Der Geltungsgbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Städtebauförderungsprogramm "Die Soziale Stadt" im Stadtgebiet von Barsinghausen wird dargestellt.
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Stadtgebiet von Barsinghausen (Innenstadt) wird dargestellt.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Städtebaufördermaßnahmen des Saarlandes dar.:Gegenstand der Städtebauförderung ist die städtebauliche Maßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme). Gefördert wird die nachhaltige Entwicklung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden Grundsätze im Sinne des BauGB als Sanierungs- bzw. Städtebaufördergebiet abgegrenzt wurde, und für dessen Entwicklung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist.
Fahrradfahren unter der U-Bahn-Trasse: Das ist die Vision der Radbahn U1, entwickelt vom Reallabor Radbahn. Auf einer Strecke von mehreren Kilometern soll es Radfahrer*innen möglich sein, geschützt vor Witterung und getrennt vom übrigen Verkehr unterwegs zu sein. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat diese Idee aufgenommen. In der Machbarkeitsuntersuchung der Senatsverkehrsverwaltung wurde die verkehrliche Realisierbarkeit im Abschnitt vom Kottbusser Tor bis zur Oberbaumbrücke betrachtet. Der Schwerpunkt lag auf der Gestaltung der Strecke und der Knotenpunkte. Zwei Varianten wurden erarbeitet: In der Variante A (Radweg in Mittellage) fahren die Radfahrer*innen auf der Radbahn unter dem Viadukt sowie auf zusätzlichen Radverkehrsanlagen links und rechts der Fahrbahn. Diese Variante fußt auf der ursprünglichen Idee: eine Radverkehrsführung unter dem Viadukt. Da in den vergangenen Jahren regulatorisch und gesetzlich große Fortschritte zugunsten des Radverkehrs erreicht wurden, wurde die ursprüngliche Idee nun an das Mobilitätsgesetz angepasst. Nach § 43 Absatz 1 müssen Radverkehrsanlagen so eingerichtet werden, dass sich Radfahrende gefahrlos überholen können. Für diesen Streckenabschnitt würde dies im Einrichtungsverkehr eine Breite von 2,5 Metern zwischen dem Kottbusser Tor und der Mariannenstraße bzw. 2,3 Meter zwischen der Mariannenstraße und der Oberbaumbrücke bedeuten. In der Mittellage bestehen aber zwischen den Pfeilern zum Teil Breiten von nur knapp über 2,5 Meter. Für beide Richtungen ist dies nicht mehr ausreichend. Deshalb wurden andere Möglichkeiten geprüft, wie die Radbahn unter Einhaltung des Mobilitätsgesetzes umgesetzt werden könnte. In der sogenannten Variante B (Mobilitäts- und Frischluftachse) wird der Platz unter dem Viadukt und die gesamte nördliche Fahrbahnseite für den Autoverkehr gesperrt (mit Ausnahme Anlieferung). Damit wird ein deutlich erweitertes Platzangebot für den sicheren Rad- und Fußverkehr ermöglicht sowie Raum für zusätzliche Stadtbäume und entsiegelte Flächen geschaffen. Der untersuchte Straßenabschnitt ist einer der am stärksten von Hitzetagen betroffenen Straßenzüge im Bezirk. Ähnlich wie am Lausitzer Platz würden in dieser Variante die Anwohner*innen diese Flächen zur Anlieferung nutzen können. Die Variante B teilt die Verkehrsströme nicht in Richtungen auf, sondern nach den Verkehrsmitteln. So würde auf einer Seite des Viadukts der Radverkehr (gemeinsam mit dem Fußverkehr) geführt werden und auf der anderen Seite der Fahrbahn der Kfz-Verkehr. In dieser Variante wäre sowohl der Raum unter dem Viadukt als auch eine komplette Seite für Radverkehr, Fußverkehr sowie jegliche Formen von Aufenthalt nutzbar. Mit der Variante B entfernen sich die weiteren Überlegungen von der ursprünglichen Idee – bedeuten aber einen großen Gewinn nicht nur für den Fahrradverkehr in Berlin, sondern insgesamt für die Lebensqualität in der Stadt. In vier Beteiligungsformaten wurden Stakeholder und Öffentlichkeit eingebunden. In Interviews mit Stellvertretenden der betroffenen Anwohner*innengruppen wurden Perspektiven und Anregungen gesammelt. Im Sommer erfolgte eine Werkstatt mit Akteur*innengruppen und Expert*innen, um gemeinsam Nutzungsoptionen und alternative Flächenverteilungen zu analysieren. Zusätzlich wurde eine Online-Umfrage auf mein.berlin.de durchgeführt. In dieser wurden Nutzer*innenperspektiven aus Sicht der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden abgefragt. Die Auswertungsergebnisse der Online-Umfrage dienten als Grundlage für das Fachkolloquium. Hier konnten sich alle betroffenen Fachbereiche und Vertreter*innen von betroffenen Akteur*innengruppen zu den Zwischenergebnissen äußern und ihre Vorschläge einbringen. Die Auswertungsergebnisse Zusammenfassend hat sich die Mehrheit für Variante B ausgesprochen und eine eindeutige Trennung der Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmenden gewünscht, um Konflikte möglichst zu vermeiden. Zudem haben sich die Teilnehmer*innen klar für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität, beispielsweise in Form von Grünflächen, Sitzbänken und Tischflächen, sowie die Gewährleistung des Lieferverkehrs ausgesprochen. Gemeinsam mit betroffenen Akteur*innengruppen und Expert*innen wurden im Fachkolloquium die überarbeiteten Varianten vorgestellt, mit den Teilnehmenden erörtert