Der Leitfaden informiert über die gesetzliche Verpflichtung zur separaten Sammlung von Speiseabfällen und vermittelt Tipps zur Vermeidung und im praktischen Umgang mit Lebensmittelabfällen. Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt: Tipps zum einfachen und praktischen Sammeln der Speisereste in der Gastronomieküche Wickeln Sie feuchte Speisereste in Zeitungspapier. Auch Papierservietten können gemeinsam mit den Essensresten in die Speiseresttonne gegeben werden. Ein Vorsortierbehälter hilft dabei, die Küchenabfälle bereits während des Zubereitens der Speisen zu sammeln. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Getrenntsammlung von Speiseabfällen, indem Sie in direkter Nähe des Vorsortierbehälters / der Speiseresttonne eine Tabelle zum richtigen Sortieren anbringen. Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen und ausdrucken: Frittierfette und Speiseöle müssen ebenfalls separat entsorgt werden. Wie für die Speiseresttonne stehen auch hier Behälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die bei der Entsorgung gegen ein neues, gereinigtes Fass getauscht werden. Die Fässer werden in flexiblen Rhythmen entsorgt. Fragen Sie bei Ihrem Entsorgungsbetrieb ein individuelles Angebot an. Papier und Kartonagen können zu sehr geringen Kosten entsorgt werden – fragen Sie Ihren Entsorger. Die “Gelbe Tonne” für Verpackungen/Wertstoffe ist entgeltfrei und entlastet die teure Restmülltonne insbesondere von den voluminösen Verpackungsabfällen. Soweit genug Stellplatz vorhanden ist, ist die Nutzung der gelben Verpackungs-Tonne vorgeschrieben. Um Ihr Anrecht auf diese Tonne zu klären bzw. um eine solche zu bestellen, können Sie sich bei ALBA informieren: Tel.: (030) 35182-3260 Abfall ist am günstigsten, wenn er gar nicht erst entsteht. Oft kann eine Analyse der internen Betriebsabläufe dabei helfen, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu identifizieren. Potenziale zur Abfallvermeidung gibt es an vielen Stellen: Bieten Sie verschiedene Portionsgrößen an und informieren Sie Ihre Gäste über die Option, um Tellerreste zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel in Großgebinden, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Setzen Sie auf Getränke in Mehrwegflaschen. Bieten Sie Ihren Gästen Mehrwegbehälter für Take-Away-Gerichte an. Geben Sie einen Preisnachlass, wenn eigene Mehrwegbecher für den Kaffee “to go” mitgebracht werden. Sortieren Sie die Lebensmittel nach Haltbarkeitsdatum und überprüfen Sie die Waren regelmäßig. Lebensmittel, die bald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreichen, eignen sich gut für tagesbezogene Menü-Angebote. Maßnahmen zur Lebensmittelrettung Traurig, aber wahr: nach wie vor werden zu viele noch gut verzehrbare Lebensmittel einfach weggeworfen – in Deutschland sind es rund 4 Millionen Tonnen jährlich aus Privathaushalten, hinzu kommen noch 2,5 Millionen Tonnen aus der Vorverarbeitung und dem Handel. Diese Verschwendung von Lebensmitteln möchte die Stadt Berlin im Rahmen ihres Zero-Waste-Konzeptes maßgeblich eingrenzen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das vorliegende Modellprojekt, das insbesondere die Gastronomie für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie für die korrekte Trennung und Verwertung von entstandenen Speiseresten sensibilisieren will. Im Modellprojekt wurden eine Vielzahl von gastronomischen Betrieben untersucht, die schon heute eine vorbildliche Rolle im Hinblick auf Lebensmittelrettung einnehmen. Eindeutiges Ergebnis : Durch die konsequente Verfolgung verschiedener Maßnahmen lassen sich große Mengen an Lebensmittelabfällen vermeiden UND Kosten sparen. Speisekarte und Angebot werden auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ausgerichtet, z.B. durch Maßnahmen wie: Portionen werden eher klein gehalten, bei Bedarf kann nachbestellt oder direkt um eine größere Portion gebeten werden (Hinweis im Betrieb nötig), Die Reste vom Vortag werden vollständig nachverwertet, z.B. durch Tagesmenus bzw. durch intelligente, flexible Speisenzusammenstellung, Gerichte werden auf möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel ausgerichtet, „From Head to Root“-Ansatz, Wenig bis kein Einsatz von begrenzt haltbaren, meist tierischen Produkten (vegan), Lagerung erfolgt nach Haltbarkeit, Anlieferung immer möglichst frisch. Konsequente Vermeidung von Überproduktion : Nicht alle Speisen/Gerichte müssen immer verfügbar sein (lieber das Risiko eingehen, nicht alle Gerichte durchgehend anbieten zu können, als Über-schuss zu generieren), Bedarfsgerechte Produktionsplanung und Beschaffung durch verstärkte Dokumentation der Erfahrungen. Überproduzierte Speisen etc. werden vergünstigt kurz vor Ladenschluss abgegeben: Abverkauf per App (z.B. „To Good To Go“) Übergabe an Organisationen/Privatpersonen (Foodsharing) Die Untersuchungen zeigten, dass ein kleiner bis mittelgroßer gastronomischer Betrieb mit rd. 100 Speisen/Tag relativ leicht 10 kg organischen Abfall pro Tag vermeiden kann (100 g/Speise). Bezogen auf vermeidbare Entsorgungskosten entspricht dies rd. 60 €/Monat. Haben wir Ihr Interesse am Thema Lebensmittelrettung geweckt? Nachfolgend finden Sie noch zwei Beispielbetriebe , die sich im Projekt als besonders vorbildlich erwiesen haben. Das Frea bezeichnet sich als erstes Zero Waste Restaurant in Berlin und erreicht bemerkenswerte Ergebnisse darin, Abfälle aller Arten zu vermeiden. Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall fällt beispielsweise nur mit rd. 10 kg pro Monat an, Plastik-Verpackungen gar nicht. Die biogenen Abfälle werden in einer Kompostierungsmaschine vor Ort in Kompost umgesetzt und den Lieferanten von Obst- und Gemüse zur Abnahme angeboten bzw. in Teilmengen unkompostiert der Vergärung über die Biotonne zugeführt. Es bestehen ausschließlich Lieferantenbeziehungen zu sehr regionalen Landwirten, die unverpackt liefern können bzw. in Mehrwegbehältern. Menüs werden für einen ganzen Monat festgelegt und es besteht kein a la carte Service, um Überproduktion zu vermeiden und keine Lebensmittel verderben lassen zu müssen. Weiterhin kommen zum Einsatz: Stoffservietten und Vor-Ort gefiltertes Wasser in Mehrwegflaschen. Das Frea ist ein rein veganes Restaurant; aus Sicht des Inhabers das entscheidendste Kriterium im Bereich Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Zitat (Geschäftsführer David Suchy): „Mit FREA haben wir einen Ort geschaffen, der Nachhaltigkeit und Geschmack verbindet, ohne dass auf Qualität und Service verzichtet werden muss. Der ganzheitliche Weg, auf Verpackungen und Müll zu verzichten hilft uns dabei, eine klare Linie für die Zukunft der Gastronomie vorzugeben.“ Die Vetzgerei ist ein veganer Metzger im Prenzlauer-Berg. Alle Produkte sind rein pflanzlich und werden in der Manufakturküche täglich frisch zubereitet. Die Mittagsmenus richten sich nach Saison und Zutatenvorrat. Tellerreste gibt es nur bei < 10 % der Fälle und werden zur Mitnahme in s.g. „Nichtpfandgläsern“ angeboten. Zitat (Geschäftsführerin Sarah Pollinger) : „Wir können alle etwas tun, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Besonders gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Kundinnen und Kunden für mehr Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Und diese Chance sollten wir nutzen!“
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
39.140000 Zuwiderhandlungen gegen Anlage V (Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll) und die See-Umweltverhaltensverordnung ( SeeUmwVerhV ) 39.140100 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, dafür zu sorgen, dass die in Regel 10 Absatz 3.1 Satz 1 oder Absatz 3.4 bezeichneten Vorgänge mit den Angaben nach Regel 10 Absatz 3.2 in das Mülltagebuch eingetragen werden lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140110 Keine Vorgänge eingetragen (Mülltagebuch nicht geführt) --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- --- 39.140110 je Monat --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- 2 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140120 Vorgänge im Zusammenhang mit den Müllgruppen Buchstaben A und C-I laut Mülltagebuch (alle außer Lebensmittelabfälle) nicht eingetragen --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- --- 39.140120 im Einzelfall (Verwarnungsgeld