Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßenbahntrassen und oberirdisch verlaufenden U-Bahnstrecken im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster weden auf dieser Seite die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für das Stadtgebiet Münster zum Straßenverkehrslärm und zum Lärm von IED-Anlagen als Download im maschinenlesbaren GeoJSON-Format bereitgestellt.</p> <p>Die Stadtverwaltung Münster hat dazu im Jahr 2022 den Lärm von relevanten Straßen sowie den der IED-Anlagen kartiert bzw. berechnen lassen. In Münster wurden Straßen ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 1.500 Kfz pro 24h betrachtet.</p> <p>Ebenfalls in 2022 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Lärmkartierung für die Schienenwege des Bundes durchgeführt und im Jahr 2023 aktualisiert. Die Daten zum Schienenlärm erhalten Sie <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html#doc1528304bodyText2">auf dieser Seite des Eisenbahn-Bundesamtes</a>.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Lärmkarten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052346">Eintrag im Ratsinformationssystem mit dem Bericht im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 14.03.2023</a></li> <li><a href="https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermaktionsplanung">Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit allen Informationen rund um die Lärmaktionsplanung</a></li> </ul>
Das Projekt "Forschungsvorhaben Rad/Schiene" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Lehrstuhl und Prüfamt für Bau von Landverkehrswegen.Ausbreitung des Koerperschalls bei Eisenbahnen mit hohen Fahrgeschwindigkeiten.
Das Projekt "Koerperschallmessungen bei U-Bahnen und Hochbahnen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr / Landeshauptstadt München. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Lehrstuhl und Prüfamt für Bau von Landverkehrswegen.Erforschung des Koerperschalls, erzeugt durch U- und Hochbahnen, mit dem Ziel, Verbesserungen der Oberbauarten fuer diese Bahnen bezueglich des Koerperschalls vorzuschlagen.
Das Projekt "Erweiterung und Überprüfung der Datengrundlage binnenschifffahrtsbedingter Schallemissionen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Veranlassung Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren bei Neu- und Ausbauprojekten der Infrastruktur müssen Lärmimmissionsgutachten erstellt werden. Der prognostizierte Schiffschall an Verkehrswegen wird nach verkehrsträgerspezifischen Rechenvorschriften (Modelle) berechnet. Sie basieren auf Daten, die vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen an Fahrzeugen bei Bedarf durch personal- und kostenintensive Messungen zu überprüfen sind; dies trifft auch auf die Binnenschifffahrt zu. Es sollte daher eine Möglichkeit geschafft werden, benötigte aktuelle Daten und Parameter automatisiert - und dadurch mit minimalem Personalaufwand - zu erfassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die für wissenschaftlich fundierte Begutachtungen notwendige Datengrundlage fortlaufend die in Deutschland fahrende Schiffsflotte abbildet. Die so erfassten Daten können zudem für Modellierungen zur Untersuchung verkehrsträgerübergreifender Minderungsmaßnahmen genutzt werden. Ziele - Quantifizierung von Schallemissionen und -immissionen von Binnenschiffen durch Messungen und Modellierungen - Überprüfung, Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Datengrundlage durch die Durchführung von automatisierten Messungen - Entwicklung eines Modells zur Ermittlung binnenschifffahrtsbedingter Luftschallemissionen und -immissionen für eine Vielzahl von Verkehrsgebieten und -situationen (z.B. Manöver, Liegeplätze, Häfen) - Aktualisierung der Berechnungsgrundlage ‘Anleitung zur Berechnung von Luftschallausbreitung an Wasserstraßen’ auf Basis des neu entwickelten Modells Alle Verkehrsträger - egal ob Straße, Schiene oder Wasserstraße - verursachen Lärm und können zu Belastungssituationen für Anwohnende führen. Im Rahmen des BMDV-Expertennetzwerks werden sowohl verkehrsträgerübergreifende als auch verkehrsträgerspezifische Lärmbelastungen quantifiziert und Minderungsmaßnahmen abgeleitet. Für beide Ziele ist es unerlässlich, zunächst die technologischen Innovationen im Bereich der Binnenschifffahrt (Motoren inklusive Antriebswellen, Ruderanlage und Rumpfdesign, Elektrifizierung) durch angepasste Modelle abzubilden und die hierfür notwendige Datenbasis aufzubauen. Automatisierte Messungen von Schiffsschall der Binnenschifffahrt erlauben den Aufbau einer umfassenden Datengrundlage für die Modellierung von Luftschallimmissionen an Wasserstraßen.
Das Projekt "Schallemissionen von Schienenwegen" wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz.Der Grundwert-Emissionspegel wird in der Schall 03 fuer einen Normzug mit 51 dB(A) angegeben. Urspruenglich sollte er mit 48 dB(A) festgeschrieben werden. Aufgrund der Messserien kann der Wert 51 dB(A) als gesichert gelten, wenn Gleise mit UJC-60 Schienen, Betonschwellen und Schotterbett auf gutem Unterbau vorhanden sind. Ziel der Studie, die im Rahmen der Beratung zur Schall 03 zu umfangreichen Messungen gefuehrt hat, ist es, weitere Daten ueber ortsspezifische Laermabstrahlungen anderer Oberbauformen zu sammeln und die in 5,1 bis 5,5 genannten Einfluesse der Fahrzeugarten, Bremsbauarten, Zuglaengen, Geschwindigkeiten und Fahrbahnarten durch Messungen statistisch abzusichern oder fortzuschreiben.
Das Projekt "Analyse der Schallemission von Gueterbahnhoefen" wird/wurde gefördert durch: Amt der Vorarlberger Landesregierung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Innsbruck, Institut für Straßenbau und Verkehrsplanung.Aus bekannten Messungen des energieaequivalenten Dauerschallpegels von Gueterbahnhofslaerm ergeben sich grosse Pegelschwankungen, die eine verlaessliche Schallpegelprognose bei Vorsorgeplanungen nicht erlauben. Ebenso verhaelt es sich bei Gueterzugbildungsgruppen beim Verteilen der Wagen, wo impulshaltige Schallpegel hoher Intensitaet auftreten. Hierzu kommen akustische Betriebssignale, Lautsprecherdurchsagen etc sowie Geraeuschbelastungen durch Staplerfahrzeuge, Kraene, durch an- und abfahrende Strassenfahrzeuge (Schwerfahrzeuge). Unter Zugrundelegung entsprechender Verkehrsbewegungen auf Strasse und Schiene wird ein Schallpegelprognosemodell erstellt.
Das Projekt "Laermkataster Opfikon" wird/wurde ausgeführt durch: Basler und Hofmann.Analyse der Laermbelaestigung auf dem Stadtgebiet Opfikon unter Beruecksichtigung von Strassen-, Bahn- und Flugverkehr. Festlegung der Problemgebiete und Beurteilung zukuenftiger Laermschutzmassnahmen im Rahmen eines Laermschutzkonzepts.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dabei treten am Tage (06 – 22 Uhr) die häufigsten und höchsten Belastungen auf. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. 07.02.1 Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) Weitere Informationen Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel während der Nachtstunden (22 – 06 Uhr). 07.02.2 Straßenverkehrslärm (Nacht 22 - 6 Uhr) Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Tagesstunden (06 - 22 Uhr). 07.04.1/2 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Tag 6 - 22 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Nachtstunden (22 - 06 Uhr). 07.04.3/4 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Nacht 22 - 6 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen
In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen. Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2024 fühlen sich rund 58 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 31 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen. Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht. Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert. Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.
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