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Wasserstand Pegel Schaalsee - Schaalsee

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114303) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

25 Jahre Nationalparkprogramm der DDR

Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.

Brutvogel-Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten S-H 20

Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995) in EU-Vogelschutzgebieten Gebiete / Bearbeitungsjahr: - 1119-401 Gotteskoog-Gebiet / 2005 - 1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor / 2005 - 1123-491 Flensburger Förde / 2003 - 1326-301 NSG Schwansener See / 2004 - 1530-491 Östliche Kieler Bucht Westfehmarn / 2001 Hohwachter Bucht / 2003 - 1623-401 Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal / 2003 - 1725-401 NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee / 2006 - 1727-401 Lanker See und Umgebung / 2004 - 1729-401 NSG Kossautal / 2003 - 1823-401 Staatsforsten Barlohe / 2004 - 1823-402 Haaler Au-Niederung / 2006 - 1830-301 NSG Neustädter Binnenwasser / 2004 - 1923-401 Schierenwald / 2005 - 2028-401 Wardersee / 2006 - 2030-303 NSG Aalbek-Niederung / 2004 - 2031-401 Traveförde Lauerholz / 2004 NSG Dummersdorfer Ufer, NSG Schellbruch, NSG Dassower See / 2005 - 2126-401 Kisdorfer Wohld / 2001 - 2226-401 Alsterniederung / 2006 - 2227-401 NSG Hansdorfer Brook / 2006 - 2328-491 Waldgebiete in Lauenburg / 2001 - 2003 - 2330-353 NSG Oldenburger See und Umgebung / 2006 - 2331-491 Schaalsee-Gebiet NSG Culpiner See und Umgebung, NSG Westufer Lankower See, Grammsee und Umgebung, Forst Baalen / 2003 Mechower Holz / 2004 NSG Mechower Seeufer / 2004 und 2005 NSG Salemer Moor, NSG Schwarze Kuhle und Plötscher See, Wälder Eichhorst, Garrenseeholz, Bornberg, Strücken, Mustiner See, Kittlitzer Hofsee / 2005 NSG Ostufer Ratzeburger See mit Seebruch und Steinort, NSG Schaalsee sowie übrige Schaalseelandschaft / 2006 - 2428-492 Sachsenwald-Gebiet / 2005 - 2527-421 NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen / 2004 - 2530-421 Langenlehsten / 2006 Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995) in EU-Vogelschutzgebieten Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995, 2010) in EU-Vogelschutzgebieten (+ einzelne weitere Arten (diese unvollständig)) EU-Vogelschutzgebiete / Bearbeitungsjahr: - 0916-491 Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer....(Teilgebiet Eider von Nordfeld bis Tönning) / 2008 - 1119-401 Gottekoog-Gebiet / 2011 - 1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor / 2011 - 1123-491 Flensburger Förde / 2008 - 1326-301 Schwansener See / 2010 - 1423-491 Schlei / 2008 - 1530-491 Östliche Kieler Bucht / 2008 - 1618-404 Eiderstedt / 2011, 2012 - 1622-493 Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiet Lundener Niederung / 2008 Teilgebiet Ostermoor/Seeth / 2008 Teilgebiet Börmer Koog / 2009 Teilgebiet Dellstedter Birkwildmoor Nordermoor u. Ostermoor / 2009 Teilgebiet Dörplinger Moor / 2009 Teilgebiet Südermoor Bergenhusen / 2009 Teilgebiet Süderstapeler Westerkoog / 2009 Teilgebiet Bargstaller Au / 2010 Teilgebiet Hartshoper Moor / 2010 Teilgebiet Hohner See / 2010 Teilgebiet Königsmoor / 2010 Teilgebiet Tielener Moor / 2011 Teilgebiet Alte Sorge Schleife / 2011 Teilgebiet Dacksee-Schlote / 2011 Teilgebiet Kleiner Sorgebogen-Reppelmoor / 2011 Teilgebiet Meggerkoog / 2011 - 1623-401 Binnendünen und Moorlandschaft im Sorgetal / 2009 - 1628-491 Selenter See-Gebiet / 2009 - 1633-491 Ostsee östlich Wagrien / 2008 - 1725-401 NSG Ahrensee und nordöstl. Westensee / 2012 - 1727-401 Lanker See / 2009 - 1728-401 Teiche zwischen Selent und Plön / 2007 - 1729-401 NSG Kossautal / 2007 - 1731-401 Oldenburger Graben / 2008 - 1823-401 Staatsforsten Barlohe / 2009 - 1823-402 Haaler Au-Niederung / 2011 - 1828-491 Großer Plöner See-Gebiet / 2007 - 1830-301 Neustädter Binnenwasser / 2010 - 1923-401 Schierenwald / 2010 - 1924-401 Wälder im Aukrug / 2008 - 1929-401 Heidmoor-Niederung / 2010 - 1029-402 Wahlsdorfer Holz / 2011 - 2021-401 NSG Kudensee / 2010 - 2026-401 Barker und Wittenborner Heide / 2008 - 2028-401 Wardersee / 2011 - 2030-303 NSG Aalbekniederung / 2010 - 2031-401 Traveförde / 2010 - 2121-402 Vorland St. Margarethen / 2010 - 2126-401 Kisdorfer Wohld / 2009 - 2130-491 Grönauer Heide / 2009 - 2226-401 Alsterniederung / 2011 - 2227-401 Hansdorfer Brook / 2012 - 2323-401 Unterelbe bis Wedel / 2008 und 2010 (Neufelder Koog) - 2328-401 NSG Hahnheide / 2008 - 2328-491 Waldgebiete in Lauenburg / 2009 - 2330-353 NSG Oldenburger See u.U. / 2011 - 2331-491 Schaalsee-Gebiet / 2012 - 2428-492 Sachsenwald-Gebiet / 2011 - 2527-421 NSG Besenhorster Sandberge / 2012 - 2530-421 Langenlehsten / 2010

