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Entwicklung Luftqualität - Emissionswerte SO2 1989 bis 2005 (Umweltatlas)

Emissionswerte SO2

Ueberfuehrung der in Abgasen, speziell Rauchgasen, enthaltenen Schwefeloxide in elementaren Schwefel

Das Projekt "Ueberfuehrung der in Abgasen, speziell Rauchgasen, enthaltenen Schwefeloxide in elementaren Schwefel" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Technische Chemie II.Die Untersuchungen haben zum Ziel, ein Verfahren zu entwickeln, bei dem sich nach Konzentrierung der Schwefeloxide durch Sorption ein Wiederaufheizen der Abgase eruebrigt. Die Reaktionssubstanzen sollen nach der Regeneration, bei der fluessiger Schwefel als Produkt erzeugt wird, erneut verwendbar sein. Die Untersuchungen gliedern sich in 1. die Ermittlung von Ab- bzw. Adsorptionsdaten fuer SO2, 2. die Erzeugung von H2S aus Methan und Schwefel, wobei anfallender CS2 durch Hydrolyse in H2S ueberfuehrt wird, und 3. die Umsetzung von SO2 mit H2S zu elementarem Schwefel.

Abbau giftiger Substanzen, Farbstoffe, etc. in den Industrieabwaessern unter dem Einfluss von ionisierender Strahlung und UV-Licht

Das Projekt "Abbau giftiger Substanzen, Farbstoffe, etc. in den Industrieabwaessern unter dem Einfluss von ionisierender Strahlung und UV-Licht" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Wien, Institut für Theoretische Chemie und Strahlenchemie.Bekanntlich werden bei der Produktion von Aluminium, Stahl etc., sowie von chemischen Produkten, Textilien, etc. eine Reihe von giftigen Gasen (Stickoxide, Schwefeloxide, etc.) und giftige schwer abbaubare Substanzen gebildet. Diese tragen entweder als Abgase oder Abwaesser zur Umweltverschmutzung wesentlich bei. Wir haben uns als Aufgabe gestellt, diese schaedlichen Stoffe unter dem Einfluss von Strahlung entweder in nutzbare Substanzen umzuwandeln oder aber sie so weit abzubauen, sodass sie keine Gefahr fuer die Umwelt darstellen.

Berichtspflichten

Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des BUBE-Systems. Die Arbeiten hierzu sind zu großen Teilen abgeschlossen, allerdings ist die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach 11. BImSchV noch nicht betriebsfertig. Daher wird die Datenübermittlung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, über den wir Sie noch rechtzeitig informieren werden. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Berichtsjahr 2024 bleiben. Diese Verzögerung ist auf den Fertigstellungsgrad der von behördlicher Seite eingesetzten Software zurückzuführen und liegt damit nicht im Verschulden des Anlagenbetreibers. Somit stellt sie keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 2 BImSchG dar. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 22 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de

