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Einführung – grüner Lernort Wald

Die Berliner Waldschulen sind “grüne Lernorte”, die losgelöst von schulischen Zwängen und Leistungsdruck überwiegend Grundschülern die Möglichkeit geben, ihren Wald kennen und schätzen zu lernen. Die waldpädagogischen Angebote sind als Ergänzung zum Lernen im Klassenzimmer zu verstehen. Sie vereinen Erlebnisse in der natürlichen Umgebung des Waldes mit behutsamer Wissensvermittlung. Sie lassen Entwicklungsspielräume für kreatives Gestalten und legen den Grundstein für positive umweltbezogene und soziale Verhaltensänderungen. Die zielgruppenspezifischen Veranstaltungen der sechs Waldschulen und des Lehrkabinetts der Berliner Forsten sowie ergänzende Kooperationsprojekte in ausgewählten Forstrevieren werden im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an den besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen der Stadtentwicklung Berlins ausgerichtet. Sie sind seit Jahrzehnten eine wichtige Säule im Umweltbildungsbereich der Hauptstadt. Grundsätzliches und damit oberstes Ziel der Waldschularbeit ist es, jedem Berliner Großstadtkind im Laufe seiner Grundschulzeit einen Besuch im Lebensraum Wald zu ermöglichen. Gerade weil sich in den ersten 12 Lebensjahren das komplexe Denken in Zusammenhängen und das Sozialverhalten entwickeln, wollen wir mit unserer Arbeit das Naturinteresse wecken und damit das Natur- und Umweltbewusstsein fördern. Die Naturerfahrungen im Berliner Wald wirken der fortschreitenden Technisierung im Alltag, Verstädterung und Verkehrszunahme entgegen und bilden den Gegenpol zu Naturentfremdung in einer Großstadt. Ganz bewusst können Pflanzen und Tieren erlebt, unterschiedliche Witterungsbedingungen, Jahreszeiten, Naturgeräusche oder Stille erfahren werden. Folglich wird der Wald als Schule – als Lebensschule vor allem für heranwachsende Menschen begriffen. Der Wald schult die Sinneswahrnehmungen und setzt sie in Beziehung zur Umwelt. Er steht im Mittelpunkt von Sehen, Fühlen, Riechen, Hören und Tasten. Das Konzept “grüner Lernort Wald” hat sich in Berlin längst bewährt. Jährlich nehmen über 50.000 Kinder und Erwachsene an den verschiedenen waldpädagogischen Veranstaltungen teil und die Nachfrage ist ungebrochen groß. An den verschiedenen Waldschulstützpunkten arbeitet qualifiziertes Personal, das den Kindern den Wald als einen wichtigen, liebens- und schützenswerten Teil ihrer Umwelt erfahrbar und begreifbar macht. Alle innerstädtischen Waldschulen sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Auf den folgenden Seiten werden die einzelnen Waldschulen vorgestellt. Wir freuen uns aber nicht nur im Internet auf Ihren Besuch!

OSZ Lotis

Das OSZ Lotis ist Umweltschule in Europa. Die Auszeichnung hat das Oberstufententrum für seine vielen Projekte zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz bekommen. Bildung für nachhaltige Entwicklung Den Titel Umweltschule in Europa / Internationale Nachhaltigkeitsschule erhielt das Oberstufenzentrum Logistik, Touristik und Steuern (OSZ Lotis) unter anderem für die Umgestaltung des Schulhofs und den Whole School Approach, also der ganzheitlichen Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). BNE ist fest im Schulcurriculum verankert. Vortragsreihen und Workshops zum Thema Nachhaltigkeit sind ebenso Bestandteil des Unterrichts wie Kunstprojekte zu Ökosystemen und Klimawandel, Exkursionen zum Thema ökologisches Wirtschaften, die Formulierung von Energiespartipps oder die Kreation von lehrreichen Smartphone- und Tablet-Rallyes durch den Schulgarten. Die Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums hegen und pflegen einen Schulgarten mit integriertem Grünen Klassenzimmer. Für den Garten wurden im Rahmen eines Patenprojekts kürzlich Sitz- und Pflanzmöbel entworfen und gebaut. Beim Bau wurde unbehandeltes, einheimisches Holz verwendet. Die Sitzgelegenheiten werden schon jetzt gut genutzt. Und schon bald sollen auch die integrierten Hochbeete bepflanzt werden. Schön grün ist aßerdem der parkähnliche Schulhof. Dort gibt es unter anderem Hochbeete- und Amphibiensitzmauern. Die Amberbäume auf dem Hof spenden nicht nur Schatten und sorgen für gute Luft. Sie gelten auch als Klimabäume, die gut mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen zurechtkommen. Das Oberstufenzentrum nimmt die Teilnahme an der 4. Zukunftsklimakonferenz im Zeiss Planetarium Berlin und die UN-Klimakonferenz COP27 zum Anlass, eine Klimavereinbarung auf den Weg zu bringen. Die Vereinbarung soll zwischen Schulleitung, Schulkonferenz, dem Team Nachhaltigkeit und der Gesamtschülervertretung getroffen werden. Ziel ist die noch stärkere Verankerung von Klimaschutz und Klimabildung an der Schule. Um möglichst viel zu erreichen, werden darin sowohl kurzfristig umsetzbare Klimaschutzideen als auch langfristige Klimaschutzprojekte vereinbart. Schulgarten | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte Das OSZ Lotis ist ein Oberstufenzentrum in Berlin-Tempelhof. Es ist gleichzeitig Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Berufsschule mit den drei Abteilungen Logistik, Touristik und Steuern. Auch Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung und berufsbegleitende Weiterbildungsangebote stehen zur Auswahl. Rund 2000 Schülerinnen und Schüler lernen am OSZ. Das Oberstufenzentrum legt besonders großen Wert auf auf soziales Verhalten – zusammengefasst als Qualitätsprofil Soziales Lernen und soziales Klima. Als Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage hat sich das OSZ Lotis zu einem respektvollen Miteinander in gewaltfreier Kommunikation verpflichtet. Weitere Qualitätsprofile sind Umweltschule in Europa / Internationale Nachhaltigkeitsschule und Alles unter einem Dach. Letzteres beschreibt die Möglichkeit zu höherqualifizierenden Schulabschlüssen aus einer Hand von der Berufsbildungsreife über den MSA bis zum Abitur. Umweltschule in Europa Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Tempelhof-Schöneberg Übersicht: Diese Tempelhofer und Schöneberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Schadow-Gymnasium

