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Steinshardt 1. Änderung

Eine Bebauung des Grundstückes im hinteren Bereich ist aus städtebaulichen Gründen nicht gewünscht, auch vor dem Hintergrund, dass das Grundstück in Richtung Westen abfällt und der Wald in unmittelbarer Nähe ist (Sicherheitsabstand 30m). Entlang der Anxbachstraße soll lediglich eine einzeilige Bebauung im vorderen Bereich der Straße erfolgen.

Abstände um Störfallbetriebe im Land Bremen

Nach Artikel 13 Absatz 2 Seveso-III-Richtlinie ist es notwendig, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und Hauptverkehrswegen andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Karte zeigt die im Lande Bremen relevanten Abstände nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Bremischen Landesbauordnung um Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b BremLBO sind die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verpflichtet, mit den Bauvorlagen Angaben zu machen, ob das Vorhaben innerhalb der bekanntgemachten Abstände liegt. Ist dies der Fall, ist nach § 62 Absatz 1 Satz 3 BremLBO das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht mehr anwendbar und das Vorhaben ist in ein Genehmigungsverfahren nach §§ 63, 64 BremLBO zu überführen sowie nach § 70 Absatz 1 in Verbindung mit § 70 Absatz 3 Satz 2 BremLBO bekanntzumachen. Die Karte unterliegt einer gewissen Ungenauigkeit in der Darstellung. Im Zweifelsfall sind die bei den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht des Landes Bremen oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) vorliegenden Angaben maßgeblich.

VZP Schöneberger Straße

den VZP für die Ertüchtigung der Knotenpunkte der Schöneberger Straße so wie der dort geplanten RVA. Ich bitte Sie um Prüfung der Gebührenbefreiung für diese Anfrage. Sie erfolgt im Namen von << Adresse entfernt >> Die Pläne werden gebraucht um die MobG konforme Umsetzung zu prüfen, insbesondere mit Hinblick auf die Breiten der RVA sowie Sicherheitsabstände und Belange des Fußverkehrs.

Standortbescheinigung (Mobilfunk und Elektromagnetische Felder)

Funkanlagen mit einer effektiven Sendeleistung von 10 Watt oder mehr müssen ein Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchlaufen, in dem geprüft wird, ob die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektro-magnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für neue Funkstandorte als auch für Erweiterungen und wird mit einer sogenannten Standortbescheinigung bestätigt, die die erforderlichen Sicherheitsabstände rund um die Funkanlage aufweist. Erst mit Erhalt dieser Standortbescheinigung darf auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV 1)) eine solche Funkanlage betrieben werden. Falls die bestimmten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden könnten, würde der Funkstandort keine Genehmigung (d.h. Standortbescheinigung) bekommen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder c) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen kann; 2. Genehmigungen für Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, gegen Entscheidungen nach § 17 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder Zulassungen für Betriebspläne nach § 57d Absatz 1 des Bundesberggesetzes; 2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen; 3. Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz; 4. Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach a) Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder b) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann; ausgenommen hiervon sind Pläne und Programme, über deren Annahme durch formelles Gesetz entschieden wird; 5. Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, und 6. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung oder Durchführung von Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 5, die der Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union dienen. Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben 1. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, 2. § 17 Absatz 3 Satz 3 bis 5 und § 19 Absatz 2 Satz 5 bis 7 des Standortauswahlgesetzes sowie 3. § 15 Absatz 3 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist. (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602). (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet. (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf 1. den Zustand von Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Umweltinformationsgesetzes oder 2. Faktoren im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes beziehen.

