Die Fa. BMW AG betreibt am Werksstandort 02.70 in Dingolfing das Dynamikzentrum. Dort findet eine zentrale Lagerung und Abwicklung für die Ersatzteilversorgung von Automobilen statt. Von diesem Standort aus wird eine Belieferung aller weltweiten BMW-Händler (Handelsorganisation) durchgeführt. Derzeit liegt für diesen Werksstandort eine Lagergenehmigung für pyrotechnische Gegenstände bis zu einer Netto-Explosivstoff-Masse von 9.999 kg vor (Genehmigung nach dem Sprengstoffrecht, erteilt durch die Regierung von Niederbayern- Gewerbeaufsichtsamt-). Die Anzahl der vorzuhaltenden pyrotechnischen Gegenstände im Werk 2.7 ist für die Versorgung der Händlerorganisation künftig nicht mehr ausreichend. Deshalb wird eine Erhöhung der Lagermenge von bisher 9.999 kg auf nunmehr 180.000 kg Nettoexplosivstoff-Masse (NEM) beantragt. Dadurch überschreitet die Anlage erstmals die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsschwelle nach Ziffer 9.3.2, Anhang 2 Nr. 30, 1..
Rheinland-Pfalz reicht im Bundesrat Antrag zur Änderung des Sprengstoffrechts ein „Tiere in Tierheimen reagieren oft besonders empfindlich auf die lauten Geräusche und Lichtblitze durch Feuerwerkskörper. Gerade rund um Silvester können diese Belastungen bei vielen Tieren zu erheblichem Stress und teils schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen. Deshalb habe ich einen Antrag zur Änderung des Sprengstoffrechts in den Bundesrat eingebracht. Die Änderung soll eine gesetzliche Basis für Kommunen ermöglichen, um Schutzzonen um Tierheime, Tierschutzvereine und Tierparks einzurichten, in denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern von den örtlichen Behörden eingeschränkt oder untersagt werden kann“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. Der Bundesrat wird sich am morgigen Freitag mit einer Änderung des Sprengstoffrechts befassen, um unter anderem Straftaten in Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besser ahnden zu können. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich im Rahmen dieser Befassung zur Änderung des Sprengstoffrechts im Bundesrat dafür ein, den Schutz von Tieren vor Feuerwerkslärm zu verbessern und diese wichtige Ergänzung der Sprengstoffverordnung zeitnah umzusetzen und damit den Tierschutz bundesweit zu stärken. „Der Schutz von Tieren vor vermeidbaren Stresssituationen liegt nicht nur im Interesse der Tierheime und Tierschutzvereine, sondern ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die Schutzzonen ermöglichen es, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zeitlich oder räumlich zu beschränken. Dies würde eine maßvolle und gezielte Möglichkeit schaffen, den Tierschutz zu verbessern, ohne das allgemeine Feuerwerksbrauchtum in Frage zu stellen" so Katrin Eder. Auch für die ohnehin schon oftmals überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Tierheimen wäre dies eine Entlastung. Hintergrund des Vorstoßes sind die Auswirkungen von Feuerwerk auf Tiere. Studien und Erfahrungen zeigen, dass der Lärm von Feuerwerk bei vielen Tieren zu panischen Reaktionen führt. In Tierheimen, in denen oft traumatisierte und stressanfällige Tiere leben, führt der laute Feuerwerkslärm oft zu vermehrten Unruhe- und Angstzuständen, die in manchen Fällen auch zu Verletzungen oder langfristigen Verhaltensstörungen führen können.
Erläuterungen zu Teil 5 Zu Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a 5-1.1 Der Ausdruck "UMVERPACKUNG" muss nicht in Großbuchstaben erfolgen. In Deutschland wird die englische Schreibweise " OVERPACK " und die französische Schreibweise " SUREMBALLAGE " nicht beanstandet. 5-1.2 Sofern zusätzlich zu einer Umverpackung eine weitere Umhüllung erfolgt, z. B. als Wetterschutz oder als Thermohaube, ist diese ebenfalls als eine Umverpackung zu bewerten und entsprechend zu kennzeichnen und zu bezetteln. 5-1.3 Durch den Bezug auf Kapitel 5.2 in Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a (ii) besteht eine Verknüpfung zu dem Unterabschnitt 5.2.1.2 und zu den Absätzen 5.2.2.2.1.6 und 5.2.2.2.1.7 und somit gelten die Anforderungen hinsichtlich der Lesbarkeit und Witterungsbeständigkeit auch für Umverpackungen. Zu Kapitel 5.2 und 5.3 5-2 Versandstücke, Tanks, Container, MEGC , MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit. Bei der ausschließlichen Beförderung von Gütern in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 darf die Beförderungseinheit nicht mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis zu 12 Tonnen. Zu Unterabschnitt 5.2.1.3 5-3 Das Kennzeichen "BERGUNG" ist auch bei der Verwendung einer Bergungsverpackung nach Absatz 4.1.1.19.1 Satz 2 ADR / RID erforderlich. Zu Unterabschnitt 5.2.1.9 5-4 In dem Kennzeichen für Lithiumbatterien dürfen auch mehrere UN-Nummern zur Auswahl vorhanden sein. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, z. B. durch Durchstreichen oder Ankreuzen, welche UN-Nummer(n) angewendet wird (werden) und sich tatsächlich in dem Versandstück befindet (befinden). Zu Absatz 5.2.2.1.12.2 5-5 Ob eine Anbringung von Ausrichtungspfeilen an unverpackten Gegenständen möglich ist, hängt von der Beschaffenheit des Gegenstandes ab. Auf eine Anbringung darf nur dann verzichtet werden, wenn diese physisch nicht möglich ist. Zu Absatz 5.2.2.2.1.2, 3. Unterabsatz 5-6 Als beschädigt, aber noch verwendbar sind Gefahrzettel anzusehen, wenn auf einem Teil des Gefahrzettels die Hinweise auf Gefahren wie Symbole oder Ziffer der Klasse erkennbar sind und der Informationsgehalt des Gefahrzettels erkennbar bleibt. Zu Absatz 5.2.2.2.1.3 Satz 3 und 5.2.2.2.1.5 5-7 Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben. Zu Unterabschnitt 5.3.1.3 Bem. ADR 5-8.S Trägerfahrzeuge mit Wechselaufbauten (Wechselbehältern), in denen Container, Tankcontainer, MEGC oder ortsbewegliche Tanks befördert werden, sind nach Unterabschnitt 5.3.1.3 ADR zu kennzeichnen, d. h. es müssen dieselben Großzettel auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug oder am Wechselbehälter selbst angebracht werden. Zu Absatz 5.3.2.1.1 ADR 5-9.S Absatz 5.3.2.1.1 Satz 4 und 5 ADR gilt nur, wenn der getrennte Anhänger mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge beladen ist. Zu Abschnitt 5.3.2.1.3 ADR 5-10.S Bei der Beförderung von UN 1202, 1203, 1223, 1268 und 1863 zusammen mit Biodiesel als Nichtgefahrgut ist eine Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.3 ADR zulässig. Zu Abschnitt 5.3.2 ADR 5-11.1.S Wenn mit einer Beförderungseinheit in einem Tank und in Versandstücken der gleiche nach Kapitel 3.2 Tabelle A für Tanks zulässige Stoff befördert wird und nicht nach Absatz 5.3.2.1.1 und 5.3.2.1.2, sondern nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR gekennzeichnet ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG ). 