UBA und „Blauer Engel“ auf der Internationalen Funkausstellung Das Umweltbundesamt (UBA) ruft die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu auf, die Energieeffizienz von Fernsehern, Waschmaschinen oder Computern weiter deutlich zu verbessern: „Verbraucher müssen ein Grundvertrauen haben können, dass Produkte eine möglichst gute Energieeffizienz haben. Und gerade deshalb sind strenge Vorgaben für alle Geräte, die verkauft werden, so wichtig.“, sagte UBA Präsident Jochen Flasbarth zum Start der Internationalen Funkausstellung (IFA) am 2. September 2011 in Berlin. Flasbarth verwies auf Neuregelungen der EU-Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. So werde für Fernseher ab 30. November 2011 endlich der Energieverbrauch auf dem Produkt ausgewiesen, bei Computern stecke ein solcher Hinweis allerdings seit Jahren erfolglos in der Diskussion: „Auf Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann jeder und jede direkt den Energieverbrauch des Gerätes nach Effizienzklassen ablesen. Ich kann nicht einsehen, warum dieser wichtige Verbraucherhinweis bei Computer, Laptop und Co. noch fehlt.“, sagte Flasbarth. „Die Europäische Kommission sollte auf dem Weg der Mindestanforderungen für die Energieeffizienz rasch voranschreiten.“ Das UBA möchte auch, dass die gesamten Energiefolgekosten eines Produktes deutlich transparenter werden: „Bislang steht für Handel und Verbraucher oft der reine Anschaffungspreis im Vordergrund - der macht aber nur einen Bruchteil der wahren Kosten aus. Pflichtangaben in der Werbung und im Handel zu den gesamten Kosten eines Produktes in Euro und Cent während seiner durchschnittlichen Einsatzzeit wären der beste Weg.“, sagte Flasbarth „Wenn ein Fernseher mit 81 Zentimeter Bilddiagonale der Energieeffizienzklasse C gegenüber einem gleichgroßen Gerät der Effizienzklasse A+ jährlich rund 20 Euro mehr kostet, sollte der Verbraucher das beim Kauf schwarz auf weiß lesen. Das macht Produkte besser vergleichbar und entlarvt automatisch Stromverschwender.“ Die IFA ist die größte Messe weltweit für Unterhaltungselektronik, Informations-und Telekommunikationstechnik sowie Haushaltsgeräte. Sie öffnet vom 2. bis zum 7. September ihre Pforten auf dem Berliner Messegelände am Funkturm. Das Umweltbundesamt informiert auf Stand 177 in Halle 1.2 rund um den Umweltschutz. Besucherinnen und Besucher erleben etwa virtuell, wie viele Materialien in einem Fernseher stecken und warum sich das Recycling alter Geräte daher besonders lohnt: Mit Hilfe eines Touchscreens zerlegen sie dazu mit wenigen Klicks einen Fernseher in seine Bauteile und entdecken, welche kostbaren Rohstoffe sich in der der grauen Mattscheibe und dahinter verstecken. Auch das Thema Energieeffizienz schreibt das UBA groß: Beim Energie-Check am Stand lernen die Verbraucher, was Geräte im vermeintlichen Ruhezustand, dem so genannten Standby, an Energie verschwenden. Oft lohnt sich ein kleiner Knopfdruck, um kräftig Strom zu sparen. Wie mühsam es ist, Energie zu erzeugen, spüren (sportliche) Besucherinnen und Besucher mit den eigenen Beinen: Auf zwei Trimmrädern können sie kräftig in die Pedale treten und so selbst die Energie für einen Teil der UBA-Standbeleuchtung erzeugen (die übrigens ausschließlich energiesparende LED-Technik einsetzt). Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist mit dabei am Stand 177 in Halle 1.2. UBA-Präsident Flasbarth: „Produkte mit dem ‚Blauen Engel‘ beweisen, dass sich Umweltschutz und technische Finesse nicht ausschließen. Bereits heute tragen mehr als 11.500 Produkte das Umweltzeichen und ständig kommen neue hinzu.“ Unter den Geräten, die den Blauen Engel erhalten haben, sind unter anderem der Drucker Brother DCP-195C, die Telefone der Siemens Open Stage Reihe oder der Arbeitsplatzcomputer Fujitsu ESPRIMO.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 die neuen Vorschriften für elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen. Die neue Verordnung umfasst insbesondere auch Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz. Zweck der Verordnung ist der Schutz und die Vorsorge vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Die neuen Vorschriften enthalten zum Beispiel Grenzwerte für die von Mobilfunkmasten verursachten elektromagnetischen Felder. Umfasst sind aber auch Anwendungsbereiche elektrischer Energie, die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden sind, wie z.B. die Stromübertragung. Die 26. BImSchV ist seit ihrem Inkrafttreten Anfang 1997 bislang nicht geändert worden.
