Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Farn__und_BlütenpflanzenA aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Knotenblütiger Sellerie Fundorte.
Das Projekt "Quantitative molekularbiologische Bestimmung allergener Zutaten in Lebensmitteln mittels Real-time PCR (Folgeprojekt)" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/89/EG müssen allergene Zutaten in Lebensmitteln unabhängig von der enthaltenen Menge gekennzeichnet werden. Um zufällige Beimischungen allergener Zutaten (cross contact) von deren absichtlich erfolgter Zugabe abgrenzen zu können, wird weltweit an der Einführung von Schwellenwerten gearbeitet. Seit 2002 gilt in der Schweiz bereits ein derartiger Grenzwert. Die Kontrolle der Kennzeichnungspflicht ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Diese benötigt hierfür jedoch Nachweissysteme zur Ermittlung des Gehalts an allergenen Zutaten in Lebensmitteln. Im Rahmen des Vorgängerprojekts wird die methodische Basis der Quantifizierung erarbeitet und es werden quantitative molekularbiologische Nachweissysteme auf Basis der Real-time PCR zur Bestimmung des Gehalts an Sellerie und Lupinen in Lebensmitteln etabliert. Ziel des Folgeprojektes ist die Entwicklung quantitativer Nachweisverfahren für weitere allergene Zutaten, um die Grundlage für die Überwachung zukünftiger Schwellenwerte zu schaffen.
Akute Schädigungen der Haut Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände: Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Sonnenallergien: Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A, stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Fototoxische Reaktionen: Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände, Sonnenallergien und fototoxische Reaktionen. Sonnenbrand Sonnenbrand ist eine durch UV - Strahlung verursachte Entzündung der Haut. Die Entzündung zeigt sich durch Hautrötung und Schwellung der betroffenen Hautpartien. In besonders schweren Fällen kommt es zur Blasenbildung. Der Höhepunkt der Beschwerden wird nach zwölf bis 36 Stunden erreicht. Die Dosis an UV - Strahlung , die zur Ausbildung einer solchen Hautrötung führt, wird als "minimale erythemwirksame Dosis" ( MED ; Einheit: Joule pro Quadratmeter, J/m 2 ) bezeichnet. Beim empfindlichen Hauttyp II beträgt der Mittelwert der MED beispielsweise zwischen 250 und 400 J/m 2 . An einem sonnigen Tag in Mitteleuropa bei einem UV-Index ( UVI ) 8 können Personen mit Hauttyp II diese Dosis rein theoretisch nach etwa 20 Minuten erreichen. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache! Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, bietet der UV-Index eine wichtige Orientierungshilfe. Sonnenallergie "Sonnenallergie" ist eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung für verschiedene, durch UV - Strahlung provozierte Hautkrankheiten. Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Die "Mallorca-Akne" ist eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose. Hier werden die Hautveränderungen durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten) ausgelöst. Fototoxische Reaktionen Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Man spricht von einer fotosensibilisierenden Wirkung dieser Substanzen. Auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fotosensibilisierende Stoffe enthalten. Beispiele dafür sind Zitrusfrüchte, Sellerie und Herkulesstaude ((Heracleum mantegazzianum, auch "Bärenklau" genannt) Werden diese Pflanzen gegessen oder berührt, kann das bei anschließender Bestrahlung mit UV - Strahlung (Sonne oder Solarium) zu mehr oder weniger schwerwiegenden Hauterkrankungen führen. Durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und fotosensibilisierenden Stoffen können allergische Hautreaktionen ausgelöst werden. Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden. Beispiele häufig vorkommender fotosensibilisierender Substanzen Substanz Vorkommen Antiseptika Seifen optische Aufheller Waschmittel Chloroquin Antimalariamittel / Antirheumatika Chlorothiazid Diuretika (Arzneimittel, die zur Wasserausschwemmung eingesetzt werden) Furocumarine Zitrusfrüchte, Sellerie, Herkulesstaude (Bärenklau) Sulfonamide Antibiotika / Chemotherapeutika Tetracyclin Antibiotika Triacetyldiphenylisatin Abführmittel Stand: 07.08.2024
