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Grundwasserabsenkung für den Neubau einer Wohnanlage, bestehend aus fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage

Aufgrund der heterogenen Bodenschichten, welche zum Großteil aus bindigen Schiebeböden bestehen, ist ein kombiniertes Wasserhaltungskonzept bestehend aus Vakuumlanzen entlang der Oberkanten der geplanten Baugrubenböschungen und im Bereich der geplanten Tiefteile vorgesehen. In Sohlabschnitten mit anstehenden Sanden können eingefräste horizontale (Tiefen-)Drainagen eingesetzt werden. Das in der Baugrube anfallende Grundwasser wird mittels einer Aufbereitungsanlage gereinigt und in das nahe gelegene Regenwassersiel abgeschlagen. Eine Wiederversickerung beispielsweise über Schluckbrunnen oder ein Abschlag in eine nahe gelegene Vorflut ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die Bauzeit der Baugrube wird auf 14 Monate geschätzt, sodass sich ein Fördervolumen von ca. 72.351 m³ ergibt. Der Bauherr beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Grundwasserwärmepumpen

Die Gewinnung von oberflächennaher Erdwärme erfolgt u. a. über Grundwasserwärmepumpen. Für eine Grundwasserwärmepumpe werden zwei Bohrungen, der sogenannte Förder- und Schluckbrunnen im Abstand von mindestens 15 m abgeteuft. Üblicherweise werden in den Brunnen Filterohre sowie Kies und Tonabdichtungen eingebaut, die das Versanden bzw. Zusetzen durch Feinpartikel verhindern. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach der Höhe des Grundwasserspiegels aus dem das Grundwasser durch den Förderbrunnen gepumpt und zur Wärmepumpe gefördert wird. Um die Effizienz der Grundwasserwärmepumpe zu gewährleisten sollte die Tiefe der Brunnen 15 m nicht maßgeblich überschreiten. Nach dem Wärmeentzug durch die Wärmepumpe wird das geförderte Wasser über einen Schluckbrunnen dem Grundwasser zurückgeführt. Bei der Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle müssen die gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes unbedingt beachtetet werden. Zudem muss das Grundwasser eine bestimmte Qualität aufweisen, um eine Verockerung der Brunnen zu vermeiden. Dargestellt sind die im Bayerischen Bodeninformationssystem erfassten Grundwasserwärmepumpenbohrungen. Diese umfassen sowohl die Förder- als auch die Schluckbrunnen. In den Kurz- und Detailinformationen zu den Grundwasserwärmepumpen werden neben ausgewählten Stammdaten unter anderem Informationen zum Grundwasser, zur Tiefenlage der Gesteinsschichten, Gesteinsansprache nach DIN 4023 und Stratigrafie aufgeführt. Diese Daten können bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig (entsprechend der Umweltgebührenordnung) bestellt werden.

Bauwasserhaltung Pienzenauerstr. 3 und 5

Für den Standort beabsichtigt die PG Legat 12 GmbH den Bau eines Wohnhauses mit Tiefgarage. Es wird eine Bauwasserhaltung benötigt. Beantragt wurde eine Förderleistung von 6 l/s, für die Dauer von ca. 200 Tage und einer Gesamtfördermenge von ca. 100.926 m³. Das Grundwasser wird aus insgesamt 6 Brunnen (3 Brunnen für die Bauwasserhaltung und 3 Entspannungsbrunnen) gefördert. Die anfallenden Wassermengen werden über 2 Schluckbrunnen im Nordwesten des Baufeldes auf dem eigenen Grundstück wieder versickert.

Thermische Nutzung von Grundwasser Illingstraße, Aidenbachstraße 1 und Höglwörther Straße

Am Standort Illingstraße, Aidenbachstraße 1 und Höglwörther Straße beabsichtigt die SWM München GmbH weiterhin den Betrieb eines Förder- und eines Schluckbrunnens zu Kühl bzw. Wärmezwecken sowie neu einen zweiten Förderbrunnen. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 28.06.2024 eine Änderung der Erlaubnis von 27.05.2019 und eine jährliche Grundwasserentnahme bzw. -einleitung von 611.362,00 m³. Für die geplante Maßnahme ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) erforderlich. Entsprechend §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 (jährliche Grundwasserentnahme zwischen 100.000 m³ und 10 Millionen m³) war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Bauwasserhaltung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 29 Gem. Germering

Zutagefördern von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 29 der Gemarkung Germering, Dorfstr. 11 B in 82110 Germering und Versickerung über einen Schluckbrunnen auf der Fl.-Nr. 767 Gem. Germering sowie Einleitung in den Moosbach