Emissionsminderung bei Großfeuerungsanlagen

Großfeuerungsanlagen haben aufgrund der großen Brennstoffmengen eine erhebliche Umweltrelevanz. Seit den 1980er Jahren ist es in Deutschland gelungen, die durch sie hervorgerufene Umweltbelastung - insbesondere ihre Emissionen an Staub, Schwefel- und Stickstoffoxiden und Schwermetallen - erheblich zu senken. Technische Maßnahmen erfolgreich In den letzten Jahrzehnten wurden große Anstrengungen unternommen, um die in großen industriellen Anlagen zur Energieumwandlung wie Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken entstehenden Mengen an luftverunreinigenden Stoffen zu senken oder zu vermeiden. Der Vollzug der Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) aus dem Jahre 1983 hat in den 1980er Jahren in den alten und in den 1990er Jahren in den neuen Bundesländern zu einer erheblichen Verbesserung der Umweltsituation beigetragen. Die Betreiber von Altanlagen konnten durch umfangreiche Nachrüstungsmaßnahmen die Emissionen von Schwefeloxiden (SO x ) und Stickstoffoxiden (NO x ) sowie von Staub einschließlich der an ihm anhaftenden Schwermetalle mindern. Neue Anlagen werden von Anfang an mit hochwirksamen Einrichtungen zur Begrenzung dieser Emissionen ausgestattet. Entwicklung der Emissionen von Luftschadstoffen Schwermetalldepositionen werden auch im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) bestimmt. Betreiber von Großfeuerungsanlagen - das sind Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr - müssen seit 2004 zusätzlich zu den jährlichen Emissionsfrachten von SO x , NO x und Staub auch die Brennstoffeinsätze berichten. Darauf aufbauend übermittelt Deutschland im Rahmen EU-rechtlicher Vorgaben alle drei Jahre eine Zusammenfassung dieser Daten an die EU-Kommission. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde 2004 auf Gasturbinenanlagen und 2013 auf Verbrennungsmotoranlagen mit jeweils 50 Megawatt Feuerungswärmeleistung oder mehr ausgedehnt. Erstmals zum Berichtsjahr 2016 verpflichtet die 17. BImSchV auch die abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen zur Berichterstattung an den Bund. So hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Anlagen stufenweise vergrößert. Die Abbildungen „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen“ und „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen“ zeigen die Wirksamkeit der in den 1980er und 1990er Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Den Abbildungen liegen Datenerhebungen zugrunde, die ab dem Jahr 1992 regelmäßig jährlich erhoben werden. Zu diesem Zeitpunkt war in Westdeutschland die Nachrüstung von bestehenden Großfeuerungsanlagen mit Einrichtungen zur Minderung der SO 2 - und NO x -Emissionen bereits weitgehend abgeschlossen. Deutschlandweit sanken die Emissionen von Schwefeldioxid zwischen 1992 und 2022 nochmals um 96,3 %, von rund 2,5 Millionen Tonnen (Mio. t) auf rund 0,1 Mio. t, die Stickstoffoxid-Emissionen nahmen im gleichen Zeitraum um 63,7 %, von rund 0,45 Mio. t auf rund 0,16 Mio. t ab. Der Anstieg der NO x -⁠ Frachten ⁠ zum Jahr 2004 ist auf die ab diesem Zeitpunkt wirksame Einbeziehung von Gasturbinenanlagen in die Berichterstattungspflicht zurückzuführen. Die Einbeziehung der Emissionen von Verbrennungsmotoranlagen ab dem Jahr 2013 wirkt sich wegen der bundesweit sehr geringen Anzahl solcher Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung kaum auf die Emissionsentwicklung der Großfeuerungsanlagen aus. Der Anstieg der SO 2 und der NO x -Frachten zum Jahr 2016 ist darauf zurückzuführen, dass abfallmitverbrennende Großfeuerungsanlagen erstmals für das Jahr 2016 zur Berichterstattung ihrer Emissionen verpflichtet sind; zum Teil haben diese Anlagen in den Jahren davor auf freiwilliger Basis ihre Emissionen berichtet. Der in den Jahren 2017 - 2019 erkennbare, beachtliche Rückgang der Emissionen gegenüber 2016 wurde durch zwei Faktoren begünstigt: Zum einen ging in den Kraftwerken der Einsatz von Stein- und Braunkohle bis zum Jahr 2019 merklich zurück, dagegen stieg der Einsatz von Erdgas an. Zum anderen mussten zahlreiche Großfeuerungsanlagen ab 1.1.2016 strengeren emissionsbegrenzenden Anforderungen der 13. und 17. BImSchV entsprechen. Während der Corona-Pandemie, im Jahr 2020, ging die Stromproduktion und damit auch der Einsatz an Stein- und Braunkohlen zurück. Infolgedessen sanken die NO X und SO 2 Emissionen noch einmal deutlich. Der Emissionsanstieg im Jahr 2021 hat verschiedene Gründe. Witterungsbedingt ging die Windstromeinspeisung deutlich zurück. Zugleich stieg der Stromverbrauch im Zuge der wirtschaftlichen Erholung wieder an. Infolgedessen erhöhte sich der Einsatz von Stein- und Braunkohlen in Kraftwerken. Aufgrund der Gaskrise wurde auch im Jahr 2022 mehr Stein- und Braunkohle aber auch mehr Heizöl genutzt, während der Erdgaseinsatz deutlich zurückging. Der dennoch erfolgte Emissionsrückgang ist durch die strengeren Grenzwerte der 13.BImSchV aus dem Jahre 2021 zu erklären. Aktuelle Angaben zu den jährlichen Emissionsfrachten - auch von anderen Schadstoffen - von Standorten mit einer oder mehreren Großfeuerungsanlagen finden sich auf der Webseite Thru.de , die Informationen zu Schadstofffreisetzungen und der Entsorgung von Abfällen sowie zu Emissionen aus diffusen Quellen zusammenführt. Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Ehinger Str. 200 47259 Duisburg Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH Haupttätigkeit: Herstellung von Roheisen oder Stahl einschl. Stranggießen > 2,5 t/h