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Gesundheitsbedenkliche Beanstandungen kommen selten vor / Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure prüfen risikoorientiert „Unsere Lebensmittel sind sicher. Dafür sorgen die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure der Stadt- und Kreisverwaltungen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Sie kontrollieren jährlich tausende Betriebe, entnehmen Proben auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette und die Sachverständigen des LUA untersuchen die Proben im Labor. Auch die Bilanz aus dem vergangenen Jahr zeigt: Eine Gesundheitsgefahr geht selten von Produkten aus. Beanstandungen betreffen überwiegend Kennzeichnungsfehler“, sagte Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Montag in Mainz auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Landesuntersuchungsamt (LUA) zur Vorstellung der Lebensmittelüberwachungsbilanz. Das Ergebnis der Bilanz: Von insgesamt 19.430 untersuchten Proben wurden im vergangenen Jahr 2.167 beanstandet. Mit elf Prozent war diese Beanstandungsquote damit unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. „Um das Maß an Sicherheit weiterhin so hoch wie möglich zu halten, prüfen die Kotrolleurinnen und Kontrolleure risikoorientiert. Das bedeutet zum Beispiel: Je verderblicher und keimanfälliger die gehandelten Produkte sind und je größer dessen Vertriebsradius ist, desto häufiger wird der Betrieb kontrolliert“, so Eder. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Betroffen waren vor allem Produkte, die relativ neu am Markt sind. Der Leiter der Abteilung Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika am LUA, Dr. Thomas Bonk sagte: „Bei veganen Ersatzprodukten für Fleisch oder Fisch kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass sie wegen irreführender Kennzeichnung nicht den Leitsätzen entsprechen. Das ist der Fall, wenn von veganer Salami die Rede ist, aber nicht von veganer Wurst nach Salami-Art.“ Beanstandungen, die auf tatsächlich gefährliche Produkteigenschaften wie beispielsweise Fremdkörper oder gravierende hygienische Mängel zurückzuführen sind, waren auch 2022 sehr selten. Unter den 19 als gesundheitsschädlich beanstandeten Proben fanden sich drei Proben mit Fremdkörpern wie Draht oder Kunststoffsplitter. Elf der gesundheitsschädlichen Proben waren aus mikrobiologischer Sicht bedenklich. Hier wurden Listerien beispielsweise in Nudelsalat, Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) in Tabuleh und Salmonellen in Proben aus einer Speisegaststätte nachgewiesen. Drei als Lebensmittel verkaufte Proben Kautabak wurden aufgrund ihres Nikotingehalts beanstandet. Im Bereich Kosmetik war ein Hautbleichmittel wegen eines Hormonzusatzes auffällig. Eine Probe Speisekartoffeln überschritt den Grenzwert eines keimhemmenden Wirkstoffs eines Pestizids. „In diesen 19 Fällen wurden von den Kommunen Rückrufe der betroffenen Chargen veranlasst und überwacht. Sobald ein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht, ist es wichtig, dass die Produkte erst gar nicht in Umlauf gelangen oder schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen und die Bürgerinnen und Bürger gewarnt werden. Das ist vor allem für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit schwachem Immunsystem sowie Schwangere wichtig. Deshalb informiert das LUA auch auf der Website lebensmittelwarnung.de öffentlich über Beanstandungen und tauscht sich mit anderen Behörden über das europaweit aktive Lebensmittel-Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) und das Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) zu als gesundheitsschädlich eingestuften kosmetischen Mitteln oder Spielwaren aus“, so Eder. Rheinland-Pfalz habe im vergangenen Jahr 191 dieser Warnungen übernommen, weil die betroffenen Waren auch nach Rheinland-Pfalz gelangt waren. Dabei handelte es sich bei-spielsweise um Schadstoffe in Nagellack, gefährliche Bakterien in Fischfrikadellen, erhöhte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Sauerkirschen und Glasbruchstücke in Haselnussmus. Zu den 191 Warnungen kommen zusätzlich weitere sieben, die das LUA selbst ausgesprochen und bei www.lebensmittelwarnung.de eingestellt hat. Dabei handelte es sich beispielsweise um Listerien in einem Salat, kleine Metallpartikel in einem Nahrungsergänzungsmittel und das nicht gekennzeichnete Allergen Sellerie in einem vegetarischen Fleischersatzprodukt. Die gesamte Bilanz finden Sie unter https://lua.rlp.de/de/service/publikationen-lua
