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Länderübergreifendes ENERGIEFORUM zeigt neue Lösungen für

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 1. Juli 2022 Länderübergreifendes ENERGIEFORUM zeigt neue Lösungen für Energieversorgung der Zukunft auf Drei Landesenergieagenturen setzen Zeichen mit Wasserstoff-Kooperation Unter dem Motto "Neue Energie für die Wirtschaft" diskutierten am Donnerstag, den 30. Juni 2022, Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf dem länderübergreifenden ENERGIEFORUM im Bauhaus-Museum Dessau-Roßlau über Lösungen, Chancen und Potentiale durch Lastflexibilisierung, Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien. Als Schirmherr der Veranstaltung machte der Staatsminister und Beauftragte der Bundes- regierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, gleich zu Beginn in seinem Grußwort deutlich, dass an grünen Energieträgern wie Wasserstoff bei der zukünftigen Energieversorgung kein Weg vorbeiführt und nur die Erneuerbaren Energien für günstige und sichere Energieversorgung stehen. "Es ist von zentraler Bedeutung, dass die ostdeutschen Bundesländer beim Ausbau erneuerbarer Energien eine absolute Vorreiter-Rolle einnehmen", betont Schneider in diesem Zusammenhang. Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, fand hierzu in seinem Impulsvortrag klare Worte: "Wir müssen mit voller Kraft daran arbeiten, unabhängiger von fossilen und auch nuklearen Importen zu werden; vor allem durch den massiven Ausbau erneuerbarer Energien und die Erschließung der Potenziale für grünen Wasserstoff. Das Gelingen der Energiewende ist nicht länger ausschließlich aus Klimaschutz- gründen unverzichtbar, sondern zunehmend auch eine zentrale Frage der öffentlichen und sozialen Sicherheit.“ Landesenergieagenturen Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt unterzeichnen Wasserstoff-Kooperationsvereinbarung Die Landesenergieagenturen Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben diesbezüglich einen ersten Schritt in Sachen Zusammenarbeit gemacht und auf dem ENERGIEFORUM einen länderübergreifenden Kooperationsvertrag zum Thema Wasserstoff unterzeichnet. Gegenstand der Kooperation ist die Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen zur Förderung von Wasserstoff in den drei Bundesländern. Staatsminister Carsten Schneider begrüßt die Unterzeichnung: "Genauso muss der Weg sein, dass wir das in Ostdeutschland gemeinsam machen und nicht separat jedes Land für sich." LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Die knapp 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten vor Ort oder per Livestream die anschließenden spannenden Vorträge und Workshops u.a. zur Transformation der Energiesysteme aus Sicht der Länder, der Optimierung der Energiebereitstellung in Unternehmen und zu innovativen Beispielen aus der Praxis. Als Schlaglicht aus den Ländern stellte Jörn-Heinrich Tobaben als Vorstandsmitglied des Hydrogen Power Storage & Solutions East Germany e.V. (HYPOS) und Geschäftsführer der Metropolregion Mitteldeutschland erstmals öffentlich die Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Wasserstoffnetzes in Mitteldeutschland vor. Die durch zahlreiche Partner länderübergreifend geplante Untersuchung sieht ein 339 Kilometer langes Netz zur Verbindung der Erzeuger und Nachfrager von Grünem Wasserstoff in der Region Leipzig-Halle- Bitterfeld-Leuna-Zeitz-Chemnitz vor. Mit dem ENERGIEFORUM wurde ein von der LENA gesteuerter Fachdialog zwischen Wissenschaft, Stadtwerken und Unternehmen aus Sachsen-Anhalt auf die mitteldeutsche Ebene gehoben. Ziel ist es, mehr regional erzeugte Erneuerbare Energie vor Ort nutzbar zu machen, Bedarfe abzu- decken und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Das länderübergreifende ENERGIEFORUM wurde von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Sächsischen Energieagentur (SAENA), der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA), dem HYPOS Hydrogen Power Storage & Solutions East Germany e. V. und der CLEANTECH Initiative Ostdeutschland (CIO) ausgerichtet. "Das mittlerweile vierte länderübergreifende ENERGIEFORUM stand ganz im Zeichen der angespannten Energiesituation. Viele Lösungen wurden aufgezeigt, nun muss sich dieser rote Faden und die fest vereinbarte Zusammenarbeit, wie z.B. beim Thema Wasserstoff, in der Praxis beweisen", so Marko Mühlstein, Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH.

