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Datenschutzerklärung zum 3. Forum Endlagersuche 2024

Datenschutzhinweise – Teilnahme am . Forum Endlagersuche über ZoomX und votesUP! (Stand 10/2024)-V1 Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Unter Beachtung der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in der geltenden Fassung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeiten wir im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § , des Standortauswahlgesetzes (StandAG) Ihre erhobenen personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Information sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen können, also z.B. Name, Anschrift, E-Mail und IP-Adresse, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Inhalt I. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden? ...............................................................................................................................6 II. Welche personenbezogenen Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet? ............6 7. Abruf von Informationen der Webseite (Log-files) ......................................................9 6. Cookies .........................................................................................................................; 9. Verschlüsselter Datenverkehr .....................................................................................; ;. Teilnahme an Veranstaltungen unter Einsatz der Videokonferenzlösung ZoomX powered by Telekom ........................................................................................................; ,. Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen unter Einsatz des Abstimmungstools votesUP! .......................................................................................................................... 7? III. Wer erhält Ihre Daten? ................................................................................................. 76 7. BASE ............................................................................................................................ 76 6. Auftragsverarbeiter .................................................................................................... 76 9. Sonstige Weitergabe .................................................................................................. 79 IV. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?................................................................. 79 V. Welche Datenschutzrechte haben Sie? ........................................................................ 7; VI. Freiwilligkeit der Bereitstellungspflicht ...................................................................... 7, VII. Gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?...... 7, VIII. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde......................................................... 7, Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 67 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)................................................................................................ 7@ I. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden? Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße D 7?@69 Berlin Postanschrift: 77,79 Berlin Telefon: ?9? 7D ;967 - ? E-Mail: beteiligung@base.bund.de Sie erreichen den behördlichen Datenschutzbeauftragten unter: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Behördlicher Datenschutzbeauftragter 77,79 Berlin E-Mail: dsb@base.bund.de II. Welche personenbezogenen Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet? Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § Fa Absatz 9 Satz 7 des Atomgesetzes (AtG) in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Das BASE hat nach § , Abs. 6 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und während der Dauer des Standortauswahlverfahrens umfassend und systematisch über die Ziele des Vorhabens, die Mittel und den Stand seiner Verwirklichung sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet und über die vorgesehenen Beteiligungsformen beteiligt wird. Dies soll in einem dialogorientierten Prozess erfolgen. Hierzu soll sich das BASE des Internets und anderer geeigneter Medien bedienen. Zur Umsetzung des vorgenannten Zwecks werden Ihre personenbezogenen Daten wie folgt verarbeitet: 2 7. Abruf von Informationen der Webseite (Log-files) Jeder Besuch auf unserer Internetseite wird in einer Protokolldatei erfasst, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Diese Protokolldatei umfasst die folgenden Datensätze:        besuchte Seite beziehungsweise Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, übertragene Datenmenge, Mitteilung, ob der Zugriff beziehungsweise Abruf erfolgreich war, Angaben zum Programm, das die Daten abruft (Webbrowser u. a.), Internetadresse der zuvor besuchten Seite (sog. Referrer), Parameterliste der Anfrage (z.B.: Suchparameter, Sortierreihenfolge und Seitenangabe innerhalb von Listen), sofern diese in der URL enthalten sind. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens der Nutzer:innen keine Widerspruchsmöglichkeit. Rechtsgrundlage für diese Form der Datenverarbeitung ist Art. @ Abs. 7 S. 7 lit. e) DSGVO i.V.m. § , StandAG sowie § 9 BDSG. Die Bereitstellung der Webseite ist Teil unserer Öffentlichkeitsarbeit. In der Funktionalität der Webseite, der Durchführung von Sicherheitsanalysen und der Abwehr von Gefahren liegen zudem auch die berechtigten Interessen des BASE im Sinne der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 96 DSGVO i.V.m. § @; BDSG. Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner der Nutzer:innen zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu anderen Zwecken, insb. zur Kontaktaufnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, findet in diesem Zusammenhang nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Der Datensatz aus der Protokolldatei wird für einen Zeitraum von 9? Tagen vorgehalten. 3

Erlass des BMUV: Einrichtung des Arbeitskreises „Evaluation und Zeitplan Standortauswahlverfahren“