5-11.2.S Orangefarbene Tafeln dürfen auch sichtbar angebracht sein, wenn die in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Mengengrenzen nicht erreicht sind oder im Verlauf der Beförderung unterschritten (z. B. durch Teilentladung) werden. Zu Absatz 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.6 ADR 5-12.S Die erleichternde Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR darf auch bei der Beförderung von Containern oder Schüttgut-Containern angewendet werden, in denen nur ein gefährlicher Stoff oder Gegenstand in loser Schüttung oder ein unter ausschließlicher Verwendung zu befördernder verpackter radioaktiver Stoff enthalten ist. Zu Abschnitt 5.3.6 5-13 Wird das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nach Abschnitt 5.3.6 wie ein Großzettel verwendet, begründet das Fehlen weiterer gestalterischer Merkmale nach Abschnitt 5.3.1 keine Ordnungswidrigkeit. Zu Unterabschnitt 5.4.0.2 5-14.1 Diese Regelung betrifft alle schriftlichen Dokumentationen, die in Kapitel 5.4 geregelt sind. Die Verfügbarkeit von elektronischen Dokumentationen während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV -Datensätze auf der Beförderungseinheit (ADR) oder vor Ort (RID) oder an Bord ( ADN ) bei Bedarf eingesehen und ausgedruckt werden können. 5-14.2 Ein elektronisches Beförderungsdokument kann unter Einhaltung des Verfahrens gemäß dem "Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN" ( VkBl. 2021 Heft 4 Seite 103) verwendet werden. Das zwischen BMDV , den Ländern und der beteiligten Wirtschaft abgestimmte nationale Verfahren zur Anwendung eines elektronischen Beförderungspapiers (VkBl. 2015 Heft 14 Seite 450) kann seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr angewendet werden. Zu Unterabschnitt 5.4.1.1 5-15 Die Angaben im Beförderungspapier im Vor- und/oder Nachlauf des See-/Luftverkehrs dürfen auch in englischer Sprache erfolgen. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe b 5-16.1 Nicht alle dem Sprengstoffrecht unterliegenden Stoffe sind gefährliche Güter der Klasse 1. Empfohlen wird, bei der Beförderung solcher Stoffe im Beförderungspapier einen entsprechenden Vermerk anzubringen. 5-16.2 Zusätzliche Angaben, die in Kleinbuchstaben als beschreibender Text in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 enthalten sind, dürfen zur Konkretisierung in das Beförderungspapier aufgenommen werden. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c 5-17 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c "wenn mehrere Nummern der Gefahrzettelmuster angegeben sind, sind die Nummern nach der ersten Nummer in Klammern anzugeben" kann die Angabe im Beförderungspapier sich wie folgt darstellen: UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3, 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3 + 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3) (8), l. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e 5-18 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e "Beschreibung der Versandstücke" ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen. Beispiele: 10 Säcke, 3 IBC , 2 Bergungsverpackungen. Zulässig sind auch in Regelwerken verwendete Bezeichnungen wie z. B. Akkukasten, Holzfass, Fasscontainer. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe f ADR 5-19.S Sofern nur gefährliche Güter einer UN-Nummer unter Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR in der Beförderungseinheit befördert werden und dabei der berechnete Wert nach Bem. 1 nicht angegeben wird, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe h ADR 5-20.S In Deutschland gibt es hierzu die Ausnahme 18 (S) der GGAV mit der Möglichkeit, bei örtlich begrenzten Verkehren (Verteilerverkehr einschließlich Sammelverkehr) auf den Eintrag des Empfängers im Beförderungspapier zu verzichten. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe k ADR 5-21.S Bei einer Beförderung innerhalb der Freistellungsregelungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR ist die Eintragung der Tunnelbeschränkungscodes in das Beförderungspapier nicht erforderlich, weil Tunnelbeschränkungen keine Anwendung finden. Für den Verlauf der Beförderung muss jedoch sichergestellt sein, dass die Mengengrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschritten werden. Zu Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR 5-22.S Wird der Tunnelbeschränkungscode bei Anwendung von Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR nicht angegeben, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.14 5-23 Bei der Beförderung von erwärmten Stoffen ist unter bestimmten Bedingungen im Beförderungspapier direkt nach der offiziellen Benennung für die Beförderung der Ausdruck "HEISS" anzugeben. Wenn dieser Ausdruck stattdessen vor der offiziellen Benennung angegeben wird, wie dies in der englischen Sprachfassung des ADR/RID/ADN vorgesehen ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.18 5-24 Angaben nach Absatz 5.4.1.1.18 ausschließlich in englischer Sprache begründen keine Ordnungswidrigkeit. Zu Absatz 5.4.1.1.18 und 5.4.1.1.1 5-25 Die Angabe nach Absatz 5.4.1.1.18 ("UMWELTGEFÄHRDEND" oder "MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHRDEND") darf nicht in die vorgegebene Reihenfolge der Angaben im Beförderungspapier nach Absatz 5.4.1.1.1 eingefügt werden. Zu Absatz 5.4.1.2.5.4 5-26 Die erforderlichen Zeugnisse für Stoffe der Klasse 7 sind die in Absatz 5.1.5.2.1 aufgeführten Zulassungen und Genehmigungen. Die erforderlichen Antragsinhalte für diese Zulassungen/Genehmigungen sind in Abschnitt 6.4.23 ADR/RID beschrieben. Zu Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz ADR/ADN 5-27 Der in Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz verwendete Begriff "Vermerke" bezieht sich auf alle verbindlich in das Beförderungspapier einzutragenden Angaben (siehe auch Unterabschnitt 1.8.3.11 Buchstabe b, 4. Anstrich ADR/ADN). Zu Unterabschnitt 5.4.3.4 5-28 Die Regelung bezieht sich ausschließlich darauf, dass Form und Inhalt dem abgebildeten Muster entsprechen müssen. Eine äußere Umrahmung, um die schriftlichen Weisungen gegenüber anderen Dokumenten hervorzuheben, begründet keine Ordnungswidrigkeit. Stand: 29. August 2023
