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Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 8734 Rosenheim

Auf Blatt Rosenheim werden Teile des Alpenvorlandes und der Alpen abgebildet. Im Vorland der Alpen erstreckt sich das Molassebecken, das als Schutttrog der Alpen mit tertiären Sedimenten verfüllt ist. Die ungefaltete Vorlandmolasse am Nordrand der Karte geht in Höhe des Chiemsee in verstellte Faltenmolasse über. Während die tertiären Schichten im Bereich der Vorlandmolasse großflächig von quartären Lockersedimenten überlagert werden, sind sie im Bereich der Faltenmolasse aufgefaltet und treten verstärkt zu Tage. Die Alpen dominieren den Kartenausschnitt. Erfasst sind Teile der Ostalpen wie Chiemgauer, Tuxer und Kitzbüheler Alpen sowie Wendelgebirge, Mangfallgebirge und Kaisergebirge. Von Nord nach Süd lassen sich folgende alpine Einheiten unterscheiden: Helvetikum- und Flysch-Zone sind in einem schmalen Streifen ausgeprägt, der südlich an die Molasse grenzt und größtenteils von quartären Deckschichten überlagert ist. Südlich des Chiemsees sind beide Zonen von den Decken der Nördlichen Kalkalpen überschoben. Das Kalkalpin grenzt hier direkt an die subalpine Molasse. Die Nördlichen Kalkalpen werden von Sedimentgesteinen der Trias (z. B. Wettersteinkalk, Hauptdolomit) und des Juras (Kiesel- und Kalkgesteine) aufgebaut. Durch diverse Auf- und Überschiebungen charakterisieren ineinander greifende bzw. aneinander grenzende Schollen und Decken diese Zone. Im Kartenblatt sind drei Deckenbausteine zu unterscheiden: Tirolische Schubmasse, Lechtal- und Inntal-Decke. Nach Süden schließen sich die paläozoischen Gesteine (Ordovizium - Devon) der Grauwackenzone an. Die Grauwackenzone erstreckt sich nur im Osten des Kartenblattes. Im Südwest-Abschnitt wird die Inntal-Decke der Kalkalpen direkt von metamorphen Gesteinen der Zentralalpen (Unterostalpin) begrenzt. Das Unterostalpin setzt sich aus präkambrischen und altpaläozoischen Phylliten und Quarziten zusammen. Am Südrand des Kartenblattes sind Teile der Tauern-Schieferhülle erfasst, die zum Penninikum der Zentralalpinen Zone zählt. Paläozoische und mesozoische Metamorphite (Phyllite, Schiefer, Marmor, Gneise und Quarzite) bilden ihren Gesteinsverband. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nord-Süd-Profil kreuzt die ungefaltete und gefaltete Molasse, die Helvetikum- und Flysch-Zone, die Decken der Nördlichen Kalkalpen, die Grauwacken-Zone und die metamorphen Gesteine der Zentralalpen (Unterostalpin und Penninikum).

