Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am 30. März 2010 die Verurteilung des französischen Ölkonzerns Total im Fall des Untergangs des Tankschiffs Erika. Als Grund für die Mitschuld des Konzerns gab das Gericht fahrlässiges Handeln beim Anmieten des altersschwachen Schiffes an. Die Gesamtschadenssumme wurde auf 200 Millionen Euro erhöht. Der Erika-Prozess gilt als größter Umweltprozess der französischen Justiz. Erstmals waren Umweltschäden als Basis für Entschädigungsforderungen akzeptiert worden.
Das Projekt "Durchführung eines Sektor-Workshops (Pharma) und Erstellung einer 'Roadmap' zur COP 9 - Teilvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Untersuchung von Trends im nicht-monetären Vorteilsausgleich im Kontext des Post-2020 Global Biodiversity Framework." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut DSMZ - Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH durchgeführt. Die Verhandlungen über Zugang und Vorteilsausgleich (das dritte Ziel der CBD) konzentrierten sich in der Vergangenheit zu einem großen Teil auf die Forderung nach geldwerten Vorteilen. Die nicht-monetären Vorteile, die in erster Linie durch die akademische Forschung generiert werden, wurden dagegen oft als weniger relevant abgetan, unter anderem da es an Dokumentation und wirtschaftlicher Quantifizierung mangelt. Während der Verhandlungen über das Global Biodiversity Framework post-2020 hat sich das Ziel einer quantifizierbaren Erhöhung des monetären und nicht-monetären Vorteilsausgleichs (Ziel C und Ziel 12) herauskristallisiert, das Deutschland die Gelegenheit bietet, seine erheblichen Investitionen in Forschung und nicht-monetären Vorteilsausgleich zu präsentieren. Es besteht jedoch auch die Gefahr, dass die Berichterstattung zu diesem Ziel die tatsächlich getätigten Investitionen nicht ausreichend widerspiegelt. Durch die Entwicklung und Anwendung standardisierter Methoden zur Quantifizierung spezifischer Aspekte des nicht-monetären Vorteilsausgleichs und die Bereitstellung dieser Methoden für den CBD-Prozess wird Deutschland besser in der Lage sein, den Umfang des Vorteilsausgleichs und seine weitreichenden Auswirkungen realistischer aufzuzeigen.
Das Projekt "Gerechte Nutzung oder Biopiraterie? - Entwicklung von Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Mikrobiologisches Institut, Lehrstuhl Ethik in den Biowissenschaften durchgeführt. Ziel der Dissertation ist es, Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft zu entwickeln und zu diskutieren. Dabei soll auch die potentielle Rolle eines internationalen ABS-Regimes betrachtet werden, das sich noch im Verhandlungsstadium befindet. Die ethische Analyse stützt sich auf Gerechtigkeits-Theorien von John Rawls und Amartya Sen.
Das Projekt "Grundlagen für den Gorillaschutz / Umsetzung Frankfurter Erklärung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltstiftung WWF Deutschland durchgeführt. Das hier zur Förderung vorgeschlagene Projekt ergänzt eine Initiative des WWF, den Schutz des Campo Maan Nationalparks in Kamerun zu verstärken und dort ein Gorillatourismus Vorhaben aufzubauen. Der Druck auf die natürlichen Ressourcen des Nationalparks durch Bevölkerungswachstum und infrastrukturelle Entwicklungsmaßnahmen nimmt zu und bedroht eine der wichtigsten Gorillapopulationen im Bereich der Atlantic Equatorial Coastal Waldökoregion. Im Mittelpunkt der WWF-Initiative steht daher die Verbesserung der lokalen Unterstützung für den Gorilla- und Waldschutz durch einen gerechten Vorteilsausgleich mit maximalem Nutzen für die Anrainerbevölkerung des Nationalparks. Das Vorhaben prüft, welche Gruppen tatsächlich von einem erfolgreichen Gorillatourismus profitieren, etwa Naturschutzbehörden, die Gemeinschaften vor Ort, die Privatwirtschaft und sogar ganze Volkswirtschaften und wie diese Gewinne verteilt werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, einen Ausgleich zwischen den Erwartungen der verschiedenen Interessensgruppen zu finden. Daher ist es wichtig, den Projektverantwortlichen ein Evaluationsinstrument an die Hand zu geben, mit dessen Hilfe die erwartete Wirkung des Projekts wohlfahrtstheoretisch begründet werden kann. Das hier vorgeschlagene Projekt wird einen Praxisleitfaden entwickeln, der als Planungs- und Entscheidungsinstrumentarium für Projektentwickler herangezogen werden kann.