§ 28 Heuervertrag

§ 28 Heuervertrag (1) Der Reeder darf ein Besatzungsmitglied nur mit einem gültigen Heuervertrag beschäftigen. Durch den Heuervertrag wird ein Heuerverhältnis zwischen dem Reeder und dem Besatzungsmitglied begründet. Der Reeder hat dem Besatzungsmitglied rechtzeitig vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss einen Vertragsentwurf, einschließlich der nach Absatz 2 Nummer 11 anzugebenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen auszuhändigen oder zu übermitteln. Der Heuervertrag bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Reeder und das Besatzungsmitglied erhalten je eine Ausfertigung des von ihnen unterzeichneten Heuervertrages. (2) In den Heuervertrag ist der wesentliche Inhalt des Heuerverhältnisses aufzunehmen, insbesondere: der vollständige Name und die Anschrift des Reeders; im Falle eines anderen Arbeitgebers der vollständige Name und die Anschrift des Arbeitgebers und des Reeders, der vollständige Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Anschrift des Besatzungsmitglieds, die Bezeichnung oder Beschreibung der vom Besatzungsmitglied zu leistenden Dienste, soweit vorgesehen, die Beschränkung der Dienstpflicht auf bestimmte Schiffe oder Fahrtgebiete, der Zeitpunkt des Beginns des Heuerverhältnisses, der Ort und der Tag des Dienstantritts unter Angabe des Schiffes, bei befristetem Heuervertrag die vorgesehene Dauer des Heuerverhältnisses, die Zusammensetzung und die Höhe der Heuer einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen oder die für die Berechnung der Heuer zugrunde zu legende Formel sowie die Fälligkeit der Heuer, die vereinbarten Arbeitszeiten und Ruhezeiten, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, bei unbefristetem Heuervertrag oder wenn die Kündbarkeit eines befristeten Heuerverhältnisses vereinbart ist: die Voraussetzungen, Fristen und Termine für eine Kündigung, der Heimschaffungsanspruch des Besatzungsmitglieds, die Angabe der Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen, die auf das Heuerverhältnis anzuwenden sind, die Leistungen der medizinischen Betreuung und der sozialen Sicherheit, die der Reeder oder der andere Arbeitgeber dem Besatzungsmitglied gewährt oder zu gewähren hat, der Ort und das Datum, an dem der Heuervertrag abgeschlosen worden ist. (3) Für Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen sind in den Heuervertrag aufzunehmen: zusätzlich zu Absatz 2 Nummer 3 der Name und das Fischereikennzeichen des Fischereifahrzeuges oder die Namen und die Fischereikennzeichen der Fischereifahrzeuge, auf dem oder denen das Besatzungsmitglied Dienst leisten soll, zusätzlich zu Absatz 2 Nummer 4 die Reise oder Reisen, die unternommen werden sollen, falls sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben werden können, abweichend von Absatz 2 Nummer 6 der Betrag der Heuer oder die Höhe des Anteils und dessen Berechnungsart, wenn das Entgelt in einer Beteiligung besteht, oder der Betrag der Heuer und die Höhe des Anteils und dessen Berechnungsart, wenn beide Formen des Entgelts miteinander verbunden werden, und die gegebenenfalls vereinbarte Mindestheuer. (4) Hat das Besatzungsmitglied voraussichtlich länger als einen Monat seine Arbeitsleistung im Ausland an Land oder an Bord eines Schiffes unter ausländischer Flagge zu erbringen, sind in den Heuervertrag zusätzlich aufzunehmen: die voraussichtliche Dauer der im Ausland oder an Bord eines Schiffes unter ausländischer Flagge auszuübenden Tätigkeit, die Währung, in der die Heuer ausgezahlt wird, die mit dem Auslandsaufenthalt oder dem Aufenthalt an Bord eines Schiffes unter ausländischer Flagge verbundenen zusätzlichen Leistungen, die Bedingungen für die Rückkehr des Besatzungsmitglieds. (5) Die Angaben nach Absatz 2 Nummer 6 bis 10, 12 und Absatz 4 Nummer 2 bis 4 können ersetzt werden durch die Angabe der Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen, die für das Heuerverhältnis gelten. Ist in diesen Fällen die jeweilige gesetzliche Regelung maßgebend, so kann hierauf verwiesen werden. (6) Bei der Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. Satz 1 gilt nicht bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, der Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen, die für das Heuerverhältnis gelten. Stand: 03. Dezember 2015