Regionalplanerische Anpassungsstrategien Klimawandel

Ergebnis des Interreg-Projekt „BalticClimate“ - „Herausforderungen und Chancen für die lokale und regionale Entwicklung durch den Klimawandel im Ostseeraum“ Projektlaufzeit: - März 2009 bis Dezember 2011 Projektpartner: - 25 Projektpartner aus 8 Staaten - Projektleitung: Akademie für Raumforschung und Landesplanung/ Hannover - Deutsche Modellregion Westmecklenburg: o Koordination durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg o Assoziierter Partner UNESCO Biosphärenreservat Schaalsee Projektschwerpunkte: - Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Wirtschaft) des Klimawandels in den Modelregionen (u. a. Westmecklenburg) - thematische Schwerpunkte in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Bebauung - BalticClimate wurde als „Flagship Project“ ausgewählt, da es sich im Rahmen der Strategie für die Baltic Sea Region mit der zukünftig nachhaltigen Entwicklung im Ostseeraum beschäftigt

Endlagersuche Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Zarrentin am Schaalsee, Gemarkung Zarrentin (Flur 41, Flurst. 67/1)"

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Zarrentin am Schaalsee, Gemarkung Zarrentin (Flur 41, Flurst. 67/1)" Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG . Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Zarrentin am Schaalsee, Gemarkung Zarrentin (Flur 41, Flurst. 67/1)" (PDF, 10 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 11.09.2020

Endlagersuche Einvernehmen zum Vorhaben "Messstellenbohrung in Zarrentin am Schaalsee, Gemarkung Bantin, Flur 1, Flurstück 87/10"

Einvernehmen zum Vorhaben "Messstellenbohrung in Zarrentin am Schaalsee, Gemarkung Bantin, Flur 1, Flurstück 87/10" Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG . Einvernehmen zum Vorhaben "Messstellenbohrung in Zarrentin am Schaalsee, Gemarkung Bantin, Flur 1, Flurstück 87/10" (PDF, 69 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 04.05.2020

Entwicklung von Indikatoren zur Sicherung einer nachhaltigen Fischerei in Bin-nengewässern am Beispiel der Kleinen Maräne

