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NSG -Sprockfitz-

Größe ca. 27,8 ha, See mit stark wechselnden Wasserständen und Erlen- Weiden- Ufervegetation. Bei sinkenden Wasserständen treten Uferstreifen mit spezifischer Vegetation hervor. Oberirdisch abflussloser See. Er zeichnet sich durch erhebliche episodische Wasserspiegelschwankungen aus. Die Vegetation der zeitweise trockenfallenden Uferstreifen enthält eine Reihe von außerordentlich seltenen Pflanzenarten.

NSG -Stauchendmoräne- bei Remplin

Grösse ca. 150 ha, Aufgrund der Bodenverhältnisse und den lokalklimatischen Bedingungen treten auf der Geländekuppe des Naturschutzgebietes eine Reihe seltener, wärmeliebender und anspruchsvoller Pflanzenarten auf. Ziel ist die Erhaltung des ungewöhnlich reichhaltigen Mosaiks unterschiedlicher Pflanzengesellschaften mit zahlreichen seltenen und schutzbedürftigen Arten, insbesondere Orchideen.

NSG -Beseritzer Torfwiesen-

Grösse ca. 20 ha, Vorkommen seltener Pflanzenarten (Geozialrelikte). Geomorphologisch eingebettet in das Gletscherzungental des Kleinen Landgrabens. Das Gebiet ist altes Torfstichgelände, so daß die Pflanzenwelt der kalkreichen Niedermoore anzutreffen ist.

