Hersteller beantragen zunehmend das EU-Umweltzeichen Seit zwei Jahren steigt das Interesse einiger Hersteller am EU-Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmittel. Waren zunächst vor allem Umweltzeichen für Allzweckreiniger und Maschinengeschirrspülmittel gefragt, so sind es jetzt erstmals auch Umweltzeichen für Waschmittel. Klar ist: Mit rund 1,3 Millionen verbrauchten Tonnen an Wasch- und Reinigungsmitteln jährlich tragen wir erheblich zur Belastung des Abwassers mit Chemikalien bei. „Was wir wie selbstverständlich im Haushalt an Chemikalien einsetzen, ist für Gesundheit und Umwelt nicht immer unproblematisch. Deshalb sollten bevorzugt Wasch- und Reinigungsmittel mit dem europäischen Umweltzeichen verwendet werden, um diese Belastungen gering zu halten”, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt. Etwa 600.000 Tonnen Waschmittel, 200.000 Tonnen Weichspüler und 450.000 Tonnen Reinigungsmittel wandern jährlich über die deutschen Ladentheken, um nach Gebrauch in der Kanalisation zu verschwinden. Darin sind in vielen Fällen Stoffe enthalten, die zwar den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dennoch aber noch die Gesundheit und die Umwelt belasten können. So finden sich in Wasch- und Reinigungsmitteln weiterhin nicht vollständig biologisch abbaubare Substanzen sowie sensibilisierende Stoffe. Zusätzlich enthalten die meisten Maschinengeschirrspülmittel weiterhin gewässerbelastendes Phosphat. Um Umweltbelastungen zu mindern und trotzdem ein gutes Reinigungsergebnis zu erzielen, sollte man daher beim Einkauf auf Produkte mit dem europäischen Umweltzeichen achten. Das Umweltbundesamt hat an der Entwicklung der Kriterien für dieses Umweltzeichen aktiv mitgewirkt. Diese Produkte unterliegen bei den eingesetzten Rohstoffen strengeren Anforderungen hinsichtlich der Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit als gesetzlich vorgeschrieben. Der ebenfalls geforderte Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis. Das EU-Umweltzeichen gibt es derzeit für Allzweck- und Sanitärreiniger, Hand- und Maschinengeschirrspülmittel und nun auch für Waschmittel. In Deutschland sind als Produkte mit dem EU-Umweltzeichen zum Beispiel phosphatfreie Maschinengeschirrspülmittel, Badreiniger auf Basis von Citronensäure und seit kurzem auch umweltschonende Waschmittel erhältlich. Die Vergabe des EU-Umweltzeichens an die genannten Produkte wurde vom Umweltbundesamt aktiv unterstützt. Wegen des bestehenden Herstellerinteresses am Umweltzeichen, arbeitet das Umweltbundesamt derzeit daran, auch den Blauen Engel für diese Produktkategorie wieder vergeben zu können. Auch bei Produkten mit EU-Umweltzeichen ist die Anwendungsbeschreibung mit der Dosierangabe auf der Verpackung vor der Anwendung zu beachten. Weitere Fragen zu Wasch- und Reinigungsmitteln beantwortet gerne das Umweltbundesamt Dessau-Roßlau, 07.10.2009
Das Projekt "Weiterentwicklung des LCSA unter Einbeziehung einer spezifischen T-Zell-Antwort" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Charite Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin, Institut für Klinische Pharmakologie und Toxikologie durchgeführt. LCSA steht für loose-fit coculture-based sensitization assay. Mit diesem vom Antragsteller entwickelten Testverfahren lässt sich in-vitro das irritative und sensibilisierende Potential von Testsubstanzen quantifizieren. Der Test basiert auf der Kokultur primärer humaner Keratinozyten und Dendritischer Zellen. Die Aktivierung von Dendritischen Zellen stellt nur die Initialphase der Sensibilisierung dar. Im weiteren Verlauf kommt es zur Aktivierung von T-Lymphozyten und erst damit zur Ausbildung einer Allergie. Eine Substanz, die zwar Dendritische Zellen aktiviert, aber keine T-Zell-Antwort auslöst, würde daher im LCSA falsch-positive Ergebnisse liefern. In der Weiterentwicklung des LCSA sollen im aktuellen Vorhaben T-Zell-Antworten als zusätzliche Endpunkte des Tests etabliert werden. Es sollen allogene T-Lymphozyten in das bestehende Testsystem integriert und nach Stimulation mit bekannten Allergenen über spezifische Antikörperfärbung differenziert und ihr Aktivierungsgrad bestimmt werden. Zudem soll eigenen experimentellen Hinweisen nachgegangen werden, nach denen auch die im LCSA bereits enthaltenen autologen T-Zellen über die Aktivierung der Keratinozyten zu einer Antwort stimuliert werden können.
