Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
Eine marktwirtschaftliche Ordnung kann nur funktionieren und auch „gerecht“ sein, wenn die Produzenten und Konsumenten die Kosten ihres Handelns tragen und nicht auf andere abwälzen. Subventionen, die umweltschädliche Produkte und Techniken verbilligen oder umweltschädliche Aktivitäten belohnen, laufen diesem Prinzip zuwider. Denn sie führen dazu, dass die Verursacher einen Teil der Kosten der Produktion und des Konsums nicht selber tragen, sondern dem Staat und der Gesellschaft aufbürden – beispielsweise in Form erhöhter Krankheitskosten oder Kosten zur Beseitigung entstandener Umweltschäden. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort „Grüne Investitionsprogramme“ kontrovers diskutiert. Das vorliegende Policy Paper diskutiert in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investitionsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 05/2023.
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort „Grüne Investitionsprogramme“ kontrovers diskutiert. Die vorliegende Studie untersucht in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investitionsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 04/2023.
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort "Grüne Investitionsprogramme" kontrovers diskutiert. Das vorliegende Policy Paper diskutiert in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm (grIP) konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investitionsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Im Rahmen eines jetzt aufzusetzenden grünen Investitionsprogramms lassen sich einige Handlungsfelder identifizieren, in denen mittels Staatsausgaben wie auch anderer Instrumente von grIP prioritär gehandelt werden sollte. Zentrale Bereiche grüner Investitionen sind die Infrastruktur zur Bereitstellung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Verkehrswende, die Klimaneutralität im Gebäudesektor, die Dekarbonisierung industrieller Prozesse sowie der Naturkapitalerhalt und die Klimaanpassung. Von besonderer Dringlichkeit ist dabei der begleitende Abbau umwelt und klimaschädlicher Subventionen, da diese die Effektivität und Effizienz der grünen Investitionen konterkarieren können. Nicht zuletzt muss ein erfolgreiches grIP auch die Wirkung der Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel und im weiteren Policy-Mix im Blick haben, um so etwa konterkarierende Anreize ausschließen bzw. eindämmen und Synergien bei den Zielbeiträgen erkennen und berücksichtigen zu können. Quelle: Forschungsbericht
Das UBA-Vorhaben "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" (Forschungskennzahl 3719 14 102 0) ist in dem Zeitraum Juli 2020 bis Januar 2022 vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Arqum GmbH und dem Fair Finance Institute durchgeführt worden. Der vorliegende Abschlussbericht baut auf den bereits veröffentlichten Texten des Vorhabens auf, insbesondere der Studie "Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen - Evaluierung der CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019" (Lautermann et al. 2021a) und dem Policy Paper "Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)" (Lautermann et al. 2021b). Er fasst deren Inhalte zusammen und enthält eine Übersicht über die Ziele, Vorgehensweise und wesentlichen Ergebnisse. Dazu zählt zunächst eine systematische Auswertung der bestehenden Studien zur Umsetzung der sog. Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht in Deutschland. Darauf aufbauend folgt eine Kurzdarstellung der im Rahmen des Vorhabens durchgeführten Vertiefungsstudie zur nichtfinanziellen Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen für die Berichtsjahre 2018 und 2019 mit einem Schwerpunkt auf Umweltbelange. Empirisch beruht die Studie auf einer Primärerhebung nichtfinanzieller Erklärungen bzw. gesonderter nichtfinanzieller Berichte sowie Interviews mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Der Abschlussbericht umfasst die wesentlichen Inhalte der Studie, ergänzt um einige (methodische) Hintergrundinformationen. Ein weiterer wesentlicher Baustein des Vorhabens war die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht, die in Form eines Policy Papers in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht worden sind. Schließlich enthält der Abschlussbericht die Dokumentation einer internationalen Fachtagung zu dem Projektthema, die am 18. Dezember 2020 beim Bundesumweltministerium stattgefunden hat. Die Ergebnisse des Vorhabens umfassen zum einen eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht durch die betroffenen Unternehmen in Deutschland. Dabei werden sowohl Schwächen und Lücken als auch gute Praktiken in der Berichterstattung identifiziert. Zum anderen geben die Projektergebnisse Orientierungen dafür, wie im Zuge der Novellierung der CSR-Berichtspflicht die Ausgestaltung von Berichterstattungsstandards zu einer hochwertigen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen können, die zudem die Anforderungen der Finanzbranche erfüllen. Quelle: Forschungsbericht