Moore 2015

Karte 01.19.1 Moorgebiete und Bodentypen Aktuell sind etwa 740 ha Moorböden in Berlin zu finden, die sich hauptsächlich in den weniger dicht besiedelten und bebauten Randbezirken befinden. Insgesamt wurden 76 Moorstandorte ausgewiesen. Ein Großteil der Standorte liegt im Urstromtal in den Niederungsbereichen, wie etwa die Moore im Bezirk Köpenick (z. B. Gosener Wiesen). Außerdem befinden sich weitere bedeutende Moorflächen im Tegeler Fließtal sowie im NSG Lietzengrabenniederung/Bogenseekette, im Grunewald (z. B. Teufelsfenn) und in Teilen Spandaus (z.B. Großer und Kleiner Rohrpfuhl). Die Moorflächengrößen der einzelnen kartierten Standorte unterscheiden sich deutlich. Die größte zusammenhängende Moorfläche in Berlin wird von den Gosener Wiesen mit mehr als 200 ha Fläche eingenommen. Im Gegensatz dazu nehmen die Moorflächen im Gebiet „Kleines Fenn“ und „Kleines Luch“ in Schmöckwitz zusammen nur etwa 0,3 ha Fläche ein. Auch in den Moormächtigkeiten existieren große Unterschiede zwischen einzelnen Moorgebieten. Die geringste maximale Mächtigkeit wurde mit 0,7 m kartiert („Moor am Plumpengraben“). Die größte maximale Moormächtigkeit mit 12,60 m wurde im Zentrum der Kleinen Pelzlaake erbohrt. Etwa 600 ha der kartierten Moorflächen fällt in die Bodenabteilung der „echten“ Moore nach bodenkundlicher Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005, Tabelle 1). Der Rest wird hauptsächlich von begrabenen Moorböden eingenommen, deren ehemals oberflächlich anstehende Torfe durch anthropogene Aufträge überdeckt wurden. Dies geht häufig mit einsetzender Mineralbodenbildung (z. B. Gley über Niedermoor) einher, wie beispielsweise im randlichen Erpetal. Aufgrund gestiegener Wasserstände, teilweise auch durch Moorsackung verursacht, kam es vielfach zu erneut einsetzender Torfbildung, wie z. B. auf der Meiereiwiese/Pfaueninsel. Ein kleiner Teil der kartierten Moorflächen gehört zur Klasse der überstauten, subhydrischen Böden mit aktueller organischer Muddebildung über Torf. Die Hälfte der kartierten echten Moorböden besteht bodenkundlich aus sog. „Normtypen“, die flurnahe Wasserstände besitzen und aktuell keiner dauerhaften Entwässerung ausgesetzt sind (Tabelle 2). Beispiele für Moorböden mit derzeit flurnahen Wasserständen findet man z. B. in weiten Teilen des Tegeler Fließ oder auf dem Schmöckwitzer Werder. Viele dieser Moorflächen enthalten reliktische Vererdungserscheinungen in ihren Oberbodenhorizonten, die auf deutlich niedrigere vergangene Moorwasserstände, z. B. infolge stärkerer Entwässerung, hindeuten. Demgegenüber besteht die andere Hälfte der Berliner Moorbodenflächen aus aktuell entwässerten und degradierten Mooren, die einen erst vor kurzer Zeit entstandenen (rezenten) Vererdungshorizont an der Oberfläche von 1 dm und mehr aufweisen. Die Moore, die am stärksten degradiert und entwässert sind, liegen hauptsächlich im westlichen Grunewald. Aufgrund Ihrer Lage im Absenktrichter der Grundwasserförderung für die Trinkwassergewinnung befinden sich die lokalen Moorwasserspiegel hier vor allem in den Randbereichen oft mehr als 1 m unter der heutigen Mooroberfläche. Über die Moorboden(-sub)-typen ist eine erste Einschätzung des ökologischen Moor- und Bodenzustandes möglich. Prinzipiell entsprechen die „Normtypen“ (Tab. 1) dem Zielzustand und die entwässerten Erd- und Mulmmoore zeigen Degeneration bzw. Handlungsbedarf an. Die „Normtypen“ bieten den Menschen wertvolle Ökosystemleistungen, während entwässerte Moorböden nicht nur weniger „leistungsfähig“ sind, sie sind als Quellen von Treibhausgasen (Kohlendioxid) oder Nährstoffen (z. B. Nitrat; Sulfat) sogar eine Umweltbelastung und schädigen das Klima sowie Grundwasser und Gewässer. Für eine differenzierte Beurteilung von verschiedenen Ökosystemleistungen reicht die Ebene der Boden(-sub)-typen nicht mehr aus und es müssen weitere Parameter herangezogen werden. Eine Niedermoor (Normtyp) kann z. B. durch frühere Entwässerungsphasen tiefgreifend vererdet und eutrophiert sein. Obwohl es heute flurnahe Wasserstände zeigt, hat es an ökologischem Wert verloren, da seltene eutrophierungsempfindliche Pflanzenarten irreversibel verdrängt wurden. Karte 01.19.2 Kohlenstoffvorräte der Moore Die gespeicherte C-Menge, die für die untersuchten Moorböden berechnet wurde, beträgt über 1 Mio. Tonnen. Damit haben die Berliner Moore während des gesamten Holozäns der Atmosphäre mehr als 4 Mio. Tonnen CO 2 entzogen und so zur globalen Abkühlung beigetragen (Holden 2005). Die Größe der C-Pools und damit die entzogenen CO 2 -Mengen der Berliner Moorböden schwanken stark und hängen einerseits von der jeweiligen Moorflächengröße und der -mächtigkeit, andererseits von den chemisch-physikalischen Bodeneigenschaften ab. Es ist bemerkenswert, dass die Kohlenstoffvorräte der untersuchten Moore mit einem Flächenanteil von 0,8 % somit ein Fünftel der gesamten Kohlenstoffvorräte in den Böden Berlins ausmachen. Die für alle Berliner Böden aus der Karte Kohlenstoffvorräte 01.06.6 ermittelten Kohlenstoffvorräte von ca. 5 Mio. t C zeigen zumindest diese Größenordnung, wurden aber mit einer anderen, wesentlich ungenaueren Methode nur überschlägig ermittelt. In den Moorböden der Gosener Wiesen ist aufgrund der großen Fläche der größte C-Pool mit über 150.000 t (entspr. 559.000 t CO 2 ) gespeichert. Durch ihre vergleichsweise geringen Moormächtigkeiten liegen die relativen Speichermengen hier aber mit weniger als 800 t/ha eher im unteren Bereich der Berliner Moorböden. Die flächeneffektivste C-Speicherung findet man in den mächtigen Moorböden der Kleinen Pelzlaake. Hier wurde eine maximale C-Speichermenge von mehr als 6.000 t/ha im Moorzentrum errechnet. Die durchschnittliche C-Speicherleistung in der kleinen Pelzlaake liegt bei über 3.700 t/ha. Daneben existieren weitere bedeutende C-Pools in Moorböden, z. B. in den Mooren des Tegeler Fließ.