§ 82 Form und Inhalt des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord

§ 82 Form und Inhalt des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord (1) Der Vertrag über die Berufsausbildung für einen Beruf an Bord bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Reeder hat den Auszubildenden und dessen gesetzlichen Vertreter rechtzeitig vor dem beabsichtigten Vertragsschluss einen Vertragsentwurf, einschließlich der nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 12 anzugebenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen, auszuhändigen. Der Vertrag über die Berufsausbildung ist vor Beginn der Berufsausbildung abzuschließen und von dem Reeder, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Alle Unterzeichnenden müssen unverzüglich eine Ausfertigung des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord erhalten. (2) Beginnt eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz zunächst an Land und soll der praktische Teil an Bord durchgeführt werden, ist der Vertrag nach Absatz 1 spätestens vor Beginn der praktischen Ausbildung an Bord abzuschließen. § 11 des Berufsbildungsgesetzes bleibt unberührt. (3) In den Vertrag über die Berufsausbildung an Bord sind mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift des Reeders; im Falle eines anderen Ausbildenden dessen vollständiger Name und Anschrift sowie Name und Anschrift des Reeders, der Vorname und Familienname, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Anschrift des Auszubildenden, der Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung, die Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, die Dauer der Berufsausbildung, die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die Dauer der täglichen regelmäßigen Ausbildungszeit und der Ruhezeiten, die Dauer der Probezeit, die Fälligkeit und Höhe der Vergütung, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, die Angabe der Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis an Bord anzuwenden sind, die Leistungen der medizinischen Betreuung und der sozialen Sicherheit, die der Reeder als Ausbildender oder der andere Ausbildende dem Auszubildenden zu gewähren hat, der Heimschaffungsanspruch des Auszubildenden, der Ort und das Datum, an dem der Vertrag über die Berufsausbildung an Bord abgeschlossen worden ist. Den Auszubildenden ist der Ort des Dienstantritts an Bord rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. (4) Für Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen sind zusätzlich zu Absatz 3 der Name und das Fischereikennzeichen des Fischereifahrzeuges oder die Namen und die Fischereikennzeichen der Fischereifahrzeuge, auf dem oder denen das Besatzungsmitglied Dienst leisten soll, zusätzlich zu Absatz 3 die Reise oder Reisen, die unternommen werden sollen, falls sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben werden können, abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 die Höhe des Anteils und dessen Berechnungsart, wenn eine Beteiligung am Fangerlös gewährt wird, in den Berufsausbildungsvertrag aufzunehmen. (5) Wird die Ausbildung voraussichtlich länger als einen Monat an Bord eines Schiffes unter ausländischer Flagge durchgeführt, sind in den Vertrag zusätzlich aufzunehmen: die Dauer der Ausbildung an Bord des Schiffes unter ausländischer Flagge, die Währung, in der die Vergütung ausgezahlt wird, die zusätzlichen Leistungen, die mit der Ausbildung auf einem Schiff unter ausländischer Flagge verbunden sind, die Bedingungen für die Rückkehr des Auszubildenden. Die Vorschriften über die Eignung und die Zulassung eines Schiffes unter ausländischer Flagge als Ausbildungsstätte bleiben unberührt. (6) Die Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, 9 bis 11, 13 und 14 und Absatz 4 können ersetzt werden durch die Angabe der Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen sowie ähnlicher Regelungen, die für das Berufsausbildungsverhältnis an Bord gelten. Ist in diesen Fällen die jeweilige gesetzliche Regelung maßgebend, so kann hierauf verwiesen werden. (7) Bei der Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. Satz 1 gilt nicht bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, der Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Bordvereinbarungen, die für das Berufsausbildungsverhältnis gelten. (8) Die Vorschriften der §§ 12 bis 16 des Berufsbildungsgesetzes über nichtige Vereinbarungen, die Pflichten der Auszubildenden und der Ausbildenden während der Berufsausbildung, die Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und das Zeugnis sind entsprechend anwendbar. Stand: 25. April 2013