„Unsere Lebensmittel sind sicher. Dafür sorgen die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure der Stadt- und Kreisverwaltungen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Sie kontrollieren jährlich tausende Betriebe, entnehmen Proben auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette, und die Sachverständigen des LUA untersuchen die Proben im Labor. Auch die Bilanz aus dem vergangenen Jahr zeigt: Eine Gesundheitsgefahr geht selten von Produkten aus. Beanstandungen betreffen überwiegend Kennzeichnungsfehler“, sagte Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Montag in Mainz auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Landesuntersuchungsamt (LUA) zur Vorstellung der Lebensmittelüberwachungsbilanz. Das Ergebnis der Bilanz: Von insgesamt 19.430 untersuchten Proben wurden im vergangenen Jahr 2.167 beanstandet. Mit elf Prozent war diese Beanstandungsquote damit unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. „Um das Maß an Sicherheit weiterhin so hoch wie möglich zu halten, prüfen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure risikoorientiert. Das bedeutet zum Beispiel: Je verderblicher und keimanfälliger die gehandelten Produkte sind und je größer dessen Vertriebsradius ist, desto häufiger wird der Betrieb kontrolliert“, so Eder. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Betroffen waren vor allem Produkte, die relativ neu am Markt sind. Der Leiter der Abteilung Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika am LUA, Dr. Thomas Bonk sagte: „Bei veganen Ersatzprodukten für Fleisch oder Fisch kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass sie wegen irreführender Kennzeichnung nicht den Leitsätzen entsprechen. Das ist der Fall, wenn von veganer Salami die Rede ist, aber nicht von veganer Wurst nach Salami-Art. Beanstandungen, die auf tatsächlich gefährliche Produkteigenschaften wie beispielsweise Fremdkörper oder gravierende hygienische Mängel zurückzuführen sind, waren auch 2022 sehr selten. Unter den 19 als gesundheitsschädlich beanstandeten Proben fanden sich drei Proben mit Fremdkörpern wie Draht oder Kunststoffsplitter. Elf der gesundheitsschädlichen Proben waren aus mikrobiologischer Sicht bedenklich. Hier wurden Listerien beispielsweise in Nudelsalat, Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) in Tabuleh und Salmonellen in Proben aus einer Speisegaststätte nachgewiesen. Drei als Lebensmittel verkaufte Proben Kautabak wurden aufgrund ihres Nikotingehalts beanstandet. Im Bereich Kosmetik war ein Hautbleichmittel wegen eines Hormonzusatzes auffällig. Eine Probe Speisekartoffeln überschritt den Grenzwert eines keimhemmenden Wirkstoffs eines Pestizids. „In diesen 19 Fällen wurden von den Kommunen Rückrufe der betroffenen Chargen veranlasst und überwacht. Sobald ein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht, ist es wichtig, dass die Produkte erst gar nicht in Umlauf gelangen oder schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen und die Bürgerinnen und Bürger gewarnt werden. Das ist vor allem für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit schwachem Immunsystem sowie Schwangere wichtig. Deshalb informiert das LUA auch auf der Website lebensmittelwarnung.de öffentlich über Beanstandungen und tauscht sich mit anderen Behörden über das europaweit aktive Lebensmittel-Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) und das Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) zu als gesundheitsschädlich eingestuften kosmetischen Mitteln oder Spielwaren aus“, so Eder. Rheinland-Pfalz habe im vergangenen Jahr 191 dieser Warnungen übernommen, weil die betroffenen Waren auch nach Rheinland-Pfalz gelangt waren. Dabei handelte es sich beispielsweise um Schadstoffe in Nagellack, gefährliche Bakterien in Fischfrikadellen, erhöhte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Sauerkirschen und Glasbruchstücke in Haselnussmus. Zu den 191 Warnungen kommen zusätzlich weitere sieben, die das LUA selbst ausgesprochen und bei www.lebensmittelwarnung.de eingestellt hat. Dabei handelte es sich beispielsweise um Listerien in einem Salat, kleine Metallpartikel in einem Nahrungsergänzungsmittel und das nicht gekennzeichnete Allergen Sellerie in einem vegetarischen Fleischersatzprodukt. Die gesamte 2022er Jahresbilanz Lebensmittelüberwachung finden Sie hier auf der Homepage des LUA .