Die Moose Baden-Württembergs (Band 3)

Das Projekt "Die Moose Baden-Württembergs (Band 3)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart, Abteilung Botanik durchgeführt. Umfassende Darstellung aller in Baden-Württemberg bekannten Laub-, Leber- und Hornmoose (ca. 840 Arten, dies entspricht etwa 83 Prozent aller in Deutschland bekannten Arten) in Wort und Bild. Abfassung von Texten zu jeder Art mit Morphologie; Ökologie; Verbreitung; Bestand, Gefährdung und Schutz unter Auswertung der Literatur und aller zugänglichen Unterlagen. Kritische Durchsicht aller verfügbaren Belege. Geländearbeiten für die Vervollständigung der Kartierung. Untersuchungen zur Ökologie und Soziologie, Klärung von Gefährdungsursachen. Bioindikation: Auflistung aller Epiphyten und Wassermoose abgestuft nach Empfindlichkeit. Moose als Indikatoren für Klimaveränderungen. Band 1 (2000) enthält einen allgemeinen Teil sowie die Klaffmoose und die gipfelfrüchtigen Laubmoose. Band 2 (2001) enthält die gipfelfrüchtigen Laubmoose Teil II und die seitenfrüchtigen Laubmoose. Band 3 wird voraussichtlich im Jahr 2004 erscheinen und die Torf-, Leber- und Hornmoose behandeln.

Schutz und Entwicklung des Benninger Rieds

Das Projekt "Schutz und Entwicklung des Benninger Rieds" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen durchgeführt. The goal is to preserve and improve the core zones as an ecologically valuable calcareous fen, and to create humid meadows in the surroundings by rehumidification. However, the hydrological measures required first need to be examined through a detailed hydrological survey as to their possible impact on the nearby built-up areas; their implementation can only take place, after consultation with the Commission and appropriate authorities, during the second stage of the project. Presumably these measures will entail reduction of the outflow of streams and ditches and the filling of drainage systems. The purchase or lease of about 42 hectares in the core zone and surroundings and intensive information of the residents affected, are a necessary precondition. Furthermore, it is planned to remove non-indigenous trees, in particulars firs, from the core zone. Public relations work to raise awareness among the local community and visitors of the value of this forgotten site, will also be carried out. There is a little corner of forgotten nature, right next to built-up areas, between the towns of Benningen and Memmingen, dubbed the Benninger Ried. It is a 22 hectare calcareous fen and petrifying springs complex with expanses of water where groundwater reaches the surface, containing rare plants such as Armeria purpurea, which occurs nowhere else in the world, and Apium repens. Around the core zone that areas not built up are occupied by extensively and intensively used pastures. Because of changes in the quality and percolation volume of the groundwater, considerable alternations to the vegetation have occured over the past decades. Open springs have become overgrown, natural succession toward bushes is taking hold. Reasons for this are primarily the development of housing estates, which means that the site's core is no longer hydrologically connected to its surroundings, and intensive agricultural use.

Wiesen, arides Grasland und Quellen im unteren Isartal

Das Projekt "Wiesen, arides Grasland und Quellen im unteren Isartal" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen durchgeführt. The lower reaches of the Isar River, near Dingolfing, still have surprises to offer. In spite of massive interventions in the past such as regulation of the Isar, gravel quarrying, clearance of floodplain forest and ploughing of oligotrophic grassland, a mosaic of ecologically valuable pockets is hanging on. Petrifying springs have built up walls of calc-tufa on the eastern slopes of the Isar valley; Festuco-Brometalia dry grassland on calcareous substrate, with remarkable orchids, occur on the alluvial sediments away from the Isar; while alder-ash copses and 'Brennen' (mounds covered in dry grassland, typical for alpine river-valleys) are found in the floodplain forest along the river itself. Yet all these belong to habitat types threatened with extinction throughout Europe. The most valuable pockets are currently protected against direct destruction by their designation under nature protection law, but this does not mean that the creeping loss of species and habitats through abandonment of traditional land use, lowering of groundwater levels and continuous nutrient inputs from adjoining arable land, has been stopped. Moreover, the small size and fragmentation of the habitat pockets encourages the disappearance of subpopulations. From the above it is clear urgent action is needed to conserve these habitats mosaics along the Isar. Work did not begin in earnest until 1993, and LIFE is to provide the impetus to really get things going, especially as the district is in the final stages of a rural land ownership consolidation process (Flurbereinigung). The most important goal is to improve and expand the dry grasslands from 10 to 20 hectares, whilst simultaneously interlinking isolated patches by cutting trees, removing the topsoil and leaching nutrients from agricultural land, together with the establishment of buffer zones. Furthermore, some sections of forest will be taken out of use to alleviate the shortage of old and dead wood. Physical barriers to the seepage of chemicals from arable land will be built and former gravel pits will be engineered to create Cladium mariscus habitats. All these measures imply the purchase or lease of privately-owned land and here the rural land consolidation process might be used to advantage. Purchase - the backbone of the project - will be accompanied by management planning, longterm biological observations and public information work.