Das Projekt "Entwicklung von Indikatoren zur Sicherung einer nachhaltigen Fischerei in Bin-nengewässern am Beispiel der Kleinen Maräne" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow durchgeführt. Zielstellung: Im Rahmen der Pilotzertifizierung der Binnenfischerei im Schaalsee zeigte sich, dass die für eine Nachhaltigkeitsbewertung der Binnenfischerei im Grundsatz geeigneten Indikatoren auch solche Populations- und Wachstumsparameter erfordern, die in der Binnenfischerei bisher nicht erhoben werden. Diese sollten hier beispielhaft für die Kleine Maräne erhoben, der dafür erforderliche Aufwand ermittelt sowie eine exemplarische Überprüfung der Anwendbarkeit der Indikatoren zur Bewertung der Nachhaltigkeit der Binnenfischerei durchgeführt werden. Material und Methoden: Die Untersuchungen wurden am Schaalsee durchgeführt, da in dem o. g. Projekt einige Grundlagen zur Einschätzung der Bestandsdynamik der Hauptwirtschaftsarten und Bewertung der Nachhaltigkeit der fischereilichen Nutzung bereits geschaffen wurden. Im Oktober 2014 wurde im Schaalsee eine Bestandsbefischung mit Multimaschen-Stellnetzen durchgeführt, um eine ausreichende Anzahl Kleiner Maränen zur Bestimmung wichtiger Populationsparameter zu fangen. Bei mindestens 20 Fischen jeder Größengruppe wurden Alter (Schuppen), Geschlecht und Laichreife im Labor bestimmt. Weiterhin wurden die Gonaden gewogen sowie anhand von Unterproben Bruttoenergiegehalt, Eizahl und Eidurchmesser bestimmt. Alter, Länge und Stückmasse der Kleinen Maränen im Fang der Berufsfischerei wurden anhand von Stichproben dokumentiert. Ergebnisse: Insgesamt wurden 817 Kleine Maränen unterschiedlicher Größengruppen gefangen, die den Jahrgängen 0+ bis 4+ angehörten. Die Geschlechtsreife setzte im Alter von 1+ ab einer Totallänge von rund 17 cm ein. Das Geschlechterverhältnis im Fang lag bei 1,15 (weibl. : männl.). Die mittlere Fekundität betrug 10.425 (+- 3024) Eier/Tier (Mittelwert +-Standartabweichung). Es gab eine signifikant positive Korrelation zwischen Fischlänge und Eizahl, aber nicht zwischen Fischlänge und Eidurchmesser. Als asymptotische Länge der Kleinen Maräne wurde ein Wert von rund 31,2 cm errechnet. Der Bruttoenergiegehalt lag im Mittel bei 7,56 (+- 0,6) MJ/kg und zeigte einen guten Ernährungszustand. Die weitere Auswertung der Fangdaten und der Test geeigneter Modelle zur Abschätzung des maximalen nachhaltigen Ertrages (MSY) oder anderer Referenzpunkte ist für 2015 vorgesehen.

Anlage eines Drainteiches bei Hakendorf/Lassahn, Teilprojekt Drainteich Süd

Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Anlage eines Drainteiches bei Hakendorf/Lassahn, Teilprojekt Drainteich Süd“. Maßnahme 1: Herstellung Drainteich Süd Dieses stellt eine Herstellung eines Gewässers dar. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Lassahn 1 41/2 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Das Vorhaben liegt im EU-Vogelschutzgebiet Schaalsee-Landschaft. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.

Lebensader Schilde - Gewässer- und Moorrenaturierung in der Schildeniederung im Biosphärenreservat Schaalsee

