Am 10. August 2009 haben Greenpeace-Aktivisten damit begonnen, tonnenschwere Steine im Kattegat vor der schwedischen Küste zu versenken. Die Steine sollen die Schleppnetzfischerei in der Meeresregion, die als Schutzgebiet ausgewiesen ist, unterbinden.
Das Bundesamt für Naturschutz stellte am 12. Mai 2014 in Bonn eine neue Rote Liste der Meeresorganismen vor. Von allen untersuchten Arten der Fische, bodenlebenden Wirbellosen und Großalgen der deutschen Küsten- und Meeresgebiete stehen 30 Prozent auf der Roten Liste und sind damit als gefährdet einzustufen. Die aktuelle Rote Liste ist die bisher umfassendste nationale Gefährdungsanalyse für Meeresorganismen. Sie entstand in sechsjähriger Arbeit und beruht auf den Analyseergebnissen für gut 1.700 Arten. Drei Gefährdungsfaktoren haben sich nach Meinung des BfN und der Autoren der Roten Listen als besonders bedeutsam herausgestellt: 1. Die Fischerei, vorwiegend die Grundschleppnetzfischerei, beeinträchtigt nicht nur die Fischfauna, sondern darüber hinaus den gesamten Lebensraum von Nord- und Ostsee inklusive der Nahrungsnetze. 2. Die Nährstoffeinträge mit anschließenden Mikroalgenblüten verringern den Lichteinfall in größere Tiefen und erhöhen die Schwebstofffracht im Wasser, was vielen Großalgen zu schaffen macht und den wirbellosen Tierarten, die ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren. 3. Die Abbau- und Baggerarbeiten zerstören den Lebensraum fest sitzender Arten schlagartig.
Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.
Im August und September 2008 versenkten Greenpeace-Aktivisten 320 Naturfelsen in einer Wassertiefe von 25 – 30 m im Natura 2000 Meeresschutzgebiet Sylter Außenriff. Die Steine sollten das Gebiet vor den Auswirkungen der Schleppnetzfischerei schützen. Nach der Betauchung der Steine im Sommer 2009 kommt ein am 28. Juli veröffentlichtes Gutachten zum Ergebnis, dass die Aktion erfolgreich war. Die Steine wurden bereits von Meeresorganismen besiedelt und es hat seitdem dort keine Schleppnetzfischerei mehr stattgefunden.
Am 30. Juni 2016 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf Kernpositionen für eine neue Verordnung zur Tiefseefischerei. Damit soll unter anderem die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern verboten werden. Neben dem Verbot von Bodenschleppnetzen wurden weitere, dringend notwendige Reformen für den Fischerei-Sektor beschlossen. So sind Stellnetze und Kiemennetze in Regionen unterhalb von 600 Meter zukünftig verboten. Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird. Außerdem müssen zukünftig auf 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See Beobachter eingesetzt werden. Bei Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen muss der Fang abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.
Am 30. Mai 2016 teilte die Umweltorganisaton Greenpeace mit, dass Unterwasseraufnahmen der von Greenpeace eingebrachten natürlichen Felsbrocken im Schutzgebiet Sylter Außenriff zeigen, dass diese mit einer typischen Artenvielfalt von Weichkorallen, Seenelken, Krebsen und Fischen besiedelt sind. Zusammen mit Unterwasserfotografen und -filmern von Submaris hat die unabhängige Umweltschutzorganisation in den vergangenen Wochen die Steine im deutschen Natura-2000-Schutzgebiet Sylter Außenriff dokumentiert. Die Aktivisten versenkten 2008 und 2011 tonnenschwere Steine in diesem Gebiet, um es vor der Zerstörung durch Grund- und Schleppnetzfischerei zu bewahren. Die Umweltorganisation kritisiert, dass es bisher keine konkreten Maßnahmen der Bundesregierung gibt, um die Natura-2000-Schutzgebiete in der Nord- und Ostsee tatsächlich zu schützen. Lediglich im Bereich der von Greenpeace-Aktivisten versenkten Steine fand keine Fischerei mehr statt; dieser umfasst fast 150 Quadratkilometer. Greenpeace fordert deshalb in seiner Mitteilung eine konsequente Unterschutzstellung der aktuell nur auf dem Papier existierenden Meeresschutzgebiete.
Greenpeace Aktivisten versenken tonnenschwere Steine auf dem Meeresgrund des Sylter Außenriffs, ein seltenes Steinriff in der Nordsee, das rund 35 Seemeilen westlich von Sylt gelegen ist. Die Natursteine sollen die Zerstörung des Schutzgebiets durch Grundschleppnetze sowie Sand- und Kiesabbau verhindern.