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn - nur per E-Mail - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin TEL +49 22899 305 - 2800 FAX +49 22899 305 - 3965 www.bmuv.de info@base.bund.de Standortauswahlverfahren Einrichtung des Arbeitskreises „Evaluation und Zeitplan Standortauswahl- verfahren“ Mein Erlass vom 17.11.2022 (AZ: 1230/000-2021.0001) 1230/000-2023.00 Bonn, 23.03.2023 I. Vorbemerkung Das Standortauswahlgesetzes (StandAG) hat einen partizipativen, wissen- schaftsbasierten sowie selbsthinterfragenden und lernenden Ansatz. Diese Bedingungen der Verfahrensentwicklung beeinflussen nach dem Wil- len des Gesetzgebers (§ 1 Absatz 5 Satz 1 StandAG) auch die – ohnehin be- reits sehr offene – Regelung, dass für das Jahr 2031 eine Standortfestlegung angestrebt werde (§ 1 Absatz 5 Satz 2 StandAG). Gleichwohl ist für die transparente Verfahrensgestaltung eine umfassende und regelmäßig anzu- passende Zeitplanung der BGE erforderlich. Darauf hat das BASE zurecht wiederholt hingewiesen. Auf meine nachdrückliche Bitte hat die BGE einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 II. Erlasslage Mit meinem Erlass vom 17. November 2022 wurden dem BASE (AZ: 1230/000-2021.0001) Dokumente der BGE zur Zeitabschätzung für das Standortauswahlverfahren mit der Bitte übermittelt, diese zu bewerten. We- gen der Einzelheiten wird auf den Erlass verwiesen. Der angeforderte Be- richt (GZ: PB - BASE - BASE23100/01#0001) wurde durch BASE per E- Mail am 24. Februar 2023 übermittelt. III. Schaffung eines fachaufsichtlichen Regelkreislaufes (Arbeitskreis) Basierend insbesondere auf den Dokumenten der BGE zur Zeitabschätzung für das Standortauswahlverfahren vom 28. Oktober 2022 und den am 16. Dezember 2022 veröffentlichen Dokumenten, dem Bericht des BASE vom 23. Februar 2023 und aufsichtlichen Erkenntnissen des BASE ist es erfor- derlich, das bisherige Vorgehen im Standortauswahlverfahren zu analysie- ren und auf der Grundlage des Gesetzes insbesondere im Hinblick auf Be- schleunigungspotenziale zu bewerten. Dabei sind Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zu berücksichtigen, die ein ämterübergreifendes Wissen im Vorhaben des Standortauswahlverfahrens erfordern. Dazu wird unter Leitung des BMUV mit dem BASE ein Arbeitskreis zur Gewährleistung ei- nes fachaufsichtlichen Regelkreislaufs nach dem Leitfaden „Fachaufsicht“ auf Arbeitsebene eingerichtet. Mit dem Arbeitskreis wird ein Instrument der vertieften fachlichen Zusammenarbeit eingerichtet, in dem auf Arbeitsebene ein regelmäßiger offener und vertrauensvoller Austausch stattfinden soll. ... Seite 3 Der Arbeitskreis soll in geeigneter Weise die Vertreter*innen der gesetzli- chen und nicht gesetzlich geregelten Beteiligungsgremien einbeziehen und insbesondere den Vorhabenträger anhören. Dieser Arbeitskreis „Evaluation und Zeitplan Standortauswahlverfahren“ wird kurzfristig eingerichtet. Die Besetzung des Arbeitskreises erfolgt sei- tens des BMUV durch Expert*innen der Arbeitsgruppen S III 3 und S III 1. Für das BASE sind Expert*innen aus den relevanten Fachgebieten, insbe- sondere zu den Fachthemen Sicherheitsanalysen, Standortvergleiche, Geo- wissenschaftliche Standorterkundung, Vollzug des Standortauswahlverfah- rens, Bergaufsicht, Grundsätze zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Fach- und Regionalkonferenzen, gegenüber der AG S III 3 zu benennen. Aufgaben des Arbeitskreises werden insbesondere sein: 1. Evaluation der bisherigen Prozesse im Standortauswahlverfahren mit dem Ziel der Ermittlung von Verzögerungsfaktoren, 2. Ermittlung von Beschleunigungspotenzialen auf der Basis der Evalu- ation („aus Fehlern lernen“) insbesondere durch Festlegung von messbaren Meilensteinen einschließlich Möglichkeit von Paralleli- sierung und Straffung von Prozessen in Konkretisierung des Stand- ortauswahlgesetzes, 3. Erörterung von rechtlich möglichen Handlungsalternativen auf der Basis der Vorschläge des verantwortlichen Vorhabenträgers, 4. Ermittlung von weiteren Möglichkeiten zur Wahrnehmung der auf- sichtlichen Rolle des BASE in den laufenden Verfahrensschritten zur beratenden Verfahrensförderung, ...

Aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Grenztemperatur in einem Endlager

Die verantwortlichen Akteure im Standortauswahlverfahren präsentierten dazu in einer Veranstaltung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) unter dem Titel „Grenztemperatur als Anforderung im Standortauswahlverfahren“ ihr Vorgehen sowie die grundlegenden Forschungsergebnisse, die es zu diesem Thema gibt. Der Begriff „Grenztemperatur“ ( StandAG §27 Abs. 4) bezeichnet die in einem Endlager für hochradioaktive Abfälle maximal zulässige Temperatur an der Außenfläche der Abfallbehälter . Rund 30 Teilnehmer:innen am Berliner Standort des BASE sowie bis zu 80 zugeschaltete Online-Teilnehmer:innen diskutierten und stellten Fragen an das BASE , die BGE mbH und die geladenen Wissenschaftler:innen. An der Veranstaltung nahmen neben Wissenschaftler:innen aus verschiedenen Institutionen ebenfalls Vertreter:innen des BMUV , der Länder und Kommunen, des Nationalen Begleitgremiums, sowie Interessierte aus der Öffentlichkeit teil. Auswirkungen der Temperaturentwicklung in einem Endlager – Fachdebatte, gesetzliche Vorgaben und Auslegung Hintergrund der Veranstaltung war die Frage, welche Auswirkungen die Temperaturentwicklung in einem Endlager für die Sicherheit des Standortes haben kann. International gibt es hierzu kein einheitliches Vorgehen. Und auch in Deutschland hält die Fachdebatte hierzu seit Jahren an. Dies war der Grund, warum der Gesetzgeber eine vorsorgliche Grenztemperatur von 100 °C für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen vorgesehen hat, solange keine neueren Forschungserkenntnisse vorliegen, die eine höhere Temperatur aus sicherheitstechnischer Sicht zulassen. Im Rahmen des Workshops haben Expert:innen aus den Forschungsvorhaben im Auftrag des BASE und der BGE mbH sowohl Review-Studien vorgestellt, als auch Ergebnisse von Experimenten zur Durchlässigkeit von Tongestein und Steinsalz bei unterschiedlichen Temperaturen präsentiert. Die Diskussionsthemen reichten von Details zum Aufbau von Versuchen bis hin zu übergeordneten Verfahrensfragen. Das BASE erläuterte außerdem seine Auslegung des Gesetzes ( § 27 Abs. 4 StandAG ). Die BGE mbH skizzierte, welche Rolle das Temperaturkriterium in aktuellen und kommenden Untersuchungen spielt. Die vorliegenden Studien zeigen, dass höhere Temperaturen sowohl sicherheitstechnische Nach- wie auch Vorteile haben können. Auch sind Forschungsarbeiten der BGE mbH noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich müssen alle Vorschläge der Vorhabenträgerin BGE mbH wissenschaftlich begründet sein und die angewandte Methodik darf zu keiner offensichtlichen Benachteiligung von Gebieten führen. Die offene Formulierung des § 27 Abs. 4 lässt ein solches Vorgehen zu. Wenn die BGE mbH Standortregionen am Ende von Phase I des Standortauswahlverfahrens vorschlägt und dafür entsprechende Sicherheitsanalysen vorlegt, wird das BASE im Rahmen seiner fachlichen Prüfung auch die Frage der Temperatur unter die Lupe nehmen. Das bedeutet: Will die BGE mbH von der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgetemperatur abweichen, muss dieses Vorgehen wissenschaftlich einwandfrei begründet sein und der fachlichen Prüfung der Aufsichtsbehörde standhalten. Die Dokumentation der Veranstaltung ist hier zu finden. 11.04.2023 Weitere Informationen zur Grenztemperatur Grenztemperatur

