Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413441 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage MP1 (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 109.99 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 54.2 m Filterunterkante: 52.2 m Sohle (letzte Einmessung): 51.62 m Sohle bei Ausbau: 52.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413442 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage MP2 (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 110.05 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 42.2 m Filterunterkante: 39.2 m Sohle (letzte Einmessung): 38.65 m Sohle bei Ausbau: 39.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413440 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage OP (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 110 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 88.2 m Filterunterkante: 86.2 m Sohle (letzte Einmessung): 86.18 m Sohle bei Ausbau: 86.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413443 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage UP (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 3 (tiefere quartäre und tertiäre Schichten). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 110.11 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 13.2 m Filterunterkante: 11.2 m Sohle (letzte Einmessung): 11.77 m Sohle bei Ausbau: 11.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Die TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin hat mit E-Mail vom 11.12.2024 die dritte Planänderung des am 29.07.2022 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG ergangenen Planfeststellungsbeschlusses des Ersatzneubaus zum sog. Ostbayernring im Abschnitt A (Umspannwerk Etzenricht - Umspannwerk Schwandorf) beantragt. Gegenstand ist die Änderung des Rückbaus des Mastes Nr. 78 der Bestandsleitung B100 aufgrund einer (bereits bauaufsichtlich genehmigten) Nachnutzung des Teilmasts als Mobilfunkmast. Statt des planfestgestellten vollständigen Rückbaus des Mastes und teilweisen Rückbaus des Mastfundaments wird deshalb lediglich der Mast in Teilen zurückgebaut. Damit werden nur die Leiterseile, Isolatoren, Mastspitze und Traversen entfernt und der Mast anschließend an den Mobilfunkbetreiber übergeben, der mit dem Eigentümer der Fläche eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen hat.
Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .
Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag Ausgabejahr 2025 Datum 20.03.2025 Personen-Exposimeter im Einsatz Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagnetischer oder magnetischer Felder. Wie stark man diesen Feldern tatsächlich ausgesetzt ist, kann man mit Leih-Messgeräten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) selbst überprüfen. Gut ein Jahr nach dem Start dieses Angebots zieht das BfS Bilanz: Bereits über 160 Menschen haben den Messgeräteverleih genutzt und ihren Alltag auf elektromagnetische Felder hin erkundet. Bei allen blieben die gemessenen Werte deutlich unter den Grenzwerten. Das Feedback der Nutzer*innen war bisher durchweg positiv. "Obwohl Grenzwerte vor nachgewiesenen Wirkungen von elektromagnetischen und magnetischen Feldern schützen, sorgt sich ein Teil der Bevölkerung wegen sogenannter Handystrahlung oder vermeintlichem Elektrosmog" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit unserem Messgeräteverleih geben wir beunruhigten oder interessierten Menschen Fakten an die Hand: Mit konkreten Messwerten können wir die Strahlung im Alltag sichtbar machen und der vermuteten Strahlenbelastung gegenüberstellen." Individuelle Auswertung der Messdaten Seit Februar 2024 bietet das BfS spezielle Messgeräte, sogenannte Personen-Exposimeter, zum Ausleihen an. Man kann zwischen zwei Gerätetypen wählen: Die eine Gerätevariante erfasst niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und der elektrischen Hausinstallation erzeugt werden. Die andere Gerätevariante misst hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese gehen zum Beispiel von Mobilfunk, Radio, Fernsehen und WLAN aus. Das Messgerät wird in einer Tasche am Körper getragen Das Gerät, für das man sich entscheidet, trägt man über 24 Stunden bei sich. