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Störfallbetriebe im Land Bremen

Daten zu Störfallbetrieben im Land Bremen nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) zum Berichtsstand 2025

Danpower GmbH – Wesentliche Änderung der Biogasanlage Meßdorf

Die Danpower Energie Service GmbH betreibt in der Altmark, Sachsen-Anhalt, zehn fast identische Biogasanlagen (BGA). Acht dieser zehn Anlagen sollen an ein geplantes Biogasleitungsnetz angeschlossen werden, welches am Standort Garlipp I im Gewerbegebiet „Der kurze Hagen“ in einer zentralen Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mündet. Die neu geplanten Maßnahmen werden am Standort der bestehenden Biogasanlage im Bereich des ursprünglichen Areals durchgeführt. Aus verfahrenstechnischen Erwägungen sowie aus Optimierungsgründen ergeben sich die nachfolgend beschriebenen technischen Änderungen am Standort Meßdorf. Die BGA wird im Rahmen der vorgenannten Modifikation des Verwertungswegs ebenfalls dem verfahrenstechnischen Stand der Technik angepasst. Bauteile, die der TA Luft unterliegen und vom aktuellen Antrag nicht betroffen sind, werden im Allgemeinen nach Ende der Standzeit auf den Stand der Technik gebracht bzw. bis zur entsprechenden Sanierungspflicht ausgetauscht. Dabei wird der bestehende Grubenspeicherfermenter mit einem neuen Gasspeichersystem (Trachluftdach - TLD) ausgestattet. Der zweite bestehende Rundbehälter mit neuer Rührwerkstechnik sowie erstmalig mit einem Gasspeichersystem (TLD) versehen. Durch diese Maßnahmen überschreitet die Anlage erstmalig einen Grenzwert des Anhangs I der 12. BImSchV. Bevor eine Einleitung in das neu geplante Biogasleitungsnetz erfolgen kann, muss das Biogas getrocknet und entschwefelt werden. Hierfür soll am Standort Meßdorf eine zusätzliche Gaskonditionierung installiert werden, welche eine Gastrocknung, Aktivkohlefilter, Verdichter und einen Steuerungscontainer umfasst. Des Weiteren soll der Mix an nachwachsenden Rohstoffen größtmöglich flexibilisiert werden, um die bestmögliche Auslastung der Anlage zu gewährleisten. Zukünftig sollen daher bis zu 14.000 t/a Substrat eingesetzt werden, welche nach der Stoffliste Anlage 2 der Einsatzstoffe nach Biomasseverordnung vom LfL Bayern genannt werden. Die genehmigte Rohbiogas-menge von 2,2 Mio. Nm³/a soll nicht geändert werden. Ferner soll zukünftig Wirtschaftsdünger in Form von Festmist als Einsatzstoff eingesetzt wer-den. Der Festmist wird in freien Bereichen des Fahrsilos entladen, zwischengelagert, wobei insgesamt eine Manipulationsfläche von 150 m² nicht überschritten wird. Die Lagerung erfolgt auf ca. 59 m² in einem mobilen Unterstand. Zur Erhöhung der Anlagenflexibilität wird außerdem ein Wärmepufferspeicher zur temporären Speicherung der bei dem BHKW-Verbrennungsmotor anfallenden thermischen Energie installiert.

LRP 2020 Karte 3 - Hochwasserrisikogebiet - Küstenhochwasser (§§ 73, 74 WHG)

Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020) Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Küstenhochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur

Notwendigkeit einer Sicherheitsanalyse nach der Störfallverordnung für die Anlage zur Verbrennung von Trockenstabilat aus Abfällen der Firma Herhof Umwelttechnik GmbH in Aßlar

ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen

Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.

Betriebe nach Störfallverordnung des Landkreises Ilm-Kreis

Der Datensatz enthält die Betriebe nach Störfallverordnung des Landkreises Ilm-Kreis. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

Anlagenbezogener Immissionsschutz (Sachsen)

LänderInformationsSystem Anlagen (LIS-A) Oracle-Datenbank Betriebsstätten und Anlagen (Stammdatenmodul) Betriebsbereiche gem. 12. BImSchV (Störfall-Modul) Anlagenüberwachung (Ü-Modul) Genehmigungsverfahren (G-Modul) Nachbarschaftsbeschwerden (N-Modul) Auswertungen

Loseblattsammlung AKU: Empfehlungen zur Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet

Ausarbeitung von praxisbezogenen Empfehlungen und Arbeitsvorschriften fuer Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet im Routine- und Stoerfall, speziell fuer kerntechnische Anlagen. Basiert auf gesetzlichen Vorschriften der BRD, jedoch mit methodischen Beitraegen auch aus der Schweiz (EIR, KUER, HSK). Der Arbeitskreis (AKU) dient auch dem Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung der ueber 40 aktiven Teilnehmer aus BRD, Schweiz und Oesterreich und beteiligt sich an der Organisation von Fachtagungen des FS. Gruendung des AKU: 1973 Gruendung des FS: 1966.

Notfallschutzplanung und -organisation

Notfallschutz umfasst alle vorbeugenden Massnahmen, aufbau- und ablauforganisatorischen Sonderformen sowie Massnahmenpakete zur Gefahrenabwehr bei unvorhergesehenen Ereignissen, die Umwelt, Menschen und Sachgueter gefaehrden. Die Reaktion auf derartige Ereignisse muss vorgeplant und eingeuebt werden. Es gibt zwei Haupt-Problembereiche: 1) Einberufung und Aktivierung von Sonderorganisationsformen (Krisenstaebe), Schaffung von Kommunikationsstrukturen, Befolgen vorher festgelegter Massnahmen (Gefahrenabwehrplaene, Krisenplaene). 2) Koordination verschiedener Organisationen (Feuerwehr, Polizei, THW, Katastrophenschutz, Betriebsfeuerwehr etc) unter einheitlicher Leitung. Im Rahmen des Projektes werden Notfallschutzhandbuecher erarbeitet, Plaene aufgestellt und Uebungen durchgefuehrt.

Anlagensicherheit

Anlagensicherheit, Vollzugsaufgaben für Betriebsbereiche die unter die Belange der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) fallen. Dies betrifft Betriebsbereiche mit Grund- und erweiterten Pflichten (untere und obere Klasse gem. Änderung der 12. BImSchV v. 9. Jan. 2017)

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