Integriertes Vorlandmanagement in der Krummhörn

Sichtbarer Unterschied: der Ausgangszustand mit Grüppen und Entwässerungsgräben.... ...und nach den Arbeiten mit Prielen sowie Pionier- und Salzwiesenstadien. Auszug aus dem am 01. Juni erschienenen Jahresbericht 2025 des NLWKN Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Das im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gelegene Projektgebiet umfasst einen Deichvorlandbereich im äußeren Emsästuar zwischen der Leybucht und dem Rysumer Nacken am Dyksterkruger Heller. Historisch ist dieser Bereich durch Aufspülungen aus den Jahren 1972/73 geprägt, die primär als Schutzmaßnahme für den Hauptdeich dienten. Heute bildet das Vorland ein naturbasiertes Element des Küstenschutzsystems, welches durch ein durchgehendes Vorlanddeckwerk als Erosionsschutz gesichert ist und eine Deichfußentwässerung durch Gräben aufweist. Das aus Salzwiesen bestehende Deichvorland weist erhebliche ökologische Defizite auf, da es von kleineren und größeren Entwässerungsgräben geprägt ist. Aufgrund geringer Dynamik dominieren vor allem Queckenfluren die Vegetation. Gemäß der FFH-Richtlinie besteht aufgrund des schlechten Erhaltungszustands ein dringender Handlungsbedarf zur (Re-)Naturierung. Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Fachliche Grundlage für die Umgestaltung bildet der Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn. Dieser wurde in enger Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern entwickelt. Ziel der Maßnahme ist, eine naturnahe, morphologische Dynamik mit einer salzwiesentypischen Prielentwicklung zu ermöglichen und die Etablierung der unteren Salzwiesenstadien zu fördern. Hierfür wird eine flächenhafte Absenkung des Geländes auf das Niveau des mittleren Tidehochwassers (MThw) durchgeführt sowie der Tideeinfluss dieser Flächen über Furten als Absenkungen im Deckwerk gezielt wiederhergestellt. Zusätzlich werden funktionslose Entwässerungsgräben verfüllt und lokale Feuchtbereiche geschaffen. Parallel muss der Küstenschutz sichergestellt sein: Die Stabilität des Vorlands bleibt erhalten, und ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Hauptdeichfuß garantiert weiterhin die notwendige Wellendämpfung und die Schutzfunktion für den Hauptdeich. Synergien entstehen zudem durch die Kleigewinnung: Das bei der Abtragung gewonnene Bodenmaterial wird für den Deichbau angrenzender Strecken verwendet. Die naturschutz- und küstenschutzfachliche Planung liegt in den Händen des NLWKN, Maßnahmenträger ist die Deichacht Krummhörn. Die bauliche Umsetzung erfolgt in drei Teilabschnitten, wobei zum Schutz der dort vorkommenden Vogelarten die Arbeiten außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Im Jahr 2021/22 wurde bereits der erste Teilabschnitt mit einer Fläche von etwa 9,3 Hektar erfolgreich fertiggestellt. Ab 2024 folgte die Umsetzung der weiteren Abschnitte auf einer Fläche von rund 14 Hektar. Um eine natürliche morphologische Entwicklung zu initiieren, wird eine ebene Oberfläche hergestellt. Ein naturnaher Priel wird nur für die Sicherstellung der Entwässerung des Hauptdeiches vorgeprägt. Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Um die Entwicklung der Projektfläche zu dokumentieren, führt der NLWKN ein gezieltes Monitoring durch. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich die erwartete positive morphologische und biologische Entwicklung rasch einstellt: Bereits in den ersten Jahren entwickeln sich naturnahe, fein untergliederte Prielstrukturen. In den neu geschaffenen Pionierzonen konnte ein biotoptypischer, fast flächendeckender Quellerbewuchs beobachtet werden. Der wiederhergestellte Tideeinfluss ermöglicht einen kontinuierlichen Sedimenteintrag in die Fläche und eine damit verbundene deutliche, räumlich variierende Sedimentation. Zwischen 2021/22 und 2025 wurde auf den Flächen ein Aufwuchs von 15 bis 20 Zentimeter durch das Monitoring festgestellt. In der Folge bilden sich bereits verschiedene Stadien der unteren Salzwiese aus, die durch die durch die Ansiedlung von Zeigerarten wie Andelrasen und Strandastern charakterisiert wird. Ausgangspunkt.... ...und Entwicklung des ersten Teilabschnitts drei Jahre nach der Maßnahmenumsetzung