sowie Handlungsempfehlungen für die weitere Bearbeitung formuliert. Grundsätzlich wären beide Varianten verkehrstechnisch und wirtschaftlich machbar. Unter Betrachtung aller Verkehrsteilnehmenden ist die Mobilitäts- und Frischluftachse (Variante B) gegenüber der Variante A zu bevorzugen und erzielte auch in der Beteiligung eine größere Zustimmung. Ehe eine verbindliche Festlegung auf eine Variante erfolgen kann, müssen vorerst die verkehrlichen Auswirkungen auf das anliegende Straßennetz ermittelt werden. Dafür ist die Beauftragung einer Vorplanung in dem erweiterten Abschnitt von der Oberbaumbrücke bis zum Halleschen Ufer vorgesehen. Das Projekt wird darüber hinaus in eine größere, übergeordnete Vision einer Luftschneise innerhalb Kreuzbergs eingebunden. Das Reallabor Radbahn betrachtet im Zuge des Förderprogramms “Nationale Projekte des Städtebaus” die 9 Kilometer Gesamtstrecke der Radbahn aus verschiedenen stadträumlichen Perspektiven und erprobt in einem Testfeld im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auf mehreren hundert Metern, neben der Umsetzung eines Radwegs in Mittellage, wie die Reservefläche unter dem Hochbahn-Viadukt so aktiviert werden kann, dass sie verschiedenen Nutzerinnen- und Nutzergruppen gerecht wird. Das Projekt legt die Ergebnisse des Testfeldes auf die Gesamt-Streckenplanung um und erarbeitet als Reallabor Empfehlungen zur Planungskultur und prozessualer Abläufe sowie genereller Übertragbarkeit auf andere Kommunen. Weitere Informationen zur Radbahn Berlin Machbarkeitsuntersuchung zur Radbahn U1 ist jetzt online Pressemitteilung vom 27.04.2023
Bis 2027 werden die ursprünglichen Flächen des Mauerparks und angrenzende Areale gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern saniert und weiterentwickelt. Ziel ist es, die stark beanspruchte Grünfläche klimaangepasst aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dabei werden bestehende Nutzungen und die umgebenden Stadtkieze berücksichtigt. Für die Qualifizierung stehen rund 16 Mio. Euro aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bereit. Aktuelle Entwicklungen: Projekt-Ticker Kurzübersicht Bilder-Galerie Der Mauerpark ist eine lebendige und über Berlin hinaus bekannte Grünanlage. Kaum ein Park wird so mit dem Berliner Lebensgefühl verbunden wie der Mauerpark. An den Wochenenden im Sommer nutzen mehrere Zehntausend Menschen den Park. Durch seine besondere stadtkulturelle Identität und nicht zuletzt aufgrund des sonntäglichen Flohmarktes und der Straßenmusik ist der Park auch bei den Touristinnen und Touristen sehr beliebt. Durch die 2020 erfolgte Erweiterung des Mauerparks von 8 Hektar auf 15 Hektar Fläche hat die Attraktivität der Grünanlage deutlich zugenommen. Der Mauerpark erstreckt sich auf dem ehemaligen Grenzstreifen Ost-Berlins und einem ehemaligen Güterbahnhof. Im Süden wird er von der Bernauer bzw. der Eberswalder Straße und im Norden von der Gleimstraße bzw. den Gleisen der S-Bahn begrenzt. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der östliche Bereich des Mauerparks als Exerzierplatz genutzt. 1872 begann der Bau des Güterbahnhofs im westlichen Bereich. Nach dem Mauerbau 1961 verlief im östlichen Teil die Sektorengrenze zwischen Ost- und Westberlin, der westliche Teil wurde als Gewerbegebiet genutzt. Durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Kieze, die sich für die Errichtung einer öffentlichen Grünanlage einsetzten, und mit finanzieller Unterstützung der Allianz Umweltstiftung sowie mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) konnte der Mauerpark in mehreren Bauabschnitten nach den Entwürfen des Landschaftsarchitekten Prof. Gustav Lange errichtet werden. 1994 wurde der östliche Teil des heutigen Mauerparks mit der großen Wiese, dem Sonnenhügel mit Amphitheater und Hinterlandmauer und dem Birkenwäldchen eingeweiht. Im Jahr 2005 wurde der Park erstmals nach Norden erweitert, wodurch der Senkgarten, die Jugendfarm Moritzhof und ein Spielplatz mit Kletterfelsen entstanden. Über zwei Jahrzehnte wurde dann darüber diskutiert, inwieweit der Mauerpark auch nach Westen wachsen kann, wobei die Idee eines verbindenden Parks zwischen Ost und West in starker Konkurrenz zum Bedarf an innerstädtischem Wohnraum stand. 2012 wurde schließlich ein Kompromiss gefunden, der die Gleimstraße als Grenze zwischen einer südlichen Grünanlagenerweiterung und einem neuen Wohnquartier im Norden festlegte. Mit dem Grundstückseigentümer wurde eine Vereinbarung geschlossen, welche die Grundlage für die Erweiterung des Mauerparks um 7 Hektar auf insgesamt 15 Hektar war. Es folgte zusammen mit dem Landschaftsarchitekten Prof. Gustav Lange und der Bürgerwerkstatt „Mauerpark fertig stellen“ eine intensive Planungsphase. Im Jahr 2013 konnte eine erste Teilfläche provisorisch eröffnet werden, die den direkten Zugang aus dem Wedding in den Park ermöglichte. Im Juni 2020 wurde die Erweiterungsfläche eingeweiht, wodurch sich die Fläche des ursprünglichen Mauerparks, die sich um die große Wiese und den Sonnenhügel erstreckte, verdoppelte. Der Park umfasst nun insgesamt etwa 15 Hektar. Diese Erweiterung entstand