1. Der Ministerrat beschließt die Selbstverpflichtung der Landesregierung, in den Ministerien und der Staatskanzlei ab dem 1. Juni 2022 Kaffee und Tee aus fairem Handel und ökologischem Anbau in den Kantinen sowie bei eigenen Sitzungen und Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei anzubieten. Zucker soll aus ökologischem Anbau möglichst aus Europa kommen, bei Importprodukten aus Entwicklungsländern (nach OECD-DAC-Liste) zusätzlich aus fairem Handel. 2. Der Ministerrat beschließt eine Bevorzugung von Kaffee aus regionalen Röstereien beziehungsweise dem Herkunftsland Ruanda, soweit möglich, zu empfehlen. Der Ministerrat beschließt die Möglichkeit einer Abweichung vom Grundsatz einer fairen und ökologischen Beschaffung, soweit bestehende Liefer- oder Pachtverträge dem entgegenstehen, ebenso bei Veranstaltungen in nicht- landeseigenen Räumen, bei denen verpflichtende Bindungen an bestimmte Lieferanten bestehen, die die betreffenden Anforderungen nicht erfüllen. In diesen Fällen ist darauf zu achten, den Anforderungen an eine faire und ökologische Beschaffung so weit wie möglich zu genügen. 3. Der Ministerrat empfiehlt, bei Sitzungen und Veranstaltungen mit geeigneten Maßnahmen (Aufsteller, Servietten, etc.) darauf hinzuweisen, dass Produkte aus ökologischem Anbau beziehungsweise fairem Handel verwendet werden. 4. Der Ministerrat beschließt zudem, dass bei Veranstaltungen und Sitzungen in landeseigenen Räumen Umverpackungen aus Plastik möglichst vermieden werden sollen. Dies gilt, so weit umsetzbar, auch für Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei in nicht-landeseigenen Räumen. 5. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei und die Ministerien, bestehende Lieferverträge schnellstmöglich anzupassen und nur dann zu verlängern, wenn die genannten Anforderung en eingehalten werden können.
Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22. März 2018 ist Berlin Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Das Land Berlin verpflichtet sich damit nachhaltig zu folgenden Grundsätzen: Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers sowie der Berliner Flüsse und Seen Förderung von Berliner Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser Pflege von internationalen Partnerschaften, betreffend die oben genannten Ziele Die Initiative Blue Community hat ihren Ursprung in Kanada. Gegründet wurde sie dort durch den größten zivilgesellschaftlichen Verband Kanadas, den „Council of Canadians“, der sich für soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit einsetzt. Als Blue Community legt eine Stadt oder Gemeinde die Selbstverpflichtung ab, die oben genannten Grundsätze zu verfolgen. Um diese Ziele umzusetzen, arbeiten in den Blue Communities mehrere Akteure aus z.B. Stadtverwaltung, lokalen Wasserversorgern, Universitäten, Schulen, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Inzwischen sind mehrere Dutzend Städte Teil des in Kanada gegründeten Netzwerks, darunter Montreal, Los Angeles, Bern, Brüssel und in Deutschland unter anderem München, Augsburg und Berlin. Im Jahr 2025 lautet das Motto: „GLACIER PRESERVATION“ – „ERHALT DER GLETSCHER“. Die Gletscher schmelzen rasch, stören den Wasserfluss und sind durch Überschwemmungen, Dürren und den Anstieg des Meeresspiegels für Millionen von Menschen von Bedeutung. Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Gletscherschwund sind für den Schutz von Gemeinschaften und Ökosystemen von entscheidender Bedeutung. Der Weltwassertag 2025 konzentriert sich auf den Gletscherschutz und betont die Notwendigkeit globalen Handelns für einen nachhaltigen Umgang mit Schmelzwasser und die Reduzierung von Emissionen, um lebenswichtige Wasserressourcen für die Zukunft zu sichern. (Quelle: www.unwater.org/our-work/world-water-day ) Im Auftrag der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) wurden zwei Kurzfilme zum Thema Blue Community produziert, welche am Weltwassertag 2021 ihre Premiere feierten. Wir möchten Sie herzlich einladen, die Ziele und Aktivitäten der Blue Community näher kennenzulernen und die Videos in Ihren Netzwerken zu teilen. Im ersten Film wird der Frage nachgegangen „Was ist eine Blue Community?“ und im zweiten Film wird eines der Ziele, „Förderung von Leitungswasser vor Flaschenwasser“ , näher vorgestellt.