Seit 2003 wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz mehrere bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen zum Thema elektromagnetische Strahlung und Gesundheit durchgeführt. Quantitative Befragungen wurden in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2009 und 2013 durchgeführt. Die vorliegende Untersuchung schließt zum einen an diese Befragungen an und bezieht zum anderen als weiteren großen Forschungsschwerpunkt das Thema 5G ein. Durch die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G (im Folgenden kurz „5G“) erfährt das Thema „Mobilfunk und Gesundheit“ ein erhöhtes mediales und öffentliches Interesse. In der Corona-Krise wurde dieses Thema nochmals verstärkt, z.B. durch Gerüchte, dass 5G für den Ausbruch der Epidemie verantwortlich sei, so dass in einigen Ländern sogar 5G-Infrastruktur wie Mobilfunkmasten beschädigt wurden. Insgesamt scheint das Thema 5G eine ganze Reihe von öffentlichen Diskursen zu berühren: Neben dem Thema „Gesundheit“, z.B. rund um das Phänomen Elektrosensibilität, geht es auch um Themen wie „Datenschutz“ (z.B. im Kontext der Beteiligung chinesischer Investoren), „Umwelt & Gesundheit“ (Stichwort: Elektrosmog) oder das Thema „technischer Nutzen“ (Stichwort: Funklöcher). Verschiedene qualitative Untersuchungen deuten darauf hin, dass die persönliche Gesamtexposition und in Folge auch die Risikowahrnehmung bei Nahquellen wie den eigenen digitalen Endgeräten eher unterschätzt und der Beitrag der Fernfeldquellen wie Mobilfunkbasisstationen überschätzt werden könnte. Darüber hinaus geht der 5G-Standard mit einem vermehrten Einsatz technischer Neuerungen einher, wie etwa dem „Beamforming“ und kleineren Mobilfunkzellen. Nicht bekannt ist, welcher Wissenstand über die technischen Neuerungen in der Bevölkerung vorliegt, welche Ableitungen in Bezug auf die Risikoeinschätzung getroffen werden und ob bzw. von wem zwischen dem Mobilfunk als Ganzem und 5G unterschieden wird. Mit dem Ziel, den Informationsbedarf in der Gesellschaft differenziert zu erheben, gilt es, das Thema Wahrnehmung des Mobilfunks in seiner Vielschichtigkeit zu erfassen, Unsicherheiten beim Thema Mobilfunk und Gesundheit bzw. 5G und Gesundheit zu identifizieren und in Bezug zu Risikoein-schätzungen bei anderen Gesundheitsthemen zu stellen.
Vorliegendes Forschungsvorhaben befasst sich primär mit der messtechnischen Erfassung und Analyse von Immissionen im Umfeld von LTE- und TETRA BOS-Basisstationen. LTE-Messungen an 102 systematisch und 75 zufällig ausgewählten Messpunkten ergaben auf maximale Anlagenauslastung extrapolierte Immissionen zwischen 0,002 und 7,28 % der Feldstärkegrenzwerte der 26. BImSchV (Median 0,70 %). Die „aktuellen“, d.h. raum- und zeitgemittelten Immissionen waren feldstärkebezogen um Faktoren zwischen 3,1 und 17,2 niedriger. Die TETRA BOS-Messungen an 40 systematisch und 40 zufällig ausgewählten Messpunkten ergaben extrapolierte Immissionen zwischen 0,03 und 4,63 % des Feldstärkegrenzwertes (Median 0,46 %). Die „aktuellen“ Immissionen waren feldstärkebezogen um Faktoren zwischen 2,1 und 4,4 niedriger. LTE- und TETRA BOS-Immissionen sind von ihrer Größenordnung und ihrer örtlichen Verteilung vergleichbar zu den Immissionen durch GSMund UMTS-Mobilfunkanlagen. Als Fazit ist feststellen, dass mit den Basisstationen der neuen Mobilfunktechniken LTE und TETRA BOS eine Immissionszunahme für die Bevölkerung verbunden ist; die Gesamtimmission durch Sendeanlagen bewegt sich aber nach wie vor auf sehr geringem Niveau (Median kleiner als 2 % des Feldstärkegrenzwertes). An den untersuchten Mobilfunkanlagen ergab sich bei maximaler Anlagenauslastung im Mittel ein leistungsbezogener Zuwachs der Mobilfunkimmissionen von 37 % durch LTE bzw. 47 % durch TETRA BOS. Im Mittel wurde leistungsbezogen ein Anteil von 22 % für LTE und 30 % für TETRA BOS an der gesamten Hochfrequenzimmission gemessen. Diese Angaben sind vor allem für die unmittelbare Umgebung der ausgewählten Anlagen repräsentativ und sollten nicht als flächen- bzw. bevölkerungsgemittelte