Fortschreibung der Roten Listen gefährdeter Tiere und Pflanzen, Phase I

Das Projekt "Fortschreibung der Roten Listen gefährdeter Tiere und Pflanzen, Phase I" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DELATTINIA, Naturforschende Gesellschaft des Saarlandes e.V. durchgeführt.

Planungshinweise zum Bodenschutz 2005

Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich bei Gerstenberg et al. 2007): Archivböden und Böden, die Standorte für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften darstellen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Belastungen (z. B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs- und Filter- und Pufferfunktion aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden 4 Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in vier Bodenschutzkategorien differenziert: Tabu (Unzulässigkeitsbereich), Vorrang 1 (Besonders schutzwürdige Böden), Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) und Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden). Der Begriff „Vorrang“ bezieht sich zunächst auf das Fachgebiet des Bodenschutzes und ist hier nicht zu verwechseln mit dem Vorrangbegriff der (zwischen den Belangen abgewogenen) Raumordnung. Da der Betrachtungsgegenstand die gesamte Fläche des Landes Berlins umfasst, soll mit dem Begriff „Vorrang“ die Bedeutung einer Fläche im Berliner Maßstab aus Sicht des Bodenschutzes ausgewiesen werden. Die nicht ausgewiesene Stadtfläche zählt zum „Unerheblichkeitsbereich“. Wie bei allen Umweltatlaskarten des Bereiches Boden (Ausnahme Versiegelung) beziehen sich die dargesteltlen Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmass der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Versiegelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Tabu (Unzulässigkeitsbereich) Die Tabuflächen leiten sich ab aus hohen Bewertungen für die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und/oder für die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Die Kategorie wird mit Blick auf mögliche Planungen als Unzulässigkeitsbereich bezeichnet, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (SMETTAN & LITZ 2006). Daher können hier Projekte oder Vorhaben, die mit Eingriffen in den Boden verbunden sind, aus Sicht des Bodenschutzes grundsätzlich keine Zulässigkeit erlangen. Der Terminus „Tabu“ hat keine (planungs-) rechtliche Dimension, sondern soll die besondere Bedeutung dieser Flächen aus fachlicher Sicht des Bodenschutzes unterstreichen. Vorrang 1 (Besonders schützwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 1 leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „ Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften “ und gleichfalls die „ Archivfunktion für die Naturgeschichte “ sind mittel, oder die Ertragsfunktion für Kulturpflanzen ist hoch, oder die „ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt “ und gleichfalls die „ Puffer- und Filterfunktion “ sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw.und Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Vorrang 1“ sollten aus Bodenschutzsicht Eingriffe prioritär vermieden werden. Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 2 leitet sich ab aus hoher Bewertung für die „ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt “ oder für die „ Puffer- und Filterfunktion “. Die Abschwächung des Schutzstatus zum Vorrang 1 ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es reicht, dass nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet wird. Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 3 leitet sich ab aus mittleren Bewertungen für die „ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt “ und gleichzeitig für die „ Puffer- und Filterfunktion “. Die Klasse mit der schwächsten Schutzkategorie stellt den größten Flächenteil unter den Schutzkategorien (vgl. Abb. 5). Unerheblichkeitsbereich (Böden ohne besondere Anforderungen) Die restlichen Böden (27.273 ha) werden in einer eigenen Kategorie „Böden ohne besondere Anforderungen an den Bodenschutz“ dargestellt. Im Unerheblichkeitsbereich gelten die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ 1998, BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG 1999, BERLINER BODENSCHUTZGESETZ 2004, BAUGB 2004). Hinweise zur Umsetzung in der Planungspraxis Die Planungshinweise sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenanzeige für die Karte über den FIS-Broker in Tabellenform verfügbar. Die gewählten Termini wie Vermeidung, Ausgleich, Unzulässigkeit sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen ( aus der Karte 01.12 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individiuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen: Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie und gibt den Grad der Schutzwürdigkeit aus Bodenschutzsicht an. Zeile 2 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu „Methoden Punkt 1“). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 3 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 4 beurteilt aus Bodenschutzsicht aufzustellende oder zu ändernde Bebauungspläne . Zeile 5 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Auf eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung wurde verzichtet, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders entschieden wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 6 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 7 enthält z.T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 8 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.