Das Projekt "Marktrelevante Datenerhebung und Analyse zu Alternativen für hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchergemischen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. Unter Federführung der deutschen Behörden soll ein REACH-Beschränkungsverfahren für hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchergemischen gestartet werden. Dadurch soll der Schutz für Verbraucher*innen gestärkt werden. Aktuell haben 20% der Bevölkerung eine Kontaktallergie und 7% der Bevölkerung erkranken jährlich an einem allergischen Kontaktekzem (Daten nach einem Bericht des Informationsverbands Dermatologischer Kliniken aus 2020). Für notwendige sozioökonomische Darstellungen im Beschränkungsdossier sind Berechnungen / Schätzungen sowohl zu den gesellschaftlichen Kosten für den Ersatz der gefährlichen Stoffe als auch zu den durch die Kontaktallergie bedingten Behandlungs- und Folgekosten erforderlich. Konkret soll im Projekt folgende Recherchen erfolgen: 1. Eine Inventarisierung der auf dem Markt vorhandenen Ersatzstoffe 2. Erhebung und Vergleich der Kosten der bisher verwendeten sensibilisierenden Stoffe und ihrer Alternativen 3. Kostenerhebung, die ermöglicht, die gesellschaftlichen Kosten der Beschränkung gegen die durch Kontaktallergien bedingten Behandlungs- und Folgekosten zu vergleichen. Im Rahmen von anschließenden öffentlichen Konsultationen haben sowohl Wirtschaftsbeteiligte wie Verbraucherschutzorganisationen die Möglichkeit, zu den Recherche-Ergebnissen und der darauf aufbauenden Bewertung Stellung zu nehmen.
Das Projekt "Sensibilisierende (toxische?) Wirkung von Schimmelpilzen und Milben in belasteten Innenräumen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Berufsgenossenschaftliches Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin durchgeführt. Anlass/Ziel: In Gebäuden mit Feuchtigkeitsschäden ist ein erhöhter Befall durch Schimmelpilze nachzuweisen, der Atemwegserkrankungen bei den sich in den Gebäuden aufhaltenden Personen auslösen kann. In Finnland gelten Schimmelpilze nach Feuchtigkeitsschäden in Innenräumen seit 1998 sogar als häufigste Ursache für berufsbedingtes Asthma. Schimmelpilze stellen auch eine Nahrungsquelle für verschiedene Milben dar und ein gemeinsames Auftreten bei hoher Luftfeuchtigkeit insbesondere mit den Vorratsmilben wie Tyrophagus putrescentiae, Lepidoglyphus destructor und Glycophagus domesticus ist häufig zu beobachten. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es Verfahren zur Schimmelpilzallergiediagnostik und Expositionsmessung von Schimmel- und Milbenallergenen zu entwickeln und ein Studiendesign für eine Fall-Kontrollstudie zu entwerfen. Material/Methode: Auswertung der BK-Fälle, um Hinweise auf Risiken und spezielle Sensibilisierungen bzw. auch toxische Wirkungen zu erhalten. Probennahme von mit Schimmelpilzen belastetem Material an verschiedenen Standorten. Ein Teil jeder Probe wird im BGIA auf Schimmelpilze untersucht; dominante Spezies werden kultiviert und für die Allergen/Antigen Gewinnung an das BGFA geschickt. Ein zweiter Teil der Probe wird am BGFA auf Milben untersucht. Dieses erfolgt mittels milbenspezifische Enzym-Immuno-Assays (EIA) für Hausstaubmilben (Indoor Allergen) und Vorratsmilben (am BGFA entwickelte Assays). Auswertung und Auswahl der für die Diagnostik und Expositionsmessungen relevanten Spezies sowie Herstellung fehlender Diagnostika und Assays zur Expositionserfassung.
Das Projekt "Zell- und Gewebe-basierte Co-Kultivierungssysteme zur Prognose sensibilisierender Eigenschaften von Chemikalien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Phenion GmbH & Co. KG durchgeführt. Für die Prüfung haut-sensibilisierender (kontaktallergener) Eigenschaften von Substanzen sind zurzeit aus regulatorischer Sicht ausschließlich In-vivo-Prüfungen (Tierversuche) anerkannt und zugelassen. Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung einer Tierversuchsersatzmethode zur Vorhersage sensibilisierender Eigenschaften, die die physiologischen Bedingungen der Haut rekonstruiert. Dies wird erzielt mit Hilfe eines Kokultivierungssystems aus immunkompetenten Zellen und metabolisch kompetenten Hautzellen. Zunächst werden geeignete Kokultivierungsverfahren etabliert, wobei primäre Zellen als auch Zelllinien getestet werden. Anschließend werden die Vorhersagekraft der Verfahren an bekannten sensibilisierenden und nicht-sensibilisierenden Substanzen sowie die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse nach Übertragung der Verfahren auf ein anderes Labor untersucht. Im Erfolgsfall ist die neu entwickelte Tierversuchersatzmethode reif für den Eingang in eine offizielle Prävalidierungsstudie. Diese schließt unmittelbar an das Projekt an und wird noch im Projekt vorbereitet.