in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern und wurde mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” GRW realisiert. Der „neue“ Mauerpark bietet unter anderem Raum für ruhigere Aktivitäten, neue Rasen- und Wiesenflächen, einen großen Spielplatz, Platz für Gärtnerinnen aus der Nachbarschaft, zusätzliche Wege- und Querverbindungen sowie einen großen Steinkreis als zentralen Punkt. Weitläufige, baumbestandene Promenaden umrahmen das neue Naherholungsgebiet zwischen der Bernauer- und der Gleimstraße. Der Mauerpark bietet auf der im Jahr 2020 eröffneten Erweiterungsfläche Angebote für alle Altersgruppen: eine schattige vierreihige Allee zum Promenieren und Verweilen, große Rasenflächen für Spiel und Sport und kleinteilige Flächen als Orte der Ruhe, einen kiefernbestandenen Platz, drei große Podeste (mit unterschiedlichen Oberflächen – Holz, wassergebundene Wegedecke und Charlottenburger Gehwegplatten) als Aufenthaltsfläche und Verbindung zwischen altem und neuen Mauerpark, einen Spielplatz und eine multifunktionale Bewegungsfläche, auf der sonntags der Flohmarkt stattfinden kann. Zwei Biergärten bereichern das Erholungsangebot. Die intensive Nutzung des 1994 fertiggestellten östlichen Teils des Mauerparks hat deutliche Spuren hinterlassen, sodass dieser nun Schritt für Schritt gesamthaft qualifiziert wird. Bis 2027 werden die ursprünglichen Flächen des Mauerparks sowie die angrenzenden Areale in vier Bauabschnitten saniert und behutsam weiterentwickelt. Mit Rücksicht auf die etablierten Nutzungen, die bestehenden Urheberrechte, die vielfältige Stadtnatur und die umliegenden Stadtquartiere wird die Grünanlage klimaangepasst entwickelt. Die Qualifizierung der Bestandsflächen sowie der umliegenden Areale mit dem Falkplatz erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung. Aktuelle Informationen zum Planungsstand und zum Beteiligungsverfahren auf der Seite der Grün Berlin GmbH: Mauerpark Grün Berlin GmbH: Mauerpark Jugendfarm Moritzhof Kletterfelsen “ParcView” des bdla Mauergarten
Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt. Die Anpassung an den Klimawandel wird für Deutschland immer wichtiger – und sie kostet Geld. Wie viel der Bund als einer der wesentlichen Akteure in Deutschland für Klimawandelanpassung ausgibt, war bisher allerdings nicht bekannt. Lediglich die Höhe der finanziellen Mittel, die der Bund als internationale Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Aktivitäten zur Klimaanpassung aufwendet, ist bekannt. Inländische Ausgaben wurden bislang nicht betrachtet und es gab keine Schätzungen zu den Gesamtausgaben. Doch der Bedarf danach nimmt zu – insbesondere durch Anforderungen seitens der Europäischen Union sowie durch die laufenden Debatte zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Auch das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz sowie die neue vorsorgende Anpassungsstrategie des Bundes vom Dezember 2024 verpflichten die Bundesregierung, zukünftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt im Projekt „Adaptation Framework“ eine Methodik zur Erfassung der Anpassungsausgaben entwickelt und mit Haushaltsexperten abgestimmt. Exemplarisch liegt für den Bundeshaushaltsplan 2022 nun erstmals eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Die Methodik soll zukünftig weiterentwickelt und regelmäßig angewendet werden, um ein kontinuierliches Monitoring der Anpassungsausgaben zu gewährleisten. Um die Methodik zu entwickeln, führte das Forschungsteam eine umfangreiche Literaturanalyse durch und interviewte internationale Expert*innen. Ein erster Entwurf wurde in Workshops mit Vertreter*innen der Bundesressorts sowie internationalen Fachleuten diskutiert und anschließend überarbeitet. Die Methodik kombiniert eine Top-Down- mit einer Bottom-Up-Analyse. Der Top-Down-Ansatz bewertet den Bundeshaushaltsplan als Ganzes, er unterscheidet Ausgaben nach der Relevanz für die Klimaanpassung und unterteilt sie in verschiedene Anpassungskoeffizienten. Um die Ausgaben zu erfassen, müssen alle Haushaltstitel nach Klimaanpassungsanteilen klassifiziert werden. Da wenige Ausgaben allein der Anpassung dienen, wurden vier Kategorien von Anpassungsanteilen mit prozentualen Spannbreiten definiert, um Anpassungsausgaben grob zu schätzen: hoch, mittel, niedrig, marginal. Sind genauere Schätzungen innerhalb der jeweiligen Kategorie nicht möglich, wird jeweils ein Default-Koeffizient eingesetzt (siehe Abbildung 1). Der Bottom-Up-Ansatz ergänzt dies, indem er spezifische Maßnahmen aus Anpassungsstrategien und deren Umsetzungskosten betrachtet. In der Analyse wurde untersucht, welche Bereiche des Bundeshaushaltsplan 2022 Ausgaben für Klimaanpassung beinhalten und daher genauer zu analysieren sind. Insgesamt wurden 255 Titel identifiziert. Die Summe dieser Haushaltstitel beträgt 45,6 Mrd. Euro – das entspricht 9,2 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts. Für diese anpassungsrelevanten Ausgaben wurde in der Studie der jeweilige Anteil der Anpassungsausgaben eingeschätzt. Auf diese Weise wurde ermittelt, dass der Bund im Jahr 2022 zwischen 2,07 Mrd. Euro und 