nur möglich, wenn Nachweis über Abgabe oder Verbrennung in anderer Form nachgewiesen --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 55 100 bis 1 000 (abhängig von der Müllgruppe) 39.140120 in mehreren Fällen --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- 1 000 bis 3 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140130 Vorgänge im Zusammenhang mit der Müllgruppe Lebensmittelabfälle (Mülltagebuch, Buchstabe B) nicht eingetragen --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- --- 39.140130 im Einzelfall (Verwarnungsgeld nur möglich, wenn anderweitiger Nachweis über Abgabe etc. vorliegt) --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 55 250 39.140130 in mehreren Fällen --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- 500 bis 1 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140140 Vorgänge nicht richtig und/oder nicht vollständig entsprechend Regel 10 Absatz 3.2 eingetragen (Datum, Uhrzeit, Schiffsposition, Müllgruppe, Menge fehlt oder ist fehlerhaft) --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- --- 39.140140 im Einzelfall --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 55 --- 39.140140 in mehreren Fällen --- 10 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 1 --- 250 bis 1 000 39.140200 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, dafür zu sorgen, dass jede Eintragung im Mülltagebuch unverzüglich unterschrieben wird lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140200 Fehlende oder nicht unverzüglich vorgenommene Unterschrift --- 10 Absatz 2 Sch SBV Absatz 1 Nummer 2 --- --- 39.140200 im Einzelfall --- 10 Absatz 2 Sch SBV Absatz 1 Nummer 2 55 --- 39.140200 in mehreren Fällen --- 10 Absatz 2 Sch SBV Absatz 1 Nummer 2 --- 250 bis 500 39.140300 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, jede Tagebuchseite nach der letzten Eintragung auf der betreffenden Seite unverzüglich zu unterschreiben lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140300 Fehlende oder nicht unverzüglich vorgenommene Unterschrift --- 10 Absatz 3 Sch Absatz 1 Nummer 3 --- --- 39.140300 im Einzelfall --- 10 Absatz 3 Sch Absatz 1 Nummer 3 --- 250 39.140300 in mehreren Fällen --- 10 Absatz 3 Sch Absatz 1 Nummer 3 --- 500 bis 1 000 39.140400 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, eine nach Regel 10 Absatz 3.1 Satz 1 und Absatz 3.4 vorgeschriebene Eintragung unverzüglich zu unterschreiben lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140400 Fehlende oder nicht unverzüglich vorgenommene Unterschrift --- 10 Absatz 4 TBV Absatz 1 Nummer 4 --- --- 39.140400 im Einzelfall --- 10 Absatz 4 TBV Absatz 1 Nummer 4 55 --- 39.140400 in mehreren Fällen --- 10 Absatz 4 TBV Absatz 1 Nummer 4 --- 250 bis 500 39.140500 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, Aushänge über das Einbringen oder Einleiten von Müll zur Unterrichtung der Besatzungsmitglieder und Fahrgäste anzubringen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140510 Aushang/Aushänge nicht oder nicht vor Antritt der Fahrt angebracht Regel 10 Absatz 1.1 i. V. m. Absatz 1.2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 20 --- 500 39.140510 nicht vor Antritt der Fahrt angebracht Regel 10 Absatz 1.1 i. V. m. Absatz 1.2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 20 --- 250 39.140520 Merkblatt über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 SeeUmwVerhV (Alternative zum Aushang auf Schiffen mit einer Länge von 12 Metern und mehr und einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 oder einer Erlaubnis zur Beförderung von weniger als 15 Personen, die Sportboote oder Traditionsschiffe sind) nicht an Bord oder Fahrgäste nicht vor Antritt der Fahrt über das Merkblatt informiert Regel 10 Absatz 1.1 i. V. m. Absatz 1.2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 20 --- --- 39.140520 nicht an Bord und die an Bord befindlichen Personen wurden nicht vor Antritt der Fahrt über das Merkblatt informiert Regel 10 Absatz 1.1 i. V. m. Absatz 1.2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 20 --- 500 39.140600 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, einen Müllbehandlungsplan