Nachrüstung einer Rauchgasreinigungsanlage zur Abscheidung von Schwefeloxiden und Ammoniak

Die Firma Holborn Europa Raffinerie GmbH hat am 26.04.2022, vollständig eingereicht am 01.08.2022, bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Abteilung Betrieblicher Umweltschutz, eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung einer Mineralölraffinerie (Nummer 4.4.1 „GE“ des Anhangs 1 der 4. BImSchV) durch die Errichtung und den Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage beantragt.

Entwicklung eines innovativen Methanoxidationskatalysators zur Senkung der Abgasemissionen von Großmotoren für maritime und stationäre Anwendung im Gasbetrieb, Vorhaben: Entwicklung eines innovativen Methanoxidationskatalysators

Das Projekt "Entwicklung eines innovativen Methanoxidationskatalysators zur Senkung der Abgasemissionen von Großmotoren für maritime und stationäre Anwendung im Gasbetrieb, Vorhaben: Entwicklung eines innovativen Methanoxidationskatalysators" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: INTERKAT Catalyst GmbH.

Treibhausgasemissionen: Deutschland, Jahre, Entstehungsart der Emissionen, Treibhausgasarten, Wirtschaftszweige

Teil der Statistik "Luftemissionsrechnung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Luftemissionsrechnung (EVAS-Nr. 85111). 1.2 Geltungsbereich Mensch und Umwelt stehen zueinander in einer dynamischen Beziehung. Zum Beispiel nutzt der Mensch einerseits Ressourcen der Umwelt, wie zum Beispiel fossile Energieträger und andere Rohstoffe, für die Herstellung von Konsum- und Investitionsgütern. Zugleich werden durch die Verarbeitung und Nutzung von Materialien auch Rest- und Schadstoffe wie etwa Treibhausgase (THG), Schwefeldioxid (SO2) oder Feinstaub an die Umwelt abgegeben. Das Leistungspotential der Umwelt als Senke für Schadstoffe ist jedoch begrenzt und die Abgabe von Emissionen in die Luft hat Auswirkungen auf das globale Klima und auf die Gesundheit der Menschen. Die Luftemissionsrechnung ist Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen in die Luft verursachen. Die UGR sind ein auf einheitlichen Definitionen und Grundsätzen basierendes Konten- und Tabellensystem zur umfassenden Quantifizierung der Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und der Umwelt. Detaillierte Informationen dazu bietet der Qualitätsbericht der UGR, der unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physische Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden jeweils für ganze Kalenderjahre berechnet und veröffentlicht. 1.6 Periodizität Die Luftemissionsrechnung wird jährlich erstellt. Die Ergebnisse werden als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Gemäß der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) der Europäischen Union Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang I, werden jeweils Ende September auch Daten aus der Luftemissionsrechnung an Eurostat übermittelt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Das konzeptionelle Rahmenwerk der Luftemissionsrechnung ist durch das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF) festgelegt. Dieses ist der internationale statistische Standard der Vereinten Nationen für die UGR. Auf europäischer Ebene wurde diese Methodik im entsprechenden Handbuch (Manual for air emissions accounts, European Commission 2015) umgesetzt. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die Methodik der Luftemissionsrechnung für Deutschland entspricht im Wesentlichen den europäischen Empfehlungen. Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (SF-MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung Die Datengrundlage der Luftemissionsrechnung besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Luftemissionsrechnung gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen (THG) und Schadstoffen in die Luft verursachen. Zu den für den Klimawandel verantwortlich gemachten sogenannten Treibhausgasen zählen gemäß Kyoto-Protokoll die Stoffe Kohlendioxid (CO2), Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O) und Methan (CH4) sowie die flourierten Treibhausgase (F-Gase). Dazu gehören die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Diese Emissionen entstehen vorwiegend bei der Verbrennung fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Weitere bedeutsame Quellen