Strategie und Generalplanung für den Küstenschutz

Auszug aus dem am 01. Juni erschienenen Jahresbericht 2025 des NLWKN Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Das im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gelegene Projektgebiet umfasst einen Deichvorlandbereich im äußeren Emsästuar zwischen der Leybucht und dem Rysumer Nacken am Dyksterkruger Heller. Historisch ist dieser Bereich durch Aufspülungen aus den Jahren 1972/73 geprägt, die primär als Schutzmaßnahme für den Hauptdeich dienten. Heute bildet das Vorland ein naturbasiertes Element des Küstenschutzsystems, welches durch ein durchgehendes Vorlanddeckwerk als Erosionsschutz gesichert ist und eine Deichfußentwässerung durch Gräben aufweist. Das aus Salzwiesen bestehende Deichvorland weist erhebliche ökologische Defizite auf, da es von kleineren und größeren Entwässerungsgräben geprägt ist. Aufgrund geringer Dynamik dominieren vor allem Queckenfluren die Vegetation. Gemäß der FFH-Richtlinie besteht aufgrund des schlechten Erhaltungszustands ein dringender Handlungsbedarf zur (Re-)Naturierung. Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Fachliche Grundlage für die Umgestaltung bildet der Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn. Dieser wurde in enger Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern entwickelt. Ziel der Maßnahme ist, eine naturnahe, morphologische Dynamik mit einer salzwiesentypischen Prielentwicklung zu ermöglichen und die Etablierung der unteren Salzwiesenstadien zu fördern. Hierfür wird eine flächenhafte Absenkung des Geländes auf das Niveau des mittleren Tidehochwassers (MThw) durchgeführt sowie der Tideeinfluss dieser Flächen über Furten als Absenkungen im Deckwerk gezielt wiederhergestellt. Zusätzlich werden funktionslose Entwässerungsgräben verfüllt und lokale Feuchtbereiche geschaffen. Parallel muss der Küstenschutz sichergestellt sein: Die Stabilität des Vorlands bleibt erhalten, und ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Hauptdeichfuß garantiert weiterhin die notwendige Wellendämpfung und die Schutzfunktion für den Hauptdeich. Synergien entstehen zudem durch die Kleigewinnung: Das bei der Abtragung gewonnene Bodenmaterial wird für den Deichbau angrenzender Strecken verwendet. Die naturschutz- und küstenschutzfachliche Planung liegt in den Händen des NLWKN, Maßnahmenträger ist die Deichacht Krummhörn. Die bauliche Umsetzung erfolgt in drei Teilabschnitten, wobei zum Schutz der dort vorkommenden Vogelarten die Arbeiten außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Im Jahr 2021/22 wurde bereits der erste Teilabschnitt mit einer Fläche von etwa 9,3 Hektar erfolgreich fertiggestellt. Ab 2024 folgte die Umsetzung der weiteren Abschnitte auf einer Fläche von rund 14 Hektar. Um eine natürliche morphologische Entwicklung zu initiieren, wird eine ebene Oberfläche hergestellt. Ein naturnaher Priel wird nur für die Sicherstellung der Entwässerung des Hauptdeiches vorgeprägt. Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Um die Entwicklung der Projektfläche zu dokumentieren, führt der NLWKN ein gezieltes Monitoring durch. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich die erwartete positive morphologische und biologische Entwicklung rasch einstellt: Bereits in den ersten Jahren entwickeln sich naturnahe, fein untergliederte Prielstrukturen. In den neu geschaffenen Pionierzonen konnte ein biotoptypischer, fast flächendeckender Quellerbewuchs beobachtet werden. Der wiederhergestellte Tideeinfluss ermöglicht einen kontinuierlichen Sedimenteintrag in die Fläche und eine damit verbundene deutliche, räumlich variierende Sedimentation. Zwischen 2021/22 und 2025 wurde auf den Flächen ein Aufwuchs von 15 bis 20 Zentimeter durch das Monitoring festgestellt. In der Folge bilden sich bereits verschiedene Stadien der unteren Salzwiese aus, die durch die durch die Ansiedlung von Zeigerarten wie Andelrasen und Strandastern charakterisiert wird.