mitzuführen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140600 Müllbehandlungsplan nicht, Regel 10 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 2 oder Satz 3 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 21 --- 1 000 39.140600 nicht richtig oder Regel 10 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 2 oder Satz 3 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 21 --- 250 39.140600 nicht vollständig mitgeführt Regel 10 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 2 oder Satz 3 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 21 --- 500 39.140700 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, Müll ins Meer einzubringen oder einzuleiten lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140710 Kunststoffe und Speiseöle innerhalb eines Sondergebietes eingeleitet Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140710 < 0,5 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 39.140710 ≥ 0,5 bis ≤ 1,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 bis 5 000 39.140710 > 1,0 bis ≤ 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 5 000 bis 10 000 39.140710 > 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 10 000 bis 25 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140720 Kunststoffe und Speiseöle außerhalb eines Sondergebietes eingeleitet Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140720 < 0,5 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 500 39.140720 ≥ 0,5 bis ≤ 1,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 500 bis 2 500 39.140720 > 1,0 bis ≤ 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 bis 5 000 39.140720 > 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 5 000 bis 12 500 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140730 Haushaltsabfälle, Asche aus Verbrennungsanlagen, Betriebsabfälle, Fanggerät, Tierkörper, sonstiger Müll innerhalb eines Sondergebietes eingeleitet Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140730 < 0,5 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 000 39.140730 ≥ 0,5 bis ≤ 1,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 000 bis 2 500 39.140730 > 1,0 bis ≤ 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 bis 5 000 39.140730 > 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 5 000 bis 10 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140740 Haushaltsabfälle, Asche aus Verbrennungsanlagen, Betriebsabfälle, Fanggerät, Tierkörper, sonstiger Müll außererhalb eines Sondergebietes eingeleitet Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140740 < 0,5 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 500 39.140740 ≥ 0,5 bis ≤ 1,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 500 bis 1 500 39.140740 > 1,0 bis ≤ 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 500 bis 25 00 39.140740 > 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 bis 5 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140750 Ladungsrückstände, die im Waschwasser enthalten, nicht schädlich für die Meeresumwelt sind und innerhalb von Sondergebieten, unter Missachtung von mind. einer Einleitbedingung, eingeleitet werden Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140750 < 50 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 000 39.140750 ≥ 50 bis ≤ 200 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 000 bis 2 500 39.140750 > 200 bis ≤ 400 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 bis 5 000 39.140750 > 400 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 5 000 bis 10 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140760 Ladungsrückstände, die im Waschwasser enthalten, nicht schädlich für die Meeresumwelt sind und außerhalb von Sondergebieten, unter Missachtung von mind. einer Einleitbedingung, eingeleitet werden Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140760 < 50 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 500 39.140760 ≥ 50 bis ≤ 200 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 500 bis 1 500 39.140760 > 200 bis ≤ 400 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 500 bis 25 00 39.140760 > 400 