Am Schadow-Gymnasium sind Klimathemen selbstverständlicher Teil des Unterrichts und bei Projektwochen. Im Schulgarten lernen die Schülerinnen und Schüler, wie wichtig eine intakte Natur ist. Schulgarten am Schadow-Gymnasium Der Schulgarten des Schadow-Gymnasiums wird von der AG Acker gepflegt. Die Schülerinnen und Schüler bauen dort 30 verschiedenen Gemüsesorten wie Zucchini, Mais, Pastinaken und Fenchel an, pflegen die Beete und den Teich, bauen Hochbeete, Futtersilos und Insektenhotels. Die AG-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer lernen so die nachhaltig angebauten Lebensmittel zu schätzen und pflegen gleichzeitig ein vielseitiges Biotop. Dass das Schadow-Gymnasium heute einen eigenen kleinen Acker hat, ist auch dem Engagement des Bezirks Steglitz-Zehlendorf zu verdanken. Er hatte die umfangreichen Vorarbeiten und die Entsiegelung der für den Acker vorgesehenen Schulhofflächen übernommen. Die Klima-AG will mit ihren Projekten auf die aktuelle, menschengemachte Klimakrise reagieren. Dafür stellt sie sich der Frage, wie das Schadow-Gymnasium insgesamt klima- und umweltfreundlicher werden kann und wie eine nachhaltige Strategie aussehen könnte, um dieses Ziel zu erreichen. Um Klima und Klimawandel geht es auch bei den regelmäßig veranstalteten Klima-Projekttagen. In den vergangenen Jahren gab es beispielsweise Workshops, Vorträge und Expertengespräche zu den Themen Geo-Engineering, erneuerbare Energien und Schutz der Artenvielfalt. Es wurden Schaubilder erstellt, Plakate gestaltet, Filme gedreht und viel diskutiert. Die dabei entstandenen Ideen und Lösungsansätze sollen nach und nach umgesetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben unter anderem vorgeschlagen, auf dem Schulgelände mehr Bäume zu pflanzen und Segel aufzuhängen, um die Sonne abzuhalten. Wasserspeicher sind eine sinnvolle Investition, um kostbares Regenwasser aufzufangen und die Pflanzen damit zu versorgen. Bei einem Spendenlauf auf dem Schulfest liefen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise unzählige Runden für einen guten Zweck: Regentonnen für die Bewässerung des Schulackers. Es gibt bereits Ideen, wie das Erreichen der Schule mit dem Fahrrad attraktiver gestaltet werden kann. Und schon jetzt werden auf Schulfesten Tassen aus Keramik verwendet statt Plastikbecher. Schulgarten | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte | Abfallvermeidung | Upcycling Die rund 1200 Schülerinnen und Schüler des Schadow-Gymnasiums werden von etwa 130 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Die Schule bietet eine offene Ganztagsbetreuung an. Das Gymnasium ist nach dem preußischen Bildhauer und Grafiker Johann Gottfried Schadow benannt. Um die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewussten, selbständigen, kreativen und weltoffenen Persönlichkeiten zu erziehen, setzt das Schadow-Gymnasium auf eine zeitgemäße Allgemeinbildung und Studienvorbereitung sowie eine aktive pädagogische Schulentwicklung. Ein positives Arbeits- und Sozialverhalten der Jugendlichen ist der Schule ebenfalls ein besonderes Anliegen. Bild: petrograd99-depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Steglitz-Zehlendorf Übersicht: Diese Steglitzer und Zehlendorfer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Dem BfS ist es wichtig, die Gesundheit aller Beschäftigten zu schützen und im Rahmen des BGMs Bedingungen und Angebote zu schaffen, die das persönliche Wohlbefinden und die Gesundheit erhalten und fördern. Daher wurde das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) unter dem Motto "gemeinsam gesund im BfS " eingeführt. Quelle: fizkes/stock.adobe.com Mit dem BGM integrieren wir ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement in unsere Behördenkultur erhalten und fördern wir die Motivation und Zufriedenheit unserer Beschäftigten fördern wir ein gesundheitsbewusstes Verhalten bei der Arbeit und in der Freizeit fördern wir das soziale Miteinander entwickeln wir eine gesundheitsgerechte Führungskultur weiter entwickeln wir gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen weiter Im Rahmen des BGMs hat das BfS Themen rund um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten aufgegriffen. Außerdem wurden Angebote etabliert, die sich an die Arbeitsbedingungen und das soziale Verhalten aller Beschäftigten richten, wie u.a. : Quelle: Daisy Daisy/stock.adobe.com gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes persönliche Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeit Möglichkeit der Festsetzung individueller Arbeitszeiten Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsärztlichen Dienst Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit private Initiativen (Lauftreff, Fußballmannschaft etc. ) unterschiedliche Angebote zur aktiven Pausengestaltung an den Standorten oder standortübergreifende Aktionen Hilfestellungen in Notfallsituationen (Sucht, psychische Belastungen etc. ) Regelmäßige Informationen zu aktuellen Gesundheitsthemen und internen Mitmach-Aktionen Anhand des Feedbacks der Beschäftigten werden die Angebote kontinuierlich weiterentwickelt. Stand: 29.10.2024

