Das islamische Opferfest, Kurban Bayrami (türkisch) bzw. Eid al-Adha (arabisch), findet im Jahr 2024 vom Abend des 15. Juni bis zum 19. Juni statt. Zu diesem Brauch werden in vielen deutschen Schlachthöfen wieder sogenannte rituelle Schlachtungen von Tieren angeboten. Bei der Schlachtung werden Tiere zum Zweck des menschlichen Verzehrs getötet. Nach §4a (1) des Tierschutzgesetzes müssen Tiere in Deutschland hierzu vor dem Beginn des Blutentzugs betäubt worden sein. Beim so genannten Schächten werden Tiere ohne vorherige Betäubung durch einen Kehlschnitt, und damit durch Blutentzug, getötet. Laut Tierschutzgesetz besteht grundsätzlich ein Verbot des Schächtens. Ausnahmen sind zwar in seltenen Fällen möglich, müssen aber in Form einer Ausnahmegenehmigung vom örtlich zuständigen Veterinäramt erlaubt werden. Bislang ist in Nordrhein-Westfalen keine Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten ausgesprochen worden. Bei einer rituellen Schlachtung werden Tiere unter Berücksichtigung religiöser Riten so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind und die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Hierfür wird die vielfach akzeptierte Schlachtmethode mit Elektrokurzzeitbetäubung angewendet. Dabei erfolgt eine kurze Betäubung von Schafen mittels Elektrozange. Rinder werden mit einem Bolzenschuss betäubt. Die Tötung der betäubten Tiere erfolgt dann umgehend durch Ausbluten nach einem Kehlschnitt. Diese Methode genügt sowohl der gesetzlichen Tierschutzvorschrift, nach der ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben ist, als auch der religiösen Anforderung, dass ein Tier während des Entblutens noch leben muss. Die Zulassung für die Elektrokurzzeit-Betäubung muss der Schlachthofbetreiber beim örtlich zuständigen Veterinäramt rechtzeitig beantragen. Voraussetzungen für die Ausführung eines Kehlschnittes Zu Kurban Bayrami werden in vielen deutschen Schlachthöfen rituelle Schlachtungen nach erfolgter Elektrokurzzeitbetäubung angeboten. Soll der Kehlschnitt von einer nicht am Schlachthof beschäftigten Person - also z.B. durch den Gläubigen selbst oder einen Religionsgelehrten - durchgeführt werden, so ist hierfür ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird vom örtlich zuständigen Veterinäramt ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Teilnahme an einer Schulung erworben und mit einer erfolgreich abgelegten theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen wurden. Da es bisher nur wenige solcher Schulungen gibt, müssen Interessierte sich rechtzeitig um den Erwerb dieser Sachkunde kümmern. zurück
Wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten und Zerlegen von Tieren (Hähnchen) mit einer Schlachtkapazität von 1400 t/d Lebendgewicht - Neubau der Weiterverarbeitung 4 Süd - Erweiterung der Kälteanlage 3 sowie Erhöhung der Füllmenge um 2.000 kg auf 32.000 kg Ammoniak, - Erweiterung der Kälteanlage 2 - Erweiterung des PKW-Stellplatz Ost.
Die Firma Food Service betreibt am Standort Badbergen eine Anlage zum Schlachten von Tieren und zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmitterzeugnissen (Convenience-Produktion). Diese Anlage soll wesentlich geändert werden bei unveränderter genehmigter Schlachtkapazität und Produktionskapazität für die Convenience-Produktion. Die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der oben genannten Anlage umfasst folgende geplante Maßnahmen: • Neuordnung der innerbetrieblichen Logistik durch Ausweisung von Trailer-Stellplätzen und zwei Pkw-Parkplätzen und Verlagerung des Waschplatzes Kühlfahrzeuge innere Fahrzeugreinigung, • Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Geruchsquellen.
Die Vion Altenburg GmbH, Am Poschwitzer Park 7 in 04600 Altenburg, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Schlachten von Tieren am Standort im Landkreis Altenburger Land, 04600 Altenburg, Am Poschwitzer Park 7, Gemarkung Poschwitz.