LSG Süßer See; Süßer und Salziger See Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Östliches Harzvorland östlich der Stadt Eisleben und erfaßt neben dem Süßen See auch die umliegenden Hänge zwischen Volkstedt im Nordwesten sowie Höhnstedt im Südosten. Es reicht bis zur B80 im Süden, einschließlich der Hänge südlich von Aseleben. Das LSG wird von mehreren zwischen 230 und 160 m über NN hohen Höhenzügen und vom Süßen See geprägt. Der See wird am Südrand von Flachhängen begrenzt, während den Nordrand eine 80 bis 90 m hohe Geländestufe bildet. Dieser Abbruch ist eine geologische Störung, die sich über Zerrungsspalten an den Hängen und auf der Hochfläche durch eine zerschluchtete und dellenartig eingetiefte Oberfläche zeigt. Mehrere durch die Wassererosion nach Starkniederschlägen entstandene Schluchten ziehen sich hangabwärts, zum Beispiel Galgenschlucht, Lindenschlucht und Badendorfer Schlucht. Der See weist zumindest am Süd- und Westufer noch einige zusammenhängende Röhrichtbereiche auf, sonst ragen vielerorts die Boots- und Angelstege in die Wasserfläche. Die Sedimentation der von der „Bösen Sieben“ mitgeführten Sinkstoffe führt im Mündungsbereich zu fortschreitender Verlandung. Am Ostufer ragt auf einer Landzunge die mächtige Burg Seeburg empor. Die Nordhänge sind durch Gärten, Obstanlagen, Rebhänge und Wochenendhäuser stark gegliedert. Nur wenige offene Stellen mit Trockenvegetation oder Trockengebüsch sind vorhanden. Als landschaftliche Besonderheit sind am Südufer bei Aseleben die Salzwiesen zu erwähnen, die durch salzhaltiges Quell- und Drängewasser beeinflußt werden und eine charakteristische Halophytenvegetation aufweist. Die ältesten Zeugnisse der Anwesenheit des Menschen im Gebiet des Süßen und Salzigen Sees fanden sich bei Langenbogen, Wansleben, Amsdorf und Unterrißdorf und gehören der Altsteinzeit an. Die Seen boten die Möglichkeit zum Fischfang und zogen die Wildtiere zur Tränke, wo der Mensch ihnen auflauern konnte. Die vor- und frühgeschichtlichen Siedlungen konzentrierten sich an beiden Enden des Süßen Sees und entlang der Salza und der Bösen Sieben; das heißt bei Seeburg im Osten sowie Lüttchendorf bis Unterrißdorf und Helfta um das westliche Ende; am Salzigen See bei Röblingen und um dessen östliches Ufer bei Wansleben und Langenbogen. Eine weitere Konzentration zeigte sich bei Erdeborn. Nordwestlich von Seeburg sind Siedlungen auch auf den Höhen des Nordufers nachweisbar, während am nördlichen Ufer des Süßen Sees bislang keine Funde erbracht werden konnten. Erst ab der Höhe von Neehausen bis Hedersleben war dann wieder eine dichtere Besiedlung zu konstatieren. Dennoch weist die Hochflächenkante am Nordufer an mehreren Stellen grabenähnliche Einschnitte und wallartige Strukturen auf, die von Befestigungen stammen könnten. Der skizzierte Besiedlungsgang zeichnet sich bereits in der Jungsteinzeit ab, mit Ausnahme von Seeburg, das in der Bronzezeit besiedelt wurde. Ein Steinkreis bei Wormsleben und ein doppelter Palisadenring südwestlich von Dederstedt stellen vorgeschichtliche Kultanlagen in diesem Gebiet dar. Die älteste nachweisbare Bauernkultur am Süßen See ist die der Linienbandkeramik, die Siedlungen bei Lüttchendorf gründete. Die Ackerbauern der Trichterbecher- und der Schnurkeramikkultur errichteten auf dem Dreihügelberg bei Lüttchendorf, auf dem Wachhügel und auf dem Ochsenberg bei Seeburg Grabhügel. Kontinuität von der Bronze- bis in die Eisenzeit war die Regel; lediglich Seeburg verzeichnete wieder einen Rückgang, während vor allem die Gebiete südlich von Hedersleben und um Erdeborn weiterhin stark besiedelt blieben. Im Falle von Erdeborn hing dies sicherlich mit den dort an die Erdoberfläche empordringenden Solequellen zusammen, die an mehreren Stellen zu Salz gesotten wurden und für die Region einen wichtigen Bodenschatz darstellten. Salzhaltige Quellen sind auch für Aseleben bezeugt und wurden dort in der Früheisenzeit ebenfalls für die Salzgewinnung genutzt. Zwischen Erdeborn und Helfta streicht auch das Kupferschieferflöz an der Erdoberfläche aus, mit dessen Abbau seit Beginn der Bronzezeit gerechnet werden kann. Die Gewinnung von und der Handel mit Kupfer und Salz stellten die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren dieser Zeit dar. Von deren Verteilung profitierten lokale Fürsten, die sich in mächtigen Grabhügeln mit kostbaren Beigaben beisetzen ließen, von denen einer nicht weit außerhalb des LSG bei Helmsdorf entdeckt werden konnte. Die römische Kaiserzeit ist derzeit nur durch eine Siedlung bei Lüttchendorf nachgewiesen. Die Zeugnisse der Völkerwanderungszeit sind fast immer Gräberfelder, die im Umfeld der noch heute bestehenden Ortschaften zu finden sind, so daß darauf geschlossen werden darf, daß seit der Zeit des Thüringer Reiches das Siedlungsbild bereits weitgehend festgelegt war. Im Mittelalter wurden bisweilen Siedlungsstellen, die in der Bronze- oder Eisenzeit bewohnt waren, aufgesucht, doch bereits am Ende des Mittelalters wieder aufgegeben. Dieses Schicksal traf auch Neugründungen am Nordufer des Süßen Sees wie die Wüstungen Badendorf und Cleußnitz. Die bedeutendste Befestigung des Frühmittelalters bildet die Seeburg, seinerzeit Hohseoburg genannt. Sie war Sitz des sächsischen Fürsten Theoderich und wurde von Karl dem Großen 743 eingenommen. Sie war Hauptburg des gleichnamigen Gaus. Die Mansfelder Grafen erwarben 1287 diese Burg, die sie anschließend zum Wohnschloß umbauen ließen. Das Gebiet wurde schon frühzeitig intensiv ackerwirtschaftlich genutzt. Die auf den trockenen Hängen früher verbreitete Schafhutung ist kaum noch zu finden. Dagegen wird die klimatische Gunst für den Obst- und Weinbau auch heute noch genutzt, wenn auch im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren stark reduziert. Die Rebhänge um Höhnstedt-Seeburg-Rollsdorf werden oft als das nördlichste Weinanbaugebiet Europas bezeichnet, jedoch schmücken sich noch weitere Weinanbaugebiete mit diesem Attribut, zum Beispiel das an der Schwarzen Elster bei Jessen. In den 1970er und 1980er Jahren wurde der Obstbau, besonders der Apfel-, Sauer- und Süßkirsch- sowie Aprikosenanbau, großflächig und intensiv betrieben. Ein Teil der hier reichlich verabreichten Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel verdriftete sowohl oberflächig als auch über den Eintrag ins Grundwasser verstärkt in den Süßen See. Der Süße See wird seit langer Zeit und auch heute noch fischereiwirtschaftlich genutzt. Stets ist in der Fischerei am Kernersee Frischfisch erhältlich. Schließlich kam, bedingt durch die reizvolle Lage und die Nähe zur Großstadt Halle, noch die Erholungsnutzung hinzu. Am Nordufer wurden ein Badestrand, eine Wochenendsiedlung, ein Campingplatz, eine Schiffsgaststätte sowie ein Segelboothafen errichtet, so daß an den Wochenenden und in den Ferienzeiten eine Vielzahl von Erholungsuchenden das Gebiet bevölkert. Den nicht sichtbaren Teil des geologischen Profils bilden die subsalinaren Gesteine bis zum Basalanhydrit des Zechsteins, die im Erdmittelalter an Störungen zu Schollen zerbrachen. Der Bergbau auf Kupferschiefer hat außerhalb des LSG die Lagerungsverhältnisse verdeutlicht. Das darüber folgende Salinarstockwerk wird vor allem vom Staßfurt-Steinsalz gebildet, das vom Zentrum der Schwittersdorfer (Mansfelder) Mulde zum Ausstrichbereich am Hornburger Sattel driftete und sich dabei im Bereich der Seen zu großen Mächtigkeiten aufstaute. Bei der Auslaugung des Salzes entstanden die Hohlformen der Seen. Der östliche Teil des LSG liegt südöstlich der Hornburger Tiefenstörung, wo sich das Salz aus der Querfurter Mulde und der Bennstedt-Nietlebener (Passendorfer) Mulde vor dem von Nordwest nach Südost gerichteten Teutschenthaler Sattel anstaute und bei Wansleben 1000 m Mächtigkeit erreicht. Vor allem das Kalisalz war mehrfach Anlaß für Bergbauversuche, zum Beispiel bei Unterrißdorf und am Ostufer des ehemaligen Salzigen Sees. Die ältesten sichtbaren Gesteine gehören zum Unteren Buntsandstein, der vom Wachhügel bis zur Teufelsspitze den Süßen vom Salzigen See trennt und die Steilhänge am Nordufer des Süßen Sees aufbaut. Der basale Teil wird als Calvörde-Folge bezeichnet und enthält neben rotbraunen bröcklichen Schiefertonen auch dünne Kalksteinbänke. Der höhere Teil, die Bernburg-Folge, beginnt mit der Hauptrogensteinbank, die durch erbsengroße Kalkkugeln mit radialstrahligen und konzentrischen Strukturen gekennzeichnet ist. Darüber folgen im Zentimeterbereich wechselnde bunte Schluffsteine mit hellgrauen Feinsandsteinlinsen, in die Dolomitbänke eingeschaltet sind. Der Hang ist durch zum Teil offene Zerrspalten gekennzeichnet, an denen die Buntsandsteinschollen zu den Seen hin absinken, die Bezeichnung „Rißdorf“ deutet darauf hin. An der Hangoberkante schließt sich der wenig aufgeschlossene Mittlere Buntsandstein mit seinen hellen Grobsandsteinen an. Während einer längeren Schichtlücke entstanden weitgehend die heutigen Lagerungsverhältnisse. Die Gesteine des Buntsandsteins wurden gebleicht, das gelöste Eisen konzentrierte sich beispielsweise an der Himmelhöhe in den Karbonatbänken des Buntsandsteins, die freigewordene Kieselsäure verkittete die Sande des Tertiärs lagenweise zu Knollenstein, der an der Hangoberkante in mehreren Brüchen gewonnen wurde. Die mächtigen Tertiär- und Quartärablagerungen erhielten sich im Salzabwanderungsgebiet südlich des Salzigen Sees außerhalb des LSG. Innerhalb des LSG liegen zwischen und über den Tertiärquarziten nur geringmächtige Glimmersande, vermutlich des Oligozäns. Das Quartär wird vertreten durch zahlreiche isolierte Vorkommen verschiedener Bildungen wie Schmelzwassersande, Geschiebemergel oder Fließerden. Während der letzten Vereisung wurde der Löß angeweht, der vor allem die Hochflächen bedeckt. Der Seeboden wird von nacheiszeitlichen Kalkmudden gebildet. Das LSG liegt bodenkundlich gesehen im Mansfelder Seengebiet an der Grenze zur nördlich anschließenden Pollebener Lößhochfläche. Im Gebiet kommen von Norden nach Süden folgende Bodenformen vor: Tschernosen aus Löß auf der Hochfläche nördlich des Süßen Sees, Pararendzinen und Rendzinen aus unterschiedlichen Substraten am Nord- und Südabhang zum Süßen See, Anmoorgley und Kalkanmoorgley aus Lehm am Südufer des Süßen Sees, Gley-Tschernosem aus Löß und Sandlöß in den Bachtälern und auf dem Boden des ehemaligen Salzigen Sees Pararendzinen bis Rigosole aus Wiesenkalk (relativer Seeboden), in Mulden vergleyt im Wechsel mit Anmoorgley und Humusgley. Die sehr unterschiedlichen Bodenformen erklären sich aus den unterschiedlichen morphologischen Verhältnissen, die von der Hochfläche über Hänge, Schluchten und Bachtälchen zum Seeufer und schließlich bis zum Seeboden des ehemaligen Salzigen Sees reichen. Hydrologisch geprägt wird das LSG von den sogenannten ”Mansfelder Seen”, insbesondere vom 5,2 km langen und maximal 800 m breiten Süßen See mit 238 ha Wasserfläche, der die einzige größere natürliche Wasserfläche in der Vorharzlandschaft darstellt. Mit einer durchschnittlichen Tiefe von 4,8 m (maximal 7 m) führt er zirka 11-12 Millionen m3 Wasser. Der Süße See ist ein polytrophes Gewässer, dessen hohe Trophiestufe durch den Nährstoffeintrag aus dem Umfeld und die Einleitung von Abläufen kommunaler Kläranlagen bedingt ist. Am westlichen Ende fließt dem Süßen See das kleine, stark belastete Fließgewässer Böse Sieben zu, ein von sieben aus dem östlichen Harzvorland kommenden Quellbächen, dem Vietzbach, Dippelsbach, Kliebigsbach, Goldgrund, Pfaffengrund, Saugrund und dem Wilden Graben, gespeister Bach. Obwohl die Gehalte an Stickstoff (NO2, NO3, NH4) und an Phosphor (o-PO4, g-PO4) rückgängig sind, wird eine durchgreifende Verbesserung der Wassergüte erst langfristig erwartet. Seit 1993 ist eine Flußwasseraufbereitungsanlage am Einlauf der Bösen Sieben in Betrieb, die aus dem belasteten Zulauf Orthophosphat ausfällt. Der durch einen Höhenzug vom Süßen See getrennte Salzige See in den Jahren von 1892 bis 1894 in unterirdische Hohlräume abgeflossen und wurde durch bergbaulich bedingte Wasserhaltungen mit Ausnahme kleinerer Wasserflächen bis heute trockengehalten. Nach Einstellung des Bergbaus in der Mansfelder Mulde und nach der natürlichen Flutung in den Jahren 1970-1981 wurde die Abpumpmenge zur Trockenhaltung des Seebereiches deutlich größer. Seit 1996 laufen im Rahmen des Projektes ”Wiederentstehung Salziger See” umfangreiche Voruntersuchungen zur Aufklärung möglicher Konfliktpotentiale wie zum Beispiel Wassergüte, Abwasserentsorgung und Altlasten. Das Wasser beider Seen ist salzhaltig, die Namen weisen lediglich auf zeitweise spürbar unterschiedliche Konzentrationen hin. Heute soll jedoch die Salzkonzentration des Süßen Sees über der des ehemaligen Salzigen Sees liegen. Die im östlichen Teil des LSG liegenden Gewässer Kernersee und Bindersee sind Restseen des Salzigen Sees, davon ist der Bindersee mit maximal 11 m Wassertiefe der tiefste der Mansfelder Seen. Auch das Wasser dieser Seen ist stark belastet und eutroph. Am östlichen Rand des LSG fließt die Salza der Saale zu. Sie wird aus dem Mittelgraben über ein Pumpwerk vom Wasser der Weida und anderen Zuflüssen aus dem Gebiet des Salzigen Sees gespeist. Weitere Tälchen haben sich nach Starkniederschlägen tief in die Hänge eingegraben, sind jedoch nicht ständig wasserführend. Am Südufer des Süßen Sees sind mehrere Salzquellen bemerkenswert. Durch die unmittelbare Windschattenwirkung des Harzes wird das Gebiet klimatisch begünstigt und ist mit 428 mm Jahresniederschlag das niederschlagsärmste Gebiet Deutschlands. Die Niederschläge fallen oft als Starkregen und führen zu einem starken oberflächigen Wasserabfluß mit großer Sinkstoffzuführung in den Süßen See. Mit einer