Dokumentation der Arbeitsgruppe 2 des 1. Forums Endlagersuche 2022

1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz Abb. 1: Logo Forum Endlagersuche, Grafik: BASE Dokumentation 1. Forum Endlagersuche 20.-21. Mai 2022 Halle 45 in Mainz und online (hybrid) Protokoll AG 2 nach der öffentlichen Online-Konsultation Dokumentation AG-Protokolle Seite 1 von 10 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 2 Methodenentwicklung AG 2 Methodenentwicklung: Was kann alles passieren, was kann alles schiefgehen? Welche (un)wahrscheinlichen Ereignisse können im Verlauf von einer Million Jahren eintreten? Ergebnisprotokoll 21.05.2022, 10:30-12:45 Uhr Teilnehmende: In der Spitze nahmen 68 Personen (55 digital/13 vor Ort) an der AG teil. Referent:innen: Dr. Anne Bartetzko (BGE mbH), Paulina Müller (BGE mbH), PD Dr. Wolfram Rühaak (BGE mbH) Dr. Michael Mehnert (endlagerdialog.de) AG-Pat:innen: Dr. Daniel Lübbert (PFE), Fynn Sauerwein (PFE) Moderation: Christoph Weinmann TOP 1 Begrüßung Der Moderator, Herr Weinmann, begrüßt alle Teilnehmer:innen und stellt den Ablauf der AG vor. Zum Einstieg können sich die Teilnehmenden in Zweiergesprächen/Breakout-Rooms zu ihren Fragen und Erwartungen an die Veranstaltung austauschen. Parallel zur Sitzung steht das webbasierte Textdokument Etherpad zur Verfügung. Anhand dieses Dokuments können Teilnehmende Fragen und Kommentare zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeben (Anlage 1). TOP 2 Vortrag Dr. Anne Bartetzko (BGE mbH) (siehe Seite 189 und Diskussion) Im Fokus des Vortrags „Wahrscheinliche oder auch unwahrscheinliche Ereignisse in 1 Million Jahren“ (Folien in Anlage 2) stehen die geologischen Prozesse, die im Laufe des Betrachtungszeitraums von einer Million Jahren eintreten können. Eingangs wird darauf hingewiesen, dass der Titel vorgegeben gewesen sei und dieser Begriff im der neuen Endlagersicherheitsanforderungsverordnung nicht mehr vorkomme. Deshalb wird sich im Vortrag auf die zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen bezogen. Diese Entwicklungen stellen die Grundlage für die weiteren Sicherheitsanalysen in den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen dar. Herrn Dr. Lübbert interessiert, inwieweit ein systematischer und später auch quantitativer Ansatz vorgesehen sei. Die BGE mbH erläutert, dass sich der Ansatz an dem internationalen FEP-Katalog der OECD-NEA und teilweise auch an nationalen FEP-Katalogen anderer Länder orientiert. Diese sollen dann auf die verschiedenen Wirtsgesteine und Teilgebiete übertragen werden. Die Methodik und die generierten FEPs sollen mit Expert:innen auch außerhalb der BGE mbH diskutiert und in einer Datenbank hinterlegt werden. Bei der generischen Betrachtung der Wirtsgesteine sieht die BGE mbH vor, alle für das Wirtsgestein möglichen Prozesse anzunehmen, um möglichst viele Entwicklungen für das jeweilige Wirtsgestein zu erfassen. Im nächsten Schritt sollen aus den generischen FEP-Katalogen untersuchungsraumspezifische FEP-Kataloge generiert werden, die dann als Grundlage für die Ableitung von Entwicklungen und Analysen für die Langzeitsicherheit dienen. In der Diskussion, warum der Begriff „Risiko“ im gesetzlichen Regelwerk nicht vorkommt, stellt das BASE klar, dass der Begriff „Risiko“ im Zusammenhang mit den in den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vorgesehenen Sicherheitsanalysen fachlich unzutreffend ist. Auf Nachfrage erläutert die BGE mbH, dass aktuelle menschliche Aktivitäten bzw. Nutzungen im Rahmen der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erfasst werden. Zukünftige menschliche Nutzungen könnten derzeit nicht abschließend bewertet werden. Dies sei später im Verfahren vorgesehen. Momentan konzentriere sich die BGE mbH – gemäß den Vorgaben aus Endlagersicherheitsanforderungsverordnung und Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung – auf die geologischen Prozesse und Entwicklungen. Für die Betrachtung der Langzeitsicherheit soll für die zu erwartenden Entwicklungen keine Rückholung bzw. Bergung im Zeitraum der ersten 500 Jahre angenommen werden. Dokumentation AG-Protokolle Seite 2 von 10 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 2 Methodenentwicklung