Planungshinweise zum Bodenschutz 2001

Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich bei Gerstenberg et al., 2007): Archivböden und Böden, die Standorte für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften darstellen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Bealstungen (z. B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs- und Filter- und Pufferfunktion aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden 4 Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in vier Bodenschutzkategorien differenziert: Tabu (Unzulässigkeitsbereich), Vorrang 1 (Besonders schutzwürdige Böden), Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) und Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden). Der Begriff „Vorrang“ bezieht sich zunächst auf das Fachgebiet des Bodenschutzes und ist hier nicht zu verwechseln mit dem Vorrangbegriff der (zwischen den Belangen abgewogenen) Raumordnung. Da der Betrachtungsgegenstand die gesamte Fläche des Landes Berlins umfasst, soll mit dem Begriff „Vorrang“ die Bedeutung einer Fläche im Berliner Maßstab aus Sicht des Bodenschutzes ausgewiesen werden. Die nicht ausgewiesene Stadtfläche zählt zum „Unerheblichkeitsbereich“. Wie bei allen Umweltatlaskarten des Bereiches Boden (Ausnahme Versiegelung) beziehen sich die dargesteltlen Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmass der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Verseigelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Tabu (Unzulässigkeitsbereich) Die Tabuflächen leiten sich ab aus hohen Bewertungen für die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und/oder für die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Die Kategorie wird mit Blick auf mögliche Planungen als Unzulässigkeitsbereich bezeichnet, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (SMETTAN & LITZ 2006). Daher können hier Projekte oder Vorhaben, die mit Eingriffen in den Boden verbunden sind, aus Sicht des Bodenschutzes grundsätzlich keine Zulässigkeit erlangen. Der Terminus „Tabu“ hat keine (planungs-)rechtliche Dimension, sondern soll die besondere Bedeutung dieser Flächen aus fachlicher Sicht des Bodenschutzes unterstreichen. Vorrang 1 (Besonders schützwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 1 leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „ Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften “ und gleichfalls die Archivfunktion für die Naturgeschichte sind mittel, oder die Ertragsfunktion für Kulturpflanzen ist hoch, oder die “ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt ” und gleichfalls die “ Puffer- und Filterfunktion ” sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw.und Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Vorrang 1“ sollten aus Bodenschutzsicht Eingriffe prioritär vermieden werden. Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 2 leitet sich ab aus hoher Bewertung für die “ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt ” oder für die “ Puffer- und Filterfunktion ”. Die Abschwächung des Schutzstatus zum Vorrang 1 ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es reicht, dass nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet wird. Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 3 leitet sich ab aus mittleren Bewertungen für die „ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt “ und gleichzeitig für die „ Puffer- und Filterfunktion “. Die Klasse mit der schwächsten Schutzkategorie stellt den größten Flächenteil unter den Schutzkategorien (vgl. Abb. 5). Unerheblichkeitsbereich (Böden ohne besondere Anforderungen) Die restlichen Böden (29.118 ha) werden in einer eigenen Kategorie „Böden ohne besondere Anforderungen an den Bodenschutz“ dargestellt. Im Unerheblichkeitsbereich gelten die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ 1998, BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG 1999, BERLINER BODENSCHUTZGESETZ 2004, BAUGB 2004). Hinweise zur Umsetzung in der Planungspraxis Die Planungshinweise sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenazeige für die Karte über den FIS-Broker in Tabellenform verfügbar. Die gewählten Termini wie Vermeidung, Ausgleich, Unzulässigkeit sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus der Karte 01.12 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individiuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen : Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie und gibt den Grad der Schutzwürdigkeit aus Bodenschutzsicht an. Zeile 2 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu „Methoden Punkt 1“). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 3 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 4 beurteilt aus Bodenschutzsicht aufzustellende oder zu ändernde Bebauungspläne . Zeile 5 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Auf eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung wurde verzichtet, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders entschieden wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 6 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 7 enthält z.T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 8 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.

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