Nahverkehrsplan 2019-2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastrukturmaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.
Vor 150 Jahren im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen “Parkdeputation” und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Am 1. Juli 1870 wurde der königliche Hofgärtner Gustav Meyer (1816-1877) in sein Amt eingesetzt. Mit Dienstantritt Gustav Meyers beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenbauverwaltung. Seitdem ist das Planen, Bauen, Entwickeln und Pflegen des Berliner Stadtgrüns eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Stadtgesellschaft. Seit 150 Jahren stellen sich Vertreterinnen und Vertreter der Grünverwaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern den unterschiedlichen Herausforderungen der wachsenden Stadt, um Berlin als grüne Metropole zu erhalten und weiter zu entwickeln. Damals wie heute musste Berlin den Gleichschritt zwischen Bevölkerungszunahme und der Sicherung und Entwicklung des Stadtgrüns meistern. Sichtbar wird dies in den Plänen von Peter Joseph Lenné im 19. Jahrhundert oder im Dauerwaldvertrag von 1915, der im Landeswaldgesetz von Berlin fortlebt. Das Finden einer Balance zwischen Wachstum, ausgelöst durch die Industrialisierung damals oder dem Boom der Wissens-Ökonomie heute, und Erhalt und Stärkung des Stadtgrüns ist also nicht neu. Mit dem Beschluss der Charta für das Berliner Stadtgrün des Berliner Senats im Juni 2020 – 150 Jahre nach Beginn der kommunalen Gartenbauverwaltung – hat die Berliner Politik und Verwaltung gemeinsam mit der Stadtgesellschaft eine zeitgemäße Antwort auf die bestehenden Herausforderungen einer modernen, wachsenden Metropole auf den Weg gebracht. Die Charta für das Berliner Stadtgrün ist eine langfristige Strategie und politische Selbstverpflichtung zugleich. Die darin formulierten neun Leitlinien werden integraler Bestandteil der Stadtentwicklung. Mit dem dazugehörigen Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030 wird zugleich eine Vielzahl konkreter Maßnahmen vereinbart, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Zu den geplanten Vorhaben gehören unter anderem innovative Pilotprojekte sowie die gezielte finanzielle und personelle Förderung des Stadtgrüns. Wenn Berlin heute als grüne Metropole Anerkennung findet, ist das der Verdienst einer gelungenen Übernahme von Verantwortung und Engagement für das Stadtgrün: einer kommunalen politischen Verantwortung, aber auch einer bürgerschaftlichen. Dies belegt die wechselvolle 150-jährige Geschichte der kommunalen Grünflächenverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nimmt sich dieses Jubiläum zum Anlass, um denen zu danken, die sich in unterschiedlichsten Verantwortlichkeiten für das Berliner Stadtgrün einsetzten: es planen, pflegen und weiterentwickeln und so gemeinsam daran arbeiten, Berlin lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten. Denn Stadtgrün war und ist ein wichtiger Identifikationsort der Stadt: an grünen Orten finden wir uns wieder, werden aktiv, gestalten mit, finden Freiräume und Möglichkeiten, begegnen Menschen, fühlen uns zu Hause. Die grüne Infrastruktur trägt maßgeblich dazu bei, dass Berlin lebenswert ist und auch für die Zukunft bleibt. Mit Blick auf die Geschichte, aber noch vielmehr mit Blick nach vorne, hat Georg Media das 150-jährige Jubiläum der Berliner Grünverwaltung zum Anlass genommen in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Sonderausgabe der Zeitschrift „topos“ zu publizieren. „Berlin macht Grün“ gibt nicht nur einen Einblick in die wechselvolle 150-jährige Geschichte der kommunalen Gartenbauverwaltung Berlins und in vergangene und gegenwärtige Herausforderungen der Stadtentwicklung, sondern greift mit Blick in die Zukunft Themen rund um Klimawandel, Governance und Gesellschaft auf. Die Festschrift zum Jubiläum: topos. Special „Berlin macht Grün“ Pressemitteilung vom 30.06.2020: Das Erbe des Berliner Stadtgrüns bewahren und weiterentwickeln „Dass Berlin sich mit einem Grünanteil von 40 Prozent zu den grünsten Städten Europas zählen kann, ist nicht selbstverständlich. Dazu gehören Weitblick und Persönlichkeiten, die sich dafür einsetzten und -setzen, das vorhandene Grün zu bewahren und neues zu schaffen. Gustav Meyer, ehemaliger königlicher