sind spezifische industrielle Prozesse, landwirtschaftliche Aktivitäten, die Abfallbehandlung und der Umgang mit Lösungsmitteln. Die Treibhausgase tragen nach dem nahezu einhelligen Stand der Wissenschaft maßgeblich zur Erderwärmung bei. Das gesamte Treibhausgasaufkommen wird in sogenannten CO2-Äquivalenten als Maß für den Treibhausgaseffekt der einzelnen Gase dargestellt. Grundlage für die Ermittlung der Gesamttreibhausgasemissionen sind die Angaben für die einzelnen Schadstoffe, gemessen in Tonnen (t), die mittels Äquivalenzkennziffern entsprechend ihrem Schädigungspotential für die Umwelt auf eine Einheit Kohlendioxid umgerechnet werden. Sonstige Luftschadstoffe, die wegen des Auftretens von gesundheitsgefährdenden Immissionskonzentrationen unter Beobachtung sind, sind primär Schwefeloxide (gemessen als Schwefeldioxid), Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikeln (PM10 und PM2.5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid. Hinzu kommen noch die Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon. Es sind dies vor allem die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) ohne Methan sowie Stickoxide. Sie sind darüber hinaus auch wegen ihrer vielfältigen negativen Effekte etwa auf Biodiversität und Grundwasser relevant. 2.1.2 Klassifikationssysteme Die Luftemissionsrechnung stellt die Emissionen gegliedert nach Wirtschaftszweigen und privaten Haushalten dar. Dies ersetzt die Darstellung nach Produktionsbereichen in früheren Publikationen. Wesentlicher Unterschied ist hierbei, dass die Emissionen aus Industriekraftwerken dem entsprechenden Wirtschaftszweig zugeordnet werden ((z. B. WZ 20 "Herstellung von chemischen Erzeugnissen"), während sie nach dem Prinzip der Produktionsbereiche bisher der Energieversorgung (WZ 35) zugerechnet wurden. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Daten zu THG- und Schadstoffemissionen werden entsprechend dem Inländerkonzept dargestellt. Dementsprechend werden die Emissionen von im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten berücksichtigt, unabhängig davon, wo die Emissionen entstehen. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Die Basisdaten für die Berechnung der Luftemissionen stammen aus dem "Zentralen System Emissionen", einer Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA), die umfangreiche Informationen zu Emissionen für Deutschland enthält. Den UGR wird hieraus vom UBA der für die Luftemissionsrechnung notwendige Teil jährlich zur Verfügung gestellt. Dabei werden jeweils vollständige Zeitreihen ab 1990 übermittelt, da sich Revisionen auch auf zurückliegenden Jahren auswirken können. Diese teilweise revidierten Daten werden bei der Weiterverarbeitung durch die UGR vollständig berücksichtigt. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnungen werden in den UGR zunächst die Daten des Umweltbundesamtes (UBA) zu Emissionen im Inland (Territorialkonzept) gegliedert nach Emittentengruppen genutzt. Diese Daten werden jährlich erhoben und berichtet und entsprechen den Vorgaben des Pariser Abkommens bzw. des Kyoto-Protokolls sowie der Klimarahmenkonvention des Vereinten Nationen in den Vorjahren. Weiterhin werden Angaben zum emissionsrelevanten Energieverbrauch aus der Energiegesamtrechnung der UGR, gegliedert nach Wirtschaftszweigen, zur Aufteilung verwendet. Diese Daten beruhen ihrerseits im Wesentlichen auf den Energiebilanzen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) und Ergebnissen der Energiestatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Darstellung der Ergebnisse der Luftemissionsrechnung folgt dem Inländerkonzept. Dadurch trägt sie zum einen der Tatsache Rechnung, dass inländische Akteure auch im Ausland Umweltwirkungen verursachen, etwa durch den Straßenverkehr. Zum anderen ermöglicht sie den direkten Vergleich mit Ergebnissen der Energiegesamtrechnung sowie mit monetären Kennzahlen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die analog abgegrenzt sind. Die Zahlen der UGR sind zu den entsprechenden vom UBA veröffentlichten Angaben nach Emittentengruppen voll kompatibel und lassen sich unter Berücksichtigung der quantifizierbaren Konzeptunterschiede ineinander überführen. In den Fällen, bei denen ein Konzeptunterschied zwischen Inländer- und Territorialkonzept besteht, ist der Übergang am