Herr Stefan Hartl, Mühlhausen, Augsburger Straße 22, 86444 Affing, hat mit Schreiben vom 17.09.2020 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 4 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen Lebendgewicht je Tag bei sonstigen Tieren und einer Anlage zum Trocknen, Einsalzen oder Lagern ungegerbter Tierhäute oder Tierfelle auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1320 der Gemarkung Mühlhausen beantragt.
Die Firma Geflügelspezialitäten Steinfeld GmbH & Co.KG, Honkomper Weg 9, 49439 Steinfeld beabsichtigt eine Kapazitätserhöhung von 140 t/d Lebendgewicht auf 280 t/d Lebendgewicht durch folgende Maßnahmen: • rollierende Pausen statt wie bisher eine gleichzeitige Pause, dadurch können 7.000 Tiere pro Tag (konventionelle Tiere) mehr geschlachtet werden; • eine zweite Schicht von 7 Stunden zum Schlachten von 7.000 Biotieren pro Stunde (49.000 Tiere pro Tag, 122,5 t/d Lebendgewicht).
Magdeburg. Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder setzen sich für eine stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen in der Corona-Krise ein. Die Umwandlung von Zahlungsansprüchen in unabgesicherte Wertgutscheine sehen sie kritisch. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien freiwillig bereit, Gutscheine zu akzeptieren. Jedoch könne die Absicherung ganzer Branchen nicht allein zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgen, heißt es in einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Die Ministerinnen und Minister bitten daher die Bundesregierung, sich darum zu bemühen, dass die als Ersatz für Zahlungsansprüche angebotenen Wertgutscheine gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden. Zudem halten die Ministerinnen und Minister eine bessere Insolvenzabsicherung insbesondere bei Flugreisen für notwendig. Die Länder haben sich im Rahmen der 16. Verbraucherschutzministerkonferenz unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert über Fragen des gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes abgestimmt. Zwei Themen standen dabei im Vordergrund: die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Betonung der Verbraucherinteressen in der Corona-Krise. „Uns eint das gemeinsame Ziel, den Verbraucherschutz gut zu organisieren und Verbraucherrechte zu stärken“, so Grimm-Benne. Verbraucherschutz durchdringe den gesamten Alltag und sei von Bedeutung z.B. bei Altersvorsorgeprodukten/ Versicherungen, bei Lebensmitteln, Interneteinkäufen und Energielieferverträgen. „Vor allem die Regelungen im Veranstaltungsvertrags- sowie im Pauschalreiserecht, die viele Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigt hat, wird die VSMK genau im Auge behalten“, sagte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL. „Eine angemessene Insolvenzabsicherung insbesondere im Pauschalreiserecht ist aus unserer Sicht dringender denn je, das hat nicht nur die Corona-Krise gezeigt. Ich freue mich, dass wir bei unseren Beschlüssen auch die verbraucherfreundliche Ausgestaltung von Energiepreisvergleichsportalen in den Fokus genommen haben. Hier muss die Bundesregierung noch dieses Jahr die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen“, so Hauk. Das für Juni geplante zweitägige Treffen der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Verbraucherschutz in Dessau-Roßlau hatte aufgrund der Corona-Restriktionen ausfallen müssen, die Beschlüsse wurden daher im Umlaufverfahren gefasst. Die wesentlichen Beschlüsse der VSMK in der Übersicht: Stärkere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Die Vereinten Nationen hatten im Rahmen der Agenda 2030 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung formuliert. In Deutschland sollen diese 17 Ziele durch die von der Bundesregierung beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt werden. Die digitale Transformation kann auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn sie einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leistet. Aus Sicht der Ministerinnen und Minister müssen dabei Verbraucherinteressen stärker berücksichtigt und eingebunden und zugleich deren persönliche Daten geschützt werden. Insbesondere soll durch die Bundesregierung geprüft werden, inwieweit visuelle oder digitale Unterstützungssysteme zur Verfügung gestellt werden können, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen - z.B. für energieeffiziente und umwelt- und klimafreundliche Verhaltensweisen oder als Unterstützung bei der Kaufentscheidung für neue Produkte. Nachhaltigkeit bei Produkten meint dabei den gesamten Prozess von der Produktion bis zum Verbraucher und bezieht z.B. auch Lieferketten und Online-Handel ein. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie Unternehmen verpflichtet werden können, Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb der Lieferkette zu beachten und Transparenz herzustellen. Begrüßt wurde zudem durch die VSMK, dass der Bund die kostenlose Energieberatung stärken und für bestimmte Sachverhalte, z.B. für den Verkauf eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen, obligatorisch machen will. Verbraucherbelange in der Corona-Krise Die Ministerinnen und Minister begrüßen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen in der Corona-Krise entlastet wurden. Damit können Zahlungen z.B. für Telefonverträge, Strom und Miete ausgesetzt werden. Sie bitten die Bundesregierung, eine Verlängerung dieser befristeten Regelungen zu prüfen. Ziel ist, eine finanzielle Überforderung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Die VSMK spricht im Beschluss zudem die Gutschein-Lösungen zum Beispiel in der Reisebranche an. Die Intention, besonders betroffene Wirtschaftszweige zu schützen und Unternehmen zu retten, werde anerkannt. Dass dabei die Umwandlung bereits entstandener Zahlungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern in nicht abgesicherte Wertgutscheine zugelassen werde, müsse ultima ratio bleiben. Die Ministerinnen und Minister bitten daher die Bundesregierung, sich darum zu bemühen, dass die als Ersatz für Zahlungsansprüche angebotenen Wertgutscheine gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sieht die VSMK auch eine Notwendigkeit für die Überprüfung der Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die VSMK konstatiert, dass viele Unternehmen durch die Corona-Beschränkungen erhebliche wirtschaftliche Einbußen zu erleiden haben. Das sollte nach Ansicht der Ministerinnen und Minister aber nicht zu einer Absenkung von Verbraucherschutzstandards führen, insbesondere nicht im Bereich E-Commerce. Die Corona-Pandemie habe verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor gefälschten und unsicheren Produkten zu schützen und die Verantwortung der Plattformbetreiber zu stärken, heißt es im Beschluss. Sinnvolle Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus wie die Corona-Warn-App dürfen nach Ansicht der VSMK nicht zu einer Diskriminierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Entgelte für Basiskonten rechtssicher begrenzen – Vergleichswebsite schaffen Jeder Verbraucher hat seit 2016 einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Banken und Sparkassen sind verpflichtet, solche Konten zu eröffnen und zu führen. Entgeltmodelle liegen aber teilweise erheblich über denen herkömmlicher Konten. Die Ministerinnen und Minister haben die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Entgeltbemessung bei Basiskonten per Gesetz begrenzt werden sollte. Sie mahnen zudem an, dass noch immer keine zertifizierte Vergleichswebsite existiert, welche die Entgelte von Basiskonten gegenüberstellt. Eintrag von Mikroplastik in die Nahrungskette – Mikroplastik in Lebensmitteln Die VSMK hält europaweit einheitliche Vorgaben zum Produktdesign für notwendig, um Mikroplastikeintrag in die Umwelt bereits an der Quelle zu vermeiden. Mit Blick auf den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und anderen Pflegeprodukten bittet die VSMK die Bundesregierung auf ein Verbot hinzuwirken, sollte eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller, den Einsatz derartiger Stoffe bis zum Jahr 2020 zu beenden, nicht umgesetzt worden