Das geplante Vorhaben befindet sich auf den Gebieten der Stadt Peine und der Gemeinde Edemissen im Landkreis Peine. Das Fließgewässer „Schwarzwasser“ stellt dabei gleichzeitig die Gemeindegrenze dar. Es umfasst einen Ersatzneubau für die Brückenbauwerke im Zuge der B 444 - Fahrbahn und straßenbegleitenden Radweg - über das Fließgewässer „Schwarzwasser“. Die Gesamtlänge der Baustrecke der B 444, einschließlich Bauwerksbereich, beträgt 80 m. Als Straßenquerschnitt kommt entsprechend des nördlich und südlich der Baustrecke anschließenden Bestandsquerschnitts der Regelquerschnitt RQ 11 mit einer 8,00 m breiten Fahrbahn zur Anwendung. Der derzeit auf der Ostseite der B 444 verlaufende straßenbegleitende Radweg, der im Bestand über eine separate Brücke das Schwarzwasser quert (Holzkonstruktion), wird künftig an den Querschnitt der B 444 im Bauwerksbereich herangeschwenkt und im östlichen Kappenbereich auf einem gemeinsamen Kreuzungsbauwerk über das „Schwarzwasser“ überführt. Auf dem Brückenbauwerk wird der Radweg mit einer Breite von 3 m ausgebildet. Die vorhandenen Böschungen der B 444 werden im Anbindungsbereich nur in geringem Umfang angepasst.
Der Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ plant die ökologische Durchgängigkeit im Ruhlander Schwarzwasser an den Wehren 17.33 und 17.33a. Das Vorhaben untergliedert sich in 4 Teilmaßnahmen: - bauzeitliche Sicherung des Wehres 17.33, - Ersatzneubau des Wehres 17.33a, - Umbau des Wehres 17.33 zur Sohlgleite und - Umbau des Dubteichzuleiters und des Teiches Rohnaer Weg. Das Vorhaben erstreckt sich über Flur 3, Flurstücke 78, 79 und 249 der Gemarkung Jannowitz.
Die vorliegende Planung beinhaltet den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes BW 2 (ASB – Nr. 5444 516) im Zuge der Staatsstraße (S) 265 über das Jöhstädter Schwarzwasser einschließlich des grundhaften Ausbaues der notwendigen Straßenanschlüsse auf einer Länge von rund 70 m.
Aufgrund des sehr schlechten Bauwerkszustandes ist eine grundhafte Erneuerung der vorhan-denen Eisenbahnüberführung, die aus zwei Stahlüberbauten mit direkter Schwellenauflagerung beteht, unerlässlich. Die Planung sieht deshalb vor, die vorhandene Konstruktion abzubrechen und durch eine Trogbrücke zu ersetzen, die auf zwei neuen Widerlagern errichtet wird. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Stadt Jöhstadt (Gemarkung Jöhstadt) in Anspruch genommen.
Celle/ Verden - „Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für das Überschwemmungsbiet der Wiehe im Landkreis Celle ermittelt. In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind rund 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Der NLWKN in Verden hat im Landkreis Celle folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert: Der NLWKN in Verden hat im Landkreis Celle folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert: Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Wiehe liegt in der Gemeinde Hohne des Landkreises Celle. Es beginnt an der Mündung zum Schwarzwasser im Naturschutzgebiet Müsse und erstreckt sich 7,711 km stromauf bis zur Grenze der Gemeinde Ummern im Landkreis Gifhorn. Im gesamten Streckenverlauf tritt die Wiehe über die Ufer. Zwischen Wiehe-km 3,5 und 6,0 sind vom Überschwemmungsgebiet auch besiedelte Flächen der Ortschaften Hohne und Spechtshorn betroffen. Das ÜSG Wiehe überdeckt eine Fläche von rund 196,5 Hektar. Wiehe
Um den vorbeugenden Hochwasserschutz an den Flüssen Aller, Schwarzwasser und Freitagsgraben im Landkreis und der Stadt Celle zu optimieren, hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) das Überschwemmungsgebiet in diesem Bereich ermitteln lassen; jetzt wurde das Überschwemmungsgebiet im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Internet veröffentlicht und gilt damit bis zur endgültigen Verordnung durch den Landkreis und die Stadt Celle als festgesetzt. "Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass aktuelle Erkenntnisse auch während der Dauer des förmlichen Verfahrens beachtet werden", heißt es in einer Presseinformation des NLWKN. Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebietskarten gibt es im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de oder beim Landkreis und der Stadt Celle. Die Feststellung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz: "Nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen beispielsweise oder eine Änderung der Nutzung", sagt Christiane Anders vom NLWKN. Sofern für die Gewässer und Gewässerabschnitte ein Überschwemmungsgebiet noch nicht festgesetzt wurde, werden diese Gebiete – das heißt deren flächenmäßige Abgrenzung – durch den NLWKN ermittelt und anschließend bis spätestens 2012 durch die unteren Wasserbehörden – also die Landkreise, die kreisfreien Städte bzw. die Region Hannover – in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Bereits 2007 hat der NLWKN eine Leitstelle zur Koordinierung der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete eingerichtet.