Tabellenende dargestellt (abzüglich Emissionen der Inländer im Ausland, zuzüglich Emissionen der Ausländer im Inland). Bei den Treibhausgasen fließen bei der Berichterstattung gemäß Pariser Abkommen (gemäß Kyoto-Protokoll in den Vorjahren) bei den Treibhausgasen Emissionen aus "Land Use, Land-Use Change and Forestry" (LULUCF), also aus "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" mit in die Summe ein. In den betreffenden Tabellen dieser Veröffentlichung ist dies durch eine weitere Übergangszeile dargestellt. Weiterhin erfolgt mit der Ausweisung einer "Statistischen Differenz" die Überleitung zur Gesamtsumme der Emissionsberichterstattung des UBA, in der beim Straßenverkehr anstelle eines auf tatsächlichen Fahrleistungen basierendem Territorialkonzeptes der Inlandsabsatz von Kraftstoffen als Berechnungsgrundlage verwendet wird. Außerdem sind in der Berichterstattung des UBA beim Schiffsverkehr die Bunkerungen der Hochseeschifffahrt und beim Flugverkehr die internationalen Flüge nicht eingerechnet. Eine detaillierte Methodenbeschreibung finden Sie über www.destatis.de/ugr unter "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Methoden". 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Die UGR stellen bisher nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen Da die Daten zur Berichterstattung entsprechend der Klimarahmenkonvention vom Umweltbundesamt jährlich für den kompletten Zeitraum seit 1990 revidiert werden, werden auch die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung jährlich für alle Berichtsjahre revidiert. Neben diesen laufenden Revisionen sind anlassbedingte Revisionen möglich. Sie ergeben sich zum Beispiel daraus, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verfügbar ist und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es also auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahresveröffentlichung werden in Abschnitt 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit genauer erläutert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Zu einem gegebenen Berichtsjahr wird im übernächsten Jahr Bericht erstattet. Da die Datenquellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar sind und die Zusammenführung aufwendig ist, ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Frist. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Luftemissionsrechnung wird entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der Luftemissionsrechnung durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Revision der Luftemissionsrechnung 2024 erfolgte lediglich für die Jahre ab 2010. Ältere Jahre blieben unverändert und sind nach wie vor im GENESIS-Datenbestand abrufbar. Die mit der Revision einhergehenden Anpassungen aufgrund geänderter oder neuer Datenquellen und Methodenänderungen ab 2010 können jedoch in der Zeitreihe zu Brüchen zwischen den Jahren 2009 und 2010 führen. Außerdem liegt bei straßenverkehrsbezogenen Merkmalen zwischen den Jahren 2013 und 2014 ein Bruch vor. Es kam hier zu einer methodischen Verbesserung der Berechnungen von Emissionen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wobei die erforderlichen Datenquellen erst ab dem Berichtsjahr 2014 zur Verfügung stehen. Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von Ergebnissen der Luftemissionsrechnung über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden unter www.destatis.de/ugr sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen dafür abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Form eines Statistischen Berichts veröffentlicht, der im Excel-Format unter www.destatis.de/ugr auf der Themenseite "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Publikationen" zur Verfügung steht. Online-Datenbank: Ergebnisse zur Luftemissionsrechnung können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85111 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der Luftemissionsrechnung werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methode der Luftemissionsrechnung sowie der Qualitätsbericht der UGR können unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine der Luftemissionsrechnung sind nicht im Veröffentlichungskalender enthalten. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Treibhausgasemissionen: Deutschland, Jahre, Treibhausgasarten, Wirtschaftszweige