Auf die Frage, warum Salzstöcke, die derzeit nur knapp über dem Meeresspiegel liegen, nicht ausgeschlossen werden, erklärt die BGE mbH, dass ein Meeresspiegelanstieg aufgrund von Klimaänderungen nur einer von vielen möglichen Prozessen in der Zukunft ist, der bei der Szenarienentwicklung mitberücksichtigt werden muss. Mit Blick auf die subglazialen Rinnen führt die BGE mbH aus, dass künftige Gletscherentwicklungen berücksichtigt werden müssten. Dazu gebe es Forschungsaktivitäten seitens der BGR für die BGE mbH. Diese Aspekte flössen dann – gemäß StandAG – in die Gesamtbewertung eines möglichen Standorts ein. Die BGE mbH weist darauf hin, dass auch Prozesse, die sich auf ein Endlager positiv auswirken, bei der Szenarienentwicklung betrachtet werden. TOP 3 Vortrag Dr. Michael Mehnert (endlagerdialog.de) (siehe Seite 193 und Diskussion) Im Fokus des Vortrags „Welche wahrscheinlichen oder auch unwahrscheinlichen Ereignisse können im Verlauf von 1 Million Jahren eintreten? Ist die Berücksichtigung in Prüfschritt 2 des BGE-Konzepts für die Sicherheitsuntersuchungen gelungen?“ (Details siehe Folien) stehen Wahrscheinlichkeiten, die qualitative Bewertung des sicheren Einschlusses (Prüfschritt 2) und das Kriterium zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse, die FEP und die Entwicklungen der Geologie in der letzten öffentlichen Beteiligung zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (Erörterung Morsleben 2011). Herr Mehnert resümiert, dass die Entwicklungen an einem Endlagerstandort nicht sicher seien, da es keine statistische Verteilung über viele Endlager gebe. Die von der BGE mbH anvisierte Methodik wird jedoch von Herrn Mehnert fachlich nicht kritisiert. Mit Blick auf den Vortrag von Herrn Mehnert weist die BGE mbH darauf hin, dass sie verschiedene Forschungsvorhaben betreibe, die in die Bewertungen einfließen würden und dass die Bewertung der FEP-Kataloge (vgl. TOP 2) aufwendig sei. Grundsätzlich merkt Herr Mehnert an, dass die Materialien der BGE mbH zur Methodenentwicklung nicht allgemeinverständlich seien. Diese Übersetzungsarbeit müsse das BASE leisten, da es für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig sei. Die BGE mbH weist darauf hin, dass Übersetzungsarbeit nicht immer für jedes Thema geleistet werden müsse, d. h. es werde kaum möglich sein, alle wissenschaftlichen Disziplinen und Details immer für die Öffentlichkeit zu übersetzen. Es solle der Anspruch der Öffentlichkeitsbeteiligung sein, die relevanten Fragen zu diskutieren. Die Frage sei, ob man sich auf diese relevanten Fragen einigen könne. Das Informationsangebot sei bereits sehr umfangreich – Formate wie das Forum Endlagersuche dienten auch dazu, Verbesserungsbedarfe zu identifizieren. Herr Dr. Lübbert betont, dass insbesondere die Ablaufdiagramme der BGE mbH verständlicher gestaltet werden könnten. Es wird angemerkt, dass die Verbindung zwischen den beiden Ablaufdiagrammen (einfache und komplexe Darstellung) fehle, auch ein allgemeines Glossar könne helfen. Es gibt Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, zu diesem Themenkomplex einen Antrag einzubringen, der sich an das BASE richten könne. Insbesondere die Teilnehmenden aus der Zivilgesellschaft betonen den Mehrwert dieser AG und danken der BGE mbH und Herrn Mehnert. Im Nachgang der Sitzung (12:45-13:00 Uhr) formulieren die Interessierten im Zoom-Raum einen Antrag: „Das Forum fordert die Akteur:innen des Standortauswahlverfahrens auf, mehr Übersetzungen komplexer Texte in leicht verständliche Sprache und einfach zugängliche Darstellungen zu leisten und die Anstrengungen zur Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftsdidaktik zu intensivieren. Die Übersetzungsarbeit kann und sollte nicht von den ursprünglichen Autoren der Fachtexte, sondern von Dritten geleistet werden. Deshalb richtet sich der Antrag nicht an die BGE mbH, sondern primär an das BASE, aber auch an das NBG, Hochschulen oder weitere Akteur:innen. Das Forum begrüßt die Anstrengungen der BGE mbH zur Qualitätssicherung ihrer Szenarienentwicklung mithilfe externer Dritter. Das Forum wünscht sich, dass die BGE mbH die interessierte Öffentlichkeit in Dokumentation AG-Protokolle Seite 3 von 10