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder im BfS werten die Messdaten danach aus und erstellen für jede Nutzerin und jeden Nutzer einen individuellen Messbericht. Er dient der persönlichen Information. Für weiterführende wissenschaftliche oder gutachterliche Zwecke ist das Mess-Angebot nicht geeignet. Messen schafft Vertrauen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Begleitende Vor- und Nachbefragungen zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Teilnehmenden die magnetischen und elektromagnetischen Felder im Alltag überschätzt" , sagt Paulini. Das Messangebot werde als vertrauenswürdig wahrgenommen und könne dazu beitragen Besorgnis abzubauen. "Wir sehen darin einen Beleg dafür, dass Sorgen im Hinblick auf Mobilfunk oft auf einen Mangel an wissenschaftlichen Informationen zurückzuführen sind." Dem lasse sich wirksam begegnen, betont Paulini: "Messen kann helfen, Wissen und Vertrauen aufzubauen." Seit Februar 2024 wurden über 160 Messungen durchgeführt und ausgewertet. Insgesamt stehen sechs Messgeräte für niederfrequente Magnetfelder und zehn Messgeräte für hochfrequente elektromagnetische Felder zur Verfügung. Die Kosten für Ausleihe und Auswertung betragen 45 Euro. Weitere Informationen über den Messgeräteverleih gibt es unter www.bfs.de/messgeraeteverleih Messwerte liegen deutlich unter Grenzwerten Ergebnisse der Nachbefragung Bei den bisherigen Messungen blieben alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV ). Sowohl für die niederfrequenten Magnetfelder als auch für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder lag die durchschnittliche Grenzwert -Ausschöpfung unter einem Prozent. Der höchste 24-Stunden- Mittelwert betrug bei den niederfrequenten Magnetfeldern etwa ein Prozent, bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern etwa 0,2 Prozent. 85 Prozent der Teilnehmer*innen einer Nachbefragung bewerteten die Grenzwertausschöpfungen als niedriger oder viel niedriger als erwartet. Stand: 20.03.2025
Wegweiser: Services des BfS An dieser Stelle haben wir Services des Bundesamtes für Strahlenschutz für Sie zusammengefasst. Beim Mausklick auf den gewünschten Service kommen Sie auf die entsprechende Seite, in dem der Service beschrieben ist. Services des BfS Service Worum geht's? Für wen? Dosimetrie - Inkorporationsmessung Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation besteht. Inkorporationsmessungen nach Notfällen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt wurden Beruflich exponierte Personen, Personen, die bei einem Notfall radioaktive Stoffe inkorporiert haben können Leitstelle Inkorporationsüberwachung Ringversuche ( in-vivo und in-vitro ) und dosimetrische Fallbeispiele als qualitätssichernde Maßnahmen für Inkorporationsmessstellen Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen. sonstige Inkorporationsmessstellen in Deutschland und im Ausland Biologische Dosimetrie Dosisabschätzung bei überexponierten oder vermutlich überexponierten Personen mittels biologischer Indikatoren im zytogenetischen Labor Beruflich exponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte, Personen, bei denen eine höhere Strahlenexposition vermutet wird oder tatsächlich stattgefunden hat Beruflicher Strahlenschutz - Strahlenschutzregister Zentrale Erfassung von Daten über berufliche Strahlenexpositionen , Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten und der Ausgabe von Strahlenpässen sowie Vergabe der Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) Beruflich strahlenexponierte Personen, Inkorporationsmessstellen, Luftfahrtbundesamt, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte ProZES Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Gutachter und Sachbearbeiter bei Verfahren zur Anerkennung strahlenbedingter Berufskrankheiten HRQ-Register Das HRQ-Register des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfasst und dokumentiert hochradioaktive Strahlenquellen, um deren sichere Handhabung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es dient als zentrale Informationsquelle für Behörden zur Überwachung und Kontrolle derartiger Strahlenquellen in Deutschland. Behörden, Betreiber Medizin - BeVoMed Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen Strahlenschutzverantwortliche in Kliniken und Praxen, Aufsichtsbehörden Bewertung für die Erlaubnis der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zur medizinischen Forschung Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung (gemäß §§ 31, 32 StrlSchG ) Antragstellende