Teil der Statistik "Luftemissionsrechnung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Luftemissionsrechnung (EVAS-Nr. 85111). 1.2 Geltungsbereich Mensch und Umwelt stehen zueinander in einer dynamischen Beziehung. Zum Beispiel nutzt der Mensch einerseits Ressourcen der Umwelt, wie zum Beispiel fossile Energieträger und andere Rohstoffe, für die Herstellung von Konsum- und Investitionsgütern. Zugleich werden durch die Verarbeitung und Nutzung von Materialien auch Rest- und Schadstoffe wie etwa Treibhausgase (THG), Schwefeldioxid (SO2) oder Feinstaub an die Umwelt abgegeben. Das Leistungspotential der Umwelt als Senke für Schadstoffe ist jedoch begrenzt und die Abgabe von Emissionen in die Luft hat Auswirkungen auf das globale Klima und auf die Gesundheit der Menschen. Die Luftemissionsrechnung ist Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen in die Luft verursachen. Die UGR sind ein auf einheitlichen Definitionen und Grundsätzen basierendes Konten- und Tabellensystem zur umfassenden Quantifizierung der Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und der Umwelt. Detaillierte Informationen dazu bietet der Qualitätsbericht der UGR, der unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physische Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden jeweils für ganze Kalenderjahre berechnet und veröffentlicht. 1.6 Periodizität Die Luftemissionsrechnung wird jährlich erstellt. Die Ergebnisse werden als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Gemäß der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) der Europäischen Union Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang I, werden jeweils Ende September auch Daten aus der Luftemissionsrechnung an Eurostat übermittelt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Das konzeptionelle Rahmenwerk der Luftemissionsrechnung ist durch das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF) festgelegt. Dieses ist der internationale statistische Standard der Vereinten Nationen für die UGR. Auf europäischer Ebene wurde diese Methodik im entsprechenden Handbuch (Manual for air emissions accounts, European Commission 2015) umgesetzt. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die Methodik der Luftemissionsrechnung für Deutschland entspricht im Wesentlichen den europäischen Empfehlungen. Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (SF-MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung Die Datengrundlage der Luftemissionsrechnung besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Luftemissionsrechnung gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen (THG) und Schadstoffen in die Luft verursachen. Zu den für den Klimawandel verantwortlich gemachten sogenannten Treibhausgasen zählen gemäß Kyoto-Protokoll die Stoffe Kohlendioxid (CO2), Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O) und Methan (CH4) sowie die flourierten Treibhausgase (F-Gase). Dazu gehören die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Diese Emissionen entstehen vorwiegend bei der Verbrennung fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Weitere bedeutsame Quellen sind spezifische industrielle Prozesse, landwirtschaftliche Aktivitäten, die Abfallbehandlung und der Umgang mit Lösungsmitteln. Die Treibhausgase tragen nach dem nahezu einhelligen Stand der Wissenschaft maßgeblich zur Erderwärmung bei. Das gesamte Treibhausgasaufkommen wird in sogenannten CO2-Äquivalenten als Maß für den Treibhausgaseffekt der einzelnen Gase dargestellt. Grundlage für die Ermittlung der Gesamttreibhausgasemissionen sind die Angaben für die einzelnen Schadstoffe, gemessen in Tonnen (t), die mittels Äquivalenzkennziffern entsprechend ihrem Schädigungspotential für die Umwelt auf eine Einheit Kohlendioxid umgerechnet werden. Sonstige Luftschadstoffe, die wegen des Auftretens von gesundheitsgefährdenden Immissionskonzentrationen unter Beobachtung sind, sind primär Schwefeloxide (gemessen als Schwefeldioxid), Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikeln (PM10 und PM2.5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid. Hinzu kommen noch die Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon. Es sind dies vor allem die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) ohne Methan sowie Stickoxide. Sie sind darüber hinaus auch wegen ihrer vielfältigen negativen Effekte etwa auf Biodiversität und Grundwasser relevant. 