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Quantitative molekularbiologische Bestimmung allergener Zutaten in Lebensmitteln mittels Real-time PCR (Folgeprojekt)

Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/89/EG müssen allergene Zutaten in Lebensmitteln unabhängig von der enthaltenen Menge gekennzeichnet werden. Um zufällige Beimischungen allergener Zutaten (cross contact) von deren absichtlich erfolgter Zugabe abgrenzen zu können, wird weltweit an der Einführung von Schwellenwerten gearbeitet. Seit 2002 gilt in der Schweiz bereits ein derartiger Grenzwert. Die Kontrolle der Kennzeichnungspflicht ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Diese benötigt hierfür jedoch Nachweissysteme zur Ermittlung des Gehalts an allergenen Zutaten in Lebensmitteln. Im Rahmen des Vorgängerprojekts wird die methodische Basis der Quantifizierung erarbeitet und es werden quantitative molekularbiologische Nachweissysteme auf Basis der Real-time PCR zur Bestimmung des Gehalts an Sellerie und Lupinen in Lebensmitteln etabliert. Ziel des Folgeprojektes ist die Entwicklung quantitativer Nachweisverfahren für weitere allergene Zutaten, um die Grundlage für die Überwachung zukünftiger Schwellenwerte zu schaffen.

Akute Schädigungen der Haut

Akute Schädigungen der Haut Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände: Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Sonnenallergien: Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A, stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Fototoxische Reaktionen: Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände, Sonnenallergien und fototoxische Reaktionen. Sonnenbrand Sonnenbrand ist eine durch UV - Strahlung verursachte Entzündung der Haut. Die Entzündung zeigt sich durch Hautrötung und Schwellung der betroffenen Hautpartien. In besonders schweren Fällen kommt es zur Blasenbildung. Der Höhepunkt der Beschwerden wird nach zwölf bis 36 Stunden erreicht. Die Dosis an UV - Strahlung , die zur Ausbildung einer solchen Hautrötung führt, wird als "minimale erythemwirksame Dosis" ( MED ; Einheit: Joule pro Quadratmeter, J/m 2 ) bezeichnet. Beim empfindlichen Hauttyp II beträgt der Mittelwert der MED beispielsweise zwischen 250 und 400 J/m 2 . An einem sonnigen Tag in Mitteleuropa bei einem UV-Index ( UVI ) 8 können Personen mit Hauttyp II diese Dosis rein theoretisch nach etwa 20 Minuten erreichen. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache! Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, bietet der UV-Index eine wichtige Orientierungshilfe. Sonnenallergie "Sonnenallergie" ist eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung für verschiedene, durch UV - Strahlung provozierte Hautkrankheiten. Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Die "Mallorca-Akne" ist eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose. Hier werden die Hautveränderungen durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten) ausgelöst. Fototoxische Reaktionen Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Man spricht von einer fotosensibilisierenden Wirkung dieser Substanzen. Auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fotosensibilisierende Stoffe enthalten. Beispiele dafür sind Zitrusfrüchte, Sellerie und Herkulesstaude ((Heracleum mantegazzianum, auch "Bärenklau" genannt) Werden diese Pflanzen gegessen oder berührt, kann das bei anschließender Bestrahlung mit UV - Strahlung (Sonne oder Solarium) zu mehr oder weniger schwerwiegenden Hauterkrankungen führen. Durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und fotosensibilisierenden Stoffen können allergische Hautreaktionen ausgelöst werden. Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden. Beispiele häufig vorkommender fotosensibilisierender Substanzen Substanz Vorkommen Antiseptika Seifen optische Aufheller Waschmittel Chloroquin Antimalariamittel / Antirheumatika Chlorothiazid Diuretika (Arzneimittel, die zur Wasserausschwemmung eingesetzt werden) Furocumarine Zitrusfrüchte, Sellerie, Herkulesstaude (Bärenklau) Sulfonamide Antibiotika / Chemotherapeutika Tetracyclin Antibiotika Triacetyldiphenylisatin Abführmittel Stand: 07.08.2024

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Sprossgemüse, Sojabohnenkeimlinge (24.04.2023)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Betriebe mit Gemüseanbau im Freiland, Anbaufläche, Erntemenge: Bundesländer, Jahre, Gemüsearten