Jahresmitteltemperatur von 8,6°C ist das Gebiet thermisch begünstigt, bedingt auch durch die temperaturausgleichende Wirkung der großen Wasserflächen. Da auch im Frühjahr selten Spätfröste auftreten, ist das Gebiet für den Obst- und Weinbau gut geeignet. Großflächig würde das Gebiet vom Traubeneichen-Hainbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation eingenommen, der jedoch nicht mehr vorhanden ist. Derzeit bilden Wasservegetation, Salzvegetation, Röhrichte, Riede sowie Grasfluren und Erlen-Bruchwald entsprechend der Standortverhältnisse ein Mosaik verschiedener natürlicher Vegetationstypen. Waldvegetation ist gegenwärtig im Gebiet des LSG nur in dem als NSG gesicherten „Hasenwinkel“ bei Unterrißdorf mit Trauben-Eiche, Feld- und Spitz-Ahorn sowie Winter-Linde vorhanden. Am Nordhang befinden sich aufgelassene Weingärten. Hier wachsen solche Pflanzen wie Blauer Ackergauchheil, Gelber Günsel und Roter Hornmohn. Ansonsten dominiert halbtrockenrasenartige Vegetation, von der die wertvollsten Stellen mit dem Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten wie beispielsweise Pfriemengras, Walliser Schwingel und andere, als kleine NSG gesichert sind. Weit verbreitet ist auch der Wiesen-Salbei. Im Gebiet sind eine Häufung von wärmeliebenden, subkontinental bis kontinental verbreiteten Arten der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie eine bemerkenswerte Häufung submediterran verbreiteter Arten der Felsheide zu verzeichnen. Trockengebüsche aus Weiß- und Schlehdorn sowie Hunds-Rose und Schwarzem Holunder besiedeln die trockenen und warmen Hanglagen. Eine ausgeprägte Wasservegetation findet sich als Schwimmblattvegetation nur kleinflächig in flacheren Bereichen der Buchten des Süßen Sees wie zum Beispiel der Seeburger Bucht oder der Aselebener Bucht. Röhricht aus Schilfrohr ist am Süßen See überwiegend nur schmal und lückig vorhanden, lediglich im Westteil des Süßen Sees, in der Bucht nördlich der Burg, dem sogenannten „Gehege“, und westlich und östlich des Ortes Aseleben am Südufer sind größere Röhrichtzonen vorhanden. Der Bindersee als Restgewässer des ehemaligen Salzigen Sees weist einen abschnittsweise dichten Röhrichtgürtel auf, während der durch Intensivfischzucht stark beeinträchtigte Kernersee röhrichtfrei ist. Sehr großflächige und reichstrukturierte Röhrichte haben sich auf vernäßten Flächen am Grunde des ehemaligen Salzigen Sees herausgebildet. Eine Unterwasservegetation fehlt fast völlig. Von besonderer Bedeutung ist die Flora der Salzstellen. Diese auf erhöhten Salzgehalt des Standortes angewiesenen Arten finden neben den Salzwiesen bei Aseleben, einem durch Pflegemahd erhaltenen Salzwiesenbereich, an vielen weiteren Stellen am Süßen und ehemaligen Salzigen See Lebensräume. Besonders erwähnenswert sind zum Beispiel die Liegewiese an der Badestelle bei Seeburg und die heute vernäßten Flächen am Boden des ehemaligen Salzigen Sees. Aufgrund der reichen Biotopausstattung und den klimatischen Besonderheiten ist die Tierwelt der Mansfelder Seen außergewöhnlich artenreich. In den Röhrichten des Süßen und des ehemaligen Salzigen Sees brüten Große Rohrdommel, Zwergdommel, Rohrweihe, Blaukehlchen Rohrschwirl, Haubentaucher und etliche Entenarten. In Abbruchkanten am Kernersee brüten Uferschwalben. Graureiher, Kormorane, Lach- und Silbermöwen sind als Nahrungsgäste zu beobachten. Große Bedeutung haben die Seen für den Rastaufenthalt durchziehender Wasservögel, insbesondere vieler Entenarten. Den Süßen See nutzen jährlich tausende Gänse verschiedener Arten als Rastplatz. Greifvögel wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, brüten vereinzelt auf den wenigen Bäumen des Gebietes. Die Felder werden von der Feldlerche bewohnt, die ruderalen oder nitrophilen Randstreifen von Sumpfrohrsänger, Schafstelze und Braunkehlchen. Auf den Trockenhängen siedeln Goldammer, Neuntöter, Garten- und Dorngrasmücke und vereinzelt Sperbergrasmücke, Wendehals und Steinschmätzer. Auf den trockenen Hängen leben Wildkaninchen und Rotfuchs, auch Fledermausarten nutzen das Gebiet als Jagdrevier. Der Biber ist von der Saale über die Salza bis in den Süßen See vorgedrungen und versucht sich am Westende des Süßen Sees zu etablieren. Erdkröte, Gras- und Teichfrosch sind regelmäßig vorkommende Lurcharten des Gebietes. An kleinen, flachen Wasserstellen auf den Ackerflächen sind die trillernden Rufe der Wechselkröte zu hören. An den trockenen Hängen kommt die Zauneidechse vor. Die Fischfauna des Süßen Sees wird stark von der Wassergüte beeinflußt, so daß weitestgehend nur ubiquitäre und unempfindliche Arten vorkommen. Als häufigste Arten wurden Blei, Aal, Plötze, Zander, Flußbarsch, Silberkarpfen, Güster und Rotfeder nachgewiesen. Bemerkenswert ist das Vorkommen des gefährdeten Kaulbarschs. Von fischereilicher Bedeutung ist jedoch vor allem der Karpfen, dessen Bestand durch Besatz gehalten wird. Von der Wirbellosenfauna fallen die zahlreichen Schnecken, insbesondere auch Weinbergschnecken, im LSG auf, die besonders an regnerischen Tagen überall zu finden sind. Überregional bedeutend ist das Gebiet der Mansfelder Seen auch für die Insektenfauna. Die Trocken- und Halbtrockenrasen, die trocken-warmen Brachen, aber vor allem auch die Röhrichte und Salzhabitate sind der Lebensraum für sehr artenreiche Insektengemeinschaften. Darunter finden sich beispielsweise mehrere deutschlandweit vom Aussterben bedrohte Käferarten. Aber auch weitere Insektengruppen wie zum Beispiel Wildbienen, Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge sowie Spinnen sind artenreich vertreten. (1) Auch im vergleichsweise stark zersiedelten Höhnstedter Teil des LSG sind einige Bereiche aus floristischer und faunistischer Sicht sehr wertvoll. Dabei sind die südexponierten Buntsandsteinhänge des Mühlbachtals von besonderer Bedeutung, an denen große Bestände von Astloser Graslilie, Walliser Schwingel, Steppen-Sesel, Edel-Gamander und anderen xerothermen Arten anzutreffen sind. Der an die neue Kläranlage angrenzende Steppenhang am Nordufer des Kernersees weist auf sandiger Unterlage einen artenreichen Pfriemengras-Halbtrockenrasen mit zahlreichen wertgebenden Arten auf, so Gemeines Bartgras, Stumpfspelzige Quecke, Steppen-Wolfsmilch und Zottige Fahnenwicke. Auf den lückigen und halboffenen Böschungen finden sich auch einige wärmeliebende und seltene Kulturrelikte wie Färber-Waid und Österreichischer Lein. Das FND „Senkungsspaltensystem bei Rollsdorf“, nördlich des Straßenabzweigs von der alten B 80 nach Wansleben, stellt einen Sonderstandort dar, auf dem sich eine Reihe seltener Elemente der Trocken- und Halbtrockenrasen etabliert haben, z. B. Ausdauernder Windsbock und Sandveilchen. Die kleinflächigen Weinbergsbrachen beherbergen schützenswerte Kulturpflanzenrelikte und Ackerwildkräuter wie Osterluzei, Schmalblättrigen Hohlzahn, Argentinischen Nachtschatten und Acker-Klettenkerbel. Nur für den im Saalkreis liegenden Teil des LSG sind aktuell 25 Heuschrecken-Artennachgewiesen. Alt-Nachweise der Rotflügligen Ödlandschrecke aus dem Rösatal konnten nicht bestätigt werden und gehen höchstwahrscheinlich auf Fehlbestimmungen zurück. Erwartungsgemäß sind die meisten gefährdeten Arten auf den Trocken- und Halbtrockenrasen und in den wärmegetönten Ruderalfluren anzutreffen, wie z. B. die Blauflüglige Ödlandschrecke, der Rotleibige und der Feldgrashüpfer sowie die Ameisengrille. Unter den hygrophilen Arten sind mit der Kurzflügligen Schwertschrecke und der Großen Goldschrecke vor allem Vertreter der feuchten Sauergras- und Hochstaudenfluren zu finden. Wichtigstes Entwicklungsziel für dieses LSG ist zweifelsohne die weitere Verbesserung der Wasserqualität der Seen, an die durch die vielfältige Nutzung wie Baden, Surfen, Segeln und Fischerei, hohe Anforderungen zu stellen sind. Trotz des Baus der Abwasserbehandlungsanlage in Rollsdorf und der Flußwasseraufbereitungsanlage Wormsleben fließt in den Süßen See immer noch nährstoffreiches und organisch belastetes kommunales Abwasser aus dem Raum Eisleben-Helbra. Der Anschlußgrad der Bevölkerung und des Gewerbes an sowie die Wirkungsgrade der bestehenden Kläranlagen werden weiter erhöht. Die gleiche Zielstellung verfolgt die Forderung nach verantwortungsbewußtem Umgang mit Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln auf den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, um die durch die Hanglagen verstärkte Nährstoffdrift in die Seen zu minimieren. Die vorhandenen Offenflächen, besonders die der nährstoffarmen, trockenen Hänge, sind offen zu halten, und der zu verzeichnenden Verbuschung ist Einhalt zu gebieten. Entbuschungen und Schafhutung sind zu fördern. Die Verbauung der Hänge und Uferpartien mit Wochenendhäusern sowie die Zerschneidung des Schilfgürtels ist einzustellen. Die historische Nutzung durch Obst- und Weinanbau wäre zur Erhaltung des Charakters der Landschaft zu fördern. Durch die Schaffung verbesserter Voraussetzungen wie Anlage markierter Wanderwege, Parkplätze und Toiletten kann eine Steuerung des Erholungswesens erfolgen. Fußwanderungen Die reizvolle Landschaft um den Süßen See lädt zu ausgedehnten Wanderungen ein. So kann von Seeburg aus, nach einer Besichtigung der Burganlage, eine Wanderung am Nordufer entlang führen. Nach Süden reicht der Blick über die ausgedehnte Wasserfläche des Süßen Sees, während nach Norden unmittelbar der Höhenzug ansteigt. Dieser wird in Abständen von eindrucksvollen Schluchten wie der Galgenschlucht und Lindenschlucht geteilt. Ausdauernde Wanderer können den See umrunden, finden aber am Südufer, infolge der Verbauung, kaum Zugang zum unmittelbaren Seeufer. Auch die anderen beiden Seen, der Bindersee und der Kernersee, lassen sich umwandern. Von Rollsdorf aus führt ein Weg am westlichen Ufer des Bindersees entlang, von dem man Ausblicke über die Röhrichtzonen zum See hat. Vorbei an einem 1961 durch einen Erdfall entstandenen Kleingewässer sowie über den Verbindungsgraben, der das Wasser vom Süßen See herbeiführt, geht es südwärts bis zu den Hängen der Teufelsspitze. Wer den Hang dieser Erhebung emporsteigt, hat einen herrlichen Blick über den Binder- und den Kernersee sowie in Richtung Südosten zur Teutschenthaler Abraumpyramide. Der Weg kann am Südufer des Kernersees fortgesetzt werden, vorbei an der Fischerei und der wasserwirtschaftlichen Außenstelle des Staatlichen Amtes für Umweltschutz Halle. Auch hier können ausdauernde Wanderer die Umrundung vollenden und entlang des Nordufers auf der einen und der Trockenhänge auf der anderen Seite bis zur Badeanstalt in Rollsdorf am Bindersee laufen. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr wertvolle Geotope. Besonders sehenswert sind die großen Erdfälle. Dazu gehörden zum Beispiel der Erdfall an der alten B80 bei Rollsdorf am Nordwestufer des Bindersees und der Erdfall Teufelsspitze südlich von Rollsdorf am Südrand des Kernersees. Die Erosion hat die Gesteinsabfolgen des Unteres Buntsandsteins (Trias) in mächtigen Schluchten am Nordufer des Süßen Sees zutage treten lassen. Die Lindenschlucht sowie die Badendorfer Schlucht westlich der Himmelhöhe bei Wormsleben gehören dazu. Die geologische Vergangenheit der Mansfelder Seen Einen kleinen Einblick in die geologische Vergangenheit des Gebietes erhält man am besten bei einem Gang auf der Straße von Aseleben nach Röblingen a.S., die direkt auf dem Grund des Salzigen Sees verläuft und zeitweilig auch vom wieder ansteigenden Wasser überflutet war. Dieser Weg führt zunächst über den Höhenzug mit dem Wachhügel, um sich dann abwärts zu neigen. Nach dem Erreichen der tiefsten Stelle, der wassergefüllten Teufe, führt der nun wieder ansteigende Weg auf die südlich anstehende Hochfläche bei Röblingen. Somit wird die Senkung nachvollzogen, die durch die Auslaugung der Zechsteinsalze verursacht wurde. Die auf der Zechsteinformation lagernde Buntsandsteinschicht wurde vielfach verbogen oder gekippt und stürzte in die darunter befindlichen ausgewaschenen Hohlräume. Dort, wo diese Schichten an der Höhenstufe am nördlichen Seeufer zutage treten, kann der aufmerksame Betrachter derartige Störungslinien erkennen. Auch die trichterförmigen Löcher im Grund des Salzigen Sees sowie weitere Vertiefungen am Ufer, die sich im Laufe der Zeit wieder verfüllten, sind als solche Einstürze zu deuten. Derartige Einstürze sind auch die Ursache des gravierenden Ereignisses, das folgendermaßen beschrieben wird: ”Jahrzehnte hindurch, ja vielleicht Jahrhunderte hindurch haben die Mansfelder Seen in völliger Ruhe und Ungestörtheit bestanden. Da begann auf einmal zu Anfang dieses Jahres (1892) der Spiegel des Salzigen Sees sich zu senken, erst langsam und nur wenig, dann vom Mai an in rascherem Tempo und um einen gewaltigen Betrag.” Es sank der Wasserspiegel täglich um 1-2 cm, teilweise sogar um 3 cm, was einem Wasserverlust von 250 000 m3 pro Tag entsprach. Im November des gleichen Jahres war der Wasserspiegel bereits um 2 m gesunken. Durchgeführte Strömungsmessungen am Grunde des mit 42 m tiefsten Seebereiches, der Teufe, ergaben, daß der See durch zahlreiche kleinste Kanälchen abgeflossen ist und nicht durch einen einzigen großen Strudel. Durch das Verschließen dieser Kanälchen durch tonhaltige Sedimente kam die Absenkung zeitweise zum Stillstand, setzte sich später aber wieder fort, gefördert durch das Abpumpen des Schachtwassers in den umliegenden Bergbauschächten. So zeigte sich der Salzige See lange Zeit als leeres Seebecken. Erst in jüngster Zeit beginnt der Wasserspiegel wieder zu steigen, wird jeodch durch das Pumpwerk Wansleben in einer Zwangshöhe von < 78 m über NN gehalten. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Geologische und hydrostratigrafische Profilschnitte (WMS Dienst)