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 2 500 bis 5 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140770 Ladungsrückstände, die im Waschwasser enthalten und die schädlich für die Meeresumwelt sind und unter Missachtung von mind. einer Einleitbedingung, eingeleitet werden Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140770 < 50 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 5 000 39.140770 ≥ 50 bis ≤ 200 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 5 000 bis 10 000 39.140770 > 200 bis ≤ 400 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 10 000 bis 15 000 39.140770 > 400 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 15 000 bis 25 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140780 Ladungsrückstände, die nicht im Waschwasser enthalten und nicht schädlich für die Meeresumwelt sind - hochkonzentriert, aber nicht schädlich - eingeleitet Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140780 < 1 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 000 bis 2 500 39.140780 ≥ 1 bis ≤ 5 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 bis 5 000 39.140780 > 5 bis ≤ 10 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 5 000 bis 10 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140790 Ladungsrückstände, die nicht im Waschwasser enthalten und schädlich für die Meeresumwelt sind - also hochkonzentriert - eingeleitet Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140790 < 1 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 39.140790 ≥ 1 bis ≤ 5 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 2 500 bis 10 000 39.140790 > 5 bis ≤ 10 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 10 000 bis 25 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140795 Lebensmittelabfälle eingeleitet Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- --- 39.140795 < 0,5 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 500 39.140795 ≥ 0,5 bis ≤ 1,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 1 500 bis 3 000 39.140795 > 1,0 bis ≤ 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 3 000 bis 6 000 39.140795 > 2,0 m 3 Regel 3 --- J Absatz 2 Nummer 19 --- 6 000 bis 10 000 39.140800 Zuwiderhandlung gegen das Gebot, den unfallbedingten Verlust oder das Einbringen von Fanggerät nach Regel 7 Absatz 1.3 und 1.4, wenn davon eine erhebliche Bedrohung der Meeresumwelt oder der Schifffahrt ausgeht, dem Flaggenstaat und in den Fällen, in denen der Verlust oder das Einleiten in Gewässern im Hoheitsbereich eines Küstenstaats erfolgt, auch diesem Küstenstaat zu melden lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140800 eine Meldung nicht, Regel 10 Absatz 6 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 22 --- 10 000 39.140800 nicht richtig, Regel 10 Absatz 6 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 22 --- 5 000 39.140800 nicht vollständig oder Regel 10 Absatz 6 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 22 --- 3 000 39.140800 nicht unverzüglich vorgenommen Regel 10 Absatz 6 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 22 --- 5 000 39.140900 Zuwiderhandlung gegen das Gebot, ein Mülltagebuch richtig und mindestens zwei Jahre aufzubewahren lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage V MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.140910 Mülltagebuch nicht richtig aufbewahrt Regel 10 Absatz 3.3 Satz 1 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 21a --- 250 39.140920 Mülltagebuch nicht oder Regel 10 Absatz 3.3 Satz 2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 21a --- 1 000 39.140920 nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt Regel 10 Absatz 3.3 Satz 2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 21a --- 500 Stand: 16. März 2022
Die ecoMotion GmbH (Brüeler Chaussee 3, 19406 Sternberg) plant die wesentliche Änderung Ihrer Anlage zur chemischen Herstellung von Estern (Biodiesel) am Standort Sternberg. Gegenstand der Änderung ist der Einsatz, die Annahme, die Lagerung und die Verwertung von als Abfall deklarierten Altspeiseölen und -fetten. Für die wesentliche Änderung der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.