Anlage 8/1 - Einheitlicher Muster-Rahmenlehrplan gemäß Abschnitt 1.8.1 ADR / RID allgemein 1. Vorwort Bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene handelt es sich um eine besonders sensible und komplexe Materie. Die Regelungen unterliegen ständigen Änderungen durch die UN -Modellvorschriften sowie durch die Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID). Nicht nur der Gefahrguttransport selbst, sondern auch die behördlichen Gefahrgutkontrollen und ihre Ergebnisse stehen immer öfter im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Von den Betroffenen werden einheitliche und qualitativ hochwertige Kontrollen erwartet. Entscheidungen der Kontrollbehörden sind vor Gericht überprüfbar. 2. Ziele Zur Steigerung der Effizienz und der Einheitlichkeit von Gefahrgutkontrollen ist es erforderlich, für die Aus- und Fortbildung des Kontrollpersonals eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Einheitliche Gefahrgutkontrollen sind kein Selbstzweck, sondern dienen der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und erhöhen die Sicherheit. Die Teilnehmer einer Schulung sollen nach Abschluss in der Lage sein, selbstständig Gefahrgutkontrollen bei den Verkehrsträgern Straße und/oder Schiene durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. 3. Zielgruppen Der Rahmenlehrplan richtet sich an die Entscheidungsträger für die Aus- und Fortbildung. Zielgruppe der Ausbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher in der Regel keine Erfahrungen in der Durchführung von Gefahrgutkontrollen hat. Zielgruppe der Fortbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher bereits bei der Durchführung von Gefahrgutkontrollen eingesetzt wird. Im Sinne einer ganzheitlichen Kontrolle wird empfohlen, dass die Schulungsteilnehmer über einschlägige Kenntnisse auch in anderen vorkommenden Rechtsbereichen ( z. B. Straßenverkehrs- bzw. Eisenbahnrecht) verfügen. 4. Rahmenlehrplan Der Rahmenlehrplan für die Ausbildung des Kontrollpersonals trägt Empfehlungscharakter. Er ist unter praktischen und anwenderbezogenen Aspekten gegliedert und nach einem Bausteinsystem aufgebaut. Er enthält die Mindestanforderungen an Wissensstoff, der für die Durchführung von behördlichen Gefahrgutkontrollen erforderlich ist. Die Lehr- und Lerninhalte können in Einzelmodule unterteilt werden. Die Lerninhalte sind durch eine zeitnahe praktische Aus- und Fortbildung zu ergänzen. Der Rahmenlehrplan enthält derzeit keine besonderen Bausteine für die Durchführung von Gefahrgutkontrollen für die Klasse 1 und 7. Für diese Themenbereiche sowie bei aktuellen Rechtsänderungen sind zusätzliche Aufbau- und Auffrischungskurse erforderlich. Für den Bereich Klasse 7 ist mit der Anlage 8/2 der RSEB ein Rahmenlehrplan vorgegeben. Für den Aufbaukurs Klasse 1 werden 8 Unterrichtseinheiten empfohlen (zusätzlich sind Unterrichtseinheiten für die Vorschriften des Sprengstoffrechts einzuplanen). Für die Fortbildung des Kontrollpersonals wird kein festgelegter Rahmenlehrplan vorgegeben. Die Inhalte der Fortbildung sind den Erfordernissen bzgl. neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen anzupassen. Kleinere Rechtsänderungen mit einem Umfang bis 5 Unterrichtseinheiten können auch durch elektronische Medien vermittelt werden. 5. Grundsätze Die Themen sind durch zentrale Veranstaltungen von fachlich qualifizierten Personen zu unterrichten. Diese müssen umfangreiche gefahrgutspezifische Kenntnisse (z. B. einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter oder eine mehrjährige behördeninterne Berufserfahrung im Bereich Gefahrgutrecht) besitzen und entweder über eine pädagogische Grundausbildung verfügen oder langjährige Erfahrung haben, Lerninhalte zu vermitteln. Die Anzahl der Teilnehmer soll möglichst auf 16 Seminarteilnehmer begrenzt werden. Jedem Teilnehmer sind die aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, den Vortragsanteil auf höchstens 5 Unterrichtseinheiten je Unterrichtstag zu beschränken. Bereits bei anderen Lehr-/Lernschwerpunkten behandelte Inhalte können verkürzt oder als Wiederholungsinhalte unterrichtet werden. Die erfolgreiche Vermittlung der Lehrinhalte soll durch Lernzielkontrollen überprüft werden. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars eine Bescheinigung über die Teilnahme. 6. Zeitansätze Der Zeitansatz für die Ausbildung des Kontrollpersonals von 104 Unterrichtseinheiten (einschließlich des Praxistages) für den Gesamtlehrplan beruht auf Erfahrungswerten und kann individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst werden. Der Zeitansatz für die regelmäßige Fortbildung des Kontrollpersonals ergibt sich jeweils aus dem Schulungsbedarf aufgrund neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen sowie dem vorhandenen Wissensstand des Kontrollpersonals. Er sollte durchschnittlich 8 Unterrichtseinheiten pro Jahr nicht unterschreiten. 7. Übersicht der Lehr-/Lernschwerpunkte Nummer Lehr-/Lernschwerpunkt Unterrichts- einheiten 1. Einführung 1 2. Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes 2 3. Bestimmungen der GGVSEB 5 4. Bestimmungen des Gesetzes zum ADR Bestimmungen des Übereinkommens zum COTIF 1 5. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) 2 6. Gefahreneigenschaften und Klassifizierung 4 7. Relevante Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1 8. Allgemeine Sicherheitspflichten 1 9. Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften 8 10. Beförderungsarten 1 11. Beförderung in Versandstücken 20 12. Beförderung in Tanks 12 13. Beförderung in loser Schüttung 8 14. Beförderung nach Vorschriften anderer Verkehrsträger 1 15. Freistellungen 8 16. Übergangsvorschriften 1 17. Ausnahmen 4 18. RSEB und sonstige Vollzugshinweise 1 19. Sicherheitsberater/Gefahrgutbeauftragter 3 20. Unterweisung von Personen/Schulungsverpflichtung 1 21. Besondere Verfahren für Konformitätsbewertungen und Prüfungen 1 22. Ermittlung des Verantwortlichen, Verfolgung und Ahndung 4 23. Kontrollablauf 5 24. Praktische Ausbildungskontrolle 7 25. Lernzielkontrolle 2 Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten: 104 8. Erläuterung zu den Spalten des Muster-Rahmenlehrplanes (Interner Link) Lehr-/Lernschwerpunkt Die Spalte 1 stellt die Lern-/Lehrschwerpunkte dar. Sie gibt keine für den Unterrichtsaufbau verbindliche Reihenfolge vor. Lehr-/Lerninhalte Hier werden alle verbindlich zu unterrichtenden Inhalte unter Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften aufgeführt. S/E Bedeutung "S" = Straße, "E" = Eisenbahn Der Rahmenlehrplan ist auf die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn abgestellt und kann bei Bedarf spezifisch angewendet werden. Spalten ohne Eintrag sind für beide Verkehrsträger gültig. Lehr-/Lernmethode Diese ist von dem Vortragenden auf Besonderheiten der Seminargruppe abzustimmen. Da der Lehrplan sich an pädagogisch vorgebildete Lehrkräfte wendet, wird auf eine Erläuterung der einzelnen Methoden (z. B. Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Sachverhaltslösungen, erarbeitender Unterricht, Verwendung von Medien) verzichtet. Stufe Für die Festlegung der Tiefe der Schulung sind folgende Intensitätsstufen zu unterscheiden: Stufe I: Kennenlernen und Wiedergeben (Reproduktion) Stufe II: Ordnen und Verstehen (Reorganisation) Stufe III: Anwenden und Umsetzen (Transfer) Stufe IV: Problemlösen (Analyse, Synthese, Beurteilung) UE (Unterrichtseinheit) Eine UE wird mit 45 Minuten angesetzt. Hinweise Diese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederung der Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungen zur Intensität der Themenbehandlung. Stand: 29. August 2023
