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Gefährliche Substanz in Freizeithäfen

Antifouling für Sportboote belastet Gewässer Das Wasser in deutschen Freizeithäfen ist teilweise stark belastet und gefährdet die natürliche Flora und Fauna der Gewässer. Auffällig sind die Schadstoffkonzentrationen so genannter Antifouling-Wirkstoffe. Diese übersteigen laut Stichproben des Umweltbundesamts (UBA) vielfach die Umweltqualitätsnorm der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Antifouling-Wirkstoffe stammen im Wesentlichen aus den Schutzanstrichen für Sport- und Freizeitboote, die den Aufwuchs kleiner Tiere und Algen auf den Bootsrümpfen verhindern sollen. Die Stoffe können von der Schiffshaut ins Wasser übergehen und dort weiter auf Wasserpflanzen und -tiere einwirken. Das Umweltbundesamt rät dazu, Anstriche mit Antifouling-Wirkstoffen, insbesondere im Süßwasser, möglichst ganz zu vermeiden. Auf dem Ratzeburger See dürfen bereits seit Jahren Sportboote mit Antifouling-Anstrichen nicht mehr fahren. Mit seiner Untersuchung legt das Umweltbundesamt erstmalig eine gesamtdeutsche Übersicht zu Sport- und Freizeithäfen vor. Antifouling-Wirkstoffe werden in den Beschichtungen für Sportbootrümpfe vielfach eingesetzt. Sie wirken wie ein Pestizid und verhindern bei Booten den Aufwuchs von Algen, kleinen Muscheln und Krebsen. In der Regel sind diese Beschichtungen im ein- bis zwei-jährigen Rhythmus zu erneuern, da sich die Wirkstoffe mit der Zeit auswaschen. Eine besonders große Menge an Wirkstoffen gelangt in die Hafenbecken, wenn frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden. Antifouling-Wirkstoffe können sich auch außerhalb der Sportboothäfen anreichern und die ⁠ Fauna ⁠ und ⁠ Flora ⁠ der Gewässer direkt schädigen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist in Deutschland hoch, denn fast 80 Prozent der deutschen Binnensportboothäfen sind zum angrenzenden Gewässer offen bzw. sind Bestandteil desselben. Das ⁠ UBA ⁠ ließ daher 50 Sportboothäfen von Flensburg bis zum Bodensee auf alle derzeit erlaubten Antifouling-Wirkstoffe stichprobenartig untersuchen. Im Visier stand dabei der Wirkstoff Cybutryn, der unter dem Handelsnamen Irgarol bekannt ist. In Antifouling-Anstrichen kommt er häufig vor. Irgarol ist ein Biozid kann unter anderem die ⁠ Photosynthese ⁠ von Pflanzen hemmen. Da sich Irgarol nur sehr langsam in der Umwelt abbaut, ist es in Gewässern lange wirksam. Bei der einmaligen Messung im Sommer 2013 lagen die Konzentrationen von Irgarol an 35 von 50 Sportboothäfen über der ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠, den die EU-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ für diesen ⁠ Stoff ⁠ vorsieht. Der darin festgelegte Wert von 0,0025 Mikrogramm pro Liter darf im Jahresdurch-schnitt nicht überschritten werden. An fünf Standorten lagen die Messwerte sogar über der zulässigen Höchstkonzentration der Umweltqualitätsnorm für Irgarol. Diese beträgt 0,016 Mikrogramm pro Liter und darf nie überschritten werden. Ein Fünftel der untersuchten Standorte wies zudem erhöhte Kupfer- und Zinkkonzentrationen auf. Das Ergebnis bestätigt