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszugeben plante. Dies entspricht etwa 0,42 Prozent bis 0,69 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltsplans. Diese Spannbreite ergibt sich aus der methodischen Herangehensweise – überall dort, wo keine Festlegung eines einzelnen Koeffizienten für Anpassungsausgaben möglich war, wurde der Default-Koeffizient um einen "oberen" und "unteren" Default-Koeffizienten ergänzt, um eine realistische Spannbreite des Anpassungsanteils abzubilden. Auf diese Weise wurde vermieden, eine Genauigkeit zu suggerieren, die die vorhandenen Daten nicht hergaben. Die große Mehrheit der relevanten Ausgabenposten in der Analyse beinhaltet nur geringe Anteile für Klimaanpassung: In 122 der identifizierten Haushaltstitel, also fast der Hälfte, hat die Anpassung an den Klimawandel einen marginalen Anteil, in 88 Titeln ist der Anteil niedrig. Lediglich in neun Titeln liegt ein hoher Anpassungsanteil vor (Abbildung 2). Dies zeigt, dass die wenigsten Ausgabenposten direkt und primär auf den Zweck der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind. Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Cluster der Deutschen Anpassungsstrategie wurde deutlich, dass die meisten Ausgaben in den Clustern Land und Infrastruktur sowie im übergreifenden Cluster getätigt wurden. Das übergreifende Cluster umfasste dabei die größte Summe von Anpassungsausgaben in Höhe von 861 Mio. Euro bis 1.325 Mio. Euro. Diese Höhe ergibt sich unter anderem durch die Zuordnung von Ausgaben für Grundlagenforschung sowie die Subsummierung von Titeln ohne spezifischen Zuordnungsbereich. Im Cluster Infrastruktur beliefen sich die Ausgaben auf 399,57 Mio. Euro bis 725,13 Mio. Euro, welche überwiegend im Bereich der investiven Ausgaben erbracht wurden. Die hohe Summe ergibt sich hier vor allem durch große Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Verkehr. Auch die Ausgaben im Cluster Land in Höhe von 442,72 Mio. Euro bis 619,23 Mio. Euro wurden vor allem im investiven Bereich getätigt. Wichtige Schwerpunkte der Klimaanpassungsausgaben in diesem Cluster sind etwa der Waldklimafonds sowie verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Wichtig bei dieser Analyse ist zu beachten, dass sich diese Ergebnisse nicht direkt einzelnen Ressorts zuordnen lassen und somit keine Rückschlüsse auf hohe oder niedrige Anpassungsausgaben eines bestimmten Ressorts möglich sind. Die Analyse hat eine erste Annäherung an die Höhe und Anteile der Klimaanpassungsausgaben im deutschen Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Es ist jedoch zu betonen, dass die Ergebnisse als Einschätzung und nicht als exakte Zahlen zu verstehen sind. Der Top-Down-Ansatz zur Analyse des Bundeshaushalts erwies sich als effektiv, während der Bottom-Up-Ansatz sich nur beschränkt als ergänzende Informationsquelle eignete. Eine regelmäßige Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird empfohlen, um die weitere Entwicklung der Anpassungsausgaben zu verfolgen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann die Methodik genutzt werden, um regelmäßig die Daten zu den Ausgaben des Bundes im Sinne der neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie und des Klimaanpassungsgesetzes zu erheben. Die Methodik ermöglicht außerdem ein fortlaufendes Monitoring der Klimaanpassungsausgaben, dessen genaue Ausgestaltung je nach Turnus flexibel angepasst werden kann. Durch eine regelmäßige Anwendung können Zeitreihen erstellt werden, die aufzeigen, wie sich die Anpassungsausgaben in den verschiedenen Bereichen der Klimaanpassung entwickeln. Die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über nationale Anpassungspläne und -strategien alle zwei Jahre fordert auch eine Auskunft zur Finanzierung. Mit der Methodik könnten diese Berichterstattungspflichten erfüllt werden. Somit eignen sich die Analyseergebnisse zusätzlich für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz . Die Pilotanalyse des Bundeshaushaltsplans 2022 stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Klimaanpassungsausgaben des Bundes künftig zu erfassen. Für das Jahr 2022 plante der Bund 2,07 Mrd. Euro bis 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland auszugeben. Laut einer Studie der Bundesregierung sind allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 mindestens 145 Mrd. Euro klimawandelbezogene Schäden entstanden, insbesondere durch Überschwemmungen und Hochwasser. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Schadenssumme von 6,6 Mrd. Euro 1 . Angesichts dieser schon heute hohen und perspektivisch weiter steigenden Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Vor dem Hintergrund künftig zunehmender Klimarisiken resultiert die Notwendigkeit, neben dem Klimaschutz verstärkt in Anpassung und Klimaresilienz zu investieren. Für eine umfangreiche Finanzierung von Klimaanpassungsaktivitäten müssten nicht unbedingt neue Haushaltsposten für die Klimaanpassung etabliert werden. In vielen Fällen kann in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, die Anpassung an den Klimawandel stärker und expliziter als bisher verankert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bundeshaushalt nur einen Teil der notwendigen Ausgaben abbildet. Auch Bundesländer und Kommunen investieren zunehmend in Anpassungsmaßnahmen. Das Umweltbundesamt wird weiterhin daran arbeiten, die Methodik zu verfeinern und die Ergebnisse für die Klimaanpassungspolitik nutzbar zu machen. Autor*innen: Linda Hölscher (Adelphi), Anik Kohli (Infras) und Clemens Hasse ( UBA ) Den vollständigen Abschlussbericht des Projekts " Adaptation Framework" finden Sie hier . 