Der Weltwassertag der Vereinten Nationen, immer am 22. März, erinnert Jahr für Jahr an den Wert und die Besonderheiten dieser wichtigsten Ressource für das Leben auf der Erde. Der diesjährige Weltwassertag steht unter dem Motto „Valuing Water“ (zu Deutsch etwa: „Wasser wertschätzen“). Es ist ein Aufruf, die essenzielle Bedeutung von Wasser, die weit über seinen monetären Preis hinausgeht, gerade mit Bezug auf ökologische, soziale und kulturelle Werte in den Blick zu nehmen. Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel, und der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Um dies zu unterstreichen, ist Berlin seit 2018 Teil der weltweiten Blue-Community-Bewegung. Berlin hat dafür in den vergangenen Jahren etliche Maßnahmen in Angriff genommen. Bis heute wurden etwa mehr als 170 öffentliche Trinkwasserbrunnen neu in Betrieb genommen. Von Mai bis Oktober spenden diese gut gekühltes Trinkwasser – natürlich kostenlos und frei verfügbar. Die Qualität wird ständig überwacht. Jede Flasche, die dank der Trinkbrunnen nicht gekauft wird, spart Energie und Rohstoffe, die sonst durch Produktion, Transport und Entsorgung angefallen wären. Die Berliner Trinkbrunnen sind daher ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz und unterstützen zugleich die Klimarobustheit der Stadt. Flankiert wird das Aktionsprogramm Trinkwasserbrunnen und Wasserspender mit einem Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler, das im neuen Schuljahr 2021/22 starten soll. Es soll die fünf Ziele der Blue Community und ihre Hintergründe vermitteln, etwa die ökologischen und ökonomischen Vorteile des Gebrauchs von Leitungswasser, den natürlichen Wasserkreislauf und die nachhaltige Nutzung als Ressource. Für die dauerhaft hohe Qualität des Berliner Leitungswassers sorgen die Wasserexpert*innen in den Berliner Verwaltungen gemeinsam mit den landeseigenen Berliner Wasserbetrieben (BWB). Jede Berlinerin und jeder Berliner kann dabei helfen, unsere Gewässer und unser Trinkwasser sauber zu halten – etwa indem Speiseöle nur über den Hausmüll und nicht in den Abfluss entsorgt werden, indem alte Medikamente zu BSR-Sammelstellen oder ggf. zu Apotheken gebracht, aber keinesfalls in der Toilette runtergespült werden, indem jede*r sparsam mit Wasch- und Reinigungsmitteln umgeht. Um den Wert des Wassers und die Wichtigkeit eines schonenden Umgangs damit zu erläutern sowie die Ziele der Blue Community zu fördern, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zudem zwei Kurzfilme in Auftrag gegeben.
1 - Andere Nahrungs- und Futtermittel 11 Zucker Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 111 Rohzucker 1110 Rohzucker (Rohr-, Rübenzucker) X A 112 Raffinierter Zucker 1120 Zucker, raffiniert, Kandiszucker X A 113 Melasse, Sirup, Kunsthonig 1130 Melasse, Sirup, Kunsthonig X A 114 Glucose, Fructose, Maltose 1140 Glucose (= Dextrose = Traubenzucker), Fructose, Maltose X A 115 Zuckerwaren 1150 Zuckerwaren X A 12 Getränke Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 121 Most und Wein aus Weintrauben 1210 Most und Wein aus Weintrauben A 122 Bier 1220 Bier A 125 Sonstige alkoholische Getränke 1250 Alkoholische Getränke, z. B. Branntwein, unvergällt, Fruchtwein, Most, Obstwein, Spirituosen A 128 Alkoholfreie Getränke 1281 Alkoholfreie Getränke, z. B. Limonade A 1282 Wasser, natürlich, Mineralwasser, Wasser nicht spezifiziert A 13 Genussmittel und Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 