Hofgärtner und Schüler von Peter Joseph Lenné war nicht der Erste, der sich dieser Aufgabe annahm. Aber er war der Erste, der dies offiziell im Auftrag der Stadt tat und diese Aufgabe somit zum Amt machte. Am 1. Juli 1870, also genau vor 150 Jahren, legte er als erster Städtischer Gartendirektor Berlins den Grundstein dafür, dass die Berliner heute nicht nur grau, sondern so viel Grün sehen, wenn sie in ihrer Stadt unterwegs sind oder aus ihren Fenstern schauen. Seither stellen sich die unterschiedlichen Vertreter und Vertreterinnen der Grünverwaltung den über die Jahrzehnte wechselnden Herausforderungen, die sich auf die städtischen Freiräume auswirken. Von der Entstehung Groß-Berlins, der Beseitigung der Kriegsschäden, der Teilung der Stadt und ihrer Verwaltung bis hin zu knappen Kassen – jede Zeit brachte ihre Besonderheiten, die ebenso besonderer Lösungen bedurften. Heute ist es vor allem die wieder wachsende Stadt, aber auch die Veränderung unserer Gesellschaft und der Wandel des Klimas, die neue Ideen und den vollen Einsatz für das Grün fordern. Wie dies weiterhin gelingen kann, zeigen die Beteiligten in diesem Heft – mit Blick auf die Geschichte, aber noch vielmehr mit Blick nach vorne. Berlin macht Grün – um grün zu bleiben, und das hoffentlich noch weit länger als weitere 150 Jahre.“ Autor*innen und Interviewpartner*innen: Regine Günther, Renate Künast, Uwe Rada, Harald Bodenschatz, Elisabeth Merk, Mazda Adli, Frank Eckardt, Norbert Kühn, Ingo Kowarik, Sören Schöbel, Constanze Petrow, Robert Kaltenbrunner, Carlo Becker, Leonard Grosch u.v.m. Erscheinungstermin: 1. Juli 2020 Umfang: 96 Seiten Hrsg.: topos in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Charta für das Berliner Stadtgrün Geschichte des Berliner Stadtgrüns und der Berliner Gartenbauverwaltung
Kurzbeschreibung Die Gesellschafter und Mitglieder der Erzeugergemeinschaften verpflichten sich freiwillig keine Dolly Ropes in ihren Fanggeschirren zu verwenden. Ergebnisse Protokoll der Mitgliederversammlung mit Beschluss.
Aus der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie 1 (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1992) und aus der Vogelschutz-Richtlinie 1 (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1979) ergeben sich konkrete Anforderungen zu Berichtspflichten, Monitoring und Gebietsmanagement für NATURA 2000-Gebiete. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist obligatorisch, die Methoden sind nicht verbindlich vorgeschrieben. Es liegt im Ermessen der Mitgliedsstaaten, die Aufstellung von Managementplänen vorzuschreiben. Managementpläne sind flurstücksgenaue Planungsinstrumente, die eigens für das jeweilige NATURA 2000-Gebiet erstellt werden. Die Maßnahmen sind speziell auf die Arten und/oder Lebensraumtypen abgestellt, die zur Meldung des Gebietes führten. 1 Quelle: EURO-Lex Vereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft auf den militärisch genutzten Flächen des Bundes (Vereinbarungsgebiete), Bek. des MLU vom 3.11.2011 - 44.322404, MBl. LSA Nr. 38/2011 vom 28.11.2011, S. 508; Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 23.11.2022
Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt gibt es seit 1999. Rund 240 Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Kommunen und die Landesregierung arbeiten in der Umweltallianz zusammen. Grundlage für die freiwillige Partnerschaft ist die "Vereinbarung zur Nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz“. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenlos. Sie steht auch mittelständischen und kleinen Unternehmen offen. Kontakt zur Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU): Link: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Link: 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die fachliche Begleitung und die Weiterentwicklung der Umweltallianz sind Aufgabe des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft", der seinen Sitz in Magdeburg beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat. Mitglieder des Beirates Vertreter Anschrift Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Andreas Scholtyssek (Vorsitzender) Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) E-Mail: ascholtyss(at)halle.ihk.de Tel.: 0345 212 62 03 Fax: 0345 212 644 203 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Michael Stief Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: michael.stief(at)mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 19 79 Fax: 0391 567 17 27 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Matthias Wagner Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: Matthias.Wagner(at)mw.