Immissionszunahme interpretiert werden. // ABSTRACT // The aim of the presented research project is primarily the measurement and analysis of the general public’s exposure in the vicinity of LTE and TETRA BOS base stations. Concerning LTE-measurements at 102 systematically and 75 randomly chosen measurement points, exposures extrapolated to the maximal operational state of the station were found to be between 0.002 and 7.28 % of the ICNIRP 1998 field strength reference levels (median 0.70 %). The instantaneous exposure was smaller by field strength factors between 3.1 and 17.2. TETRA BOS exposure measurements at 40 systematically and 40 randomly chosen points resulted in extrapolated exposures between 0.03 and 4.63 % of the field strength limit (median 0.46 %). The instantaneous exposure was smaller by field strength factors between 2.1 and 4.4. The LTE and TETRA BOS exposure is very similar to the exposure around GSM and UMTS base stations with regard to order of magnitude and spatial distribution. It can be concluded, that the base stations of the novel cellular mobile radio techniques LTE and TETRA BOS cause an exposure increase to the general public. The overall exposure to fixed radio transmitters, however, is still low (median smaller than 2 %of the field strength limit). At the investigated base stations the power related mobile phone exposure increase was 37 % for LTE and 47 % for TETRA BOS, both related to maximal operational state of the station. On average a 22 % contribution of LTE and 30 % of TETRA BOS to the overall RF exposure was measured. These values are representative primarily for the direct vicinity of the chosen stations and should not be interpreted as area or population averaged exposure increase.
Ziel war die Untersuchung von Determinanten und der Beständigkeit der Risikowahrnehmung von Mobilfunksendeanlagen. Es wurden Daten ausgewertet, die in Deutschland in einer Stichprobe mit 3253 Probanden im Alter von 14 bis 69 Jahren in zwei im Abstand von zwei Jahren durchgeführten schriftlichen Befragungen erhoben wurden. Die Teilnehmer schätzten ihre Besorgnis wegen Mobilfunksendeanlagen ein, gaben an, ob sie ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Sendeanlagen zurückführen und machten Angaben zu ihrer Besorgnis wegen 12 weiterer Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Ferner wurden Daten zu Ängstlichkeit, Depressivität, Stress und zur gesundheitlichen Lebensqualität sowie zur Handynutzung und zur Sichtbarkeit von Mobilfunksendeanlagen erhoben.
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder werden an allen untersuchten Sendeanlagen eingehalten. Sendeanlagen für die neue Mobilfunktechnik 5G in Nordrhein-Westfalen halten die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sicher ein. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Umweltministerium initiiertes und vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Auftrag gegebenes Untersuchungsvorhaben, das im zweiten Halbjahr 2021 unter Federführung des Institutes für Hochfrequenztechnik der RWTH Aachen durchgeführt wurde. "Die neue Mobilfunktechnik 5G ist eine Schlüsseltechnologie der Digitalisierung. Wir wollen eine breite Akzeptanz für diese neue Technik schaffen. Dazu ist es erforderlich, dass die Sendeanlagen alle gesundheitsrelevanten Grenzwerte einhalten", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Der 5G-Ausbau in Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat in der vergangenen Woche die aktuellen Zahlen zum Mobilfunkausbau vorgelegt. Demnach sind mehr als 70 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens bereits mit 5G versorgt. Dies ergab eine Auswertung im Rahmen des Mobilfunkpakts 2.0 auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen die Spitzenposition unter den Flächenländern ein. Bisher haben die Mobilfunknetzbetreiber fast 6.000 Erweiterungen auf 5G installiert. Bis Ende 2024 sollen mehr als 10.300 5G-Standorte in Nordrhein-Westfalen realisiert