Geologische Profilschnitte vermitteln eine räumliche Vorstellung vom Aufbau des Untergrundes. Das NIBIS enthält Informationen zu Profilschnitten, unterteilt in Locker- und Festgesteinsbereiche in Niedersachsen. Der Maßstab der geologischen Profilschnitte ist 1: 50 000. Daher konnten Lockergesteinsschichten erst ab einer Mächtigkeit von mehr als 1 m und Festgesteinsschichten ab einer Mächtigkeit von mehr als 10 m dargestellt werden. Um die Lesbarkeit der Profilschnitte zu verbessern, mussten sie überhöht dargestellt werden, wobei für Lockergesteinsschnitte eine 50fache, für Festgesteinsschnitte eine 5-fache Überhöhung gewählt wurde. Dabei ist zu beachten, dass sich die Überhöhung auch auf die Darstellung der Lagerungssituation auswirkt. Sie verursacht ein scheinbares Einfallen, was bei der Beurteilung von z.B. sehr steilen Rinnenflanken oder sehr steil einfallenden Schichten zu berücksichtigen ist. Die Schichten wurden anhand der wichtigsten stratigrafischen, petrografischen und genetischen Eigenschaften zusammengefasst. Auf Grund der maßstabsbedingten Generalisierung wurden dabei nur dominierende Eigenschaften dargestellt. Nur lokal vorkommende, geringmächtige Einschaltungen oder kleinräumig verbreitete Sonderfazies konnten nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind weitere geologische Elemente wie tektonische Störungen, die Basis quartärzeitlich entstandener Sedimente sowie, häufig in idealisierter Form, glazitektonische Schuppen und Schollen verzeichnet. Zusätzlich enthalten die Profilschnitte Angaben zu den wichtigsten topographischen Elementen (Ortschaften, Gewässer, Straßen) sowie zu Wasserschutzgebieten. Die im Profilschnitt verwendeten Bohrungen sind ebenfalls eingezeichnet. Während die Linien der Lockergesteinsschnitte direkt durch die Bohrpunkte verlaufen, werden die Bohrungen für die Festgesteinsschnitte auf eine gerade Schnittlinie projiziert. Für Bohrungen die zu Grundwassermessstellen oder Brunnen ausgebaut wurden gibt es zusätzlich Angaben zur Lage der Filterstrecken. Als Ergebnis der hydrogeologischen Interpretation der geologischen Profilschnitte sind die hydrostratigrafischen Profilschnitte entstanden, wobei die geologischen Schichten als Grundwasserleiter- und Grundwassergeringleiter dargestellt werden. Röhm et al. (2009): Grundwasser-Monitoring - Erstellung Geologischer und Hydrostratigrafischer Schnitte zur Umsetzung der EG-WRRL 2007/2009. Röhm, H. & Witthöft, M.: Projektdokumentation, Übersichtskarte, 142 Profilschnitte; Hannover (unveröff. Archivbt. LBEG).