Stellenausschreibung

Externe Stellenausschreibung Im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Referentin/ eines Referenten (m/w/d) im Referat 46 – Biodiversität, Klimaschutz, Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Aufgaben: - Erarbeitung von Grundsatzvermerken, Entscheidungsvorlagen und Verfahrensregelungen für den Bereich Klimaschutz, Klimawandel und Klimaanpassung in der Landwirtschaft - Erarbeitung von Grundsatzvermerken, Entscheidungsvorlagen und Verfahrensregelungen für wasserwirtschaftliche Angelegenheiten der Landwirtschaft sowie Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit Bezug zur Landwirtschaft und regionales Wassermanagement - Erarbeitung von Grundsatzvermerken, Entscheidungsvorlagen und Verfahrensregelungen für den Bereich der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sowie Nachhaltigkeitsmonitoring - Mitarbeit in mehreren Bund-Länder-Arbeitsgruppen, u. a. Klima, Wasser, AKIS und Nachhaltigkeit, sowie in den entsprechenden ressortübergreifenden Arbeitsgruppen des Landes - Vertretung der Referatsleitung Sie erfüllen zum Zeitpunkt der Einstellung folgende zwingende Voraussetzungen: - Bei Beamten: o Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Landwirtschaftlicher Dienst, Forstdienst oder umwelttechnischer Verwaltungsdienst mit dem Fachschwerpunkt Wasserwirtschaft - Bei nicht verbeamtetem Personal: o Erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 des Teils I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Master/Diplom) im Bereich der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Wasserwirtschaft o Mehrjährige Berufserfahrung sowie anwendungsbereite Kenntnisse und Erfahrungen in dem benannten Aufgabengebiet Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen: - Fundierte IT-Kenntnisse (u. a. MS-Office), digitale Schlüsselkompetenzen, Erfahrungen in der Anwendung der Elektronischen Akte Erwartet wird darüber hinaus ein überdurchschnittliches Kommunikations- und Ausdrucksverhalten sowie ein überdurchschnittliches Sozialverhalten. Des Weiteren werden eine überdurchschnittliche Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit, ein überdurchschnittlich termingerechtes Arbeiten, eine überdurchschnittliche Organisation des Arbeitsbereiches sowie Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft erwartet. Was wir bieten: - Interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenbereiche in einer obersten Landesbehörde - Einen Einsatz auf einem zukunftssicheren und modern ausgestatteten Arbeitsplatz im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt -Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle -Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen, Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte - Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV, Dienstgebäude in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes Magdeburg -Behördliches Gesundheitsmanagement -Individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung bzw. die Übernahme von Beamten (m/w/d) möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG LSA bewertet. Die erstmalige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt mit dem Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 13 LBesG LSA. Soweit sich Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bereits in einem Beamtenverhältnis in der Besoldungsgruppe A 13 bis A 14 LBesG LSA befinden, ist eine Versetzung möglich. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen. Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, erhalten Sie die gewünschten Informationen auf unserer Internetseite unter: www.mwl.sachsen-anhalt.de. Sie haben weitergehende Fragen? Gern erteilt Ihnen Frau Krull, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr.: 0391/567-4215 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Zietlow, Leiterin des Referats 46, unter der Telefon-Nr. 0391/567-1872. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen (bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen), Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen unter dem Aktenzeichen 12.18-RF 46.2 und ggf. einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 09.08.2024 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat 12 Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg oder vorzugsweise per Email als pdf-Datei an bewerbung@mw.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB). Bitte

2024-06-24_Stellenausschreibung_RF_46.2.pdf

Externe Stellenausschreibung Im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Referentin/ eines Referenten (m/w/d) im Referat 46 – Biodiversität, Klimaschutz, Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Aufgaben: - Erarbeitung von Grundsatzvermerken, Entscheidungsvorlagen und Verfahrensregelungen für den Bereich Klimaschutz, Klimawandel und Klimaanpassung in der Landwirtschaft - Erarbeitung von Grundsatzvermerken, Entscheidungsvorlagen und Verfahrensregelungen für wasserwirtschaftliche Angelegenheiten der Landwirtschaft sowie Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit Bezug zur Landwirtschaft und regionales Wassermanagement - Erarbeitung von Grundsatzvermerken, Entscheidungsvorlagen und Verfahrensregelungen für den Bereich der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sowie Nachhaltigkeitsmonitoring - Mitarbeit in mehreren Bund-Länder-Arbeitsgruppen, u. a. Klima, Wasser, AKIS und Nachhaltigkeit, sowie in den entsprechenden ressortübergreifenden Arbeitsgruppen des Landes - Vertretung der Referatsleitung Sie erfüllen zum Zeitpunkt der Einstellung folgende zwingende Voraussetzungen: - Bei Beamten: o Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Landwirtschaftlicher Dienst, Forstdienst oder umwelttechnischer Verwaltungsdienst mit dem Fachschwerpunkt Wasserwirtschaft - Bei nicht verbeamtetem Personal: o Erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 des Teils I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Master/Diplom) im Bereich der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Wasserwirtschaft o Mehrjährige Berufserfahrung sowie anwendungsbereite Kenntnisse und Erfahrungen in dem benannten Aufgabengebiet Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen: - Fundierte IT-Kenntnisse (u. a. MS-Office), digitale Schlüsselkompetenzen, Erfahrungen in der Anwendung der Elektronischen Akte Erwartet wird darüber hinaus ein überdurchschnittliches Kommunikations- und Ausdrucksverhalten sowie ein überdurchschnittliches Sozialverhalten. Des Weiteren werden eine überdurchschnittliche Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit, ein überdurchschnittlich termingerechtes Arbeiten, eine überdurchschnittliche Organisation des Arbeitsbereiches sowie Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft erwartet. Was wir bieten: - Interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenbereiche in einer obersten Landesbehörde - Einen Einsatz auf einem zukunftssicheren und modern ausgestatteten Arbeitsplatz im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt -Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle -Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen, Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte - Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV, Dienstgebäude in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes Magdeburg -Behördliches Gesundheitsmanagement -Individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung bzw. die Übernahme von Beamten (m/w/d) möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG LSA bewertet. Die erstmalige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt mit dem Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 13 LBesG LSA. Soweit sich Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bereits in einem Beamtenverhältnis in der Besoldungsgruppe A 13 bis A 14 LBesG LSA befinden, ist eine Versetzung möglich. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen. Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, erhalten Sie die gewünschten Informationen auf unserer Internetseite unter: www.mwl.sachsen-anhalt.de. Sie haben weitergehende Fragen? Gern erteilt Ihnen Frau Krull, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr.: 0391/567-4215 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Zietlow, Leiterin des Referats 46, unter der Telefon-Nr. 0391/567-1872. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen (bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen), Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen unter dem Aktenzeichen 12.18-RF 46.2 und ggf. einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 24.06.2024 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat 12 Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg oder vorzugsweise per Email als pdf-Datei an bewerbung@mw.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB). Bitte