sein. "Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frühzeitig und verlässlich über die mit der neuen Mobilfunktechnologie verbundenen Feldstärken informieren", sagte Ministerin Heinen-Esser. Das nordrhein-westfälische Untersuchungsvorhaben soll umfassende Messergebnisse zur neuen Mobilfunktechnik 5G liefern. Die Untersuchung setzt die früheren Messprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zu den vorangegangenen Mobilfunkgenerationen (GSM, UMTS, LTE) fort. Dazu wurden an zehn ausgewählten 5G-Standorten in Nordrhein-Westfalen systematische Messungen der Immissionen elektromagnetischer Felder durchgeführt. Berücksichtigt wurden sowohl Sendeanlagen, an denen 5G über die Technik DSS parallel mit LTE im gleichen Frequenzband betrieben wird, als auch neue Sendeanlagen, die mit höheren Funkfrequenzen bei 3,6 GHz betrieben werden und hierüber eine hohe lokale Funkversorgungskapazität ermöglichen. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung im Überblick: Bei allen untersuchten 5G-Standorten werden auch bei maximal möglicher Anlagenauslastung die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sicher eingehalten. Es zeigt sich eine deutliche Spanne zwischen den momentan zum Messzeitpunkt ermittelten Immissionen und den aus den technischen Anlagendaten hochgerechneten theoretisch maximal möglichen Immissionen: Die momentan gemessenen Feldstärkewerte schöpfen den Grenzwert der 26. BImSchV im Durchschnitt lediglich zu 2,05 Prozent und am ungünstigsten Standort zu 6,27 Prozent aus. Die Messwerte lassen darauf schließen, dass das Netz im neuen 3,6 GHz-Band bisher noch kaum ausgelastet ist. Bei maximal möglicher Anlagenauslastung liegen die Feldstärkewerte im Durchschnitt bei 12,70 Prozent des Grenzwertes und am ungünstigsten Standort bei 52,22 Prozent. Die momentan gemessenen Feldstärkewerte schöpfen den Grenzwert der 26. BImSchV im Durchschnitt lediglich zu 2,05 Prozent und am ungünstigsten Standort zu 6,27 Prozent aus. Die Messwerte lassen darauf schließen, dass das Netz im neuen 3,6 GHz-Band bisher noch kaum ausgelastet ist. Bei maximal möglicher Anlagenauslastung liegen die Feldstärkewerte im Durchschnitt bei 12,70 Prozent des Grenzwertes und am ungünstigsten Standort bei 52,22 Prozent. Die Maximal-Immissionen durch 5G im 3,6 GHz-Band fallen höher aus als die Maximal-Immissionen durch 5G mit der Technik DSS bzw. durch die Vorgängertechniken LTE/GSM, was auf eine effizientere Strahlbündelungstechnik ("Beamforming") bei der Funkversorgung für den Mobilfunknutzer zurückzuführen ist. Bei 5G im 3,6 GHz-Bereich können auch mit zunehmendem Abstand zur Sendeanlage im Vergleich zu den Vorgängertechniken höhere Immissionen auftreten. Dies ist für eine gute Funkversorgung bis hin zum Rand der Funkzelle erwünscht. An die Untersuchungen schließen sich in 2022 noch weitere Messungen an sogenannten 5G-Kleinzellen an. Deren Sendeanlagen sind weniger leistungsstark als die bisher untersuchten Basisstationen und haben eine geringere Reichweite. Sie sollen an stark frequentierten Orten (z.B. Bahnhöfen) einen guten Datentransfer ermöglichen. Weitere Informationen zum Messbericht beim LANUV NRW zum Stand des 5G-Ausbaus in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Download: Pressemitteilung Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
In vier Regionen Baden-Württembergs (Stuttgart, Heidelberg-Mannheim, Freiburg und Oberschwaben) wurden die Feldstärken der einwirkenden hochfrequenten elektromagnetischen Wellen in einem vorgegebenen Gitternetz mit 2 Kilometer Maschenweite erfasst, dokumentiert, ausgewertet und wissenschaftlich beurteilt. Die 598 Messorte wurden unabhängig von Standorten von Funksendeanlagen festgelegt. Die Anzahl der Messpunkte in den Gemeinden ist daher ausschließlich von der Gemeindefläche abhängig. Das Konzept der Rastermessungen ist notwendig, um repräsentative Aussagen für die gesamte Fläche zu erhalten. Die Messungen erfolgten in städtisch und ländlich geprägten Regionen.
Origin | Count |
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