Hannover. Ein Botanikertreffen endlich wieder in Präsenz: Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgerichtete Veranstaltung läutete am 12. März im Großen Saal des Freizeitzentrums Lister Turm die 40. Kartiersaison des Niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramms ein. Zum Jubiläum gab es neben Grußworten aus dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Vorträge von namhaften Referentinnen und Referenten, die ein breitgefächertes Programm präsentierten. Ein Botanikertreffen endlich wieder in Präsenz: Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgerichtete Veranstaltung läutete am 12. März im Großen Saal des Freizeitzentrums Lister Turm die 40. Kartiersaison des Niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramms ein. Zum Jubiläum gab es neben Grußworten aus dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Vorträge von namhaften Referentinnen und Referenten, die ein breitgefächertes Programm präsentierten. „Arten brauchen Daten, denn nur was wir kennen, kann geschützt werden“, fasst Volker Brengelmann, Leiter der Referatsgruppe Natur- und Artenschutz im Ministerium, die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Kartierenden im Artenschutz zusammen. Zum 40. Jubiläum bot das diesjährige Botanikertreffen ein abwechslungsreiches Programm. Es begann mit einem Rückblick auf 40 Jahre floristische Kartiertätigkeit in Niedersachsen, gefolgt von den Perspektiven und der Relevanz ehrenamtlicher Artenerfassung sowie dem Stand der bundesweiten Kartierung. Weitere Beiträge beleuchteten die Herausforderungen und Erfolge zum Schutz einer hochgradig gefährdeten Pflanzenart, dem Kriechenden Sellerie, sowie die Rahmenbedingungen, unter denen die bunte, aber bedrohte Ackerwildkrautflora im Raum Göttingen erfolgreich erhalten und gefördert wird. Das LIFE-Projekt zur Renaturierung der Hannoverschen Moorgeest wurde ebenso vorgestellt wie die besondere Moosflora in Dünentälern auf Borkum. Es wurde nicht nur auf die gemeinsame Arbeit der vergangenen 40 Jahre geblickt, sondern auch über die anstehenden Aufgaben gesprochen. „Die Bedeutung des Ehrenamtes ist proportional zur Fläche zu sehen“, erklärt Jakob Fahr, Leiter des landesweiten Artenschutzes im NLWKN. „Niedersachsen ist ein Flächenland, daher sind wir auch zukünftig in ganz besonderer Weise auf die Unterstützung durch Ehrenamtliche angewiesen.“ Um auch neue Mitarbeitende zu gewinnen, wird seit 2014 auf die digitale Übermittlung der Meldungen von Pflanzenarten gesetzt. NIWAP, das Ni edersächsische w ebbasierte A rtenerfassungs- P ortal, erleichtert die direkte Übermittlung an den NLWKN. Informationen dazu gibt es im Artikel Arten-Erfassungsprogramme . „Eine verstärkte Kartierung von Pflanzenarten durch Ehrenamtliche ist insbesondere für die nun gestartete Aktualisierung der Roten Liste unerlässlich“, ergänzt Fahr. Ni w A P Zum Abschluss der Auftaktveranstaltung gab es einen Ausblick auf die diesjährige Saison, die sich gleichermaßen an neue wie erfahrene Kartierende wendet und zum Mitmachen einlädt. Die erste Exkursion findet am 23. April in Ahlden (Aller) statt. Dieses Einsteigertreffen wird in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde im Heidekreis veranstaltet. Aktuelle Informationen zum Artenschutz in Niedersachsen gibt es unter folgendem Link: Aktuelles zum Artenschutz in Niedersachsen
Das Projekt "Werkzeugentwicklung zur selektiven elektrophysikalischen Unkrautregulierung in der Landwirtschaft, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: crop.zone GmbH.
Origin | Count |
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Bund | 36 |
Land | 19 |
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Chemische Verbindung | 1 |
Förderprogramm | 21 |
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Boden | 16 |
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Wasser | 12 |
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