Änderungsverfahren des Braunkohlenplans Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 176. Sitzung am 26.09.2025 die öffentliche Auslegung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand: September 2025) einschließlich der zeichnerischen Festlegung (Stand: September 2025) beschlossen und die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln beauftragt, die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen (vgl. Sitzungsvorlage BKA 0863). Einordnung des Verfahrens Als Anschlussplanung an den Tagebau Frimmersdorf wurde der Braunkohlenplan Garzweiler II am 31.05.1995 durch das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Auf einer Fläche von etwa 48 km² sah dieser für eine sichere Energieversorgung vorrangig den Abbau von Braunkohle vor. Der Tagebau entwickelte sich im Geltungsbereich von Garzweiler II ab 2006, die Auskohlung der Lagerstätte war bis 2044 vorgesehen. Am 03.03.2017 stellte der Braunkohlenausschuss auf Grundlage der Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2016 die wesentliche Änderung der Grundannahmen fest und leitete ein Braunkohlenplanänderungsverfahren ein. Nachdem das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) für den Tagebau Garzweiler II zunächst eine Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2038 vorsah, verständigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG am 04.10.2022 auf einen vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die bisherigen Arbeiten zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen und das Änderungsverfahren neu zu starten. Der Braunkohlenausschuss beauftrage die Regionalplanungsbehörde darüber hinaus zu prüfen, wie die sich für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. Auch fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohlenausstiegs im Rheinischen Revier vom 19.12.2022 erfolgten Änderungen des KVBG, u.a. im Hinblick auf § 48 Abs. 1 KVBG: Die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung werden für den Tagebau Garzweiler II nunmehr in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021 festgestellt. Ein Erhalt der Ortschaften des dritten Umsiedlungsabschnittes (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof, Weyerhof)), jeweils mit einem angemessenen Abstand, soll bei der weiteren Tagebauführung sichergestellt werden. Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss, die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf“ durchzuführen. Auf der Grundlage von überschlägigen Umweltangaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) wurden im September 2023 die betroffenen Öffentlichen Stellen frühzeitig unterrichtet und ein Scoping durchgeführt. Die Bergbautreibende wurde am 18.03.2024 über den Rahmen des Untersuchungsumfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung unterrichtet. Am 19.09.2023 wurde die Leitentscheidung 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und damit wesentliche landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler II vorgegeben. So gilt es insbesondere, die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dabei soll die zukünftige Abbaugrenze zu den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath einen Abstand von mindestens 400 m und zur Ortschaft Erkelenz-Holzweiler einen Abstand von 500 m einhalten. Die Rekultivierung soll insgesamt hochwertig und flächenschonend erfolgen und dabei die regionale Wasserversorgung gesichert und die Entwicklung eines naturnahen Gewässers sichergestellt werden. Die Leitentscheidung 2023 schreibt darüber hinaus ein vorzeitiges und sozialverträgliches Ende der Umsiedlungen der fünf Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe vor. Es gilt, die fünf Ortschaften zu Dörfern der Zukunft zu entwickeln. Die vorgenannten landesplanerische Vorgaben werden mit dem vorliegenden Änderungsverfahren umgesetzt. Nach Beauftragung eines ergänzenden Massengutachtens im November 2023 legte die Bergbautreibende am 18.01.2024 eine aktualisierte Vorhabenbeschreibung vor, auf deren Grundlage mit Beschluss vom 15.03.2024 die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt wurde. Aufbau des Braunkohlenplans Der Vorentwurf legt - nach einem einführenden Kapitel 0 - in Kapitel 1 und in der zeichnerischen Festlegung Ziele für die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen fest. Die Kapitel 2 bis 8 erläutern die Themen rund um den Wasserhaushalt, den Naturhaushalt, die Emissionen, Kultur und sonstige Sachgüter, Umsiedlung, Verkehr und die Grundzüge der Oberflächengestaltung einschließlich der Anpassungen im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf. Kapitel 9 stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem gemeinsamen Verfahren dar und enthält damit die Inhalte des Umweltberichts i.S.v. § 8 Abs. 1 ROG. Abschließend folgt in Kapitel 10 die Sozialverträglichkeitsprüfung des hiesigen Braunkohlenplanänderungsverfahrens. Neben der zeichnerischen und verbindlichen Festlegung des Braunkohlenplans Garzweiler II sind in vier informatorischen Erläuterungskarten die zukünftigen Nutzungsschwerpunkte, mögliche Zwischennutzungen, der Vergleich zwischen den Abbaugrenzen und den Sicherheitslinien des aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplans von 1995 und der nunmehr im vorliegenden Änderungsverfahren geplanten Abbaugrenzen und Sicherheitslinien sowie der Bestand als auch die Planung der überörtlichen Straßen im Abbaugebiet dargestellt. Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltprüfung Bei dem zu ändernden Braunkohlenplan handelt es sich um einen Raumordnungsplan (§ 2 Abs. 1 LPlG NRW). Für die Änderung eines Raumordnungsplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, Nr. 1.5 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (Umweltprüfung) durchzuführen. Die Umweltprüfung wird gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt. Die Anforderungen an die Umweltprüfung ergeben sich insbesondere aus den §§ 8 ff. i.V.m. § 7 Abs. 7 ROG sowie den §§ 27 ff. i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW. Des Weiteren erfordert die Änderung des Vorhabens Tagebau Garzweiler II unter Be-rücksichtigung der §§ 52 Abs. 2c, 2a, 2b, 57c BBergG in Verbindung mit § 1 Nr. 1b) bb) und cc) UVP-V Bergbau sowie § 27 Abs. 1 LPlG NRW eine vorhabenbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG und bestätigt durch Bezirksregierung Köln sowie Beschlüsse BKA v. 25.11.2022 (165. Sitzung) und v. 17.03.2023 (166. Sitzung)). Die verfahrensrechtlichen Anforderungen ergeben sich insoweit aus den §§ 4 ff. UVPG. Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 165. Sitzung am 25.11.2022 beschlossen, dass die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen sind. Sowohl die Umweltprüfung als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung sind unselbständige Teile des Braunkohlenplanänderungsverfahrens (§ 27 Abs. 1 LPlG i.V.m. §§ 4, 33 UVPG). Die Anforderungen an das im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführende Beteiligungsverfahren ergeben sich aus den §§ 18 ff. UVPG. Diese Anforderungen reichen teilweise weiter als die Anforderungen an eine Umweltprüfung nach § 48 S. 1 UVPG i.V.m. § 9 ROG. Insbesondere sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung längere Äußerungsfristen und die Durchführung eines Erörterungstermins vorgesehen. Für das vom Braunkohlenausschuss beschlossene gemeinsame Verfahren werden vorliegend vorsorglich jeweils die strengeren Anforderungen herangezogen, um so eine möglichst umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. UVP-Bericht, Angaben zur Umweltprüfung, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen und zweckdienliche Unterlagen Die RWE Power AG hat einen UVP-Bericht gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 UVPG vorgelegt, der zugleich Angaben enthält, die von der Bezirksregierung im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG herangezogen werden können (kombinierter UP/UVP-Bericht). Darüber hinaus hat die RWE Power AG u.a. die folgenden Fachunterlagen, teils mit weiteren Anlagen, vorgelegt: • Fachbeitrag Natur & Landschaft • Artenschutz terrestrisch • Artenschutz aquatisch • FFH Venloer Scholle • FFH schollenübergreifend • Klimaökologische Bewertung • Archäologischer Fachbeitrag (Abbaubereich) • Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet (Wasser) • Lärmprognose • Staubniederschlagsmessungen • Standsicherheitsnachweis • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie • Übersicht Grundwasserentnehmer • Grundwassermodell – Bericht 2024 • Prognose zur Grundwassergüte im Kippen-Abstrombereich • Prognose zur limnologischen Entwicklung des Tagbebausees • Übersicht zu den Oberflächengewässern • Transparenzvereinbarung • Jahresbericht Bergschäden 2023 • Absichtserklärung Ersatzpachtland 1992 • Gewährleistungsvereinbarung Neulandböden Öffentliche Auslegung / Veröffentlichung Der Entwurf des Braunkohlenplans einschließlich der zeichnerischen Festlegung und einschließlich der Angaben zum Umweltbericht i.S.v. § 8 Abs. 1 ROG, der von der Bergbautreibenden (RWE Power AG) vorgelegte kombinierte UP/UVP-Bericht mit den Angaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) zur Umweltprüfung einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und die vorgelegten vorstehend aufgeführten Fachunterlagen können im Zeitraum vom 27.10.2025 bis einschließlich 19.12.2025 über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden: https://url.nrw/braunkohlenplanverfahren Auch liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Bezirksregierung Köln Raum W1.04.140 Scheidtweilerstr. 4 50933 Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr öffentlich aus. Für die Einsichtnahme vor Ort wird um telefonische oder schriftliche Anmeldung unter der 0221/147-3395 (Frau Bartsch) oder -3066 (Herr Wigger) oder braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Hinweis: Die Unterlagen werden auch von denjenigen Gemeinden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften zugänglich gemacht, die unten unter „Weitere wichtige Informationen“ unter Nr. 6 genannt sind. Zusätzlich werden die Unterlagen in der vorgenannten Auslegungsfrist in Papierform nach § 27b Abs. 1 VwVfG in folgenden Gemeinden und Städten ausgelegt: Bedburg, Erkelenz, Jüchen, Mönchengladbach, Titz und Viersen. Einzelheiten zur Auslegung – insbes. zum konkreten Ort und zu den Zeiten der Einsehung – sind bitte den Bekanntmachungen dieser Gemeinden und Städte zu entnehmen.“ Äußerungen Äußerungen (Einwendungen oder Stellungnahmen) zum Plan/Vorhaben können vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich zum 19. Januar 2026 • elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/k/1016837 (Die Stellungnahme sollte möglichst in das Inhaltsfeld eingetragen und nicht als PDF hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.), • per Mail an die E-Mail braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de, (Stellungnahme bevorzugt als Text und nicht als Anhang im pdf Format.) • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln, • per Fax der Bezirksregierung Köln: 0221/147-2905, • oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln (mit der Bitte um telefonische oder schriftliche Anmeldung unter den o.g. Kontaktdaten) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen sollen; deren Stellungnahmen können in begründeten Fällen schriftlich vorgebracht werden. Einwendungen und Stellungnahmen sollten unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Einwendenden / Stellungnehmenden abgegeben werden. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummer und die Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Einwendungen und Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Einwendungen / Stellungnahmen, Teilnahme an einem Erörterungstermin (bzw. Onlinekonsultation, Video- oder Telefonkonferenz) oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. Weitere wichtige Informationen 1. Bei der Abgabe von Einwendungen oder Stellungnahmen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens persönliche Daten erhoben. Alle persönlichen Daten werden von der Bezirksregierung Köln in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. 2. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen werden an die Bergbautreibende weitergeleitet und in einem Termin erörtert, der noch bekannt gemacht werden wird (Erörterungstermin). Diejenigen Personen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen oder Stellungnahmen – deren Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen sind, sollen diejenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne diese verhandelt werden. Anstelle eines Erörterungstermins kann eine Online-Konsultation oder mit Einwilligung der zur Teilnahme Berechtigten eine Video- oder Telefonkonferenz nach § 27c VwVfG durchgeführt werden. Auch in diesen Fällen wird der Termin vorab bekannt gemacht. 3. Die Träger öffentlicher Belange werden gesondert beteiligt. Auch deren Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 4. Nach Feststellung durch den Braunkohlenausschuss bedürfen die Braunkohlenpläne der Genehmigung der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages. Zur Herstellung des Benehmens leitet die Landesregierung den Entwurf der Genehmigung dem Landtag mit einem Bericht über das Genehmigungsverfahren zu (§ 29 Abs. 1 S. 1 und S. 2 LPlG NRW). 5. Es erfolgt auch eine elektronische öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den folgenden Gemeinden und Städten: Hückelhoven, Erkelenz, Titz, Wassenberg, Wegberg, Mönchengladbach, Bedburg, Bergheim, Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Dormagen, Neuss, Korschenbroich, Kaarst, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Brüggen, Willich, Nettetal, Meerbusch. Die dortigen Auslegungen werden ebenfalls vorher nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen bekannt gemacht. Im Rahmen der dortigen Beteiligung können bei den Gemeinden und Städten ebenfalls Einwendungen erhoben und Stellungnahmen vorgelegt werden. Eine mehrfache Äußerung ist jedoch nicht erforderlich. Vielmehr werden alle fristgerecht entweder bei der Bezirksregierung oder bei den genannten Gemeinden und Städten eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, bei den oben genannten Stellen (Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“, Bezirksregierung Köln, Gemeinden) innerhalb der oben unter „Äußerungen“ genannten Frist vorzubringen sind. Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte an die Regionalplanungsbehörde telefonisch unter der 0221/147-3395 (Frau Bartsch) oder -3066 (Herr Wigger), unter der E-Mail an braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln. gez. Wigger