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Polizeiinspektion Magdeburg für das Jahr 2023

- erneut mehr als jede zweite Straftat aufgeklärt - insgesamt 67.358 erfasste Fälle - Kriminalität verlagert sich immer weiter in den digitalen Raum Für den Zuständigkeitsbereich (Stadt Magdeburg, Landkreis Börde, Landkreis Harz und Salzlandkreis) der Polizeiinspektion Magdeburg (PI MD) zeichnet sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik folgendes Gesamtbild ab: Insgesamt konnten 36.283 Straftaten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote (AQ) betrug dabei 53,9% (2022: 52,1%) und ist damit um +1,8 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Die Anzahl der von der PI MD im Jahr 2023 abgeschlossenen Fälle stieg gegenüber dem Vorjahr auf 67.358 Fälle (2022: 62.146). Dies entspricht einem Anstieg von +8,4%. Insgesamt wurden 24.248 Tatverdächtige ermittelt (17.974 männlich, 6.274 weiblich). Im Vergleich zum Vorjahr (2022: 21.260) bedeutet dies einen Anstieg um + 14,1%. Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren liegt bei 20,1% (4.478 Tatverdächtige). Im Jahr zuvor betrug dieser Anteil 20,9%. Von den tatverdächtigen unter 21-Jährigen waren im Jahr 2023 1.146 Kinder (bis unter 14 Jahre), 1.943 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und 1.789 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre). Die Anzahl der Intensivtäter , also Täter mit mehr als neun Tathandlungen pro Jahr, ist in 2023 auf 340 gestiegen (+86). Diese waren an 5.667 Fällen beteiligt (+874). (2022 4.793) Die Anzahl der Intensivtäter unter 21 Jahren stieg leicht um +1% auf 61, die der ab 21 Jahren um +85 auf 279. Die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger zeigt einen signifikanten Anstieg im Jahresvergleich auf 6.086 Tatverdächtige (2022: 3.857), was einen Anteil von 25,1% der Gesamtanzahl aller ermittelten Tatverdächtigen ausmacht (2022: 18,1%). Unter Nichtdeutschen definiert die PKS Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. In der Personengruppe der Zuwanderer wurden 4.357 (+194,6%) Tatverdächtige gezählt, die an 5.987 (+209,3%) erfassten Fällen beteiligt waren. Im Jahr 2022 waren es 1.936 Fälle, an denen 1.479 tatverdächtige Zuwanderer beteiligt waren. Einen sehr starken Anstieg gab es bei Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz durch Asylbegehrende. Im Jahr 2023 wurden diesbezüglich 1.564 Fälle in der PKS ausgewiesen, was einem Anstieg von +1.300 Fällen zum Vorjahr 2022 (264 erfasste Fälle) entspricht. Dies ist durch die wechselnde Bearbeitungszuständigkeit zu erklären. Neben diesen nur durch Migranten zu begehenden Straftaten bilden die Rohheitsdelikte mit 1.380 erfassten Fällen (+165,4%) und Diebstahlsdelikte mit 1.367 erfassten Fällen (+195,3%) die beiden großen Deliktsgruppen für durch Zuwanderer begangene Straftaten. Der Anstieg bei den Rohheitsdelikten ist insbesondere auf Körperverletzungsdelikte zurückzuführen (2023: 902 Fälle, 2022: 332 Fälle). Bei den Diebstahlsdelikten kam es zu einem Anstieg insbesondere beim Ladendiebstahl (2023: 1.157 Fälle, 2022: 360 Fälle). 131 Straftaten richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, ein Anstieg von +129,8% zum Vorjahr (2022: 57 Fälle). Im vergangenen Jahr lag der Anteil der Straftaten gegen das Leben mit 25 Fällen bei 0,03% aller erfassten Straftaten (2022: 36 Fälle). Darunter waren ein Mord und 16 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen, alle konnten aufgeklärt werden. Von Mord spricht man, wenn vorsätzlich ein Mensch getötet wurde und zusätzlich ein vom Gesetzgeber definiertes Mordmerkmal wie u.a. Mordlust, Habgier oder Heimtücke vorliegt. Fünf der erfassten sieben Fälle der fahrlässigen Tötung wurden aufgeklärt, was einer AQ von 71,4% entspricht. Im Deliktsbereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung konnten von den 1.159 erfassten Sexualdelikten 996 aufgeklärt werden, was einer AQ von 85,9% entspricht. Damit ist die Anzahl der erfassten Straftaten um +18,1% (2022: 981) und die der davon aufgeklärten Fälle um 24,0% gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg der gesamt AQ in diesem Deliktsfeld um +4,0 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür ist u.a. ein erneuter Anstieg im Deliktsfeld des Verbreitens von pornografischen Schriften – die Anzahl abgeschlossener Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Inhalte stieg um 20,8% auf 273 Fälle (2022: 226). Hier ist ein zunehmendes Aufkommen von größeren Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen zu verzeichnen. Weiter kann festgestellt werden, dass das Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien sowie Internet-Nachrichtendiensten im Wandel ist. Die Hemmschwelle die mit dem Umgang von deliktsbezogenen Aufnahmen [1] verbunden ist, sinkt immer weiter. So werden über Soziale Medien vermehrt Bilder und Videos verschickt oder in Gruppen hochgeladen, welche den vorgenannten Straftatbestand erfüllen können. Diese Aufnahmen werden dann erneut weiterverbreitet und können somit schnell einem sehr großen, nicht abschätzbaren Teilnehmerkreis zur Verfügung stehen. [2] Die Anzahl der erfassten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern beträgt 199 Fälle (2022: 198). Die AQ stieg hier auf 87,9% (2022: 80,8%). Ebenfalls ist die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung/Abhängigkeit erneut gestiegen (+55 Fälle). Von den 432 erfassten Fällen konnten 85,6% der Fälle aufgeklärt werden (2022: 84,1%). Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte , zu denen u. a. Körperverletzungen und Raubdelikte zählen, stieg um +1.766 Fälle auf 12.156 Fälle. Dieser Anstieg ist insbesondere durch die gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Körperverletzungsdelikte und Delikte gegen die persönliche Freiheit zu begründen. Für Körperverletzungsdelikte ist ein Anstieg von +1.027 Fällen auf 7.318 erfasste Fälle zu verzeichnen. Für Straftaten gegen die persönliche Freiheit wurden 681 Fälle mehr erfasst (2023: 4.360). Hier sticht unter anderem erneut insbesondere der Tatbestand der Bedrohung (+17,9% erfasste Fälle) heraus. Ursächlich hierfür dürfte u.a. die Neufassung des § 241 StGB im April 2021 sein. Es fallen nun deutlich mehr Tathandlungen unter diesen Straftatbestand. Hinzu kommt, dass nach subjektiven Empfinden die Anzeigenbereitschaft der Bevölkerung gerade bei Bedrohungen im Internet (sozialen Medien) gestiegen ist. Weiter sind die erfassten Fälle für den Tatbestand der Nachstellung um +29,9 Prozentpunkte auf 521 Fälle angestiegen. Der Anstieg dieses Deliktes kann durch mehrere Einflüsse erklärt