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März 2025 Meldung Einladung zur jährlichen Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes „Dosse-Jäglitz“ für den Schaubereich N2Einladung zur jährlichen Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes „Dosse-Jäglitz“ für den Schaubereich N2 Einladung des Wasser- und Bodenverbandes „Dosse-Jäglitz“ an Landwirte, Forstwirte und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ________________________________________________________________ Die lt. Verbandssatzung jährlich ... Di, 25. März 2025 Meldung Brandenburger Naturschutzpreis 2025: Einsendungen bis zum 30. Juni möglich!Brandenburger Naturschutzpreis 2025: Einsendungen bis zum 30. Juni möglich! Fr, 21. März 2025 Meldung Behinderung durch Bauarbeiten Schulstraße Neustadt (Dosse)Behinderung durch Bauarbeiten Schulstraße Neustadt (Dosse) Do, 20. März 2025 Meldung Sperrung Brücke SchwarzwasserSperrung Brücke Schwarzwasser Do, 20. März 2025 Meldung Müllsammelaktion - Gemeinsam für ein sauberes und müllfreies Neustadt (Dosse)Müllsammelaktion - Gemeinsam für ein sauberes und müllfreies Neustadt (Dosse) Mi, 19. März 2025 Meldung Besuch der Schülerinnen und Schüler der Prinz-von-Homburg-Schule in der AmtsverwaltungBesuch der Schülerinnen und Schüler der Prinz-von-Homburg-Schule in der Amtsverwaltung Do, 13. März 2025 Meldung „Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“„Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 die Einführung eines nationalen Gedenktags für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März sowie dessen jährliche Begehung ab dem Jahre 2022 beschlossen. Der Beschluss wurde im Bundesgesetzblatt am ... Di, 11. März 2025 Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.
Bebauungsplan (BPlan) sowie Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) | Amt Ruhland Bebauungsplan (BPlan) sowie Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Home Amtsverwaltung Ämter Amt für Bau und Geoinformation Bauplanungsrecht Bebauungsplan (BPlan) sowie Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Der Bebauungsplan ist nach § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen und bezieht sich in der Regel auf ein konkretes Baugebiet. Die Festsetzungen sind detaillierter als die im Flächennutzungsplan. Sie reichen bis zu konkreten Rahmenbedingungen, wie z. B. dem Maß der baulichen Nutzung und sind in § 9 BauGB verankert. Ist ein Vorhabenträger zur Durchführung eines Vorhabens und der nötigen Erschließungsmaßnahmen bereit, so kann die Gemeinde die Zulässigkeit durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur fristgerechten Umsetzung des Vorhabens unter Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Bebauungsplan Grosse Wiesen Bebauungsplan Grosse Wiesen (4,1 MB) Begründung – Bebauungsplan Grosse Wiesen (6,4 MB) Bebauungsplan Marktplatz Fischerstrasse Bebauungsplan Marktplatz Fischerstrasse (9 MB) Begründung – Bebauungsplan Marktplatz Fischerstrasse (6 MB) Bebauungsplan Matzmühle Bebauungsplan Matzmühle (6 MB) Begründung – Bebauungsplan Matzmühle (16 MB) Bebauungsplan Neue Sorge Bebauungsplan Neue Sorge (8 MB) Begründung zum Bebauungsplan Neue Sorge (9 MB) Bebauungsplan Wohn- und Pflegezentrum am Schwarzwasser Ruhland Bebauungsplan Wohn- und Pflegezentrum am Schwarzwasser Ruhland (5,2 MB) Begründung zum Bebauungsplan Wohn- und Pflegezentrum am Schwarzwasser Ruhland (12 MB) Bebauungsplan Kirchbauland Siegeshöhe Hohenbocka Bebauungsplan Kirchbauland Siegeshöhe Hohenbocka (4 MB) Begründung – Bebauungsplan Kirchbauland Siegeshöhe Hohenbocka (4 MB) Bebauungsplan Wohnbebauung an der Hartwigstraße Bebauungsplan Wohnbebauung an der Hartwigstraße (15 MB) Begründung zum Bebauungsplan Wohnbebauung an der Hartwigstraße (630 Kb) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gewerbeerweiterung Noack Biehlen Gewerbeerweiterung Noack Biehlen (25 MB) Begründung zum Bebauungsplan Gewerbeerweiterung Noack Biehlen (130 Kb) Bebauungsplan Wohnbebauung an der Ringstraße / Bernsdorfer Straße 20A in Ruhland Bebauungsplan Wohnbebauung an der Ringstraße / Bernsdorfer Straße 20A (12 MB) Begründung zum Bebauungsplan Wohnbebauung an der Ringstraße / Bernsdorfer Straße 20A (510 Kb) Startseite Amtsverwaltung Neuigkeiten Was erledige ich wo? 