sein. Harmonisierung der Transparenzvorschriften in VIG und LFGB Die Verbraucherschutzminister erneuern ihre Forderung, ein bundesweit einheitliches und in sich schlüssiges Transparenzsystem zu Ergebnissen amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu schaffen. Das soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in einfacher Art und Weise ermöglichen, sich vor dem Kauf von Lebens- und Futtermitteln oder dem Betreten von Betriebsstätten zu informieren. Dafür sei eine Harmonisierung der Transparenzregelungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dringend erforderlich. Tierschutz beim Transport verbessern Die Ministerinnen und Minister stellen weiteren Verbesserungsbedarf bei Tiertransporten in Drittländer fest und sehen die deutsche EU-Ratspräsidentschaft als Chance, Verbesserungen zu erreichen und sich für Änderungen in EU-Verordnungen einzusetzen. Der Beschluss listet konkrete Ziele auf – darunter, sich EU-weit für eine Begrenzung der Transportzeit von Schlachttieren auf acht Stunden einzusetzen. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Grundsätze der Tierhaltung Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Das gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Im Tierschutzgesetz werden Anforde- rungen an die Haltung und Zucht von Tieren ebenso festgelegt wie Regelun- gen für den Handel mit Tieren. Auch die Anforderungen an das Töten und Schlachten sowie an den Transport von Tieren sind weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes. Auch für die Haltung von Haustieren gilt das Tierschutzgesetz. Deshalb sollte jeder das Folgende prüfen, bevor er sich ein Tier anschafft: • Habe ich ausreichende Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Verhalten meines zukünftigen Tieres? • Sind meine Familie und ich dauer- haft (d.h. über mehrere Jahre) und jederzeit zeitlich und finanziell in der Lage, die verhaltensgerechte Unter- bringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen? • Verfüge ich über ausreichende Fähigkeiten zum Umgang mit dem zukünftigen Tier? Tierschutz im Alltag Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Hund in Wohnung; pressmaster/Shotshop.com Reiterin; yanlev/Shotshop.com Eierverkaufsstand; Norman Krauß/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Tierschutz im Alltag – Einfacher als Sie denken! Der Tierschutz beginnt bereits schon bei Ihrem täglichen Einkaufen. Hinweis: Regional erzeugte tierische Pro- dukte (speziell Fleisch) bedeu- ten kürzere Wege – auch für die Tier- transporte. • Seien Sie wählerisch und achten auf Qualität und Herkunft – nicht nur auf den Preis. • Beim Fleischkauf sollte die Devise lauten: Weniger, aber dafür qualitativ besser und aus artgerechter Tierhal- tung. • Fleisch, Wurst und Fisch müssen nicht jeden Tag auf dem Speiseplan stehen. Probieren Sie mal vegetarische Gerich- te aus. • Artgerechte Tierhaltung erkennen Sie an verschiedenen Labeln (Beispiele links), von denen verschiedenste auf dem Markt zu finden sind. Aktuelle In- formationen dazu finden Sie z.B. unter www.tierwohl-staerken.de (Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) oder bei den Ver- braucherzentralen. • Kaufen Sie regional erzeugte Produkte auf Wochenmärkten oder in Hofläden direkt beim Erzeuger. • Unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung fin- den Sie den Einkaufsführer „Einkaufen auf dem Bauernhof“. • Auch in Milchtankstellen kann regio- nal erzeugte Milch erworben werden. Einen Überblick über Milchtankstellen finden Sie unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung/ milchatlas. Tierschutz und Ihr Engagement Jeder Tierschutzverein, jedes Tierheim freut sich über weitere helfende Hände im täglichen Umgang mit den zu versorgenden Tieren. Geben Sie Tieren eine Stimme und schreiben Sie an die für den Tierschutz politisch Verantwortlichen. Fordern Sie die Abgeordneten im Land- oder Bundestag auf, sich (mehr) für Tierschutz einzusetzen Geben Sie Ihren Kindern die Chance, positive Erfahrun- gen mit Tieren zu machen und im direkten Umgang mit Tieren