werden. Aus Trennungen bestehender Partnerschaften resultieren vermehrt Nachstellungsanzeigen bzw. Stalking Anzeigen. Weiterhin hat sich das Anzeigenverhalten der sensibilisierten Geschädigten auch dahin gesteigert, dass jede Kontaktaufnahme und jede neue Tat des/der Beschuldigten neu angezeigt werden, da die Einzeltaten vor Gericht ein wichtiger Bestandteil sind und dem/der Geschädigten helfen, juristische Ansprüche durchzusetzen. Die AQ für die vier genannten Deliktsbereiche beträgt für Körperverletzung: 87,6%, für Straftaten gegen die persönliche Freiheit: 87,8%, für Bedrohung: 89,8% und für Nachstellung: 90,0%. Diebstahlsdelikte als Bestandteil der Eigentumskriminalität bilden mit 33,0% den höchsten Anteil an den 2023 abgeschlossenen Fällen. Die Anzahl der erfassten Fälle stieg um 6,6% auf 22.235 (2022: 20.852). Einen Rückgang gab es bei Diebstahl von Fahrrädern (-8,5% erfasste Fälle) und beim Diebstahl in/aus Boden- und Kellerräumen (-17,0% erfasste Fälle). Der Rückgang bei den Diebstählen von Fahrrädern lässt sich durch die im Jahr 2022 gegründete EG „Kette“ [3] des Polizeirevieres Magdeburg erklären. Hier konnten unter anderem eine Vielzahl unbekannte Verfahren bekannt gemacht werden. Darüber hinaus wurden einige Intensivtäter in Haft gesetzt. Einen Anstieg der erfassten Fälle gab es insbesondere beim Diebstahl von Kraftwagen, einschließlich unbefugter Gebrauch (+12,9% erfasste Fälle), dem Ladendiebstahl (+31,3% erfasste Fälle) und dem Diebstahl in/ aus Banken, Sparkassen und Postfilialen (+54,3% erfasste Fälle). Die Anzahl der Fälle des besonders schweren Diebstahls in/aus Wohnungen stieg um 11,6% auf 714 Fälle (2022: 640 Fälle). [4] Fälle des Diebstahls von/aus Automaten wurden zu 14,1% aufgeklärt. Insgesamt ist die AQ für alle Diebstahlsdelikte um -0,5 Prozentpunkte auf 30,3% gesunken (2022: 30,8%). Der Trend steigender Fallzahlen bei Vermögens- und Fälschungsdelikten setzte sich im Jahr 2023 nicht fort, verharrt jedoch auf einem hohen Niveau. Ein Absinken war bei Betrugsdelikten auf 8.357 Fälle (-40 Fälle; -0,5%) zu verzeichnen. Unter anderem sank hierbei die Anzahl von Fällen des sonstigen Warenkreditbetrugs um -4,2% auf 3.064 Fälle (2022: 3.197). Die vermeintliche Anonymität und gefühlte Sicherheit im Internet lassen viele Bürger schnell zu Opfern von Computerkriminalität werden. So überweisen Geschädigte beispielsweise große Summen per Onlineüberweisung für eine vermeintliche Ware, welche die Täter auf einem Online-Kleinanzeigen-Portal anbieten. Dazu verwenden die Täter häufig Onlinebanken zum Geldtransfer, die bei Anlegen eines Kontos keine Identitätsverifizierung verlangen. Die erfassten Fälle des Tankbetruges sanken leicht um -4,8% auf 1.422. Sie liegen damit aber noch immer deutlich über dem Wert aus dem Jahr 2019 (959 erfasste Fälle). Gestiegen sind u. a. die erfassten Fälle der Geld-, Wertzeichenfälschung und Fälschung von Zahlungskarten/Schecks auf 151 (2022: 92). Im Bereich Cybercrime ist die Anzahl der Fälle mit dem Tatmittel Internet im Jahr 2023 um +469 Fälle auf insgesamt 8.404 Fälle gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um +5,9%. Insgesamt verlagert sich die Lebensgestaltung zunehmend in die digitale Welt. Die Täter orientieren sich zielgerichtet auf das Tatmittel Internet. Die teilweise unbedarfte Herangehensweise und Unkenntnis der späteren Geschädigten, bei gleichzeitigem hochkriminellen Handeln der Täter, vereinfachen die Taten zunehmend. Durch die immer weitere Zunahme von webbasierten Lösungen im Alltag wird dieser Deliktsbereich auch zukünftig eine besondere Bedeutung innerhalb der Kriminalitätsphänomene einnehmen. [5] Weiter hat sich das E-Revier [6] bei der Bevölkerung etabliert. So wurden im Jahr 2023 mehr als 20.000 Anzeigen über das E-Revier im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg gestellt. Für das Segment der Sonstigen Straftatbestände fällt insbesondere der Anstieg der Fallzahlen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf. Hier stiegen die erfassten Straftaten um 14,4% auf 428 Fälle (+54). Insgesamt 279 Polizistinnen und Polizisten wurden Opfer bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte . Die Fallzahlen im Deliktsbereich Sachbeschädigung stiegen leicht um +0,3% auf 6.941 erfasste Fälle. Für die Tatbestände der Beleidigung/ üble Nachrede/ Verleumdung ist ein Anstieg der erfassen Fälle um +9,7% auf 2.952 festzustellen. Hier ist eine deutliche Steigerung des Anzeigeverhaltens über das E-Revier festzustellen und der oben erwähnte Effekt der Straftatenverschiebung in den digitalen Raum. Bei Fällen des Ausspähens/Abfangens von Daten ist ein Anstieg von 3,4% auf 489 Fälle zu verzeichnen (2022: 473 Fälle). Es ist immer wieder festzustellen, dass die späteren Opfer oftmals unbewusst eine Vielzahl von persönlichen Daten von sich für vermeintliche Werbezwecke oder Sonderangebote herausgeben, ohne sich ernsthafte Gedanken über die Konsequenzen zu machen. Nicht zuletzt ist diese Tathandlung nur eine Vorbereitung für weitere Betrugshandlungen im Internet mit den Daten der Geschädigten. [7] Innerhalb der Strafrechtlichen Nebengesetze stellte die Polizei mit 2.988 Fällen (-96 Fälle) der Rauschgiftkriminalität weniger fest als im Vorjahr. Den höchsten Anteil der Fälle im Bereich der Rauschgiftkriminalität nehmen dabei allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis mit 1.391 erfassten Fällen (-78 Fälle), allgemeine Verstöße mit Amphetamin mit 432 erfassten Fällen (-32 Fälle) und allgemeine Verstöße mit Methamphetamin mit 284 erfassten Fällen (-77 Fälle) ein. Ein Anstieg ist hingegen bei den erfassten Fällen von allgemeinen Verstößen mit Kokain (+30 Fälle) zu verzeichnen. Die Anzahl erfasster Fälle des Handels/Schmuggels mit Betäubungsmitteln stieg um +8,6% auf 340 Fälle. [8] [1] z.B. das Versenden von Nacktaufnahmen [2] Präventionshinweis: https://www.bka.de/dontsendit / www.soundswrong.de [3] EG „Kette“ wurde inzwischen beendet, in der Sachbearbeitung unterliegt der Deliktsbereich weiterhin einer Schwerpunktsetzung [4] Präventionshinweis: Richtige Sicherungstechnik verhindert Einbrüche (k-einbruch.de) / www.k-einbruch.de [5] Präventionshinweis: Cybercrime | polizei-beratung.de (extrapol.de) [6] https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier [7] Präventionshinweis: Beim Phishing greifen Betrüger sensible Daten ab (polizei-beratung.de) [8] Präventionshinweis: Drogen Tipps und Hilfe | polizei-beratung.de Polizeiinspektion Magdeburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sternstraße 12 39104 Magdeburg Tel. +49 391 546 1422 E-Mail: presse.pi-md@polizei.sachsen-anhalt.de