2.1.2 Klassifikationssysteme Die Luftemissionsrechnung stellt die Emissionen gegliedert nach Wirtschaftszweigen und privaten Haushalten dar. Dies ersetzt die Darstellung nach Produktionsbereichen in früheren Publikationen. Wesentlicher Unterschied ist hierbei, dass die Emissionen aus Industriekraftwerken dem entsprechenden Wirtschaftszweig zugeordnet werden ((z. B. WZ 20 "Herstellung von chemischen Erzeugnissen"), während sie nach dem Prinzip der Produktionsbereiche bisher der Energieversorgung (WZ 35) zugerechnet wurden. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Daten zu THG- und Schadstoffemissionen werden entsprechend dem Inländerkonzept dargestellt. Dementsprechend werden die Emissionen von im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten berücksichtigt, unabhängig davon, wo die Emissionen entstehen. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Die Basisdaten für die Berechnung der Luftemissionen stammen aus dem "Zentralen System Emissionen", einer Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA), die umfangreiche Informationen zu Emissionen für Deutschland enthält. Den UGR wird hieraus vom UBA der für die Luftemissionsrechnung notwendige Teil jährlich zur Verfügung gestellt. Dabei werden jeweils vollständige Zeitreihen ab 1990 übermittelt, da sich Revisionen auch auf zurückliegenden Jahren auswirken können. Diese teilweise revidierten Daten werden bei der Weiterverarbeitung durch die UGR vollständig berücksichtigt. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnungen werden in den UGR zunächst die Daten des Umweltbundesamtes (UBA) zu Emissionen im Inland (Territorialkonzept) gegliedert nach Emittentengruppen genutzt. Diese Daten werden jährlich erhoben und berichtet und entsprechen den Vorgaben des Pariser Abkommens bzw. des Kyoto-Protokolls sowie der Klimarahmenkonvention des Vereinten Nationen in den Vorjahren. Weiterhin werden Angaben zum emissionsrelevanten Energieverbrauch aus der Energiegesamtrechnung der UGR, gegliedert nach Wirtschaftszweigen, zur Aufteilung verwendet. Diese Daten beruhen ihrerseits im Wesentlichen auf den Energiebilanzen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) und Ergebnissen der Energiestatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Darstellung der Ergebnisse der Luftemissionsrechnung folgt dem Inländerkonzept. Dadurch trägt sie zum einen der Tatsache Rechnung, dass inländische Akteure auch im Ausland Umweltwirkungen verursachen, etwa durch den Straßenverkehr. Zum anderen ermöglicht sie den direkten Vergleich mit Ergebnissen der Energiegesamtrechnung sowie mit monetären Kennzahlen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die analog abgegrenzt sind. Die Zahlen der UGR sind zu den entsprechenden vom UBA veröffentlichten Angaben nach Emittentengruppen voll kompatibel und lassen sich unter Berücksichtigung der quantifizierbaren Konzeptunterschiede ineinander überführen. In den Fällen, bei denen ein Konzeptunterschied zwischen Inländer- und Territorialkonzept besteht, ist der Übergang am Tabellenende dargestellt (abzüglich Emissionen der Inländer im Ausland, zuzüglich Emissionen der Ausländer im Inland). Bei den Treibhausgasen fließen bei der Berichterstattung gemäß Pariser Abkommen (gemäß Kyoto-Protokoll in den Vorjahren) bei den Treibhausgasen Emissionen aus "Land Use, Land-Use Change and Forestry" (LULUCF), also aus "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" mit