131 Kaffee 1310 Kaffee A 132 Kakao und Kakaoerzeugnisse 1320 Kakao und Kakaoerzeugnisse A 133 Tee und Gewürze 1330 Tee und Gewürze A 134 Rohtabak und Tabakwaren 1340 Rohtabak, Tabak, -waren A 136 Honig 1360 Honig X A 139 Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert 1390 Essig, Hefe, Kaffee-Ersatzmittel, Senf, Suppenkonzentrate, Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert X A 14 Fleisch, Fische, Fleisch- und Fischwaren, Eier, Milch und Milcherzeugnisse, Speisefette Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 141 Fleisch, frisch oder gefroren 1410 Fleisch, frisch oder gefroren X A 142 Fische, Schalen- und Weichtiere, frisch, gefroren, getrocknet, gesalzen und geräuchert 1420 Fische, Fischerzeugnisse X A 143 Frische Milch und Sahne 1430 Buttermilch, Joghurt, Kefir, Magermilch, Milchgetränke, Molke, Rahm (Sahne) A 144 Andere Milcherzeugnisse 1441 Butter, Käse, Käsezubereitungen A 1442 Milch, kondensiert A 1449 Milcherzeugnisse, nicht spezifiziert A 145 Margarine und andere Speisefette 1450 Margarine, Speisefette, Speiseöle X A 146 Eier 1460 Eier A 1461 Eipulver B A 147 Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, Fleischkonserven und andere Fleischwaren 1470 Fleischwaren: Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, und andere Fleischwaren X A 1471 Fleischkonserven A 148 Fisch- und Weichtiererzeugnisse aller Art 1480 Fischmarinaden, Fischsalate, Fisch-, Weichtiererzeugnisse, nicht spezifiziert X A 1481 Fischkonserven A 16 Getreide-, Obst- und Gemüseerzeugnisse, Hopfen Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 161 Mehl, Grieß und Grütze aus Getreide 1610 Getreidemehl, Getreidemehlmischungen, Braunmehl, Grieß, Grütze, Sojamehl B A 162 Malz 1620 Malz, Malzextrakt A 163 Sonstige Getreideerzeugnisse ( einschl. Backwaren) 1631 Backwaren, Teigwaren aller Art A 1632 Getreideflocken, Graupen, Getreideerzeugnisse, nicht spezifiziert B A 1633 Feuchtstärke, Kartoffelstärkemehl, Stärke, -waren, Dextrin (lösliche Stärke), Kleber (Gluten) X A 164 Getrocknetes Obst, Obstkonserven und andere Obsterzeugnisse 1640 Obst, getrocknet, Obstkonserven, Obstsäfte, Konfitüren, Marmelade, Obsterzeugnisse, nicht spezifiziert A 165 Getrocknete Hülsenfrüchte 1650 Hülsenfrüchte, getrocknet A 166 Getrocknetes Gemüse, Gemüsekonserven und andere Gemüseerzeugnisse 1661 Gemüse, getrocknet, Gemüsekonserven, Gemüsesäfte A 1662 Gemüseerzeugnisse, nicht spezifiziert, z. B. Kartoffelmehl, Sago, Tapiokamehl B A 167 Hopfen 1670 Hopfen A 17 Futtermittel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 171 Stroh und Heu 1711 Heu, -häcksel, Stroh, -häcksel A 1712 Grünmehl, Kleemehl, Luzernemehl, auch pelletiert B A 172 Ölkuchen und andere Rückstände der Pflanzenölgewinnung 1720 Expeller, Extraktionsmehl, -schrot, Ölkuchen, Sojaschrot, auch pelletiert A, B A 14) 179 Sonstige Futtermittel einschl. Nahrungsmittelabfälle 1791 Futtermittel, mineralisch, z. B. Calciumphosphat, Dicalciumphosphat (phosphorsaurer Kalk), Kalkmischungen X A 1792 Futtermittel, pflanzlich, z. B. Futterfrüchte, Futtermelasse, Futterwurzeln, Getreidefuttermehl, Glutenfeed, Kartoffelpülpe, Kartoffelschnitzel, Kleber, Kleie, Maniokawurzeln A, B A 14) 1793 Futtermittel, tierisch, z. B. Fischmehl, Garnelen, Muschelschalen, auch pelletiert X A S 16) 1794 Zuckerrübenschnitzel, ausgelaugt und trocken, auch pelletiert A 1795 Futtermittel, pflanzlich, sonstige Abfälle und Rückstände der Nahrungsmittelindustrie, auch