Geochemische Prospektion in den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR (1990), Fluor in Bachsedimenten, Einzelelementkarten

In der ehemaligen DDR wurden in den Jahren 1980 bis 1990 in den an der Erdoberfläche anstehenden bzw. gering von Känozoikum überdeckten präoberpermischen Grundgebirgseinheiten (Flechtingen-Roßlauer Scholle, Harz, Sächsisches Granulitgebirge, Thüringer Wald, Thüringisch-Vogtländisches Schiefergebirge, Erzgebirge, Elbtalzone/Lausitz) Untersuchungen zur Einschätzung der Rohstoffführung durchgeführt. Bestandteil dieser Untersuchungen war eine geochemische Prospektion im Bereich der genannten Grundgebirgseinheiten. Auf einer Fläche von fast 15.000 km² wurden ca. 18.000 Wasser- und ca. 17.500 Bachsedimentproben entnommen und geochemisch untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in Teilberichten zu den einzelnen Grundgebirgseinheiten sowie im „Abschlussbericht zur vergleichenden Bewertung der Rohstofführung in den Grundgebirgseinheiten der DDR“ (Röllig et al., 1990) dokumentiert. Bei diesen Daten aus den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte (> 1 Probe/km²) einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme dieser Gebiete. Alle späteren geochemischen Untersuchungen (Geochemischer Atlas 2000 sowie im Rahmen von GEMAS und FOREGS) wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über das Geoportal der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials erfolgt erstmals eine Bereitstellung mit modernen computergestützten Verfahren erstellter flächendeckender Verteilungskarten. Die Downloads zeigen die Verteilung der Fluorgehalte in Bachsedimenten in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.