1 BMWK (2023): Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung. Online abrufbar unter: Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung , letzter Zugriff 13.02.2025. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 94 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Sehr geehrte Leser*innen, mit einer neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie für Deutschland im Rücken starten wir voller Tatendrang ins neue Jahr. Auch Länder und Kommunen sind aktiv dabei, wie Sie in unseren Rubriken Anpassungspolitik und aus Forschung und Praxis regiona l entdecken können. Dass Anpassungen an die Folgen des Klimawandels notwendig sind, ist bekannt – doch wie viele Mittel sieht der Bund für Anpassungsaktivitäten vor? Das Klimaanpassungsgesetz und die neue Anpassungsstrategie verpflichten den Bund regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes zu erheben und zu veröffentlichen. Das Umweltbundesamt hat eine neue Methodik zur Schätzung der Ausgaben entwickelt und erstmals angewandt. Lesen Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel ! Eine interessante Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassungen an die Folgen des Klimawandels sind notwendig, doch wie lassen sich diese finanzieren? Quelle: gunnar3000 / Fotolia.com Wie viel gibt der Bund bisher für die Anpassung an den Klimawandel aus? Das war bislang unbekannt. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes hat ein Vorgehen entwickelt, wie die Ausgaben analysiert werden können. Für den Bundeshaushalt 2022 wurde nun erstmals die Höhe der Anpassungsausgaben geschätzt. Demnach waren in 255 Haushaltstiteln zwischen 2,1 Milliarden Euro und 3,4 Milliarden Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eingestellt. Die Methodik ermöglicht es, regelmäßig Daten zu den Anpassungsausgaben zu erheben, wie es das Klimaanpassungsgesetz oder EU-Vorgaben vorsehen. Angesichts steigender Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Die Autor*innen betonen, dass Klimaanpassung nicht unbedingt neue Haushaltsposten erfordert, sondern auch in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, besser verankert werden sollte. Weiterbildung zu Solargründächern für die Ausbildung von Dachdecker*innen Um bauliche Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern, entwickelt das Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün eine dreitägige Weiterbildung zum Thema Solargründach. Ziel ist es, das Thema Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen in der Berufsbildung des Dachdeckerhandwerks zu verankern. Das Vorhaben wird durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums (BMUV) gefördert und vom Umweltbundesamt begleitet. Klimaanpassung (für) Zuhause: Ratgeber für Verbraucher*innen Schutz vor Extremwetter und Gesundheitsvorsorge im Klimawandel: Wie das im Alltag gelingen kann, zeigt ein neuer Ratgeber der Verbraucher Initiative. Die praxisorientierten Tipps für Bürger*innen entstanden in einem Reallabor, in dem über 30 Haushalte Anpassungsstrategien erprobten. Mit dem Ratgeber verfolgt das Projekt „Klima ändert Dich!“ das Ziel, mehr Bewusstsein für den Klimawandel zu schaffen und Verbraucher*innen gezielt anzusprechen. Das Vorhaben wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KomPass begleitet. Fachartikel zu den Erkenntnissen aus der deutschen Klimawirkungs- und Risikoanalyse Wie steht es um integrierte Risikoanalysen als Teil nationaler Bewertungen von Klimarisiken? Ein Fachartikel im International Journal of Climate Change Strategies and Management zeigt, dass trotz Fortschritten bei integrierten Bewertungsmethoden bisher kein gemeinsamer Rahmen existiert. Fazit der Autor*innen: Nur wenige nationale Klimarisikobewertungen umfassen bislang integrierte Analysen. Das deutsche Beispiel zeige allerdings, dass integrierte Analysen Risikodynamiken, (räumliche) Muster und Handlungsbedarfe aufzeigen und damit praktische Entscheidungshilfen für die nationale Anpassungspolitik liefern können. Save the Date: UBA-Fachkonferenz "Klimawandelanpassung im Blick" Wie können wir Fortschritte in der Klimawandelanpassung erfassen? Wie wirken Anpassungsmaßnahmen und lassen sich diese Auswirkungen bewerten? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – welche Fortschritte machen wir?“ am 16.