Das Sprengstoffrecht gilt für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr. Als explosionsgefährlich gilt eine Substanz, wenn sie „durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung“ zur Explosion gebracht werden kann. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, verbracht, in Verkehr gebracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn der Hersteller oder sein in einem Mitgliedstaat ansässiger Bevollmächtigter für sie den Konformitätsnachweis erbracht hat und die Stoffe und Gegenstände mit der CEKennzeichnung (CE-Zeichen) versehen sind. Die grundlegenden Anforderungen für Explosivstoffe sind in Anhang I der Richtlinie 93/15/EWG und für pyrotechnische Gegenstände in Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände festgelegt. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt (hier: BAM) zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung allgemein zugelassen sind. Ausnahmen regelt das Gesetz. Inhalte des Sprengstoffgesetzes sind u.a.: Konformitätsnachweise für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie deren Zulassung, gezielte Sprengungen, Verkauf, Lagerung und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, Theater- und Bühnenfeuerwerke, Airbags und Gurtstraffer im Automobilbereich, Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen z.B. durch Jäger, Freilegen und Bergen von Fundmunition, z.B. Fliegerbomben. Dies alles ist durch das Sprengstoffgesetz und die vier Sprengstoffverordnungen geregelt. Die Fachaufsicht sowie die Anerkennung für Sachkundelehrgänge nach § 32 1. SprengV liegen im Saarland beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Vollzug des Sprengstoffrechtes im Saarland liegt beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Das LUA ist u.a. zuständig für: Erlaubnis nach § 7 SprengG (gewerblicher Bereich) Befähigungsschein nach § 20 SpengG (gewerblicher Bereich) Erlaubis nach § 27 SprengG für private Zwecke Genehmigung eines Lagers nach § 17 SprengG sowie Kontrolle der ordnungsgemäßen Lagerung von Sprengstoffen, Zündmitteln und Treibladungspulver Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs.2 1. SprengV Überwachung von Sprengarbeiten
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November 9. November | 2021 Fragen und Stellungnahmen 2020 9. November | 2019 9. November | 2018 9. November | 2017 9. November | 2016 9. November | 2015 9. November | 2014 9. November | 2013 9. November | 2012 9. November | 2011 9. November | 2010 Wertsachen. Was uns zusammenhält. Kreativ-Wettbewerb KREA 3 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 1 - 4 Hugo Samantha Fiona Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 5 - 9 Sukaina Lina-Sophie Lena Tara Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 10 - 13 Lina Preisträgerinnen und Preisträger mit Kriegserfahrungen Eva-Maria Ranzinger Daria Bilokon Preisträgerinnen und Preisträger Erwachsene Natali Bergen Christina Setz Annika Huber Christian Möhle Jury KREA 2 Preisverleihung am 4. Juli 2019 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 1 - 4 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 5 - 9 Preisträgerinnen und Preisträger Klasse 10 - 13 Teilnahmebedingungen KREA 1 Preistragende Klasse 1 - 4 Preistragende Klasse 5 - 9 Preistragende Klasse 10 - 13 Preistragende XXS-Klasse Fotos Preisverleihung Offene Ateliers Offenburg Teilnehmer*innen 2025 Teilnehmer*innen 2024 Teilnehmer*innen 2023 Teilnehmer*innen 2022 Teilnehmer*innen 2021 Teilnehmer*innen 2020 TeilnehmerInnen 2019 TeilnehmerInnen 2018 TeilnehmerInnen 2017 TeilnehmerInnen 2016 Facebook Infos Europäischer Übersetzerpreis Offenburg Übersetzerpreis 2018 Preisverleihung „Wort für Wort ist längst kein Satz“ Begleitprogramm Shakespeare. Eine Liebesgeschichte in Bildern Alfred Kerr. Ein Deutscher im Exil Tasty and trendy: Fish ‚n‘ Chips Der Gläserne Übersetzer- Schulveranstaltungen Monty Python’s Spamalot Der Gläserne Übersetzer – Öffentliche Veranstaltungen Der Gläserne Übersetzer – Öffentliche Veranstaltungen Übersetzerpreis 2016 Schirmherrin 2016 Hauptpreisträger 2016 Entdeckerpreisträgerin 2016 Festredner 2016 Laudator 2016 Preisverleihung 2016 Deutsch-Niederländischer Abend 2016 Begleitprogramm Übersetzerpreis 2014 Preisträger 2014 Festredner 2014 Laudator 2014 Preisverleihung 2014 Literaturabend 2014 Begleitprogramm Übersetzerpreis 2012 Preisträgerinnen 2012 Festredner 2012 Laudatorin 2012 Preisverleihung 2012 Literaturabend 2012 Buchmesse Leipzig 2012 Übersetzerpreis 2010 Preisträger 2010 Festredner 2010 Laudator 2010 Literaturabend 2010 Übersetzerpreis 2008 PreisträgerIn 2008 Übersetzerpreis 2006 Preisträgerinnen 2006 Juror & Laudator 2006 Festrednerin 2006 Idee und Konzept Findungskommission Kontakt Creative HUG | 19.04.2018 Slam was DU willst #Freiheit 100 Jahre Open Air Silent Disco Freiheitsstadt Offenburg Der Salmen Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung Zeittafel Adresse und Kontakt Führungen Der Salmen bei Facebook Interview mit Hans-Joachim Fliedner Salmengespräche Salmengespräch 2019 Salmengespräch 2018 Salmengespräch 2017 Salmengespräch 2016 Salmengespräch 2015 Salmengespräch 2014 Salmengespräch 2013 Referenten Schulprojekt Beirat der Salmengespräche Die 13 Forderungen Lieder für die Freiheit Offenburger Freiheitsfest Freiheitsfest 2018 Programm 2018 Internationaler Tag der Demokratie Freiheitsfest 2016 Programm Freiheitshock Freiheits-Tanzbar Freiheitschor Freiheitsfest 2014 Programm Sponsoren Freiheitshock Freiheitschor Freiheitstag 2012 Programm Sponsoren Ausstellung und Vortrag Ausstellungsführung im Museum Salmengespräch und Hock Mitwirkende Freiheitschor Medien-Download Fotos und Impressionen Facebook Salmen-Magazin #1 Salmen-Magazin #2 Salmen-Magazin #3 Salmen-Magazin #4 Salmen-Magazin #5 Salmen-Magazin #6 Salmen-Magazin #7 Salmen-Magazin #8 Salmen-Magazin #9 Salmen-Magazin #10 Salmen-Magazin #11 Salmen-Magazin #12 Salmen-Magazin #13 Salmen-Magazin #14 Das Gefängnis als Ort der Freiheitsgeschichte Veranstaltungen Kulturförderung Der Salmen Kulturbüro Museum im