Nutzungsmöglichkeiten Grundwasserwärmepumpen

Grundwasser-Wärmepumpen nutzen direkt die im Grundwasser gespeicherte Wärmeenergie, indem ein oberflächennahes Grundwasserstockwerk über einen Förder- und einen Schluckbrunnen erschlossen wird. Durchlässigkeit und Ergiebigkeit des zu nutzenden Grundwasserleiters beeinflussen die Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Brunnen und der Wärmepumpe. Je ergiebiger ein Grundwasserleiter, desto mehr Wasser und damit Wärme bzw. Kühle kann entnommen werden. Die chemischen Eigenschaften des Grundwassers können sich auf die Lebensdauer des Förder- und Schluckbrunnens sowie der Wärmepumpe auswirken. Dies betrifft insbes. Eisen und Mangan (Brunnenverockerung) sowie pH-Wert, Magnesium und Sulfat (Betonaggressivität). Diese Karte gibt einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten der oberflächennahen Geothermie mittels Grundwasserwärmepumpen. Klassifiziert wird aufgezeigt, an welchen Standorten der Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe voraussichtlich möglich ist, voraussichtlich nicht möglich ist oder eine Einzelfallprüfung durch die Wasserbehörde erfolgen muss. Der Datensatz stellt eine Grundlage für großräumige Betrachtungen dar und ersetzt nicht die Durchführung von Detailuntersuchungen.

Untermeitingen - Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser zur thermischen Nutzung für eine Schule mit Turnhalle (> 50 kJ/s) und anschließendes Wiedereinleiten in das Grundwasser auf dem Grundstück Flur-Nr. 1820 Gemarkung Untermeitingen

Die Gemeinde Untermeitingen plant die Errichtung von zwei Entnahme- und einem Schluckbrunnen zur Beheizung einer Schule mit Turnhalle durch thermische Nutzung von oberflächennahem Grundwasser auf dem Grundstück Flur-Nr. 1820 Gemarkung Untermeitingen. Das Vorhaben erfüllt den wasserrechtlichen Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 und § 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Entzugsleistung/-energie bei 10 m Brunnenabstand (GWWP)

Die Karte zeigt die thermische Entzugsleistung (in kW) von Grundwasserwärmepumpen (GWWP) für ein Brunnenpaar mit 10 m Abstand (Förderbrunnen zu Schluckbrunnen) und 5 K Temperaturspreizung. Zudem wird in der Objekt-Information die thermische Entzugsenergie (in MWh/a) bei 1.800 Jahresbetriebsstunden wiedergegeben.

Entzugsleistung/-energie bei 100 m Brunnenabstand (GWWP)

Die Karte zeigt die thermische Entzugsleistung (in kW) von Grundwasserwärmepumpen (GWWP) für ein Brunnenpaar mit 100 m Abstand (Förderbrunnen zu Schluckbrunnen) und 5 K Temperaturspreizung. Zudem wird in der Objekt-Information die thermische Entzugsenergie (in MWh/a) bei 1.800 Jahresbetriebsstunden wiedergegeben.

Bauwasserhaltung Frankfurter Ring 227

Am Standort Frankfurter Ring 227 (ehem. Sona-Gelände) in 80807 München, auf den Grundstücken, Fl.-Nrn. 114/27, 114/31, 114/40, 114/44, 114/45, 114/47, 114/48, 880/10, 880/11, 880/13, 880/16, 880/18, 880/29, 880/86 der Gemarkungen Freimann/Schwabing ist ein Bauvorhaben im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung geplant. Dafür ist eine Bauwasserhaltung erforderlich. Da das Gelände industriell vorgenutzt wurde und Bodenverunreinigungen vorliegen, ist vorab eine Altlastensanierung mit Verbauarbeiten notwendig. Es ist eine Abstromsicherung, jeweils bestehend aus zwei Förderbrunnen im Bereich der ehem. Gleisanlage und der Zufahrt vorgesehen. Bei einer maximalen Förderwassermenge von 14,4 m³/h (4 l/s) und einer angenommenen Bauzeit von ca. 24 Monaten für die Wasserhaltungsarbeiten ergibt sich eine maximale Gesamtwassermenge von ca. 252.288 m³. Vorsorglich ist eine Wasserhaltung für die tiefreichenden Hotspots mit lokalem Pumpensumpf vorgesehen. Im Zuge der lokalen Wasserhaltung wird die Pumpleistung der anderen Pumpen gedrosselt, sodass die Wassermenge von 14,4 m³/h nicht überschritten wird. Das gesammelte Wasser wird über eine zentrale Reinigungsanlage geführt und anschließend über fünf Schluckbrunnen an der nördlichen Grundstücksgrenze versickert.

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