–17.09.2025 in Dessau-Roßlau. Erfahren Sie neueste Forschungsergebnisse, diskutieren Sie mit Expert*innen aus Forschung und Praxis und leiten Sie Erkenntnisse für Ihre Arbeit ab. Weitere Infos folgen – jetzt für die Einladung eintragen: mailto:uba-fortschrittserfassung@e-fect.de ! Ökosystemleistungen des Waldes honorieren: BMUV unterstützt Waldbesitzende Die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ des BMUV honoriert die Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Mit finanziellen Anreizen für Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen werden private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau unterstützt. Auf diese Weise soll die Richtlinie des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stabile, artenreiche und klimaangepasste Laubmischwälder fördern. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis 29. April 2025 bewerben: Ideen für klimaangepasstes Wassermanagement in der Landwirtschaft Mit der Bekanntmachung „Wirtschaftliche Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit Wasser“ fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Innovationen für das landwirtschaftliche Wassermanagement. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Wasserbewirtschaftung und das ressourcenschonende Bewässerungsmanagement sowie innovative Lösungen für einen verbesserten Wasserhaushalt voranzubringen. Auch die Erschließung bislang nicht genutzter (Ab-)Wasserströme wird gefördert, etwa indem Oberflächenwasser gespeichert oder Grau- und Brauchwasser genutzt wird, sofern die Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sichergestellt ist. Bis 15. April bewerben: Technologien zur Klimaanpassung – BMBF fördert KMU Der Klimawandel erfordert neue Technologien für Klimaschutz und Anpassung. Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen, innovative Lösungen zu entwickeln. Im Fokus stehen unter anderem Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel. Projekte, die zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beitragen, werden besonders begrüßt. Schleswig-Holstein: Novelliertes Landeswassergesetz Nach der schweren Ostseesturmflut im Herbst 2023 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein das Landeswassergesetz angepasst. Es enthält nun Neuregelungen, um zukünftig besser auf häufigere Extremwetterereignisse reagieren zu können. Einen weiteren Fokus legt das Land darauf, Vorhaben zu Küstenschutz- und Hochwasseranlagen zu beschleunigen. Zudem ist die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen nun gesetzlich verankert. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Länder-Ticker: NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen investieren in Klimaanpassung Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt das Rheinische Revier bei der Klimaanpassung. In drei Förderkategorien können sich Kommunen für verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen bewerben, die erste Einreichungsrunde läuft bis zum 30. April 2025. ++ Nach dem Pfingsthochwasser 2024 stockt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Verstärkung der Deiche an Gewässern erster Ordnung um 3,5 Millionen Euro pro Jahr auf und schafft zudem 8,25 neue Stellen im Hochwasserschutz. ++ Mit 15 Millionen Euro fördert das Land Hessen innovative Maßnahmen für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung in 20 Städten und Gemeinden. Kommunen-Ticker: Neues aus Bad Sulza, Daaden, Mühlhausen, Offenbach am Main Mit Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV macht die Stadt Bad Sulza in Thüringen (TH) den Baumbestand ihres Kurparks klimafit und gestaltet das Ufer der Ilm naturnah um. ++ Die Stadt Daaden in Rheinland-Pfalz (RLP) wird im Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ mit 376.000 Euro gefördert und begrünt damit unter anderem die Innenstadt weiter. ++ Mit mehr Grün und mehr Schatten möchte die Stadt Mühlhausen in Thüringen dem Wärmestau in den engen Altstadtgassen entgegenwirken und mit Entsiegelung zur Schwammstadt werden. ++ Offenbach am Main in Hessen (HE) setzt seine Förderrichtlinie zur Klimaanpassung fort und vergibt pro Grundstück Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro, um Entsiegelung von Böden, Begrünung von Fassaden und Dächern oder die Installation von Regenwasser-Zisternen zu fördern. Brandenburg: Checkliste unterstützt Kommunen bei Klimaanpassung Insbesondere kleine Kommunen möchte das Brandenburger Klimaschutzministerium mit einer Checkliste beim Einstieg in die kommunale Klimaanpassung unterstützen. Der Leitfaden hilft Kommunen dabei, die örtliche Betroffenheit zu identifizieren und Anpassungsmaßnahmen zu ermitteln. Ziel ist es, dass die Ergebnisse in Klimaanpassungskonzepte oder andere kommunale Konzepte wie Integrierte Stadtentwicklungskonzepte einfließen. Die Handreichung wurde in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesverwaltung, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft erstellt. Waldwirtschaft: Bodensee-Gemeinde Eriskirch pflanzt klimastabile Bäume Extreme Wetterverhältnisse haben in den vergangenen Jahren zu Kahlflächen in den Wäldern der Gemeinde Eriskirch am Bodensee geführt. Diese Flächen sollen nun genutzt werden, um die Baumartenvielfalt zu erhöhen und klimastabile Bestände aufzubauen. Auf zwei Hektar plant die Kommune 1.800 Bäume neu zu pflanzen, um so dazu beizutragen, den Wald widerstandsfähiger gegen Wetterextreme zu machen. HeatResilientCity II: Kommunale Klimaanpassung an Hitze verstetigen Wie können Kommunen urbane Gebäude und Siedlungsstrukturen an Hitze anpassen? Ein Bericht des Forschungsprojekts HeatResilientCity II mit Förderung des BMBF zeigt auf, welche Hemmnisse und Perspektiven es gibt, um die kommunale Klimaanpassung an Hitze zu verstetigen. Die Forschenden der Fachhochschule Erfurt haben neun Handlungsempfehlungen für Kommunen entwickelt und dabei verschiedene Akteursgruppen beteiligt wie Kommunen, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft. Vorrangiges Ziel: die kommunale Klimaresilienz und gesundheitliche Vorsorge zu stärken. 