Polizeiliche Kriminalstatistik/Erfasste Straftaten weiterhin unter 200.000

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt um 8,6 Prozent auf über 190.000 Delikte angestiegen. Auch bundesweit haben die Straftaten im letzten Jahr zugenommen. Der Anstieg um 15.362 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 193.812 Straftaten (2022: 178.450) geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 hervor, die Innenministerin Dr. Tamara Zieschang am Dienstag gemeinsam mit Landespolizeidirektor Mario Schwan vorstellte: „Trotz der Zunahme der polizeilich erfassten Straftaten konnte die Aufklärungsquote auf knapp 56 Prozent gesteigert werden. Das ist ein Verdienst der professionellen und motivierten Arbeit unserer gesamten Landespolizei. Und sie wird auch weiterhin tagtäglich engagiert für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einstehen.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Die Aufklärungsquote konnte gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 55,9 Prozent gesteigert werden. So wurden vergangenes Jahr 108.431 Fälle (2022: 97.486) von der Polizei aufgeklärt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 71.066 Tatverdächtige und damit 7.308 bzw. 11,5 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 63.758) ermittelt. 78,7 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, 7,4 Prozent Heranwachsende und 8,3 Prozent Jugendliche sowie 5,5 Prozent Kinder; insoweit gibt es im Wesentlichen keine Veränderungen zum Vorjahr. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt 2023 bei 28,4 Prozent (2022: 22,6 Prozent). Sie verübten 14,6 Prozent bzw. 28.325 der im Jahr 2023 erfassten Gesamtstraftaten (2022: 11,4 Prozent). Von den 20.163 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 14.336 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Zuwanderer haben einen Anteil von 20,2 Prozent (2022: 10,9 Prozent) an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2023. Unter allen Tatverdächtigen werden 981 der Gruppe der Intensivtäter zugerechnet. Das heißt, dass ihnen mehr als neun Einzeltaten im Berichtszeitraum angelastet werden. Sie machen einen Anteil von 1,4 Prozent an allen Tatverdächtigen aus. Dabei werden ihnen 15,5 Prozent aller aufgeklärten Straftaten zugerechnet: vorrangig Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch sowie einfache Körperverletzung und Bedrohung. Im Bereich der Jugendkriminalität , welche Straftaten von Jugendlichen sowie Heranwachsenden umfasst, wurden im vergangenen Jahr 17.409 Straftaten registriert. Das waren 1.524 Fälle bzw. 9,6 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Entwicklung beruht auf gestiegenen Fallzahlen insbesondere bei Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikten sowie Ladendiebstählen. So wurden bspw. bei den Körperverletzungen insgesamt 3.052 Straftaten erfasst und damit 341 Fälle mehr als im Vorjahr. 5.286 Tatverdächtige waren Heranwachsende und 5.921 Tatverdächtige waren Jugendliche; dies ist ein Anstieg um 12,8 Prozent bzw. um 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von Kindern unter 14 Jahren wurden 3.903 als Tatverdächtige festgestellt. Ihnen wurden im letzten Jahr insgesamt 3.986 Straftaten zugeordnet, was im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 658 Fälle (2022: 3.328) bzw. um 19,8 Prozent ist. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zum erneuten Anstieg im Bereich der Jugendkriminalität: „Der Anstieg der Jugendkriminalität muss uns allen Sorgen bereiten. Es gilt kriminellen Karrieren frühzeitig entgegenzuwirken. Jugendliche müssen viel früher an die Hand genommen und zu einem sozial adäquaten Verhalten bewegt werden, um ihnen einen geordneten Lebensweg zu ermöglichen. Hier sind insbesondere das Elternhaus, aber auch Schulen, soziale Einrichtungen und kommunale Präventionsarbeit gefragt.“ Bereits seit 2009 ist die Jugendberatung bei der Polizei (JUBP) als Teil der aktiven Bekämpfung der Jugendkriminalität implementiert. Ihre Aufgabe ist insbesondere, delinquente und von Delinquenz bedrohte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in ihrer oft schwierigen Situation, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, weitere Straftaten zu vermeiden und „kriminelle Karrieren“ zu verhindern. Landespolizeidirektor Mario Schwan erklärt hierzu: „Die Jugendberatung bei der Polizei ist eine präventive Erfolgsgeschichte, weil sie sehr zeitnah zum Tatgeschehen, aber losgelöst von der polizeilichen Ermittlungsarbeit erfolgt.“ Zu einzelnen Straftatengruppen: Die Diebstahlsdelikte bildeten im vergangenen Jahr mit 58.043 Fällen erneut den Großteil der polizeilich registrierten Straftaten. Das ist ein Anteil von knapp 30 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Nach einem Rückgang der Fallzahlen in den Jahren der Corona-Pandemie stiegen die Fallzahlen von 2022 (52.736 Fälle) zu 2023 um 5.307 Fälle bzw. rund 10 Prozent an. Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist dennoch ein Rückgang feststellbar. So wurden 2019 insgesamt 62.138 Diebstahlsdelikte erfasst und damit 4.095 Fälle mehr als im vergangenen Jahr. Im Jahr 2023 sind insbesondere die Fallzahlen bei den Diebstählen unter erschwerenden Umständen um 1.369 Fälle auf 28.920 Fälle gestiegen. Außerdem wurden mit 11.787 Ladendiebstählen ein Drittel mehr Fälle als im Jahr 2022 (8.869 Fälle) registriert. Die Zahl der Fahrraddiebstähle war hingegen leicht rückläufig. Bei den Diebstahlsdelikten konnten 7.676 Tatverdächtige (2022: 5.964) ermittelt werden, wovon 5.090 männlich und 2.586 weiblich waren. Den Großteil der Tatverdächtigen bildeten Erwachsene mit 5.043 ermittelten Tatverdächtigen. Des Weiteren konnten in dem Phänomenbereich 2.512 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt werden. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „In den Städten sind grundsätzlich häufiger Ladendiebstähle festzustellen als in ländlichen Gegenden. Eine höhere Anzahl von Geschäften und Einkaufsmöglichkeiten bieten potenziellen Dieben in der Regel bessere Tatgelegenheiten. Zudem herrscht in belebten Einkaufsstraßen und Einkaufszentren eine größere Anonymität für Diebe, die dadurch unentdeckter bleiben können. Die Polizei steht allen Ladenbesitzern im Land beratend zur Seite. Entsprechende präventive Beratungen können bei den örtlichen Polizeidienststellen eingeholt werden.“ Die Landespolizei Sachsen-Anhalt betrachtet den (Wohnungs-) Einbruchsschutz als einen Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit. Im Jahr 2023 ist die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle zwar nur geringfügig gestiegen, mit dem Eindringen der Täter in den höchstpersönlichen Lebensbereich wird aber das Sicherheitsgefühl der Opfer oftmals nachhaltig beeinträchtigt. Dabei ließe sich eine erhebliche Anzahl von Einbrüchen durch effektive Sicherungstechnik, aber auch durch erhöhte Achtsamkeit hinsichtlich einfacher Sicherungsmaßnahmen verhindern. Dass solcherlei Maßnahmen Wirkung zeigen, indiziert der hohe Anteil von rund 50 Prozent an Versuchsstraftaten im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls. „Um dies weiter zu forcieren, startet die Landespolizei jährlich zum Tag des Einbruchschutzes Ende Oktober die Präventionskampagne ‚Sicher wohnen mit Einbruchsschutz‘ und bietet kostenfreie sicherheitstechnische Beratungen für Haus- und Wohnungsinhaber in den Polizeirevieren an.“, sagt Landespolizeidirektor Mario Schwan. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Jahr 2023 eine Zunahme der Fallzahlen um 289 Fälle bzw. 10,1 Prozent auf 3.149 Fälle zu verzeichnen (2022: 2.860). Der Hauptanteil sind mit 38,3 Prozent Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung pornografischer Schriften mit 1.207 Fällen (2022: 984). Davon wurden allein 1.130 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen. Von den insgesamt 1.207 Fällen handelte es sich in 870 Fällen (2022: 741) um das Verbreiten kinderpornografischer Schriften, wovon 835 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. Die Fälle von Vergewaltigungen (2023: 322; 2022: 323) und die Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2023: 555; 2022: 561) liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Die polizeiliche Prävention ist ein elementarer Bestandteil der ganzheitlichen Bekämpfung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bilddateien sensibilisiert und auf die Gefahren bei der Verbreitung von freizügigen Fotos sowie der Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht werden. Hierbei steht ebenso die Aufklärung bspw. über Phänomene wie das „Cybergrooming“ (die gezielte Manipulation junger Menschen im Internet, mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte und des sexuellen Missbrauchs), das „Sexting“ (ein Verhalten, mit dem gezielten Versand sexuell eindeutiger Nachrichten, Fotos oder Videos) oder das „Upskirting“ (den nicht erlaubten Blick oder die Bildaufnahme unter den Rock einer Frau) im Fokus. Im vergangenen Jahr wurden 33.173 Straftaten gegen die persönliche Freiheit bzw. Rohheitsdelikte registriert. Das waren 3.204 Fälle bzw. 9,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit 20.263 Fällen wurden 1.777 mehr Körperverletzungsdelikte als im Jahr 2022 erfasst. Einen Anstieg gab es jeweils auch bei den Bedrohungen (2023: 8.255; 2022: 7.152) und Raubstraftaten (2023: 1.269; 2022: 1.156). Von den insgesamt 37.278 (2022: 33.803) registrierten Vermögens- und Fälschungsdelikten wurden erneut mehr als 40 Prozent bzw. 16.464 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen. Einen Schwerpunkt bildeten wie bereits im vergangenen Jahr die strafbaren Handlungen des Waren-/Warenkreditbetruges. Hier registrierte die Polizei 11.915 Fälle (2022: 11.692). Ein Anstieg zeichnete sich im Bereich der Beförderungserschleichung ab. Die Fallzahlen erhöhten sich von 2.852 Fällen im Jahr 2022 auf 4.089 Fälle im Jahr 2023 und damit um 1.237 Fälle bzw. um 43,4 Prozent. Noch immer ist auch der Telefonbetrug weit verbreitet. So weist die PKS bei den Fällen des sogenannten Enkeltricks oder Schockanrufs für das Jahr 2023 einen Anstieg um 658 Fälle bzw. rund 52 Prozent auf insgesamt 1.917 Straftaten (2022: 1.259) auf. In 1.729 Fällen blieb es bei einem Versuch. Die Täter erbeuteten mit dieser Betrugsmasche im vergangenen Jahr insgesamt 2.380.779 Euro (2022: 1.406.532 Euro). Das ist ein Anstieg von fast 70 Prozent. Vorrangig gerieten dabei die über 71-Jährigen ins Visier der Täter. Die PKS zeigt für das Jahr 2023, dass einschließlich ausländerrechtlicher Verstöße ein deutlicher Anstieg der von Zuwanderern begangenen Straftaten um 116 Prozent zu verzeichnen ist (2023: 20.106; 2022: 9.299). Der Anteil der von Zuwanderern begangenen Straftaten liegt damit bei 10,4 Prozent des Gesamtstraftatenaufkommen. In 6.276 Fällen handelt es sich um ausländerrechtliche Verstöße. Ohne die ausländerrechtlichen Verstöße wurden 2023 insgesamt 13.830 Straftaten von Zuwanderern erfasst; dies ist ein Anteil von 7,4 Prozent an den Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße. Das sind 7.629 Fälle bzw. 123 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 6.201). Insgesamt wurden 14.336 Zuwanderer als tatverdächtige Personen (2022: 6.974) ermittelt, wovon 11.637 männlich und 2.699 weiblich waren. Die Schwerpunkte stellen nach den ausländerrechtlichen Verstößen Körperverletzungsdelikte (2023: 2.649; 2022: 1.209), Diebstahlsdelikte (2023: 3.187; 2022: 1.135) und Beförderungserschleichung (2023: 1.311; 2022: 538) dar. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