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 44 14 Fax: 0391 567 44 50 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dr. Christiane Röper Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) E-Mail: Christiane.Roeper(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 57 04 500 Fax: 0345 57 04 190 Industrie- und Handelskammer Magdeburg Lukas Thormann Alter Markt 8 39104 Magdeburg E-Mail: lukas.thormann(at)magdeburg.ihk.de Tel.: 0391 56 93 152 Fax: 0391 56 93 193 Handwerkskammer Halle (Saale) Sven Sommer Gräfestraße 24 06110 Halle (Saale) E-Mail: ssommer(at)hwkhalle.de Tel.: 0345 29 99 228 Fax: 0345 29 99 200 Handwerkskammer Magdeburg Karsten Gäde Gareisstraße 10 39106 Magdeburg E-Mail: kgaede(at)hwk-magdeburg.de Tel.: 0391 62 68 212 Fax: 0391 62 68 110 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. Kai Bieler Verband der Chemischen Industrie e.V. Kleine Klausstraße 14 06108 Halle (Saale) E-Mail: bieler(at)nordostchemie.de Tel.: 0345 38 80 751 Fax: 0345 38 80 760 Landkreistag Sachsen-Anhalt Christian Plath Albrechtstraße 7 39104 Magdeburg E-Mail: plath(at)landkreistag-st.de Tel.: 0391 56 53 140 Fax: 0391 56 53 190 Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Anika Grimm Sternstraße 3 39104 Magdeburg E-Mail: a.grimm(at)sgsa.info Tel.: 0391 59 24 340 Fax: 0391 59 24 444 Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbüro Sachsen-Anhalt Martin Mandel Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg E-Mail: martin.mandel(at)dgb.de Tel.: 0391 62 50 323 Fax: 0391 62 50 327 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Michael Zorn Dessauer Straße 70 06118 Halle E-Mail: michael.zorn(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 51 42 500 Fax: 0345 51 42 512 Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt hat 221 Mitglieder. Die aktuelle Mitgliederliste der Umweltallianz ist auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einsehbar. Das Spektrum der Mitglieder reicht von großen internationalen Unternehmen über mittelständische Firmen bis hin zu kleinen Handwerksbetrieben. Bewerbungsberechtigt sind Einzelunternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort bzw. Firmensitz in Sachsen-Anhalt. Hier Bewerbungsformular und Beispiele aus der Praxis. weiterlesen "Mitglied werden" Gemäß der Vereinbarung zur Umweltallianz , sollen verstärkt aktuelle wirtschaftliche und umweltpolitische Fragestellungen auf die Tagesordnung gehoben und in Branchengesprächen und regionalen Arbeitsgruppen thematisiert werden. Zwischen der Landesregierung und Unternehmen der Umweltallianz gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen umweltpolitischen Themen. So entstanden branchenspezifische Kooperationen , zum Beispiel mit der Abfallwirtschaft. Der erste regionale Arbeitskreis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2020 in Schönebeck gegründet, er war Vorbild für die Bildung weiterer regionaler Netzwerke. Dies war der erste Schritt zur Neuausrichtung der Umweltallianz als Plattform für den Erfahrungsaustausch zu Umwelt- und Energiethemen. Weitere Veranstaltungen folgten, wie das Treffen der Umweltallianz im September 2021 in Sangerhausen , der Workshop der Umweltallianz zur Energieeffizienz in der Wirtschaft in Gardelegen im Oktober 2022 und der Wasserstoff-Stammtisch Mansfeld-Südharz im Februar 2023. Am 28.05.2024 fand die Kick-Off-Veranstaltung des neu gegründeten Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Piesteritz statt. Es folgten weitere Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit am 13.08.2024 in Leuna und am 24.10.2024 in Halle. Am 06.02.2025 war das vierte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Halle. Das nächste Treffen wird am 20.05.2025 in Eisleben sein. Alle Termine und Veranstaltungen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Mit dem Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt werden hervorragende unternehmerische Leistungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz und der Green Economy ausgezeichnet. Der landesweite Wettbewerb ist eine gemeinschaftliche Initiative von Partnern und Mitgliedern des Bündnisses. Am 13. November 2024 wurde der Preis der Umweltallianz zum 9. Mal verliehen und stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen-Anhalt“. Die Preise wurden in den Kategorien „Produkte und Technologien“ sowie „Konzepte und Projekte“ vergeben und waren mit je 8.000 Euro dotiert. Außerdem wurde der Sonderpreis der Umweltallianz verliehen, der ausschließlich Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz vorbehalten ist. Er war ebenfalls mit einem Preisgeld von 8.000 Euro ausgestattet. Eine unabhängige Jury wählte die Finalisten aus. Diese erhielten ein professionelles Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit und konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren. Weitere Informationen zur Preisverleihung sowie den Preisträgern erhalten Sie hier . Die Botschafter der Umweltallianz sollen für die Anliegen des Bündnisses werben. Unter ihnen ist Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben, der 2018 als erster Botschafter der Umweltallianz ernannt wurde. Über die App "Too good to go" werden Backwaren zum reduzierten Preis abgegeben, die am Ende des Tages nicht verkauft werden konnten. Dieser Einsatz für Ressourcenschutz und gegen Lebensmittelverschwendung wurde gewürdigt. Auf der Festveranstaltung am 14.11.2022 ernannte Umweltminister Willingmann zwei weitere Botschafter der Umweltallianz. Herr Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben teilt sich diese Aufgabe nun mit Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer aus Wulferstedt und Jörg Schulze vom Kompetenznetzwerk „Mittel-deutsche Entsorgungswirtschaft“ aus Halle. Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz
Sie zeigen mit Ihrem Unternehmen in Sachsen-Anhalt, dass wirtschaftlicher Erfolg und Umweltschutz keine Gegensätze sind? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Werden Sie Mitglied der Umweltallianz Sachsen-Anhalt und Teil unseres starken Umweltbündnisses. Gemeinsam mit ca. 220 Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und der Landesregierung arbeitet die Umweltallianz mit ihren Partnern an einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen - nur gemeinsam kann Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umgesetzt werden! Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde 1999 als freiwillige Vereinbarung zur Förderung einer umweltgerechten Wirtschaftsentwicklung zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft geschlossen. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Umweltschutzleistungen sollen deutlichere Anerkennung erfahren und damit stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Die Umweltallianz versteht sich in erster Linie als Plattform für den Erfahrungsaustausch der Allianzmitglieder untereinander sowie für die Vermittlung von Informationen mit Bezug zum Umweltschutz. So finden vermehrt Workshops, „Unternehmensstammtische“ usw. statt, um den Mitgliedern der Umweltallianz die Möglichkeit zu bieten, von den Erfahrungen und dem Wissen Anderer zu profitieren. Derzeit nehmen 221 Unternehmen und Institutionen an der Umweltallianz teil. Die Struktur der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist anhand der folgenden Akteure aufgebaut: Geschäftsstellen der Umweltallianz Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Mitglieder der Umweltallianz Botschafter der Umweltallianz Unterzeichner der Umweltallianz Wenn Sie Informationen zur Mitgliedschaft benötigen oder bereits den Entschluss gefasst haben, Mitglied zu werden, dann steht Ihnen die Geschäftsstelle der Umweltallianz gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter umweltallianz(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de oder +49 345 5704 376/377. Die Geschäftsstelle der Umweltallianz befindet sich im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Dort liegen u.a. die folgenden Aufgaben: Beratung von Unternehmen und Wirtschaftseinrichtungen bei der Antragstellung Durchführung des Teilnahmeverfahrens Entscheidung zur Aufnahme in die Umweltallianz Durchführung von Projekten der Umweltallianz (z. B. Preis der Umweltallianz) Erarbeitung fachlicher Beiträge zu Branchengesprächen und branchenspezifischen Vereinbarungen Reporting zum Teilnahmeverfahren gegenüber dem MWU Unterstützung des MWU bei der Vorbereitung und Durchführung der Beiratssitzungen „Umwelt und Wirtschaft“ Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Aktualisierung bzw. weiteren Präzisierung der Teilnahmekriterien für den Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Des Weiteren ist eine Geschäftsstelle des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft“ im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) angesiedelt, die für die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der Umweltallianz zuständig ist. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenfrei. Maßnahmen/Leistungen, die für eine Allianzteilnahme berücksichtigt werden können, finden Sie in unserem Kriterienkatalog. Die hier enthaltenen Möglichkeiten zeigen, dass auch Ihr(e) Unternehmen/Institution angesichts der breiten Spanne von anrechenbaren Umweltschutzleistungen Mitglied der Umweltallianz werden kann. Lassen Sie sich von einigen Praxisbeispielen unserer Mitgliedsunternehmen für freiwillige Umweltschutzleistungen inspirieren. Eine Teilnahmeperiode der Allianzteilnahme umfasst drei Jahre, bei langjährigen Mitgliedern sechs Jahre. Die anerkannte(n) Maßnahme(n) wird/werden i. d. R. zunächst für diesen Zeitraum berücksichtigt. Handelt es sich bei der Leistung um eine „kontinuierliche Maßnahme“ kann diese natürlich länger oder auch dauerhaft (z. B. Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14001) Anerkennung finden. Ist dies nicht der Fall, ist im entsprechenden Turnus jeweils eine neue Umweltschutzleistung zu benennen. Anträge zur Teilnahme an der Umweltallianz sind bei der Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) mit Hilfe des Bewerbungsformulars schriftlich einzureichen. Die Bewerbung erfordert eine Beschreibung der freiwilligen Verpflichtungen zum Umweltschutz. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft kostenloser Zugang zum Umweltrechtsinformationssystem „ umwelt-online “ Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops der Umweltallianz zur Informationsvermittlung und zum Erfahrungsaustausch Möglichkeit zur Teilnahme an den Fachkolloquien des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Verwendung des Allianzlogos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Produktwerbung ausgeschlossen) Verleihung des mit Preisgeldern dotierten „Sonderpreises der Umweltallianz“ (dieser wird im Rahmen unseres landesweiten Unternehmerwettbewerbs, der im Zweijahresrhythmus in drei Preiskategorien ausgelobt wird (wobei eine Kategorie nur den Allianzmitgliedern vorbehalten bleibt), vergeben) Die 1999 als Bündnis zwischen Regierung und Wirtschaft gegründete Umweltallianz schreibt ihren Unternehmerwettbewerb im zweijährigen Rhythmus landesweit offen aus. Die Pokale und Preisgelder werden traditionell von den Mitgliedsunternehmen und Partnern der Umweltallianz Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Mehr Informationen zum Preis der Umweltallianz Die Umweltallianz führt regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für die Mitglieder und weitere interessierte Akteure durch. So finden Workshops mit Unternehmensbegehungen, Termine von Facharbeitsgruppen sowie Treffen der Umweltallianzmitglieder statt. Mehr Informationen zu Terminen und Veranstaltungen der Umweltallianz Seit 2018 werden Botschafter der Umweltallianz ernannt, die für die Umweltallianz Sachsen-Anhalt werben und dem Bündnis ein Gesicht geben. In 2018 wurde Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring aus Barleben zum ersten Botschafter ernannt. Herr Ostendorf überzeugte in besonderem Maße mit seinem Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung. In 2022 wurden zwei weitere Botschafter ernannt: Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer in Wulferstedt und Jörg Schulze von der Umweltvereinigung "Mitteldeutsches Kompetenznetzwerk Kreislaufwirtschaft e.V." in Halle (Saale). Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz
Die Richtlinie 92/43/EWG, aktuellste Fassung 2013/17/EU, (FFH-RL) eröffnet unter Artikel 6 Absatz 1 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit notwendige Maßnahmen zum Erhalt eines günstigen Erhaltungszustandes einer Art oder eines Lebensraumes auch in geeigneter Weise in einem Vertrag festlegen zu können. Die rechtliche Sicherung der Natura 2000 - Fledermausquartiere in Sachsen-Anhalt wurde nahezu einheitlich über vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und dem Eigentümer/den Eigentümern umgesetzt. Nur für zwei Fledermausquartiere erfolgte aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Schwarm-, Paarungs-, Winter- und Zwischenquartier (inklusive der vorkommenden Lebensraumtypen) die rechtliche Sicherung durch Verordnung zum Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB). In den vertraglichen Vereinbarungen und Verordnungen sind unter anderem die erforderlichen Maßnahmen festgelegt, die den dauerhaften Bestand der Population(en) in dem Quartier sichern sollen. Die hier veröffentlichten, anonymisierten Verträge sind nicht barrierefrei. Sollten einzelne Dokumente barrierefrei gewünscht sein, können diese im Landesamt für Umweltschutz bei Frau Wahl, Telefonnummer 0345/5704-160 oder E-Mail ines.wahl(a)lau.mwu.sachsen-anhalt.de , angefordert werden. Landescode Gebietsname Rechtliche Sicherung (PDF-Datei) FFH0146 „Fledermausquartier in der Kirche Branderoda“ Vereinbarung zum Schutz des „Fledermausquartiers in der Kirche Branderoda“ (2010) (3,5 MB) FFH0204 Fledermausquartier „Marktkirche Quedlinburg“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Marktkirche Quedlinburg“ (2013) (1,5 MB) FFH0205 Fledermausquartier „Kirche in Bülstringen“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Kirche in Bülstringen“ (2017) (3 MB) FFH0206 Fledermausquartier „Haldensleben Fledermausquartier Bornsche Str. 25“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Haldensleben, Fledermausquartier Bornsche Str.25“ (2017) (3,3 MB) FFH0207 Fledermausquartier „Silberkuhle bei Bodendorf“ Einzelanordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (2017) (3,2 MB) FFH0208 Fledermausquartier „Zisterne Weferlingen“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Zisterne Weferlingen“ (2017) (3,1 MB) FFH0209 Fledermausquartier „Kloster in Remkersleben“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers „Kloster in Remkersleben“ (Teil Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius Wanzleben (2017) (3,2 MB); Teil Führer Immobilien GbR (2018) (2,7 MB)) FFH0210 Fledermausquartier „Rathaus Sangerhausen“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers „Rathaus Sangerhausen“ (2018) (3,3 MB) FFH0211 Fledermausquartier „Forsthaus Mullberg“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Forsthaus Mullberg“ ( Teil Eigentümer (2010) (5,8 MB); Teil Landesforstbetrieb (2010) (6,7 MB)) FFH0212 Fledermausquartier „Kirche Nebra“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Kirche Nebra“ (2017) (3 MB) FFH0213 Fledermausquartier „Wasserschloß in Sankt Ulrich“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Wasserschloß in Sankt Ulrich" (2003) (2,3 MB) FFH0214 Fledermausquartier „Kirche Großjena“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Kirche Großjena“ (2010) (2,5 MB) FFH0215 Fledermausquartier „Eckartsberga Weinkeller Marienthal, Dorfstr. 11“ Gestattungsvertrag für das Flächennaturdenkmal „Geschütztes Fledermausquartier im Kellergewölbe des Schlosses Marienthal“ (2002) (123 KB) FFH0216 Fledermausquartier „Burg Saaleck“ Vereinbarung zum Schutz von Fledermausquartieren zwischen der Stadt Naumburg und dem Burgenlandkreis (2018) (2,7 MB) FFH0217 Fledermausquartier „Kirche Muldenstein“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Kirche Muldenstein" (2010) (1,9 MB) FFH0218 Fledermausquartier „Alte Schule in Ahlsdorf“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Alte Schule in Ahlsdorf" (2014) (2,5 MB) FFH0220 Bielsteintunnel bei Hüttenrode geschützter Landschaftsbestandteil „Bielsteintunnel bei Hüttenrode“ (3,8 MB) FFH0221 Fledermausquartier "Hermannshöhle" Vertrag zum Schutz von Fledermausquartieren: "Hermannshöhle Rübeland" (2013) (3,1 MB) FFH0223 Fledermausquartier „Eiskeller in Klötze“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Eiskeller in Klötze" (2010) (3,1 MB) FFH0224 Pinge Weißer Stahlberg Rübeland geschützter Landschaftsbestandteil „Pinge Weißer Stahlberg“ (4,4 MB) FFH0225 Fledermausquartier „Keller Schloßruine Zerbst“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Keller Schloßruine