Betriebe mit Gemüseanbau im Freiland, Anbaufläche, Erntemenge: Deutschland, Jahre, Gemüsearten

Arten brauchen Daten – 40 Jahre Niedersächsisches Pflanzenarten-Erfassungsprogramm

Hannover. Ein Botanikertreffen endlich wieder in Präsenz: Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgerichtete Veranstaltung läutete am 12. März im Großen Saal des Freizeitzentrums Lister Turm die 40. Kartiersaison des Niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramms ein. Zum Jubiläum gab es neben Grußworten aus dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Vorträge von namhaften Referentinnen und Referenten, die ein breitgefächertes Programm präsentierten. Ein Botanikertreffen endlich wieder in Präsenz: Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgerichtete Veranstaltung läutete am 12. März im Großen Saal des Freizeitzentrums Lister Turm die 40. Kartiersaison des Niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramms ein. Zum Jubiläum gab es neben Grußworten aus dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Vorträge von namhaften Referentinnen und Referenten, die ein breitgefächertes Programm präsentierten. „Arten brauchen Daten, denn nur was wir kennen, kann geschützt werden“, fasst Volker Brengelmann, Leiter der Referatsgruppe Natur- und Artenschutz im Ministerium, die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Kartierenden im Artenschutz zusammen. Zum 40. Jubiläum bot das diesjährige Botanikertreffen ein abwechslungsreiches Programm. Es begann mit einem Rückblick auf 40 Jahre floristische Kartiertätigkeit in Niedersachsen, gefolgt von den Perspektiven und der Relevanz ehrenamtlicher Artenerfassung sowie dem Stand der bundesweiten Kartierung. Weitere Beiträge beleuchteten die Herausforderungen und Erfolge zum Schutz einer hochgradig gefährdeten Pflanzenart, dem Kriechenden Sellerie, sowie die Rahmenbedingungen, unter denen die bunte, aber bedrohte Ackerwildkrautflora im Raum Göttingen erfolgreich erhalten und gefördert wird. Das LIFE-Projekt zur Renaturierung der Hannoverschen Moorgeest wurde ebenso vorgestellt wie die besondere Moosflora in Dünentälern auf Borkum. Es wurde nicht nur auf die gemeinsame Arbeit der vergangenen 40 Jahre geblickt, sondern auch über die anstehenden Aufgaben gesprochen. „Die Bedeutung des Ehrenamtes ist proportional zur Fläche zu sehen“, erklärt Jakob Fahr, Leiter des landesweiten Artenschutzes im NLWKN. „Niedersachsen ist ein Flächenland, daher sind wir auch zukünftig in ganz besonderer Weise auf die Unterstützung durch Ehrenamtliche angewiesen.“ Um auch neue Mitarbeitende zu gewinnen, wird seit 2014 auf die digitale Übermittlung der Meldungen von Pflanzenarten gesetzt. NIWAP, das Ni edersächsische w ebbasierte A rtenerfassungs- P ortal, erleichtert die direkte Übermittlung an den NLWKN. Informationen dazu gibt es im Artikel Arten-Erfassungsprogramme . „Eine verstärkte Kartierung von Pflanzenarten durch Ehrenamtliche ist insbesondere für die nun gestartete Aktualisierung der Roten Liste unerlässlich“, ergänzt Fahr. Ni w A P Zum Abschluss der Auftaktveranstaltung gab es einen Ausblick auf die diesjährige Saison, die sich gleichermaßen an neue wie erfahrene Kartierende wendet und zum Mitmachen einlädt. Die erste Exkursion findet am 23. April in Ahlden (Aller) statt. Dieses Einsteigertreffen wird in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde im Heidekreis veranstaltet. Aktuelle Informationen zum Artenschutz in Niedersachsen gibt es unter folgendem Link: Aktuelles zum Artenschutz in Niedersachsen

Werkzeugentwicklung zur selektiven elektrophysikalischen Unkrautregulierung in der Landwirtschaft

Werkzeugentwicklung zur selektiven elektrophysikalischen Unkrautregulierung in der Landwirtschaft, Teilprojekt 2