andere Untersuchungen, bei denen sich der Stoff sowohl in Küsten- als auch in Binnengewässern bereits in wirkungsrelevanten Konzentrationen nachweisen ließ. Eigene Untersuchungen des UBA haben gezeigt, dass für einen Teil der gemessenen Umweltkonzentrationen bereits negative Folgen für Wasserorganismen eintreten können. Das UBA rät generell davon ab, im Privatbereich Antifouling-Anstriche zu verwenden. Insbesondere an vielen Süßwasserstandorten können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe in einem guten Zustand bleiben. Wer solche Schutzanstriche dennoch verwenden möchte, sollte darauf achten, dass sich die darin enthaltenen Wirkstoffe schnell in der Umwelt abbauen. Mehrere europäische Länder haben bereits Anwendungsbeschränkungen oder Verbote von irgarolhaltigen Bootsanstrichen durchgesetzt, beziehungsweise ein generelles Anwendungsverbot für biozidhaltige Antifouling-Anstriche in Binnengewässern erlassen. Dazu zählen Dänemark, Schweden und Großbritannien. In Deutschland gelten bisher nur vereinzelt regionale Anwendungsverbote für diese Art von Anstrichen, zum Beispiel in Schleswig-Holstein am Ratzeburger See. Aktuelle Bestandszahlen von Sportbooten wurden durch das Umweltbundesamt anhand von Luftbildern erhoben. Insgesamt wurde bundesweit ein Gesamtbestand von ca. 206.000 Liegeplätzen in 3091 Sportboothäfen erfasst. Nicht eingerechnet wurden Kleinsthäfen unter sechs Booten und Einzelliegeplätze. Deren Anzahl wird auf max. 20.000 geschätzt. Die Zulassung von Unterwasserbeschichtungen mit biozidhaltigen Antifouling-Wirkstoffen unterliegt EU-weit der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Um solche Produkte zu vermarkten, müssen Hersteller oder Importeure ein zwei-stufiges Zulassungsverfahren erfolgreich abschließen: Erstens muss der im Biozid-Produkt enthaltene Wirkstoff auf EU-Ebene grundsätzlich für die vorgesehene Verwendung zugelassen werden. Zweitens muss das Biozid-Produkt selbst entweder im Mitgliedstaat oder auf Unionsebene zugelassen sein, bevor es in den Verkehr gebracht und verwendet werden darf. In der 1. Stufe ist daher ein umfangreiches Dossier zum Wirkstoff vorzulegen, in dem u.a. Stoffeigenschaften, Verhalten in der Umwelt und Wirkung auf Mensch und Organismen dokumentiert werden. Auf Grundlage dieses Dossiers führt ein EU-Mitgliedsstaat federführend eine Risikobewertung des Wirkstoffs durch. Auf der Grundlage dieser Bewertung entscheidet die EU-Kommission über die Zulassung des Wirkstoffs. Zentraler Bestandteil für den Umweltbereich ist u.a. ein Vergleich der erwarteten Umweltkonzentration im Wasser (z.B. in Sportboothäfen) mit den aus ökotoxikologischen Tests abgeleiteten Wirkungsschwellen an Organismen (z.B. Algen, Wasserflöhe oder Fische). Werden insgesamt die Risiken für Mensch und Umwelt als gering bewertet und erzielt der Wirkstoff seine bestimmungsgemäße Wirkung, so kann er prinzipiell in Antifouling-Produkten eingesetzt werden, die dann in der 2. Stufe national zugelassen werden müssen. Bisher ist noch kein Antifoulingprodukt zugelassen. Alle Antifoulings sind derzeit noch aufgrund von Übergangsregeln  ungeprüft auf dem Markt.