Europaminister Robra zum Internationalen Tag der Menschenrechte: Kein Grund zur Selbstzufriedenheit für Europäer ? Solidarität mit Menschenrechtsaktivisten weltweit

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 626/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 626/08 Magdeburg, den 9. Dezember 2008 Europaminister Robra zum Internationalen Tag der Menschenrechte: Kein Grund zur Selbstzufriedenheit für Europäer ¿ Solidarität mit Menschenrechtsaktivisten weltweit Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte, der sich morgen (10.12.) zum 60. Mal jährt, erklärt Sachsen-Anhalts Europaminister und Chef der Staatskanzlei, Rainer Robra: "Wir haben das Glück, in einer der größten und stabilsten demokratischen Gemeinschaften der Welt, in der Europäischen Union, zu leben. Das ist jedoch kein Grund zur Selbstzufriedenheit. In vielen Ländern der Welt ist die Einhaltung der Menschenrechte noch längst nicht selbstverständlich. Deshalb gilt unsere Solidarität allen Menschenrechtsaktivisten weltweit, wie beispielsweise dem chinesischen Bürgerrechtler Hu Jia, der dieses Jahr mit dem Menschenrechtspreis des Europäischen Parlaments geehrt wird.¿ 20 Jahre demokratische Entwicklung in Ostdeutschland und in ganz Mittel- und Osteuropa seien ein gutes Beispiel dafür, wie mit der Schaffung demokratischer und rechtstaatlicher Strukturen und mit dem wirtschaftlichen Aufbau auch die politischen und sozialen Menschenrechte durchgesetzt werden können. Robra verwies darauf, dass Hunger und Unterentwicklung die Menschen in vielen Ländern der Erde von der Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausschlössen. Es bestehe die Gefahr, dass die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise diese Probleme noch verstärke. Die Maßnahmen zur Krisenbewältigung, die derzeit von den internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen verhandelt würden, müssten deshalb auch die Unterstützung der Entwicklungsländer mit im Blick haben. Hintergrund: Am 10. Dezember 1948 wurde als Lehre aus den Schrecken von Zweitem Weltkrieg und Nationalsozialismus die ¿Allgemeine Erklärung der Menschenrechte¿ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seitdem wird dieser Tag als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen. Weltweit werden Menschenrechtsaktivisten geehrt und Menschenrechtsverletzungen angeprangert. Die Erklärung konkretisiert das bereits 1945 in der Gründungscharta der Vereinten Nationen formulierte Ziel, "¿ die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen.¿ Im Zentrum der Erklärung stehen die Rechte zum Schutz von Menschenwürde und Persönlichkeit, aber auch soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung, soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Ministerpräsident Böhmer gratuliert zum zehnjährigen Bestehen des ?einewelt hauses? Magdeburg: ?Name ist Programm?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 544/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 544/06 Magdeburg, den 10. November 2006 Ministerpräsident Böhmer gratuliert zum zehnjährigen Bestehen des ¿einewelt hauses¿ Magdeburg: ¿Name ist Programm¿ Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat heute das ¿ eine welt haus¿ in Magdeburg als ¿Ort der internationalen Begegnung und des interkulturellen Austauschs¿ gewürdigt. In der Festveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen unterstrich Böhmer: ¿Der Name ist Programm. Es gibt keine erste, zweite oder dritte Welt, sondern nur eine Welt.¿ Die Fördergelder des Landes für das eine welt haus und dessen Trägerverein, die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt, seien gut angelegt. In einer Zeit, in der die Menschen Angst vor dem Verlust von Identität und sozialer Sicherheit als Folgen der Globalisierung hätten, seien die Angebote des eine welt hauses von hohem Wert. Böhmer: ¿Sie machen das Fremde verständlich und geben ihm ein Gesicht. Ich bin dankbar dafür, dass sich ¿Fremde¿ für uns interessieren, sich bei uns engagieren und investieren. Dies sage ich auch in dem Bewusstsein, dass wir das Land mit den meisten Auslandsinvestitionen in Ostdeutschland sind und in diesem Jahr einen erfreulichen Zuwachs im Auslandstourismus verzeichnen können.¿ Der Ministerpräsident betonte angesichts der rechtsextremistischen Vorfälle und Straftaten in Sachsen-Anhalt, dass es das erklärte Ziel der gesamten Landesregierung sei, hier entschieden gegenzusteuern und alles zu tun, damit Sachsen-Anhalt weltoffener werde. Böhmer wies auf das Mitte Oktober vom Kabinett verabschiedete umfangreiche Aktionsprogramm hin, in dem die Wertevermittlung in den Schulen, eine aktive Jugendarbeit und die Vernetzung der zivilgesellschaftlichen Kräfte eine wichtige Rolle spielen. Zum Hintergrund : Das eine welt haus in der Schellingstraße ging 1996 in die Trägerschaft der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. über. Die 25 Mitgliedsorganisationen der Auslandsgesellschaft und weitere Verbände, Vereine und Organisationen, die sich allesamt dem besseren Miteinander der Völker verschrieben haben, können seitdem die landeseigene Liegenschaft kostenfrei nutzen. Der Nutzungsvertrag wurde in diesem Sommer bis zum Jahr 2010 verlängert. Darüber hinaus wird die Auslandsgesellschaft durch das Land auch institutionell gefördert, in diesem Jahr mit rund 347.000 Euro. Hinzu kommen 39.000 Euro zusätzliche Fördergelder für einzelne Projekte. Im eine welt haus finden pro Jahr rund 1.200 Veranstaltungen statt. Die Auslandsgesellschaft organisiert für das Land Sachsen-Anhalt auch die jährliche ¿Europawoche¿ und für die Stadt Magdeburg die ¿Interkulturelle Woche/Woche der ausländischen Mitbürger¿. Ein weiteres Projekt der Auslandsgesellschaft ist das ¿Eurocamp¿ des Landes, wo alljährlich rund 80 Jugendliche aus ca. 37 Ländern an wechselnden Orten in Sachsen-Anhalt zu einer Jugendbegegnung mit Arbeitsprojekten zusammentreffen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Geschäftsbericht der BGE 2018 (PDF, nicht barrierefrei)