in die Summe ein. In den betreffenden Tabellen dieser Veröffentlichung ist dies durch eine weitere Übergangszeile dargestellt. Weiterhin erfolgt mit der Ausweisung einer "Statistischen Differenz" die Überleitung zur Gesamtsumme der Emissionsberichterstattung des UBA, in der beim Straßenverkehr anstelle eines auf tatsächlichen Fahrleistungen basierendem Territorialkonzeptes der Inlandsabsatz von Kraftstoffen als Berechnungsgrundlage verwendet wird. Außerdem sind in der Berichterstattung des UBA beim Schiffsverkehr die Bunkerungen der Hochseeschifffahrt und beim Flugverkehr die internationalen Flüge nicht eingerechnet. Eine detaillierte Methodenbeschreibung finden Sie über www.destatis.de/ugr unter "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Methoden". 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Die UGR stellen bisher nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen Da die Daten zur Berichterstattung entsprechend der Klimarahmenkonvention vom Umweltbundesamt jährlich für den kompletten Zeitraum seit 1990 revidiert werden, werden auch die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung jährlich für alle Berichtsjahre revidiert. Neben diesen laufenden Revisionen sind anlassbedingte Revisionen möglich. Sie ergeben sich zum Beispiel daraus, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verfügbar ist und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es also auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahresveröffentlichung werden in Abschnitt 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit genauer erläutert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Zu einem gegebenen Berichtsjahr wird im übernächsten Jahr Bericht erstattet. Da die Datenquellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar sind und die Zusammenführung aufwendig ist, ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Frist. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Luftemissionsrechnung wird entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der Luftemissionsrechnung durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Revision der Luftemissionsrechnung 2024 erfolgte lediglich für die Jahre ab 2010. Ältere Jahre blieben unverändert und sind nach wie vor im GENESIS-Datenbestand abrufbar. Die mit der Revision einhergehenden Anpassungen aufgrund geänderter oder neuer Datenquellen und Methodenänderungen ab 2010 können jedoch in der Zeitreihe zu Brüchen zwischen den Jahren 2009 und 2010 führen. Außerdem liegt bei straßenverkehrsbezogenen Merkmalen zwischen den Jahren 2013 und 2014 ein Bruch vor. Es kam hier zu einer methodischen Verbesserung der Berechnungen von Emissionen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wobei die erforderlichen Datenquellen erst ab dem Berichtsjahr 2014 zur Verfügung stehen. Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von Ergebnissen der Luftemissionsrechnung über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden unter www.destatis.de/ugr sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen dafür abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Form eines Statistischen Berichts veröffentlicht, der im Excel-Format unter www.destatis.de/ugr auf der Themenseite "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Publikationen" zur Verfügung steht. Online-Datenbank: Ergebnisse zur Luftemissionsrechnung können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85111 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der Luftemissionsrechnung werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methode der Luftemissionsrechnung sowie der Qualitätsbericht der UGR können unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine der Luftemissionsrechnung sind nicht im Veröffentlichungskalender enthalten. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

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