Das Projekt "PROzessorientierte Entwicklung eines Modells zum gerechten Vorteilsausgleich (BENEFIT-sharing) für die Nutzung biologischer Ressourcen in Nord-Ecuador (PRO BENEFIT)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ibn - Institut für Biodiversität - Netzwerk e.V. durchgeführt. Die Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) stellt die biologischen Ressourcen unter die Souveränität der jeweiligen Nationalstaaten und fordert gleichzeitig deren nachhaltige Nutzung unter gerechter Vorteilsaufteilung. Häufig jedoch können speziell Entwicklungsländer ihre biologischen Ressourcen aufgrund von finanziellen und technologischen Defiziten nicht nutzen. Gleichzeitig scheuen Unternehmen aus den Industriestaaten die kostenintensiven Investitionen bei der Suche nach biologischen Wirkstoffen in Entwicklungsländern aufgrund von Rechtsunsicherheiten. Hieraus entsteht die Situation, dass potentiell nachhaltige Einkommensquellen in den Entwicklungsländern nicht erschlossen werden. Um eine zukünftige nachhaltige Nutzung von Naturwirkstoffen zu ermöglichen, soll ein anwendungsorientiertes Lösungsmodell für einen gerechten Vorteilsausgleich entwickelt werden. Ziel des vorgelegten Modellvorhabens ist es, in enger Zusammenarbeit zwischen einem deutschen Unternehmen, Institutionen und Unternehmen in Ecuador, indigenen Gemeinschaften vor Ort ein praktikables Lösungskonzept für einen gerechten Vorteilsausgleich bei Bioprospektion in Ecuador zu schaffen.
Das Projekt "Umwelthaftung und Biodiversität" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Bingen, Institut für Umweltstudien und angewandte Forschung (IESAR) durchgeführt. Das Umweltschadensgesetz (UschackG) beruht auf der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG), die bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umzusetzen war. Mit der Einführung des UschackG besteht erstmals eine öffentlich-rechtliche Haftung bei Schaden an Naturgütern. Das Gesetz führt zu einer Ausweitung der bisherigen Verantwortung für Unternehmen und Vollzugsbehörden. Im Hinblick auf Biodiversitätsschäden besteht noch große Unsicherheit aufgrund der Vielzahl der Schutzgüter, der potentiellen Schadensursachen, der Identifizierung von Schäden und der Sanierung im Schadensfall. Das Projekt zielt darauf ab - potentielle Biodeversitätsschäden ermitteln und bewerten zu können - wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie in anderen Staaten der EU zu erlangen - Leitfäden für Unternehmen anzufertigen, mit deren Hilfe es möglich ist, dass Haftungsrisiko besser bewerten zu können.
Das Projekt "WiLDSI: Wissensbasierte Lösungsansätze für Digitale Sequenzinformation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut DSMZ - Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH durchgeführt. Der durch Menschen verursachte Verlust der biologischen Vielfalt und das Artensterben sind seit dem 6. Mai 2019 mit der Veröffentlichung des neuen IPBES Reports in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gelangt. Dieser Report ist eine der Grundlagen für die Verhandlungen des 'post-2020 Biodiversity Framework', das den Handlungsrahmen für die Zielsetzungen der Biodiversitätskonvention (CBD) in den nächsten 10 Jahren schafft. Um diesen Rahmen bei der nächsten UN Verhandlung auf der Biodiversitätskonferenz (COP 15) in Peking im November 2020 erfolgreich verhandeln zu können, werden von allen Beteiligten Kompromisse erwartet. Ein bisher durch Herkunftsländer genetischer Ressourcen vorgeschlagener Kompromiss sieht vor, die sogenannten 'digitale Sequenzinformationen' (DSI) in die Definition von genetischen Ressourcen einzuschließen und sie damit dem internationalen Vertragsregelwerk zu unterstellen. Die Inhalte öffentlicher Datenbanken für DSI wachsen exponentiell und die Herkunftsländer befürchten, dass ein direkter Zugriff auf die steigende Menge an frei verfügbaren Sequenzinformationen den Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen aushebelt. Gleichzeitig sind DSI und deren freie Zugänglichkeit essentiell für alle Bereiche der Lebenswissenschaften einschließlich der Biodiversitätsforschung, für die Ernährungssicherung, die Gesundheit der Menschen und vieles mehr. Um zu vermeiden, dass ein 'Kompromiss' mit fatalen Folgen für die internationale Forschungsgemeinschaft ausgehandelt wird, muss sich die wissenschaftliche Gemeinschaft umgehend verstärkt einbringen und vor den Verhandlungen im November proaktiv interdisziplinäre und faire Lösungsansätze für alle Betroffenen erforschen und ausarbeiten. Solche Lösungsansätze müssen den freien Zugang (open access) zu Sequenzdatenbanken gewährleisten aber gleichzeitig aufzeigen, ob und wie ein (auch monetärer) Vorteilsausgleich für Herkunftsländer innerhalb der Wertschöpfungskette möglich ist.
Das Projekt "Durchführung eines internationalen Workshops - Teilvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Botanische Gärten durchgeführt.
Das Projekt "Online-Informationsangebot 'Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich' zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (ABS-Website)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Fakultät für Agrarwissenschaften, Institut für Agrarökonomie durchgeführt.
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