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine T 05171 43-0 F 05171 43-1218 poststelle@bge.de www.bge.de Stand: Juni 2019 Redaktion: Dagmar Dehmer (DD), Martina Schwaldat (MS), Ursula Ahlers Gestaltung: BUSCHBRAND grafikdesign Druck: Druckhaus Giese & Seif OHG Fotografie: Christian Bierwagen, Janosch Gruschczyk gedruckt auf FSC-zertifiziertem Recyclingpapier Geschäftsbericht 2018 Die heilige Barbara - Schutzpatronin der Bergleute Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Glück auf! Für Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für uns als Geschäftsführung war das Geschäftsjahr 2018 in großen Teilen durch die Entwicklung einer neuen Organisations- struktur für die BGE bestimmt. Ungeachtet dessen haben Sie sich in dem von Veränderun- gen geprägten Umfeld mit Ihrem Engagement und Ihrer Fachkompetenz für die Umsetzung der Projekte der BGE vorbildlich und mit großem Engagement eingesetzt. Wir bedanken uns für diese Loyalität und freuen uns darauf, die BGE gemeinsamen mit Ihnen und den Vertreterinnen und Vertretern der Mitbestimmung voranzubringen. Titelbild: Sicherungsarbeiten mit einer Hubbühne im Endlager Morsleben Ihre Geschäftsführung 2 3 Inhalt Bericht des Aufsichtsrates 6 Grußwort der Geschäftsführung: Sicherheit bei der BGE - ein Thema mit vielen Gesichtern. 8 Soziale Sicherheit – die Zusammenarbeit der betrieblichen Partner ist wichtig 10 Kommunikation, Offenheit und Flexibilität schaffen Sicherheit 14 Sicherheit steht an erster Stelle – Szenen aus dem Alltag der Arbeitssicherheit 20 Gastbeitrag | Positive Fehlerkultur: Alles außer »Bitte Handlauf benutzen«. 22 Sicher für lange Zeit - in Alternativen denken 24 Informationssicherheit und Datenschutz in den Köpfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verankern 4 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 28 Gewinn- und Verlustrechnung 30 Entwicklung des Anlagevermögens 32 Lagebericht 34 Wirtschaftsbericht/Geschäftsverlauf 40 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 46 Personal- und Sozialbericht 48 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 52 Anhang für das Geschäftsjahr 26