Das Projekt "Zell- und Gewebe-basierte Co-Kultivierungssysteme zur Prognose sensibilisierender Eigenschaften von Chemikalien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Medizin durchgeführt. 1.Vorhabenziel: Für die Prüfung hautsensibilisierender (kontaktallergener) Eigenschaften von Substanzen sind zurzeit aus regulatorischer Sicht ausschließlich in vivo Prüfungen (Tierversuche) anerkannt und zugelassen. Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung einer Tierversuchsersatzmethode zur Vorhersage sensibilisierender Eigenschaften, die die physiologischen Bedingungen der Haut rekonstruiert. Dies wird erzielt mit Hilfe eines Kokultivierungssystems aus immunkompetenten Zellen und metabolisch kompetenten Hautzellen. 2. Arbeitsplanung: Zunächst werden geeignete Kokultivierungsverfahren etabliert, wobei primäre Zellen als auch Zelllinien getestet werden. Anschließend werden die Vorhersagekraft der Verfahren an bekannten sensibilisierenden und nicht-sensibilisierenden Substanzen sowie die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse nach Übertragung der Verfahren auf ein anderes Labor untersucht. 3. Ergebnisverwertung: Im Erfolgsfall ist die neu entwickelte Tierversuchersatzmethode reif für den Eingang in eine offizielle Prävalidierungsstudie. Diese schließt unmittelbar an das Projekt an und wird noch im Projekt vorbereitet.
Das Projekt "Alternativmethoden: OpTest - Optimierte In-vitro-Testung von Fremdstoffen auf sensibilisierendes Potenzial durch CRISPR/Cas9-vermittelten Knockdown der inhibitorischen Moleküle PD-L1 und Arylhydrocarbon-(Ah)-Rezeptor in dendritischen Zellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Charite Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin, Institut für Klinische Pharmakologie und Toxikologie durchgeführt. In den letzten Jahren wurden verschiedene Zellkulturassays zur Untersuchung von Fremdstoffen auf ihr Potenzial entwickelt, Allergien nach Hautkontakt auszulösen. Diese Systeme bilden die Reifung dendritischer Zellen (DC) ab. Ein Problem aller Ansätze: Chemikalien können nur schwache Expressionsveränderungen von Reifungsmarkern auf DC in Kultur bewirken. Für eine starke Aktivierung mit einer gut messbaren Hochregulation von Aktivierungsmarkern ist nach neuesten Erkenntnissen eine Hemmung von sogenannten Inhibitionsmarkern notwendig. Von Interesse sind auch Forschungsergebnisse über den Aryl-Hydrocarbon-Rezeptor (AhR). Der AhR wird von DC exprimiert und fungiert als Co-Inhibitor. Die o.g. Inihibitonsmarker sollen molekularbiologisch und mittels Antikörpern in der humanen DC-Linie MUTZ-3 ausgeschaltet oder blockiert werden, um die Hemmung der DC-Aktivierung zu durchbrechen. Die so behandelten MUTZ-3 werden in Kokultur mit Keratinozyten (HaCaT) eingesetzt. Als Kontaktallergene werden Modellsubstanzen verwendet, die in vivo und in vitro übereinstimmend als extrem, stark oder moderat sensibilisierend bzw. als negativ eingestuft wurden. In einer 2. Phase werden Kombinationen von spezifischem Knockdown mit Antikörperblockade untersucht, um Bedingungen zu identifizieren, bei denen die getesteten Kontaktallergene einen maximalen dynamischen Bereich in den Expressionswerten von Oberflächenmarkern und Zytokinen zeigen. In der dritten Phase werden die über Knockdown/Blockade inhibitorischer Moleküle behandelten MUTZ-3-Zellen mit naiven T-Zellen kokultiviert und überprüft, ob die T-Zellen sich teilen und spezifische Zytokine freisetzen.