Geochemische Prospektion in den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR (1990), Mangan in Bachsedimenten, Einzelelementkarten

In der ehemaligen DDR wurden in den Jahren 1980 bis 1990 in den an der Erdoberfläche anstehenden bzw. gering von Känozoikum überdeckten präoberpermischen Grundgebirgseinheiten (Flechtingen-Roßlauer Scholle, Harz, Sächsisches Granulitgebirge, Thüringer Wald, Thüringisch-Vogtländisches Schiefergebirge, Erzgebirge, Elbtalzone/Lausitz) Untersuchungen zur Einschätzung der Rohstoffführung durchgeführt. Bestandteil dieser Untersuchungen war eine geochemische Prospektion im Bereich der genannten Grundgebirgseinheiten. Auf einer Fläche von fast 15.000 km² wurden ca. 18.000 Wasser- und ca. 17.500 Bachsedimentproben entnommen und geochemisch untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in Teilberichten zu den einzelnen Grundgebirgseinheiten sowie im „Abschlussbericht zur vergleichenden Bewertung der Rohstofführung in den Grundgebirgseinheiten der DDR“ (Röllig et al., 1990) dokumentiert. Bei diesen Daten aus den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte (> 1 Probe/km²) einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme dieser Gebiete. Alle späteren geochemischen Untersuchungen (Geochemischer Atlas 2000 sowie im Rahmen von GEMAS und FOREGS) wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über das Geoportal der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials erfolgt erstmals eine Bereitstellung mit modernen computergestützten Verfahren erstellter flächendeckender Verteilungskarten. Die Downloads zeigen die Verteilung der Mangangehalte in Bachsedimenten in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.