bzw. Anzeigende aus dem medizinischen Bereich Radon - Vergleichs- und Eignungsprüfung für Exposimeter (passive Radonmessgeräte) Vergleichsprüfungen zur Qualitätssicherung für Exposimeter, also passive Messgeräte mit Festkörperspurdetektoren (FKSD) in Diffusionskammern oder Elektretionisationskammern Institutionen aus dem In- und Ausland, Professionelle Mess- und Prüfstellen Radon-Kalibrierlabor Kalibrierungen und Kalibrierexpositionen Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Anerkennung von Anbietern zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen Anerkennung durch das BfS nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß ³ 155 des Strahlenschutzgesetzes Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Bauartzulassung - Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Hersteller und Einführer von entsprechenden Vorrichtungen und Anlagen UV -Schutz - UV -Prognose und UV -Newsletter April bis September 3-Tages-Vorhersagen des zu erwartenden UV -Indexes Menschen, die sich beruflich oder privat viel draußen aufhalten UV -Messdaten Kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der am Erdboden einfallenden UV - Strahlung Bürger*innen, die sich über die aktuelle UV -Belastung informieren wollen Handys und Smartphones - SAR -Werte von Handys Exposition durch die hochfrequenten Felder von Handys und Smartphones Bürger*innen, die sich über den maximalen SAR -Wert ihres Handys oder Smartphones informieren wollen Stromnetze & Mobilfunkmasten - Online-Infoveranstaltungen Themen " Strahlenschutz beim Mobilfunk" und " Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze" zielgruppenspezifisch Sprechstunden, in denen Fragen mit Expert*innen des Kompetenzzentrums erläutert werden Messgeräteverleih Erfassung der Exposition durch die elektromagnetische Felder von Stromleitungen oder Mobilfunkmasten. Bürger, die sich über ihre individuelle Exposition informieren wollen. Stand: 05.03.2025
Drei neue Studien im Auftrag der WHO : Keine Hinweise zu Gesundheitsrisiken durch Handynutzung Bundesamt für Strahlenschutz publiziert Übersichtsarbeiten zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Krebsrisiko, oxidativem Stress und kognitiver Leistungsfähigkeit Handy im Einsatz Quelle: Alliance/stock.adobe.com Macht Handystrahlung krank? Um diese Frage, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, beantworten zu können, wurden von der Weltgesundheitsorganisation WHO mehrere große Übersichtsarbeiten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse von drei der systematischen Analysen, die mit Beteiligung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) entstanden sind, sprechen gegen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Mobilfunknutzung. Weder für Krebs noch Sauerstoffstress in Zellen oder sinkende Leistungsfähigkeit des Gehirns lassen sich in den drei umfassenden Literaturstudien belastbare Hinweise für Handystrahlung als deren Auslöser finden. Das BfS war bei zwei dieser systematischen Reviews die federführende Forschungseinrichtung. Für jede dieser Übersichtsarbeiten wurden mehrere tausend Studien der vergangenen Jahrzehnte zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Gesundheit gesichtet und auf ihre Qualität nach festgelegten Standards überprüft. Die Literaturstudien sind Teil einer umfangreichen Neubewertung des Risikos von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ( HF - EMF ) durch die WHO . Diese Felder werden genutzt, um Informationen zu übertragen - etwa beim Einsatz von Mobiltelefonen. Die bislang letzte umfassende Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken durch die hochfrequenten Felder war 1993 erschienen. Für die Neuauflage wurden von der WHO zehn systematische Reviews an internationale Forschungseinrichtungen vergeben. Dr. Inge Paulini Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, sagt: "Die neuen Studien sind die bisher umfassendsten Analysen zu drei von zehn zentralen Fragestellungen der WHO zu elektromagnetischen Feldern. Die Frage, ob Handynutzung bei Menschen das Risiko erhöht, an Krebs am Kopf zu erkranken oder unter kognitivem Leistungsabfall zu leiden, kann jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Nein beantwortet werden. Auch für den immer wieder diskutierten Einfluss von Handystrahlung auf den sogenannten oxidativen Stress ergeben sich aus der wissenschaftlichen Literatur keine