Das Projekt "Pflanzenverfügbarkeit von Stickstoff, Phosphor und Kalium (N, P, K) bei Sekundärrohstoffdüngern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Zur Ermittlung einer pflanzenbedarfsgerechten Nährstoffzufuhr bei Sekundärrohstoffdüngern (Klärschlämme, Bioabfallkomposte) müssen insbesondere bei Stickstoff, Phosphor, aber auch bei Kalium die pflanzenverfügbaren Anteile und der zeitliche Verlauf der Wirkstofffreigabe berücksichtigt werden. In dem Vorhaben soll untersucht werden, in welchem Umfang die Nährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium bei der Düngung mit Komposten und Klärschlämmen in einem mehrjährigen Nährstoffvergleich anrechenbar freigesetzt werden. Bei Klärschlämmen ist vorrangig zu ermitteln, inwieweit die Verfügbarkeit von Phosphorverbindungen durch die unterschiedlichen in der Praxis eingesetzten Fällungsmittel/-verfahren (biologische Elimination, Fällung mittels Kalk, Fe- oder Al-Salzen) beeinflusst wird. Hierzu sind Untersuchungen sowohl an Klärschlämmen (unterschiedliche Klärschlammarten, unterschiedliche Methoden der Vorbehandlung, Trocknung, Alterung) als auch an Böden erforderlich. Die Untersuchungen sind möglichst an bereits mit Komposten oder Klärschlämmen beaufschlagten Flächen durchzuführen und ggf. durch Laboruntersuchungen (Alterungsversuche) zu ergänzen. Die Ergebnisse sind von hoher Relevanz für die Düngeberatung bei der Verwertung von Bioabfallkomposten und Klärschlämmen. Auch der Verwertungscharakter und Nutzen der Aufbringung von Klärschlamm und Kompost auf landwirtschaftlich genutzte Flächen soll grundsätzlich überprüft werden. Ebenso soll untersucht werden, ob im Sinne des Liebig'schen Minimumgesetzes die Nährstoffzusammensetzung der Sekundärrohstoffdünger mit den Nährstoffgehalten der Böden harmoniert. Die im UBA, Fachgebiet III 3.6, durchgeführten Voruntersuchungen ergaben, daß z.B. je nach Alter und Provenienz des eingesetzten Klärschlamms nur bis zu 15,3 Prozent des darin enthaltenen Gesamtphosphors pflanzenverfügbar (= bioverfügbar) waren. Bei Klärschlämmen, denen Phosphatfällungsmittel (Ca, Fe, Al) zugesetzt waren, betrug der pflanzenverfügbare P-Anteil nur 0,5 bis max. 7,3 Prozent.
Das Projekt "Gemeinsame Behandlung von Klaerschlamm, Bioabfall und Gruenabfall in einer Kompostieranlage im laendlichen Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Auch in Zukunft wird die zu entsorgende Menge an Klaerschlamm weiter wachsen. Da der Klaerschlamm nach TASI spaetestens ab dem Jahre 2005 nicht mehr deponiert werden darf, muessen alternative Verwertungs- bzw. Entsorgungswege betrachtet werden. Eine Moeglichkeit der stofflichen Verwertung ist die Mitbehandlung von Klaerschlamm in Kompostierungsanlagen. Ziel des Vorhabens war es, zu pruefen, inwieweit sich Klaerschlamm gemeinsam mit Bioabfaellen sowie Gruenabfaellen ueber eine gezielte Kompostierung in einen einsatzfaehigen Sekundaerrohstoffduenger umsetzen laesst. Dabei wurden die Versuche nur mit Klaerschlaemmen durchgefuehrt, die hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe zur Kompostierung geeignet waren. Die Untersuchungen teilten sich in Vorversuche im Labor und Versuche in halbtechnischem Massstab. Ziel der Vorversuche war es, in Phase I mit den Rotteausgangsstoffen Klaerschlamm, Gruenschnitt/Holzhaecksel und Bioabfall ein optimales Mischungsverhaeltnis im Hinblick auf den erforderlichen Wassergehalt abzuschaetzen. Es wurden drei Rotteansaetze mit verschiedenen Klaerschlammarten zusammengestellt, in denen der Rotteverlauf ueber die Temperatur in Abhaengigkeit vom Wassergehalt beobachtet und aufgezeichnet wurde. Hinsichtlich der Bewertung wertgebender Eigenschaften wurden die untersuchten Bioabfall/Klaerschlammkomposte mit anderen Bioabfallkomposten verglichen. Der Bioabfall-/Klaerschlammkompost erfuellt dabei ebenso wie der Bioabfallkompost weitestgehend die Anforderungen des LAGA Merkblattes M 10. Der erzeugte Bioabfall-/Klaerschlammkompost stellt einen qualitativ hochwertigen Kompost dar, der gut landwirtschaftlich verwertet werden koennte. Da auch in Zukunft neue Verwertungswege sowohl fuer Bioabfall als auch fuer Klaerschlamm gesucht werden muessen, bietet die gemeinsame Kompostierung von Bioabfall und Klaerschlamm eine sicherlich vorteilhafte Alternative zu den herkoemmlichen Verfahren.
