Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114303) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Anlage eines Drainteiches bei Hakendorf/Lassahn, Teilprojekt Drainteich Süd“. Maßnahme 1: Herstellung Drainteich Süd Dieses stellt eine Herstellung eines Gewässers dar. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Lassahn 1 41/2 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Das Vorhaben liegt im EU-Vogelschutzgebiet Schaalsee-Landschaft. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Umsetzung von Maßnahmen zur Stabilisierung der Wasserstände im „Dohlen““. Dieses stellt einen Eingriff ins Grundwasser bzw. Grundwasserstände dar. Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffenes Flurstück: Gemarkung Flur Flurstücke Bernstorf 2 36, 37, 39-44, 75, 76, 78-82, 87/5, 87/6, 88/4, 98-99 (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Kneese Dorf 1 131 (Landkreis Nordwestmecklenburg) Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde (Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe) wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.
Das Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin, beabsichtigt die „Anlage eines Drainteiches bei Hakendorf/Lassahn, Teilprojekt Drainteich Mitte“, mit dem Ziel der Reduzierung des Phosphoreintrages in den Schaalsee: Maßnahme 1: Herstellung Drainteich Mitte Dieses stellt die Herstellung eines Gewässers dar. Das Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Lassahn 2 29, 30 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Das Vorhaben liegt im EU-Vogelschutzgebiet Schaalsee-Landschaft. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Wasserstandsstabilisierung im Strangenmoor“. Dieses stellt eine wesentliche Änderung des Grundwasserstandes dar. Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffenes Flurstück: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Zarrentin 2 20 2 Zarrentin 2 7 3 Zarrentin 2 1/5 4 Zarrentin 2 12, 15 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Vorhaben liegt im GGB „Schaalsee MV“ (DE 2331-306). Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde (Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe) wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (vom 15.08. bis 28.02. eines jeden Jahres) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.
• Die Biosphärenreservate (BR) sind gemäß den jeweiligen Verordnungen in Zonen unterteilt. Die Zonen wurden in den einzelnen Biosphärenreservaten unterschiedlich benannt bzw. zusammengefasst. • Die vorliegenden Flächen zu dem BR Schaalsee (SCH) stellen die durch das Biosphärenreservatsamt (BRA) Schaalsee-Elbe erstellten Zonierungen dar. • Die vorliegenden Flächen zu dem BR Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (ELB) stellen die durch das Biosphärenreservatsamt (BRA) Schaalsee-Elbe erstellten Zonierungen dar. Diese wurden für die Darstellung der Zonen auf den Verordnungskarten zum BR ELB verwendet. • Die vorliegenden Flächen zu dem BR Südost-Rügen (SOR) stellen die Zonierungen der Verordnungskarten des BR SOR dar.
Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.
Ergebnis des Interreg-Projekt „BalticClimate“ - „Herausforderungen und Chancen für die lokale und regionale Entwicklung durch den Klimawandel im Ostseeraum“ Projektlaufzeit: - März 2009 bis Dezember 2011 Projektpartner: - 25 Projektpartner aus 8 Staaten - Projektleitung: Akademie für Raumforschung und Landesplanung/ Hannover - Deutsche Modellregion Westmecklenburg: o Koordination durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg o Assoziierter Partner UNESCO Biosphärenreservat Schaalsee Projektschwerpunkte: - Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Wirtschaft) des Klimawandels in den Modelregionen (u. a. Westmecklenburg) - thematische Schwerpunkte in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Bebauung - BalticClimate wurde als „Flagship Project“ ausgewählt, da es sich im Rahmen der Strategie für die Baltic Sea Region mit der zukünftig nachhaltigen Entwicklung im Ostseeraum beschäftigt
Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995) in EU-Vogelschutzgebieten Gebiete / Bearbeitungsjahr: - 1119-401 Gotteskoog-Gebiet / 2005 - 1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor / 2005 - 1123-491 Flensburger Förde / 2003 - 1326-301 NSG Schwansener See / 2004 - 1530-491 Östliche Kieler Bucht Westfehmarn / 2001 Hohwachter Bucht / 2003 - 1623-401 Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal / 2003 - 1725-401 NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee / 2006 - 1727-401 Lanker See und Umgebung / 2004 - 1729-401 NSG Kossautal / 2003 - 1823-401 Staatsforsten Barlohe / 2004 - 1823-402 Haaler Au-Niederung / 2006 - 1830-301 NSG Neustädter Binnenwasser / 2004 - 1923-401 Schierenwald / 2005 - 2028-401 Wardersee / 2006 - 2030-303 NSG Aalbek-Niederung / 2004 - 2031-401 Traveförde Lauerholz / 2004 NSG Dummersdorfer Ufer, NSG Schellbruch, NSG Dassower See / 2005 - 2126-401 Kisdorfer Wohld / 2001 - 2226-401 Alsterniederung / 2006 - 2227-401 NSG Hansdorfer Brook / 2006 - 2328-491 Waldgebiete in Lauenburg / 2001 - 2003 - 2330-353 NSG Oldenburger See und Umgebung / 2006 - 2331-491 Schaalsee-Gebiet NSG Culpiner See und Umgebung, NSG Westufer Lankower See, Grammsee und Umgebung, Forst Baalen / 2003 Mechower Holz / 2004 NSG Mechower Seeufer / 2004 und 2005 NSG Salemer Moor, NSG Schwarze Kuhle und Plötscher See, Wälder Eichhorst, Garrenseeholz, Bornberg, Strücken, Mustiner See, Kittlitzer Hofsee / 2005 NSG Ostufer Ratzeburger See mit Seebruch und Steinort, NSG Schaalsee sowie übrige Schaalseelandschaft / 2006 - 2428-492 Sachsenwald-Gebiet / 2005 - 2527-421 NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen / 2004 - 2530-421 Langenlehsten / 2006
Dessau-Roßlau. Das Biosphärenreservat Mittelelbe wird von der Mehrheit der Bevölkerung in der Region akzeptiert. Das ist eines der Ergebnisse des Forschungsprojektes ?Gesellschaftliche Prozesse in deutschen UNESCO-Biosphärenreservaten? der Universität Greifswald, das von 2009 bis 2012 durchgeführt wurde. Untersucht wurden exemplarisch die Biosphärenreservate Mittelelbe in Sachsen-Anhalt, Schorfheide-Chorin in Brandenburg und Südost-Rügen sowie Schaalsee in Mecklenburg-Vorpommern.77 Prozent der Befragten stimmten uneingeschränkt dafür, dass das Biosphärenreservat Mittelelbe fortbestehen soll. Neun von zehn Bewohnern (88 Prozent) sehen zudem keine Einschränkungen durch das Großschutzgebiet in ihrem Alltag. Zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten sagen, die Region würde außerdem durch das Biosphärenreservat für viele interessant, die sonst nicht dorthin kämen. Die Ergebnisse wurden am Freitag in Dessau-Roßlau durch die Projektleiterin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann im Beisein von Umweltstaatssekretärin Anne-Marie Keding präsentiert.Keding sagte: "Die Ergebnisse zeigen, dass die Einrichtung Biosphärenreservat akzeptiert ist und eine nachhaltige Regionalentwicklung befördert. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen liegt im Interesse der Gesellschaft. Die Landesregierung setzt darauf, die Entwicklung an der Mittelelbe weiterhin erfolgreich voranzubringen, die Anerkennung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz bei der UNESCO zu erreichen und den Naturpark Drömling in ein Biosphärenreservat umzuwandeln."Die Studie zeige aber auch, wo noch Baustellen seien. "Ziel muss es bleiben, die Absichten der Biosphärenreservatsverwaltung deutlicher zu kommunizieren und die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung stärker auszubauen und diese alters- und zielgruppenspezifisch anzulegen", so die Staatssekretärin.Insgesamt bietet die Studie Erkenntnisse über die sozialen, kulturellen, politischen und ökonomischen Entwicklungen in der Region und zeigt zugleich auf, wo beim Schutzgebietsmanagement Korrekturen notwendig werden.Weitere Ergebnisse· Das Biosphärenreservat ist in der Region bekannt: Für mehr als die Hälfte der Bewohnern ist es ein Begriff (57 Prozent).