Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Achtungsabstand der Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU). Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. Artikel 13 der Seveso-III- Richtlinie („Land-Use-Planning“ oder passiv planerischer Störfall schutz) nimmt über ein Abstandsgebot zwischen einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG und verschiedenen Umgebungsnutzungen wie Wohnbebauung oder öffentlich genutzten Gebäuden auf Verfahren der Bauleitplanung Einfluss. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Betriebsbereiche nach SEVESO im Saarland. Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Anlagensicherheit, Vollzugsaufgaben für Betriebsbereiche die unter die Belange der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) fallen. Dies betrifft Betriebsbereiche mit Grund- und erweiterten Pflichten (untere und obere Klasse gem. Änderung der 12. BImSchV v. 9. Jan. 2017)
LänderInformationsSystem Anlagen (LIS-A) Oracle-Datenbank Betriebsstätten und Anlagen (Stammdatenmodul) Betriebsbereiche gem. 12. BImSchV (Störfall-Modul) Anlagenüberwachung (Ü-Modul) Genehmigungsverfahren (G-Modul) Nachbarschaftsbeschwerden (N-Modul) Auswertungen
Die ZF Friedrichshafen AG betreibt im Werk 2 am Alfred-Colsman-Platz 1, 88045 Friedrichshafen durch die Lagerung von bisher 29 Tonnen Propan einen Betriebsbereich der unteren Klasse nach § 1 der 12. BImSchV (sog. Störfallbereich). Mit Unterlagen vom 13.01.2025 beantragt die Betreiberin die Aufhebung der bestehenden Füllmengenreduzierung der beiden Flüssiggaslagerbehälter, wodurch sich die Flüssiggaslagerkapazität auf insgesamt 117,1 Tonnen erhöht. Für die Änderung der Anlage ist nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und Nummern 9.1.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls („A“) durchzuführen.
Die Stadler GbR, vertreten durch Herrn Robert Stadler, betreibt eine zuletzt mit Bescheid vom 21.10.2016 immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 875 und 877, jeweils Gemarkung Ruppertskirchen, Markt Arnstorf. Die Stadler GbR beantragt nun eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für folgendes Vorhaben: - Änderung der Zusammensetzung und Erhöhung der Einsatzstoffe von genehmigten 11.729 t/Jahr bzw. 32 t/Tag auf 15.530 t/Jahr bzw. 43 t/Tag - Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Endlagers 4 (Durchmesser 28 m, Höhe 8 m) mit Foliengasspeicher 3 (Tragluftdach) und Versorgungskanal - Umnutzung des Endlagers 1 in Nachgärbehälter 2 - Aufrüstung der bestehenden Gasfackel für Automatikbetrieb - Errichtung und Betrieb eines Technikcontainers - Errichtung einer Einfriedung mit 2,0 m Höhe zur Umsetzung der Störfall-Verordnung - Entfall bzw. Rückbau von Foliengasspeicher 1 (Gasspeichersack im Dachgeschoss des BHKW-Gebäudes)
Die LüMa ändert die Betriebsweise durch Nutzungsänderung eines Behälters. Dadurch ist die theoretisch mögliche Lagerung an Biogas größer (bei leeren Behälter) und die Lagermenge liegt dann oberhalb von 10 Tonnen. Dadurch unterliegt die Anlage künftig den Vorgaben der Störfallverordnung. Gleichzeitig wird beantragt, dass die Inputmenge steigt mit dem Ziel einer erhöhten Gasproduktion.
Dieser Datenbestand stellt die Betriebe nach Störfall VO des Kreises dar
Allgemeine Vorprüfung für die Änderung der bestehenden Biogasanlage Eufnach, als wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG der immissionsschutzrechtlich genehmigten Biogasanlage der Biogasgenossenschaft Eufnach eG, Fl.Nr. 1263/3, Gemarkung Wildpoldsried, bei Eufnach 85, 87499 Wildpoldsried. Die Änderung umfaßt die Änderung der Foliengasspeicher, die Errichtung und den Betrieb einer Entschwefelungsanlage, die Errichtung eines Havariewalles und den Rückbau des provisorischen Abluftwäschers. Durch die Änderung der Foliengasspeicher steigt die Lagerkapazität an Biogas von 9.613 kg auf 22.189 kg. Die Anlage unterliegt damit erstmals der Störfallverordnung (12. BImSchV).
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