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Die Lokale Agenda 21 im Kontext der Steuerungsinstrumente auf kommunaler Ebene

Das Projekt "Die Lokale Agenda 21 im Kontext der Steuerungsinstrumente auf kommunaler Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Aufgabe des Bundes ist es, unter Beruecksichtigung der grundgesetzlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen den Lokalen Agenda 21-Prozess durch Informations- und Beratungsangebote zu unterstuetzen und zu forcieren (siehe u.a. Erklaerung BMU - kommerzielle Spitzenverbaende, 1997; BMU-Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms, 1998; UMK-Beschluss, 1998; Koalitionsvereinbarung, 1998). Um eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung einzuleiten, stehen den Kommunen verschiedene (bewaehrte und neue) Planungs- und Steuerungsinstrumente zur Verfuegung (z.B. raum- und umweltbezogene Plaene), (Plan-)UVP, Qualitaetszielkonzepte, Kommunales Oeko-Audit, Umweltbilanzen). Ihre Anwendung erfolgt weitgehend unabhaengig voneinander entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung. Ziel muss es jedoch sein, durch Abstimmung der Instrumente zu Synergieeffekten und damit Effizienzsteigerungen fuer eine nachhaltige Entwicklung zu gelangen. Der integrative Rahmen der Lokalen Agenda 21 sollte hierzu einen Beitrag leisten. Ziel des FuE-Vorhabens ist, ausgewaehlte kommunale Planungs- und Steuerungsinstrumente vergleichend zu analysieren (u.a. Grenzen und Moeglichkeiten einer praxisorientierten Anwendung aufzuzeigen) und darauf aufbauend Hinweise zur Systematisierung und Harmonisierung zu geben. Die besondere Rolle der Lokalen Agenda 21 ist herauszuarbeiten. Fallbeispiele sind zur Veranschaulichung einzubeziehen.

Entwicklung von Indikatoren zur Zielkonkretisierung und Erfolgskontrolle im Rahmen der Lokalen Agenda 21

Das Projekt "Entwicklung von Indikatoren zur Zielkonkretisierung und Erfolgskontrolle im Rahmen der Lokalen Agenda 21" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von B.A.U.M. Consult GmbH durchgeführt. Aufgabe des Bundes ist es, unter Beruecksichtigung der grundgesetzlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen den Lokalen Agenda 21-Prozess durch Informations- und Beratungsangebote zu unterstuetzen und zu forcieren (siehe u.a. Erklaerung BMU - kommerzielle Spitzenverbaende, 1997; Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms, 1998; UMK-Beschluss, 1998; Koalitionsvereinbarung, 1998). Sowohl bei der Zielkonkretisierung als auch bei der Erfolgskontrolle einer Lokalen Agenda 21 spielt die Aufstellung und Anwendung von Indikatoren einer nachhaltigen Entwicklung eine zentrale Rolle (siehe Handbuch 'Lokale Agenda 21' S. 144, Hrsg.: BMU/UBA, vorgelegt von: ICLEI. Gefragt sind Indikatoren, die neben der oekologischen auch die soziale und oekonomische Situation sowie deren Vernetzung abbilden, darueber hinaus politisch-institutionelle Aspekte beruecksichtigen. Derart integrative Indikatorensysteme zur nachhaltigen Kommunalentwicklung liegen bisher nur vereinzelt und/oder nur in Ansaetzen vor. Von einer rahmensetzenden Harmonisierung ist man jedoch noch weit entfernt. Ziel des FuE-Vorhaben ist, vorliegende Ansaetze (Methoden, Fallbeispiele) hinsichtlich ihrer Leistungsfaehigkeit und Praktikabilitaet zu beschreiben und zu bewerten. Die Mitwirkung der Buergerinnen und Buerger sowie oertlicher Initiativen und Gruppen am Lokalen Agenda 21-Prozess ist als wichtige Bedingung zu beachten. Nationale und internationale Aktivitaeten sind einzubeziehen und hinsichtlich ihrer Verknuepfung mit der kommunalen Handlungsebene zu analysieren. Darauf aufbauend sollen Vorschlaege fuer rahmensetzende kommunale Nachhaltigkeitsindikatoren gegeben werden (Indikatorenset).

Landesplanerischer Planungsschaden

Das Projekt "Landesplanerischer Planungsschaden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen verlagert sich der Streitschwerpunkt zwischen verschiedenen Hoheitsträgern zunehmend von der Frage nach der Kompetenz- und Zuständigkeitsabgrenzung zu der Frage, wer für die vorzunehmenden Maßnahmen die Kosten trägt. Dieser Aspekt wird insbesondere für die Kommunen von immer größerer Bedeutung, da sie trotz ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie auf andere kommunale und überörtliche Nutzungsinteressen Rücksicht zu nehmen haben. Eine zentrale Pflicht der Gemeinden im Verhältnis zur überörtlichen Planung hat dabei in Paragraph 1 Abs.4 BauGB ihren normativen Niederschlag gefunden. Nach dieser Vorschrift sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Eine ausdrückliche Regelung, wer die Kosten der dadurch erforderlichen Maßnahmen trägt, enthält das Baugesetzbuch dabei allerdings nicht. Vor diesem Hintergrund wird schnell ersichtlich, dass die Kommunen - insbesondere anlässlich der gegenwärtigen Haushaltslagen - ein großes Interesse daran haben, Wege und Möglichkeiten zu finden, sich dieser in Folge der Anpassungspflicht entstehenden finanziellen Belastungen zu entledigen. Die Verfasserin beschäftigt sich damit, ob und wenn ja von wem die Kommunen die ihnen durch die Anpassungspflicht erwachsenen Kosten ersetzt verlangen können. Ein erster Schwerpunkt der Arbeit stellt dabei die Erörterung der in einigen Landesplanungsgesetzen enthaltenen Ausgleichsregelungen dar. Im Anschluss wird untersucht, ob sich ein Kostenerstattungsanspruch der Gemeinden aus der Anwendung von bundesrechtlichen Normen, der Verfassung und/oder aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen herleiten lässt.

Verfahrensrechtliche Besonderheiten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie unter Beruecksichtigung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und deren Schutz

Das Projekt "Verfahrensrechtliche Besonderheiten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie unter Beruecksichtigung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und deren Schutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mutius durchgeführt. Greift das Verfahren zur Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten in die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden ein?; Besonderheiten des Verfahrens; Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht.

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