Das Projekt "Fachkonzept zur Neugestaltung des Informationssystemes Chemikaliensicherheit (ICSneu)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik (ISST) - Institutsteil Berlin durchgeführt. Die Datenbank ICS (Informationssystem Chemikaliensicherheit) ist die zentrale Vollzugsdatenbank des Umweltbundesamtes. In ihr sind umfangreiche Faktendaten enthalten, die die Grundlage für die Stoffbewertung in den Vollzügen REACH, PflSchG, BiozidG, und AMG bilden. Durch die steigenden Anforderungen an die Datenbankinhalte als auch an die Datenbankinfrastruktur wurde es notwendig, ICS neu zu konzeptionieren. Im ersten Schritt wurde das hier vorliegende Fachkonzept erstellt, dass den Rahmen für die später zu erarbeitenden Feinkonzepte und die Implementierung festlegt. Das Fachkonzept ist in mehrere Teilkonzepte mit unterschiedlichen Inhalten aufgegliedert. Es beinhaltet die Geschäftsanwendungsfälle, und daraus abgeleitet, die Systemanwendungsfälle, die die Arbeit mit ICSneu aus Nutzersicht beschreiben. Aus diesen Anwendungsfällen wurden die Rollen und Rechte abgeleitet, die vollzugsübergreifend ausgeprägt sind. Entsprechend der vollzugsübergreifenden Arbeits- und Sichtweise auf das System wurde ein neues fachliches Datenmodell erstellt, das ein vollzugsunabhängiges und erweitertes Stoff-Identitätskonzept und die Modellierung der Faktendaten beinhaltet. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Flexibilität bei der Erweiterung der Faktendaten mit entsprechenden Strukturierungsmöglichkeiten. Die Funktionalitäten des neuen Systems werden in einem Navigations-, Recherche- und Import-/Export-Konzept beschrieben. Für die interne Kommunikation werden die Anforderungen an die Schnittstellen der zu integrierenden Funktionen/Systeme aus/für eine Vorgangsbearbeitung (VBS) und ein Dokumentenmanagement (DMS) ausgeführt. Die Systemarchitektur beschreibt die Umsetzung des Fachkonzeptes in einer zukunftsorientierten und diensteorientierten Architektur mit Browser basierendem Thin-Client. Die einzelnen Dienste werden ausführlich dargestellt. Im Migrationskonzept werden die Anforderungen und das Vorgehen beim Systemwechsel von ICS auf ICSneu beschrieben. Die IT-Sicherheit wird in einem verfahrensbezogenen IT-Sicherheitskonzept behandelt, die Aspekte des Betriebs sind in einem verfahrensbezogenen Betriebskonzept dargestellt.
Das Projekt "Beurteilung der Wirkungsstärke hautsensibilisierender Chemikalien anhand des Local Lymph Node Assay (LLNA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Mit dem 'Local lymph node assay ' (LLNA) liegt ein neuer Test auf hautsensibilisierende Wirkungen an der Maus vor, der im Gegensatz zu den seit Jahren gebräuchlichen Tests an Meerschweinchen objektivierbare Aussagen zur Effektstärke im Test erlaubt. Im vorliegenden Bericht wird untersucht, inwieweit eine Korrelation zwischen den quantitativen Aussagen des LLNA und Untersuchungen am Menschen ('Human Repeat Insult Patch Tests' (HRIPT) sowie 'Human Maximization Tests' (HMT)) besteht. Dazu wurden die Ergebnisse aus LLNA und Humantests zu 46 sensibilisierenden Substanzen auf Basis der Flächendosis (myg Substanz pro cm Haut) verglichen. Die sensibilisierende Potenz der betrachteten Stoffe variiert über 4 Größenordnungen. Humandaten und Ergebnisse des LLNA zeigen eine signifikante Korrelation. Die Daten weisen eine erhebliche Streuung auf, die u. a. durch Unsicherheiten bei den zumeist älteren Humandaten erklärt werden können. Es wird vorgeschlagen, Stoffe auf Basis der im LLNA beobachteten Wirkstärke zur Charakterisierung ihrer relativen sensibilisierenden Potenz in 4 Klassen einzuordnen ('schwach', 'mäßig', 'stark' und 'sehr stark sensibilisierend'). Auch für die Einstufungsgrenzen von sensibilisierenden Stoffen in Zubereitungen wird eine Differenzierung vorgeschlagen, um der sehr unterschiedlichen Potenz der Stoffe Rechnung zu tragen.
Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur wie vom Hersteller vorgeschrieben. Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse. Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung. Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gewusst wie Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein Pflanzenschutzmittel nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel. Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt. Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus. Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten. Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= Herbizide , z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten. Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind. Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Die passende Witterung : Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind. Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer. Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem Pflanzenschutzmittel niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein. Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Was noch zu tun ist: Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll. Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts. Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier . Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Chemische Pflanzenschutzmittel können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa Persistenz , Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen. Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für Pflanzenstärkungsmittel , zum Beispiel aus Brennnesseln. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten ( UBA -Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (Uba-Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmittteln im Hobbygarten (UBA-Themenseite)