Verantwortung, Rücksichtnahme und Respekt zu lernen. Handeln ist immer besser als nur reden Sind Sie Zeugin oder Zeuge einer Tierquälerei, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Vete- rinäramt. Beweiskräftige Fotos sind dabei eine wertvolle Hilfe. Fallen Ihnen Missstände in Tierhaltungen auf, melden Sie diese an das Veterinäramt. Dieses ist verpflichtet, der Sache nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Bringen Sie ein aufgefundenes Haustier in ein Tierheim oder benachrichtigen Sie das Ordnungsamt. Bei scheinbar hilflosen Wildtieren sollten Sie sich zu- nächst bei einem Tierschutzverein oder einer Natur- schutzgruppe über das richtige Vorgehen informieren und um Unterstützung bitten. Urlaub und Freizeit Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Betreuung oder einen Platz in einer Tierpension, wenn Sie Ihre Haustie- re nicht mit in den Urlaub nehmen können. Besuchen Sie keine Touristenattraktionen, die mit Tier- qualen verbunden sind, wie Stier- und Hahnenkämpfe. Verzichten Sie auf Tiersouvenirs. Ein Zirkus ohne exotische Vierbeiner kann auch unter- haltend sein und Kindern Spaß machen. Nashörner, Giraffen und Elefanten können Sie sich besser in einem gut geführten Zoo oder Tierpark ansehen. In eine glückliche Ehe kann auch ohne das Fliegenlas- sen von Hochzeitstauben gestartet werden. Einige der weißen Tauben finden nicht mehr nach Hause und mischen sich dann unter die Stadttauben. Dort haben sie oft kein einfaches Leben. Bei Hobby oder Sport mit Tieren geht Rücksichtnahme vor persönlichen Ehrgeiz. Meiden Sie eine Überforde- rung Ihrer Tiere.
Schächten Unter Schächten versteht man die Schlachtung (Entblutung) eines Tie- res ohne vorherige Betäubung. Einem unbetäubten Tier werden bei vollem Bewusstsein mit einem Messer von der Kehle aus Haut, Muskeln, die Hals- schlagadern, die Luft- und Speiseröhre und die Nervenstränge durchtrennt. In Deutschland verbietet das Tier- schutzgesetz ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Das gilt nicht nur für gewerbliche, sondern auch für private Schlachtungen. Hinweis: In Sachsen- Anhalt wurden seit 2016 weder Anträge auf Zulassung des Schächtens gestellt noch genehmigt. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren zwingend vor- schreibt, können bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmege- nehmigung zum Schächten beantra- gen. Dafür muss die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angegeben werden. In den meisten Fällen stehen Betäubungsmethoden zur Verfügung, die auch mit religiös bedingten Anfor- derungen vereinbar sind. Zudem dürfen Tiere in Deutschland nur von Personen geschlachtet werden, die eine Sachkun- de vorweisen können. Schächten ohne Genehmigung kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden. Werden Tieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuge- fügt, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Rinder im Tiertransporter (Titel); ledmark31/Shotshop.com Tiertransporter; ronyzmbow/Shotshop.com Schweinehälften Schlachthof; grigvovan/Shotshop.com Schlachtgeflügel; Bork/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Transportieren, Töten und Schlachten von Nutztieren Tiertransporte Für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten die Vorschriften der EU-Tiertransportverord- nung (VO (EG) 1/2005), die in Deutschland durch die nationale Tierschutz-Transport- verordnung ergänzt wird. Wichtige Inhalte sind: • Tiere dürfen nur befördert werden, wenn alle Anforderungen für den tier- schutzgerechten Transport erfüllt sind. • Grundsätzlich sind die Transportunter- nehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Bedingun- gen sicherzustellen. • Tiere, die sich nicht selbstständig bewe- gen können und/oder große offene Wunden aufweisen, sind transportun- fähig und dürfen nicht transportiert werden. • Fahrer von Nutztiertransporten benö- tigen einen Befähigungsnachweis, der eine Sachkunde nach Ablegen einer entsprechenden Prüfung belegt. • Für lange Tiertransporte (über acht Stunden, z.B. ins Ausland) sind umfang- reiche Planungen und Dokumentatio- nen zum Beispiel der Unterwegsversor- gung nachzuweisen. • Bei einer Voraussage von über 30°C Außentemperatur in Bereichen der Transportstrecke ist ein Transport tier- schutzwidrig. • Die bedarfsgerechte Versorgung aller Tiere ist für die gesamte Dauer des Transportes durch den Organisator des Transportes sicher zu stellen. • Ein Zugriff auf die Daten des Transport- fahrzeuges durch die Kontrollbehörden ist zu ermöglichen. Diese umfassen die genaue Position des Fahrzeuges, die Transporttemperaturen und Versor- gungsintervalle der Tiere. Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Um ordnungsgemäße Tiertransporte gewährleisten zu können, sind Kontrollen innerhalb und auch außerhalb der EU bis zum Ziel des Tiertransportes möglich. • Zeitpunkt: bei Abfahrt, Ankunft und während des Transportes • Kontrollumfang: - Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, - Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Fahrzeuge, - Überwachung und Kontrolle der zu- lässigen Transportdauer und Versor- gungsintervalle, - Überprüfung des Platzangebotes der Einzeltiere im Transportfahrzeug Tierschutzkontrollen bei Transporten in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 transportierte Nutztiere: 703.426 Anzahl der Kontrollen: 9.767 davon Beanstandungen: 198 Artikel 3 der EU-Schlachtverordnung: Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbarem Schmerz, Stress und Leiden verschont. Schlachten und Töten Es gelten für alle EU-Mitgliedsstaaten die EU-Schlachtverordnung (VO (EG) 1099/2009) und in Deutschland die na- tionale Tierschutz-Schlachtverordnung. • Wirbeltiere dürfen nur unter wirksa- mer Schmerzausschaltung (Betäu- bung) in einem Zustand der Wahrneh- mungs- und Empfindungslosigkeit getötet (entblutet) werden. • Die Tötung der Tiere hat bis maximal 60 Sekunden (Rinder) bzw. 20 Sekun- den (alle anderen Tierarten) nach der Betäubung zu erfolgen, um ein Wie- dererlangen der Wahrnehmungsfähig- keit sicher zu verhindern. • In allen Bereichen, von der Handha- bung und Pflege bis zur Ruhigstel- lung, Betäubung und Entblutung der Tiere, dürfen nur Personen mit einer Sachkundebescheinigung (Nachweis Sachkundeschulung und -prüfung) tätig werden.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 146/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 146/09 Magdeburg, den 18. September 2009 Herbsttagung der Agrarministerkonferenz in Eisleben Eisleben. Auf Einladung des Vorsitzlandes Sachsen-Anhalt trafen sich von Mittwoch bis Freitag die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern im Kloster Helfta bei Eisleben zu ihrer turnusmäßigen Herbstsitzung. Neben der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik war das bestimmende Thema die Lage der deutschen Milchbauern. Der sachsen-anhaltische Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens sagte, die Situation der Milchbauern sei nach wie vor außerordentlich schwierig. Die lang andauernde Niedrigpreisphase habe zu bedrohlichen Liquiditätssituationen bei einer Vielzahl von Milcherzeugern geführt. Sachsens Landwirtschaftsminister Frank Kupfer, der die erkrankte sachsen-anhaltische Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke als Vorsitzende der Agrarministerkonferenz vertrat, sagte, dass die bisherigen Marktstützungsmaßnahmen auf europäischer Ebene noch nicht ausreichen. Dennoch bleibe festzustellen, dass durch die Maßnahmen eine weitere dramatische Zuspitzung der Situation verhindert werden konnte. ¿Wir dürfen aber nicht dem Irrtum erliegen, dass eine Quotenverknappung durch Maßnahmen auf nationaler Ebene die Milchpreissituation nachhaltig beeinflussen könnte. Deshalb unterstützen wir eine Politik, die die wachstumsfähigen Betriebe entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen und internationalen Markt stärkt¿, betonte Kupfer in diesem Zusammenhang. Konkret fordern die Minister deshalb die Neuauflage eines Bundesprogramms zur Förderung von Langfristkrediten. Damit wird landwirtschaftlichen Betrieben die Umschuldung von kurz- in langfristige Darlehen ermöglicht. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, die von ihren aktuellen Verhandlungen in Brüssel berichtete, sagte, es sei äußerst bedauerlich, dass es die EU-Kommission abgelehnt hat, die mit dem Health-Check festgelegten jährlichen Quotenerhöhungen auszusetzen. In der Diskussion über die europäische Agrarpolitik sprachen sich die Agrarminister für die Weiterführung des Zwei-Säulenmodells auch nach 2013 aus. Aeikens fasste die Auffassung der AMK zusammen: ¿Wir brauchen für die Finanzierungsperiode nach 2013von Anfang an eine eindeutige und verlässliche Finanzierungsgrundlage. Was wir nicht brauchen und auch nicht wollen, ist eine jährliche Mittelumschichtung von den Direktzahlungen zur zweiten Säule.¿ Die Agrarminister/innen sind sich einig, dass die Verringerung des Flächenverbrauches für Naturschutz und Landwirtschaft unabdingbar ist. Sie unterstützen die Absicht des Bundes, den Flächenverbrauch in Deutschland auf 30 Hektar je Tag zu reduzieren. Die AMK nahm einen Bericht des Bundes zur Nachhaltigkeitsstrategie zur Kenntnis und beauftragte die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung, bis zur Frühjahrs-AMK 2010 die im Bericht fixierte Strategie zur Minderung des Flächenbedarfes zu bewerten. Verbraucher sollen künftig beim Milchkauf klar erkennen können, wie die Milch behandelt worden ist. Zur Verwirrung bei Kunden und Kritik bei Verbraucherschützern führt die sogenannte ESL-Milch (extended shelf live). Diese wird auch als Frischmilch verkauft, ist jedoch durch ein Mikrofiltrationsverfahren dreimal länger haltbar als eine traditionell pasteurisierte Frischmilch. Der Bund wird durch die Länderminister aufgefordert, die freiwillige Selbstverpflichtung der Milchindustrie zur Kennzeichnung zu evaluieren und gegebenenfalls eine EU-weit verbindliche Kennzeichnung einzufordern. Die Ressortchefs sehen in bürokratischen Hemmnissen eine Belastung für die Landwirtschaft. ¿Landwirte, die investieren wollen, sind erheblichen bürokratischen Belastungen ausgesetzt¿ sagte Aeikens. ¿Das zeigt sich besonders jetzt bei der Umsetzung der Maßnahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Wir brauchen eine deutliche Vereinfachung der Verfahren, etwa durch Änderungen bei den Kontrollen.¿ Die AMK fordert den Bund auf, sich auf EU-Ebene für eine Senkung der Regelungsdichte einzusetzen. Zunehmende Erwärmung und Trockenheit setzt den heimischen Wäldern zu. Die AMK befürwortet daher die Einrichtung eines Wald-Klima-Fonds, aus dem zur Unterstützung der Waldbesitzer ergänzende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz durch die Verwendung von Holz finanziert werden sollen. Bestehende Aktivitäten wie der Waldumbau sollen unberührt bleiben. Die Bundesregierung solle entsprechende Schritte einleiten, so dass der Fonds nach Möglichkeit im Jahr 2011 (¿Internationales Jahr der Wälder¿) eingeführt werden kann. Der Fonds soll sich aus Erlösen des nationalen Emissionshandels speisen. Die Agrarminister diskutierten auch Fragen des Tierschutzes, insbesondere der Tiertransporte. Anlass ist die von der AMK unterstützte Absicht der Bundesregierung, mit Drittländern neue Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Produkte zu erschließen. Es dürfe aber im Zuge dieser Markterweiterung nicht zum längeren Transport von lebenden Schlachttieren kommen, waren sich die Agrarminister einig. Bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel zu Tiertransporten müsse daraufhin gewirkt werden, lange Transporte zu vermeiden. Die EU will, dass Schafe und Ziegen verpflichtend elektronisch gekennzeichnet werden. Ausnahme von Schlachtschafen von bis zu 12 Monaten, wie von Brüssel vorgesehen, reicht den Agrarministern aber nicht aus. Sie setzten sich dafür ein, die Kennzeichnung auf freiwilliger Basis vorzusehen. Vorsitzland für die Agrarministerkonferenz im kommenden Jahr ist Schleswig-Holstein. Das vorläufige Beschlussprotokoll der AMK steht auf der Internetseite www.agrarministerkonferenz.de. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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