BGE Geschäftsbericht 2018

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine T 05171 43-0 F 05171 43-1218 poststelle@bge.de www.bge.de Stand: Juni 2019 Redaktion: Dagmar Dehmer (DD), Martina Schwaldat (MS), Ursula Ahlers Gestaltung: BUSCHBRAND grafikdesign Druck: Druckhaus Giese & Seif OHG Fotografie: Christian Bierwagen, Janosch Gruschczyk gedruckt auf FSC-zertifiziertem Recyclingpapier Geschäftsbericht 2018 Die heilige Barbara - Schutzpatronin der Bergleute Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Glück auf! Für Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für uns als Geschäftsführung war das Geschäftsjahr 2018 in großen Teilen durch die Entwicklung einer neuen Organisations- struktur für die BGE bestimmt. Ungeachtet dessen haben Sie sich in dem von Veränderun- gen geprägten Umfeld mit Ihrem Engagement und Ihrer Fachkompetenz für die Umsetzung der Projekte der BGE vorbildlich und mit großem Engagement eingesetzt. Wir bedanken uns für diese Loyalität und freuen uns darauf, die BGE gemeinsamen mit Ihnen und den Vertreterinnen und Vertretern der Mitbestimmung voranzubringen. Titelbild: Sicherungsarbeiten mit einer Hubbühne im Endlager Morsleben Ihre Geschäftsführung 2 3 Inhalt Bericht des Aufsichtsrates 6 Grußwort der Geschäftsführung: Sicherheit bei der BGE - ein Thema mit vielen Gesichtern. 8 Soziale Sicherheit – die Zusammenarbeit der betrieblichen Partner ist wichtig 10 Kommunikation, Offenheit und Flexibilität schaffen Sicherheit 14 Sicherheit steht an erster Stelle – Szenen aus dem Alltag der Arbeitssicherheit 20 Gastbeitrag | Positive Fehlerkultur: Alles außer »Bitte Handlauf benutzen«. 22 Sicher für lange Zeit - in Alternativen denken 24 Informationssicherheit und Datenschutz in den Köpfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verankern 4 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 28 Gewinn- und Verlustrechnung 30 Entwicklung des Anlagevermögens 32 Lagebericht 34 Wirtschaftsbericht/Geschäftsverlauf 40 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 46 Personal- und Sozialbericht 48 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 52 Anhang für das Geschäftsjahr 26

Justizminister Becker mahnt Vereinfachung der Sozialgesetzgebung an

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 6/03 Magdeburg, den 12. März 2003 Justizminister Becker mahnt Vereinfachung der Sozialgesetzgebung an Magdeburg/Halle (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat eine Vereinfachung der Sozialgesetzgebung angemahnt. Um die Verantwortung eines jeden Einzelnen für sein Leben, seine Gesundheit und die finanzielle Absicherung im Alter zu stärken, müssten die Sozialgesetze von den Menschen verstanden werden, sagte der Ressortchef am Mittwochabend auf dem 9. Bundesweiten Sozialrechtslehrertag in Halle. Auch das sollte ein wichtiges Ziel der anstehenden Reformen sein. Nur wenn die Gesetzgebung verständlich sei, könnten die Menschen "über die Art und Weise ihre Absicherung selbst entscheiden", fügte der Minister hinzu. "Die Zahl der gesetzlichen Bestimmungen ist kaum noch zu übersehen, der Inhalt schwer verständlich, die Gesetzessystematik durch ständige änderungen für jeden juristischen Laien und auch manchen Praktiker unübersichtlich", betonte der Minister. Für die Stärkung der Eigenverantwortung reiche es nicht aus, zusätzliche Regelungen wie etwa die Riester-Rente zu schaffen. Der Minister verwies darauf, dass derzeit kein Bereich im öffentlichen Leben die Bürger so sehr bewege, wie die Frage der sozialen Sicherung. "Nahezu alle Bevölkerungsgruppen sind auf die eine oder andere Frage mit diesem Bereich befaßt, ob nun als Leistungsempfänger, Steuerzahler und Sozialversicherungspflichtiger oder Gesetzgeber, rechtsprechende Gewalt und natürlich Sozialrechtslehrer", sagte er. Auf dem 9. Bundesweiten Sozialrechtslehrertag diskutieren bis Freitag Vertreter des Faches Sozialrecht an deutschen Universitäten über die Auswirkungen der Sozialgesetzgebung auf die sozialen Standards. Die Tagung steht unter dem Thema "Soziale Sicherheit durch öffentliches und Privatrecht". Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Bilanz zum 31.12.2023