Sprit sparen: Kosten für Benzin, Diesel und Strom reduzieren

<p> Wie Sie Sprit und Strom sparen - für umweltbewusstes Autofahren <ul> <li>Der Energieverbrauch eines Autos hängt in erster Linie vom Auto selbst ab. Kaufen Sie daher möglichst ein Auto mit niedrigem Kraftstoff- oder Stromverbrauch.</li> <li>Fahren Sie niedertourig, vorausschauend und gleichmäßig.</li> <li>Achten Sie auf geeignete Reifen und den richtigen Reifendruck.</li> <li>Vermeiden Sie unnötige Lasten und Aufbauten.</li> <li>Nutzen Sie Nebenaggregate wie Klimaanlage nur bei Bedarf.</li> </ul> Gewusst wie <p>Der Großteil der Treibhausgasemissionen eines Autos mit Verbrennungsmotor entsteht beim Fahren durch das Verbrennen von Benzin oder Diesel. Der Verbrauch hängt dabei nicht nur vom spezifischen Sprit- oder Stromverbrauch des Fahrzeugs (siehe&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22420">Tipps zum Autokauf</a>), sondern auch maßgeblich von Fahrweise und Nutzung ab. Dies gilt gleichermaßen für Verbrenner- wie für Elektroautos. Durch vorausschauendes und energiesparendes Fahren lassen sich jährlich mehrere hundert Euro einsparen. Bei steigenden Kraftstoffpreisen fällt dieser Effekt noch stärker ins Gewicht.</p> <p><strong>Niedertourig und vorausschauend fahren:</strong> Schalten Sie nach dem Anfahren möglichst früh hoch und orientieren Sie sich, wenn vorhanden, an der Schaltpunktanzeige. Fahren Sie gleichmäßig in hohen Gängen bei niedrigen Drehzahlen. Das reduziert auch den Geräuschpegel. Moderne Motoren vertragen niedertouriges Fahren problemlos. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe verzichten Sie auf das Sportprogramm. Durch vorausschauendes Fahren mit ausreichendem Sicherheitsabstand vermeiden Sie unnötiges Beschleunigen und Bremsen. Beim Elektroauto ist zudem bei einer vorausschauenden Fahrweise die Energierückgewinnung bei der Verringerung der Geschwindigkeit (Rekuperation) effektiver. Wenn Sie früh vom Pedal gehen statt hart zu bremsen, landet mehr Energie wieder in der Batterie statt als Wärme verloren zu gehen. Auf der anderen Seite treiben hohe Geschwindigkeiten den Verbrauch und damit die Kosten nach oben: Fährt beispielsweise ein Auto mir einer Geschwindigkeit von 100 km/h statt 120 km/h, spart es auf gleicher Strecke rund 15 Prozent Kraftstoff bzw. Strom.</p> <p><strong>Die richtigen Reifen:</strong> Verwenden Sie zur Jahreszeit passende Reifen und überprüfen Sie regelmäßig den empfohlenen Reifendruck. Ein um 0,5 bar zu niedriger Druck erhöht den Energieverbrauch um etwa 5 Prozent, stellt ein Sicherheitsrisiko dar und führt zu vorzeitigem Reifenverschleiß. Winterreifen verursachen mehr Rollwiderstand, nutzen sich schneller ab und erhöhen den Energieverbrauch um bis zu 10 Prozent. Verwenden Sie diese daher nur im Winter (von Oktober bis Ostern). Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Kauf von neuen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12425">Reifen</a>.</p> <p><strong>Unnötige Aufbauten vermeiden:</strong> Dachgepäckträger erhöhen den Luftwiderstand erheblich. Laut Messungen kann der Energieverbrauch bei 130 km/h um bis zu 25 Prozent steigen. Fahrradträger auf dem Dach verursachen Mehrverbräuche von 7 (innerorts) bis 32 Prozent. Entfernen Sie solche Aufbauten daher, wenn sie nicht benötigt werden. Auch unnötiges Gewicht im Fahrzeug erhöht den Verbrauch.</p> <p><strong>Nebenaggregate bewusst nutzen:</strong> Klimaanlage und Heckscheibenheizung erhöhen den Energieverbrauch. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12530">Klimaanlage</a> kann den Energieverbrauch im Stadtverkehr um etwa 10 bis 30 Prozent erhöhen. Im Durchschnitt liegt der Mehrverbrauch bei 10 bis 15 Prozent. Eine beheizte Heckscheibe erhöht den Verbrauch um etwa bis zu 7 Prozent. Besonders im Winter kann der Energiebedarf für das Heizen erheblich sein. Nutzen Sie deshalb im Winter beim Elektroauto – wenn möglich – die Vorkonditionierung während des Ladevorgangs, um Innenraum und Batterie vorzuheizen – so sparen Sie Batteriestrom.