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Wissenschaftliches Gutachten und Fachtagung: 'Umweltbezogene Selbstverpflichtung der Wirtschaft - Chancen und Grenzen fuer Umwelt, Unternehmen und Umweltpolitik

Begleitung der Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur CO2-Reduktion - Teil I: Optimierung der Energieversorgung im Geschäftsbereich des BMU

Strategie Stadtlandschaft Berlin

Berlin ist wie kaum eine andere Metropole von städtischem Grün geprägt. Frei- und Grünräume machen einen großen Teil der Landesfläche aus und tragen maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität der Hauptstadt bei. In einer wachsenden Stadt gilt es, diese grüne Substanz zu sichern und wo möglich auszubauen. Diesem Ziel stellt sich Berlin mit einem umfassenden Instrumentarium an Planungen und Strategien. Eine wesentliche Säule in diesem Gefüge ist die “Strategie Stadtlandschaft”, die der Berliner Senat im Jahr 2011 beschlossen hat. Die Strategie Stadtlandschaft dient als übergeordnetes, langfristiges Leitbild zur Entwicklung der Berliner Frei- und Grünräume in der wachsenden Stadt. Es betrachtet die Stadt als ein ganzheitliches System, in dem urbane und natürliche Räume miteinander verbunden sind. Diese Strategie liefert die strategische Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung, die biologische Vielfalt, Klimaanpassung und soziokulturelle Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt. Das Leitbild umfasst drei zentrale Themen: Schöne Stadt, Urbane Natur und Produktive Landschaft. Diese drei Felder verbinden ästhetische Qualität, Biodiversität und konkrete Nutzungen von Freiräumen miteinander und bilden so den gemeinsamen Orientierungsrahmen für Planung, Entwicklung und Rahmensetzungen für die fachgerechte Pflege öffentlicher Grünanlagen. Die “Strategie Stadtlandschaft” und die “Charta für das Berliner Stadtgrün” sind zwei zentrale, sich ergänzende Instrumente, die Berlins grüne Zukunft sichern sollen. Die 2011 vom Senat beschlossene Strategie Stadtlandschaft ist ein übergeordnetes, langfristiges Leitbild zur Entwicklung der Potentiale der Grün- und Freiräume in der wachsenden Stadt, indem sie urbane und natürliche Räume ganzheitlich betrachtet (“natürlich urban produktiv”). Sie liefert die konzeptionelle Grundlage für nachfolgende Planungen und Projekte. Aufbauend auf dieser Strategie und weiteren Planwerken und Programmen (z.B. das Landschaftsprogramm , Stadtentwicklungsplan Klima , Strategie Biologische Vielfalt) wurde die Charta für das Berliner Stadtgrün als eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin 2020 verabschiedet. Die Charta ist auf Dauer angelegt und soll den Schutz des Stadtgrüns angesichts von wachsendem Flächenkonkurrenzen dauerhaft politisch verankern. Sie wird durch ein Handlungsprogramm ergänzt, das die in der Charta formulierten Ziele in konkrete, messbare Maßnahmen und Projekte für einen definierten Zeitraum übersetzt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Strategie Stadtlandschaft liefert die Vision, die Charta für das Berliner Stadtgrün die dauerhafte politische Verpflichtung und das Handlungsprogramm die konkrete Umsetzung, um Berlins Frei- und Grünflächen nachhaltig zu sichern, zu pflegen und weiter zu entwickeln.

Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der Hobbyfischerei 2021

Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."

Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der gewerblichen Fischerei (2021)

Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen

Fair gehandelte Produkte in Kantinen, bei Veranstaltungen und Sitzungen der Ministerien und der Staatskanzlei

1. Der Ministerrat beschließt die Selbstverpflichtung der Landesregierung, in den Ministerien und der Staatskanzlei ab dem 1. Juni 2022 Kaffee und Tee aus fairem Handel und ökologischem Anbau in den Kantinen sowie bei eigenen Sitzungen und Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei anzubieten. Zucker soll aus ökologischem Anbau möglichst aus Europa kommen, bei Importprodukten aus Entwicklungsländern (nach OECD-DAC-Liste) zusätzlich aus fairem Handel. 2. Der Ministerrat beschließt eine Bevorzugung von Kaffee aus regionalen Röstereien beziehungsweise dem Herkunftsland Ruanda, soweit möglich, zu empfehlen. Der Ministerrat beschließt die Möglichkeit einer Abweichung vom Grundsatz einer fairen und ökologischen Beschaffung, soweit bestehende Liefer- oder Pachtverträge dem entgegenstehen, ebenso bei Veranstaltungen in nicht- landeseigenen Räumen, bei denen verpflichtende Bindungen an bestimmte Lieferanten bestehen, die die betreffenden Anforderungen nicht erfüllen. In diesen Fällen ist darauf zu achten, den Anforderungen an eine faire und ökologische Beschaffung so weit wie möglich zu genügen. 3. Der Ministerrat empfiehlt, bei Sitzungen und Veranstaltungen mit geeigneten Maßnahmen (Aufsteller, Servietten, etc.) darauf hinzuweisen, dass Produkte aus ökologischem Anbau beziehungsweise fairem Handel verwendet werden. 4. Der Ministerrat beschließt zudem, dass bei Veranstaltungen und Sitzungen in landeseigenen Räumen Umverpackungen aus Plastik möglichst vermieden werden sollen. Dies gilt, so weit umsetzbar, auch für Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei in nicht-landeseigenen Räumen. 5. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei und die Ministerien, bestehende Lieferverträge schnellstmöglich anzupassen und nur dann zu verlängern, wenn die genannten Anforderung en eingehalten werden können.

Untersuchung des EU Nachhaltigkeitssystems für Biokraftstoffe

Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)

Begleitung der Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur CO2-Reduktion - Teil II

Vernetzte Vielfalt an der Schatzküste - Vorpommersche Boddenlandschaft und Rostocker Heide (Hotspot 29), Teilprojekt: Nachhaltige Landnutzungsformen

WWF Climate Savers Programm - Reduzierung von Emissionen durch das WWF Climate Savers Programm

Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/

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