UBA stellt Empfehlungen gegen Mikroverunreinigungen in Gewässern vor

Vorsorgen statt sanieren, um Altlasten in Zukunft zu vermeiden Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen nachteilige Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Diese Mikroverunreinigungen werden nicht zuletzt dank verfeinerter Analyseverfahren zunehmend in unseren Gewässern nachgewiesen. Daher schlägt das Umweltbundesamt (UBA) nun ein Maßnahmenpaket vor, um Stoffeinträge in die Gewässer zu minimieren. Langlebige Stoffe, die in die Gewässer gelangen, führen dort oft jahrzehntelang zu Problemen. Beispiele aus der Vergangenheit sind Tributylzinnverbindungen (TBT, aus bioziden Bootsanstrichen), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS, aus Löschschäumen und Galvanikbädern) oder Diuron (aus Pflanzenschutzmitteln). Gegenwärtig werden in Gewässern zunehmend Arzneimittelwirkstoffe wie Diclofenac und Ibuprofen gemessen. Bei der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien können diese als Mikroverunreinigungen auf verschiedenen Wegen in das Grundwasser, die Flüsse, die Seen und die Meere gelangen: Durch Abwässer aus Kläranlagen, Abschwemmung aus Böden, Auswaschung über Niederschläge, Versickerung oder Direktanwendung im Gewässer. Das Umweltbundesamt hat die Eintragspfade analysiert, kritische Stoffeigenschaften benannt und Handlungsempfehlungen abgeleitet . Es zeigt sich: Nur eine Kombination von Maßnahmen bei der Herstellung, bei den Verwendungen und der Abwasserbehandlung kann einen umfassenden Schutz bewirken. Arzneimittel: Für eine wirksame Kontrolle bei der Zulassung müssen die herstellenden Unternehmen alle Umweltdaten für eine Stoffbewertung offenlegen. Dies gilt auch für Arzneimittelwirkstoffe, die bereits lange auf dem Markt sind. Zudem sollte die Forschung zu umweltverträglichen Wirkstoffen verstärkt werden. Tierarzneimittelwirkstoffe mit schädlichen Umwelteigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) sollten generell nicht zugelassen werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker müssen besser über die Umweltaspekte von Arzneimitteln informiert werden. Auch Patientinnen und Patienten müssen besser aufgeklärt werden: Wer Arzneimittel entsorgt, sollte dies nie über Spüle und Toilette tun. Pflanzenschutzmittel (PSM): Insgesamt sollten deutlich weniger chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Dafür müssen der Ökolandbau ausgebaut und vorsorgende Maßnahmen im konventionellen Anbau, z.B. eine erweiterte Fruchtfolge, umgesetzt werden. Um Einträge in Gewässer bei und nach der Ausbringung zu minimieren, sollten dauerhaft bewachsene ⁠ Gewässerrandstreifen ⁠ entlang der Flüsse und Bäche angelegt werden, auf denen der Einsatz von PSM verboten ist. Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sollte Technik zum Einsatz kommen, die eine möglichst zielgenaue, verlustfreie und saubere Ausbringung gewährleistet. Biozide (Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Desinfektion und zum Materialschutz): Generell sollte der Einsatz von Bioziden auf das notwendige Maß minimiert werden. Einzelne Anwendungsbeschränkungen und Auflagen bei der Zulassung von Bioziden reichen nicht aus. Zusätzlich müssen belastbare Daten zu den Verkaufs- und Verwendungsmengen erhoben, Umweltbelastungen systematisch überwacht sowie übergreifende Vorgaben für den umwelt- und sachgerechten Gebrauch von Bioziden erlassen werden. Abwasser: Da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen längeren Vorlauf brauchen und nicht alle Einträge von Mikroverunreinigungen verhindern können, muss auch bei der Abwasseraufbereitung angesetzt werden. Chemikalien aus verschiedenen Anwendungen gelangen in die kommunalen Kläranlagen. Mit einer vierten Reinigungsstufe könnte deren Eintrag in die Gewässer effizient reduziert werden. ⁠ UBA ⁠-Schätzungen gehen von Mehrkosten von durchschnittlich 16 Euro pro Person und Jahr für den Ausbau der großen Kläranlagen in Deutschland aus. Über die Finanzierung und Umsetzung der vom Umweltbundesamt empfohlenen Maßnahmen ist eine gesellschaftliche Debatte nötig. Der vom Umweltministerium initiierte und vom Umweltbundesamt fachlich begleitete „Stakeholderdialog Spurenstoffe“ stellt hierfür eine geeignete Plattform dar. Dabei muss allen klar sein: Die Stoffeinträge von heute können morgen teure Altlasten werden.

Übergabe des Forschungsschungsschiffes MYA II an die Wissenschaft auf Sylt

Am 13. August 2013 wurde das Forschungsschiff MYA II feierlich an das Alfred-Wegener-Institut in List auf Sylt übergeben. Die Kosten in Höhe von 4,5 Millionen Euros stammen zu 90 Prozent aus Bundesmitteln und zu zehn Prozent vom Land Schleswig-Holstein. Die MYA II wurde hochmodern und sehr gut für die Küstenforschung ausgestattet. Beim ihrem Bau wurde außerdem großen Wert auf umweltfreundliche Technik gelegt. Der Schiffsneubau verfügt neben einem Partikelfilter über eine Abgasreinigungsanlage, die den Motorabgasen Stickstoffoxide (NOx) entzieht. Es wurde ein umweltfreundlicher Schiffsanstrich verwendet und eine Fremdstromanlage zum Korrosionsschutz des Rumpfes installiert, die toxische Zinkanoden ersetzt. Weder Abwasser noch ölhaltiges Bilgenwasser aus dem Maschinenraum gelangt ins Meer, sondern werden im Hafen entsorgt. Das Umweltzeichen Blauer Engel für das umweltfreundlichste Schiffsdesign wurde bei der Übergabe der MYA II an die Wissenschaft verliehen.