Ritterhaus Stadtarchiv Offenburg Stadtbibliothek Offenburg Städtische Galerie Offenburg Kunstschule Offenburg Musikschule Volkshochschule Institut für deutsche Sprache (IDS) I-Punkt Kulturforum Offenburg Kultur bei Facebook Kulturforum Flo#Markt Offenburg Teilnahmebedingungen CANVAS 22 Nutzungsinteresse CANVAS 22 Heimattage 2022 in Offenburg Sport & Freizeit OffenburgCard Sport Sportvereine Sportstätten Richtlinien Entgelt-Richtlinien Sportförderrichtlinien Ehrungs-Richtlinien Sport-Spaß-Broschüre/Sportkurse Veranstaltungen Freizeit Freizeitbad Stegermatt Naherholungsgebiete Gifizsee + Strandbad Burgerwaldsee Stadtwald Alter Flugplatz Schuckshof, Fessenbach Sauweide, Zunsweier Grillplätze Weinlehrpfade Radtouren Wanderstrecken FORUM - Kinoprogramm Eislaufhalle Sprung-Park Nordic-Walking Zentrum Ortenau Durbach Runde 1 Durbach Runde 2 GEK Runde 1 GEK Runde 2 MediClin Staufenburg Klinik Runde 1 MediClin Staufenburg Klinik Runde 2 Umedia Runde 1 Umedia Runde 2 Mountainbike-Paradies Offenburg Karten und Infomaterial Junioren-Stadtmeisterschaften im Hallenfußball Laufstrecken im Offenburger Stadtwald Zuschussanträge Gut schwimmen Sportentwicklungsplanung 29. Badenova Lauftag Einkaufen Zu Gast in Offenburg Touristinfo Offenburg ist Vielfalt, Lebensfreude und Freiheitsgefühl Stadtinformation Geschichte I Geschichte II Geschichte III Geschichte IV Geschichte V Geschichte VI Offenburg - mitten in Baden Offenburg und Umgebung Offenburg - vitales Oberzentrum im Eurodistrikt Lageplan/Anreise Geschichte Offenburg im Überblick Stadtgebiet Verkehr Geschichte Denkmale Kultur/Freizeit Kultur im Überblick Events und Einrichtungen Veranstaltungssuche Stadtbibliothek Freizeit aktiv Soziales/Kliniken/Kirchen Weitere Daten und Fakten Bildung Stadtführungen Innenstadtführung Kirchenführung Besichtigung der Mikwe Führung in der Oststadt Kleindenkmale in der Offenburger Innenstadt Führung über den Historischen Waldbachfriedhof Gewölbekellerführung Führung Vinzentiusgarten / Lapidarium Führung um die Stadtmauer Führung im Salmen Führung über das Kulturforum Weinstadtführungen Termine Barrierefreie Stadtführungen Sehenswertes Salmen - Denkmal von nationaler Bedeutung Kulturdenkmal Salmen Architektur Salmensaal Zeittafel Zwischen Geselligkeit und Politik Wiege der Demokratie Schauplatz der badischen Demokratiebewegung 12. September 1847 Offenburger Forderungen Menschenrechte Sozialstaat Wiege der Demokratie Synagoge Jüdische Gemeinde Sternstunden - düstere Stunden Altes Kapuzinerkloster Ratsprotokoll Die Kirche Neuere Geschichte Ritterhaus / Museum im Ritterhaus Geschichte Mikwe Fischmarkt / Sankt-Andreas-Hospital Löwenbrunnen "Zum Andres" St.-Andreas-Hospital Spitalspeicher Ehemaliger Königshof Hotel Sonne Rathaus / Glockenspiel Glockenspiel (Carillon) Salzhaus Mittlere Hauptstraße / Alter Marktplatz Einhorn-Apotheke Haus Beck Haus Jenewein Haus Battiany Neptunbrunnen Vinzentiushaus / Aenne-Burda-Stift Toreinfahrt Vinzentiushaus Heilig-Kreuz-Kirche/Ölberg Hl.-Kreuz-Kirche Ölberg Zwingerpark/Wenk-Treppe Skulptur "Auffliegender Reiher" Bürgerpark/Villa Billet Villa Billet Dionysos / Bacchus Franziskanerkloster Evang. Stadtkirche Dreifaltigkeitskirche FREIHEIT - MÄNNLICH/WEIBLICH Kulturforum Kasernen-Areal Kultur-Areal Plätze in Offenburg Brunnen in Offenburg Trinkbrunnen Skulpturen in Offenburg Stadtrundgang I... Stadtrundgang II... Stadtrundgang III Rundgang zu den Stätten der Badischen Revolution I ... Rundgang zu den Stätten der Badischen Revolution II ... Rundgang zu den Stätten der Badischen Revolution III ... Rundgang zu den Stätten der Badischen Revolution IV Die Freiheitsstadt Die Salmengespräche Straße der Demokratie Graffito Historisch bedeutsame Personen, Ereignisse und Bauwerke in Offenburg Technische Denkmale Dampflokomotive/Stellwerk Lehrpfade Mühlbach-Lehrpfad Strandbad Großer Deich Am Großen Deich Bisam, Barsch und Baldrian Der Mühlbach als Floßkanal Die Bleiche Das Militärbad Das Wasserwerk Die Mühlbachgärten Plauen und Rözen Das Frauenbad Leinenweberei Clauss Das Schülerbad Der Gerberbach Villa Billet Ölmühle Henco Obere Mühle Der Zwinger Das alte Schlachthaus Die Papiermühlen Die Spinnerei-Weberei Das Bad Ries Weinlehrpfade Freizeit aktiv Ausflüge Badische Weinstraße - Schwarzwaldhochstraße Nationalpark Schwarzwald Europa Park Rust Worls of Living - Universum der Zeit Schwarzwälder Trachtenmuseum in Haslach Schwarzwald-Modell-Bahn Hausach Freilichtmuseum Vigtsbauernhof Glasmuseum und Glaswerkstatt Dorotheenhütte Wasserfälle Triberg Uhrenmuseum Furtwangen Mummelsee Baden-Baden Straßburg Park mit allen Sinnen Steinwasen Park Sauschwänzle-Bahn Bootsfahrt im Taubergießen Soccer Park Ortenau - Fußballgolf Besucherbergwerk in Haslach Wasserfälle und Klosterruine Allerheiligen Schauenburg in Oberkirch Schloss Staufenberg in Durbach Gengenbach - Historische Altstadt Radtouren Mountainbike-Touren Stadtrundfahrten Stadtrundfahrt durch Geschichte und Gegenwart III Südstadttour Stadtrundfahrt durch Geschichte und Gegenwart II Seentour Gottswaldtour Schutterwald - Hofweier - Elgersweier Durch den Stadtwald Stadtrundfahrt durch Geschichte und Gegenwart I Radtouren rund um Offenburg Heimat erleben auf dem Gustav-Weg Reblandtour Wald-Reben-Seen-Tour Familienrundfahrt See-Wiesen-Ried-Tour Kinzigtalradweg nach Gengenbach Über den Europaradweg nach Willstätt Brandeck-Tour Kinzigtalradweg von Freudenstadt nach Offenburg Vorderes Kinzigtal Obst-Wald-Schloss-Tour Wanderstrecken Heimat erleben auf dem Gustav-Weg Lindenhöhe Zum Hohe-Horn-Turm I Zum Hohe-Horn-Turm II Zum Brandeckturm I Zum Brandeckturm II Zum Brandeckturm III Durch den Offenburger Stadtwald Offenburger Weinwanderweg Offenburger Weinspaziergänge Wanderung auf dem Ortenauer Weinpfad von Baden-Baden nach Offenburg Hexensteinweg Auf dem Zugangsweg zum "Ortenauer Weinpfad" Auf dem Ortenauer Weinpfad von Offenburg nach Gengenbach Wanderung auf dem Kinzigtäler Jakobusweg Wanderungen mit Bus & Bahn Tourenplaner Nordic Walking nextbike - das öffentliche Fahrradverleihsystem SchwarzwaldCard Übernachten Hotel- und Zimmersuche / Zeltplatz Gaststättensuche Einkaufen city partner offenburg Offenburger Wochenmarkt Branchenverzeichnis Rund um den Wein Stadt des Weines Weingut Schloss Ortenberg Ortenauer Weinfest Offenburg Offenburger Weinwandertag Offenburger Weinspaziergänge Weinstadtführungen Kunst und Wein Ortenauer Weinpfad Badische Weinstraße Ihr Weg zu uns Service und Öffnungszeiten Kontakt zur Touristinformation Broschüren Ansichtskarten Veranstaltungen Highlights in Offenburg Veranstaltungssuche 4 Wochen Newsletter Veranstalteranmeldung Veranstaltungen in der Ortenau Verkehr Sport & Freizeit Einkaufen Arbeit und