Werkzeugentwicklung zur selektiven elektrophysikalischen Unkrautregulierung in der Landwirtschaft, Teilprojekt 1

Kapitel 7 Farne und Blütenpflanze Rote Listen Sachsen-Anhalt 2020

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 151–186 7 Bearbeitet von Dieter Frank, Philipp Brade, Daniel Elias, Berit Glowka, Armin Hoch, Heino John, Albert Keding, Stefan Klotz, Andreas Korschefsky, Anselm Krumbiegel, Stefan Meyer, Frank Meysel, Peter Schütze, Jens Stolle, Guido Warthemann und Uwe Wegener (4. Fassung, Stand: September 2019) Einführung Nach den Roten Listen von 1978 (Rauschert 1978), 1992 (Frank et al. 1992) und 2004 (Frank et al. 2004) liegt nun die vierte Fassung der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen für das Bundesland Sachsen-An- halt vor. Der Vergleich mit den vorangegangenen Listen, insbesondere mit der methodisch nach ähnlichen Vorgaben erarbeiteten dritten Fassung (Frank et al. 2004), lässt die Auswirkungen der drastischen Verän- derungen der gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Landnutzung auf die Pflan- zenwelt in den letzten zwei Jahrzehnten erkennen (vgl. auch Frank & Schnitter 2016, Frank 2018). Vielfach sind konkurrenzschwächere Arten, die an räumlich und/oder zeitlich begrenzte Nischen/Bioto- pe angepasst sind, noch stärker gefährdet. Sie werden oft durch die Konkurrenz anderer Arten, die durch das landesweit drastisch erhöhte Nährstoffangebot ge- fördert werden, verdrängt. Oft handelt es sich dabei auch um Arten von Sonderstandorten – Wuchsorte, die es in einer immer vollständiger und immer ein- heitlicher genutzten Landschaft kaum noch gibt. Auch der bisher schon überproportional hohe An- teil von Arten feuchter und nasser Lebensräume auf der Roten Liste sowie deren Gefährdungsgrad haben sich weiter erhöht. Viele Segetalarten sind aufgrund der weitgehend konsequent industrialisierten Agrarproduktion von den Produktionsflächen völlig verschwunden und in- zwischen vom Aussterben bedroht. Aber auch viele mäßig häufige Arten, die zwar noch in vielen Gebieten des Bundeslandes vorkom- men, haben dort in ihrer Vorkommensdichte erheb- lich abgenommen. Solche Arten wurden zwar nicht in die Rote Liste aufgenommen, werden aber in der Vorwarnliste (Kategorie V) geführt. Oft handelt es sich dabei um ehemals häufige Arten des Grünlands, die heute nur noch in Randbereichen von Wiesen oder Weiden vorkommen. Farne und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Datengrundlagen, Bemerkungen zu ausgewählten Arten Die Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen ist ein Expertenvotum, das auf den Vorinformationen der ‚Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sachsen-An- halt‘ aufbaut. In der Datenbank sind ehrenamt- lich erhobene Kartierungsdaten (insbesondere des Botanischen Vereins Sachsen-Anhalt e. V., anderer regionaler Vereinigungen und von Einzelpersonen), im behördlichen Auftrag erarbeitete Kartierungs- daten (z. B. Biotop- und Lebensraumtypenkartierung, FFH-Monitoring, WRRL-Monitoring, Artkartierungen) sowie Literaturauswertungen zusammengestellt. Die etwa 3 Millionen Datenbankeinträge (Stand Ende 2018) wurden den 744 Messtischblatt-Quad- ranten (entspricht dem Raster der digitalen topogra- phischen Karten 1 : 10.000) und jeweils vier Zeit- schnitten (bis 1949, 1950 –1991, 1992–2009 und ab 2010) zugeordnet. Für jede einzelne Art wurden die individuelle Datenqualität (Vollständigkeit und Aktu- alität der Kartierungsdaten, eventuelle Datenfehler), Angaben zur Anzahl bzw. zum Anteil von Nachweisen je MTBQ je Zeitschnitt und individuelle Gefährdungs- ursachen