Sind Biozideinträge in die Umwelt von besorgniserregendem Ausmaß? Empfehlungen des Umweltbundesamtes für eine Vorgehensweise zur Untersuchung der Umweltbelastung durch Biozide

Über 43.000 Biozidprodukte sind derzeit auf dem deutschen Markt gemeldet, unter anderem Mittel zur Desinfektion, zum Holz- und Fassadenschutz, zur Nagetier- und Insektenbekämpfung oder Antifoulings. Alle Biozide wirken bestimmungsgemäß auf Lebewesen und können in die Umwelt gelangen. Obwohl manche Biozide schon in relevanten Konzentrationen in der Umwelt gefunden wurden, sind sie noch immer unzureichend in Monitoringstudien oder Routineüberwachungsprogrammen berücksichtigt. Das UBA hat deshalb Empfehlungen für künftige, konkrete Erhebungen der Umweltbelastung mit Bioziden entwickelt und zusätzlich Listen von priorisierten Biozidwirkstoffen und relevanten Transformationsprodukten generiert. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

JMU

Das Projekt "JMU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Paderborn - TecUP durchgeführt. Schärfere Umweltvorschriften und gleichzeitig hohe Materialanforderungen in der Schifffahrt stellen neue Anforderungen an Schiffsanstriche, die in Zukunft nur von innovativen Produkten, wie dem von uns Entwickelten vollständig erfüllt werden können. Unser dendrimerbasierter Antifouling-Schiffsanstrich verzichtet vollständig auf Biozide, verfügt über eine hohe mechanische Stabilität und ist im Vergleich mit der Konkurrenz günstiger. Das Gründungsunternehmen importiert Rohstoffe, verarbeitet und veredelt sie zu einer Produktlinie von Lackadditiven, die dann für innovative Smart-Coatings wie den von uns entwickelten Antifouling-Schiffsanstrich verwendet werden. Langfristig werden ein F&E-Labor und eine Produktion in Deutschland aufgebaut, dessen Kernkompetenz dendritische Materialien sind. Unsere Vision ist es, zur Nachhaltigkeit der Lackindustrie und zum Schutz des Ökosystems Meer direkt beizutragen, indem durch Umweltschutz ein direkter wirtschaftlicher Vorteil für den Kunden entsteht. Unser Arbeitsplan sieht die Planung der Gründungsgesellschaft und deren Rechtsfähigkeit nach spätestens drei Monaten vor. Unsere Produkte werden über den Direktvertrieb, mittels Produktmustern, bei Werften und Reedereien vorgestellt, um Interesse an unserem Produkt zu wecken. Parallel dazu, soll unser Produkt auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten und weiterentwickelt werden, sodass es zur Hälfte des Förderzeitraums verkaufsfähig ist. Zum Ende des ersten Quartals werden die Distributionswege und darauf aufbauend unser Kundennetzwerk aufgebaut. Weitere Kundenakquise wird durch die Präsentation unseres Unternehmens auf der wichtigsten Lackmesse in Europa, der European Coatings Show, betrieben. Die Rohstoffversorgung für unser Produkt wird mit unserem Rohstofflieferanten vertraglich geregelt, die entsprechenden Zollmodalitäten sollen zum Ende des ersten Quartals geklärt sein.