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts, Karlsruhe Bilanz zum 31. Dezember 2023 AKTIVSEITE 31.12.2023 € A. Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geleistete Anzahlungen 31.12.2022 € 1.564.754,00 615.575,00 158.000,00 1.722.754,00 II. Sachanlagen 1. Technische Anlagen und Maschinen 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau € 709.193,58 1.324.768,58 9.179.822,00 1.597.371,00 118.131,759.114.491,00 1.469.230,00 0,00 10.895.324,75 10.583.721,00 12.618.078,75 11.908.489,58 382.700,00 49.700,00387.800,00 26.300,00 414.100,00 B. Umlaufvermögen 1. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 432.400,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Sonstige Vermögensgegenstände 834.371,74 10.288.902,89 749.356,08 9.434.790,23 11.123.274,63 10.184.146,31 III. Kassen-, Landesoberkassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.315.976,19 11.856.760,91 23.871.650,82 22.455.007,22 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.895.213,09 1.706.261,82 38.384.942,66 36.069.758,62 PASSIVSEITE 31.12.2023 € € 31.12.2022 € A. Eigenkapital 1. Basiskapital davon Rücklage Neubau LUBW € 2.438.223,11 II. Jahresfehlbetrag 83.740.603,47 - 72.841.763,84 10.898.839,6382.239.200,13 (0,00) - 71.031.450,25 11.207.749,88 19.052.326,2216.036.251,28 350.000,00 1.729.100,00 18.115.351,28 8.433.776,816.482.774,96 263.882,50 (222.361,49) (3.675,23) 6.746.657,46 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern€ 140.651,42 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit€ 4.031,81 16.926.432,33 245.393,89 1.880.500,00 8.229.733,09 204.043,72

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BILANZ zum 31. Dezember 2022 LUBW AKTIVA PASSIVA 31.12.2022 31.12.2021 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten615.575,00 €400.213,00 € Geleistete Anzahlungen709.193,58 €581.524,59 € 981.737,59 € II. Sachanlagen 1.Technische Anlagen und Maschinen9.114.491,00 €10.192.871,00 € 2.Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung1.469.230,00 €2.558.108,00 € 10.583.721,00 €12.750.979,00 € 11.908.489,58 €13.732.716,59 € B. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen I. Basiskapital82.239.200,13 € 81.843.687,58 € II. Jahresfehlbetrag- 71.031.450,25 € - 69.038.707,30 € 387.800,00 € 373.300,00 € 26.300,00 € 12.804.980,28 € B. Rückstellungen 1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.Steuerrückstellungen 3.sonstige Rückstellungen 16.036.251,28 € 15.170.517,51 € 350.000,00 €69.718,00 € 1.729.100,00 €2.073.000,00 € 18.115.351,28 € 17.313.235,51 € C. Verbindlichkeiten 1.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.sonstige Verbindlichkeiten 6.482.774,96 €4.815.578,27 € 263.882,50 €234.352,25 € - davon aus Steuern 222.361,49 € I. Vorräte 2.31.12.2021 11.207.749,88 € 1.324.768,58 € 1.31.12.2022 A. Eigenkapital (127.743,66) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.675,23 € (315,15) 6.746.657,46 €5.049.930,52 € 36.069.758,62 €35.168.146,31 € 14.600,00 € 414.100,00 € 387.900,00 € II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen749.356,08 € 2.sonstige Vermögensgegenstände9.434.790,23 € III. Kassenbestand, Landesoberkassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.097.408,36 € 9.005.958,94 € 10.184.146,31 €10.103.367,30 € 11.856.760,91 €10.368.734,25 € 22.455.007,22 €20.860.001,55 € 1.706.261,82 €575.428,17 € 36.069.758,62 €35.168.146,31 €

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