnahmen auf globaler Ebene - "business as usual" ist keine Option. Was ist in Bonn zu erwarten? Ziel der Bonner ICCM5 ist ein gestärkter globaler Rahmen für den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien und Abfällen, so dass negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt minimiert werden. Seit seiner Einführung ist SAICM wegen seines umfassenden Geltungsbereichs und seines einzigartigen Sektor- und ⁠ Stakeholder ⁠-übergreifenden Charakters weithin anerkannt. Eine unabhängige Bewertung und UNEP’s „ Global Chemicals Outlook II “ haben jedoch gezeigt, dass die Ziele noch nicht erreicht wurden. Obwohl der verantwortungsvolle Umgang mit Chemikalien und Abfällen ( SMCW ) für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung ist, erhält der Prozess bei weitem nicht die öffentliche und politische Aufmerksamkeit, die er benötigt - im Gegensatz zu dem von der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UNFCCC ) eingeleiteten Prozess zur Bekämpfung des Klimawandels. Dieser führte 2015 zum Pariser Abkommen, einem internationalen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Ziel des Klimaschutzes. Die Erwartungen an die ICCM5 lassen sich – sehr vereinfacht - aus Sicht des Umweltbundesamts so beschreiben: Ziele klarer definieren, Erfolge messbar machen, mehr Verbindlichkeit unter den Teilnehmerstaaten schaffen, und vor allem Entwicklungsländer institutionell, fachlich und finanziell unterstützen, mehr Sicherheit und ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ im Umgang mit Chemikalien und Abfällen zu erreichen. Fortschritte an diesen Fronten sind die Voraussetzung dafür, im Anschluss an die Konferenz konkrete Maßnahmen entwickeln und deren Umsetzung überprüfen zu können. Die Bewältigung der globalen Chemikalienkrise wird gleichzeitig dazu beitragen, alle Ziele für nachhaltige Entwicklung ( Sustainable Development Goals - SDGs ) zu erreichen. Die ICCM5 ist eine Gelegenheit, die Chemikalienthematik breiter in die Öffentlichkeit zu bringen und höher auf die politische Agenda zu setzen. Die Zukunft eines nachhaltigen und sicheren Umgangs mit Chemikalien hängt von den Ergebnissen in Bonn ab!

Merkblatt_Hygieneregeln_Schulobst_2023.pdf

EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt Merkblatt zu allgemeinen Hygieneregeln Es gelten die einschlägigen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen. (Insbesondere wird auf den Rahmenhygieneplan der Schulen gemäß §36 Infektionsschutzgesetz hingewiesen). Die Verantwortung für die Warenannahme, Lagerung und Ausgabe ist im Vorfeld festzulegen. Folgende allgemeine Hygieneregeln sind zu berücksichtigen: Was ist bei der Warenannahme zu beachten? • Die gelieferte Ware wird auf folgende Kriterien hin kontrolliert: • Sauberkeit • Unversehrtheit der Verpackung • Zustand der Waren bezüglich Druckstellen und Verfärbungen • Einhaltung der Kühlkette • Die Annahme wird dokumentiert (abgezeichneter Lieferschein). Bitte bewahren Sie die abgezeichneten Lieferscheine in der Schule auf! Eine Kopie der Lieferscheine ist in der Schule/Kita sechs Jahre aufzubewahren. Was ist bei der allgemeinen Hygiene zu beachten? • Die Zubereitung, Lagerung und Abgabe der Lebensmittel sollte so erfolgen, dass diese nicht durch Verunreinigungen z.B. durch Anfassen, Anniesen, tierische Schädlinge und Mikroorganismen nachteilig beeinflusst werden. • Vor Beginn Hände gründlich waschen und mit Einweghandtüchern abtrocknen. • Grundsätzlich dürfen Personen mit ansteckenden Krankheiten (Durchfall, Erbrechen, offene Wunden) keine Speisen für andere zubereiten. • Verletzungen an Händen und Armen müssen sachgerecht versorgt und mit wasserundurchlässigem Material (Pflaster, Verband, Einmalhandschuh) abgedeckt werden. • Der Arbeitsplatz ist vor Beginn zu reinigen (z.B. Tisch abwischen). • Es sind ausschließlich saubere und für Lebensmittel geeignete Behältnisse, sauberes Geschirr so wie hygienisch einwandfreie Spül- und Trockentücher zu verwenden. Was ist beim Reinigen von Obst und Gemüse zu beachten? • Um Schmutz von Obst und Gemüse zu entfernen, muss es vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. • Verwendete Materialien (Brettchen, Messer, Schüssel) nach der Benutzung gründlich reinigen. • Verdorbene Lebensmittel dürfen nicht zum Verzehr abgegeben werden. Was ist bei der Lagerung von Obst, Gemüse und Milch zu beachten? • Täglich frisch gelieferte Ware erfordert keine Lagerung, sondern höchstens eine geeignete Stelle, von der aus die Produkte auf die Klassen verteilt werden. • Das frisch gelieferte Obst, Gemüse ist zügig zu verbrauchen oder in einem kühlen Raum (am Besten im Kühlschrank) zu lagern. • Bei Milch ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beachten. • Bzgl. des Lagerraums ist auf folgendes zu achten: • leicht zu reinigen, (durch Fegen oder Nassreinigung, kein Teppichboden) • Schutz vor Schädlingsbefall (z.B. Fliegengitter, Schädlingskontrolle) • Obst-/Gemüsekisten nicht auf dem Boden lagern Was ist bei der Abfallentsorgung zu beachten? • Alle Abfälle sind vor Ort zu entsorgen (Keine Reste mit nach Hause geben!). Dieses Merkblatt dient lediglich der Information und nennt Schwerpunkte. Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinär· und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA). Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Touriusmus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt • Hasselbachstr. 4, 39104 Magdeburg. Stand: November 2023.

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