2024-05-26_Stellenausschreibung_SB_IRD.16.pdf

Externe Stellenausschreibung Im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) ist zum 1.9.2024 die Stelle einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters (m/w/d) im Referat IRD – Interner Revisionsdienst unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Aufgaben: - Prüfung der Buchführung und der Verfahrensabläufe in der Zahlstelle auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, u.a. Kontrolle der Zentralen Zahlbarmachung und Verbuchung der EU-Mittel EGFL und ELER sowie Kontrolle des Rechnungsabschlussverfahrens und des Rückforderungsmanagements der Zahlstelle; die Prüfungsdurchführung umfasst u a. o Erstellung und Aktualisierung des jährlichen/mehrjährigen Planes sowie der Checklisten zur Prüfung der Buchführung und der Verfahrensabläufe - oErstellung von Prüfberichten oErfassung und Auswertung der Stellungnahmen zu den Prüfberichten Prüfung von Geschäftsvorgängen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des EGFL sind, u. a. o Prüfung von Geschäftsunterlagen von Unternehmen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung EGFL finanzierter Interventionen und rechtmäßiger Zahlungen o Überprüfung der Zuverlässigkeit der Unterlagen von Unternehmen und der Bestimmung der EU-Zahlungsansprüche oErstellung jährlicher Risikoanalysen sowie Erstellung von Prüfberichten oErfassung und Auswertung der Stellungnahmen zu Prüfberichten Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt der Einstellung muss ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom-FH) der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsökonomie oder eines vergleichbaren Studienganges vorliegen. Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen: -Anwendungsbereite Kenntnisse im Zuwendungs- und Haushaltsrecht -Erfahrungen in der Bearbeitung von EU-Fördermaßnahmen sowie grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse -Fachübergreifende Verfahrenskenntnisse im ELER, EGFL, InVeKoS -Fundierte IT-Kenntnisse (u. a. MS-Office, profil c/s, HAMISSA), digitale Schlüsselkompetenzen, Erfahrungen in der Anwendung der Elektronischen Akte Erwartet wird darüber hinaus ein überdurchschnittliches Kommunikations- und Ausdrucksverhalten sowie ein überdurchschnittliches Sozialverhalten. Des Weiteren werden eine überdurchschnittliche Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit, ein überdurchschnittlich termingerechtes Arbeiten, eine überdurchschnittliche Organisation des Arbeitsbereiches sowie Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft erwartet. Was wir bieten: - Interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenbereiche in einer obersten Landesbehörde - Einen Einsatz auf einem zukunftssicheren und modern ausgestatteten Arbeitsplatz im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt -Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle -Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen, Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte -Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV -Behördliches Gesundheitsmanagement -Individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Die Einstellung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen, tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 11 TV-L. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen. Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, erhalten Sie die gewünschten Informationen auf unserer Internetseite unter: www.mwl.sachsen-anhalt.de. Sie haben weitergehende Fragen? Gern erteilt Ihnen Frau Krull, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr.: 0391/567-4215 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kloß, Leiter des Internen Revisionsdienstes, unter der Telefon-Nr. 0391/567-3472. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen (bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen), Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen unter dem Aktenzeichen 12.18-SB IRD.16 und ggf. einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 26.5.2024 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat 12 Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg oder vorzugsweise per Email als pdf-Datei an bewerbung@mw.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB). Bitte geben Sie in den Bewerbungsunterlagen eine E-Mailadresse an, da Eingangsbestätigungen ausschließlich per E-Mail versandt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungskosten nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber (m/w/d) zwei Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

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