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Runde) Radverkehrskonzept Amt Ruhland Amt für Ordnung und Soziales Ordnungsamt Einwohnermeldeamt Terminvergabe Einwohnermeldeamt An-, Ab- und Ummeldung Beantragung Personalausweis Beantragung Reisepass und Express-Reisepass Beantragung Kinder-Reisepass Weitere Zuständigkeiten Standesamt Eheanmeldung und Eheschließung Personenstandsurkunden Amtliche Beglaubigungen Anerkennung Vaterschaft Namensänderungen Soziales Schiedsstelle Terminplan Satzungen Unsere aktuellen Stellenangebote Amtsblatt Ausschreibungen / Bekanntmachungen Anfahrt Fahrradbox Busbahnhof Ruhland Kommunalpolitik Wahlen Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl vom 09.06.2024 Bürgerinfo Öffentliche Einrichtungen Schulen Kitas Feuerwehren Bibliothek Ruhland Sporthallen/-stätten Sportplatz und Turnhalle in Ruhland Sportplatz und Turnhalle in Guteborn Sportplatz Hohenbocka Sportplatz Grünewald Bürgerhäuser Beratungsangebote des Gesundheitsamtes Kompostier-/Deponieanlagen Kompostier-/Deponieanlage Ruhland Kompostier-/Deponieanlage Guteborn Kompostier-/Deponieanlage Hohenbocka Kompostier-/Deponieanlage Grünewald/Sella Amtsgemeinden Ruhland Neuigkeiten der Stadt Ruhland Stadtrundgang Ansprechpartner Stadt Ruhland Veranstaltungen in Ruhland Kultur und Vereine in Ruhland Satzungen der Stadt Ruhland Kindertagesstätte “Spurensucher” Ruhland Oberschule Ruhland mit Primarstufe Kompostier-/Deponieanlage Ruhland Hermsdorf Neuigkeiten der Amtsgemeinde Hermsdorf Ansprechpartner Hermsdorf Veranstaltungen in der Amtsgemeinde Hermsdorf Kultur und Vereine in Hermsdorf Satzungen der Amtsgemeinde Hermsdorf Schwarzbach Neuigkeiten der Amtsgemeinde Schwarzbach Ansprechpartner Schwarzbach Veranstaltungen in der Amtsgemeinde Schwarzbach Kultur und Vereine in Schwarzbach Satzungen der Amtsgemeinde Schwarzbach Kita Schlossgeister Schwarzbach Guteborn Neuigkeiten der Amtsgemeinde Guteborn Ansprechpartner Guteborn Immobilien und Flächen Veranstaltungen in der Amtsgemeinde Guteborn Kultur und Vereine in Guteborn Satzungen der Amtsgemeinde Guteborn Kita Am Born Guteborn Hort Blaues Haus Guteborn Grundschule Guteborn Kompostier-/Deponieanlage Guteborn Grünewald Neuigkeiten der Amtsgemeinde Grünewald/Sella Ansprechpartner Grünewald Veranstaltungen in der Amtsgemeinde Grünewald und Ortsteil Sella Kultur und Vereine in Grünewald Satzungen der Amtsgemeinde Grünewald Kindertagesstätte Grünewald Kompostier-/Deponieanlage Grünewald/Sella Hohenbocka Neuigkeiten der Amtsgemeinde Hohenbocka Ansprechpartner Hohenbocka Veranstaltungen in der Amtsgemeinde Hohenbocka Kultur und Vereine in Hohenbocka Satzungen der Amtsgemeinde Hohenbocka Kinderhaus Hohenbocka Kompostier-/Deponieanlage Hohenbocka Links Kontakt Impressum Datenschutzerklärung Neueste Beiträge Straßensperrung Berliner Straße ab 26.03.2025 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Grünewald / Sella Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hermsdorf / Lipsa Durchführung der maschinellen Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen im Amt Ruhland Ab 01.05.2025: Das Passbild wird digital erstellt. 