UBA aktuell - Nr.: 3/2018

Liebe Leserin, lieber Leser, auch in diesem Sommer können Sie fast überall in Deutschland unbesorgt Ihren Durst mit Leitungswasser stillen und sich in Badegewässern erfrischen. Das zeigen die aktuellen Verbrauchertipps in diesem Newsletter. Doch das ist kein Grund, sich auf diesen Ergebnissen auszuruhen. Nicht nur die erheblichen Nitrateinträge aus der Landwirtschaft in unser Grundwasser bereiten Sorge und höheren Aufwand, um die hohe Trinkwasserqualität zu halten. Auch einige Stoffe, die in weit kleinerem Maßstab in unsere Gewässer gelangen, bedürfen unserer Aufmerksamkeit. Mehr dazu in dieser Ausgabe von „UBA aktuell“. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Gewässer sauber halten: Empfehlungen gegen Mikroverunreinigungen Verfeinerte Analyseverfahren weisen zunehmend Mikroverunreinigungen in Gewässern nach. Quelle: Vasily Merkushev / Fotolia.com Ob als Badesee, für die Trinkwassergewinnung oder als artenreiches Biotop: saubere Gewässer sind wichtig für Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität. Viele Chemikalien, die wir im Alltag einsetzen, finden sich in ihnen wieder: das ausgewaschene Anti-Algenmittel aus dem Bootsanstrich, das Pflanzenschutzmittel vom Acker nebenan oder Rückstände von Arzneimitteln, die entweder unsachgemäß über die Toilette entsorgt wurden oder nach der Einnahme ausgeschieden in das Abwasser gelangen und von den derzeitigen Kläranlagen nicht zurückgehalten werden. Einmal in der Umwelt können diese Stoffe schon in Konzentrationen im Nano- oder Mikrogrammbereich zum Problem werden: Fische und andere Gewässerlebewesen können geschädigt werden und die Aufbereitung des Trinkwassers kann aufwendiger und teurer werden. Grund genug, genauer hinzuschauen, mit welchen Stoffen wir unsere Umwelt belasten und wie sich das vermeiden lässt. Umfangreiche Empfehlungen gegen solche Mikroverunreinigungen in Gewässern hat das UBA nun in einem Hintergrundpapier vorgelegt. So sollten etwa die Auflagen für die Zulassung von Arzneimitteln strenger werden, der Ökolandbau ausgebaut und eine vierte Reinigungsstufe in großen Klärwerken eingerichtet werden. Außerdem sollten Hersteller (etwa von Arzneimitteln) Umweltdaten für die Inhaltsstoffe ihrer Produkte verfügbar machen. Das UBA-Papier zeigt: Eine Kombination von Maßnahmen an der Quelle, bei der Verwendung und bei der Entsorgung ist nötig, um die Einträge von Mikroverunreinigungen in die Gewässer wirksam und kosteneffizient zu vermeiden und zu verringern. Eine zusätzliche Reinigungsstufe an großen Kläranlagen – als ein Bestandteil eines Maßnahmenpakets – wäre in Deutschland für durchschnittlich 16 Euro pro Person und Jahr umsetzbar, so Schätzungen des UBA. Eine Investition in die Zukunft, die sich auch finanziell lohnen könnte: Denn die Stoffeinträge von heute können morgen teure Altlasten werden. Umweltbundesamt fordert verschärfte Nachrüstungen UBA-Präsidentin Maria Krautzberger zur Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen auf ZEIT online (18.05.2018) Resistente Keime: Badegewässer-Empfehlung NDR zu den Empfehlungen des UBA (16.05.2018) Wie gut hören Pinguine? WDR-Radiosendung zum UBA-Forschungsprojekt (25.04.2018)

Basic study for the assessment of pathological effects of antifouling paints in snails from the German North Sea cost

Das Projekt "Basic study for the assessment of pathological effects of antifouling paints in snails from the German North Sea cost" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt am Main, Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Abteilung Aquatische Ökotoxikologie durchgeführt.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ecotec Naturfarben GmbH durchgeführt. Im Teilvorhaben der Firma ecotec werden anhand von Extrakten aus Perlmutt (geliefert von der Univ. Bremen) Untersuchungen von Rezepturen und Herstellungsverfahren für Beschichtungen auf Perlmutt-Basis durchgeführt. Ziel ist die Umsetzung des Wissens über Aufbau und Funktion des Perlmutts in die industrielle Entwicklung neuer Werkstoffe und Produkte. Denkbar sind innovative Wandfarben, die optische Effekte wie Interferenzen, Transluzenz oder Perlglanz aufweisen, korrosionsbeständige Schiffsanstriche oder Anti-Graffiti-Anstriche, die nach Verschmutzung schichtweise wieder abgetragen werden können. Aufgabe von ecotec ist die Untersuchung verschiedener Bindemittel in unterschiedlicher Konzentration hinsichtlich ihrer ästhetischen und bauphysikalischen Wirkungen im Zusammenspiel mit dem Permutt (Screening), wobei das im Perlmutt enthaltene Biopolymer selbst ein geeignetes Bindemittel für Farben sein könnte. Geeignet erscheinende Mischungen werden bauphysikalisch untersucht, um z.B. Abriebfestigkeit oder Diffusionsverhalten zu klären. Ecotec würde aus den Vorhabensergebnissen neue Beschichtungen entwickeln, ins Produktprogramm aufnehmen und über den ökologischen Fachhandel vertreiben.