</p> <p><strong>Kurzstrecken zu Fuß oder mit dem Rad:</strong> Ein kalter Motor verbraucht deutlich mehr Kraftstoff als ein betriebswarmer. Direkt nach dem Start kann der Verbrauch rechnerisch auf bis zu 30 Liter pro 100 km ansteigen (Momentanwert). Kurzstrecken führen bei Autos mit Verbrennungsmotor zudem zu höherem Verschleiß des Motors. Kurze Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen ist die bessere Wahl – für Umwelt, Geldbeutel und Gesundheit.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Energiesparendes Autofahren lässt sich in speziellen Trainings erlernen (z. B. bei Fahrschulen oder Automobilclubs).</li> <li>Lassen Sie den Motor nicht im Stand warmlaufen – das ist unnötig und in vielen Fällen unzulässig.</li> <li>Schalten Sie den Motor bei längeren Stopps aus oder nutzen Sie die „Start-Stopp-Automatik“.</li> <li>Verwenden Sie Leichtlauföle und rollwiderstandsarme Reifen.</li> <li>Nutzen Sie Alternativen zum eigenen Auto. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn fahren</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13571">Fahrrad und Radeln</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13558">Fahrgemeinschaften</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22425">Carsharing</a>.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Auto fachgerecht (Tipps zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12527">Altautoentsorgung</a>).</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirksame-emissionen-des-deutschen">Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs</a>.</li> </ul> </p><p> Wie Sie Sprit und Strom sparen - für umweltbewusstes Autofahren <ul> <li>Der Energieverbrauch eines Autos hängt in erster Linie vom Auto selbst ab. Kaufen Sie daher möglichst ein Auto mit niedrigem Kraftstoff- oder Stromverbrauch.</li> <li>Fahren Sie niedertourig, vorausschauend und gleichmäßig.</li> <li>Achten Sie auf geeignete Reifen und den richtigen Reifendruck.</li> <li>Vermeiden Sie unnötige Lasten und Aufbauten.</li> <li>Nutzen Sie Nebenaggregate wie Klimaanlage nur bei Bedarf.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Der Großteil der Treibhausgasemissionen eines Autos mit Verbrennungsmotor entsteht beim Fahren durch das Verbrennen von Benzin oder Diesel. Der Verbrauch hängt dabei nicht nur vom spezifischen Sprit- oder Stromverbrauch des Fahrzeugs (siehe&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22420">Tipps zum Autokauf</a>), sondern auch maßgeblich von Fahrweise und Nutzung ab. Dies gilt gleichermaßen für Verbrenner- wie für Elektroautos. Durch vorausschauendes und energiesparendes Fahren lassen sich jährlich mehrere hundert Euro einsparen. Bei steigenden Kraftstoffpreisen fällt dieser Effekt noch stärker ins Gewicht.</p> <p><strong>Niedertourig und vorausschauend fahren:</strong> Schalten Sie nach dem Anfahren möglichst früh hoch und orientieren Sie sich, wenn vorhanden, an der Schaltpunktanzeige. Fahren Sie gleichmäßig in hohen Gängen bei niedrigen Drehzahlen. Das reduziert auch den Geräuschpegel. Moderne Motoren vertragen niedertouriges Fahren problemlos. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe verzichten Sie auf das Sportprogramm. Durch vorausschauendes Fahren mit ausreichendem Sicherheitsabstand vermeiden Sie unnötiges Beschleunigen und Bremsen. Beim Elektroauto ist zudem bei einer vorausschauenden Fahrweise die Energierückgewinnung bei der Verringerung der Geschwindigkeit (Rekuperation) effektiver. Wenn Sie früh vom Pedal gehen statt hart zu bremsen, landet mehr Energie wieder in der Batterie statt als Wärme verloren zu gehen. Auf der anderen Seite treiben hohe Geschwindigkeiten den Verbrauch und damit die Kosten nach oben: Fährt beispielsweise ein Auto mir einer Geschwindigkeit von 100 km/h statt 120 km/h, spart es auf gleicher Strecke rund 15 Prozent Kraftstoff bzw. Strom.</p> <p><strong>Die richtigen Reifen:</strong> Verwenden Sie zur Jahreszeit passende Reifen und überprüfen Sie regelmäßig den empfohlenen Reifendruck. Ein um 0,5 bar zu niedriger Druck erhöht den Energieverbrauch um etwa 5 Prozent, stellt ein Sicherheitsrisiko dar und führt zu vorzeitigem Reifenverschleiß. Winterreifen verursachen mehr Rollwiderstand, nutzen sich schneller ab und erhöhen den Energieverbrauch um bis zu 10 Prozent. Verwenden Sie diese daher nur im Winter (von Oktober bis Ostern). Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Kauf von neuen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12425">Reifen</a>.</p> <p><strong>Unnötige Aufbauten vermeiden:</strong> Dachgepäckträger erhöhen den Luftwiderstand erheblich. Laut Messungen kann der Energieverbrauch bei 130 km/h um bis zu 25 Prozent steigen. Fahrradträger auf dem Dach verursachen Mehrverbräuche von 7 (innerorts) bis 32 Prozent. Entfernen Sie solche Aufbauten daher, wenn sie nicht benötigt werden. Auch unnötiges Gewicht im Fahrzeug erhöht den Verbrauch.</p> <p><strong>Nebenaggregate bewusst nutzen:</strong> Klimaanlage und Heckscheibenheizung erhöhen den Energieverbrauch. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12530">Klimaanlage</a> kann den Energieverbrauch im Stadtverkehr um etwa 10 bis 30 Prozent erhöhen. Im Durchschnitt liegt der Mehrverbrauch bei 10 bis 15 Prozent. Eine beheizte Heckscheibe erhöht den Verbrauch um etwa bis zu 7 Prozent. Besonders im Winter kann der Energiebedarf für das Heizen erheblich sein. Nutzen Sie deshalb im Winter beim Elektroauto – wenn möglich – die Vorkonditionierung während des Ladevorgangs, um Innenraum und Batterie vorzuheizen – so sparen Sie Batteriestrom.</p> <p><strong>Kurzstrecken zu Fuß oder mit dem Rad:</strong> Ein kalter Motor verbraucht deutlich mehr Kraftstoff als ein betriebswarmer. Direkt nach dem Start kann der Verbrauch rechnerisch auf bis zu 30 Liter pro 100 km ansteigen (Momentanwert). Kurzstrecken führen bei Autos mit Verbrennungsmotor zudem zu höherem Verschleiß des Motors. Kurze Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen ist die bessere Wahl – für Umwelt, Geldbeutel und Gesundheit.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Energiesparendes Autofahren lässt sich in speziellen Trainings erlernen (z. B. bei Fahrschulen oder Automobilclubs).</li> <li>Lassen Sie den Motor nicht im Stand warmlaufen – das ist unnötig und in vielen Fällen unzulässig.</li> <li>Schalten Sie den Motor bei längeren Stopps aus oder nutzen Sie die „Start-Stopp-Automatik“.</li> <li>Verwenden Sie Leichtlauföle und rollwiderstandsarme Reifen.</li> <li>Nutzen Sie Alternativen zum eigenen Auto. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn fahren</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13571">Fahrrad und Radeln</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13558">Fahrgemeinschaften</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22425">Carsharing</a>.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Auto fachgerecht (Tipps zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12527">Altautoentsorgung</a>).</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirksame-emissionen-des-deutschen">Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs</a>.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Abgrabungsgenehmigungsverfahren für Kiesabbau mit Wiederverfüllung im Bereich Schiltberg Aufhausen, Landkreis Aichach-Friedberg.

Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.

Masterhöhung Mast 34 - 110 kV-Leitung Neuendorf – Cottbus“

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH plant in der kreisfreien Stadt Cottbus eine Masterhö-hung des Mastes 34 der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Neuendorf-Cottbus, Bl.6870 von 17,3 m auf 23,3 m (um 6 m). Aufgrund verschiedener Modernisierungsvorhaben der Infrastruktur in Cottbus muss die Anbindung der Infrastruktur an das Infrastrukturnetz ermöglicht werden. Es ist die Verlängerung des vorhandenen Straßen - und Wegenetzes geplant, u.a. auch der Ausbau der Werner-von-Siemens-Straße. Die Werner-von-Siemens-Straße kreuzt die 110-kV-Freileitung Neuendorf-Cottbus, Bl. 6870 im Spannfeld zwischen den 110-kV-Masten 33 und 34. Um die Sicherheitsabstände auch zukünftig sicherzustellen, ist die Erhöhung des Mastes 34 vorgesehen.

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