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Wasserbürtige Krankheitserreger können über den Wasserpfad Erkrankungen beim Menschen verursachen. Dies geschieht zum Beispiel durch orale Aufnahme von oder direkten Kontakt mit erregerhaltigem Wasser oder durch Inhalation erregerhaltiger Aerosole. Die meisten wasserassoziierten Infektionskrankheiten werden durch Bakterien oder Viren fäkalen Ursprungs hervorgerufen. Es kann aber auch durch Mikroorganismen, die natürlich in der Umwelt vorkommen, also nicht-fäkalen Ursprungs sind, zu wasserbezogenen Erkrankungen des Menschen kommen, wie beispielsweise durch Legionellen. Hygienisch-relevante Mikroorganismen in Abwässern Durch die Einleitung von behandeltem oder unbehandeltem kommunalen Abwasser aus Kläranlagen und Mischwasserentlastungen können humanpathogene Krankheitserreger in Fließgewässer gelangen. Die konventionelle mechanisch-biologische sowie chemisch-physikalische Abwasserbehandlung, welche in kommunalen Kläranlagen erfolgt, verringert zwar die Konzentration von in Rohabwasser (unbehandeltes Abwasser) vorkommenden hygienisch-relevanten Mikroorganismen – wie parasitische Protozoen (wie Kryptosporidien und Giardien), Bakterien fäkalen Ursprungs (wie Escherichia coli und Enterokokken) sowie human-pathogene enterale Viren (wie Noroviren, Rotaviren, Enteroviren) – erheblich, führt aber nicht zu deren vollständigen Entfernung. Daher können humanhygienisch-relevante Mikroorganismen auch nach Behandlung des Abwassers in einer kommunalen Kläranlage an deren Ablauf ins Gewässer enthalten sein. Unbehandeltes Abwasser kann zudem bei erhöhten Niederschlägen durch Abschläge aus der Mischkanalisation in Gewässer gelangen. In der Mischkanalisation (Mischsystem) wird das Schmutzwasser (wie häusliches Abwasser aus Toiletten) und das Niederschlagswasser gemeinsam in einer Kanalisation abgeleitet. Fallen in kurzer Zeit große Mengen an Niederschlagswasser an, kann dies eine hydraulische Entlastung der Kanalisation erforderlich machen. Mit solchen Mischwasserentlastungen (Mischwasserabschlägen) werden in menschlichen Fäkalien enthaltene Mikroorganismen – wenn auch durch das Niederschlagswasser in ihrer Konzentration verdünnt – ins Gewässer eingeleitet. Mit den genannten Abwassereinleitungen können auch klinisch-relevante antibiotikaresistente Bakterien in Fließgewässer gelangen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Enterobakterien (wie Escherichia coli ) mit Resistenzen gegen mehrere Antibiotikagruppen, die im Falle einer Infektion mit diesen Bakterien die verfügbaren Therapieoptionen stark einschränken. In warmen Abwässern, vorwiegend aus Industriebetrieben (wie Brauereien, Betrieben der Fleischwirtschaft oder der Zuckerherstellung sowie der Papierherstellung), können hingegen hohe Konzentrationen humanpathogener Legionellen vorkommen. Medizinische Illustration von ESBL-produzierenden Enterobakterien, Illustration: A. Eckert/D. Higgins, CDC Medizinische Illustration von Carbapenem-resistenten Enterobakterien, Illustration: S. Rossow, CDC Computergeneriertes Bild von Legionella pneumophilia, Illustration D. Higgins, CDC
Artikel 8.01 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Teiles bedeutet der Ausdruck: "häusliches Abwasser" Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser; "Hausmüll" aus Haushalten und aus der Schiffsgastronomie stammende organische und anorganische Abfälle, jedoch ohne Anteile der anderen definierten Schiffsbetriebsabfälle; "Klärschlamm" Rückstände, die bei Betrieb einer Bordkläranlage an Bord des Fahrzeugs entstehen; "Slpos" eim pumpfähiges oder nicht pumpfähiges Gemisch aus Ladungsrückständen und Waschwasserresten, Rost oder Schlamm; "übriger Sonderabfall" Schiffsbetriebsabfall außer dem öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfall und den unter den Buchstaben a bis d genannten Abfällen; "Kabinenschiff" ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen. Stand: 19. Dezember 2003
Origin | Count |
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Text | 14 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 1 |
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