14.-15. Mai in Berlin und 22.Mai online 2025: Erster Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände Wie können Schulgelände biodiversitätsfördernd, klimaangepasst, gesund und sozial gerecht gestaltet werden? Der Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände der Deutschen Umwelthilfe bietet dazu an zwei Tagen vor Ort in Berlin sowie an einem Tag online ein Programm aus Vorträgen, Workshops, Arbeitsgruppen, Podiumsdiskussionen sowie Exkursionen an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus Landschaftsgestaltung, Schulwesen, Kommunalpolitik/-verwaltung, Wissenschaft und Presse. EU-Projekt MIP4Adapt unterstützt Bürgerveranstaltungen zu Klimaanpassung Die von der Europäischen Union geförderte Mission Implementation Platform (MIP4Adapt) unterstützt Unterzeichner*innen der Charta zur Anpassung an den Klimawandel sowie europäische Regionen oder lokale Behörden bei der Organisation wirkungsvoller Bürgerveranstaltungen zur Klimaanpassung. Ein Supportteam berät Akteure dabei, Ziele für Workshops, Informationsveranstaltungen oder Community-Foren zu definieren sowie die Events für den Anpassungsplanungsprozess maßzuschneidern. Auch unterstützt es dabei, Ressourcen effizient zu verwalten sowie strategische Kooperationen aufzubauen. Die Veranstaltungen müssen vor dem 31. Oktober 2025 stattfinden. IPBES Nexus-Report: Integrierte Ansätze zur Lösung globaler Krisen erforderlich Der Nexus-Report der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) ist der erste umfassende globale Bericht, der Krisen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserknappheit sowie Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Gesundheit integriert betrachtet. Der Bericht betont, dass Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftskrisen eng miteinander verwoben sind. Er bietet mehr als 60 spezifische Handlungsoptionen, um diese Zusammenhänge anzugehen und den gemeinsamen Nutzen zu maximieren. Global Water Monitor Report 2024: Klimawandel störte globalen Wasserkreislauf stark Im Jahr 2024 verursachten wasserbedingte Katastrophen global mehr als 8.700 Todesopfer. 40 Millionen Menschen wurden vertrieben und es entstanden wirtschaftliche Verluste von über 550 Milliarden US-Dollar. Zu den schädlichsten Ereignissen gehörten Überschwemmungen, Sturzfluten, Erdrutsche, Dürren und tropische Wirbelstürme. So das Fazit des Global Water Monitor, der von einem internationalen Konsortium unter Leitung der Australian National University herausgegeben wird. Auf www.globalwater.online stellen die Forschenden ihre Wasser- und Klimadaten kostenfrei zur Verfügung. 75 Milliarden US-Dollar Geldstrafe für fossile Brennstoffindustrie Der Bundesstaat New York zieht in einem im Dezember 2024 erlassenen Klimagesetz Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für die Folgen der Klimakrise in die Verantwortung . Über einen Zeitraum von 25 Jahren soll eine Strafzahlung in Höhe von 75 Milliarden US-Dollar in einen Fonds einfließen. Dieser wird dafür genutzt, einen Teil der Kosten für die Sanierung und Anpassung an den Klimawandel von den einzelnen Steuerzahler*innen auf die Öl-, Gas- und Kohleunternehmen zu verlagern, die laut dem Gesetz dafür verantwortlich sind. Naturbewusstseinsstudie: Viele Menschen besorgt über Verlust biologischer Vielfalt In Deutschland ist die Sorge um den Verlust der biologischen Vielfalt durch den Klimawandel weit verbreitet. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Naturbewusstseinsstudie des Bundesnaturschutzamts (BfN) und des BMUV. Zudem wächst der Anteil der Menschen, die eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft in den letzten 20 Jahren wahrnehmen. Die Ausweisung von Wildnisflächen als Freilandlabore für Klimafolgenanpassung unterstützen gut drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung voll und ganz oder zumindest eher, bei Jugendlichen ist die Zustimmung sogar noch höher. Fachzeitschrift Ökologisches Wirtschaften: Klimaanpassung als integratives Handlungsfeld Die Zeitschrift „Ökologisches Wirtschaften“ des Instituts und der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung geht in acht Fachartikeln der Frage nach, wie eine integrative Herangehensweise an die Klimaanpassung aussehen sollte: von der notwendigen Reichweite und Geschwindigkeit der Maßnahmen über geeignete politische Verfahren bis hin zur Finanzierung und technischen Umsetzung. Die Beiträge zeigen, dass vielfältige Maßnahmen ineinandergreifen müssen, um die Auswirkungen der Klimakrise zu mindern. Ratgeber für mentale