Wirtschaft Wirtschaft Wirtschaft Daten + Fakten Wirtschaftsstandort Offenburg Beschäftigung & Arbeitsmarkt Gewerbe- und Industriegebiete Verkehrsinfrastruktur Einkaufsstadt Tourismus Bildungs- und Forschungseinrichtungen Staatliche Behörden, Dienstleistungen Unternehmen Messe Offenburg-Ortenau Technologiepark Offenburg Ausbildung Ausschreibungen, Öffentliche Bekanntmachungen, Vermietungen Breitband Bauen und Umwelt Klimaschutz Gutachterausschuss Bauen BürgerBüroBauen Kundenberatung Bauen Bauberatung Wegweiser Unser Team Parkausweise Verkaufsservice Formularservice Geodatenportal GPS Referenzpunkt Offenburg Baulanderschließung Erschließungsbeiträge Kleinflächen-Programm Baulandkataster Vorkaufsrechtssatzung – In den Matten II in Offenburg-Bohlsbach Vorkaufsrechtssatzung - "Schleichgässchen II" Offenburg-Rammersweier Stadterneuerung / Sanierung Sanierung Ihlenfeldkaserne Sanierung Innenstadt Teilbereich 8 und 9 Sanierung "Die Soziale Stadt - Nordweststadt" Sanierung Innenstadt Sanierung Mühlbach Sanierungsgebiet Bahnhof - Schlachthof 50 Jahre Tag der Städtebauförderung Sanierungsgebiet "Südstadt" Zentrale Vergabestelle Ausschreibungen Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen Städtische Bauplätze Bauplatzinteressenten KOWO – Kommunales Wohnraumförderprogramm Alte Winzergenossenschaft Fessenbach Altes Pfarrhaus Bühl Planen Stadtplanung Planungen und Projekte Stadtumbau Mühlbach Vorbereitende Untersuchung und Leitbild Städtebaulicher Ideenwettbewerb 2009 Entwurf von K9 Architekten / Faktor Grün Neue Nutzungen auf Bahnflächen Strukturkonzept 2003/2010 Ehemaliges Ausbesserungswerk Güterbahnhofareal an der Okenstraße Entwicklung "Kronenquartier" in der Oststadt Ziele für das städtebauliche Konzept Städtebaulicher Wettbewerb Baugebiet "Seidenfaden" Städtebaulicher Wettbewerb "Seidenfaden" Entwurf des 1. Preisträgers Grüngürtel Abgeschlossene Projekte Entwicklung "Kronenwiese" Nutzungskonzept Städtebaulicher Wettbewerb Henco-Areal Konversionsfläche Holderstock Konversionsfläche La Horie Konversionsfläche Südoststadt Neuer Marktplatz Burgerhof-Areal Baugebiet "Krestenweg-Süd" Baugebiet "Lerchenberg" Baugebiet "Schleichgässchen" Baugebiet "Hinter den Gärten / An den Gräben" Baugebiet "Vorderer Brand" Flächennutzungsplan Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans Flächennutzungsplan-Gesamtfortschreibung 2009 Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Gesamtfortschreibung 2009 Aktuell rechtswirksamer Flächennutzungsplan 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2024 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2021 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 Thematische Entwicklungskonzepte Vergnügungsstättenkonzept Stadtteilrahmenpläne und Ortsentwicklungskonzepte Allgemeine Information Ortsentwicklungskonzept Rebland Ortsentwicklungskonzept Bohlsbach Ortsentwicklungskonzept Bühl Ortsentwicklungskonzept Waltersweier Ortsentwicklungskonzept Weier Rahmenplan Nordweststadt Rahmenplan Albersbösch 1. Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung Bebauungspläne Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans Rechtskräftige Bebauungspläne Offenburg Bohlsbach Bühl Elgersweier Fessenbach Griesheim Rammersweier Waltersweier Weier Windschläg Zell-Weierbach Zunsweier Satzungen Landschaftsplan Funktionen und Aufgaben des Landschaftsplans Prozess der Landschaftsplan-Neuaufstellung Grundzüge des Landschaftsplanentwurfs Bestandserfassung und Bewertung, Zielkonzept Maßnahmenkonzeption Landschaftsplan - Downloads Biotopverbundplanung Hintergrund und Rechtsgrundlage Planungsprozess Bestandsplan Aktuelle Offenlagen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 6. Änderung des Flächennutzungsplanes BPlan 22 "Brücklesbünd West", Rammersweier Ansprechpartner Denkmalschutz Grünflächen bio.og Die Gewinner*innen vom Fotowettbewerb: Die Natur als Vorbild stehen fest Blumenwiese Tipps für Haus und Garten Gestaltungsbeirat 36. Sitzung 31.07.2025 35. Sitzung 31.07.2025 34. Sitzung 21.11.2024 (nichtöffentlich) 33. Sitzung 23.07.2024 (nichtöffentlich) 32. Sitzung 06.12.2023 31. Sitzung 19.06.2023 30. Sitzung 30.06.2022 29. Sitzung 17.03.2022 28. Sitzung 02.12.2021 27. Sitzung 16.09.2021 26. Sitzung 10.06.2021 25. Sitzung 02.03.2021 24. Sitzung 17.12.2020 23. Sitzung 28.09.2020 22. Sitzung 09.07.2020 21. Sitzung 10.03.2020 20. Sitzung 10.12.2019 19. Sitzung 26.06.2019 18. Sitzung 12.03.2019 17. Sitzung 13.12.2018 16. Sitzung 27.06.2018 15. Sitzung 14.03.2018 14. Sitzung 13.12.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Neubau Einkaufsquartier Rée-Carré Seniorenwohnungen Maria-und-Georg-Dietrich-Strasse Mehrfamilienhaus Prinz-Eugen-Strasse Niederschrift 13. Sitzung 20.09.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben 1. Neubau Verwaltungsgebäude Beim Alten Ausbesserungswerk 2. Wohnbebauung Seitenpfaden Baufeld 7B 3. Wohnbebauung Seitenpfaden Baufeld 2B 4. Neubau Einkaufsquartier Ree-Carre Gustav-Ree-Anlage 5. Neubau GUT Offenburg Güterbahnhof Nord 2 6. Hotelneubau Holiday Inn Express Niederschrift 12. Sitzung 13.07.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Ree Carre, Gustav Ree Anlage Neubau Gut, Güterbahof 2 Neubau Hotel Holiday Inn Express Niederschrift 11. Sitzung 22.03.2017 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Neubau GUT Offenburg Neubau Einkaufsquartier "Rée Carré" Niederschrift 10. Sitzung 14.12.2016 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Neubau Finanzamt Offenburg Niederschrift 9. Sitzung 12.10.2016 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Pflegeheim im Kreuzschlag Wohn- und Geschäftshaus im Seitenpfaden Niederschrift 8. Sitzung 13.07.2016 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Pflegeheim im Kreuzschlag Hotel Schutterwälder Straße Wohnbebauung im Seitenpfaden Baufeld 1A und 1B Wohn- und Geschäftshaus im Seitenpfaden Baufeld 1C Niederschrift 7. Sitzung 09.12.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Hochschule Nord Regionales Innovationszentrum Wohnbebauung Seitenpfaden Niederschrift 6. Sitzung 30.09.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage BIZZZ Kronenwiese Hotel Kronenwiese Wiedervorlage Wohn + Geschäftshaus Zunsweier Niederschrift 5. Sitzung 17.06.