Das Projekt "Entwicklung regionaler Frachtenmodelle zur Bewertung von Schadstoffeintragspfaden in Boeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Institut für Bodenkunde und Bodenerhaltung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von Literaturdaten und statistischen Erhebungen die Frachten zu bestimmen, die ueber Wirtschaftsduenger, Klaerschlaemme, Komposte und atmosphaerische Depositionen auf die Boeden gebracht werden. Neben einer ausfuehrlichen Literaturrecherche ueber Funktion und geographische Lage der Leitboeden der Bundesrepublik Deutschland werden atmosphaerische Eintraege fuer die Bundesrepublik Deutschland aufgezeigt, die schaedliche Wirkungen auf Pflanzen und Boeden erkennen lassen (Schwermetalle, saurer Regen). Weiterhin wird eine Gesamtuebersicht ueber Wirtschaftsduengeraufkommen, Klaerschlamm- und Kompostaufkommen fuer die Bundesrepublik Deutschland erstellt und die daraus resultierenden Schwermetallfrachten errechnet. Anhand der Verteilungsmoeglichkeit der Duengemittel werden verschiedene Frachtenmodelle aufgezeigt. Am Beispiel von zwei unterschiedlich strukturierten Regionen (laendlich, staedtisch-industriell) werden Stoffstroeme (Wirtschaftsduenger, Klaerschlamm, Kompost, atmosphaerische Eintraege) aufgezeigt und bewertet. Am Beispiel unterschiedlicher Regionen soll festgestellt werden, ob primaer bei den Komposten qualitative und quantitative Unterschiede bestehen. Hierbei geht es vornehmlich um geogene und immissionsbedingte Belastungen. Weiterhin das Flaechenangebot fuer die einzelnen Duengemittel betrachtet und die Frachten der jeweiligen Duengemittel bei unterschiedlichen Verteilungsmoeglichkeiten aufgezeigt.