Tagesordnung des Fachworkshops zur Auswertung der Kommentare zur „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“

BASE Sicherheitsanalysen und Standortvergleiche / Aufsicht -- Entwurfsfassung vom 15. Juni 2022 -- Tagesordnung Fachworkshop zur Auswertung der Kommentare zur „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“ Ort (Hybrid): Für Präsenzteilnehmer:innen: Für Online-Teilnehmer:innen: Wegelystraße 8 in 10623 Berlin, Konferenzraum im EG Videokonferenz Zeitraum: Vom Mittwoch, 29. Juni 2022, 13:30 Uhr bis Freitag, 1. Juli 2022, 12:30 Uhr Ablauf: 29.06.: 13:30 bis 15:00 ― Block 1, danach Pause 15:30 bis 17:00 ― Block 2 30.06.: 09:00 bis 10:30 ― Block 3, danach Pause 11:00 bis 12:30 ― Block 4 Mittagspause 13:30 bis 15:00 ― Block 5, danach Pause 15:30 bis 17:00 ― Block 6 01.07.: 09:00 bis 10:30 ― Block 7, danach Pause 11:00 bis 12:30 ― Block 8 Themen und Inhalte: Block 1: - Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer:innen - Impulsvortrag zur Konsultation und zum Auswertungsprozess - Arbeit an Kommentaren zu Kapiteln 1, 2 und 3 Block 2: - Fortsetzung mit Kommentaren zu Kapitel 3, ggf. Kapitel 5 und 6 Block 3: - Rückblick erster Tag - Einführung zu den Gutachten (Eckhardt, Maringer), Diskussion Kapitel 4 Block 4: - Ggf. Fortsetzung mit Kapitel 4, weiter mit Kapiteln 5 bis 7 und 9 Block 5: - Gedanken zu einem „Begründungstext/Lesehilfe“, Kurzvortrag - Diskussion der Kommentare zu Kapitel 8 (Ungewissheiten) Block 6: - Diskussion der Kommentare zu Kapitel 10 (Geosphäre) und 11 Block 7: - Diskussion der Kommentare zu Kapitel 12 (Biosphäre) Block 8: - Fortsetzung der Diskussion der Kommentare zu Kapitel 12 - Rückblick, Zusammenfassung und Abschluss Hinweis zur Verteilung der Inhalte auf die Zeitblöcke: Die Anzahl der Kommentare zu den jeweiligen Kapiteln steht erst kurz vor Beginn des Fachworkshops fest. Auch lässt sich der Zeitaufwand bei einzelnen Diskussionen nicht prognostizieren. Der obige Ablauf dient zur Orientierung und wird ggf. nach Erfordernissen während der Veranstaltung präzisiert. Hinweise für Präsenzteilnehmer:innen: In den Pausen werden Getränke zur Verfügung gestellt. Für die Mittagsverpflegung am 30.06. werden die verfügbaren Möglichkeiten mit Beginn der Veranstaltung kommuniziert.