Das Projekt "Lebensader Schilde - Gewässer- und Moorrenaturierung in der Schildeniederung im Biosphärenreservat Schaalsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Auf einer Strecke von 14,2 km durchfließt die Schilde das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee. Das Fließgewässer ist Bestandteil einer überregionalen Biotopverbundachse, die nach Süden Richtung Elbe verläuft. Das ca. 1.340 ha große Projektgebiet entlang des Talraumes der Schilde gehört zur Pflegezone des Biosphärenreservats Schaalsee und ist Bestandteil des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren (EU-Nummer DE 2531-303) und ist damit Teil des ökologischen Netzes NATURA 2000. Durch in der Vergangenheit erfolgte Gewässerausbaumaßnahmen sind viele Abschnitte der Schilde stark verändert und in ihren landschaftsökologischen Funktionen beeinträchtigt. Daher besteht ein dringender Sanierungsbedarf das Fließgewässer und seine Niederungen nachhaltig in seiner ökologischen Funktionsfähigkeit entsprechend den nationalen und internationalen Anforderungen (Wasserrahmenrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Landesnaturschutzgesetz M-V) zu sichern und zu entwickeln. In einem kooperativen, umsetzungsorientierten Planungsprozess sollen die planungs- und eigentums-rechtlichen Voraussetzungen für die Fließgewässerrenaturierung der Schilde sowie die Sanierung des angrenzenden Tessiner Moores sowie des Neuendorfer Moores, dem Quellgebiet der Schilde, geschaffen werden. Fazit Der Vernetzung mit regionalen und landesweiten Planungen und Projekten, der Aufbau eines engen Netzwerkes kooperierender Partner und die intensive Öffentlichkeitsarbeit haben wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung des Projektes beigetragen. Durch die Integration dieser Planungen in das noch bis 2013 laufende Bodenordnungsverfahren haben sich zahlreiche positive Synergieeffekte ergeben. In einem kooperativen Planungsprozess konnten planungs- und eigentumsrechtliche Vorraussetzungen geschaffen werden. Durch die Konzentrationswirkung nach § 41 FlurG hat sich das Genehmigungsverfahren reduziert, da keine eigenständigen wasserrechtlichen Verfahren mehr erforderlich sind. Die Akzeptanz für die Naturschutzmaßnahmen bei den beteiligten Landwirten hat sich durch die durch die Vermitt-lungsfunktion des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, dem BOV-Planer sowie des Amtes für Landwirtschaft deutlich erhöht. Die Gemeinde Wittendörp, die die Trägerschaft für die wasserbaulichen Maßnahmen übernommen hat, hat das Projekt Lebensader Schilde als Chance für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Region erkannt. Durch die sich eröffnenden Fördermöglichkeiten im Rahmen des BOV wie Wegebau und Dorferneuerung stellt sich diese Kooperation als Win-Win-Situation dar. (Text gekürzt)

Durchführung von zwei Fachworkshops im Rahmen des Aufbaus sowie der Konkretisierung einer längerfristigen Kooperation zwischen dem UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und dem UNESCO-Biosphärenreservat Lake Bosomtwe/Ghana für 2018 und 2019

Das Projekt "Durchführung von zwei Fachworkshops im Rahmen des Aufbaus sowie der Konkretisierung einer längerfristigen Kooperation zwischen dem UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und dem UNESCO-Biosphärenreservat Lake Bosomtwe/Ghana für 2018 und 2019" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe durchgeführt. Ziel der Arbeitstreffen und Workshops ist es, die zukünftige Zusammenarbeit kooperativ zu entwickeln und bei den aufgeführten vier Themenblöcken konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Um die Zusammenarbeit zu verstetigen möchten wir für die kommenden zwei Jahre 2018 und 2019 zu den abgesteckten Feldern gemeinsam konkrete Projekte am Lake Bosomtwe entwickeln und zur Umsetzung bringen. Neben dem Arbeitstreffen werden wir auch über Internet, E-Mail und Telefon in Kontakt stehen sowie auch Gespräche mit anderen potentiellen Unterstützern führen, die in den kommenden zwei Jahren ebenfalls Umsetzungsreife erlangen sollen. Für beide Biosphärenreservate möchten wir deutliche Synergieeffekte bei der Bewältigung der im Lima Action Plan' des MAB - Programmes formulierten Herausforderungen und Aufgaben für die UNESCO-Biosphärenreservate erreichen. Dieses Austauschprojekt leistet somit einen Beitrag Deutschlands zur Umsetzung des von der UNESCO Generalversammlung bestätigten Aktionsplanes von Lima, des Positionspapieres des deutschen MaB-Nationalkomitees zur internationalen Zusammenarbeit sowie der Ziele von Afri-MaB.

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