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohnbebauung Kronenwiese Breisgau Grund und Boden Wiedervorlage BIZZ Kronenwiese Wohn + Geschäftshaus Zunsweier Niederschrift 4. Sitzung 25.03.2015 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohnbebauung Seitenpfaden, Baufeld 5B Wiedervorlage Wohn- und Bürogebäude Gustav-Reé-Anlage Wiedervorlage Wohnhauserweiterung Franz-Volk-Str. 34 Wohnbebauung Seitenpfaden, Baufeld 2B Neubau Möbelhaus Braun Wohnbebauung Kronenwiese Gemibau Wohnbebauung Kronenwiese Breisgau Grund&Boden BIZZ Kronenwiese Parkhaus Kronenwiese Hotel Alte JVA Grabenallee Niederschrift 3. Sitzung 03.12.2014 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohn-und Geschäftshaus Gustav-Reé-Anlage Wiedervorlage Wohnhauserweiterung Kulturdenkmal Franz-Volk-Str. 34 (Windeck) Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 2B Neubau Möbelhaus Heinrich-Hertz-Straße Niederschrift 2. Sitzung 24.09.2014 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wiedervorlage Wohn-und Bürogebäude Gustav-Reé-Anlage Wiedervorlage Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 4B Wiedervorlage Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 5B Wohnhauserweiterung Franz-Volk-Straße 34 Niederschrift 1. Sitzung 25.06.2014 Tagesordnung öffentliche Sitzung Vorhaben Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 3A Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 4A Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 4B Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 5A Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 5B Wohnbebauung Seitenpfaden Cluster 6A Sparkasse Nördliche Innenstadt Wohn- und Geschäftsgebäude Gustav-Rée-Anlage Niederschrift Hütten im Außenbereich Veröffentlichungen Umweltschutz Baumpflege und Verkehrssicherung Baum- und Beetpatenschaft Auskunft aus dem Altlastenkataster Entwicklung Innenstadt Entwicklung nördliche Innenstadt Verkehr Aktuelle Projekte, Informationen B33-Autobahnzubringer Offenburg-Süd Veranstaltung des Regierungspräsidiums Freiburg, 09.07.2019 Masterplan Verkehr OG 2035 Verkehr in Offenburg Bus und Bahn Radverkehr Spielregeln - Das Radwege-ABC Guter Rat ums Rad Fahrradförderung Fußverkehr Schulwegpläne Mobilitätsstationen Ampeln, Schilder, Markierung Ampeln Markierung, Beschilderung, Wegweisung Parken Parkleitsystem Parkmöglichkeiten Straßenbau Aktuelle Baustellen Straßenhöhen Aufgrabungen im Straßenraum Barrierefreier Verkehrsraum Bordsteinabsenkungen und Schlaglöcher Straßennutzung Winterdienst Straßenreinigung Straßenschäden/Straßenkontrolle Straßenbeleuchtung Rückschnitt von Bewuchs auf öffentlichen Straßen Sondernutzungen Verkehrsrecht Verkehrsüberwachung Lärmschutz Lärmaktionsplan Schienenverkehrslärm Ausbau der Rheintalbahn Aktuelles, Termine, ... Informationen Links Sanierungsgebiet "Bahnhof-Schlachthof" Mitmachen, Beteiligen und Aktuelles Info-Tanke und Quartiersmanagement Mikroprojekte Urban Gardening auf dem Canvas-Areal Sanierung und Förderung Siegerentwurf für Kreativkita Klinikneubau Offenburg Gemeinderat und Stadtverwaltung Bekanntmachungen Ergänzende Bekanntmachungen nach dem BauGB Gemeinderat Sitzungstermine CDU/FDP-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion FWO-Fraktion AfD-Fraktion SPD-Fraktion FBO-Fraktion DIE LINKE Ehrungen Rathaus Stadtverwaltung Oberbürgermeister Marco Steffens Amtskette Biografie 1. Beigeordneter Oliver Martini Beigeordneter Hans-Peter Kopp Standorte Organisation Mitarbeitendensuche Ortsteile Städtische Gesellschaften, Eigenbetriebe und Beteiligungen Leitbild Themen Bürgersprechstunden Notdienste Ortsrecht - Satzungen, Verordnungen E-Mail-Kontakte Zentraler E-Mail Eingang Bürgerbriefkasten Anträge nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Virtuelle Poststelle) Partnerstädte Das Goldene Buch Ehrenbürgerschaften und Auszeichnungen Feuerwehr Offenburg Eurodistrikt Finanzen Fachbereichsleitung Haushalt Abteilungsleitung Neues kommunales Haushaltsrecht Haushaltsplan Ansprechpartner Steuern Abteilungsleitung Grundsteuer Berechnung Beginn/Ende der Steuerpflicht Fälligkeit Eigentumswechsel Ansprechpartner Gewerbesteuer Berechnung Beginn/Ende der Steuerpflicht Fälligkeit Ansprechpartner Hundesteuer Steuersätze Beginn/Ende der Steuerpflicht Fälligkeit Steuerermäßigung Steuerbefreiung Hundesteuermarke Ansprechpartner Vergnügungssteuer Berechnung Beginn/Ende der Steuerpflicht Festsetzung und Fälligkeit Steuerbefreiung Ansprechpartner Stadtkasse Abteilungsleitung Bankverbindung Finanzbuchhaltung/Mahnungen Ansprechpartner Forderungsmanagement Ansprechpartner Städtische Beteiligungen und Stiftungen Stabstellenleitung Beteiligungscontrolling Beteiligungsunternehmen Stiftungen Karriere Stellenangebote Presse Offen. Gesagt! Der Podcast der Stadt Offenburg Pressemeldungen Stadträte vorgestellt Offenburg in Social Media Netiquette Offenburg im Internet Womit Offenburg punktet OFFENBLATT (Amtsblatt) E-Paper-Anmeldung Fotos Offenburg Leben in Offenburg Bürgerservice Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz Online-Dienste Offenburg A bis Z Digitales Passbild und Direktversand ab 01. Mai 2025 BürgerBüro Alphabetischer Wegweiser Suche nach Lebenslagen Verkehr Leben mit Behinderung AusländerBüro BürgerBüroBauen Gewerbe, Sicherheit und Ordnung Standesamt Wohngeld- und Rentenstelle Formularservice Fundsachen online suchen Graffiti Formular Qualifizierter Mietspiegel Offenburg 2024 Kommunalstatistik Terminbuchung Familie Offenburger Modell Taschengeldbörse Familienwegweiser Familienpass, Sozialpass, Seniorenpass Stadtteil- und Familienzentren i-punkt Kinderbetreuung Kinder und Jugend FemmesTische Zuständig in der Stadtverwaltung Beschäftigungsprogramme Gesundheitsförderung und Suchtprävention Soziales Projekt Raumteiler im Rahmen des Bündnisses für Wohnen Älterwerden in Offenburg Nachbarschaftshilfen Leben mit Behinderung Offenburg hilft Barrierefreies Internetangebot nutzen? Sozialwegweiser Gemeinschaftliches Wohnen Offenburg Integration Willkommen in Offenburg Vielfältiges Offenburg Rund ums Ehrenamt Integrationsbüro Senioren Seniorenbüro Älterwerden in Offenburg Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg Bildung Schulverwaltung Gesamtelternbeirat Schulen / Bildungseinrichtungen Sozialpädagogische Angebote an Schulen Stadtbibliothek Offenburg Volkshochschule Offenburg Kunstschule Musikschule Offenburg Institut für deutsche Sprache (IDS) Hochschule Offenburg Kultur Zwischen Krieg und Frieden Bewerbung Freiwilligendienst Fachbereichsleitung Kultur Projekte Freiheitsstadt Offenburg Veranstaltungen Kulturförderung Der Salmen Kulturbüro Museum im Ritterhaus Stadtarchiv Offenburg Stadtbibliothek Offenburg Städtische Galerie Offenburg Kunstschule Offenburg Musikschule Volkshochschule Institut für deutsche Sprache (IDS) I-Punkt Kulturforum Offenburg Kultur bei Facebook Kulturforum Flo#Markt Offenburg CANVAS 22 Heimattage 2022 in Offenburg Sport & Freizeit OffenburgCard Sport Freizeit Nordic-Walking Zentrum Ortenau Mountainbike-Paradies Offenburg Junioren-Stadtmeisterschaften im Hallenfußball Laufstrecken im Offenburger Stadtwald