Nr. 54.13: AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen habe ich einfach eine Frage, ich muss mir das versuchen vorzustellen, diese vorläufige Sicherheitsanalyse, die soll doch nach dieser neuen Verordnung, wie diese Sicherheitsuntersuchungen abzulaufen haben, durchgeführt werden, wenn mich nicht alles täuscht. Bitte korrigieren Sie mich, meine Frage geht an Herrn [...], und ich versuche mir das vorzustellen, das ist doch wahnsinnig aufwendig, das jetzt durchzuführen für aktuell 90 Teilgebiete, die im Zwischenbericht stehen, die potenziell günstige Gesamtvoraussetzungen haben. Wie macht man das denn eigentlich? Oder muss man nicht vorher, bevor man diese – also in Schritt 2 von Phase 1, muss man da nicht vorher, bevor man die vorläufige Sicherheitsanalyse durchführt, die noch weiter einengen, die Teilgebiete? Stellungnahme der BGE: In Phase I Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens sind aus den zuvor in Schritt 1 ermittelten Teilgebieten Standortregionen für die übertägige Erkundung zu ermitteln. Hierzu sind nach Standortauswahlgesetz für alle Teilgebiete zunächst repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durchzuführen, anschließend erneut die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) anzuwenden und letztlich, sofern erforderlich, ggf. die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) hinzuzuziehen. Grundlage der Durchführung der rvSU sind die Vorgaben der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) und der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV). Das im März 2022 von der BGE veröffentlichte Konzept zur Durchführung der rvSU sieht eine sukzessive Bewertung von Gebieten anhand von vier Prüfschritten vor. Betrachtete Gebiete werden dabei im Laufe der rvSU in verschiedene Gütekategorien (D bis A) eingestuft. Hierdurch kommt es systematisch sowohl zu einer Reduzierung der Anzahl als auch der Fläche betrachteter Gebiete. Gebiete der Kategorie A entsprechen dabei den geeignetsten Gebieten in einem Untersuchungsraum (der Umriss eines Untersuchungsraums entspricht dem Umriss des jeweils zugrundeliegenden Teilgebiets). Das Konzept zur Durchführung der rvSU findet sich unter dem folgendem Link: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodik/Phase_I_Schritt_2/rvSU-Methodik/20220328_Konzept_zur_Durchfuehrung_der_rvSU_barrierefrei.pdf. Eine detaillierte Methodenbeschreibung ist darüber hinaus unter folgendem Link abrufbar: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodik/Phase_I_Schritt_2/rvSU-Methodik/20220328_Anlage_zu_rvSU_Konzept_Methodenbeschreibung_barrierefrei.pdf Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: das Gesetz gibt uns ganz klare Regeln vor, wir können nicht sagen, das Teilgebiet ist ein bisschen groß, wir nehmen nur einen kleinen Teil davon. Das ist so nicht vorgesehen. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, wir können unterschiedliche Detaillierungsgrade anwenden. Wichtig ist, wir haben ja gesagt, dieses Teilgebiet erfüllt in Gänze theoretisch die Möglichkeit, dass hier die Mindestanforderungen erfüllt werden oder dass hier ein geeigneter Standort ist. Wir wissen gerade nur noch nicht ganz genau wo. Und wo es genau ist, da gucken wir jetzt entsprechend nach. Da gibt es noch eine Reihe von Möglichkeiten, um das zu tun, damit fangen wir an. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Checklist System for Safety Reports

Based on the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents and EU Directive 96/82/EC (SEVESO II), this unified guideline system provides important definitions, valuation systems and background information for drawing up and reviewing safety reports. Quelle: Bericht

Sistema kontrol'nych spiskov dlja pasporta ( dokumenta) promyslennoj bezopasnosti

Basierend auf dem UNECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen und der EU-Richtlinie 96/82/EG (SEVESO II) bietet dieser sektoren- und gebietsspezifische Leitfaden verschiedene Checklisten zur Erstellung und Überprüfung von Sicherheitsberichten. Quelle: Bericht

Checklistensystem für Sicherheitsberichte

Basierend auf dem UNECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen und der EU-Richtlinie 96/82/EG (SEVESO II) bietet dieser sektoren- und gebietsspezifische Leitfaden verschiedene Checklisten zur Erstellung und Überprüfung von Sicherheitsberichten. Quelle: Bericht

BMU beauftragt die GRS mit der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben

Das Bundesumweltministerium hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben beauftragt. Vorrangiges Ziel des Projektes ist eine nachvollziehbar dokumentierte Prognose auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse, ob der Standort Gorleben die neuen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle einhalten kann. Schwerpunkt der vorläufigen Sicherheitsanalyse ist die Frage der Langzeitsicherheit, d. h. es ist nachvollziehbar darzulegen, ob überhaupt und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein sicheres Endlager an diesem Standort möglich ist. Weiterhin soll ein optimiertes Endlagerkonzept unter Berücksichtigung der betrieblichen Sicherheit erstellt werden und der noch notwendige zukünftige Untersuchungs- und Erkundungsbedarf festgestellt werden. Mit einem Abschluss der vorläufigen Sicherheitsanalyse ist bis Ende 2012 zu rechnen.

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