Zerbst" (2010) (3,9 MB) FFH0227 Fledermausquartier „Kalkstollen im Weidatal bei Schraplau“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Kalkstollen im Weidatal bei Schraplau" (Teil Saalekreis (2010) (2,7 MB); Teil Mansfeld- Südharz (2017) (3,5 MB)) FFH0228 Fledermausquartier „Ölbergstollen bei Wangen“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Ölbergstollen bei Wangen" (2011) (2,9 MB) FFH0229 Fledermausquartier „Bunker bei der Halde Pfännerhall“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Bunker bei der Halde Pfännerhall" (2010) (2,7 MB) FFH0230 Fledermausquartier „Brauereikeller Gardelegen“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Brauereikeller Gardelegen" (2011) (4,5 MB) FFH0255 Fledermausquartier „Eckartsberga Keller Gartenstraße“ Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers "Eckartsberga Keller Gartenstraße" (2010) (2,5 MB) FFH0282 „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ Vereinbarung zur Sicherung des Fledermausquartieres „Bunker Dornberg“ (2018) (3 MB) Quelle der PDF-Dokumente: https://www.natura2000-lsa.de/rechtliche-sicherung/weitere-natura-2000-gebiete/ Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 26.06.2020
Charta für das Berliner Stadtgrün Die Charta für das Berliner Stadtgrün ist eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die sich der qualitativen und quantitativen Sicherung und Förderung des Berliner Stadtgrüns in all seinen Facetten widmet. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Berlins Biologische Vielfalt Das ausgezeichnete Potential Berlins als grüne Metropole ist Chance und Auftrag gleichermaßen. Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensräume, Ökosysteme, Tier- und Pflanzenarten und deren genetische Ressourcen im Einklang mit der Fortentwicklung der Stadt zu erhalten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Landschaftsplanung Auf der Basis der Landschaftsplanung wird die Entwicklung, der Schutz und die Pflege von Natur und Landschaft bestimmt. Die Landschaftsplanung liefert auf verschiedenen Planungsebenen grundlegende Informationen und Aussagen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele und Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: SenUVK Stadtgrün Informationen zu Parks, Grünanlagen, Stadtplätzen, Kinderspielplätzen, Stadtbäumen, Kleingärten, Friedhöfen und Ehrengräbern sowie zur Geschichte des Berliner Stadtgrüns sind hier abrufbar. Weitere Informationen Bild: Bruno D´Amicis Naturschutz Die Oberste Naturschutzbehörde bietet hier vielfältige Informationen zu Themen wie NATURA 2000, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotop- und Baumschutz. Die Arbeit des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und des Sachverständigenbeirats wird vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Jagd und Wildtiere Zahlreiche Wildtiere sind in Berlin heimisch. Hier werden deren Lebensweisen vorgestellt und Ratschläge zum Umgang gegeben. Manchmal kann eine Bejagung notwendig werden. Dazu findet man Informationen zur Jagdausübung ebenso wie Verhaltenshinweise bei Wildunfällen. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Berliner Forsten Die Mitarbeitenden der Berliner Forsten kümmern sich um die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen, die sich aus der Verantwortung für unsere Wälder ergeben. Die Berliner Forsten bieten hier zahlreiche Informationen zu Themen wie Freizeit und Erholung im Wald, Waldzustand und Waldwirtschaft. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung über den Umgang mit Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern. Das Pflanzenschutzamt Berlin bietet u. a. zu folgenden Themen Informationen: Kontrolle der Pflanzengesundheit, Untersuchungen zu Schaderregern, Überwachung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, Hinweise für Gartenbau, Merkblätter, Fortbildungen. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischereiamt Berlin Das Fischereiamt wahrt die Fischereirechte Berlins einschließlich der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht und fördert die Berufs- und Angelfischerei und die Fischzucht. Es bietet Informationen über Fischereischein, Anglerprüfung, Angelkarten und Fischarten in Berlin. Weitere Informationen
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