· 38 Prozent der Befragten empfinden die Entscheidungen des Biosphärenreservates eher intransparent. Je älter die Bewohner, desto weniger stark unterstützen sie diese Aussage. Männer bescheinigten dem Biosphärenreservat eher Intransparenz als Frauen. · 75 Prozent der Bewohner fühlen sich mit ihrer Region verbunden.· 56 Prozent der ehrenamtlich Tätigen fühlen sich mit der Region ?sehr stark? verbunden, bei den nicht ehrenamtlich Aktiven gaben dies nur 40 Prozent an. · 57 Prozent der Bewohner aus dem Nordteil gaben an, sich ?sehr stark? mit der Region verbunden zu fühlen, während diese Angabe von 43 Prozent der Bewohner aus dem Südteil gemacht wurde. · Eine Mehrheit von 58 Prozent stimmt der Aussage, Natur und Landschaft seien wichtig für die Verbundenheit mit der Region, ?voll und ganz? zu. Zuzüglich der Antwortkategorie ?trifft eher zu? messen damit 89 Prozent der Bewohner Natur und Landschaft eine wesentliche Bedeutung für ihre regionale Verbundenheit bei.· 56 Prozent der Bevölkerung schätzen an ihrer Region etwas, das einen Bezug zu Natur und Landschaft hat. Die zweitgrößte Kategorie sind mit 19 Prozent Nennungen, die einen Bezug zur Kulturlandschaft haben und 8 Prozent schätzen an ihrer Region Dinge in Bezug zur Lebensqualität. · Der Aussage, dass im Biosphärenreservat vieles verboten sei, was erlaubt sein sollte, stimmen 39 Prozent der Befragten nicht zu.· Jeder Sechste ist grundsätzlich zu einer Mitwirkung bereit, dabei vor allem ältere Bewohner, Frauen und Personen, die schon ehrenamtlich engagiert sind Zur MethodikEin Teil der Studie waren telefonische Befragungen von Einwohnern der Region. Ingesamt wurden in den vier Biosphärenreservaten rund 1.400 Personen etwa 15 Minuten lang befragt. In der Region des Biosphärenreservates Mittelelbe nahmen 451 Personen teil. Darüber hinaus fand ein Workshop mit Mitarbeitern der Biosphärenreservatsverwaltung zur Managementeffektivität eines Biosphärenreservates statt. Zudem wurden Befragungen der Kommunalvertreter durch Einzelinterviews zu ihrer Einstellung zum Biosphärenreservat und zur Zusammenarbeit der jeweiligen Kommune mit der Biosphärenreservatsverwaltung durchgeführt. Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung im Biosphärenreservat Mittelelbe finden Sie im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de HintergrundUNESCO-Biosphärenreservate sind Teil des weltweiten UNESCO-Programms ?Der Mensch und die Biosphäre? (MAB). Sie sind Modellregion, die eine zukunftsfähige ökologisch orientierte, ökonomisch nachhaltige und sozial verträgliche Regionalentwicklung zu unterstützen. In Sachsen-Anhalt gibt es drei Großschutzgebiete, die nach den Kriterien der UNESCO für Biosphärenreservate entwickelt werden. Dazu zählen das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, der Naturpark Drömling und das Biosphärenreservat Mittelelbe. Das Biosphärenreservat Mittelelbe umfasst eine Fläche von rund 126.000 Hektar entlang von 303 Flusskilometern Elbe. Es ist Teil des länderübergreifenden und von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe. Das erstreckt sich über fünf Bundesländer und entlang von über 400 Kilometer Elbeflusslauf. Es hat eine Größe von ca. 380.000 Hektar. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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