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort "Grüne Investitionsprogramme" kontrovers diskutiert. Die vorliegende Studie untersucht in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkre ten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investiti onsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Im Rahmen eines jetzt aufzusetzenden grünen Investitionsprogramms lassen sich einige Handlungsfelder identifizieren, in denen mittels Staatsausgaben wie auch anderer Instrumente von grünen Investitionsprogrammen prioritär gehandelt werden sollte. Zentrale Bereiche grüner Investitionen sind demnach die Infrastruktur zur Bereitstellung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Verkehrswende, die Klimaneutralität im Gebäudesektor, die Dekarbonisierung industri eller Prozesse sowie der Naturkapitalerhalt und die Klimaanpassung. Von besonderer Dringlichkeit ist dabei der begleitende Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen, da diese die Effektivität und Effizienz der grünen Investitionen konterkarieren können. Nicht zuletzt muss ein erfolgreiches grünes Investitionsprogramm auch die Wirkung der Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel und im weiteren staatlichen Policy-Mix im Blick haben, um so etwa konterkarierende Anreize ausschließen bzw. eindämmen und Synergien bei den Zielbeiträgen erkennen und berücksichtigen zu können. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Auf dem Weg zur Sammlung des Anthropozäns" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Museum für Naturkunde - Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung durchgeführt. Zusammen mit dem Naturkundemuseum Paris wird die Sammlung des Anthropozäns als deutsch-französisches Projekt initiiert und neu über die gesellschaftliche und kulturelle Dimension naturkundlicher Sammlungen nachgedacht. Heute greifen Menschen so massiv in Ökosysteme ein, dass der Vorschlag diskutiert wird, die gegenwärtige geologische Epoche als Anthropozän - das Zeitalter des Menschen - zu bezeichnen. Wenn der Mensch aber zum bestimmenden Faktor der natürlichen Entwicklung wird, gerät auch die traditionelle Trennung von Kultur und Natur ins Wanken. Neue, hybride Formen des Wissens über Natur und unsere Wechselwirkungen mit ihr müssen im Dialog mit der Gesellschaft geschaffen und nutzbar gemacht werden. Diese Entwicklung einer Sammlung des Anthropozäns beginnt sehr praktisch: mit einem Citizen-Science-Ansatz wird eine deutsch-französische digitale Sammlung zur generationellen Umweltamnesie aufgebaut. Gesucht und gesammelt werden kulturelle Zeugnisse und Dokumente, die eine Rekonstruktion der vielfach in Vergessenheit geratenen Geschichten der europäischen Biodiversität und ihrer kulturellen Bedeutung erlauben. Zeitgleich findet eine interdisziplinäre wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Chancen, Grenzen und Methoden einer Sammlung des Anthropozäns statt, die insbesondere in der Art der Objekte - es handelt sich um zugleich kulturelle und natürliche Zeugnisse - ihren Ursprung haben wird. Wissenschaftler*innen werden in einem inter- und transdisziplinären Beirat in Deutschland und Frankreich gemeinsam mit Bürger*innen interdisziplinär erforschen und reflektieren, welche Art der Objekte in eine Sammlung des Anthropozäns aufgenommen werden sollen, welche wissenschaftlichen Methoden geeignet sind und welchen kulturellen und wissenschaftlichen Wert sie haben. Die Ergebnisse werden in Form eines Policy Brief für die europäische und deutsche Politik, Forschungsförderer und Entscheidungsträger in naturkundlichen Museum veröffentlicht.
Das Projekt "Governing the Common Sea (GOVCOM)? Changing modes of governance in the Baltic Sea Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre durchgeführt. The pattern of environmental governance is changing as national governments are under stress from new political agents. In addition to the traditional nation state centered policy-making system, including international cooperation, political power is also exercised on the trans-national and local levels of society. A simultaneous movement of political power is also exercised on the trans-national and local levels of government and downward to local communities. Sub national units such as local governments, civic organisations and even loosely constructed networks introduce their own environmental policies. Global sustainability problems are created by the interaction of all societal levels, and a new politics of sustainability involving local, national, regional as well as global efforts must be implemented to solve these problems. National governments have responsed to this situation by introducing programs promoting ecological modernisation as well as new policy instruments that involve communities and other actors. The Baltic Sea Region (BSR) is an area of special concern both from an environmental point-of-view as well as from a governance point-of-view. The sea itself is highly vulnerable to pollution. At the same time the region is an ideal setting for the research because it has introduced several new fora for sustainable decision making, while showing considerable strength in existing administrative and political structures. The main objectives for this project are: Module 1. to deepen understanding of the origins, development and operation of traditional environmental governance in the BSR
Das Projekt "Klimawandel und Wasser - Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rahmen der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Research gemeinnützige GmbH durchgeführt. Im Rahmen der Deutschen Ratspräsidentschaft (2020) soll - anknüpfend an die erfolgreiche Konferenz 'Climate Change and the European Waters' während der Deutschen Ratspräsidentschaft 2007 - eine europäische Konferenz zum Thema 'Klimawandel und Wasser -Anpassung an die Folgen des Klimawandels' (Arbeitstitel) durchgeführt werden. Das Vorhaben soll der inhaltlichen Vorbereitung dienen. Wesentliche Ergebnis des Vorhabens sollen Entwürfe eines Hintergrundpapiers sowie eines Policy Papers sein. In dem Hintergrundpapier sollen die in den EU-Mitgliedstaaten bereits beobachteten bzw. für die Zukunft erwarteten, wasserwirtschaftliche relevanten Auswirkungen des Klimawandels sowie die Anpassungsstrategien der Mitgliedstaaten zusammengefasst dargestellt sowie mögliche gemeinsame Anknüpfungspunkte für EU-Aktivitäten zur Unterstützung der Anpassungsbemühungen in den Mitgliedsstaaten identifiziert werden. In dem Policy Paper sollen diese Anknüpfungspunkte in Form von Vorschläge für EU-Initiativen, u.a. im Rahmen der Fortschreibung der EU-Anpassungsstrategie, weiter konkretisiert werden. Gegenstand des Vorhabens soll auch die Auswertung und Dokumentation der Konferenz sein.