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Ecotoxicology of Organotin compounds

Organotin and especially butyltin compounds are used for a variety of applications, e.g. as biocides, stabilizers, catalysts and intermediates in chemical syntheses. Tributyltin (TBT) compounds exhibit the greatest toxicity of all organotins and have even been characterized as one of the most toxic groups of xenobiotics ever produced and deliberately introduced into the environment. TBT is not only used as an active biocidal compound in antifouling paints, which are designed to prevent marine and freshwater biota from settlement on ship hulls, harbour and offshore installations, but also as a biocide in wood preservatives, textiles, dispersion paints and agricultural pesticides. Additionally, it occurs as a by-product of mono- (MBT) and dibutyltin (DBT) compounds, which are used as UV stabilizer in many plastics and for other applications. Triphenyltin (TPT) compounds are also used as the active biocide in antifouling paints outside Europe and furthermore as an agricultural fungicide since the early 1960s to combat a range of fungal diseases in various crops, particularly potato blight, leaf spot and powdery mildew on sugar beet, peanuts and celery, other fungi on hop, brown rust on beans, grey moulds on onions, rice blast and coffee leaf rust. Although the use of TBT and TPT was regulated in many countries world-wide from restrictions for certain applications to a total ban, these compounds are still present in the environment. In the early 1970s the impact of TBT on nontarget organisms became apparent. Among the broad variety of malformations caused by TBT in aquatic animals, molluscs have been found to be an extremely sensitive group of invertebrates and no other pathological condition produced by TBT at relative low concentrations rivals that of the imposex phenomenon in prosobranch gastropods speaking in terms of sensitivity. TBT induces imposex in marine prosobranchs at concentrations as low as 0,5 ng TBT-Sn/L. Since 1993, for the littorinid snail Littorina littorea a second virilisation phenomenon, termed intersex, is known. In female specimens affected by intersex the pallial oviduct is transformed of towards a male morphology with a final supplanting of female organs by the corresponding male formations. Imposex and intersex are morphological alterations caused by a chronic exposure to ultra-trace concentrations of TBT. A biological effect monitoring offers the possibility to determine the degree of contamination with organotin compounds in the aquatic environment and especially in coastal waters without using any expensive analytical methods. Furthermore, the biological effect monitoring allows an assessment of the existing TBT pollution on the basis of biological effects. Such results are normally more relevant for the ecosystem than pure analytical data. usw.

Wasserwelten im Anthropozän: Ein Kompendium für die Lehrerbildung

Zielsetzung: Das geplante Forschungsprojekt will den Begriff Anthropozän als eben diesen Denkrahmen in die Schule bringen, um eine fächerverbindende Auseinander-setzung mit der Mensch-Natur-Beziehung im Kontext der Dimensionen Zeit und Raum (Ehlers 2008, 235-241) zu ermöglichen. Die Herangehensweise der Grünen Pädagogik mit ihrer multiperspektivischen Herangehensweise (siehe z.B. Aktionsplan GP, Juni 2016) eignet sich dafür sehr gut. Es widmet sich daher im übergeordneten Sinne dieser Forschungsfrage: Welche grundlegenden Informationen und Lehrmaterialien über das Anthropozän benötigen LehrerInnen, um daraus kompetenzorientierte Lernaufgaben im fächerverbindenden Unterricht ableiten zu können? Im Sinne einer Konkretisierung konzentrieren wir uns im geplanten Forschungsprojekt exemplarisch auf das Thema und Element Wasser im Raum Niederösterreich, um an ihm die multiperspektivischen Zugänge im Sinne der Grünen Pädagogik sichtbar zu machen: zunächst aus Sicht von Sprachlicher Bildung mit dem Fokus Primarstufe (C. Sippl) und Biologie/Nawi mit dem Fokus Sekundarstufe (M. Scheuch). Die aus dieser Konzentration resultierende Forschungsfrage lautet: Welche Zugänge lassen sich über das Element Wasser aus den Blickwinkeln Sprachliche Bildung und Biologie/Nawi zur Erschließung des Begriffs des Anthropozäns eröffnen? Wasser ist als Lebenselement für alle Lebensprozesse notwendig, die humane Gesellschaft hat sich über ihre Tätigkeiten einen Großteil des verfügbaren Wassers bereits angeeignet. Das Spannungsfeld erstreckt sich von der menschlich verursachten Klimaerwärmung, die die globale Verteilung der Wasserressourcen beeinflusst (z.B. Ellis 2017, 12), über vom Menschen produzierte Substanzen, die im Wasserkreislauf landen und verteilt werden (ebd. 13), bis hin zu der Verteilungs-gerechtigkeit zwischen Produktion, Energiegewinnung, Trinkwasser und Lebensraum für Organismen. Die Herausforderung wird sein, nicht bei klassischen Umweltbildungsaktivitäten zum Thema Wasser stehen zu bleiben, sondern diese im Sinne einer Grünen Pädagogik und dem UNESCO Action Programme on Education for Sustainable Development in kompetenzorientierte Lernaufgaben zu integrieren. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Verknüpfung des neuen Denkrahmens für Nachhaltige Entwicklung mit dem hochschuleigenen konzept der Grünen Pädagogik bringt neue Perspektiven in den Diskurs zur BNE.

Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände

Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend. Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Für die GUV-Grenzen 2026 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2025 (Version 4.4) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2025 Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2026 gültig. Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend. Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Für die GUV-Grenzen 2026 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2025 (Version 4.4) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2025 Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2026 gültig.

WMS zur Satzung Streek - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel

WMS zur Satzung Streek - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel im originären Datenformat

WFS zur Satzung Streek - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel

WFS zur Satzung Streek - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel im originären Datenformat

WMS zur Satzung Moorhausen - § 35 Abs. 6 der Stadt Varel

WMS zur Satzung Moorhausen - § 35 Abs. 6 der Stadt Varel im originären Datenformat

WFS zur Satzung Obenstrohe - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel

WFS zur Satzung Obenstrohe - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel im originären Datenformat

WFS zur Satzung Winkelsheide - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel

WFS zur Satzung Winkelsheide - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel im originären Datenformat

WFS zur Satzung Dangastermoor - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel

WFS zur Satzung Dangastermoor - § 34 Abs. 4 der Stadt Varel im originären Datenformat

34er Satzung § 34(4) Nr. 1 BauGB der Stadt Brake (Unterweser) (Abgrenzungssatzung-Ortsteil Käseburg)

Das ist die 34er Satzung § 34(4) Nr. 1 BauGB der Stadt Brake (Unterweser) (Abgrenzungssatzung-Ortsteil Käseburg).

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