pelletiert X X S 1799 Futtermittel, -zusätze, nicht spezifiziert, auch pelletiert X X S 18 Ölsaaten, Ölfrüchte, pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 181 Ölsaaten und Ölfrüchte 1811 Baumwollsaat, Erdnüsse, Kopra, Palmkerne, Raps, Rapssaat, Sojabohnen, Sonnenblumensaat, Ölfrüchte, -saaten, nicht spezifiziert A 1812 Ölfrüchte, -saaten zur Verwendung als anerkanntes Saatgut A 1813 Mehl von ölhaltigen Früchten B A 182 Pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) 1821 Öle und Fette, pflanzlich, z. B. Erdnussöl, Palmkernöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl X A 1822 Öle und Fette, tierisch, z. B. von Fischen und Meerestieren, Tran; Talg X A 1823 Industrielle pflanzliche und tierische Öle und Fette, z. B. Firnis, Fettsäure, z. B. Ölsäure (Olein), Palmitinsäure, Stearin,Stearinsäure X A Bemerkungen: 14) wenn Mehl: B 16) wenn Abfälle: S Stand: 01. Januar 2018
Einzelhandel mit Speiseöl (Raps), Transportannahme: Lkw, 200 km (einfache Schätzung)
Einzelhandel mit Speiseöl (Raps), Transportannahme: Lkw, 200 km (einfache Schätzung)
In einem Verbundprojekt wurde die Intensivierung einer Biodieselproduktion verfolgt. Hier zeigten sich frühzeitig in der Prozessentwicklung die Vorteile einer mikroverfahrenstechnischen Prozessführung gegenüber einer Produktion im kontinuierlichen Rührkessel-Reaktor. Unter Einsatz von Altspeiseöl und superkritischen Reaktionsbedingungen konnte die Synthese von Biodiesel intensiviert werden. Gegenüber der konventionellen Syntheseführung mit langen Verweilzeiten der Reaktionskomponenten ergaben sich deutliche ökologische und sicherheitstechnische Vorteile. Diese Vorteile wurden mit Hilfe einer vergleichenden Ökobilanz quantifiziert. Durch die effiziente Verarbeitung von Abfallölen ohne aufwendige Vorbehandlungsschritte, die mit dem neu entwickelten Verfahren möglich wird, kann künftig eine Reduktion von Treibhausgasemissionen von bis zu 70 % im Vergleich zu einem industriell etablierten Prozess (moderate Prozessbedingungen und Verwendung von Sojaöl als Rohstoff) erwartet werden. Dies entspricht der Vermeidung von 860 t klimarelevanten Kohlendioxid-Äquivalenten je 1.000 t produziertem Biodiesel. Basierend auf diesen vielversprechenden Ergebnissen wurde eine erste Pilotanlage mit einem Durchsatz von 6 l/h Biodiesel in Alessandria, Italien, errichtet. Auch eine Bewertung der ökonomischen Effizienz des neu entwickelten Konzeptes im Vergleich zu den Ergebnissen anderer Studien wurde vorgenommen. Es zeigte sich, dass zum damaligen Entwicklungsstand der Pilotanlage ein konventioneller (heterogen katalysierter) Prozess noch ökonomische Vorteile aufweist. Weitere Verbesserungen im Laufe der Entwicklungen und Maßstabsvergrößerung der Produktion waren jedoch zu erwarten.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Reaktionsprodukte von aminierten Speiseölen und Polyethylenoxid. Stoffart: Stoffklasse.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 53 |
Land | 4 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 1 |
Förderprogramm | 45 |
Text | 9 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 7 |
offen | 48 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 53 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Datei | 3 |
Dokument | 5 |
Keine | 43 |
Webseite | 9 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 57 |
Lebewesen & Lebensräume | 57 |
Luft | 27 |
Mensch & Umwelt | 57 |
Wasser | 22 |
Weitere | 54 |