Vollzug der Regelungen zu Bioziden

Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wurde ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte eingeführt. Biozid-Produkte sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, Schiffsanstriche u.ä., deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren werden Biozid-Produkte - ähnlich wie das bei Pflanzenschutzmitteln bereits seit längerer Zeit der Fall ist - vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und Verwenden einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit des Menschen unterzogen. Für Biozid-Produkte, die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren - die sogenannten "Alt-Biozide" - sind Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten noch maximal bis 14. Mai 2014. In Deutschland wurden die Regelungen zu Bioziden mit dem Biozidgesetz vom 20. Juni 2002 ins Chemikaliengesetz eingestellt. Zulassungsstelle für Biozid-Produkte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Für die Aufarbeitung der alten bioziden Wirkstoffe wurden auf EU-Ebene so genannte Review-Verordnungen erlassen.

Teilvorhaben: 2

Das Projekt "Teilvorhaben: 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Nees-Institut für Biodiversität der Pflanzen durchgeführt. Ziel des Projekts ARES ist die Entwicklung einer unter Wasser permanent Luft haltenden Oberfläche, die zur Reibungsreduktion auf Schiffsrümpfen eingesetzt werden kann, und die Validierung ihrer Anwendbarkeit. Dieses neuartige Konzept, einen Schiffsrumpf mit einer permanenten Luftschicht zu umgeben, kann den Energieverbrauch von Schiffen deutlich senken, da die Reibung zwischen Wasser und Luft erheblich geringer ist als die Reibung zwischen Wasser und Rumpf. Neben der Reduktion der Reibung ist auch zu erwarten, dass eine solche Luftschicht einen wirksamen Schutz gegen den Bewuchs durch Meeresorganismen am Schiffsrumpf darstellt. Dies ist von erheblicher Bedeutung, da das sogenannte Biofouling nach wie vor ein großes Problem in der Schifffahrt darstellt und derzeit noch durch hochgiftige Beschichtungen bekämpft wird. Vorbilder für die Entwicklung permanent Luft haltender Oberflächen finden sich in der Natur. Viele Spezies sind in der Lage, eine Luftschicht unter Wasser zu halten. Umfangreiche Untersuchungen der AG Barthlott am Nees-Institut der Universität Bonn ergaben, dass vor allem die Schwimmfarne der Gattung Salvinia sowie der Rückenschwimmer Notonecta über sehr langzeitstabile Luftschichten verfügen. Besonders der von den Antragstellern entdeckte, neuartige Salvinia-Effekt, der die Stabilisierung einer unter Wasser gehaltenen Luftschicht ermöglicht, ist für die Optimierung der biomimetischen Oberflächen von großer Bedeutung. In vorangegangenen Projekten konnten anhand dieser Erkenntnisse bereits erfolgreich erste Prototypen künstlicher Luft haltender Oberflächen hergestellt werden und eine Reibungsreduktion von 30 Prozent nachgewiesen werden. Des Weiteren gelang es den Salvinia-Effekt zur Stabilisierung der Luftschicht auf diese zu übertragen. In diesem Projekt sollen diese Oberflächen nun mit Hilfe moderner Fertigungsverfahren für den Einsatz am Schiffsrumpf optimiert, unter realen Bedingungen auf ihre Hochseetauglichkeit getestet und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit validiert werden. Des Weiteren ist die Untersuchung der Antifouling-Wirkung ein wichtiger Aspekt. Das Potenzial einer solchen biomimetischen, Luft haltenden Oberfläche ist erheblich. Etwa 70 Prozent des Energieverbrauchs großer Schiffe sind auf die Überwindung der Reibung zwischen Rumpf und Wasser zurückzuführen. In Anbetracht stetig steigender Energiepreise und des permanent wachsenden Kostendrucks auf die Reedereien ist das Interesse an einer großtechnischen Umsetzung daher enorm.

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