Das Projekt "Eignung der vorgeschlagenen Herkunftsgebiete für autochthones Saat- und Pflanzgut zur Sicherung der genetischenBiodiversität bei Schlehe (Prunus spinosa L.)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Geisenheim University, Zentrum für Angewandte Biologie, Institut für Botanik durchgeführt. Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 wird die Einbringung gebietsfremder Arten ausdrücklich geregelt. Die potentielle Gefährdung von Ökosystemen durch gebietsfremde (oder invasive) Arten wird angeführt als Grund für die Antrags- und Genehmigungspflicht für das Ausbringen gebietsfremder Gehölze und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete. Diese Pflicht gilt ab dem 1. März 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Obwohl im BNatSchG von Arten die Rede ist, werden Sippen einer Art, und damit innerartliche Herkünfte, in diese Regelung einbezogen (Seitz et al. 2007). Herkunftsgebiete für Gehölze wurden vom BMVEL in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Erhaltung forstlicher Genressourcen und Forstsaatgutrecht benannt (BMVEL 2003) und orientieren sich augenscheinlich stark an der natur-räumliche Aufteilung Deutschlands lt. Bundesamt für Naturschutz (BfN) von 1994 (angelehnt an Ssymank 1994). Allerdings gibt es bisher kaum Erhebungen zur genetischen Diversität von Gehölzen an ihren natürlichen Standorten in diesen Herkunftsgebieten. Das geplante Vorhaben dient dem Ziel, am Beispiel der Schlehe (Prunus spinosa L.) die genetische Diversität autochthonen Gehölzmaterials zu bestimmen, und deren Korrelation mit besagten Herkunftsgebieten zu überprüfen. Diese Daten sollen Aussagen über die Eignung der vorgeschlagenen Herkunftsgebiete für autochthones Saat- und Pflanzgut zur Sicherung der genetischen Biodiversität bei der Schlehe ermöglichen und, u.U. alternative Herkunftsgebiete für die beprobten Standorte empfehlen. BMVEL (2003) Verwendung einheimischer Gehölze regionaler Herkunft für die freie Landschaft. Ein Beitrag zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Selbstverlag, Bonn. BnatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftsp?ege) (2010) Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009, in Kraft getreten am 01.03.2010. BGBI I:2542. Seitz, B. (2003) Erfassung gebietseigener Gehölzvorkommen. Neobiota 2:81-93. Ssymank, A. (1994) Neue Anforderungen im europäischen Naturschutz. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und die 'FFH-Richtlinie der EU'. Natur und Landschaft 69 (9):395-406.
Das Projekt "Untersuchungen zum genetischen System der Schlehe (Prunus spinosa L.)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Büsgen-Institut, Abteilung Bioklimatologie durchgeführt. Die Schlehe (Prunus spinosa L.) ist ein weitverbreitetes charakteristisches Gehölz von Hecken und Waldrändern. Nach bisherigen Untersuchungen ist die Schlehe allotetraploid und somit selbstkompatibel. Ihre Reproduktion geschieht sowohl generativ als auch vegetativ. Populationsgenetische Untersuchungen zum genetischen System, über genetische Variation und die genetische Differenzierung zwischen Schlehenpopulationen als Grundlage von Maßnahmen der Generhaltung sowie der gewerblichen Vermehrung im Landschaftsbau wurden bisher nicht durchgeführt. Die methodischen Grundlagen für populationsgenetische Untersuchungen an der Schlehe wurden mit experimentellen und theoretischen Arbeiten zur Identifizierung von Isoenzymgenmarkern bei tetraploiden Arten mit tetrasomem Vererbungsmodus am hiesigen Institut entwickelt. Von zentralem Interesse ist, welche Anteile vegetative und generative Reproduktion zum Fortbestand und zur genetischen Variation bzw. Differenzierung innerhalb und zwischen Populationen beitragen. Im einzelnen sollen Erkenntnisse darüber durch Untersuchungen an Multilocus-Genotypen zur Entdeckung natürlicher Klone (auch unter Verwendung von RAPDs) gewonnen werden. Sie werden ergänzt durch Schätzungen der Transportreichweiten effektiven Pollens (Genfluß) sowie der Anteile von Fremd- und Selbstbefruchtung.
Waldgehölze als Forstliche Genressource
Seit 1992 arbeitet die Landesforst an dem Programm zur Erfassung, Erhaltung und Vermehrung von heimischen und forstlich wichtigen Waldgehölzarten als Forstliche Genressource.
Wesentliche Projekte im Rahmen dieses Programms:
SEBASTRA
In diesem Rahmen des Landesprogrammes wurde 1992 eine erste Erfassung für die Waldvorkommen von Holzapfel und -birne, Vogelkirsche, Elsbeere, Flatter-, Berg- und Feldulme, Eibe, Stechpalme sowie Wacholder durchgeführt.
Forstliche Generhaltungsobjekte
1998 wurde damit begonnen, für die Waldgehölzarten Generhaltungsobjekte auszuweisen.
Diese Objekte sollen die genetischen Variationen (Genpool) der Waldgehölze repräsentieren. Die ausgewählten Generhaltungsobjekte werden langfristig erhalten und, bei seltenen Arten, deren Vorkommen gezielt vermehrt.
Erfassung von Erntevorkommen wichtiger Straucharten
Für die heimischen Straucharten Gemeiner Hasel, Roter Hartriegel, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Purgier-Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Traubenkirsche sowie Ein- und Zweigriffliger Weißdorn wurde 2001 eine Erfassung von fruktifizierenden Waldvorkommen durchgeführt. Die Bestände sollen zukünftig beerntet werden. Aus dem Saatgut können dann in Baumschulen Pflanzen für Planzungen im Wald und in der offenen Landschaft gezogen werden.