Zuschussanträge Gut schwimmen Sportentwicklungsplanung 29. Badenova Lauftag Einkaufen Zu Gast in Offenburg Touristinfo Offenburg ist Vielfalt, Lebensfreude und Freiheitsgefühl Stadtinformation Geschichte Offenburg im Überblick Stadtführungen Sehenswertes Freizeit aktiv Übernachten Einkaufen Rund um den Wein Ihr Weg zu uns Service und Öffnungszeiten Veranstaltungen Highlights in Offenburg Veranstaltungssuche Veranstaltungen in der Ortenau Verkehr Sport & Freizeit Einkaufen Arbeit und Wirtschaft Wirtschaft Wirtschaft Daten + Fakten Unternehmen Messe Offenburg-Ortenau Technologiepark Offenburg Ausbildung Ausschreibungen, Öffentliche Bekanntmachungen, Vermietungen Breitband Bauen und Umwelt Klimaschutz Gutachterausschuss Bauen BürgerBüroBauen Geodatenportal GPS Referenzpunkt Offenburg Baulanderschließung Stadterneuerung / Sanierung Zentrale Vergabestelle Städtische Bauplätze KOWO – Kommunales Wohnraumförderprogramm Alte Winzergenossenschaft Fessenbach Altes Pfarrhaus Bühl Planen Stadtplanung Denkmalschutz Grünflächen Gestaltungsbeirat Hütten im Außenbereich Veröffentlichungen Umweltschutz Baumpflege und Verkehrssicherung Auskunft aus dem Altlastenkataster Entwicklung Innenstadt Entwicklung nördliche Innenstadt Verkehr Aktuelle Projekte, Informationen Verkehr in Offenburg Parken Straßenbau Straßennutzung Verkehrsrecht Lärmschutz Ausbau der Rheintalbahn Sanierungsgebiet "Bahnhof-Schlachthof" Mitmachen, Beteiligen und Aktuelles Info-Tanke und Quartiersmanagement Urban Gardening auf dem Canvas-Areal Sanierung und Förderung Siegerentwurf für Kreativkita Klinikneubau Offenburg Gemeinderat und Stadtverwaltung Bekanntmachungen Ergänzende Bekanntmachungen nach dem BauGB Gemeinderat Sitzungstermine CDU/FDP-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion FWO-Fraktion AfD-Fraktion SPD-Fraktion FBO-Fraktion DIE LINKE Ehrungen Rathaus Stadtverwaltung Bürgersprechstunden Notdienste Ortsrecht - Satzungen, Verordnungen E-Mail-Kontakte Partnerstädte Das Goldene Buch Ehrenbürgerschaften und Auszeichnungen Feuerwehr Offenburg Eurodistrikt Finanzen Karriere Presse Offen. Gesagt! Der Podcast der Stadt Offenburg Pressemeldungen Offenburg in Social Media Offenburg im Internet Womit Offenburg punktet OFFENBLATT (Amtsblatt) Fotos Offenburg Planen Stadtplanung Planungen und Projekte Abgeschlossene Projekte Flächennutzungsplan Thematische Entwicklungskonzepte Stadtteilrahmenpläne und Ortsentwicklungskonzepte Bebauungspläne Landschaftsplan Biotopverbundplanung Aktuelle Offenlagen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 6. Änderung des Flächennutzungsplanes BPlan 22 "Brücklesbünd West", Rammersweier Ansprechpartner Denkmalschutz Grünflächen Gestaltungsbeirat Hütten im Außenbereich Veröffentlichungen Aktuelle Offenlagen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Brücklesbünd West“, Gemarkung Rammersweier Informationen Kontakt Erklärung zur Barrierefreiheit Barriere melden Gemeinderat / Bürgerinfoportal Bürgerservice Terminbuchung Beteiligungsportal Formularservice Fundsachen online suchen Bewohnerparkausweise Notdienste Branchenverzeichnis Offenburg A bis Z Connect! Videokonferenz Familienwegweiser Öffentliche Bekanntmachungen Ortsteile Bohlsbach Bühl Elgersweier Fessenbach Griesheim Rammersweier Waltersweier Weier Windschläg Zell-Weierbach Zunsweier Kultur & Bildung Institut für deutsche Sprache (IDS) Kulturbüro Offenburg Kunstschule Offenburg Museum im Ritterhaus Museumspädagogik Musikschule Offenburg / Ortenau Stadtarchiv Offenburg Stadtbibliothek Offenburg Städtische Galerie Offenburg Volkshochschule Offenburg Soziales & Umwelt Mehrgenerationenhaus Offenburg Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung Stadtteil- und Familienzentren Offenburg Klimaschutz in Offenburg Nachbarschaftshilfen Pflegestützpunkt Offenburg Stadt Offenburg © 2025 Sitemap | Impressum | Datenschutz
Name und Anschrift des Antragstellers / der Antragstellerin: Erklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 29b Abs. 2 S. 2 BImSchG in Verbindung mit § 9 41. BImSchV Ich versichere hiermit, dass 1) ich bisher nicht mit einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe belegt worden bin wegen Verletzung der Vorschriften a) des Strafrechts über gemeingefährliche Delikte oder Delikte gegen die Umwelt, b) des Anlagensicherheits-, Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Natur- und Landschaftsschutz-, Chemikalien-, Gentechnik- oder Atom- und Strahlenschutzrechts, c) des Lebensmittel-, Arzneimittel-, Pflanzenschutz- oder Seuchenrechts, d) des Gewerbe-, Gerätesicherheits- oder Arbeitsschutzrechts oder e) des Betäubungsmittel-, Waffen- oder Sprengstoffrechts 2) ich innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung nicht wegen Verletzung der Vorschriften a) des Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Natur- und Landschaftsschutz-, Bodenschutz-, Chemikalien-, Gentechnik- oder Atom- und Strahlenschutzrechts, b) des Lebensmittel-, Arzneimittel-, Pflanzenschutz- oder Infektionsschutzrechts, c) des Gewerbe-, Produktsicherheits- oder Arbeitsschutzrechts oder d) des Betäubungsmittel-, Waffen- oder Sprengstoffrechts mit einer Geldbuße in Höhe von mehr als 500 Euro belegt worden bin. Außerdem versichere ich hiermit, dass ich bisher nicht 1) wiederholt oder grob pflichtwidrig gegen die zuvor genannten Vorschriften verstoßen habe, 2) Ermittlungs- oder Prüfungsergebnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig verändert oder nicht vollständig wiedergegeben habe, 3) wiederholt gegen Anforderungen des technischen Regelwerkes verstoßen habe, die für die Richtigkeit der Ermittlungs- und Prüfergebnisse relevant sind, Stand: Juni 2018 a) vorsätzlich oder grob fahrlässig Pflichten, die sich aus der 41. BImschV oder einer bereits erfolgten Bekanntgabe ergeben, verletzt hat oder b) Dokumentationen und Berichterstattungen zu Ermittlungen oder Prüfungen wiederholt mit erheblichen oder schwerwiegenden Mängeln erstellt hat oder vorsätzlich oder grob fahrlässig wiederholt dazu beigetragen hat, dass Fristen für deren Vorlage versäumt wurden. Sollte sich zukünftig daran etwas ändern, so werde ich dies unverzüglich der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mitteilen. Ort, Datum ---------------------------------------------- Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin Stand: Juni 2018
Origin | Count |
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Bund | 2 |
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Type | Count |
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License | Count |
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Boden | 4 |
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