Künstliches Licht ist eine stetig wachsende Umweltbeeinträchtigung, für deren Eindämmung bislang kaum dezidierte Regelungen erlassen wurden. Der Beitrag untersucht, welche Instrumente das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Schutz der Nacht bereithält. Dabei werden die Problemstellungen der geltenden Rechtslage, des allgemeinen und besonderen Gebietsschutzes sowie des allgemeinen und besonderen Artenschutzes herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden Vorschläge unterbreitet, wie sich die rechtlichen Schutzinstrumente weiterentwickeln lassen. Diese Vorschläge reichen von der Erweiterung der Schutzziele auf den Schutz des Nachthimmels und der Nachtlandschaften über die Ausweisung und Erweiterung von Schutzgebieten bis hin zur in der Entwicklung befindlichen Lichtplanung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Etablierung einer „Dunklen Infrastruktur“, die sich aus der Freihaltung des Außenbereichs von Lichtimmissionen, einer Ertüchtigung der Schutzregime in bestehenden Schutzgebieten und der Erarbeitung eines Biotopverbundkonzepts, das sich als „Dunkles Band“ beschreiben lässt, zusammensetzt.
Künstliches Licht in der Nacht ist eine Form der Umweltverschmutzung (Lichtverschmutzung), die mittlerweile zu einem naturschutzrelevanten Problem avanciert ist. Lichtverschmutzung nimmt weltweit rasant zu, mit weitreichenden ökologischen Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und damit auch auf die biologische Vielfalt. Die ebenfalls zunehmende Forschung zur Lichtverschmutzung ist sehr interdisziplinär, da das Wissen über die Nacht über viele verschiedene Fachrichtungen fragmentiert ist. Dies hat zu einem beunruhigenden Mangel an Konsistenz und konzeptioneller Organisation bei der Messung nächtlichen Lichts geführt. Ein ganzheitliches Konzept für Lichtmessungen fehlt bisher, ist aber zur gezielten Erforschung der Zusammenhänge zwischen dem Verlust natürlicher nächtlicher Dunkelheit und der Störung ökologischer Systeme notwendig. Nur wenn Lichtimmission und Lichtemission präzise quantifiziert werden können, ist eine Bewertung des Ausmaßes der Lichtverschmutzung und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs möglich. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über existierende Messmethoden und erörtert, wie man künstliche Beleuchtung zukünftig am besten charakterisieren und messen kann.
Web Map Service (WMS) zum Thema Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe in und um Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe in und um Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe
Am 20. Dezember 2013 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Jahr 2015 als “Internationales Jahr des Lichts und der lichtbasierten Technologien” aus. Das Jahr des Lichts “soll an die Bedeutung von Licht als elementare Lebensvoraussetzung für Menschen, Tiere und Pflanzen und daher auch als zentraler Bestandteil von Wissenschaft und Kultur erinnern. Wissenschaftliche Erkenntnisse über das Licht erlauben ein besseres Verständnis des Kosmos, führen zu besseren Behandlungsmöglichkeiten in der Medizin und zu neuen Kommunikationsmitteln.”
Der Feldblockfinder ermöglicht die Suche nach Gemarkungen, Flurstücken, Feldblöcken (FLIK) und Landschaftselementen (FLEK) in Schleswig-Holstein. Der Feldblockfinder ist im DANord als Themenportal eingebunden. Es können weitere Umweltdaten eingeladen und sichtbar gemacht werden. Zu den Feldblöcken werden Informationen mit Blick auf die Erosionsgefährdung angezeigt Nitrat belastete Gebiete nach der LDüV sind aufrufbar und Informationen zur Gewässerschutzberatung werden angeboten.
Das Projekt "DE-LIGHT-STREPS" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Licht bei der Arbeit: Licht als Werkzeug in der Fertigung und wie es Energie macht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Bank AG, DB Research durchgeführt. Das Thema Licht bei der Arbeit hat zwei Dimensionen: Zum einen ist das Werkzeug Licht ein Kernbestandteil jeder modernen Fertigungstechnik. Erst die innovative Querschnittstechnologie Laser ermöglicht den Bau leichter und energieeffizienter Autos, robuster Pipelines sowie leistungsstarker Chips. Zum andern wird der Rohstoff Licht für die Energieerzeugung immer wichtiger. Photovoltaik, Solarthermie und - freilich sehr viel später - der Laserreaktor sind Hoffnungsträger für eine bessere Energie- und Klimazukunft. Die Perspektiven der Lichtbranchen sind merklich besser als im Industriedurchschnitt.
Das Projekt "Rechtsfragen der Gefährdung von Arten durch Licht und Glas" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungsmöglichkeiten im Hinblick auf Gefahren durch Licht und Glas für freilebende Tierarten umfassend aufzuzeigen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden dabei das Naturschutzrecht (insbesondere zum Artenschutz), das Immissionsschutzrecht und das Baurecht. Das Projekt ist auf ein Jahr angelegt. Der rechtswissenschaftliche Beitrag soll auf die einzelnen Regelungsmöglichkeiten eingehen, Teilgutachten für die einzelnen Regelungsregimes erstellen und in einem Zwischen- sowie einem Abschlussbericht zusammengefasst werden. Zusätzlich sollen, wenn Schutzlücken bestehen, de lege ferenda-Vorschläge erarbeitet werden. Umrahmt wird das Projekt durch ein Auf- und Abschlussgespräch mit dem Forschungsgeber und wird von drei Arbeitsgesprächen begleitet.
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