belastbaren Hinweise." Eine besonders stark beachtete Publikation untersuchte den Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Krebsrisiko in Beobachtungsstudien am Menschen. Für die Studie wurden rund 5.000 Studien aus den vergangenen Jahrzehnten gesichtet und daraus - nach vorher festgelegten und veröffentlichten Kriterien - 63 Studien ausgewählt. Die Ergebnisse der systematischen Analyse dieser Studien sprechen gegen ein erhöhtes Risiko für Tumoren des Kopfes durch die Nutzung von Mobiltelefonen. Zu den untersuchten Tumorarten gehören Gliome, Meningeome, Akustikusneurinome, Hypophysentumoren und Speicheldrüsentumoren bei Erwachsenen und auch Hirntumoren bei Kindern. Auch für die Felder von Schnurlostelefonen und Sendemasten ergaben sich keine Zusammenhänge mit einem erhöhten Krebsrisiko. Die Studienergebnisse decken sich mit Zeitreihenanalysen und wurden durch weitere sogenannte Sensitivitätsanalysen gestützt. Dr. Dan Baaken BfS -Mitautor Dr. Dan Baaken sagt: "Bei dieser Studie handelt es sich um die bisher umfassendste Analyse zu dieser Fragestellung. Auf Basis dieser sehr guten und umfassenden Daten kommen wir zu dem Schluss, dass wir keinen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und einem erhöhten Risiko für Krebserkrankungen, insbesondere Hirntumoren, sehen." Die Autorinnen und Autoren dieser Studie arbeiten aktuell an einer weiteren Metastudie, in der sie das Risiko für andere Krebserkrankungen wie Leukämie , Non-Hodgkin-Lymphom oder Schilddrüsenkrebs untersuchen. Die Publikation dazu wird voraussichtlich Anfang 2025 erscheinen. Eine weitere Studie unter Leitung des BfS untersuchte einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Ausgesetztsein ( Exposition ) gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Biomarkern des oxidativen Stresses. Mit oxidativem Stress bezeichnet man ein Ungleichgewicht zwischen oxidativen und reduzierenden Prozessen in Körperzellen. Oxidativer Stress wird etwa mit Entzündungen oder Herzkreislaufkrankheiten in Verbindung gebracht. Biomarker für das Vorliegen oxidativen Stresses sind zum Beispiel bestimmte Veränderungen an Proteinen oder der DNA . Insgesamt wurden über 12.000 experimentelle Tier- und Zellkulturstudien gesichtet. 56 Studien, die in den Jahren 2008 bis 2023 erschienen, konnten in die Analyse aufgenommen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass sich aus der weltweiten Studienlage bisher kein belastbarer Hinweis für einen Zusammenhang zwischen den hochfrequenten Feldern und oxidativem Zellstress ergibt. Dr. Felix Meyer Der leitende Studienautor Dr. Felix Meyer vom BfS sagt: "Im Rahmen unserer Untersuchung fiel auf, dass die Studienergebnisse sehr uneinheitlich waren und die Mehrzahl der Studien teils schwere methodische Mängel aufwies. Das Vertrauen in die Evidenz, die sich aus den in die Untersuchung eingeschlossenen Studien ergibt, ist noch gering; der Bedarf an qualitativ hochwertigen Studien dagegen ist hoch." Bei dieser Untersuchung handelt es sich um die bisher erste Arbeit, die einen Zusammenhang zwischen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Einflüssen auf Biomarker von oxidativem Stress systematisch analysiert. Eine dritte Studie, die ebenfalls unter der Leitung des BfS entstand, analysierte wissenschaftliche Literatur zu experimentellen Studien am Menschen zu elektromagnetischen Feldern und kognitiver Leistungsfähigkeit. Hierzu wurden etwa 23.000 Arbeiten gesichtet. Davon flossen 76 Studien in die Bewertung ein, die einen Einfluss dieser Felder etwa auf Reaktionsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit, Gedächtnis oder Wahrnehmung untersuchten. Autorin Dr. Blanka Pophof vom BfS sagt: "Insgesamt ist die Datenlage in diesem Bereich recht deutlich und lässt den Schluss zu, dass kein negativer Einfluss von hochfrequenten Felden auf die kognitiven Fähigkeiten zu erwarten ist, wenn die geltenden Grenzwerte eingehalten werden." Für den Strahlenschutz haben diese Ergebnisse aus den drei Übersichtsarbeiten große Relevanz. Denn sie bilden die Basis für die Bewertung möglicher Risiken im Zusammenhang mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Außerdem zeigen Sie auf, ob und in welchen Bereichen noch Forschungsbedarf besteht. Eine Gesamtpublikation der Ergebnisse durch die WHO wird für 2025 erwartet. Stand: 18.10.2024
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