Die Stadtgemeinde Bremen fördert seit 50 Jahren die Sanierung und Entwicklung von Stadtteilen und Quartieren. Während es in den 70er Jahren lediglich ein einziges von Bund, Ländern und Kommunen finanziertes Städtebauförderungsprogramm gab, sind es aktuell drei Bund- / Länder-Programme, ein europäisches Programm sowie ein kommunales Programm. Diese Programme fördern Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, des sozialen Zusammenhaltes und der wirtschaftlichen Entwicklung. In der Stadtgemeinde Bremen gibt es derzeit 16 Fördergebiete, in denen die Programme in unterschiedlicher Zusammensetzung eingesetzt werden.
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt. Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.
Die Karte zeigt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). RISE bildet das programmatische Dach der Städtebauförderung auf der Landesebene. Es umfasst die Gebiete der Bund-Länder-Städtebauförderung in den Programmbereichen Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Zukunft Stadtgrün sowie Sanierungsgebiete. Seit 2020 gibt es eine neue Programmstruktur mit künftig nur noch drei Programmen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Bis zum haushälterischen Abschluss der fünf alten Programme in 2023 werden die alten und neuen Programme zusammen abgebildet. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/rise" target="_blank">www.hamburg.de/rise</a>
Eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts und dienen der Behebung städtebaulicher Misstände. Zu den Sanierungsgebieten der Stadt Bremen zählen derzeit: Huckelriede Hemelingen Zu den ehemaligen Sanierungsgebieten der Stadt Bremen gehören: Gröpelingen Hohentor / Alte Neustadt
Dieser WMS (WebMapService) stellt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts und dienen der Behebung städtebaulicher Misstände. Zu den Sanierungsgebieten der Stadt Bremen zählen derzeit: Huckelriede Hemelingen Zu den ehemaligen Sanierungsgebieten der Stadt Bremen gehören: Gröpelingen Hohentor / Alte Neustadt
ALKIS - Flaechenhafte Beschreibung der Sanierungsgebiete:Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme § 136 Abs. 1 BauGB wird in einem Sanierungsgebiet durchgeführt, um städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten.
Erhaltungssatzung (Sanierungssatzung) der Stadt Dannenberg. Gemeinde hat das Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet).
Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme § 136 Abs. 1 BauGB wird in einem Sanierungsgebiet durchgeführt, um städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten.
Im Rahmen des Projektes wurde das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Origin | Count |
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