geprüft. Erstmals wurde als taxonomische Bezugsebene für eine Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen für Sachsen-Anhalt der Unterart-Status gewählt (nach- folgend wird im Text die niedrigste taxonomische Stufe als ‚Art‘ bezeichnet). Damit wurde dem neuen auf Bundes-Ebene vorgegebenen Maßstab für die Standardliste (Buttler et al. 2018) und die Rote Liste (Metzing et al. 2018) gefolgt. Als nomenklatorisches Bezugswerk wurde die Standardliste für Deutschland (Buttler et al. 2018) gewählt. Die Abkürzungen der Au- torennamen folgen Brummitt & Powell (1992). Um ein Taxon international eindeutig zuordnen zu können, wurde auch dann der Unterart-Status angegeben, wenn (derzeit) in Deutschland nur eine der Unterar- ten vorkommt. Grundsätzlich wurden bei der Rote-Liste-Be- wertung nur indigene und archäophytische Arten betrachtet. Die Rote Liste widerspiegelt nur in Ausnahme- fällen den innerartlichen Verlust indigener Populatio- nen und die Auswirkungen des Einkreuzens gebiets- fremder Populationen (einer genetischen Drift). Da in der praktischen Anwendung der Roten Listen nur das Vorhandensein oder Fehlen von Arten festgestellt werden kann, würde die Berücksichtigung von nicht morphologisch unterscheidbaren Parametern zu Missverständnissen führen, wie nach der Aufnahme der ‚Brockenfichte‘ (Picea abies) in die Roten Listen 1992 und 2004 oft geschehen. 151 Farn- und Blütenpflanzen Beispielsweise wurde der Glatthafer nicht aufgenom- men, obwohl die indigene Varietät Arrhenatherum elatius ssp. elatius var. bulbosus ausgestorben ist und im Gebiet nur noch neophytische Populationen A. e. e. var. elatius vorkommen. Eventuell im Hochharz oder dem Jemmeritzer Moor noch vorkommende autochthone Exemplare der Gemeinen Fichte (‚Bro- ckenfichte‘, Picea abies) können morphologisch nicht von Exemplaren unterschieden werden, bei denen Rekombinationen mit allochthonen Sippen vorliegen. Von der Weiß-Tanne (Abies alba) gibt es im äußersten Süden des Bundeslandes noch eine kleine autoch- thone Population. Da die Art aber vielfach gepflanzt wird und das Indigenat morphologisch nicht erkannt werden kann, wurde auf die Aufnahme in die Rote Liste verzichtet. Die Gewöhnliche Akelei (Aquilegia vulgaris) ist eine einheimische Art, die auch als Zierpflanze beliebt ist und durch züchterische Auslese und Kreuzung mit anderen Akelei-Arten in vielen Formen im Handel ist. Es ist davon auszugehen, dass viele autochtho- ne Populationen inzwischen durch Einkreuzung von Kultivaren genetisch verändert wurden. Die indigene Sichel-Luzerne (Medicago falcata) hybridisiert regel- mäßig mit der landwirtschaftlich genutzten Bastard- Luzerne (Medicago varia). Da solch eine genetische Drift anhand morphologischer Merkmale meist nicht nachgewiesen werden kann, wurde davon abgese- hen, die Gewöhnliche Akelei und die Sichel-Luzerne in die Rote Liste aufzunehmen. Manche Arten werden in ihren ursprünglichen Lebensräumen immer seltener oder verschwinden regional, während sie an anthropogen neu geschaf- fenen Wuchsorten zunehmen. Ob es sich dabei um gebietseigene Populationen handelt, kann morpho- logisch meist nicht eingeschätzt werden. Beispiels- weise werden Mähwiesen mit der Magerwiesen- Margerite (Leucanthemum vulgare) immer seltener, in Ansaaten an Straßenrändern wird sie aber häufig verwendet. Die potentiellen Wuchsorte der Fuchs- roten Borstenhirse (Setaria pumila), Äcker mit Hack- kulturen, Nutz-Gärten, dörfliche Ruderalstellen oder traditionell bewirtschaftete Weinberge, werden zwar immer seltener, hingegen findet sich die Art jetzt öfter an