Gesundheit im Klimawandel Der Klimawandel wirkt sich mental auf die Menschen aus. Das reicht von diffusen Zukunftsängsten bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen. Dieser Ratgeber des Umweltbundesamtes gibt Orientierung, wie Menschen inmitten des Klimawandels ihr psychisches Wohlergehen und das ihrer Mitmenschen stärken können. Er richtet sich an alle, die den Klimawandel als psychisch herausfordernd wahrnehmen und nach Möglichkeiten suchen, einen gesunden Umgang mit den Belastungen zu finden. Das Projekt „Mentale Auswirkungen des Klimawandels“ wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung geleitet. Nature-Based Solutions in Policy and Planning for Urban Resilience Naturbasierte Lösungen stärken die Resilienz von Städten angesichts aktueller Herausforderungen wie Klimawandel, Flächenversiegelung und Ressourcenknappheit. Sie verbessern Luft- und Wasserqualität, mindern den Wärmeinseleffekt und fördern Biodiversität. Das Buchkapitel „Nature-Based Solutions in Achieving Sustainable Development Goals“ und der Bericht „Integrating Nature-Based Solutions in Policy and Planning“ zeigen anhand internationaler Beispiele, wie grüne Infrastrukturen urbane Ökosysteme regenerieren und in Stadtplanung sowie Governance integriert werden können. Journal: Near-term benefits from investment in climate adaptation complement long-term economic returns from emissions reduction Mithilfe eines einfachen Modells zur Bewertung wirtschaftlicher und klimatischer Faktoren zeigen Forschende der Stanford University im Journal Communications Earth & Environment: Werden Anpassungsmaßnahmen mit Vermeidungsstrategien kombiniert, lassen sich positive Effekte früher realisieren als durch Investitionen in Vermeidungsmaßnahmen allein. So belegen die Ergebnisse einen größeren Nettonutzen, wenn ergänzende Investitionen in die Emissionsminderung die langfristigen Klimaschäden verringern und Investitionen in die Anpassung die kurzfristigen Schäden reduzieren. Junge Fußballfans fürs Klima aktivieren: Projekt „Anpfiff fürs Klima“ Fußballbegeisterung gehört zum Lebensalltag vieler Menschen in Deutschland. Wie man gerade junge Fans dazu bringen kann, sich im Fußballkontext auch für Klimaschutz und Klimaanpassung zu interessieren und selbst aktiv zu werden, hat das vom BMUV geförderte Projekt „Anpfiff fürs Klima“ untersucht. In zwei Jahren Laufzeit sind unter anderem eine Train-the-trainer-Schulung und die App „Klima-Meister“ entstanden. Hiermit können Fans bewerten, wie klimatauglich ihre Stadien sind: Gibt es Begrünung, Hitze- oder Regenschutz? Wie sieht es aus mit Energieversorgung, Radinfrastruktur oder Anbindung an ÖPNV? Am Ende der Saison wird ein Fußballstandort als Klima-Meister gekürt.
Die Potenziale der Leerstandsaktivierung und Innenentwicklung in ländlichen Räumen sind mehr als nur Nachnutzung oder Bauen im dörflichen Innenbereich. Vielmehr liegen darin gestalterische und planerische Aufgaben und gemeinschaftliche Prozesse kommunaler Akteure und Akteurinnen und von Bürger:innen – für eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung. Förderung bildet dabei häufig einen wichtigen Rahmen und schafft nicht nur eine finanzielle Basis für private und öffentliche Maßnahmen. Wir wollen daher mit der Fachtagung einen Einblick in die Förderlandschaft geben und die Ziele der ländlichen Entwicklung und der Städtebauförderung aufzeigen. Dabei werden praktische Umsetzungs- und Anwendungsbeispiele aus zwei Bundesländern vorgestellt. Die Veranstaltung wird im Livestream übertragen. Zwei Exkursionen führen am zweiten Tag zu kommunalen Praxisbeispielen in den Landkreisen Ansbach und Neustadt an der Aisch. Wir schaffen Raum für die Diskussion wichtiger Fragen und die Gelegenheit, sich einzubringen, auszutauschen und zu vernetzen. Die Fachtagung wird im Rahmen des BULEplus-Projekts „Lebendige Orte aktiv gestalten – Potenziale für Innenentwicklung und Leerstandsaktivierung in ländlichen Räumen“ von der Agrarsozialen Gesellschaft e.V. in Kooperation mit dem Regionalmanagement, Landratsamt Ansbach, veranstaltet. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier .
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Eine vielfältige Stadtnatur schützt und fördert die urbane Biodiversität und hat positive Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Stadtbevölkerung. Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument für die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden, mit welchem auch Belange der biologischen Vielfalt in der Stadtentwicklung verankert werden können.
Origin | Count |
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Bund | 75 |
Land | 127 |
Zivilgesellschaft | 11 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 38 |
Gesetzestext | 1 |
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Umweltprüfung | 36 |
unbekannt | 26 |
License | Count |
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geschlossen | 148 |
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Deutsch | 202 |
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Resource type | Count |
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