Das Projekt "Ueberpruefung der phyto- und seuchenhygienischen Unbedenklichkeit von Vergaerungsrueckstaenden aus der anaeroben Behandlung von Bioabfaellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Umwelt- und Tierhygiene sowie Tiermedizin mit Tierklinik (460), Fachgebiet Umwelt- und Tierhygiene (460b) durchgeführt. Die Verwertung von Bioabfaellen in biologischen Abfallbehandlungsanlagen ist unmittelbar verknuepft mit der Anforderung nach einer seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der erzeugten Kompostprodukte. Seit Inkrafttreten der Bioabfallverordnung (BioAbfV) gelten fuer Abfallbehandler eine Reihe von direkten und indirekten Pruefungsverfahren, die gewaehrleisten sollen, dass von behandelten Bioabfaellen keine Gefahren fuer Mensch und/oder Umwelt ausgehen koennen. Insbesondere bei der Behandlung von Bioabfaellen in Anaerob- oder Vergaerungsanlagen gibt es allerdings noch erhebliche Kenntnisluecken dazu, inwieweit durch die Behandlung eine ausreichende Hygienisierung der Verwertungsprodukte erreicht werden kann. Die in der BioAbfV genannten Methoden muessen ausserdem hinsichtlich Durchfuehrbarkeit und Funktionsfaehigkeit fuer die Anwendung in Anaerobanlagen ueberprueft werden und bezueglich der Durchfuehrung von Untersuchungen in Prueflaboratorien muessen Qualitaetssicherungsmassnahmen (Ringversuche) entwickelt werden, die fuer diesen Anwendungszweck verwendet werden koennen. In dem Forschungsvorhaben sollen deshalb in einem ersten Schritt die in der BioAbfV genannten Pruefungsverfahren und hier ganz besonders die phytohygienischen Untersuchungen im Bereich der Anaerobanlagen Gegenstand der Untersuchungen sein. Hierbei soll beispielsweise ueberprueft werden, inwieweit bei der anaeroben Behandlung in einem mesophilen Temperaturbereich ebenfalls eine ausreichende Hygienisierung der Behandlungsprodukte erreicht werden kann oder wie der Einfluss eines fluessigen oder festen Substratzustandes auf die Inaktivierung von fakultativ pathogenen Mikroorganismen einzuschaetzen ist. Parallel zu diesen Untersuchungen muessen Qualitaetssicherungsmassnahmen fuer Prueflaboratorien, die im Rahmen der Routineuntersuchungen taetig sind, eingeleitet und entwickelt werden. Fuer die Qualitaetssicherung bezueglich der seuchen- und phytohygienischen Pruefungsverfahren sind herkoemmliche Ringversuche, wie sie beispielsweise bei unterschiedlichen Untersuchungsstellen zur Ermittlung der Schwermetallgehalte von Kompostproben eingesetzt werden sollen, wahrscheinlich ungeeignet und muessen durch neue und noch zu entwickelnde Methoden ersetzt werden. Ein weiteres Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, dass neue und hierzu geeignete Verfahren entwickelt werden. Obwohl das Gefaehrdungspotential von Kompost insgesamt als relativ gering erachtet wird, koennen Risiken z.B. durch Verbreitung von Krankheitserregern auf diesem Weg nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der staendig zunehmenden Menge von biologisch verwerteten Abfaellen (geschaetzte Menge groesser 6 Millionen t) wird es deshalb als besonders wichtig erachtet, dass die aufgezeigten Forschungsaktivitaeten moeglichst bald begonnen werden. Da die in der BioabfallV genannten Pruefungsbedingungen bzgl. anzuwendender Hygieneanforderungen ganz wesentlich vom UBA mitgepraegt wurden, soll die Betreuung des Vorhabens in Zu
Das Projekt "Entwicklung von Vorschlaegen zur vereinfachten Gestaltung der Nachweispflichten (Lieferscheinverfahren) im Rahmen der Kompostverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel, Institut für Abfalltechnik und Umweltüberwachung (IfAU) durchgeführt. Aehnlich wie bei der Klaerschlammverordnung ist es auch bei der vorgesehenen Kompostverordnung notwendig, ueber die Verbringung von Komposten auf landwirtschaftlichen Nutzflaechen (FLN) sowie auch fuer 'nicht kompostierte' Sekundaerrohstoffduenger eine Nachweisregelung fuer diese Stoffe festzulegen. Diese Regelungen sollen moeglichst 'Verbraucher'-freundlich aber trotzdem auch 'Vollzugs'-sicher gehalten sein. Die zu erarbeitenden Regelungsvorschlaege sollen enthalten: Regelungsbedarf, Aufgabenverteilung an die Beteiligten, Lieferscheinmodalitaeten, Registerfuehrung (Schlagkartei) sowie Anzeige-, Berichts- und Ueberwachungsprocedere.Das Verfahren muss DV-nutzbar sein.