Straßenrändern. Auch bei solchen Arten mit morphologisch nicht unterscheidbaren Populationen wurden alle bekannten Vorkommen bei der Beurtei- lung der Gefährdung gleichwertig behandelt. Bei manchen indigenen bzw. archäophytischen Arten, die auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt aus- gestorben sind (bzw. waren), gibt es neue Vorkom- men dieser Arten – manchmal verwilderte Vorkom- men von Kultivaren. In der vorliegenden Liste wurde bei derzeit allgemein häufigen Arten (z. B. Glatthafer [Arrhenatherum elatius], Futter-Esparsette [Onobry- chis viciifolia]) sowie Arten, bei denen eine natürliche spontane Neubesiedlung nicht auszuschließen ist (z. B. Schriftfarn [Asplenium ceterach], Gewöhnliche Seekanne [Nymphoides peltata]) bei der Rote-Liste- Bewertung vom Indigenat dieser neuen Vorkommen ausgegangen. Ausgestorbene Arten, deren früheres Indigenat nicht sicher nachgewiesen werden kann, wurden als Neophyten angesehen und ebenfalls nicht in die Ro- te-Liste-Bewertung einbezogen (z. B. Frühlings-Enzian [Gentiana verna], Bibernell-Rose [Rosa spinosissima]). Ausgestorbene Arten, die nur unbeständige neo- phytische (z. B. Linaria arvensis) oder angesalbte (z. B. Betula nana, Muscari botryoides, Salix bicolor, Trifo- lium ochroleucon) Vorkommen haben, werden als ‚ausgestorben‘ eingestuft. Ähnlich wird bei vom Aussterben bedrohten Arten verfahren, wo in Sachsen-Anhalt noch einige indigene bzw. archäophytische Vorkommen existie- ren, darüber hinaus aber Saat- und/oder Pflanzgut Verwendung findet. Werden nur wenige beständige neophytische Vorkommen aufgebaut (z. B. Agro- stemma githago, Polemonium caeruleum), erfolgt (nur) die Einbeziehung indigener Populationen in die Rote-Liste-Bewertung. Bei vom Aussterben bedroh- ten indigenen Populationen von Arten, die gleichzei- tig sehr häufig kultiviert werden und deren Kultivare sich auch effektiv vermehren und häufig anzutreffen sind (z. B. Abies alba, Taxus baccata), wird bei der Rote-Liste-Bewertung von indigenen Vorkommen ausgegangen. Bei Arten apomiktischer Artengruppen (z. B. Ra- nunculus auricomus agg., Taraxacum sect. Ruderalia) sind meist nicht genügend Kenntnisse vorhanden, um eine Gefährdung einzuschätzen. Hier wurde im Zweifelsfall auf die Vergabe der Kategorie ‚D‘ ver- zichtet. Abb. 1: Einer der letzten Fundorte der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Sachsen-Anhalt befindet sich am Quellbusch bei Radegast (Foto: A. Krumbiegel, 2017). Abb. 2: Vom Echten Sellerie (Apium graveolens) finden sich auf der Salzstelle Hecklingen aktuell noch größere Be- stände (Foto: A. Krumbiegel, 2015). Abb. 3: Die Immergrüne Bärentraube (Arctostaphylos uva-ursi) ist eine seltene Art in den großen Tälern des Nordharz-Randes. Sie bildet mattenartige Bestände, die in den Felsritzen – wie hier an den Klippen im Steinbachtal – verwurzelt sind (Foto: A. Korschefsky, 13.05.2016). Abb. 4: Schwarzstieliger Streifenfarn (Asplenium adiantum-nigrum) im Bolmketal bei Wernigerode am Nordharz- rand (Foto: A. Korschefsky, 04.06.2018). Abb. 5: Die Hirschzunge (Asplenium scolopendrium) ist ein seltener Farn kühlfeuchter Schluchten. Es gibt Vorkommen in den Tälern des Harzes und in Karst-Formationen des Südharzes, wie hier im NSG „Mooskammer“ (Foto: A. Korschefsky, 28.10.2012). Abb. 6: Das Dolden-Winterlieb (Chimaphila umbellata) in einem lichten Kiefern-Pionierwald auf nährstoffarmen Böden am Li- bellenweiher in der Bergbaufolgelandschaft am Bergwitzsee (Foto: A. Korschefsky, 03.07.2015). 152 Farn- und Blütenpflanzen 1 2 3 4 5 6 153

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