Zum Makrozoobenthos der Übergangsgewässer zählen Arten die auf, teilweise oder vollständig in marinen Sedimenten leben. Dazu zählen Borstenwürmer (z. B. Pierwurm, Wattringelwurm), Krebstiere (z. B. Schlickkrebs), Muscheln (z. B. Sandklaff-, Herz-, Tell- und Miesmuschel) Schnecken (z. B. Wattschnecke) und Vertreter einiger weiterer Gruppen. In unterschiedlicher Zusammensetzung besiedeln sie Sand- und Schlickwatt, Rinnen und Hartböden. Die Makrozoobenthosbesiedlung von Übergangsgewässern ist im Wesentlichen durch den Salzgradienten bestimmt. Je nach Salinität des Brackwassers zwischen 5 und 18 PSU, kann ein Übergangsgewässer in verschiedene Bereiche eingeteilt werden. Das Makrozoobenthos indiziert eine Reihe von Stressoren, die auf ein Übergangsgewässer wirken, wie: Eutrophierung mechanischer Stress (z.B. durch, Unterhaltungs- und Ausbaubaggerungen, Schleppnetzfischerei), Klimaänderung Verschiebung der oberen Brackwassergrenze stromaufwärts Einschleppung fremder Arten Trübung Schadstoffe hydromorphologische Veränderungen Zur Bewertung der meso-/polyhalinen Bereiche von Übergangsgewässern steht der Multimetric AZTI Marine Biotic Index (M-Ambi) (Borja et al. 2000, Muxika et al. 2007, Heyer 2007) zur Verfügung. In oligohalinen Bereichen kommt das Ästuartypieverfahren (AETV) (Krieg 2010) zur Anwendung (LAWA-AO 2021, Kennblätter Makrozoobenthos (25) (2020)) . Diese Verfahren sind zwar interkalibriert, in der Oberflächengewässerverordnung (2016) sind sie aber nicht aufgeführt. Daher steht die Beschreibung dieser Verfahren in www.gewaesser-bewertung.de noch aus. Bis dahin können weitergehende Informationen dem RaKon- Arbeitspapier III: Untersuchungsverfahren für biologische Qualitätskompon enten entnommen werden bzw. den Quellen unter „Weiterführende Literatur“.
Die benthische Wirbellosenfauna der Nordsee umfasst die Lebensgemeinschaften des Eulitorals (Wattflächen) und des Sublitorals. Die verschiedenen Habitate wie Sand- und Schlickwatt, Rinnen und Hartböden werden von einer unterschiedlichen Zusammensetzung der Wirbellosenfauna aus Borstenwürmern, Krebstieren, Muscheln Schnecken besiedelt. Die Wirbellosenfauna indiziert eine Reihe von Stressoren wie: Eutrophierung mechanischer Stress (z. B. durch Schleppnetzfischerei, Unterhaltung) Auswirkungen des Klimawandels Einschleppung gebietsfremder Arten Schadstoffe hydromorphologische Veränderungen Zur Bewertung der benthischen Wirbellosenfauna in den eulitoralen Sandwatten und des Sublitorals bis zur 1-Seemeilen-Grenze der Deutschen Bucht (Nordsee) steht der Multimetric AZTI Marine Biotic Index ( M-Ambi ) (Borja et al. 2000, Muxika et al. 2007) zur Verfügung. Dieses Verfahren ist zwar interkalibriert, in der Oberflächengewässerverordnung (2016) ist es aber nicht aufgeführt. Daher steht die Beschreibung dieses Verfahrens in www.gewaesser-bewertung.de noch aus. Bis dahin können weitergehende Informationen dem RaKon- Arbeitspapier III: Untersuchungsverfahren für biologische Qualitätskompon enten entnommen werden bzw. den Quellen unter „Weiterführende Literatur“. Zur Bewertung der benthischen Wirbellosenfauna des Felswatts und der tiefen Rinnen der Hochseeinsel Helgoland steht das modifizierte MarBIT-Verfahren (Boos et al. 2009) zur Verfügung. Da es keine vergleichbaren Gewässertyp gibt, ist dieses Verfahren nicht interkalibriert und wird daher nicht ausführlicher beschrieben.
Das Projekt "Die Einfluesse und Aquakultur auf die marine Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von CRM Coastal Research and Management, Gesellschaft für Küstenforschung und -management GbR durchgeführt. Die fischereiliche Nutzung des Meeres hat grosse oekologische Probleme aufgeworfen. Diese umfassen Ueberfischung der Bestaende von Zielfischarten, hohe Beifangquoten von Fischen und Wirbellosen, die Stoerung der Benthoslebensgemeinschaften durch Grundschleppnetzfischerei sowie Mortalitaet von marinen Saeugetieren und Voegeln. Hinzu kommen Umweltbelastungen durch Schadstoffe die von Schiffen und Fischereibetrieben ausgehen sowie die Verschlechterung der Wasserqualitaet durch Aquakultureinrichtungen. In der vorliegenden Studie wird die relevante Literatur zu diesen Themenbereichen aufgearbeitet. Darueber hinaus werden Massnahmen zu einem schonenden Umgang mit der Meeresumwelt und zu einer dauerhaften Nutzung der marinen Ressourcen vorgeschlagen.
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