Geochemische Prospektion in den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR (1990), Barium in Bachsedimenten, Einzelelementkarten

In der ehemaligen DDR wurden in den Jahren 1980 bis 1990 in den an der Erdoberfläche anstehenden bzw. gering von Känozoikum überdeckten präoberpermischen Grundgebirgseinheiten (Flechtingen-Roßlauer Scholle, Harz, Sächsisches Granulitgebirge, Thüringer Wald, Thüringisch-Vogtländisches Schiefergebirge, Erzgebirge, Elbtalzone/Lausitz) Untersuchungen zur Einschätzung der Rohstoffführung durchgeführt. Bestandteil dieser Untersuchungen war eine geochemische Prospektion im Bereich der genannten Grundgebirgseinheiten. Auf einer Fläche von fast 15.000 km² wurden ca. 18.000 Wasser- und ca. 17.500 Bachsedimentproben entnommen und geochemisch untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in Teilberichten zu den einzelnen Grundgebirgseinheiten sowie im „Abschlussbericht zur vergleichenden Bewertung der Rohstofführung in den Grundgebirgseinheiten der DDR“ (Röllig et al., 1990) dokumentiert. Bei diesen Daten aus den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte (> 1 Probe/km²) einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme dieser Gebiete. Alle späteren geochemischen Untersuchungen (Geochemischer Atlas 2000 sowie im Rahmen von GEMAS und FOREGS) wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über das Geoportal der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials erfolgt erstmals eine Bereitstellung mit modernen computergestützten Verfahren erstellter flächendeckender Verteilungskarten. Die Downloads zeigen die Verteilung der Bariumgehalte in Bachsedimenten in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.

Geochemische Prospektion in den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR (1990), Rubidium in Bachsedimenten, Einzelelementkarten

In der ehemaligen DDR wurden in den Jahren 1980 bis 1990 in den an der Erdoberfläche anstehenden bzw. gering von Känozoikum überdeckten präoberpermischen Grundgebirgseinheiten (Flechtingen-Roßlauer Scholle, Harz, Sächsisches Granulitgebirge, Thüringer Wald, Thüringisch-Vogtländisches Schiefergebirge, Erzgebirge, Elbtalzone/Lausitz) Untersuchungen zur Einschätzung der Rohstoffführung durchgeführt. Bestandteil dieser Untersuchungen war eine geochemische Prospektion im Bereich der genannten Grundgebirgseinheiten. Auf einer Fläche von fast 15.000 km² wurden ca. 18.000 Wasser- und ca. 17.500 Bachsedimentproben entnommen und geochemisch untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in Teilberichten zu den einzelnen Grundgebirgseinheiten sowie im „Abschlussbericht zur vergleichenden Bewertung der Rohstofführung in den Grundgebirgseinheiten der DDR“ (Röllig et al., 1990) dokumentiert. Bei diesen Daten aus den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte (> 1 Probe/km²) einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme dieser Gebiete. Alle späteren geochemischen Untersuchungen (Geochemischer Atlas 2000 sowie im Rahmen von GEMAS und FOREGS) wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über das Geoportal der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials erfolgt erstmals eine Bereitstellung mit modernen computergestützten Verfahren erstellter flächendeckender Verteilungskarten. Die Downloads zeigen die Verteilung der Rubidiumgehalte in Bachsedimenten in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7102 Saarbrücken

Blatt Saarbrücken zeigt einen Ausschnitt des linksrheinischen Mesozoikums, das sich zwischen den Grundgebirgsaufbrüchen des Rheinischen Schiefergebirges und der Vogesen erstreckt. Flach lagernde Schichten der Trias und des Unteren und Mittleren Juras lagern westlich des Oberrheingrabens dem Rhenoherzynikum, Saxothuringilum und Moldanubikum des variszischen Grundgebirges auf und bilden so das Gegenstück zum Deckgebirge der Süddeutschen Scholle. Die Störung von Metz, die sich Nordost-Südwest quer über das Kartenblatt verfolgen lässt, markiert die Grenze zwischen Rhenoherzynikum und Saxothuringikum der Varisziden. Am Nordrand des Kartenblattes sind die südlichen Ausläufer des Hunsrück mit variszisch verfaltetem und verschiefertem Schichten des Unterdevons erfasst. In Südost-Richtung schließt sich die Saar-Nahe-Senke an. Die hier lagernden Molassesedimente (Konglomerate, Sand- und Schluffstein) und Vulkanite (Rhyolith, Tholeyit, Kuselit, Andesit) des Perms reichen bis an die Oberkarbon-Schichten des Saarbrückener Hauptsattels. Im Oberkarbon bildeten sich in und um das variszische Gebirge Rand- und Binnensenken heraus, die sich mit Gebirgsschutt füllten. Eingelagerte Kohleflöze sind charakteristisch für diese Becken, die an der Grenze Oberkarbon/Perm von erneuter tektonischer Deformation erfasst und aufgefaltet wurden. Das Saargebiet war Teil einer solchen Binnensenke im ehemaligen variszischen Gebirge. Ihre Oberkarbon-Schichten (Sand-, Schluff- und Tonstein mit eingelagerten Kohleflözen) sind im Saarbrücker Hauptsattel aufgeschlossen. Die Sattelstruktur setzt sich nach Südwesten im Lothringer Sattel fort, im Südosten ist sie durch die Saarbrücker Hauptüberschiebung begrenzt, die den Übergang zur Pfälzer Mulde bzw. dem Nancy-Pirmasens-Becken markiert. Überlagerungen durch quartäre Lockersedimente, wie pleistozänem Lehm oder fluviatilen Sanden und Kiesen, sind in den Beckenlandschaften weit verbreitet. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Profil schneidet in seinem Nordwest-Südost-Verlauf die Unterdevon-Schichten des Hunsrück, das Perm der Saar-Nahe-Senke, das Oberkarbon des Saarbrückener Hauptsattels und das Mesozoikum der Pfälzer Mulde bzw. des Nancy-Pirmasens-Beckens.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 3910 Bielefeld

Auf Blatt Bielefeld wird das Norddeutsche Tiefland nach Süden von den mesozoischen Bergzügen des Wiehengebirges und des Teutoburger Waldes begrenzt. In der Südwest-Ecke des Kartenausschnitts ist zudem ein kleiner Teil des Münsterschen Kreidebeckens angeschnitten. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Die quartäre Deckschicht im Kartenausschnitt wird von Geschiebelehmen der saalekaltzeitlichen Grundmoräne dominiert. In den Flussniederungen und Senken sind zudem fluviatile Ablagerungen der Weichselkaltzeit weit verbreitet. Auch äolische Bildungen wie Löss- und Flugsande treten auf. Die Bergzüge am Südrand des Norddeutschen Tieflandes werden von mesozoischen Sedimentgesteinen gebildet. Vom Oberjura bis ins Tertiär unterlagen sie schubweise tektonischen Deformationen, bei denen sich zahlreiche Störungen und ein typischer Bruchschollenbau herausbildeten. Als Besonderheit sei die Ibbenbürener Scholle genannt, wo infolge bruchtektonischer Prozesse Schichten des Oberkarbons mit Einlagerungen von Steinkohle an der Oberfläche lagern. Als Folge der Schichtverstellungen treten in den Bergzügen unterschiedliche mesozoische Schichten zu Tage. Während im Wiehengebirge vorwiegend Sedimentgesteine des Mittleren und Oberen Juras anstehen, streichen im Teutoburger Wald neben Jura auch ältere Schichten der Trias aus. Kreidezeitliche Sedimente bilden den Kamm des Teutoburger Waldes und markieren den aufgebogenen Rand der Münsterschen Kreidesenke, die sich nach Südwesten anschließt und mit mächtigen Sedimentschichten der Oberkreide (Mergel- und Kalksteine bis 2000 m Tiefe) verfüllt ist. Zwischen Teutoburger Wald und Wiehengebirge erstreckt sich die Piesberg-Pyrmonter-Achse, eine strukturelle Aufwölbung, die in der Gegend um Osnabrück jungpaläozoische Sedimentgesteine (Oberkarbon und Zechstein) zu Tage treten lässt, z. B. Westfal-Ausbiss im Hüggel südöstlich von Hasbergen. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologisches Profil zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Der Südwest-Nordost-Schnitt kreuzt das Münstersche Kreidebecken, den Bruchschollenbau der mesozoischen Bergzüge und das Norddeutsche Tiefland.

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