Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das UBA bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“ Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.
Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das UBA untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Brenk Systemplanung GmbH (BS) mit der Durch-führung der Studie „Experimentelle und theoretische Untersuchungen zu radioaktiven Quellen und Gegenständen im Stahlschrott“ beauftragt. Das Ziel dieses Forschungsvorhabens (Nr. 3615S52320) ist die Verbesserung der Entdeckung von radioaktiven Quellen und Gegenständen im Stahlschrott. Um dies zu erreichen, wurden im Rahmen dieses Forschungsvorhabens folgende Arbeitspunkte (AP) bearbeitet: AP1: Repräsentative Ermittlung der Ausstattung deutscher Schrottplätze und Schmelzbetriebe mit Portalmonitoren oder ähnlichen Messeinrichtungen AP2: Auffindbarkeit typischer Gammastrahler im Stahlschrott AP2.1: Theoretische Studien zu radioaktiven Quellen und Gegenständen im Stahlschrott AP2.2: Experimentelle Studien zu radioaktiven Quellen und Gegenständen im Stahlschrott AP3: Möglichkeit und Notwendigkeit der Detektion von Neutronenstrahlung und des Einsatzes von Strahlung zur Auffindung radioaktiver Quellen und Gegenstände im Schrott AP4: Ideenfindung für Leitlinien und Informationsmaterial im Rahmen der neuen EURATOM-Grundnormen Zu diesen Arbeitspaketen sind einzelne ausführliche Berichte erstellt worden, die die genannten Themen jeweils vollständig behandeln. Der vorliegende Bericht stellt in Ergänzung zu den Teilberichten eine umfangreiche Zusammenfassung der Vorgehensweise und Ergebnisse der gesamten Forschungsvorgaben vor.
Die Karte stellt die Bodenformen des Modellstandortes Schrottplatz dar. Attributfelder: "BODENFORM" = Bezeichnung der Bodenform, "BOD" = Codierung der Bodenform als Zahl. Nomenklatur KA 4-konform.
Bohrprofile Modellstandort Schrottplatz, keine Sachinformation, nur Lagepunkte.
Die Karte stellt das Filtervermögen der Böden für Schwermetalle am Modellstandort Schrottplatz nach einer Methode des DVWK dar. Attributfelder: "FILTER" = Filtervermögen klassifiziert: 2 = gering, 2 - 3 = gering bis mittel, 3 = mittel, 4 = hoch; "FILTERVERM" = verbale Bezeichnung.
Die Karte stellt die nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (nFKWe) der Böden des Modellstandortes Schrottplatz dar. Attributfelder: "NFKWE" = klassifizierte nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (nFKWe) nach KA 4: 1 = sehr gering, 2 - 3 = gering bis mittel, 3 = mittel, 3 - 4 = mittel bis hoch; "NFKWE_KLAR" = Verbale Bezeichnung der nFKWe.
Die Rechercheergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass rund 363.000 Altfahrzeuge in Deutschland jährlich (Bezugsjahr: 2018) von nicht anerkannten Akteuren demontiert, rund 73.000 Altfahrzeuge illegal exportiert werden. Zielsetzung der Forschungsarbeiten in diesem Projekt war vor diesem Hintergrund die Quantifizierung der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen durch die nicht anerkannte Altfahrzeugentsorgung und den illegalen Export von Altfahrzeugen sowie die Bewertung der Situation und Ableitung geeigneter, effektiver und effizienter Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen. Es konnte gezeigt werden, dass nicht anerkannte Akteure bei der Demontage von Altfahrzeugen über relevante Kostenvorteile verfügen. Aus der illegalen Demontage resultieren negative Umweltwirkungen im Vergleich zur Demontage in anerkannten Betrieben. Eine Verlagerung in die anerkannte Demontage zeigt positive volkswirtschaftliche Effekte und würde Umweltkosten reduzieren. Anhand verschiedener Maßnahmen, welche im Einzelnen beschrieben werden, kann eine Reduzierung illegaler Demontageaktivitäten erreicht werden. Quelle: Forschungsbericht
Die Rechercheergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass rund 363.000 Altfahrzeuge in Deutschland jährlich (Bezugsjahr: 2018) von nicht anerkannten Akteuren demontiert, rund 73.000 Altfahrzeuge illegal exportiert werden. Zielsetzung der Forschungsarbeiten in diesem Projekt war vor diesem Hintergrund die Quantifizierung der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen durch die nicht anerkannte Altfahrzeugentsorgung und den illegalen Export von Altfahrzeugen sowie die Bewertung der Situation und Ableitung geeigneter, effektiver und effizienter Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen. Es konnte gezeigt werden, dass nicht anerkannte Akteure bei der Demontage von Altfahrzeugen über relevante Kostenvorteile verfügen. Aus der illegalen Demontage resultieren negative Umweltwirkungen im Vergleich zur Demontage in anerkannten Betrieben. Eine Verlagerung in die anerkannte Demontage zeigt positive volkswirtschaftliche Effekte und würde Umweltkosten reduzieren. Anhand verschiedener Maßnahmen, welche im Einzelnen beschrieben werden, kann eine Reduzierung illegaler Demontageaktivitäten erreicht werden. Quelle: Forschungsbericht
Die Firma Lobbe Entsorgung GmbH, v. d. GF Christoph Aßmann mit Sitz in 59909 Bestwig-Velmede, Wiemecker Feld 7 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 10.09.2020 die Erteilung einer Genehmigung zur Erhöhung der Gesamtlagermenge von Eisen- und Nichteisenschrotten auf dem Schrottplatz in Brilon, Galbergweg 11 auf dem Grundstück in der Gemarkung Brilon in der Flur 62, Flurstücke 479, 802, 814, 815, 816, 1096, 1097 und 1098 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Erhöhung der Lagermenge an Eisen- und Nichteisen- schrotten von <1.500 Tonnen auf 4.000 Tonnen.
Origin | Count |
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Bund | 21 |
Land | 28 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
Text | 16 |
Umweltprüfung | 20 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
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Language | Count |
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Englisch | 1 |
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